Intrag geschritten. Fuür die zweite Lesung stimmen 215, gegen dieselbe Aeren oe mects Lesung wird folglich mit N.S- Majesilhe von 19 Stimmen verworfen. Das Amendement Gibson’'s wird hier⸗ auf genehmigt. Als das Ergebniß der Abstimmung verkündigt wurde, begrüßte die Majorität die Nachricht von der Niederlage des Ministeriums mit wiederholten Beifallsrufen und mit Hüteschwenken.
Der so eben erschienene „Globe“ deutet ziemlich unverblümt an, daß das Kabinet resigniren werde, der Opposition die weitere Verantwortlichkeit und Ausführung ihrer Resolution überlassend. Heute Nachmittag war ein Minister⸗Conseil.
— 21. Februar. Nach dem gestrigen Minister⸗Conseil bat das 292 Ministerium um seine Demission gebeten, welche von der
önigin ertheilt worden ist.
Dem „Observer“ zufolge wird morgen dem Parlamente die Anzeige gemacht werden, daß das Ministerium seine Entlassung eingereicht hat. Die Freunde Lord Derby's erklären, derselbe sei zur Uebernahme der Regierung bereit. Andere vermuthen, daß Lord J. Russell der zukünftige Premier sein werde.
Frankreich. Paris, 19. Februar. Der Senats⸗Beschluß über den Deputirten⸗Eid wird heute bereits im „Moniteur“ ver⸗ öffentlicht. Nach Artikel 1 dieses Beschlusses kann „Niemand zum Abgeordneten für den gesetzgebenden Körper gewählt werden, der nicht mindestens acht Tage vor Eröffnung der Abstimmung ent⸗ weder in Person oder durch einen in authentischer Form beglau⸗ bigten Bevollmächtigten im Präfektur⸗Sekretariate des Departe⸗ ments, in welchem die Wahl vor sich geht, eine von ihm unter⸗ zeichnete Schrift eingereicht hat, welche den in Art. 16 des Se⸗ nats⸗Beschlusses vom 25. Dezember 1852 vorgeschriebenen Eid enthält.“ Das eingereichte Schriftstuͤck darf bei Strafe der Nich⸗ tigkeit nur die folgenden Worte enthalten: „Ich schwöre Gehorsam der Verfassung und Treue dem Kaiser.“ Laut Art. 2 kann der Wahl⸗Kandidat erst, nachdem er diesem Artikel genügt hat, seine Kandidatur bekannt machen, Rundschreiben anschlagen und Wahl⸗ zettel vertheilen lassen. Laut Art. 3 soll während der Dauer der Wahlhandlung ein Verzeichniß der Kandidaten, welche den Vor⸗ schriften des Art. 1 in der vorgeschriebenen Frist genügt haben, auf dem Bureau niedergelegt werden. Die Wahlzettel, welche den Namen eines Kandidaten enthalten, der den Vorschriften des Art. 1 nicht genügt hat, sind nichtig und werden bei der Stimm⸗ zählung nicht mitgerechnet, sollen jedoch dem Protokolle hinzu⸗ gefügt werden.
Bei der allgemein herrschenden Spannung auf die Verhand⸗ lungen des gesetzgebenden Körpers über das Repressiv⸗Gesetz be⸗ richtet der „Moniteur“ ausführlicher über die Debatten. Nach ihm bemerkte Hr. Granier von Cassagnac, daß in die Debatte Er⸗ innerungen an Regierungen, die eine große Kraft besaßen und sich derselben mit Nachdruck bedienten, hineinspielen. Zwar seien weder Staatsgefängnisse noch Bastille erwähnt worden, einige Gemüther würden jedoch augenscheinlich von Vorurtheilen dieser Art beherrscht. Das ehrenwerthe Kammer⸗Mitglied ergriff diese Gelegenheit, um einigen Voreingenommenen die Wahrheit zu sagen und zu zeigen, daß das erste Kaiserthum und die alte Monarchie sehr gemäßigte Regierungen gewesen seien; nur die Revolutionszeiten seien Zeiten der Gewaltthätigkeit gewesen. Indem der Redner die Anzahl der wegen politischer oder religiöser Dinge unter dem ersten Kaiser⸗ thume und der alten Monarchie Eingekerkerten mit den politischen Verhaftungen, die in den verschiedenen Revolutions⸗Epochen erfolg⸗ ten, vergleicht, weist er die Uebedeutendheit der Anzahl politischer Verhaftungen, die unter den monarchischen Regierungen erfolgten, nach und zeigt den blutigen Abgrund, in den die Gesellschaften ge⸗ rathen, wenn sie ihre Mitwirkung Regierungen, welche sie gerettet haben würden, entziehen.
Herr Riché bemerkte, er gehöre in politischen Angelegenheiten zur Schule des gesunden Menschenverstandes. Nun frage es sich, ob Gefahr für die Gesellschaft vorhanden und ob die beantragten Maßregeln so seien, daß sie die Zukunft zu schützen vermöchten. Auf keinen Fall können sie die ehrlichen Leute bedrohen oder er⸗ reichen. Die Salons behalten die Freiheit der Unterhaltung, die Blätter die Freiheit der Anspielungen (la liberté des allusions), nur den Dolch will die Regierung ihren Feinden aus der Hand winden. Das ehrenwerthe Mitglied pruͤfte die Hauptbestimmungen des Gesetz⸗ entwurfes und suchte zu zeigen, daß sie nichts enthalten, was ehr⸗ liche Leute zu fürchten haben. Dagegen gebe es etwas, was alle Regierungen beherrsche, — die Oberherrschaft der Sitten und die Vernunft.
Herr Pichon meinte, wenn er ein Gese kenne, das im Stande wäre, die Wiederkehr des Ueorbinole 2 verhindern, der ganz Frankreich so tief ergriffen habe, so würde er demselben unbe⸗ denklich seine Zustimmung ertheilen, gleichviel, welchen Charakter es habe; aber am vorliegenden Gesetzentwurfe lasse sich diese Wirksam⸗ keit nicht wahrnehmen, im Gegentheil scheine derselbe verderblicher Art zu sein. Der Theil des Gesetzentwurfes, wodurch die Regie⸗ rung Vollmacht erhalte, aus dem französischen Gebiete Personen auszuweisen, die zu anderen Zeiten von Verurtheilungen oder Maß⸗ regeln der allgemeinen Sicherheit heimgesucht worden, sei seiner
Ansicht nach mit dem Fehler der rückwirkenden Kraft be⸗ haftet. Seiner Meinung nach fehlt es der Regierung den geheimen Gesellschaften gegenüber keineswegs an Waffen, aber das ehrenwerthe Mitglied erschrickt vor den Folgen, welche das Inter⸗ dikt nach sich ziehen könnte, das über eine sehr große Anzahl von Personen verhängt werden solle, deren Haß und Leidenschaft⸗ ten dadurch nur noch mehr entflammt würden. Er will die Ge⸗ fahren der Gesellschaft durchaus nicht in Abrede stellen, er findet dieselben sogar sehr bedeutend, aber er glaubt nicht, daß Aus⸗ nahms⸗Maßregeln das rechte Heilmittel seien. Ihm zufolge beruht das Uebel vorzüglich in der Entsittlichung der Massen, in der Verbreitung von Umsturz⸗Lehren, und er ist der Meinung, daß das Uebel durch Ausübung des allgemeinen Stimmrechts befördert werde. Alle in dem Geiste von 1848 gemachten Konzessionen er⸗ scheinen ihm verderblich. Das beste Mittel zur Beschwichtigun der Gefahr habe die Regierung in Handen, wenn sie begreife, daß ihre Aufgabe vor Allem eine Rolle der Ausgleichung sei, und daß sie sich auf die konservativen Kräfte der Gesellschaft zu stützen habe. Herr Baroche, Präfident des Staatsrathes, sprach über Geist und Tragweite des Gesetzes. Dieses Gesetz dient blos der Politik der Erhaltung und Wiederherstellung. Allerdings würde die Re⸗ gierung froh sein, wenn sie im gesetzgebenden Kerper bloße Maß⸗ regeln der Milde beantragen könnte; aber sie ist dem Lande vor allen Dingen Wahrheit schuldig. Die fortwährenden Konzessionen, die übertriebene Achtung vor den Bedenken der Juristen, die syste⸗ matische Duldsamkeit haben Schritt für Schritt zwei Regierungen zu den Revolutionen von 1830 und 1848 geführt. Das Kaiser⸗ thum wird solche Schwaäͤchen nicht nachahmen. Es weiß, daß, wenn
der Mordanfall des 14. Januar durch einige von außen herein⸗
gekommene Auslaͤnder verübt wurde, die Meuchelmoͤrder ihr Leben nicht aufs Spiel gesetzt haben, ohne daß sie sich in ihrem Unter⸗ nehmen durch einige Hoffnung bestärkt fühlten, daß dasselbe der Anarchie zu Gute kommen werde. Schon konnte man in der That an mehreren Punkten des Reiches eine gewisse Erwartung naher Ereignisse gewahren; alle nach dem Attentate eingezogenen Be⸗ richte haben die Gefahr dargethan. Der Herr Praͤsident des Staatsrathes will das Uebel weder übertreiben noch verhehlen: es sind in Frankreich noch einige Trümmer der Aufstands⸗Heere von 1848 vorhanden, welche, man weiß nicht wie, geheimnißvolle Wei⸗ sungen erhalten, und auf welche die Augen der Soldaten der Un⸗ ordnung gerichtet sind. Das Land kann den Unternehmungen dieser unverbesserlichen Minorität nicht ausgesetzt bleiben und sich durch einige Wüthende im Schach halten lassen; es gilt, dieselben so ohnmäaͤchtig zu machen, daß sie nicht mehr schaden können, und dies eben ist der Zweck des Gesetzes. Die Regierung will weder
ein Verdächtigen⸗Gesetz, noch ein Inquisitions⸗Gesetz; sie fordert blos eine Waffe, um sich offenkundig zu deege g und der
18e Körper, der mit seiner herstellenden Politik so voll⸗ tändig einverstanden ist, wird ihm diese nicht vorenthalten. 8 In der heutigen Sitzung ist die Annahme des Gesetzentwurfs
im gesetzgebenden Körper bereits erfolgt. Anwesend waren 251 8
Mitglieder, von denen 227 für, 24 gegen den Gesetzentwurf stimm⸗ ten; von 19 Mitgliedern war ein Theil mit Urlaub abwesend
während ein anderer sich der Abstimmung enthielt.
Italien. Aus Turin, 18. Februar, wird gemeldet: „Der
Gesetzentwurf, welchen die Regierung den Kammern in Bezug auf B
die Verschwörungen, die gegen das Leben fremder Herr⸗ scher gerichtet sind, vorgelegt hat, stellt als höchstes Strafmaß zehnjährige Zwangsarbeit fest, ohne jedoch damit die anderen vom Strafgesetzbuch angedrohten strengeren Strafen auszuschließen. Derselben Gesetz⸗Vorlage zufolge soll die Vertheidigung des poli⸗ tischen Meuchelmordes mit Gefaͤngniß von drei Monaten bis zu einem Jahre bestraft werden. Das Project enthält außerdem ver⸗ schiedene Modificationen des Gesetzes über das Geschwornengericht.“ Der Prozeß von Genua schreitet langsam vorwärts. Einiges Interesse bot erst wieder die Verhandlung vom 10. Fehbruar. In
derselben wurden zwei Angeklagte, Demartino und Bisso, vernom-⸗
men, welche beide in einem Boote auf dem Lago Maggiore ver⸗ haftet worden waren. Ersterer hatte die Magazine gemiethet, in denen die Waffen und Pulver⸗Vorräthe vorgefunden wurden, und bei Bisso hatte man im Futter seines Rockes einen Brief von Mazzini eingenäht gefunden. Bisso kann sich nicht erinnern, auf welche Art der Brief in seinen Rock gekommen ist. Interesse er⸗ regte auch die Vorlesung einer Aussage des 80jährigen Giuseppe Travero, welcher Zeuge als ein alter Freund der Mazzini’schen Familie erklärt, dat er sich schon seit dem Jahre 1830 vergeblich bemühe, den exaltirten Geist seines jungen Freundes Giuseppe Mazzini im Zaum zu halten, und daß er demselben oft prophezeit habe, er werde noch im Irrenhause enden.
Laut Berichten find in Genua neuerdings ein Engländer und mehrere Romagnolen verhaftet worden. Das in derselben Stadt erscheinende mazzinistische Blatt „L'Italia del Popolo“ ward fast täglich mit Beschlag belegt, und sein Gerant saß im Gefängniß.
Amerika. Man meldet aus Rio de Janeiro vom 12. Ja⸗ nuar über die besft ses h8 Beziehungen zu den Nach⸗
8 *
barstaaten: „Der Kaiserliche Gesandte hat den Vertrag über die Flußschifffahrt, ük einiger Zeit mit der Regierung des argentinischen Bundes ver⸗
handelte, und außerdem einen 1 so wie eine Kartel⸗ Convention mit demselben Staate abgeschlossen, und ist am Jahres⸗ schluß nach Asuncion abgereist, um dort ein ähnliches Abkommen mit Paraguay zu Stande zu bringen.“) “
9 ½ “ 29 1I f8 * 8
1182 London, Sonntag, 21. Februar, Nachmittags. (Wolff's Tel. Bur.) Eine neue ostindische Post ist eingetroffen. Nach of⸗ fizieller Meldung hat Sir Colin Campbell die Rebellen von Futteghur geschlagen und will nach Eintreffen des Belagerungs⸗ Trains mit Jung Bahador vereint in Oude einrücken.
Aus Canton wird gemeldet, daß der chinesische General⸗ Gouverneur Veh in der Verkleidung eines Kulie und ein Tataren⸗ General gefangen genommen worden sind.
London, Montag, 22. Februar, Morgens. (Wolff's Tel.
Bur.) Die Koͤnigin hat Lord Derby zu sich berufen. Derselbe hat die Bildung des Ministeriums übernommen. Ein Gerücht in sonst gut unterrichteten Kreisen bezeichnet Disraeli als Minister des Auswärtigen, Gladstone als Schatzkanzler, Ellenborough als Kriegsminister, Stratford als Kabinetsmitglied und Malmesbury als zukünftigen Gesand⸗ ten in Paris.
Leipzig. 20. Februar. Leipzig-Dresdener 287 G. Löbau-VZit- ner Litt. A. 57 Br.; do. Litt. B. 81 G. Magdeburg-Leinziger I. Emis- sion 250 ½ Br.; do. II. Emission —. Berlin-Anhalter —. Berlin-
Stettiner —. Cöln-Mindener —. Thüringische 123 ¾½ G. Friedrich- Wilhelms-Nordbahn —. Altona-Kieler —. Anhalt-Dessauer Landes- bank-Aetien Litt. A. u. B. 99 ¾ G.; do. Litt. C. —. Braunschweiger
Bank-Actien —. Weimarische Bank-Aectien 102 ½ G. Oesterreich.
5proz. Metalliques 80 G. 1854er Loose —. 1854er National-Anleihe 83 G. Preussische Prümien-Anleihe —.
8 8
Breslam, 22. Februar, 1 Uhr 10 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Oesterreiebische Banknoten 96 ⅞ Br. Frei-
KEKbntgliche Schauspiele.
18 “ dunger Stamm -Aectien 112 ¼ G.; do. dritter Emiession 108 G. Ober- schlesische Actien Lit. A. 137 ⁄2 G.; do. Lit. B. 128 ½ Br.; do. Lit. C. 137 ⁄2, ,G. 0berschlesiache Erioritäts-Obligationen Lit. D. 89 ⁄1à Br.; do. Lit. E. 77 ¾ Br. Kosel-Oderberger Stamm-Actien —. Kosel-Oder- berger Prioritata-Obligationen —. Neiasse-Brieger Stamm-Aetien 71 ¾1 Br.
Spiritus pro Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Tralles 6 ¾ Thlr. G. Weizen, weisser 54 —66 Sgr., gelber 53 — 64 Sgr. Roggen 38 — 42 Sgr. Gerste 33 — 38 Sgr. Hafer 28 — 33 Sgr.
Bei geringem Geschäft stellten sich die Actien-Course zum Theil niedriger, schliessen jedoch fester.
mtettim, 22. Februar, 1 Uhr 32 Minuten Nachm. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Weizen 54 — 57 ½ bez., Frühjahr 60 Br. u. 6. Roggen 33, Frühjahr 33 ½¾ — 33 bez., Mai-Juni 34, Juni-Juli 35 l½ Br. Spiritus 22 ⅛ — ½, Frühjahr 21 ½ — ¾ bez. Kuböl 11 ½, April-Mai 11 ⅞ Br.
Wien, 22. Februar. Mittags 12 Uhr 45 Minuten. (Wolff's Tel. Bur.) Spekulanten zurückhaltend. Fonds behauptet.
Silber-Anleihe 96. 5proz. Metalliques 82 ½. 45proz. Metalliques 72 ½. Bankactien 982. Nordbahn 181 ½. 1854er Loore 108 ½. National -An- lehen 85 ½. Hamburg 78 Paris 123 ¾. Gold 8. Silber 5 ¼. “ 1186 r, tE1eö
EE1.““ 16
Dienstag, 23. Februar. Im Opernhause. (39ste Vorstellung.) Satanella. Fantastisches Ballet in 3 Akten und 4 Bildern, vom Königl. Balletmeister P. Taglioni. Musik von Pugni und Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Im Schauspielhause. (52ͤste Abonnements⸗Vorstellung): Romeo und Julia. Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Shakespeare, übersetzt von Schlegel. Kleine Preise.
Mittwoch, 24. Februar. Im Opernhause. (40ste Vorstellung): Der Prophet. Oper in 5 Akten, nach dem Französischen des E. Scribe, deutsch bearbeitet von L. Rellstab. Musik von Meyerbeer. Ballet von Hoguet. (Madame Viardot⸗Garcia: Fides, als letze Gastrolle.) Anfang 6 Uhr. Hohe Preise.
Im Schauspielhause. (53ste Abonnements⸗Vorstellung): Der Copist. Schauspiel in 1 Akt, nach dem Franzöfischen bearbeitet, von G. Hiltl. Hierauf: Das Pamphlet. Schauspiel in 2 Akten, nach dem Französischen des C. Legouvé, von Stawinsky. Zum Schluß: Haß aus Liebe. Zeitbild in 1 Akt, nach dem
ranzösischen der Frau von Girardin, bearbeitet von G. Hiltl. le ine Preise. . 1u,““
W“ [423] Konkurs⸗Eröffnung. .
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l4 Sctebrief. Der Galanteriewaarenhändler Julius Al⸗ bert Eduard Schmidt hierselbst, über dessen
Vermögen unterm heutigen Tage der kaufmän⸗
nische Konkurs eröffnet worden, hat sich von hier heimlich entfernt und es ist über seinen gegen⸗ wärtigen Aufenthaltsort nichts bekannt geworden. Wir ersuchen deshalb alle Civil⸗ und Militair⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes ganz er⸗ gebenst, auf den ꝛc. Schmidt zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und unter Sicherheitsmaßregeln hierher in unser Schuld⸗ gefaäͤngniß abliefern lassen zu wollen.
Eine gleiche Willfährigkeit wird den verehrten Behörden des Auslandes von uns zugesichert. Das Signalement des Schmidt kann nicht angegeben werden. h
Potsdam, den 12. Februar 1858. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung. Amn mnhinsn v111“
Königliches Kreisgericht zu Potsdam, Erste Abtheilung, den 12. Februar 1858, Vormittags 12 Uhr. Ueber das Vermögen des Galanteriewaaren⸗ Händlers Julius Albert Eduard Schmidt hier⸗ selbst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und
der Tag der Zahlungs⸗Einstellung
auf den 1. September 1857 festgesetzt worden.
8 einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Schwarzenberg allhier bestellt. Die Gläͤubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem
auf den 25. Februar ece., Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, auf dem Hofe links, 1 Treppe hoch, vor dem Kommissar Hrn. Kreisgerichts⸗Rath Scharnweber anberaumten Termin bzre Erklärungen und Vor⸗
schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters
Oeffentlicher An zei ger.
3 8 U 1 .
oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Be⸗ fitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel⸗ mehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 1. April d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern.
Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an
G die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen
wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vöorrechht.
bis zum 12. März c. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For⸗ derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des desinitiven Verwaltungs⸗Personals
auf den 9. April 1858, Vormittags
9 Uhr,
in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1,
auf dem Hofe links, 1 Treppe hoch, vor dem Kommissar Herrn Kreisgerichtsrath Scharnweber zu erscheinen. WI“
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswaͤrtigen Bevollmäͤchtigten bestellen
11 1 171655 enE6
und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Justizräthe Krüger und Fleischer, und Rechts⸗Anwalte Kelch und Trippel zu Sach⸗ waltern vorgeschlagen. EEbeeülemns.
[495] Bekanntmachung. Das zur Konkursmasse des Galanteriewaaren⸗
Händlers Julius Schmidt allhier, Hohewegstraße Nr. 11, gehörige Haarschneide⸗ und Galanterie⸗
Waaren⸗Geschäft, so wie die Bade⸗Anstalt, wird,
nach Beschluß des unterzeichneten Gerichts, unter Leitung des einstweiligen Verwalters, Kaufmanns Schwarzenberg, von der Ehefrau des Gemein⸗ schuldners, Frau Pauline Charlotte Schmidt, gebornen Baltzeweit, fortgeführt. ¹ Potsdam, den 13. Februar 1858. 9 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Kommissar des Konkurses. 8 8. ö1ö1uöue“ [471] Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Potsdam. I. Abtheilung. Den 17. Februar 1858, Vormittags 10 Uhr. Ueber das Vermöͤgen des Kaufmanns Ferdinand Gombert allhier ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1. September 1857 festgesetzt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Ruhnke hierselbst, Brauerstraße, be⸗ stellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners wer⸗ den aufgefordert, in dem auf den 26. Februar 1858, Vormittags 11 Uhr, 182 in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 1, auf dem Hofe links 1 Treppe hoch, vor dem Kom⸗ missar, Herrn Kreisgerichtsrath Simon, anbe⸗ raumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver⸗ walters abzugeben. Mengnte.