1858 / 63 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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8 Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Com⸗ mandeur der 13. Division, von Schlemüller, nach Münster.

Preußen. Berlin, 15. März. Bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen zeigte sich am Sonnabend nach Ab⸗ nahme des Kleister⸗Verbandes die Besserung soweit vorgeschritten, daß gestern ein vorsichtiger Gehversuch gemacht werden konnte, dessen Ergebniß zu behutsamer Wiederholung berechtigt.

Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm getern im Laufe des Vormittags nacheinander die Vorträge des Zirklichen Geheimen Raths von Uechtritz und des Minister⸗Prä⸗ sidenten entgegen und arbeitete heute Vormittag mit dem Wirk⸗

lichen Geheimen Rath Illaire und mit dem Minister⸗Präsidenten.

Um 1 Uhr trat sodann heute bei Höchstdemselben das Minister⸗ Conseil zusammen. Hannover, 13. März. Die Ausschuß⸗Anträge zur Stäͤdte⸗Ordnung empfehlen die Vorlage zur Genehmigung unter einigen Modificationen, deren wichtigste die folgenden sein möchten. Es sollen zwar dem Regierungs⸗Vorschlage gemäß auch die unbesoldeten Senatoren auf Lebenszeit gewaäͤhlt werden; doch wünscht der Ausschuß gesetzlich die Möglichkeit offen zu lassen, daß

diese Magistratsmitglieder nach Ablauf von 12 Jahren auf gemein⸗

schaftlichen Beschluß des Magistrats und der Bürgervorsteher vom Ministerium des Innern in Ruhestand versetzt werden können. Von Feoßer Tragweite ist dieser bereits vorgestern von der Zweiten ammer genehmigte Zusatz nicht. Den wichtigen Antrag, wonach in Zukunft die Senatorenwahl vom Magistrat und einer gleichen Anzahl Bürgervorsteher vorzunehmen ist, dem Magistrat also ziem⸗ lich das Recht der Selbstergänzung seiner Mitglieder zugetheilt wird, hat der Ausschuß pure genehmigt und nur bezüglich der Stimmabgabe die Aenderung proponirt, daß sie schriftlich oder mündlich, nach Entschließung des Waͤhlenden, erfolgen darf.

Zum §. 62 der Städte⸗Ordnung wünscht der Ausschuß hin⸗ zuzusetzen, daß die nach dem neuen Staatsdienergesetz der Re⸗ gierung zustehende Befugniß, königliche Diener auf Wartegeld setzen zu können, keine Anwendung auf Magistratsmitglieder finde. Genehmigt wird die Befugniß des Königs zur Pensionirung städ⸗ tischer Angestellter, welche zum königlichen Dienst gehörige Ge⸗ schaͤfte zu besorgen haben, mit dem Zusatze: „sofern nicht der Magistrat auf andere genügende Weise für die Wahrnehmung der Geschäfte sorgt.“

Nach dem Regierungs⸗Antrage 41 soll Entscheidung der Pro⸗ vinzial⸗Regierung eintreten, wenn der Beschluß des Magistrats ab⸗ weichend von dem der Bürgervorsteher und eine Einigung auch durch weitere Abstimmung nicht zu erreichen ist. Der Ausschuß beantragt statt dieses Passus folgenden Satz: Ist der Beschluß

des Magistrats abweichend von dem der Bürgervorsteher, und eine

Einigung auch durch eine weitere, jedoch nicht an demselben Tage vorzunehmende Verhandlung zu erreichen, so tritt Entscheidung der Provinzial⸗Regierung ein, wenn selbige vom Magistrat beantragt wird. Der Magistrat ist verpflichtet, solche Entscheidung zu er⸗ wirken, wenn dies von den Bürgervorstehern beantragt wird, oder wenn die Pfeteges nicht beruhen bleiben kann.

Hessen. armstadt, 13. März. Ihre Großherzoglichen Hoheiten die Prinzen Ludwig und Heinrich von Hessen sind heute von Göttingen hier eingetroffen. Höchstdieselben werden dann, wie man vernimmt, im Sommer⸗Semester ihre Studien auf der

Landes⸗Universitaͤt Gießen fortsetzen.

Die Erste Kammer hat sich heute auf mehrere Wochen vertagt.

Frrankfurt, 13. März. In der Bundestagssitzung vom 11. d. M. kam zur Anzeige, daß der bisherige erste Königlich preußische Militair⸗Bevollmaͤchtigte und Ober⸗Kommandant der zu Frankfurt garnisonirenden Bundestruppen, General⸗Lieutenant Freiherr v. Reitzenstein, von seiner Allerhöchsten Regierung zu einer anderen dienstlichen Verwendung abberufen worden sei, und daß der Königlich preußische General⸗Major Dannhauer den⸗

selben als Koͤniglich erster Militair⸗Bevollmächtigter ersetzen, das

Ober⸗Kommando über die Bundestruppen aber auf den Kaiserlich

österreichischen Militair⸗Bevollmächtigten, General⸗Major Ritter

unnd daß der Koöniglich wüͤrttembergische

v. Schmerling, übergeben werde, daß ferner der Kaiserlich öster⸗

reichische Oberst Freiherr Rauberv. Plankenstein von der Komman⸗

deantur dahier abberufen und der Königlich preußische Oberst⸗Lieutenant

Graf v. d. Goltz bestimmt worden sei, diese Stelle zu überneh⸗ men. Da am 19. März jedes Jahres bei der Stimmführung fuͤr die gemischten Armeecorps in der Militair⸗Kommission Wechsel einzu⸗

treten haben, so zeigten die betreffenden Herren Gesandten an, daß

mit dem 19ten d. M. die Stimmführung fuür das 8. Armeecorps von dem Großherzoglich badischen Generalmajor von ee er.

für das 9. Armeecorps von dem Herzoglich nassaui

bevollmächtigten Königlich nieberländfschcn Feablcht sant 1 Panhuys und fuͤr das 10. Armeecorps von dem Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Obersten Scheffer werde übernommen, Oberst Bayer von

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6 8 ““ Ehrenberg, der Grobherzoglich hessische Oberst Frey, der Königlich sac lsge Oberst von Spiegel, der Königlich ncFrihanüör General van Panhuys und der Königl. hannoversche Oberst Schultz fernerhin als Divisions⸗Abgeordnete und beziehungsweise Territorial⸗ Commissaire den Sitzungen der Militair⸗Kommission anwohnen werden. Nachdem noch Standesausweise von Bundes⸗Kontingenten und Notizen über die Eisenbahnen und deren Verwendbarkeit zu mili⸗ tairischen Zwecken uͤberreicht worden waren, legte der Ausschuß in Militair⸗Angelegenheiten die halbjährigen Nachweisungen der Pro⸗ viant⸗ und Lazareth⸗Vorräthe der Bundesfestung Mainz vor, welche richtig befunden wurden, und auf Vortrag des nämlichen Aus⸗ schusses genehmigte die Versammlung die Veräußerung verschiedener älterer er vSee in der Bundesfestung Landau. Ein Unterstützungsgesuch eines Offiziers der vormaligen schleswig⸗ holsteinischen Armee, auf welches der Bundesbeschluß vom 6. April 1854 keine Anwendung finden konnte, wurde abschlägig beschieden, und der Wittwe eines früheren Marine⸗Bediensteten, in Anbetracht vieaeeg bedrängten Lage, eine Beihülfe aus der Bundeskasse

rt. Schweiz. Bern, 11. März. Durch die Wasserleitungen im Hauenstein wurden die Quellen abgegraben, welche dem das Thal bewaͤssernden Homburger Bach Nahrung gaben. Nun plötz⸗ licher Stillstand einiger Muͤhlen, Wassermangel in mehreren Dör⸗ fern, Nothruf der Bevölkerung, Prozeß des Basellandschaftlichen Landraths gegen die Direction der Centralbahn. Letztere wurde angehalten, durch Pumpenwerke das Wasser wieder in den Bach zu leiten. I der Mitte April soll nun aber der Tunnel dem allgemeinen Verkehr geöffnet werden, und um die hiefür nothwen⸗ digen Arbeiten beendigen zu köͤnnen, erwirkte das Direktorium vom Bundesrath die Ermäͤchtigung, für 10 Tage die Pumpwerke aus dem Tunnel entfernen zu dürfen. Als gestern die Pumpwerle herausgeschafft werden sollten, rottete sich die Mannschaft aus den benachbarten Dörfern zusammen und besetzte die Eingänge zum Tunnel. Als die Bahnarbeiter in ihrem Geschäft fortfuhren und eine entschlossene Haltung annähmen, da wurde Sturm geläutet; mehr Volk strömte zusammen; die Tunnelarbeiter wurden verjagt, der Beschluß des Bundesraths verhöhnt. Die Pumpwerke durften nicht weggenommen werden. Der Bundesrath hat sofort der Re⸗ Fierung von Baselland telegraphisch die nöthigen Weisungen zur erhinderung fernerer Unordnungen zukommen lassen. (Fr. J.)

Niederlande. Amsterdam, 12. März. Das neue Ministerium ist gebildet. Der König hat den Herrn von Rochussen zum Minister der Kolonieen ernannt; Herr von Bosse ist Finanz⸗Minister geworden, was er schon im Ministerium von 1849 gewesen; Herr von Goltstein Minister des Auswärtigen; Herr Tets von Goudrian Minister des Innern und Herr Voot, Bürgermeister von Amsterdam, ist zum Justiz⸗Minister ernannt. Die Minister des Kriegs, der Marine, des reformirten und des katholischen Kultus sind geblieben. (Düss. Ztg.) 8

Haag, 13. März. Der preußische Gesandte, Graf von Kö⸗ nigsmarck, welcher laͤngere Zeit in Berlin verweilte, ist auf seine

hiesigen befbr zurückgekehrt. en 1 roßbritannien und Irland. London, 13. März. Unter der Ueberschrift: „Das „„Mißverständniß““ zwischen Fran f. reich und England“, meldet die „Times“: „Dem Vernehmen nach wird die zwischen den beiden Regierungen gewechselte Korre⸗ spondenz beiden Häusern des Parlaments am Montag vorgelegt werden. Sie besteht aus einer Reihe von Depeschen, deren letzte, den Schluß der Korrespondenz bildende gestern Nachmittags gerade vor Beginn der Unterhaus⸗Sitzung eintraf. Sowohl Lord

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Malmesburh wie Graf Walewski haben, wie behauptet wird,

in der ganzen Angelegenheit große Umsicht und Discretion be⸗ wiesen. Als Antwort auf Lord Malmesbury's Begehr nach einer Erklärung in Betreff der Stellen, welche das Haus der Ge⸗

meinen so sehr beleidigt haben, erinnert Graf Walewski das Land sehr freimüthig an die unzweifelhaften Beweise, die

der Kaiser durch die sowohl während des Krieges, wie nach dem Friedensschlusse gemachten Zugeständnisse an unsere An⸗ fichten davon gegeben habe, welchen Werth er auf das Bündni

mit uns lege. Er bemerkt ferner, daß, nachdem der Kaiser z

wiederholten Malen Angriffen ausgesetzt gewesen und entgangen sei, deren Urheber Meuchelmörder gewesen seien, in Bezug auf welche man den Beweis geliefert babe, daß sie ihre Plane in England schmiedeten, er es für keine Anmaßung gehalten habe, an die freundlichen Gefinnungen und das Gerechtigkeitsgefühl unserer Nation zu appelliren, um, wo möglich, eine Wiederbolung solcher Verbrechen zu verhindern. Graf Walewski weist im Namen des Kaisers jeden Gedanken daran zuruͤck, als habe er ir

die Kategorie der Fluͤchtlinge, auf welche er anspielte, Engländer

mit einbegreifen wollen, oder den Wunsch gehegt, unsere Gese zu ändern, oder die Absicht gehabt, dieselben zu verdammen. 48. bittet aber jetzt, indem er die seiner Absicht gegebene falsche Deu⸗ tung bedauert, daß die Korrespondenz aufhören und das Bundniß

fortdauern möͤge.“ Die „Times“ berichtet ferner: „In Folge des neuliche

Graf von Persigny den Kaiser der Franzosen nicht länger an un⸗

8 1 wird, so behauptet man, der erem Hofe vertreten. Wir können uns jedoch nicht für die Wahr⸗ heit dieses Gerüchts verbürgen.“ . 1 Die „Times“ bringt heute einen sehr geharnischten Artikel egen den Grafen Walewski wegen der unterm 20. Januar an en Vertreter Frankreichs in Bern gerichteten Depesche. „Am selben Tage“, sagt sie, „wo der Graf Walewski seinen Brief an Herrn von Persigny unterzeichnete, unterzeichnete er einen anderen an den Gesandten Frankreichs zu Bern. Es ist dies in der That ein höchst seltsames Dokument. Nicht nur ist jede Form der Höf⸗ lichkeit bei Seite gesetzt, nicht nur tritt überall die Anmaßung der überlegenen Stärke hervor, nicht nur kümmert man sich nicht um die Meinung anderer europaͤischer Staaten, sondern der Schweiz wird in den unumwundensten Worten gedroht für den Fall, daß sie nicht sofort die französischen Forderungen bewillige.“ Der neue Vice⸗König von Irland, Lord Eglinton, hielt gestern seinen Einzug in Dublin. In der Nähe der Universität kam es

FeAe der Polizei und einer Anzahl Studenten, die sich einige

leine Excesse, z. B. Werfen mit Orangeschalen, erlaubten, zum

Handgemenge. Mehrere Studenten sollen gefährlich verwundet

worden sein, da die Poltzei von ihren Stäben und Seitengewehren

Gebrauch machte. raig Der „Times“ zufolge hat der anglikanische Erzbischof von Armagh und Primas von Irland, Lord John Beresford, seinen Posten niedergelegt und erhält zu seinem Nachfolger den Bischof von Ossory, D. O'Brien. Fta han In der gestrigen Unterhaussitzung bemerkte Disraeli: Ich bin es dem Hause schuldig, die erste sich mir darbietende Gelegenheit zu be⸗ nutzen, um ihm mitzutheilen, daß Ihrer Majestäͤt Regierung während der letzten Stunde eine Depesche vom französischen Gesandten als Antwort auf eine von Ihrer Majestät Staatssecretair an die französische Regierung gerichtete Depesche erhalten hat. Es gereicht mir zur großen Freude, das Haus davon in Kenntniß setzen zu können, daß jenen peinlichen Mißver⸗ ständnissen, welche leider eine Zeit lang zwischen den Regierungen beider Länder bestanden, vollständig ein Ende gemacht worden ist, in einem freundschaftlichen und ehrenvollen Geiste und in einer Weise, von welcher ich glaube, daß sie für die Gefühle beider Natio⸗ nen eben so befriedigend sein wird, wie ich die Ueberzeugung hege, daß fie ihre Interessen und ihr Glück fördern wird. Sobald wir Ihrer Maäjestät Erlaubniß dazu erhalten, wird es meine Pflicht sein, die über diesen

8 Gegenstand stattgehabte Korrespondenz auf den Tisch des Hauses nieder⸗

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Mnterrichtswesen und die Kirchensteuern zu thun gedenke.

eine neue Diskussion in Anregung zu bringen.

ulegen. Der Redner fügt hinzu, es sei die Absicht der Regierung, von 8 Hause einige provisorische Kredit⸗Votirungen zu begehren, um den Anforderungen des öffentlichen Dienstes zu genügen, da das Budget der Mittel und Wege nicht vor Ostern votirt werden könne. Rich verlangte, daß die Regierung sich so bald wie möglich klar darüber ausspreche, welchen Weg sie einzuschlagen gedenke, da verschiedene ihrer Mitglieder in ihren Wahlreden die entgegengesetztesten Ansichten über Fragen von groͤßten Wichtigkeit geäußert hätten. O'Brien hielt dies gleich⸗ falls für nöthig. Das Parlament, meint er, müsse erfahren, was das Ministerium in Bezug auf die CI1A4“ 8 inglake

verlangte Auskunft über⸗die Angelegenheit des Cagliari und über 8 Neapel im Gefängniß befindlichen englischen Ingenieure. Disraeli: Das Schicksal dieser beiden Gefangenen floͤßt im Allgemeinen ilnahme ein. Ich glaube, daß diese beiden Männer inmoralischer Beziehung des Verbrechens nicht schuldig find, dessen man fie anklagt. Nun kommt es aber leider häufig vor, daß Leute sich in einer ungünstigen Lage befinden, in welcher der legale Beweis der Unschuld schwer zu füͤhren ist. Was die beiden Gefangenen angeht, um die es sich hier handelt, so ist die Frage keine politische, sondern eine rechtliche. Die Regierung Ihrer Majestät hat der neapolitanischen Regierung das Recht eingeräumt, die beiden Engländer nach den Landes⸗ Gesetzen zu richten. An diesem Entscheid muß die Regierung festhalten, während sie zu gleicher Zeit darüber wachen wird, daß die neapolitanischen Richter streng an dem ihnen durch das Landes⸗Gesetz vorgezeichneten Verfahren festhalten. Vor 10 Monaten ward das Verbrechen, um dessentwillen die beiden Ingenieure gerichtlich verfolgt werden, begangen, und es würde jetzt zu spät sein, Die Regierung kann jetzt

nichts weiter mehr thun, als darüber wachen, daß den beiden Un⸗ glücklichen aller der Beistand zu Theil wird, dessen sie in ihrer age bedürfen. Hoffentlich werden sie ihrem Lande wiedergegeben werden, und das Ende des Prozesses wird nicht so peinlich sein, wie der Anfang. Die Regierung wird übrigens keinen Schritt verabsäumen, um die An⸗ gelegenheit einem befriedigenden Schlusse entgegenzuführen. Headlam:

Es ist neuerdings der Beweis geführt worden, daß die Wegnahme des

„LCagliari“ keineswegs, wie man bg. geglaubt hatte, legal war.

Es ist deshalb eine große Demüthigung für England, daß die englische Regierung gestattete, daß Watt und Parker auch nur eine einzige Stunde im Gefängnisse blieben, nachdem dieser Umstand bekannt geworden war. Hätte die Regierung ihre Pflicht gethan, so hätte fie die Freilassung der beiden englischen Unterthanen erlangen müssen. Roebuck: Die Ge⸗ fangenen sind Engländer und müssen von England beschützt werden, eic t. ob das Schiff innerhalb oder außerhalb der neapolitanischen

ewässer weggenommen worden ist. Sie hätten ehrliches Gericht haben Statt dessen hat man

und sofort voxr Gericht gestellt werden müssen. sie in einen Kerker 8e.eg und in einer Weise behandelt, die eines

civilifirten Landes unwürdig ist. Horsman: Es ist hohe Zeit, daß

das Haus der Gemeinen die Sache in die Hand nimmt. Wenn es wirk⸗ lich feststeht, daß der „Cagliari“ auf offener See weggenommen worden ist, so wird weder der jetzige, noch der vorige Attorney General zu be⸗

1 4 .“ 1 haupten wagen, daß die Wegnahme nicht eine gesetzwidrige Handlung ge⸗ wesen sei. War aber die Wegnahme gesetzwidrig, so ist es auch gesetz⸗ widrig, daß die beiden Ingenieure gefangen gehalten und gerichtlich ver⸗-⸗ folgt werden. Gladstone: Die Frbegung der diesen Gegenstand be⸗ 8 K tn Dokumente ist allerdings sehr wünschenswerth. Eine Diskussion in diesem Augenblicke halte ich nicht für rathsam, da das Haus nur un⸗ vollkommen von der Sachlage unterrichtet ist. Es ist schon eine geraume Zeit verstrichen, seit ich in den Zeitungen die Depesche des Grafen Cavour gelesen habe, und ich muß gestehen, daß ich mit Schmerz, Staunen und Beschämung sah, wie die Aufgabe, das Völkerrecht und die Rechte von Engländern zu vFesrc, statt daß England sie sich stellte, zufällig in die Hände des sardinischen Volkes gerathen ist. Die Sache ist leider jetzt so weit gediehen, daß jeder Schritt, den das Haus in Bezug auf sie etwa thun mag, uns leicht in den Augen der Welt lächerlich machen kann, da, wenn dieser Schritt erfolgt, der Prozeß der beiden armen Ingenieure vielleicht bereits beendigt ist. Lord Palmerston: Der Fall, von dem hier die Rede ist, hat lange Zeit die sorgsame Aufmerksamkeit der vorigen Regierung in Anspruch genommen, und ich brauche wohl kaum zu sagen, daß wir äußerst froh gewesen wären, wenn wir Gründe hätten finden können, die uns ein Recht dazu gegeben hätten, von der neapolitanischen Regierung die Freilassung der beiden Engländer zu verlangen. Doch ließen wir uns bei allem, was wir in der Sache thaten, stets durch die Ansichten von Männern leiten, die besser, als wir, befähigt waren, völkerrechtliche Fragen zu entscheiden. Wir glaubten aller⸗ dings lange Zeit, der „Cagliari“ sei innerhalb des Bereichs der neapoli⸗ tanischen Gerichtsbarkeit weggenommen worden. Schließlich jedoch stellte sich aus dem Inhalte gewisser Papiere heraus, daß dies nicht der Fall war. Dadurch änderte sich die Sachlage ganz bedeutend. Als wir aus dem Amte zurücktraten, waren wir noch mit Erwägung der Frage beschäftigt. Ein Theil der Papiere

ist dem Hanse bereits in der vacseühe Session vorgelegt worden, und was die

übrige während unserer Amtsführung gewechselte Korrespondenz angeht, so muß ich, soweit ich mich ihres Inhaltes erinnere, sagen, daß wir nichts gegen ihre Vorlegung einzuwenden haben können. Lord J. Russel sagte, selbst in dem Falle, daß die Wegnahme des Schiffes gerechtfertigt sein sollte, lasse sich die Härte, mit der man die Gefangenen behandelt habe, nicht entschuldigen. Das Haus konstituirte sich hierauf als Subsidien⸗ Komité. Sir J. Pakington beantragte die Votirung einer Reihe von Pofitionen des Flotten⸗Budgets auf vier Monate. Die auf 59,380 Ma⸗ trosen und Marine⸗Soldaten festgesetzte Zahl der Mannschaften wird ge⸗ nehmigt. General Peel bemerkte, die Werbungen für das Heer hätten einen sehr guten Fortgang, indem im letzten Monat 7500 Mann einge⸗ treten seien. Er beantragt, daß das Haus als Stärke des Landheeres 130,135 Mann mit Ausschluß der in Indien verwandten, von der ostin⸗ dischen Compagnie besoldeten Truppen votire. Das Votum wird genehmigt. Die indische Anleihe⸗Bill wurde im Comité berathen. Lord Palmerston vertagte die zweite Lesung der indischen Bill auf 22. April.

13. März. Bernard ist als Mithelfer beim Morde de Affisen uͤberwiesen und nach dem Gefängnisse von Newgate ab geführt worden. Das heutige Verhör war kein geheimes; e wurden nur drei neue Zeugen verhört.

Frankreich. Paris, 12. März. Die indirekten Ein⸗

nahmen des Monats Februar übersteigen (wie bereits gemeldet) die

des Februar 1857 um 2,251,000 Fr., doch macht der „Moniteur“ auf den Umstand aufmerksam, daß der zweite Decime von den Ein registrirungs⸗Abgaben, der im Jahre 1857 erhoben wurde, im Jahre 1858 aufgehört hat, so daß die Verbesserung eigentlich 4,269,000 Fr. beträgt. Der Monat Januar hatte eine Einnahme⸗ Zunahme von 2,100,000 Fr. ergeben, so daß das Mehr für diese zwei Monate 6,369,000 Fr. beträgt. Der „Moniteur“ zeigt heute an, der Ackerbauminister habe 25 Unterzeichnungen (6250 Fr.) für die Rarey'sche Methode der Pferde⸗Dressur genommen, und das Geheimniß werde, so bald es bekannt geworden, den Kaiserlichen Gestüten zu Nutze kommen. Der „Moniteur“ berichtet ferner

daß der Kaiser und die Kaiserin gestern die Anstalt der künstlichen Fischerzeugung des College de France besucht und mit dem leb⸗ Interesse die Vorrichtungen in Augenschein genommen aben. 8 Bekanntlich hat die französische Kriegsmarine in den letzten 10 bis 15 Jahren ungemein rasche Fortschritte gemacht. Der großartige Plan, welchen die neapoleonische Regierung zur Aus führung zu bringen beschlossen hat, wird nun auch das Materia auf denselben respektablen Fuß bringen. Für den Umbau und de Neubau der Flotte ist auf 14 Jahre, von 1858 bis 1871, ein jähr⸗ licher Kredit von 65 Millionen Francs bewilligt, und zwar werden sich bie Arbeiten in folgender Weise vertheilen: 1) Umwandlung der Segelschiffe, bei denen sich überhaupt Maschinen anbringen lassen, in sogenannte gemischte Schiffe. 2) Allmälige Herstellung einer Flotte von 150 schnellfahrenden Kriegsdampfern verschiedener Größe und nach den besten bekannten Mustern gebaut. 3) Vollen⸗ dung der angefangenen Transportschiffe und Umwandlung einer gewissen Anzahl von Segel⸗Fregatten in Transport⸗Dampfer, um so eine Flotte von 72 solcher Dampfer zu erhalten. 4) Vollendung des Hafens von Cherbourg und Herstellung der für die neue Flotte erforderlichen Hafenbecken, Werkstätten ꝛc. in den übrigen Kriegshäfen.

Bei dem Auflaufe auf dem Roquette⸗Platze in Paris in der Nacht vom 4. auf den 5. März wurde nicht blos „Vive la République!“ sondern auch „Vive Orsini!“ gerufen. Eine Reiter⸗ Abtheilung zersprengte die Unruhestifter und nahm zwanzig der⸗ selben gefangen.

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