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Kommissariate überreichten Vorstellung vom 15. Juli d. J. hüchs geltend gemachten Anspruch, daß bei Berechnung des kommunalsteuerpflichtigen Einkommens von den genannten Bahnen der im Durchschnitt der drei letzten Jahre bezogene Reinertrag zum Grunde Fne werde, kann ich im
—
Einverständnisse mit den Herren Ministern des Innern und der Finanzen nur als begründet anerkennen. Da die Veranlagung einer Einkommen⸗ steuer vor dem Beginn des Kalenderjahres, für welches sie erhoben wer⸗ den soll, bewirkt, beziehungsweise zum Abschlusse gebracht werden muß, um mit der Steuer⸗Erhebung rechtzeitig vorgehen zu können, so erscheint es durch die Natur dieses Verhältnisses bedingt, da der Veranlagung — soweit es sich dabei nicht um ein für alle mal feststehende oder im Voraus sicher zu übersehende Einkommens⸗Beträge (Gehälter, Pensionen, feste Renten u. s. w.) handelt — nicht das wirkliche Einkommen, welches der Steuerpflichtige in dem betreffenden Jahre erst beziehen soll, sondern nur dasjenige Einkommen zum Grunde gelegt werden kann, welches ihm im Laufe des berechneten Jahres muthmaßlich zufließen wird, und es bleibt die Feststellung dieses muthmaßlichen Einkommens aus solchen Momenten abzuleiten, welche es möglichst wahrscheinlich machen, daß der Steuerpflichtige dieses Einkommen demnächst auch wirklich erzielen werde. In der Regel wird u dem fraglichen Zwecke auf die Einnahmen der Steuerpflichtigen aus er Vergangenheit zurückgegangen, und es ist deshalb in dem Klassen⸗ und Einkommensteuer⸗Gesetze vom 1. Mai 1851 bestimmt worden, daß das der alljährlichen Veranlagung zum Grunde zu legende Einkommen aus Grund⸗Eigenthum, Handel, Gewerbe u. s. w. nach dem im Durch⸗ schnitt der drei letzten Jahre erzielten wirklichen Rein⸗Einkommen der Steuerpflichtigen festgestellt werde. An demselben Grundsatze wird auch — so viel wenigstens nach den zur ministeriellen Genehmigung vorgeleg⸗ ten Regulativen zur Einführung von Kommunal⸗Einkommensteuern be⸗ kannt ist — bezüglich dieser und anderer schon um deshalb festgehalten, weil dieselben der Regel nach und in Gemäßheit der Anweisung zur Aus⸗ führung des §. 53 der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 (Ministerial⸗ Blatt 1854 S. 7) hinsichtlich der Abschätzungs⸗Grundsätze und der Steuer⸗ ufen an die bestehende Staats⸗Einkommensteuer angeschlossen werden ollen, dergestalt, daß hinfichtlich aller in dem Gemeinde⸗Bezirke selbst wohnenden Einkommensteuerpflichtigen die Veranlagungssätze der Staats⸗ steuer unmittelbar aus der Rolle entnommen und zum Grunde gelegt erden, das Einkommen aller übrigen Kommunalsteuerpflichtigen (Foren⸗ ’* und juristischen Personen) aber unter Anwendung schätzung der betreffenden Arten von Einkommen in dem oben an⸗ geführten Gesetze ertheilten Vorschriften festgestellt wird. Durch eine hiervon abweichende Behandlung der Eisenbahn⸗Gesellschaften würde ein verschiedenartiges Besteuerungs⸗Verhältniß zwischen diesen und den übrigen Kommunalsteuerpflichtigen, und zwar höchst wahrscheinlich zum Nachtheil der Ersteren herbeigeführt werden. Auch die in dem zweiten Punkte der Beschwerdeschrift vertheidigte Ansicht muß ich mit den oben genannten Herren Ministern für begründet erachten. Wie die Grundsteuer von dem Einkommen aus Grund⸗Eigen⸗
hum und je Geweorhesteuer wn Sagn Tinkemmeorn au KPandel ees cbrn sh muß 8,* die nach dem Gesetze vom 30. Mai 1853 von den Eisenbahn⸗
Gesellschaften zu entrichtende Abgabe von dem der Kommunal⸗Einkommeu⸗ steuer zu unterwerfenden Rein⸗Ertrage der betreffenden Bahn in Abzug gebracht werden.
Das Königliche Eisenbahn⸗Kommissariat wolle auf die Eingangs er⸗ wähnte Vorstellung, welche zu dem Ende angeschlossen ist, hiernach Be⸗ scheid ertheilen.
Berlin, den 8. November 1857. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 8 gvbvon der Heydt. L“
das Königliche Eisenbahn⸗Kommissariat 9, N. 32 1— 8 FrID
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Abgereist: Der Fürst von Hatzfeldt, nach Trachenberg. Der Fuͤrst August Sulkowski, nach Paris.
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29 81 49 t. Berlin, 25. März,
Preußen. Se. Königliche Hobeit der Prinz von Preußen nahm heute Nachmittags 2 Uhr den Mittags 12 Uhr zu
VVortrag des Minister⸗Präsidenten entgegen.
Das Staats⸗Ministerium trat heute einer Sitzung zusammen.
— Das Herrenhaus beschaͤftigte sich in seiner gestrigen (15ten) Sitzung mit der Berathung des dritten Berichts der Petitions⸗Kommission und zunächst mit einer von mehr als 100 Rittergutsbefitzern aus den Regierungsbezirken Bromberg
und Posen eingereichten Bittschrift, in welcher e sich uͤber ihre
Heranziehung zu Beiträgen für Bau und Unterhaltung von Ele⸗
mentarschulen beschweren. Schließlich wurde der in Betreff dieser
Petition gestellte Antrag auf Abhuüͤlfe der Beschwerde angenommen. Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Pericht der Justiz⸗Kommission über den Antrag der Mitglieder Uhden und
Graf von Boß⸗Buch, die Beschraänkung der allgemeinen
Wechselfähigkeit betreffend. Die Kommission empfahl die Re⸗
solution: „einen Antrag an die Regierung dahin zu richten daß die durch die Allerhöͤchste Verordnung vom 6, Januar 1844 eingefuͤhrte allgemeine Wechselfähigkeit insoweit beschränkt werde als sie Per⸗ sonen betrifft, deren Interesse dadurch nicht befördert, sondern viel⸗ mehr wesentlich gefaͤhrdet werde, wie dies z. B. namentlich bei
der für die Ab⸗
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„ 8 “ 8 Frauenspersonen, die keinen Handel treiben, insonderheit Ehefrauen,
der Fall ist.“ Nach laͤngerer Debatte wurde diese Resolution ge⸗
nehmigt. annover, 23. Maäͤrz.
Emden und Stade errichtet werden.
Königliche Polizeibehörden sollen in den Städten Hildesheim, Göttingen, Celle, Harburg, Osnabrück,
Im Budget, das jetzt zur
Vertheilung gekommen ist, wird zum Zweck dieser Einrichtung eine
Mehrausgabe an Besoldungen und Remunerationen von 8107 Thlr.
in Berechnung gebracht, indem man davon ausgeht, daß von den Stäͤdten die bisherigen Aufwendungen für die Polizei ferner be⸗
London, 23. März.
stritten werden.
Großbritannien und Irland. Gestern Nachmittags war in Buckingham Palace Cour. Herr von Brunnow hatte bei dieser Gelegenheit eine Audienz bei der
Königin und überreichte seine Beglaubigungsschreiben als außer⸗ ordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister des Kaisers
von Rußland.
V In Chatham traf gestern der Befehl ein, daß sich wiederum über 700 Mann zur Einschiffung nach Indien bereit halten sollen.
In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung überreichte der Earl von
Shaftesbury eine Petition des Missionsvereins der Baptisten, welche
begehrt, daß gegen jede von Seiten der indischen Regierung geübte Be⸗
günstigung götzendienerischer Gebräuche der Eingebornen angekämpft werde.
Lord Brougham lenkte die Aufmerksamkeit der Regierung auf eine neu⸗ lich von der Legislatur
Er hoffe, daß die Akte nicht die Sanction der bri⸗
alte Sklaverei wäre. Der Earl von Carnarvon entgeg⸗
tischen Regierung erhalten habe.
nete, die Sanction von Seiten der Krone sei noch nicht erfolgt, und die Obgleich es eigentlich nicht her⸗ kömmlich sei, so werde er in diesem Falle nichts dagegen haben, die Bill Der Earl von Derby zeigte
Regierung ziehe die Akte in Erwägung.
auf den Tisch des Hauses niederzulegen. an, er werde am Freitag die Vertagung des Hauses auf den 12. April vorschlagen. Als Antwort auf eine Lord Brougham's erklärte Lord Hardinge das Gerücht, als ständen zwei Offiziere im⸗Begriff, sich
nach der afrikanischen Küste einzuschiffen, um dort Neger zum Dienst in
Ostindien anzuwerben, für ungegründet.
In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung entgegnete General Peel auf eine Frage Mackinnon's, die Regierung habe nicht die Absicht, neue Miliz⸗Regimenter einzuberufen. Milnes zeigte an, er werde in
der nächsten Sitzung die Aufmerksamkeit des Hauses auf die neulich mit dem französischen Paßsystem vorgenommenen Aenderungen lenken und die
Vorlegung der betreffenden Korrespondenz, so wie der von dem englischen auswärtigen Amte erlassenen Verfügungen beantragen. an, er werde am nächsten Donnerstag an den Schatzkanzler die Frage richten, ob, wenn nach Ansicht der Kronjuristen die Wegnahme des „Cagliari“ ab initio rechtswidrig gewesen sei, die Regierung die Absicht habe, eine hinreichende Entschädigung für Park und Watt wegen der ihrer körperlichen und geistigen Gesundheit erwachsenen Leiden zu for⸗ dern. Als Antwort auf eine gleichfalls die Cagliari⸗Angelegenheit be⸗ treffende Frage Kinglake's entgegnete der Schatzkanzler: Wir haben vor zwei Tagen die Nachricht erhalten, daß der König von Neapel in Folge von Vorstellungen, die Herr Lyons machte, den Befehl ertheilr hatte, Watt sofort unbedingt in Freiheit zu setzen. Derselbe ist auch wirklich in Freiheit gesetzt worden und befindet sich, wie ich glaube, jetzt auf dem Wege nach England. Es ist ferner der Befebl ertheilt worden, daß der Prozeß gegen Park unverzüglich beginnen soll. Vielleicht wird das Haus erlauben, hier mitzutheilen, daß wir heute früh eine vom 16. März datirte Depesche des Herrn Lyons erhalten haben, aus welcher hervorgeht, daß er sich nach Salerno begeben und daß der Prozeß Park's begonnen hatte. Herr Lyons sprach im Gerichtshofe mit Park, und seiner Aussage nach ging es bei den Verhandlungen durchaus ordentlich und unparteiisch zu. Die diesen Gegenstand betreffenden Papiere werden dem Parlamente so bald wie moöͤglich vorgelegt werden Da sie aber sehr umfangreich find, so wird wohl noch einige Zeit verstreichen, ehe dies geschehen kann. Bowyer fragte den Staats⸗Secretair des
unern, ob es wahr sei, daß eine Anzahl Abgeordneter aus allen Theilen
taliens vor Kurzem in London Meetings zur Bildung einer italienischen nationalen Liga und zum Zwecke, große politische Veränderungen in Italien hervorzubringen, gehalten habe, und was die Regierung über die Sache wisse. Walpole entgegnete, er wisse kaum, wie er die Frage beantworten solle. Er habe Erkundigungen eingezogen, um in Erfahrung zu bringen, ob über⸗ haupt derartige Versammlungen gehalten worden seien, und er glaube, diese Frage verneinend beantworten zu müssen. Es sei wahr, daß Italiener manch⸗ mal, ohne sich irgend einer Gesetzesverletzung schuldig zu machen, in Privat⸗ zimmern zusammen kämen, um sich über politische Gegenstände zu besprechen. Was jedoch jene bestimmten, von dem ehrenwerthen Interpellanten erwähnten Meetings betreffe, so sei der Mann, welcher angeblich an ihrer Spitze ge⸗ standen habe, kein Italiener, sondern ein Irländer. Der Schatzkanzler zeigte an, er werde am Freitag um Erlaubniß zur Einbringung einer Bill bit⸗ ten, welche darauf abziele, die Regierung Indiens auf die Krone zu über⸗ tragen, und sodann die Vertagung des Hauses bis auf Montag, 12. April, beantragen. Die Meuterei⸗Bill wurde zum dritten Mal bverlesen und ging durch. Die Debatte über die den parlamentarischen Eid betreffende Bill (Juden⸗Bill) wurde hiernach wieder aufgenommen. Ein Amendement Co⸗ gan's, welches bezweckt, der Eidesformel eine solche Fassung zu geben, daß fie für Mitglieder aller Konfessionen dieselbe sei, wurde mit 345 gegen 66 Stimmen verworfen. Newdegate beantragte die Auslassung des 5. Artikels, welcher bestimmt, daß, wenn ein Jude den Eid zu leisten hat, die Worte: „und ich gebe biese Er⸗ klärung auf den wahren Christenglauben ab“, wegfallen sollen. Er entwarf ein sehr ungünstiges Bild von dem gegenwärtigen Juͤden⸗
8
amaica's erlassene Akte, welche seiner Ansicht nach, falls sie in Kraft träte, die Wirkung haben würde, die emanzipirten Sklaven wieder in eine Lage zurückzuversetzen, die nicht viel besser, als die
Griffitb zeigte
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thum, das fi als eine rein religiböse. vom Parlament auszuschließen. 1 unwürdig, einer kleinen Körperschaft, wie den Juden, ein Zugeständniß
18* zum Parlamente bekämpfte. t
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auf den Talmud ütze und dessen Lehren unnioralisch, anti⸗national seien. Drummond betrachtete die Fraße Wofern die Zulassung der Juden nicht aus reli⸗
ibösen Gründen verwerflich sei, liege überhaupt kein Grund vor, die Juden 18c ortescue hielt es für des Parlaments
anti⸗social un
u machen, das man ihnen nicht verweigert haben würde, wenn sie mäch⸗ tiger wären. Walpole setzte auseinander, weshalb er die Zulassung der Nicht die Fassung der Eidesformel
ehe ihr entgegen, sondern die Unfähigkeit der Juden, sich mit dem eng⸗
lischen Volke zu verschmelzen. Die Juden seien einfach deshalb nicht durch eine besondere Verfügung ausgeschlossen, weil man es als etwas sich ganz von selbst Verstehendes betrachtet habe, daß ihnen der Futagt um Parlament nicht gestat⸗
te, Walpole brauche als Argument
tet werden könne. Lord J. Russell bemer
für die Ausschließung der Juden die Behauptung, daß sich alle Gesetze
Englands auf das Christenthum stützten. In ähnlicher Weise habe man früher die Ausschließung der Katholiken durch das Vorgeben zu rechtfer⸗
tigen gesucht, daß sich die englischen Gesetze auf den Protestantismus stuͤtzten. lichen Politik zusammengebrochen.
Alle diese religiöse Intoleranz jedoch sei als Basis der öffent⸗ Weit entfernt davon, dem Geiste des Christenthums zu widersprechen, werde die Zulassung der Juden eine christlichere Handlungsweise sein, als die bisher beobachtete. Bei der Ab⸗ stimmung wurde Newdegate's Amendement mit 297 gegen 144 Stim⸗ men verworfen.
— 24. März. In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung erklärte der Earl von Ellenborough, es sei die Absicht der Regierung, afrikanische Soldaten fuür Indien zu verwenden. Lord Brougham bekämpfte diesen Plan, durch den man seiner Ansicht nach den Sklavenhandel in anderer Form wieder ins Leben rufen würde.
Im Unterhause sprach M. Milnes sich stark gegen das franzoͤsische Paßwesen aus, in Folge dessen sich der Verkehr zwi⸗ chen England und Frankreich bereits auffallend vermindert habe. Seralo antwortete, Frankreich habe erklärt, es werde englische
aͤsse in jeder Form respektiren. Die englische Regierung werde Paß⸗Büreaux in allen Häfen errichten und das Paßwesen er⸗ leichtern.
Der Buchhändler Stanislas ist wegen Veröffentlichung von Phat's gegen den Kaiser der Franzosen gerichteter Flugschrift ver⸗ haftet worden.
Frankreich. Paris, 23. März. Nach Reorganisirung des Admiralitätsrathes, wie dieselbe durch ein im heutigen „Moni⸗ teur“ veröffentlichtes Dekret vom 20. März angeordnet ist, besteht
derselbe, dessen Präsident der Marine⸗Minister ist, fortan aus fünf
Marine⸗Offizieren von Generals⸗Rang, einem General⸗Inspektor vom Marine⸗Geniewesen und einem General⸗Kommissar der Marine, aus einem Linienschiffs⸗Kapitain als Secretair und aus zwei Linien⸗ schiffs⸗Kapitainen⸗als Beiräthe. Nach Art. 11 giebt der Admi⸗ ralitätsrath sein Gutachten uͤber alle allgemeinen Maßregeln im Seewesen, so wie erforderlichen Falls auch über Detailfragen in Betreff der Marine und der Kolonieen; jeder Gesetz⸗Entwurf und Erlaß in Betreff der Marine muß dieser Behörde vorgelegt wer⸗ den; von ihr werden alljährlich auch die Avancements⸗Listen ent⸗ worfen. Zu seinen Arbeiten müssen dem Admiralitätsrathe laut Art. 16 alle nöthigen Actenstücke und Ausweise mitgetheilt werden. Den Bericht des Marine⸗Ministers zur Motivirung dieses Dekre⸗ tes theilt das amtliche Organ nicht mit. 84
Dänemark. Kopenhagen, 23. März. Die geheime Reichsraths⸗Sitzung dauerte beinahe zwei Stunden. Der Conseils⸗ Präfident beleuchtete den Inhalt der auf die Bundesbeschlüsse ab⸗ gegebenen Antwort, so wie die Stellung Dänemarks zu Europa und theilte dem Reichsrathe mit, daß in der nach Franitfurt abge⸗ sandten Antwort die Ernennung eines dänischen und eines deutschen Delegirten zur Ordnung des mit dem deutschen Bunde bestehenden Konflikts proponirt werden solle. Eine sofortige Diskusfion wurde mit 38 Stimmen gegen 12 abgelehnt. — Der Finanz⸗Ausschuß hat beantragt und der Finanz⸗Minister in Erwaͤgung zu ziehen ver⸗ sprochen, daß in den näaͤchsten zwei Jahren keine außerordentlichen Steuern ausgeschrieben werden sollen. Man werde das Budget verändern und den Kassenbehalt verwenden.
Amerika. New⸗Vork, 11. März. Der Ausschuß der auswärtigen Angelegenheiten im Senate zu Washington hat die Ermächtigung erhalten, die mit der in Marseille durch die französischen Behörden vorgenommenen Beschlagnahme des ameri⸗ kanischen Schiffes „Adriatic“ zusammenhängenden Umstände zu untersuchen. — Nachrichten aus Veracruz vom 7. d. M. zu⸗ folge war die Opposition gegen die Regierung Zuloaga's rasch im Zunehmen begriffen. — Die Fregatte„ Niagara“ ist am 9. nach England abgesegelt.
„ Asien. Die Nachrichten aus Hongkong reichen bis zum 29. Januar. Kanton war ruhig. Eine zahlreiche Polizeiwache wurde errichtet und auf fünf Stationen in der Stadt vertheilt. Auch ein Corps von chinesischen Constablern war gebildet worden und stand unter dem Befehle der einheimischen Behörden. Der Belagerungs⸗Zustand wird in der Stadt und den Vorstädten auf⸗ recht erhalten bleiben, so lange die Occupation Seitens der Alliirten andauert. Viele Chinesen verließen Kanton aus Besorgniß, der Kaiser werde ein starkes Heer schicken, um die Engländer zu „ver⸗
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nichten“. In der Stadt wurden viele Waffen gefunden, darunter
einige Tausend Flinten aus amerikanischen Fabriken. Wie verlautet, hat General Ashburnham Befehl erhalten, nach Chinn zurückzukehren, und zwar mit den Regimentern, die ursprünglich dahin bestimmt waren. Eine Flotte von zehn Schiffen sammelt sich, um die See⸗ räuber zu bekämpfen, welche im Flusse von Kanton große Schäden anrichten.
Ueber die gegenwartig aktive indische Armee sinden sich im „Bombay Standard“ folgende Angaben: Sir Colin Campbell hat ungefähr 20,000 Mann unter seinen unmittelbaren Befehlen, mit mindestens 15,000 Mann im Rücken und auf beiden Flanken. Die Kolonnen von Roberts, Rose und Whitlock sammt ihren Reserven sind gleichfalls an 20,000 Mann stark, und Chamberlain muß gegen 10,000 Mann beisammen haben, so daß die dem Feinde gegenüberstehende Armee gegen 65,000 Mann, meist europäische Truppen, zählt, während an 30,000 Mann in verschiedenen kleinen Abtheilungen den Dienst im Felde versehen. 18,000 europaͤische Soldaten stehen im Pendschab, und die Engländer haben wahr⸗ scheinlich 60,000 Mann in den eingeborenen Armeen von Bombay und Madras im stationairen Garnisonsdienst. 1
Offiziell in London, 24. März, eingegangene Nachrichten mel⸗ den, daß der frühere Statthalter von Canton, Veh, als Gefangener nach Kalkutta unterwegs sei, daß die Bevollmächtigten Amerika's und Rußland's mit denen der Westmächte gemeinsame Forderungen nach Peking abgesandt haben und die Äntwort Chinas Mitte März erwarteten. — Am 10. März ist die Blokade Cantons auf⸗
gehoben worden. — 88 5
Triest, Mittwoch, 24. März. (Wolff's Tel. Bns, Mach hier eingegangenen telegraphischen Nachrichten aus Cattaro sind gestern zwei türkische Kriegsschiffe, ein Schrauben⸗Linienschiff und eine Schrauben⸗Fregatte, die 3500 Mann unter dem Befehle Kadri Pascha's am Bord haben, in die Bucht von Kleck eingelaufen. Ein drittes Schiff wird nachfolgen. 4
Kopenhagen, Mittwoch, 24. März, Abends. (Wolff's Tel. Zur.) Der Vorschlag, welchen die dänische Regierung dem Bundes⸗ tage durch ihren Gesandten zur Ausgleichung des Konflikts in der holsteinischen Angelegenheit hat zugehen lassen, enthält im Wesent⸗ lichen Folgendes: Die ersten sechs Paragraphen der holsteinischen Verfassung sollen den Ständen Holsteins nachträglich vorgelegt werden. Nachdem die Staͤnde gehoͤrt worden, soll die Verhandlung über die Gesammtverfassung, in so weit Holstein von derselben be⸗ rührt wird, von zwei zu diesem Zwecke vom Bunde und Dänemark delegirten Kommissarien geführt werden. Dem Reichsrathe sollen vorläufig keine Gesetze vorgelegt werden, über welche die Stände früher gehört zu werden pflegten, auch sollen vorläufig keine extra⸗ ordinairen Steuern in Holstein ausgeschrieben werden.
Uebersicht der Geschäfte der Immediat⸗ Justiz⸗ Examinations⸗Kommission im Jahre 1857. 8 Vergl. Staats⸗Anzeiger von 1857 Nr. 32 S. 228.
Die Immediat⸗Justiz⸗Examinations⸗Kommission hat im Jahre 1857 von dem Justiz⸗Minister neue Aufträge zur Prüfung von Kandidaten für das dritte juristische Examen erhalten, im Jahre 1856 nur 432; es hat daher im Jahre 1857 eine Zunahme von 32 Aufträgen stattgefunden.
Aus dem Jahre 1856 war noch ein Bestand von. .. . .. . .. ...
Kandidaten, so daß die Gesammtzahl derselben im Jahre 1857. — 723
betragen hat. Davon kommen jedoch b in Abzug, welche theils gestorben, theils wegen Verzögerung der Prüfungsarbeiten an die Ober⸗Gerichte zurückgewiesen worden find, so daß nur..... 1 Kandidaten zu prüfen waren. Im Jahre 1856 betrug die ““ sammtzahl derselben 617; im Jahre 1857 mithin 99 mehr. mxSeris2r. Von diesen 716 Kandidaten haben 8 8 ihre Prüfung absolvirt, also 125 mehr als im Jahre 1856; die übrigen sind als Bestand verblieben. Unter den 483 geprüften Kandidaten befanden sicmhht. 1. solche, welche die Prüfung zum ersten Mal zurücklegten.. II. solche, welche die Prüfung früher nicht vollständig bestan⸗ dden hatten und sich einer Wiederholung derselben unter⸗ warfen, 147, nämlich:-— 8 1) Kandidaten, welche die mündliche Prüfung 16“”“ noch einmal zu machen hatten 248 2) solche, welche die schriftlichen Arbeiten noch Sa8 F eeinmal anzufertigen hatten, und zwar 8 wb2292.0) noch eine Relation. 34 “ p„) noch eine wissenschaftliche Arbeit 66 — e) noch eine Relation und eiine