1858 / 80 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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den Vorschriften und Frroösäten den Verwaltungs⸗Behörden im Allge⸗ Zahlung der Steuer durch dritte Personen oder burch Ueber⸗ meihen die Portofreiheit in dienstlichen Angelegenheiten zusteht; weisung einer Einnahme durch Beschlagnahme von Gegenständen, 2) die für einige solcher Anstalten eingehenden Verreichungsgelder welche dem Steuerpflichtigen gehören u. s. w., nicht zu bewirken, x eere b See - un1g fragt sich zunächst, ob die fällige Steuer am dermaligen Aufent⸗ 3) die ebenso etwa eingehenden fiirten Beitrags⸗helder; undg. haltsorte des Pflichtigen eingezogen werden kann. Auch wird der 4) die Verdienstgelder, welche den aus den Strafanstalten entlassenen Antrag auf Erneuerung des Passes Gelegenheit 5 die Berich⸗

Zuchll igkei det werden. 1 Zuüchtlingen an die Ortsobrigkeit nachgesendet werde ücan⸗ Z“ 1 .““

rten zwischen Stettin und Stockholm, und 88 8 2. Ministerium des Innern. ü

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Erlaß vom 15. Januar 1858 betreffenbd bdas

Die Eröffnung der Fahrten zwischen Stralsund und Bstadt Verbot des Verkaufs von Billets zur Weiter⸗ findet am Dienstag, den 13. April, statt, an welchem Tage beförderung der Auswanderer 827 dem uüber⸗

das Königl. Schwedische Post⸗Dampfschiff „Eugenia“ zum ersten Male von Pstadt nach Stralsund abgehen wird. Hiernaͤchst und Lehbangeplah nach dem Bestimmungs⸗ Alle diese Gegenstände müssen, Behufs der Portofreiheit, mit öffent⸗ . dg sng Schlusse der Fahrten erfolgt die Abfertigung des genannten 1“ orte im Innern. 8 öbö1ö1ö1n.“ 8 1s veegas Flofses g. 1. vAen. ese ezes erlin, den 6. August 1857. 85 Schiffes: 8 8 EE““ 8 „herrschaftliche Polizei⸗, herrschaftliche Correctionshaus⸗Verwal⸗ E1“] aus S 2* „. 1— 2s. 9 un8 S. Sgreren s 18.Unze 8 S ꝛc. Sh bersscafüi e. Verdienstgelder fürrl— Der General⸗Direktor der Steuern. ehs na nkun er nellpost von Passow, welche m. 1348.) . G ntlassene Züchtlinge ꝛc. bezeichnet werden. An 4 vthesd⸗ resp. Sonnabend und Mittwoch 6 Uhr 10 Min. Abends voon— k 11nup*¹ b) Portopflichtig find: 1b ies s Füeimn nach Passow Pimanß 8 Eisenbahnzuge iun— 8 bi, No rfü 88 alle Korrespondenz⸗, Geld⸗ und Paketsendungen der gedachten Institute in e nis Regierung in N. 849 4 auer Verbindung steht, und ach dem auf die Verfügung vom 27. August v. J. erstat⸗ Bezug auf deren kaufmännischen Betrieb, ohne Unterschied, ob die Ver- 2 1as. 8 * 8 und G bend fruͤh nach An⸗ teten Berichte hat die Königliche Regierung den Ihr durch die sendungen zwischen den Arbeits⸗ ꝛc Anstalten und Privatpersonen, oder ͤ1A“ EE1X1.A“ b s Bstad jeden Dienstag un *Cirkular⸗Verfügung vom 18. Juli 1854 empfohlenen Erlaß eines zwischen denselben und anderen Behörden stattfinden, die wegen der An⸗ 166“ irre ““ 1“ ök11“—* stadt beträgt: Verbots des Verkaufs von Billets zur Weiterbeförderung von chaffung von Fabrikaten mit den Anstalten in Verbindung treten. 11“ 7 Possagegeld ETE“ 8. Per t. Auswanderern von dem überseeischen Landungsplatze nach dem Be⸗ 8 Das für die vorbemerkte portopflichtige Korrespondenz 88 An⸗ ““ v J. 881 hlr., . Platz r., III. 1 bhich 5 stimmungsorte im Innern deshalb ausgesetzt, weil e Bedürfniß b stalten etwa zur Laft fallende Porto wird terminlich auf den Grun v 48719. 8 üter, so wie Wagen und Pferde werden gegen billige Fracht 8 Ne EI“ . postamtlichen Franko⸗Attesten und der Original⸗Adressen, gegen spezielle Die Schiffbau⸗Unter⸗Ingenieure Guyot und Hildebrandt befördert hierzu in Ihrem Verwaltungs⸗Bezirke bisher nicht hervorgetreten sei. Nachweisung aus der Postkasse erstattet werden, so weit durch amtliche d Schiffbau⸗ ien d vrn eber die E öffnung der Post⸗Dampfschifffahrt Dabei scheint die Königliche Regierung von der Annahme ausgegangen u Attteste der betreffenden Corrections⸗Anstalten dargethan wird, daß selbiges find zu Schiff I. Ingentenreß Fetas 1 wischen Stettin und Srockholm hleibt weiter yg sein, daß ein solches Beduͤrfniß erst dann vorhanden sein 7 wirklich nur im ausschließlichen Interesse der Arbeits⸗ ꝛc Häuser eac sen I n rehenes e Be⸗ wenn der Fall des Verkaufs derartiger Billets an Auswanderer ist, und von anderen Behörden ehnen nicht hat eingezogen werden Berlin 8. . Ipril 1858. 11“ im dortigen Departement bereits vorgekommen wäre. Diese An⸗ können. bPreußische Bank eeeist. ern ne Post⸗Amt vvg. sich nicht begründen. Es kann nicht darauf ankommen bht Faden ich di⸗ aczglich hesfeenge ae Besge ass auf 1“ 4 8 ö““ 8 8 . 0 uswanderer auf die anc z0i ühes 314 richt vom 21. Juli v. J., die Portofreiheit der Korrespondenz der mi⸗ 1 f gegebene Weise bereits übervortheilt Monats⸗Uebersicht der Preußischen

Schmückert. worden istration des Correctionshause Schweidnitz mit Privat betref⸗ 1 n find, um so weniger, als diese selten Gelegenheit nistration des Correctionshauses zu Schweidnitz mit Priva personen betref 18 5 ihre Klagen den Behörden ihrer fruͤheren Heimath heee a fend, von vorstehenden Bestimmungen in Kenntniß setze, überlasse ich Iör, gemäß §. 99 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846.

8 11““ 1““ 8 K ;2. die Administrationen der unter die Eingangs gedachte Kategorie gehörigen Activ lassen, sondern lediglich darauf, ob Auswanderungen aus der dor⸗ St lt it weit Anweist verseh G 8 tigen Gegend nach überseeischen Ländern vocem en. Daß dies eeree““ Geprägtes Geld und Barren.... . 42,397,000 Thlr.

M 0 arz 185 betreffe r vwen . Rekahne, den 4. August i3S. E64“ Kassen⸗Anweisungenn 1,585,000 die Ermäßigung des britischen See⸗Portos für die 1neehc, efs set Heeeeen der Koͤniglichen Regierung I Der Minister des Innern und der Polizei. 9 e“ 49,046,000 auf dem Wege über England zu befoͤrdernde Wir veranlassen die Koͤnigliche Regierung deshalb, das in Sa häch 18g . AFcp. Lombard⸗Bestänete . Korrespondenz nach und von der Insel Goree, Rede stehende Verbot unverweilt zu erlassen und zwei Exemplare 14*“” ““ 1.“”“; 5,989,000 Lagos, Fernando Po, Camerones, Alt⸗Calabar, der 8. d Nummer Ihres Amtsblatts einzureichen. na n18 8828 398, Hgf1a 16m S. 12 glan 1“ 839 n ctiva . . * 3 Bonny, Badagry und Wydah, so wie nach und erlin, den 15. Januar 1850c88Z. ö““ Erlaß vom 31. Januar 1858 betreffend die Er⸗ 6) Banknoten im Umlauf. .. . . . . . ....*v 60,931,000 . on allen anderen Hafenplaͤtzen oder sonstigen Der Minister für Handel, Gewerbe Der Minister des Innern. theilung des Auswanderungs⸗Konsenses an Per⸗ 79) Depositen⸗Kapitalien . 19,887,000 EI Ortschaften an der Westkuͤste von Afria. und oͤffentliche Arbeiten. „v„on Westphalen. sonen, welche wegen körperlicher Untauglichkeit 8) Guthaben der Staats⸗Kassen, Institute und 1. 1E von der Henydt. 4 ; vtz“e licht 1, 16 o g Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗ 1I”“ v“ von Erfuͤllung der Miliair⸗Dienstpflicht ent. VKerlehrs. . .. .e...:“.*. 6,934,0090r,.

ei 1 a e. Fahrten zwischen Stralsund und

Fstadt unterhalten werden.

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Das britische See⸗Porto für die auf dem Wege über Eng⸗

8 6s bunden sind. abes Eir vee m. Der Königlichen Regierung erwiedere ich auf Ihre Anfrage in dem Bericht vom 4. v. M. und J., wie ich der Ansicht des Herrn Ober⸗Präfidenten, daß Personen, welche bei der Ersatz⸗ Musterung von der Departements⸗Ersatz⸗Kommission für ganz

invalide erklärt worden sind und auszuwandern beabsichtigen, das im S §. 17 ad 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1842 gedachte Attest Angekommen: Der Generalmajor und Commandeur der

der Kreis⸗Ersatz⸗Kommission zur Erlangung der Entlassungs⸗Urkunde 31. Infanterie⸗Brigade, Graf von Blumenthal, von Trier. beizubringen nicht gehalten sind, nur beipflichten kann, da die Absicht Der Generalmajor und Commandeur der 12. Kavallerie⸗ des Auszuwandernden, sich der Militair⸗Dienstpflicht zu entziehen, BtIihaac4“4— nicht vorhanden sein kann, wenn er von deren Erfüllung wegen ““ körperlicher Untauglichkeit gänzlich entbunden, mithin der Zweck des J4“; Alttestes der Kreis⸗Ersatz⸗Kommission durch die Bescheinigung der DOcepartements⸗Kommission vollkommen erreicht worden ist. Berlin, 6. April. Se. Majestät der König haben Aller⸗ V Beerlin, den 31. Januar 1858. sgsgnaͤdigst geruht: dem Brand⸗Direktor, Scabell zu Berlin die Er⸗ ““ 1 11“ portopflichtig abzusenden waren, unter einer portofreien Rubrik der - 8 8 Der Minister des Innerr. laͤaubniß zur Anlegung des von des Königs von Baiern Majestät Ministerium der eistlichen, Unterrichts d Post zur Beförderung übergeben worden sind. Ich nehme hieraus 8 8 E; von Westphalen. iiil8lilhn verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Verdienst⸗Ordens Mredizinak⸗Angelegenheiten 8 Veranlassung, die Koͤnigliche Regierung aufzufordern, den Straf⸗ 1 1““ (9g„oooon heiligen Michael zu ertheilen. 3 anstalts⸗Verwaltungen Ihres Bezirks die Bestimmungen des ge⸗ die Königliche Regierung zu N. 8 .““ I“ 2 w 829 Progymnasium zu Berlin (Bellevuestraße) sind angestellt dachten Cirkular⸗Reskripts zur Zenauen Befolgung wieder in Er⸗ 6 1 875 zzas als Rektor der Dr. Julius Krause, bisher Oberlehrer innerung zu bringen und bemerke dabei, daß, wenn von einer H2h. t ö11“¹*“ 1 8 ““ . Dr. He erduscheck, sei erkauft und mit der Post versandt werden, ei 1““ 2 agigur,. irs B 5 b vege b 8. e, Eh cben Janr⸗ 8- 9 Sgehwos auch zu deß voron flichtigen zu 118 FrEn Sn. 3 8 der 8 Ee Naht söhhes Schulamts⸗Candidaten Dr. Wilhelm f ir Glogau; und die Berlin, d 4“ 1 b Verfügung vom 6. August 1857 die Erhebung Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzesfin von Preußen Hirschfelder, Dr. Ar⸗ n, den 6. Februar 1858. 88 84 H ““ 8 8 der Klassensteuer von diesseitigen Staatsange⸗ und der Prinzessin Alexandrine dem vom Hof⸗Prediger Dr. Hoff⸗ mann und heute, nebst Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzesfin

nold Schmidt, und Friedrich Kruse; al die Lehrer Wilhelm esabn 12 dr echt n Fencgenehrer Der Minister des Innern hal Alexandrine dem vom Ober⸗Hof⸗Prediger Dr. Strauß gehaltenen

Berrlin, den 31. März 1858. b Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. v. Lamprecht. Witt. Meyen. Schmidt. Dechend. Woywod.

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land zu befördernde Korrespondenz nach und von der Insel Goree, 8 1nenn. ,

Lagos, Fernando Po, Camerones, Alt⸗Calabar, Bonny, Badagry n Regierungen zu N. NA. 3 vI und Wydah, so wie nach und von allen anderen Hafenpläͤtzen 15 I1114“ oder sonstigen Ortschaften an der Westküste von Afrika ist auf% ehdngng 4 Satz von 6 Pence oder 5 Sgr. für den einfachen Brief ermäßigt i22 hhg. Cirkular⸗Erlaß vom 6. Februar 1858 betref⸗ b

Aubßer diesem Portosatze, auf welchen die von Loth zu Lot fend die Portofreiheits⸗Verhältnisse der S 98b mit dem einfachen Satze steigende Gewichts⸗Scala d enseh 11u““ .ne 8 lse Szis findet, kommt für die gedachte Korrespondenz noch dasselbe Porto, hI

wie für die Briefe nach und von England sel V öha- LE“ Perlin, den 311 Man 1s gland se bft bs Es ist bemerkt worden, daß seitens der Königlichen Straf⸗

General⸗Post⸗Amt. anftalts⸗Verwaltungen der Cirkular⸗Erlaß vom 4. August 1838 8 8 Fh Pet. k. b(ber die Portofreiheits⸗Verhältnisse der Steafanstalten a) nicht fn 85 Sessiniismss e JReanher ehörig beobachtet worden ist, indem in einzelnen Fällen

8 Paket⸗Sendungen, welche nach den Bestimmungen dieses Erlasses

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hörigen, welche, mit Preußischen Pässen versehen,

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seither an d er 1 2 Z Bokschute des Friedrich⸗Wilhelms⸗Gymmnastums in

äͤlteren Stuchtenenwatrikulationsfähigen, angehenden sowohl als Koͤniglichen der Pharmacie und Zahnheilkunde bei hiesiger bevorstehenden v werden aufgefordert, noch vor Anfang des

ihres Studiums di emesters, um wegen Beginnen oder Fortsetzu 5 der über ihre Eas leweifäng zu empfangen, unter

) ni 1— . on 1 . ¹ 2

Berlin, den 30. März 18” 4 1 Uhr sich zu melden. Der Direktor des pharmaceuti 1“

88 hharmaceutischen St

1“ Koͤniglichen Uniberfüae üns 8* hiesiger NMilscherlih... 1— v b 88 Sr H.

1 [11 8 189 . 8⁄ 8 G L“ 1 8 11“ sich im Auslande aufhalten, betreffend. Gottesdienste in der Schloßkapelle zu Charlottenburg bei.

die Königlichen Regierungen (exkl. der⸗

jenigen zu Danzig, Cöslin, Stralsund, Arnsberg, Magdeburg, Erfurt und Sigmaringen) und an das Polizei⸗

Präͤsidium hierselbst.

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Zur Beseitigung der Zweifel über den Umfang der Portofreiheit

Königliche Straf⸗Arbeits⸗Anstalten, die wegen des Absatzes ihrer Fabrikate

kaufmännische Geschäfte treiben, bin ich mit des Herrn Geheimen Staats.

Ministers und General⸗Postmeisters von Ragler E ende Bestimmungen üb Ses, hee, gle xcellenz über folgende

a) Portofrei sind:

¹) die rein amtlichen Korresponden Geld und P am 9 . aketsendungen zwischen den Anstalten und anderen Behörben⸗ so weit *8 82 Reee;

Preußischen klassensteuerpflichtigen Orte, als dessen Angehörige sie

Umständen zu verfahren. Ist eine Vorauszahlung der Steuer von

Der Königlichen Regierung erwidere ich auf den Bericht vom 3. v. M., betreffend die Erhebung der Klassensteuer von diesseitigen Staatsangehörigen, welche, mit Preußischen Paͤssen versehen, im Auslande sich aufhalten, daß diese Personen zu den Einwohnern des Preußischen Staates auch im Sinne des Klassensteuergesetzes vom 1. Mai 1851 zu zählen und der Klassensteuer an demjenigen

angesehen werden müssen, zu unterwerfen sind, sofern sie nicht nach §. 6 des gedachten Gesetzes überhaupt von der Klassensteuer frei bleiben.

Wegen der Einziehung der Klassensteuer von Personen, welche in den Fälligkeitsterminen abwesend sind, ist nach den obwaltenden

dem noch anwesenden Steuerpflichtigen nicht zu erlangen oder die dAAXA“X“

Berlin, 6. April. Se. Königliche Hoheit der Prinz von 8

Preußen befindet sich nach Höchstseiner gestrigen Fahrt nach Pots⸗- dam und Babelsberg sehr wohl. Höchstderselbe nahm heute Morgens den Vortrag des Obersten Feösbnn von Manteuffel und um 1 ½ Uhr den des Wirklichen eheimen Legations⸗Raths Balan entgegen. 8 Tilsit, 4. April. Der Eisgang scheint dem Ende nahe Der gestern ganz unterbrochene Trajekt erfolgt seit heute früh über die Memel und Uszlenkis per Boot und Spitzprahmen. Wasser⸗ stand 17 Fuß 10 Zoll. u.““ LCT 1“*“

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Oldenburg, 3. April. Durch eine vorgestrige Verordnung b

ist der Landtag des Großherzogsthums in Veranlassung eines wegen Mangels an vorbereitetem Materiel von ihm gestellten An⸗

trags bis zum 15. d. Mts. vertagt worden. ö11“ 1“ 18 ¹““] 8 1.

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