1858 / 81 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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11“ 8 111““ ͤ111““ 1“ 8 8 ““ 8 rechnen dürften, unbilliger Weise verschränktt Zvwvischen Stettin oder S emünde und Kopenhagen: v“

me hat, muß dem Schuldner Nachricht ge aemem bea.echaͤftsbereichs V he ae vessene ““ 111444“ v Zeeherde. Ueberhaupt ist es der Stellung der Eichungsbehörden nicht assrenen 8 18 792 Satcan ö1““] T entsprechend und nicht zu billigen, daß sich diese durch ein förm⸗ az) für eine einfache Reise I“ ö“““ 1 1414“ 1““ 1.“ dhs liches Ueberbieten in Gebüͤhren⸗Ermäßigungen gegenseitig Konkurrenz I. Platz 6 Thlr., II. Platz 4 ½ Thlr., Deckplatz 3 Thlr.

Sebhastottion der Hrushet Fn a.n g ee. da l8; 1 machen. Preuß. Courant,

ö““ Ich sehe mich daher veranlaßt, den Eichungsbehörden eine b) für eine Hin⸗ und Rückreise innerhalb 8 Tagen jede Abweichung von der mit der Instruction vom 15. Oktober I. Platz 9 Thlr., II. Platz 6 ¾ Thlr., Deckplatz 4 ½ Thlr. v. J. gegebenen Taxe bei der Erhebung der Stempelgebühren . Preuß. Courant.

8 ation und Subhastation muß alsbann bei dem kompeten⸗ 2) Für die fändung und Sicherstellun hierdurch zu untersagen, und beauftrage die Königliche Regierung, Zwischen Stettin und Swinemünde: cht werden. der 1er eleah Lachen, 6 wie fun hiernach schleunigst die erforderlichen Verfügungen zu treffen. 8 J. Platz 1 ½ Thlr., II. Platz 1 Thlr., Deckplatz, welcher nur

2n in Antrag gebra 8 .esiiee 8 9 g ;b iübüünnlegung eines Superarrestes .. ... Sollte die Königliche Regierung der Ansicht sein, daß diese n Domestiken in Begleitung ihrer Herrschaften ver⸗ ö1“ ͤ11A“ . In dem §. 13 gedachten Falle wer⸗ FELVgaxe eine Ermäßigung erfahren könne, ohne die zur Bestreitung geben wird, ½ Thlr. Preuß. Courant. B 1 d((s[sden, wenn es zu keiner Pfandziehung . dder Kosten der Eichungsämter erforderlichen Einnahmen im Allge⸗ Eheleute, so wie Eltern und Kinder genießen bei gemein⸗ 8 Execution gegen Forensen. kbommt, nur die Gebühren ent⸗ maeinen zu sehr zu schmälern, so ist zu berichten. schaftlichen Reisen von Stettin oder Swinemünde nach Kopenhagen 8 esacscale welche in einem anderen Empfangsbezirke zur et 8 Faeee geflher Ich weise hierbei die Königliche Regierung zugleich an, den et vice versa eine Moderation des Passagegeldes. Ausfuͤhrung gebracht werden müssen, als demjenigen, in welchem die Zah⸗ Seaäachen sofern gieselbe nicht bei Gele⸗ Eichungs⸗Kommiffionen eine verschaͤrfte Kontrole uͤber die ihrer ee. so wie Wagen und Pferde werden nach und lung zu entrichten ist, sind durch Requifition der betreffenden Behörde zu= genheit eines anderen Executionsakts Aufsicht untergebenen Eichungs⸗Aemter zur Pflicht zu machen, und von Kopenhagen gegen mäßiges Frachtgeld befördert. Das Ein⸗ bewirken. 8. .“ voorgenommen wird. gegen diese bei Wahrnehmung von Unregelmäßigkeiten mit aller schreiben der Passagiere und die Expedition der Güter erfolgt in 8 3) Für die Anfertigung und Anheftung Strenge, e.e Iüt sofortiger Abnahme der ihnen anver⸗ 75 ge. die ns vernsh enr. Se einzuschreiiden. und in Swinemünde durch die Orts⸗Post⸗Anstalt..

1 § 38. eer Anschlaͤge, so wie fuͤr Bewirkung] 8 trauten Stempe 8 2 . . 1 Berlin, den 3. April 18588. 8. Berrlin, den 31. März 1858.

Kosten des Executions⸗Verfahreeres. des Ausrufs. . Ddie Kosten des Executions⸗Verfahrens sind nach dem angehängten 5) Für die Zustellung eines Zahlungs⸗ 8 Der Minister fuͤr Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. SGeneral⸗ Post⸗Amt. FZarif, unter Beachtung der nachstehenden näheren Bestimmungen, zu efehls an den Schuldner des Abgaben⸗ 1 EEEEE 1 111S

1“ liquidiren: pflichtigen und die Benachrichtigung des * 86.5*“*— der Heydt. 3 2272.z) Die Gebührenkolonne wird durch den Gesammtbetrag der Abgaben:-: letzteren, so wie für jede sonstige Zu⸗ JLEEEETTD v reste und fbeandigen gesten 8s 8 Fee Schuldners be⸗ stellung 2 . 1 31 1 18 An 2 3. stimmt, auf welche die betreffende Verfügung lautet. 6) Für jede Abschrift von einem Pfän⸗ 1 . 81 8 E111“““ b) Nach dem Beginnen eines Executionsakts müssen, sofern in dem Ta⸗ ) 1- I. bichete n.dctn 1 8 saäͤmmtliche Königliche Regierungen rife selbst nicht ein Anderes bestimmt ist, die vollen Gebühren be⸗ B. Andere Kosten. (ausschließlich Sigmaringen). 1 98 zahlt werden, auch wenn der Akt wegen inzwischen eingetretener 7) Gebühren der bei einer Pfändung zu⸗ 8 ö1“ die Post⸗ Zahlung, Ausstandsbewilligung, vder aus anderen Gründen nicht gezogenen Zeugen 4g. 1“ X““ e““ zur Ausführung gekommen ist. 8) Gebühren des Aufbewahrers von Mo⸗ . 1*“ 8 1XX“ 'e) Die Executionsgebühren müssen, auch wenn der Exekutor mehrere biliar⸗Effekten, täglich 1 1114111111442A““ ESEgyecutionsakte in derselben Gemeine zu gleicher Zeit vorgenommen u Nr. 8 werden, wenn die Aufbe⸗ 11“ a11111A66X“ 8 1 1 w hat, von jedem Schuldner besonders entrichtet werden. Die Kosten wesen länger als acht Tage dauert, I Schweden wird auch in diesem Jahre wieder durch wöchentlich für die oͤffentliche Bekanntmachung und den Verkauf der abgepfän⸗- von dem neunten Tage an nur die JZI 1“ 1 einmalige Fahrten zwischen Stettin und Stockholm, und deten Sachen werden jedoch, wenn mehrere Massen zusammengenomn⸗ halben Gebuühren bewilligt. 4 1 ELagirung der K orrespondenz nach Liberia (West⸗ durch wöchentlich zweimalige Fahrten zwischen Stralfund und men werden, nur einmal nach der Gesammtsumme entrichtet und * i ie EFngiantt.. Vstadt unterhalten werden. h die dabei beeacten Se nach Verhältniß des aus jeder 2 1“ ““ Die Eröffnung der Fahrten zwischen Stralsund und Pstadt 2) ee gewabnenen. Eö“ und anderer baaren Auslagen, Das britische Seeporto fuͤr die auf dem Wege über England findet am Dienstag, den 13. April, statt, an welchem Tage welche mehrere Schuldner gemeinschaftlich zu tragen haben, muß der 8 zu befördernde Korrespondenz nach und von der Republik Liberia das Königl. Schwedische Post⸗Dampfschiff „Eugenia“ zum ersten das Zwangsverfahren betreibende Beamte auf den Werth der Gegen⸗ ntliche lauf der Westküste von Afrika) ist von 1 Schilling oder 10 Sgr. Mäale von Vstadt nach Stralsund abgehen wird. Hiernächst und stände, ihren Umfang, ihre Schwere und die sonst obwaltenden Um⸗ 8 auf den Satz von 6 Pence oder 5 Sgr. für den einfachen Brief bis zum Schlusse der Fahrten erfolgt die Abfertigung des genannten stände billige Rücksicht nehmen. Schiffes: 1114“4* Iechhen Post⸗Dampfschiffen oder mit Privatschiffen befördert wird. aus Stralsund jeden Sonntag und Donnerstag Mittags

e) -898 den tarifmösstgen Aühsbeßs hhe besondere Reise⸗ und Zeh⸗ a. g llibes d Wiede in Pl ih vnter b „rungskosten unter keinen Umstaͤnden statt. „Facilides un iede in Plauen ist unter dem .“ Außer diesem Portosatze, auf welchen die von Loth zu Loth nach Ankunft der Schnellpost von Passow, welche mit dem f) Die Gebühren der nach 8. 28. Litt. c. zuzuziehenden Sachverstaͤndi⸗ 1858 ein Einfuͤhrungs⸗Patent 1 mit dem einfachen Satze steigende Gewichts⸗Progression Anwen⸗-⸗ resp. Sonnabend und Mittwoch 6 Uhr 10 Min. Abends von

„gen werden nach der gerichtlichen Gebührentape bestimmt. Zaauf eine mechanische Vorrichtung an Spinnmaschinen, um dung findet, kommt fuüͤr die gedachte Korrespondenz noch dasselbe Berlin nach Passow (Stettin) abgehenden Eisenbahnzuge in Das Staatsministerium ist ermächti gerissene Garnfaͤden zu vereinigen, in der durch Zeich⸗ Pporto, wie fuͤr die Briefe nach und aus England F zs Be⸗

Festsetzung des Tarifs vorzunehmen. nungen und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen⸗ .““ rechnung. 6 111“* aus Pstadt jeden Dienstag und Sonnabend früh nach An⸗

. b setzung, und ohne Jemand in der Benutzung bekannter kunft der Post von Stockholm. 8 C1I1”q auf fuͤnf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗

b Theile zu beschraͤnken, . Berlin, den 18. März 18588. 6 . 8 1. g8dg Pestae el nigen und Vstadt beträgt b b 86 u“ 8 ““ Pla r., II. Platz 3 Thlr., III. Platz 1 ½ Thlr. Pr. ECrt. Die Gebühren des Exekutors und alle andere Executionskosten werden fang des preußischen Staats ertheilt worden. 8 . . 1u““ 1 9 1 illi 8 ben 1. P. 7e Beamten aus ken durch 1— Verkauf fang preußisch h en 1“ General⸗Post⸗Amt Fefse en so wie Wagen und Pferde werden gegen billige Fracht 8 verp ndeten achen oder anderweit eingehenden Geldern ezahlt. 8 4“ 88 8 8 . 6 8 . 2 3. 3 1 8 VBei Unzulänglichkeit dieser Gelder werden aus denselben nenafch wEe111“ 8 * es 8 d5 s. 1“ 1“ 8 eder ves⸗ Hachtsschifkabsten Gebühren des Exekutors berichtigt, die üͤbrigen Exeeutionskosten aber, so 11166““ .“ u“ wischen Stettin und Stockholm bleibt weitere Be⸗ weit sie nicht gedeckt werden, auf die dazu geeigneten öffentlichen Fonds S b . 1 E“”“ b b skanntmachung vorbehalten. cder von derjenigen Behörde eingezogen, für welche die Exe⸗ Cirkular⸗Erlaß vom 3. April 1858 betreffend 1 betreffend Berrlin, den 4. April 1858. 28 on stattgefunden hat. 8 1 die Innehaltung der festgesetzten Gebühren⸗Taxe die Eröffnung der Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung 111““ General⸗ Post⸗ Amt. 8 G 1 für Eichung und Stempelung Seitens der 1s1vischen Stettin und Kopenhagen. 118“ . 8 Eichungsbehörden. b 86 ““ u“ Schmückert. Alle bisherigen Vorschriften über G aͤnde d H b.E““ 1 Die Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin und 8 e Jig Ee 9 veeteats eset Bervehmmng ... Geseß vom 17. Mai 1856 (Staats⸗Anzeiger Nr. 147. S. 1205). . Kopenhagen wird in diesem Jahre am Dienstag, den zten 14“ deeeeeüüSnstruction vom 15. Oktober 1857 (Staats⸗Anzeiger Nr. 254. S. 2053). ALApril, eröffnet werden, an welchem Tage das Post⸗Dampfschifff . 6 zum ersten Male von Kopenhagen nach Stettin abgefertigt werden Das 11 1 16 Es ist zu .e5 gekommen, daß einzelne Eichungs⸗ 8 N 23. April findet zchentlich ei li 1 2 Die ur Aus E“ 1“ 8 8 1“ 1“ 5 e örden auswär ge uU tr ge an sich ziehen indem sie die in 2 zum 4 . ri n e nur eine wöchen u einma ige G 5 Mvgsr. „ro inn itroi lassen. Eichüng und Stempelung des neuen Landesgewichtes ermäßigen, 8 vpon Stettin: Freitag, 12 Uhr Mittags (zum ersten Male Elichen Abgaben und Gefälle, Kosten ꝛc. in Neu⸗

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und, bei umfangreicheren Aufträgen, Rabatt bewilligen. Diese 8 98 Freitag den 9. April), d . * 82 gedrucktem Königlichen Insiegel. 1gb. ““ Gebührensätze sind auf eine sorgfältige gewissenhafte Aus von Kopenhagen: Dienstag, 3 Uhr Nachmittags. v“ und-Rägen. Vom 1, Fehrhar 1858; ZSGexgeben Verlin, den 1. Februar 18 65. führung des Eichungsgeschäfts berechnet, und es liegt die Be⸗ Vom 26. April ab werden bis auf Weiteres wöchentlichh 1“ 6xbbsfärchtung nahe, daß dasselbe eine nur oberfläaͤchliche Behandlung zeimalige Fahrten in folgender Weise unterhalten werden: 4853. den Allerhöchsten Erlaß vom 15. Maͤrz 1858, betref⸗ 1“ eeereahren werde, wenn in der durch jene Mittel herbeigeführten Ver⸗ von Stettin: jeden Mittwoch und Sonnabend, 12 Uhr fend die Einsetzung einer öffentlichen Behörde unter Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät smehrung der Auftraͤge eine Ausgleichung gesucht wird. Da auch 11“ Miittags, nach Ankunft des von Berlin des sdder Firma: „Königliche Kommission für den Bau der I 9 LEE“ 8 95 v. vom 17. Mai 3 1* A Fe I1Iö Eisenhehrzngas. 2 Konigsberg⸗Eydtkuhnener Eisenbahn“; und unter 56 di auferle n gen: je ontag un onnerstag, 3 b 8 3 Ae Fällen t gerdsachnung Stempelgebühren been caeege zehen 16 G“ 1 Nachmittags, berechnet auf 1e,ene die Bekanntmachung der Allerhöchsten Bestätigung des 1“ ö. sbbung in Abrechnung zu bringen, so ist denselben wohl ein An⸗ .1““ 1 schluß an den am darauf folgenden Tage8— Statuts einer unter der Benennung „Iserlohner Gas⸗ ffel. von der Heydt. Si spruch darauf zuzugestehen, daß ihnen nicht durch das Vordrängen ddes Mittags von Stektin nach Berlin ab⸗ 16“ Actien⸗Gesellschaft“ gebildeten, in Iserlohn domizilirten 8 be 8 9. ve mons. von Raumer. entfernter und J ihrer Einnahmen vielleicht günstik-9. u““ .“ ggeyhenden Eisenbahnzug. . Gesellschaft. Vom 25. März 1858. I1“ Snih Sae phalen. von Bodelschwingh. von Massow. ger gestellter Eichungs⸗Aemter eine Gelegenheit zur Deckung Das Schiff legt sowohl auf der Hinreise als auf der Rück. Berlin, den 8 April 1858 sGraf von Waldersec, von Mant sssolchen Gebühren⸗Ausfalles durch Ausführung derjenigen Arbeiten, 8 reise in Swinemünde an. v“ 8 v11“; 8 4 g . anteuffel IM. auf welche sie unter gewoͤhnlichen Verhältnissen innerhalb ihres yDoas Passagegeld beträgt: 8 ““

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is 50 Thlr. einschließlich

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ie Sequ ration und Verpachtung, so wie die Subhastation 8 8 88 Schuldners ist nur mit Genehmigung der im §. 29 be⸗: A. Gebühren des Exekutors. zeichneten Behörden zulässig. 1) Für die Mahnung..

T einschließlich

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1 bis 5 Thlr.

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r Handel, Gewerbe und öffe LEEE“ Arbeiten. EI1“ 1 frmaͤßigt worden, und zwar ohne Unterschied, ob dieselbe mit briti⸗

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ggenauer Verbindung steht, und

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1““ 2 . ie t ö W1ö1“ Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

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