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“ Große Kunst⸗Ausstellung im Königlichen Akademie⸗Gebäude zu Berlin für Werke lebender Künstler des In⸗ und Auslandes.
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Die Kunst⸗Ausstellung wird am 1. September d. J. eröffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe den Besuchen des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein. Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitze der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die Bestimmung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein darf. Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen vor dem 1. August d. J. bei dem Inspektorat der Akademie eingegangen sein, um in das zu druckende Ver⸗ zeichniß aufgenommen zu werden und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunst⸗ werk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befind⸗ lich sind. 3 Die füechimeidungen sind Zusagen der Einsendung der an⸗ gemeldeten Kunstwerke, allein die Aufnahme derselben in das gedruckte Verzeichniß berechtigt nicht zu dem Anspruch, daß die Gegenstände auch wirklich ausgestellt werden. Um die rechtzeitige Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen dieselben bis zum Sonnabend, den 14. August d. J., bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei gleich⸗ lautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangs⸗Beschei⸗ nigung gestempelt zurückgegeben wird, abgeliefert werden. Später eintreffende Kunstwerke werden nur insofern berück⸗ sichtigt, als zur geeigneten Aufstellung derselben noch Platz vorhanden ist. Eine Umstellung schon placirter Gegenstände zu Gunsten der später eintreffenden darf nicht gefordert werden. Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschaͤftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anheften einer Karte bezeichnet und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bildnissen ꝛc., der Inhalt der Darstellung auf der Rüuͤckseite des Bildes kurz angegeben werden. Anonyme Arbeiten, Copien (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), aus der Ferne kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, mustkalische Instrumente, so wie mechanische und Industrie⸗Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen. 8) Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung eeeeinen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten. 9) Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar⸗Versammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif⸗ ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Kunstwerke 4 und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort⸗ zülnn lich. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der akade⸗ b mische Senat. 10) Transportkosten übernimmt die Akademie lijhrer Mitglieder. (SGewicht aus der
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u — Alle anderen Einsender haben die Kosten des Her⸗ und Rücktr 1 u H cktransports selbst zu
11) Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an andere Kunst⸗Ausstellungen, nebst den desfälligen Besorgungen und Korrespondenzen
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die Einrahmung von Bilbern, Kupferstichen ꝛc. von den
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und Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch 0 genommen werden. Unangemeldete Sendungen werden un⸗ eröffnet zurüͤckgewiesen.
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Koönigliche Akademie der Künste.
Professor Herbig, Hhttne Dr. E. H. Toelken 712 n. Vice⸗Direktr. Geheimer Regierungstath ꝛc. 8 ͤeTöbbüher Aebemtbt. ahim y SGtslevi Hmeh I
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Finanz⸗Ministeriumuumu. 78 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. 92
Bekanntmachung vom 7. Januar 1858 — betref⸗ fend die Ersatzleistung für die praͤkludirten Kassen⸗ Anweisungen von 1835 und Darlehns⸗
assenscheine. Aginzd Fdies
Gesetz vom 15. April 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 100. S. 789). Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 103. S. 817). Bekanntmachung v. 9. September 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 216.S. 1783)
Mit Bezug auf unsere Bekanntmachungen vom 29. April und 9. September v. J. und in Folge des Gesetzes vom 15. April v. J. werden alle diejenigen, welche Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Präklusiv⸗Termins bei uns oder der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial⸗, Kreis⸗ oder Lokal⸗Kassen zum Umtausch eingereicht haben, hiermit wiederholt aufgefordert, den Ersatz für diese Papiere, soweit der⸗ selbe noch nicht erhoben ist, bei der Kontrolle der Staatspapiere, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs⸗ Hauptkassen, unter Rückgabe des ihnen ertheilten Empfangsscheins oder abschlägigen Bescheides, in Empfang zu nehmen.
Zugleich ergeht an diejenigen, welche noch Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 besitzen, die wiederholte Aufforderung, dieselben bei der Kontrolle der Stäaatspapiere oder den Regierungs⸗Hauptkassen oder den von Seiten der Königlichen Regierungen damit beauftragten Spezial⸗ kassen behufs der Ersatzleistung einzureichen.
Berlin, den 7. Januar 1858. 6
Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. Natan. Gamet. Nobiling. Guenthe
FhW isk ers zuubominaehn Nichtamtliches.
Preußen. Charlottenburg, 7. April. Ihre Majestäten der König und die Königin empfingen gestern Mittag den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Friedrich Wilhelm. Hierauf begaben Sich Se. Majestät der König zu Fuß nach Schloß Grunewald, wohin auch später Ihre Majestät die Königin Sich zu Wagen begaben und fuhren beide Majestäten gemeinschaftlich hierher
Berlin, 7. April. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm heute um 2 Uhr Nachmittags den Vortrag des Minister⸗Präsidenten entgegen.
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zurück.
im Laufe des heütigen Vormittags die Vorlräge des Wirk⸗ lichen Geheimenraths Illaire, so wie des General⸗Feldmarschalls und Oberst Kämmerers Grafen zu Dohna entgegen.
Niederlande. Haag, 4. April. Das neue Ministerium ist gestern vollzählig geworden, indem der König das Portefeuille des protestantischen Kultus dem Herrn Professor Bosscha, Mit⸗ glied der Zweiten Kammer für Amsterdam, übertragen hat. Außer Rotterdam und Utrecht muß also auch in der Hauptstadt eine neue Wahl stattfinden. Zu den mit dem Ministerwechsel in Zusammen⸗ hang stehenden Tagesgerüchten gehört, daß Herr Thorbecke zum Vice⸗Präsidenten des Staatsrathes ernannt, und dem Baron van
Zuylen (Minister des Auswärtigen im Jahre 1853 und seitdem
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n nicht von der Akademie übernommen werden, so wie
— Seine Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm⸗ 1
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Oppofitions⸗Mitglied in der Zweiten Kammer) eine außerordentliche Mission nach Portugal, zum Abschließen eines Handels⸗ Traktats und zur Regulirung der Territorial⸗Verhältnisse im Timor schen Archipel übertragen werden solle. (Köln. Ztg.)
Großbritannien und Irland. London, 5. April. Ihre Majestät die Königin erschien gestern, einem langjährigen Feesanec gemäß, mit dem Prinz⸗Gemahl und den Kindern in Windsor auf der großen Terrasse, wo sich eine Masse Spazier⸗ gänger eingefunden hatten und zwei Musikbanden spielten. Bei dieser Gelegenheit zeigte sich der Prinz von Wales zum erstenmal öffentlich in der Windsor⸗Uniform, die Königin und die jungen Prinzessinnen waren alle gleich, in grünen Seidenkleidern und weißen Huͤten, erschienen, während der Prinz⸗Gemahl Civilkleidung trug. Die Promenade dauerte eine halbe Stunde. — Graf Per⸗ signy begab sich heute, auf eine Einladung des Hofes, nach Wind⸗ sor, wo er mit seiner Gemahlin bis übermorgen zu Gaste bleibt. — Oer Ferhob v. Malakoff wird Ende dieser oder Anfangs kom⸗ mender Woche hier eintreffen.
Lord Derby begiebt sich heute nach Windsor, um bis über⸗
„morgen als Gast des Hofes daselbst zu verweilen. Lord Malmes⸗ bury geht ebenfalls nach Windsor, um dem französischen Gesandten zur Seite zu stehen, wenn dieser von Ihrer Majestät förmlich Ab⸗ schied nimmt. t *
Nach Canada ist Befehl ergangen, daselbst ein neues Regi⸗ ment von 1000 Mann anzuwerben. (Es wird die Nummer 100 und den Titel „Prince of Wales Regiment“ führen.) Gleichzeitig sind die canadischen Rekrutirungsämter angewiesen worden, alles zu vermeiden, was zu neuen Differenzen mit den Vereinigten Staaten führen konnte, und aus diesen nur Jene anzuwerben, die in solcher Absicht nach Canada kommen.
— 6 April. Auf dem Oster⸗Bankett, welches der Lord⸗Mayor gestern in Mansionhouse gab, hielt der Earl von Denby eine Rede, in welcher er erklärte, daß das Ministerium aus dem Schick⸗ sal der indischen Bill keine Kabinetsfrage machen werde. Er bemerkte ferner, es werde wünschenswerth sein, wenn der Partei⸗ geist der Diskussion fremd bleibe. Die Budget⸗Vorlage Dis⸗ raeli's wird am Freitag erwartet,
Frankreich. Paris, 5. April. Der Gesetzentwurf, wo⸗
nach sich das Land mit 60 Millionen bei den 180 Millionen be⸗ theiligen soll, welche Paris noch für seine Verschönerungen zu ver⸗ ausgaben sich genöthigt sieht, erweckt unter den Deputirten mehrerer Departements lebhaftes Mißbehagen. Unter den mancherlei Berichten, welche den Mitgliedern des gesetzgebenden Körpers in jüngster Zeit zugegangen sind, befindet sich auch der über die Warrants. ieses Gesetz soll in zwei Theile zerfallen, wovon der erste sich auf die in Magazinen liegenden Waaren bezieht, während der zweite die öffentlichen Waaren⸗Ver⸗ käufe im Großen betrifft. Die Handelswelt harrt mit Ungeduld der Einführung dieser englischen Einrichtung entgegen.
Der Gesetzentwurf uͤber die Zündhütchen hat von dem Prü⸗ fungs⸗Ausschusse bedeutende Veränderungen erfahren, und man glaubt allgemein, daß das Ende von Allem eine gänzliche Mono⸗ polisirung dieses Fabrikates sein werde, indem durch die beantragte hohe Steuer das französische Fabrikat von 1 ½ Fr. das Tausend auf 13 bis 14 Fr. kommen würde, während es im Auslande seinen bisherigen Preis behält. Dazu kommt, daß die Fabrikanten sich zur Anfertigung von 100 Millionen Stück verpflichten, die Steuer vierteljährlich vorher zahlen und allen Plackereien der Zollbehörden unterworfen sein sollen. Bei solchen Zuständen kann keine Privat⸗ Industrie bestehen; das Gesetz wird also fallen oder die ganze Zündhütchen⸗Fabrication der Regierung anheimgegeben werden. Letzteres ist auch wohl die Absicht des Generals Espinasse.
Der Präfekt des Departements Lot⸗et⸗Garonne hat an die Unter⸗Präfekten, Maires und Kommissare seines Departements ein Rundschreiben gerichtet, worin er ihnen anempfiehlt, die Kaffee⸗ und Weinhäuser möglichst zu beschränken, da dieselben „für die öͤffent⸗ liche Sittlichkeit und Ruhe ernste Gefahren enthalten und zugleich die Ruhe und das Glück der Familien gefäaͤhrden.“
Die altberühmte, aus dem zwölften Jahrhundert herrührende
Cistercienser⸗Abtei zu Senanques, bei Gorder, im Departement Vaucluse, ist durch den Pater Berouin wieder ausgebaut und neuerdings mit Mönchen des Cistercienser⸗Ordens versehen worden. Die Ruinen der Abtei wurden dem Pater geschenkt, das Geld zum Neubau brachte er durch milde Beiträge zusammen. — 6. April. Das heutige „Journal des Debats“ enthält einen Auszug aus dem Memorandum des Grafen Cavour vom 30. März. Graf Walewski soll mit dem Baron von Kisseleff betreffs der Insel Perim eine Unterredung gehabt haben.
Portugal. Lissabon, 27. Maͤrz. Das Ministerium Loulé hat in dem Gefühle, daß seine Lage beiden Häusern der Cortes gegenüber von Tag zu Tag unsicherer werde, die Cortes aufgelöst und auf den 7. Juni neue einberufen.
Italien. Turin, 2. April. Der Ausschuß der Deputir⸗ ten⸗Kammer, welcher mit Prüfung des von dem Justizminister in der Sitzung vom 17. Februar vorgelegten Gesetzentwurfes, be⸗
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treffend die Verschwörungen gegen das Leben fremder Regie⸗ rungs⸗Oberhaäͤupter, so wie die Modification der Geschwornen⸗ Gerichte, beauftragt war, hat seinen Majoritäaͤts⸗Bericht erstattet. Derselbe spricht sich fuür die Verwerfung des Gesetzentwurfes aus. Unterzeichnet ist das Aktenstück von Valerio. Zum Schlusse des Gutachtens wird die Kammer aufgefordert, sich in ihrem Urtheile nicht durch die Furcht vor einem Ministerwechsel oder durch augen⸗ blictiche crcmßigeests⸗Ragfichteg beirren zu lassen. Das Schick⸗ sal des Landes sei nicht an den Bestand eines bestimmten Ministe⸗ riums gebunden.
Mußland und Polen. St. Petersburg, 1. April. Der „Kawkas“ berichtet in seiner Nr. 27 von der linken Flanke der Kaukasus⸗Linie, daß Kasi⸗Mahoma, der Sohn Schamils, am 18. Januar mit 2 Feldgeschützen und 17 Fähnlein Tawlinzen die Schlucht Scharo⸗Argun besetzte, was das Signal zu Angriffen auf das Avantgarde⸗Lager des General⸗Majors Kämpfert gab. Als indessen der General⸗Lieutenant Jewdokimoff am 3. Februar eine Offensiv⸗Bewegung gegen den Sammelplatz der feindlichen Schaaren, den Aul Tschalgi⸗Irsau unternahm, räumte der Feind das linke Ufer des Scharo⸗Argun und wurde durch schweres Geschütz auch vom rechten Ufer desselben verjagt; der Oberst Staritzki besetzte und zerstörte den Aul Tschalgi⸗Irsau und zog sich dann unange⸗ fochten zurück. Diese Operation hatte dem Kommandirenden der Truppen des linken Flügels die Ueberzeugung verschafft, daß die Hauptmacht Schamil's in den am rechten Ufer des Scharo⸗Argun liegenden Auls Ismail⸗Jurt, Duten und Ulus⸗Kerty sich zusammen⸗ gezogen hatte. Um das Detachement des General⸗Majors Kämpfert vollkommen sicher zu stellen und die Arbeiten für die Errichtung des neuen Forts bei Datschu⸗Bersoa zu decken, mußte der Feind aus diesen Auls herausgedraͤngt werden. Zu dem Ende ließ der General⸗Lieutenant Jewdokimoff am 5. Februar zwei Kolonnen unter den General⸗Majoren Rudanowski und Kämpfert vorrücken; der Feind räumte Ismail⸗Jurt und Duten sogleich, setzte sich aber in Ulus-Kerty fest. Das 1. Ba⸗ taillon des Regiments Nawaginsk schlug ihn auch hier heraus und verfolgte ihn bis zum nahen Walde; zu gleicher Zeit besetzte die Kolonne des General⸗Majors Rudanowski den Gebirgsrücken Schimberdy, nachdem er den Feind nach lebhaftem Scharmützel von demselben verdrängt hatte. Der Aul Ulus⸗Kerty, als vor⸗ geschobener Punkt, erhielt eine Besatzung von 2 Baͤtaillons In⸗ fanterie und 2 Berggeschützen.
Von der Lesgischen Cordon⸗Linie. Die Chusche⸗ ten, welche in der Schlucht des Andi⸗Koissu, unweit des hatten schon im Novem⸗
tuschetischen Ortes Diklo wohnen, ber v. J. den Wunsch geäußert, zu unterhandeln und schickten am 23. Januar an den Chef des Tusch⸗Distrikts, den Lieutenant Natieff, sieben Abgeordnete, welche sich schriftlich verpflichteten, der
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russischen Regierung botmäßig zu sein, das Tusch⸗Gebiet gegen
jeden feindlichen Einfall zu vertheidigen, und zu dem Ende eine Ssotnia Miliz aufzustellen, und lieferten zum Unterpfand ihrer Treue 8 Geißeln. Wiewohl die Gemeinde der Chuscheten im Ganzen nur aus 173 Höfen besteht, so hat ihre Unterwerfung doch die wichtige Bedeutung für uns, daß sie Tuschetien von der Seite des Dagestan her vollkommen sicher stellt.
Amerika. New⸗Vork, 25. März. Eine Bill, welcher zufolge Kansas mit der Constitution von Lecompton als Staat in die Union aufgenommen werden soll, ist im Senate durchgegan⸗ gen, jedoch in der Weise amendirt, daß nichts in der Akte so aus⸗
gelegt werden soll, als könne irgendwie das in der Constitution
von Kansas ausgesprochene Recht des Volkes, die Regierungsform jederzeit nach Belieben abzuändern, angetastet werden. Natürlich behält der Kongreß sich das Recht vor, darüber zu wachen, daß die Verfassung des Staates Kansas nicht in Widerstreit mit der Verfassung der Vereinigten Staaten stehe. Praktisch stellt sich schon jetzt in Kansas ein bedeutendes Uebergewicht der Freistaats⸗ Partei heraus. Der Senat von Louisiana hat die Bill, welche die Einfuhr freier Neger aus Afrika bezweckte, die sich zu fünfzehn⸗ jährigem Dienste verpflichten sollten, auf unbestimmte Zeit vertagt. Es kommt dies so ziemlich einer Verwerfung gleich. Das nach Utah entsandte Expeditions⸗Corps hat Verstärkungen verlangt, und dieselben sind auch wirklich entsandt worden. Eine Depesche aus New⸗Orleans vom 23. März meldet: „Ein von der Insel Ruatan (bei Honduras) kommender Schooner berichtet, daß 150 Bewohner von den Indianern ermordet worden waren.
London, Mittwoch, 7. April, Vormittags. (Wolfs's Tel Bur.) dessen Auslieferung verzichtet hat. — Die heutige „Times“ be⸗
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Hodge ist freigelassen worden, nachdem Frankreich auf
kämpft das Projekt in Betreff des Suez⸗Kanals, indem sie dasselbe
als eine Intrigue Frankreichs gegen das Uebergewicht Englands in Aegypten. bezeichnet. Bezüglich der Insel Perim hofft die „Times“, daß Lord Malmesbury jedwede europäische Ein⸗
mischung in diese Angelegenheit ablehnen werdrde.