1858 / 95 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1 ission behält sich eine spezielle und direkte Be⸗ Art. 6. Der Betrag der Lootsentagen wird zur Hälfte beim Ein⸗ n EE11uu“*“ bis -9 vollständigen Reorganisation fahren und zur Hälfte b m Ausfahren aus dem Flusse Spesn, er fließt, evffig Corps gemäß den Bestimmungen dieser Verordnungen vor, gleich den durch die Leichterschiffe bezahlten Summwen, gemäß des vorstehen⸗ 3 entlich was die Anwendung der Art. 6, 43, 44, 45, 46, 47, 54, 55 den Artikels, in Ausführung des Art. 4 des Lootsen⸗Reglements, in die

82 36 in Bezug der Ernennung und der Absetzung des Loot sen⸗Capitains, Kasse des Hafen⸗Capitanats von Sulina. des Hete errtür. 11“ ai. Die von dem Hafen⸗Capita in auszustellende Quittung muß den Namen nn h. d Hrrobf un8d die Nationalität des Schiffes, so wie auch seinen Tonnen⸗Inhalt, den Für die Europäische Donau⸗Kommission. Namen des Capitains oder Schiffsfuührers und die in Worten ausgedrüͤckte

8 ganze Summe, welche gezahlt worden ist, enthalten.

8* Fev⸗ 11n1“ Sie wird aus einem Register mit Duplikatbogen ve wen. den, welches im Büreau des Hafen⸗Capitains deponirt bleibt. Ssgog,

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Art. 7. Frei von der Lootsentaxe sind die Kriegs⸗, Kauffahrtei⸗, 128 gr 8 Segel⸗ und Dampfschiffe, deren Tragfähigkeit unter 60 Tonnen ist. Diese re P 82 ciff hr als 60 T 8n dürfen die Sulinaer Barre ohne Lootsen paffiren. Art. 1. Die Kauffahrtei⸗ und Segelschiffe von mehr als 60 Tonnen n. 8 Tragfähigkeit, welche 88 Barre der Doöndu bei Sulina passiren, zahlen Diejenigen unter ihnen, welche hna. —. . für den Eintritt in den Fluß und für den Austritt aus demselben als gemacht haben, einen vev nehmen, v4X*“*“ Lootsentaxe die nachstehend festgestellten Summen, nämlich: timmte geringste Taxe zu zahlen. v11414““ Die Schiffe, deren Tragfähigkeit 60 Tonnen übersteigt, aber die von 11““ hundert zwanzig nicht überschreitet, zwei holländische Dukaten. 2 3 Diejenigen über hundert zwanzig, aber nicht über zwei 68 .

Tonnen . 2 funfzig

FLZarif der Lootsentaxe für die Barre von Sulina.

Diejenigen über zwei hundert, aber nicht über zwei hundert Tonnen, drei Dukaten .. 1 3 F c Diejenigen über zwei hundert funfzig, aber nicht über drei hundert Tonnen, drei und einen halben Dukaten...... 1 3 ½ Endlich die von einer drei hundert Tonnen übersteigenden Tragfähig⸗ . n keit vier Dukaten. 670:.F⸗ . .Heb b

Art. 2. Die Kriegsschiffe und die Dampfschiffe, welche periodische 8.1 809 Neisen machen und die Sulinaer Barre passiren und deren Ladungsfähig⸗ berns d. ba⸗ keit sechzig Tonnen übersteigt, zahlen für den n Austritt aus dem 8 88 .“ is b 11I1“ . Flusse die geringste Taxe von zwei holländischen Dukaten 1 Dienstkleidung des Lootsen⸗Capitains.

Art. 3. Die Dampfschiffe anderer Gattung, als die im vorstehenden Artikel besagten, werden den Segelschiffen gleich geachtet, und haben als Ueberrock von blauem Tuche mit hochstehendem Kragen, Knoͤpfe von solche die im ersten Artikel dieses Tarifs bestimmte Lootsen⸗Taxe nach gelbem Metall, mit der Ziffer P.; goldene Tressen von der Breite eines Abzug des Gewichtes ihrer Maschinen und Kessel zu zahlen. Folles um den Kragen.“

Art. 4. Die zum Remorquiren der Schiffe uüͤber die Barre von 8 Sulina ermächtigten Dampfschiffe sind nur gehalten, bei ihrem erstmaligen P 8gs⸗d eneh, Foce mit goldener Tresse, und einer die Ziffer Einlauf in den Fluß und bei ihrem letzten Auslauf aus demselben einen F. S. trag immatrikulirten Lootsen an Bord zu nehmen, und in allen Fällen ihres ersten Passirens der Barre, und haben nur ein einziges Mal die durch die Art. 1 und 3 des gegenwärtigen Tarifs bestimmte Lootsentaxe zu ent⸗ EEETö1““ so lange von der Taxe befreit, als sie als Re⸗ Ueberrock von blauem Tuche, mit hochstehendem Kragen, Knöpfe von do cdhie heeeeit. welche einen immatrikulirten Lootsen an Bord zu 8 Se de,gre eeee von einem Zoll Hohe behmen Ge e; sehehsdehasih 8 esr. n. Authang 5v Mute von Tulhe mit einer nur halb so breiten goldenen e usse durch den vorstehenden Arti e 1 in. Cahita! 8 remorquirten Schiffe können in keinem Fall sich der Verpflichtung ent⸗ als die des Lootsen-⸗Capitains, und geldener Kokarde mit der Ziffer P.

einen immatrikulirten Lootsen zum Passiren der Barre 1“ 1 1 1 Nida a se ats. n, 8 Dienstkleidung der Lootsen. Ari hartr

Dienstkleidung der Unter⸗Lootsen⸗Capitaine.

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Art. 5. Die Leichterschiffe sind nicht ehalten, einen Lootsen’ zum 2 Hesrsaisse, eer. Ueberrock von blauem Tuche, Knöpfe von gelbem Metall mit der

Ein⸗ und Auspassiren des Flusses zu nehmen; sie sind von der Lootsen⸗ taxe befreit und haben nur bei jedesmaligem Passiren der Barre mit Ziffer P.; Mütze vom blauem Tuche mit einer gelbseidenen Tresse von r Ladung die Summe von 30 Galatzer Piastern zu derselben Breite als die der Unter⸗Lootsen⸗Capitaine und mit der Stamm⸗

er ö4“” rollen⸗Nummer des Lootsen. 1 1616“”“ 1“ jh 9 5 8

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Hafen von Sulinaäa. Signal⸗Tafel fuͤr die Lootsen von Sulina.

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1 1A“ 4 8 1 1 8. 8 Lootsendienst. ¹ (Artikel 23 des Lootsen⸗Reglements.) Eein.] .“ 8 1 8

8 Angabe der Zeichen. 1““ Erklärung der Zeichen. ) Rothe und weiße Flagge. 1.“ Lootsenflagge.

) Rothe und weiße dreieckige Flagge auf dem Leu tthurme. Ein sich der Barre näberndes Schiff. b 3) Blaue Flagge auf dem Leuchtthurme. 4 88. Die Lootsenbarke kann die Barre nicht paffiren, um an Bord eines

I . Schiffes zu gelangen. 4) Rothe Flagge auf dem Schiffe aufgehissft. Schiff auf der Rhede oder auf der Barre sitzend, welches Hülfe verlangt. 5) Rothe Wimpelflagge (Kamma) auf dem Leuchtthurm.

Kriegsschiff, welches sich der Barre nähert. . 6) Ballon auf dem Leuchtthurm gehißt nach Süden. Dampfschiff in Sicht, von Konstantinopel kommend. Nordeng.. . 1I1 Gala

Odessa kommend. 1hh, ne-. es- 8 Westen.

5 8 „. 8 1 1 1 kommend. 8 9 H18 B wei Feuer am Leuchtthurm während der Nacht. 89p auf 1- Rhede oder auf der Barre aufgefahren und Hülfe ver⸗ 8 angend. ogleich in Kenntniß

Der auf dem Leuchtthurme die Nachtwache habende Lootfe ist verpflichtet, den Hafen⸗Capitain 89 der Rhede oder auf der Barre mit der an dem Fogmast gehißten Flagge erblickt.

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88 F ular des Eintauchungs⸗Scheins. (Artikel 25 der Verordnung.)

Eintauchungs⸗Schein,

b 1“ ausgeliefert im Verfolg der Artikel 25 des Lootsen⸗Neglements vom 9.

Auf Verlangen des Lootsen 1“

der Barre zu Sulina erklärt der Unterzeichnete, daß sein ZZ11I1u6“ 5

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1ö““ in Ballast unnd beladen

Tonnen einen gegen⸗

E11““ Venezianischen Fußen hat. 8 1. ina am Bord, den Ann

wärtigen Tiefgang bon

Geschehen auf der Nh

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25 *

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Preußen. Charlottenburg, 23. April. Se. Majestät der König machten auch gestern Vormittag, in Begleitung des Flü gel⸗Adjutanten vom Dienst, eine Fuß⸗Promenade, besichtigten bei dieser Gelegenheit den Zoologischen Garten und begaben Sich von da nach Schloß Bellebvue, von wo Allerhöchstdieselben mit Ihrer Majestät der Königin noch eine Spazierfahrt machten. . Berlin, 23. April. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm heute um 2 Uhr Nachmittags den Vortrag des

Minister⸗Präsidenten entgegen.

8 Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm

im Laufe des heutigen Vormittags die Vorträge des Polizei⸗Präͤ⸗

sidenten Freiherrn von Zedlitz, des General⸗Feldmarschalls Grafen zu Dohna und des Ministers des Königlichen Hauses, von Massow, entgegen, und empfing bierauf den diesseitigen Gesandten in Brüssel, Freiherrn von Brockhausen. 8 Oldenburg, 21. April. Auf der heutigen Tagesordnung des Landtags stand die Verathung und Beschlußfassung über den von den Abgeordneten Hullmann und Genossen eingebrachten Antrag, welcher bezweckt, in Betreff des von dem Landtage ab⸗ gelehnten Personen⸗ und Einkommensteuergesetzes vermittelst einzu⸗ leitender Konferenzen noch nachträglich zu einer Einigung mit der Staatsregierung zu gelangen. Die hierbei in Betracht kommende Bestimmung der Geschäftsordnung (§. 113) ist folgende: „Zur Ausgleichung von Meinungsverschiedenheiten zwischen der Staats⸗ Regierung und dem Landtage find für bestimmte Fragen auf An⸗ trag des einen oder anderen Theils Konferenzen zu bilden.“ Nach längerer Debatte wurde zur namentlichen Abstimmung geschritten und obiger Antrag mit allen gegen 7 Stimmen angenommen.

Hannover, 22. April. Das Ministerium hat in der heu⸗ tigen Sitzung der zweiten Kammer bei der Berathung des Staats⸗ dienergesetzes eine Niederlage erlitten. Ein großer Theil der Rechten stimmte mit der Opposition, weiche mit einer Majorität von 52 Stimmen den Sieg davontrug.

Osnabrück, 20. April. Gestern Morgen wurde das Domkapitel, nach Ableistung des Huldigungseides, durch den Bischof von Münster, den Vollzieher der Bulle, förmlich konstituirt, und heute Morgen fand die feierliche Consecration des hiesigen Bischofs statt. Zur Erinnerung an die Feier dieses Tages ist eine Denkmünze gepraͤgt worden, welche auf der einen Seite das Brustbild des Königs und des Papstes mit der Unschrift trägt: „Wiedererrichtung des Bisthums Osnabrück den 7ten Februar 1857“ und auf der anderen Seite unter den bischöflichen Insignien das Osnabrücker Stadtwappen mit der Umschrift: „Erinnerung an den Tag der Consecration des Bischof Paulus den 20. April 1858.“ (Hann. Ztg.)

Mecklenburg. Schwerin, 22. April. In der Uuter⸗ suchungssache wegen Hochverraths⸗Versuchs ist das von hiesiger großherzoglicher Justiz⸗Kanzlei in zweiter Instanz gesprochene Straf⸗ erkenntniß den nur noch betheiligten drei Inkulpaten jetzt publizirt worden. Durch dasselbe wird das erste Erkenntniß dahin abge⸗ ändert, daß dem Advokaten Hane, seit dem 30. März 1853 im

Kriminal⸗Gefängniß zu Bützow, von den drei Jahren Zuchthaus

ein Jahr erlassen ist. Der Professor a. D. Wilbrandt in Rostock, welcher in erster Instauz zu 2 Monat Gefängniß wegen Nichtanzeige eines hochverrätherischen Komplotts verurtheilt war, vund der Schiffszimmergesell Börger in Rostock, dem die Unter⸗

8 suchungshaft als Strafe angerechnet werden sollte, sind von der Ihnstanz absolvirt, und sollen die Kosten des Defensional⸗Verfahrens

ihnen ersetzt werden. (Mecklenb. Ztg.)

8 Sachsen. Dresden, 22. April. Ihre Majestäten der König und die Königin haben heute Mittag eine Deputation der Staͤndeversammlung, an deren Spitze sich die Präsidenten beider

Kammern befanden, so wie eine Deputation des Stadtrathes und

der Stadtverordneten der Residenz, letztere unter Vortritt des Ober⸗Bürgermeisteks Pfotenhauer, zu empfangen und deren Gluͤck⸗ wuͤnsche zur Verlobung Sr. Köͤniglichen Hoheit des Prinzen Georg mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Maria Anna von Portugal entgegenzunehmen geruht. (Dr. J.) Hessen. Mainz, 21. April. Gestern Abend traf Ihre Majestät die Königin der Niederlande, aus Haag kommend, mit einem kölner Dampfboot hier ein, setzte heute Morgen die Reise nach Stuttgart fort, von wo Ihre Majestät bekanntlich einen Besuch in Paxis machen wird.

Großbritannien und Irland. London, 21. April. In ihrem von gestern Abends datirten City⸗Artikel schreibt die „Times“: „Der Schatzkanzler überließ sich gestern Abends bei seiner Finanz⸗Vorlage keinem besonders kühnen Fluge, und die Folge davon ist, daß das Budget im Allgemeinen günstig auf⸗ genommen worden ist. Da das zu deckende Defizit seinen Grund hauptsaäͤchlich in der Verbindlichkeit hatte, Anleihen rückzuzahlen, so würde die Aufnahme einer neuen Anleihe, wenn man sich dazu

l“ entschlossen hätte, statt die alten Anleihen zu berlaͤngern, falls eine solche Verlaͤngerung überhaupt gesetzlich statthaft wäͤre, nur unnütze Verwicklungen hervorgerufen haben.“ 1 g Sim on Bernard ist gegen Hinterlegung einer Caution in Freiheit gesetzt worden. 82, Sir James Brooke, auch Radschah Brooke genannt, und 8 Admiral Keppel befinden sich seit gestern in Manchester. 8

Wie die in Malta erscheinenden Blätter melden, läßt die englische Admiralität daselbst die besten der Insel angehörigen Matrosen für den Dienst in Indien anwerben. Die besagten Zeitungen protestiren gegen diese Maßregel, da dieselbe die Hülfs⸗ mittel der Insel schwäche und die Handelskrisis verschlimmere.

In der gestrigen Oberhaus⸗ Sitzung fragte Lord Monteagle, ob die Regierung die Absicht habe, die im Hause der Gemeinen einzubrin⸗ genden Resolutionen in Bezug auf die Neform der indischen Verwaltung dem Oberhause vorzulegen. Der Earl von Ellenborough antwortete verneinend und erklärte, die Regierung habe durchaus nicht die Absicht, irgendwelche den angeregten Gegenstand betreffende Resolutionen vor das Oberhaus zu bringen. Er hoffe, daß die Resolutionen binnen Kurzem von dem Hause der Gemeinen aus an das Haus der Lords gelangen würden, und dann werde Ihren Herrlichkeiten Gelegenheit geboten sein dieselben zu diskutiren. 8

In der Unterhaus⸗Sitzung bat Cox um Erlaubniß zur Ein⸗ bringung einer Bill, welche die Dauer der Parlamente, die jetzt kraft eines unter Georg I. erlassenen Statuts sieben Jahre beträgt, auf drei Jahre beschränkt wissen will. Der Antrag wird mit 254 gegen 57 Stimmen verworfen. Liddell lenkte die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Saum⸗ seligkeit, mit welcher die Eisenbahn⸗Bauten in Indien betrieben werden. Er beantragte die Niedersetzung eines Sonder⸗Ausschusses, welcher diesen Gegenstand prüfen soll. Crawford unterstützte den Antrag, welcher schließlich angenommen wird.

Frankreich. Paris, 21. April. In den Büreaus des gesetzgebenden Körpers wurde gestern der Gesetzentwurf wegen der Ueberschwemmungen geprüft. Die Hauptbestimmungen dieses Gesetz⸗ Entwurfes lauten: „Artikel 1. Die Departements, Gemeinden und Grundbesitzer haben zu den Arbeiten zum Schutze der Städte gegen Ueberschwemmungen nach Maßgabe ihres resp. Interesses beizutragen. Art. 3. Jedem Dekrete wird eine Untersuchung vor⸗ angehen, wobei die Betheiligten ihre Einwendungen gegen die Kosten⸗ Repartition machen können. Art. 6. Ohne vorgängige Genehmigung darf auf der Seine, Ponne, Aube, Marne und Oise, auf der Loire, der Allier, Cher und Maine, der Rhone, Ain, Saone, Isere und Durance, der Garonne, Gers und Baise kein Damm angelegt werden; nachtheilig erkannte bestehende Daͤmme können (gegen Ent⸗ schädigung) abgebrochen werden. Art. 8. Die vom Gesetze vom 11. Juli 1855 verfügbar gebliebenen Fonds sollen, bis zum Be⸗ laufe von zwanzig Millionen, zum Schutze der Städte gegen Ueber⸗ schwemmungen verwandt werden. Art. 9. Zur Ausführung gegen⸗ wärtig beantragter Arbeiten wird pro 1858 ein Kredit von acht Millionen eröffnet. Die nicht zur Verwendung gelangten Fonds können durch kaiserliches Dekret auf das nächste Jahr übertragen werden.“ In der öffentlichen Sitzung, welche sich gestern nur um lokale Fragen drehte, wurde ein Gesetz⸗Entwurf vorgelegt, der eine Abänderung in Art. 8 des Dekrets vom 27. April 1848 in Betreff der Sclaven⸗Besitzer bezweckt

Der „Moniteur“ meldet, daß Baron Bourqueney, der vor zehn Tagen von Wien eingetroffen sei, um seine Familie zu be⸗ suchen, gestern von Paris habe auf seinen Posten zurückkehren sollen, als er plötzlich durch die gefäͤhrliche Erkrankung seiner Schwiegermutter in die Provinz gerufen wurde, so daß die Ab⸗ reise des Gesandten nach Wien gezwungenermaßen verschoben werden mußte.

Von den Individuen, welche in Folge des Attentates vom 14. Januar verhaftet wurden, werden funfzehn unter der Anschul⸗ digung der Betheiligung bei geheimen Gesellschaften, des Besitzes von Waffen und Munition vor dem Zuchtpoltzeigericht zu Paris erscheinen. Die Verhandlungen sollen morgen beginnen und zwei oder drei Tage dauern. Der Chalons'sche Putsch wird im näͤchsten Monate vor die Assisen des Saone⸗ und Loire⸗Departe⸗ ments gelangen. han.

22. April. Der „Moniteur“ meldet, daß der Kaiser die Anfertigung von Karten des alten Galliens verfügt habe. Außerdem berichtet dasselbe Blatt, daß ausnahmsweise für die Campagne des Jahres 1857 58 der Minimal⸗Gehalt des Runkel⸗ rübensaftes von 1400 auf 1300 Gramme herabgesetzt worden ist.

Spanien. Madrid, 17. April. Oberst Verdugo befindet sich noch immer in demselben lebensgefährlichen Zustande, wie bis⸗ her, doch haben die Aerzte wieder einige Hoffnung, ihn zu retten. Die Königin hat sich wiederbolt nach seinem Befinden erkundigen lassen. Die Gemahlin des Verwundeten, Frau Gertrudis Gomez de Avelianda, hat an die Königin einen offenen Brief gerichtet, worin sie auf sofortige Bestarfung des Mörders dringt und worin sie unter Anderem schreibt: „Mein Gatie, Abgeordneter der Na⸗ tion und Ew. Majestat getreuer Unterthan, ist sterbend mir ge⸗ bracht worden, seine edle Brust von dem Dolche eines infamen

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