1858 / 96 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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796

vom 23. April 1858.

Eisenbahn 1.Actien.

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Kurz 2 M. Kurz

Wien im 20 Fl. F. 150 Fl. Augsburg 150 Fl. Leipzig in Cour. im 14 Thl.

Fuss 100 Thlr...... Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. Petersburg 100 S. R.... Bremen 100 Th. L...

Freiwillige Anleihe Staats-Anleihe dito von 1856. dito von 1853. Staats-Schuldscheine Prämien-Anl. v. 1855 à 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau-Obligationen .. Berliner heee 8. do. 0. .

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8 Posensche w 1““

79 % Schlesische E1öö16“

2 Westpreuss... do.

Posensche

Sächsische

Friedrichsd'or Gold-Kronen

à 5 Thlr.

Pfandbriefe. 142 ½-;Kur- und Neumöärk.

141 ½6Ostpreussische....... 150 Pommersche.....

95 %Vom Staat garantirte

Rentenbriefe.

Kur- und Neumäöärk. Pommersche......

Rhein- und West

Schlesische... Pr. Bk. Anth. Scheine

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Andere Geldmünzen

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Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours.

Brf. Zf

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Zf Br. Gld. Z Aachen-Düsseldorf.. 82 ¾ Magd.-Wittenb. Pr. 4 ½

do. Prioritäts- Münster-Hammer. 4 do. II. Emission 86 ¾ 86 ¾Niederschles. Märk. 4 do. III. Emission 4 ½ do. Prioritäts- 2*[Aachen - Mastrichter 41½ do. Conv. Prioritäts- do. Prioritäts 4 ½ 83 ½ do. do. III. Serie 2do. II. Emission do. do. IV. Serie (Berg.-Märk. Lit. A. 79 ½ Niederschl. Zweigb. do. do. Lit. B. do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts-5 102 ¼ 101 ¾sOberschl. Litt. A. u. C. do. do. II. Series5 102 ¼101 ¾do. Litt. B. do. III. S. v. St. gar. 3 76 ¼ do. Prior. Litt. A. do. Düsseld.-Elbt-Pr. 4 do. do. Litt. B. do. do. II. Serie do. do. Litt. D. do. (Dortm.-Soest) 85 84 ½ do. do. Litt. E. do. do. II. Ser. I do. do. Litt. F. Berl. Anh. Litt. A. u. B. 12¹½ Oppeln-Tarn. Prior. do. Prioritäts- 92½ Prinz Wilh. (St.-V.) do. do. 97 do. Pr. I. u. II. Serie Berlin-Hamburger. 1 107 do. III. Serie do. Prioritäts- 102 ¾ Rheinische..

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do. do. II. Em. do. (Stamm-) Prior. Berlin-Potsd.-Magd. 137 ½ do. Prioritäts-Oblig. do. Prior. Oblig. 4 90¾ do. vom Staat gar. do. do. Litt. C.4 39 Rhrt.-Crf.-Kr. Gdb. do. do. Litt. D. 98 ½ do. Prioritäts- Berlin-Stettiner..... 119 ¼ do. IIlI. Serie do. Prior. Oblig. 4 ½ 2 III. Serie

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do. do. II. Serie 4 86 ½ Stargard-Posen Bresl. Schw. Freib. 8 do. Prioritäts- Brieg-Neisse. 8 do. II. Emission Cola-Crefelder... 67 ½ Thüringer do. Prioritäts- 4 ½ do. Prior.-Oblig. Cöln-Mindener . 33 143 ½ do. III. Serie do. Prior. Oblig. 4 ½ 100¾ do. IV. Serie do. do. II. Em. 5 103 Wilh. (Cosel-Odbg.) do. do.... do. (Stamm-) Prior. 4 ½ do. III. Emission4 87¾ do. do. do. 5 do. IV. Emission do. Prioritäts- 4

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Magdeb.-Halberst...

V do. III. Emissiomd;

Magdeb.-Wittenb.

NHichtamtliche Notirungen.

Ausländ. Eisenb.- Stamm-Actien.

Amsterdam-Rotterdam 4 Kiel-Altona

Ludwigshafen-Bexbaech Mainz-Ludwigshafen.. Neustadt- Weissenburg Mecklenburger

Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn ,3

Zarskoje-Selao,o fe. Prioritäts-

Ausl.

Actien. Nordd. (Friedr. Wilh.) 5 Belg. Oblig. J. de ege

3

do. Samb. et Meuse Oester. franz. Staatsbahn

Kass.-Vereins-Bk.-Act. Danziger Privatbank .. Königsberg. Privatbank Magdeburger do. Posener do.

Berl. Hand.-Gesellsch.

Inländ. Fonds.

Disc. Commandit-Anth. Preuss. Hand. Gesellsch. Schles. Bank-Verein. Fabrik v. Eisenbahnbed.

½SSq*q*qS=

Preuss. Eisenb.- Quittungsbogen. Bresl.-Schw.-Frb. III. E.

Rheinische II. Em. do. III. Em.

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Gld.

2Zf] Br. Gld. 2f Ausländ. Fonds. .eI 42 Braunschweiger Bank. 4 107 106 do. do. Cert. L. A. 5 Bremer 1 1043 do. do. L. B. 200 Fl. Coburger Creditbank. 4 k. Poln. Pfandbr. Darmstädter Bank 4 99 do. Part. 500 Fl. 4 Dessauer Crelit. 4 429 ¼ 48 ¾ Dessauer-Prämien-Anl. 3 Geraer Bank 4 82 [Hamb. St.-Präm.-Anl. Gothaer Privathb. . ..... 4 79 ½ [Lübecker Staats-Anl.. Leipziger Creditbank 4 sKurhess. Pr. Obl. 40 Th. Meininger Creditb. 4- 86 ¼ 85 ¼ N. Bad. do. 35 Fl.... Norddeutsche Bank 4 82 ¼ 813 e ; veenes Thüringer Bank 4 76 o. 1 à 3 % steigende Weimas. Bank 4 100 ½ Oesterreich. Metall. . 5 797 do. National-Anleihes5 81 ¾ do. Prm.-Anleihe... 5 105 ¾

5

Russ. Stiegl. 5. Anl. 104 103 do. do. 6. Anl. 07 ½ 106 ½

do. v. Rothschild Lst. 5 109 108

Bresl. Schweidn. Freib. 96 a 95 gem. Franz. Staatsbahn 183 ¾ a ¼ gem. Disconto-Commandit-Antheile 1

Berlim, 23. April. selbe feste Haltung,

in denselben wiederum sehr gering; B einzelne niedriger begeb

und wurden hauptet.

Oberschles. Lit. A. 00 ¾ a

u. C. 139 a 138 3 gem.

Nordbahn (Fr. Wilh.) 57 ½ a ¼ gem. Oesterreich. a 101 gem. Breslau-Schweidn.-Freib. III. Emiss. 92 ½ a ¼ gem.

Für Eisenbahn-Aectien bewährt sich die- wie an den letzten Tagen, nur war das Geschäft ank- und Kredit- schwankend,

Ausländische Fonds gut be-

vom 23. April.

Weizen 19 50 66 Thlr.

Roggen loco 36 36 ½ Thlr., Frühjahr u. Mai-Ju 36 ¾ 36 Thlr. bez. u. G. 36 ¼ Br., Jani-gui 37 —3

u. G., 37 Br.

Gerste, grosse, loco 35 40 Thlr

8

kleine 34 36 Thlr.

ni 36 ½ 35 ¾ 6 ½ —¼ T

HMFafer, Frühj. 32 ¾ Thlr. bez. RKüböl loco 13 ½¼ Thlr. Br., April - Mai 13 ½ ½ Thlr. bez. u. Br., ½ G., Mai-Juni 13 ¼ Thlr. Br., ¾ G., September-Oktober 13 â¾ ¾ Thlr. bez. u. Br., 13 ¾ G. Leinöl 12 ½ Thlr. Br., April- Mai 12 ½ Thlr. Br. 1“ 8 Spiritus loco 17 ⅔⅞˖ Thlr. bez., April- Mai 17 ½ ½ Thlr. bez. u. (6., 18 Br., Mai- Juni 17 6 18 %2 Thlr. bez. u. Br.) Juli 18 ½ Thlr. bez., ¾ Br., G., Juli-August, 19 ¼ Thlr. bez., Br. u. Geld. Roggen loco fester, doch wenig Umsatz, Termine unter Schwan- kungen gehandelt. Rüböl angenehmer. Spiritus loco ¼ Thlr. niedriger,

8

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. 98 (Rudolph Decker.)

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grengtem Umfange auf eine derartige Erleichterung fuͤr die Extrapost⸗ 18 G., Juni-

dagegen Termine bei kleinem Geschäft zu besseren Preisen umzesetzt.

vbpos Abonnemem beirägt: 88

9 1 28 Sgr. k.

in allen Theilen der enah e

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Königlich

Anslandes nehmen . an, für gertin die Expedition des Aönigl. Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Ctraße No. Pf. (nahe der Leipzigerstr.)

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt: Dem Oherst⸗Lieutenant z. D. von Engelbrecht zu Koblenz den Rothen Adler⸗Orden drüter Klasse mit der Schleife und dem Profefsor Dr. Wilde am Gymnasium zum grauen Kloster zu Ber⸗ lin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; 1

Den seitherigen Medizinal⸗Assessor, Professor Dr. Moeller in s zum Medizinal⸗Rath und Mitglied des dortigen Medizinal⸗Ko egiums zu ernennen;

Dem Kreis⸗Steuer⸗Einnehmer Kambly zu Grottkau, im Re⸗ gierungs⸗Bezirt Oppeln, den Charakter als Rechnungs⸗Rath; so wie Dem staͤdtischen Polizei⸗Inspektor Doering zu Elberfeld den Charakter als Polizei⸗Dath zu verleihen. 9. 8. 8

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Ministe rium für Haube ierl, Gewerbe und öffenel 8 Aebetee 2 uls

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Eirkular⸗Erlaß vom 20. April 1858 betreßfenb bie Frage: ob und inwieweit, lur Annehmlichkeit fuͤr Extrapost⸗Reisende, sich die Burchbenutzung der Stationswagen über mehrere Stationen hin⸗ wegresp. bis zum Ziele der Reise, einfüͤhren ließe.

1 8

2 ö1ö““ Zur Annehmlichkeit füͤr Extrapost⸗Reisende, sofern dieselben keinen eigenen Wagen bei sich fuͤhren, wurde es gereichen, Stationswagen nicht bei jeder Umspannung gemwechselt zu e brauchte, sondern bis zum Ziele der Reise, oder wenigstens uͤber medtere Stationen hinmeg, durchbenutt werden könnte. Es wuͤrde darin um so mehr eine Vervollkommnung des Extrapost⸗ Dienstes erblicken sein, als gegenwärtig in vielen Fällen ein Theil der Reise auf der Eisenbahn stattfindet und der Extrapost⸗ Tour wegen nur in den dringendsten Fällen eigene Reisewagen mit⸗ gezommen zu werden pflegen. Gleichwohl sind die Schwierigkeiten, welche der allgemeinen Durchfuͤhrung einer derartigen Einrichtung entgegenstehen, von solcher Bebeutung, daß zunächst nur in be⸗

Reisenden, ohne denselben einen Anspruch darauf einzuraͤumen, wird Bedacht genommen werden können. Zu jenen Schwierigkeiten gehört, daß es nicht gerechtfertigt sein würde, aus Staats⸗Fonds füͤr Zwecke des Extrapost⸗Dienstes, besondere Wagen anzuschaffen oder er Mitbenutzung wegen die Zahl der sonst nur erforderlichen Post⸗Cours⸗ und Reserve⸗ Wagen zu vermehren, ferner daß den Posthaltern nach den bestehenden Kontrakten nicht eine unbegrenzte Verpflichtung auferlegt werden kann, ihre Stations⸗Wagen weithin durchbenutzen zu lassen, daß darunter auch der Post. Fuhr⸗Dienst auf der betreffenden Station selbst leicht gefährdet werden könnte und daß die Posthalter der andern Stationen, woselbst die von weiter her kom⸗ menden Wagen weitergingen, des Verdienstes entbehren würden, auf welchen sie für die Unterhaltung und Ergänzung des eigenen In⸗ venfariums an Stationswagen angewiesen sind. Diese Schwierig⸗ keiten werden⸗ indeß nicht auf allen Nouten in gleicher Ausdeh⸗

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35

dasselbe. Es hanbelt sich deshalb auch nicht um eine allgemein durchzufuͤhrende Maßregel, sondern darum, wo ein hervorkreenbes Beduͤrfniß vorhanden sein möchte, demselben insoweit Genuüͤge zu leisten, als es ohne Kosten fuͤr die Staatskasse und ohne Beein⸗ trächtigung des sonstigen Postfuhrdienstes im Interesse der Reisen⸗ den gegen angemessene Vergütung geschehen kann. Jede ber Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen hat daher fuͤr ihren Bezirk zu erwäͤ⸗ gen, auf welchen Routen eine derartige Einrichtung einem fuͤhlbar ge⸗ wordenen Bedürfnisse entsprechen würde, wie weit eine Durchbenußung der Wagen etwa uͤber mehrere Stationen oder bis zur Grenze des Bezirk oder bis nach gröͤßeren Orten in Nachbar⸗ Bezirken rath⸗ jam sein würde, oh sich eine solche mehr oder weniger ausgedehnte Durchbenutzung der Posthalterei⸗Wagen durch das Einverständniß des Posthatters ermöglichen laͤßt, bis auf welchen, fuͤr den sonsti⸗ gen Postfuhr⸗Dienst zu sichernden Bestand, Wagen zur Durch⸗ benußung werden bestimmt werden können, innerhald welcher Frist die Rückfüͤhrung der Wagen wird erfolgen mssen und in weicher Art die anderen Posthalter der Route auf das ihnen zu haltende Wagen⸗Inventarium eine Ausglei⸗ g en Verdienstes werden sinden können. Indem Berschiedenartigkeit der Verhältnisse jede Ober⸗Post⸗Di⸗ fuͤr Ihren Bezirt, event. in Verbindung mit benachbarten Ober⸗Post⸗ Directionen, der Frage naͤher zu treten und die Ein⸗ richtung versuchsweise nach Bevürfniß und nach Maßgab denen Mittel zu treffen hat, wird in Absicht auf die Bezahlung Allgemeinen festzuhalten sein, daß der Reisende für die ledige Rückführung des Wagens, welche in einer bestimmten Frist ge⸗ sichert sein muß, nur die mit der Rückführung wirklich verknüpften Kosten zu erstaiten hat und daß, wenn dieselben im Voraus nicht genau zu uüͤbersehen sind, ein dem ungefahren Betrage entsprechen⸗ des Depositum oder ein entsprechendes Aversum bdei der Post⸗ g; 8. 19f sein wird. In Ansehung dieser Vergütungen wird es we entlich au 8 Verständigung der Köni lichen Ober⸗ Pon Dmefenth 8 e ankommen. 1In dieser Beziehung haben die Ober⸗ ost⸗Directionen die eifrigfte Vermittelung eintreten zu lassen, und eventuell weiter geeignete Vorschläge zu machen. Koͤnigliche Post⸗Cours⸗ und eserve⸗Cours⸗Wagen bleiben für ihren ur prünglichen Zweck bestimmt und werden daher zur 8 benußung im Eztrapost⸗Dienste weder vermehrt, noch im Allge⸗ meinen disponible gemacht. Ich will jedoch den Königlichen Ober⸗Post⸗ Direetionen die Besugniß einräumen, in geeigneten Fällen, namentlich unter andern, wenn es sich um Ruͤcksichtnahme gegen leidende Personen bandelt, von einem etwa uͤberzaͤhlig oder zeitweise entbehrlich stehen⸗ den Königlichen Wagen zur streckenweisen Durchbenutung mittelst Extr.⸗Postpferde Gebrauch machen zu lassen; eine derartige Dis⸗ position muß in jedem Spezialfalle von der Ober⸗Post⸗Direction ausgehen, welche alsdann das Nähere wegen der rechtzeitigen Rück⸗ führung und wegen der von dem Reisenden zu zahlenden Beträge anzuordnen hat.

Ueber die Ausfuührung dieser Verfügung sehe ich binnen 3 Mo⸗ naten näherem Bericht entgegen.

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Berlin, den 20. April 180b .

8 Der Winister for Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten.

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nung obwalten; nsatühas Ss ac ist bresiateianie auf allen Routen

die Königlichen Ober⸗Post⸗

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