beigetreten werden, daß das ganze Regulativ vom 7. Juni 1844 als antiquirt zu erachten und nur die Landräthe zu jener vorläͤufigen Straf⸗Festsetzung berufen seien. Nach §. 10. des allegirten Regulativs steht die Cognition in Chaussee⸗ Polizei⸗Contraventionssachen in den Landestheilen, wo die Allge⸗ meine Gerichts⸗Ordnung oder das gemeine Recht gilt, dem Land⸗ rathe desjenigen Kreises, in welchem die vorlaͤufige Untersuchung erfolgt ist, resp. wenn die Uebertretung innerhalb des Bezirks einer städtischen Orts⸗Polizeibehörde erfolgt, oder in Gemäßheit des §. 2 bei dieser angezeigt worden, der städtischen Orts⸗Polizeibehörde zu, und wenn man auch von dem in diesem Regulativ vom 7. Juni 1844 vorgeschriebenen Submissions⸗Strafverfahren, als den gegen⸗ wärtig bestehenden gesetzlichen Vorschriften nicht mehr entsprechend, Abstand nehmen muß, so fehlt es doch an gesetzlichen Bestimmungen, welche die in dem Regulative vom 7. Juni 1844 liegende Bezeich⸗ nung der Landräthe, resp. der städtischen Orts⸗Polizeibehörden, als der zur Verwaltung der Chaussee⸗Polizei berufenen Ad⸗ ministrativ⸗Behörden, abgeändert haͤtten. Diese sind es daher auch, welche zu den nach §. 1 des Gesetzes vom 14. Mai 1852 zu treffenden vorlaͤufigen Straf ⸗Fest⸗ setzungen in Chaussee⸗Polizei⸗Contraventions⸗Strafsachen berufen find. Eben so wenig unterliegt es indessen einem Bedenken, in dazu geeigneten Fällen nach §. 12 des allegirten Regulativs vom 7. Juni 1844 zu verfahren, und steht daher auch folchen von der ꝛc. für nöthig erachteten Uebertragungen der Straf⸗Kompetenz an andere Beamte kein Hinderniß im Wege. Es versteht sich übri⸗ gens von selbst, daß die Bestimmung des §. 1 des Gesetzes vom 14. Mai 1852 überall nur innerhalb der daselbst hinsichtlich des Strafmaßes gezogenen Grenze Anwendung finden kann, und daß dieselbe also da ausgeschlossen ist, wo es sich um Chaussee⸗Polizei⸗ Contraventions⸗Strafen handelt, welche den Betrag von 5 Thalern Geldbuße oder dreitägiges Gefaͤngniß übersteigen.. Berlin, den 29. Januar 1858. 9
Der Minister für Handel, Gewerbe ꝛc.
Der Minister des Innern. v. Westphalen.
Cirkular⸗Erlaß vom 29. März 1858, — die Erhal⸗ vtung der für die verschiedenen Zweige der vater⸗ ländischen Geschichte nutzbar zu machendenSchrift⸗
1“ „ . 1444A“”“ . Auf Veranlassung des Herrn Minister⸗Präsidenten, als Chef der Verwaltung der Staats-Archive, und im Interesse der Er— haltung und Konzentrirung des auf die preußische Kriegsgeschichte bezüglichen historischen Materials, wird die Königliche Regierung aufgefordert, ermitteln zu lassen, welche Akten nilitairischen In— halts aus den Jahren 1813, 1814 und 1815, oder aus älteren Kriegsperioden dort noch vorhanden find, auch ein Verzeichniß der betreffenden Akten mit der allgemeinen Angabe des Inhalts dem Chef des General-Stabes der Armee zu übersenden, damit derselbe daraus diejenigen Schriftstücke, welche sich zur Aufnahme in das Kriegs⸗Archiv — den seit 1815 bestehenden Mittelpunkt für alle auf die preußische Kriegsgeschichte bezüglichen Materialien — eignen, auswählen, und deren Abgabe dahin veranlassen kann.
Da auch bemerkt worden ist, daß bei den von Zeit zu Zeit Seitens der Provinzial⸗Behörden stattfindenden Akten⸗Kassationen viele, für die verschiedenen Zweige der vaterländischen Geschichte mehr oder minder wichtige Schriftstücke vernichtet werden, statt dieselben den Archiven, als den verfassungsmäͤßig zur Aufbewah⸗ rung aller nicht mehr den kurrenten. Geschäften angehörigen offi⸗
ziellen Schriftstuͤcke von geschichtlicher Bedeutung bestimmten Staats⸗ Anstalten zu uͤberweisen, so wird ebenfalls auf Veranlassung des Herrn Minister⸗Präsidenten der Königlichen Regierung hierdurch b dringenden Pflicht gemacht, darauf zu sehen, daß bei der uswahl zu kassirender Schriftstücke aller Art in Zukunft dem der heimathlichen allgemeinen, wie landschaftlichen und
sind Kenilichen Geschichte sorgsam Rechnung getragen werde. Es Utten * Auch namentlich die fuͤr das Kriegsarchiv geeigneten lange g zu behalten, und ist deren Ablieferung — so A. gnicht im Interesse der laufenden Verwaltung an Ort und afservirt bleiben müssen — herbei uführen Berlin, den 29. März 1858. .“
Der Minister des Innern. Der Fin
von We 1“ b stphalen. deeee. Bodelschwin
sämmtliche Königliche Regierungen einnun—
I anz-Minister.
liegenden Gegenstäaͤnde geeignet sei sammlung in Anspruch 6 ia. und Staats⸗Verträge der Berathung vorliegen.
schließlich der zu Sigmaringen.
E77 Finanz⸗Ministeriumumu.
2
83,874 und 90,176. 4187. 6187. 8504. 18,302. 18,658. 19,063. 19,691. 22,634
86,056. 90,984. 91,540. 92,626. 93,956 und 94,625.
88,582. und 93,415.
64 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 1350. 3001. 3257. 3277. 4341. 8832. 10,444. 11,761. 13,459. 13,937. 16,332. 18,999. 19,177. 19,359. 21,59 1. 94.,381. 25,4 2. [(.18.— 27,529. 30,585. 92,553. 32,608. 33,811. 39,725. 40,937. 41,397. 41,511. 43,128. 43,390. 43,693. 44,833. 45,580. 47,378. 48,124. 50,582. 51,293. 52,593. 52,947. 53,328. 56,224. 56,674. 57,041. 58,321. 58,573. 62,170. 62,451. 63,063. 65,083. 65,478. 66,103.
Berlin, den 7. Mai 1858. I1“ Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.
Berlin, 7. Mai. Seine Majestät der Koönig haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Adjutanten bei der General-Inspection der Artillerie, Hauptmann Scherbening im 7. Artillerie⸗ Regiment die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Portugal Mjtfsgct ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes des Christus⸗Ordens zu ertheilen.
MNMNiichtamtliches.
Preußen. Berlin, 7. Mai. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen inspizirte heute Morgen 9 Uhr das Kaiser Alexander Grenadier⸗Regiment, das Kaiser Franz Grenadier⸗Regi⸗ ment und das Garde⸗Schützen⸗Bataillon auf dem Kreuzberge. Um 212 Uhr kehrte Se. Königliche Hoheit vom Exerziren zuruͤck und empfing sogleich den Vortrag des Minister⸗Prasldenten und um 1 Uhr den Vortrag des Ministers von Massomw. Uim *2 Uhr stattete
“ Vehee Königlichen Hoheit der Prinzessin Karl von reußen einen Besuch ab und begab sich d. 1 : 1 iunn mi Uhr⸗ Zuge nach Poͤtsdam. Mütrd 11“ go hsn 4, 5. Mai. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin on Pre üßen ist heuteNachmittag mit dem Courier⸗Dampfboote 1eengogecn von Mainz hier eingetroffen. Auf ausdruͤckliche 8 Ihrer Königlichen Hobeit war jeder Empfang unterblieben 86 1a sich unsere Bewohner beeilt, ihre Freude wenigstens dadurch und zu geben, daß sie die Häuser festlich mit Flaggen schmückten. (Cöln. Ztg.) ö Weimar, 5. Mai. Ihre königliche Hodeit die Frau Großherzogin ist in der vergangenen Nacht von hie “ gang Nacht von hier ücg 88 ohen abgereist, um dort eine Badekur zu gebrauchen. Se facig 9 BFbeit der Großherzog beabsichtigt, morgen Abend 1 1 Zien zu begeben, um dem kaiserlichen Hofe daselbst einen esuch zu machen und von dort aus Höchstseine Gemahlin in Air abzuholen. (Leipz. Ztg.) 1 88 Hi Prens. Kassel, 5. Mai. Se. Königliche Hoheit der Haͤnd hat am 3. d. Mts. in einer Privat⸗Audienz aus den “ Una e us fügftlichen “ bevollmächtigten Kaiserlich d 8 audin, die Insignien des Großkr des Urdens 9 Ehrenlegi 8 lig e des Großkreuzes 8 egion, welche Hoͤchstdemselbe — Käiser der fr 1¹ 9 Höchstdemselben von dem Franzosen verliehen sind entgegenge 1 1 b ‚entgegengenommen. 8 Eü Stuttgart, 5. Mai. Die Kammer 5 1 Fn SSe. einer Vertagung von beinahe , e öͤffentlichen Sitzungen wieder auf. Der Prä⸗ 1b Bung eder auf. Der Prä⸗ sident Römer bemerkt, daß die Wichtigkeit und die Zahl der 2 die volle Hingabe der Ver⸗ zu nehmen, indem 26 Gesetz⸗Entwürfe Die Gesetz⸗
Entwürfe betreffer er Anl! ffen unter Anderem: Vollziehung der Vor
19 üihsa vom 6. Juli 1854 über die Be Preßvergehen; Volkss “ 81*
gewichts als Landesgewicht Volksschulgesetz; Einführung des Zoll dgn Verbaltnisse 8* zwar 1) betreffend die staatsrechtli
Wiedereinfüheung des befreiten Ge⸗
sherrlichen Familien, 2) zur Ergänzung
der Gefäll- und Zehentablösung, 3) di d . 2 „ + 1 d 8 die 86 ech 8 Leistungen für öffentliche Zwech, 1 die Aufgsüng bb
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 117ter Köͤniglicher Klassen⸗Lotterie fiel 1Hauptgewinn dcase, cees Thlr. auf Nr. 38,703; 1 Gewinn zu 5000 Thlr. auf Nr. 7020; 3 Gewinne zu 2000 Thlr. fielen auf Nr. 23,279.
32 Gewinne zu 1000 Thlr. auf No. 1836. 3218.
22,655. 25,695. 28,750. 29,976. 34,394. 38,765. 40,766. 42,217. 42,445. 43,331. 58,579. 68,152. 68,410. 72,173. 72,377. 74,994.
30 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 1659. 2683. 4046. 4577. 13,936. 24,158. 26,732. 32,740. 35,088. 41,470. 42,987. 43,547 44,353. 45,083. 45,568. 50,405. 60,210. 62,630. 72,828. 73.238. 73,962. 74,530. 75,382. 77,076. 77,147. 81,412. 86,391. 88,159.
66,855. 68,478. 68,828. 69,091. 69,234. 71,492. 73,490. 73,913.
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bandes, 5) Entschädigung für das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden, 6) die Revifion mehrerer Verfafsungsbestimmungen über die Erste Kammer der Ständeversammlung; betreffend die Rechtsverhaltnisse des ritterschaftlichen Adels, so wie des nicht zur vormals reichsunmittelbaren Ritterschaft gehörigen Adels; Ge⸗ setzentwurf, betreffend die Erhöhung der Ruͤbenzuckersteuer.
(Schw. M.)
Niederlande. Haag, 5. Mai. Unsere Zweite Kammer hat heute das Kriegs-Budget mit allgemeiner Stimmenmehrheit angenommen; die Kammer hat damit ihre Thätigkeit geschlossen. Die Wiedereinberufung derselben wird wahrscheinlich nicht vor September, also nach dem periodischen Austritte der Häͤlfte der Mitglieder, stattfinden, um dem neuen Kabinette Zeit zur Aus⸗ arbeitung wichtiger Vorlagen zu lassen. Zu den hervorragendsten Resultaten der abgelaufenen Session ist die Tilgung von 22 Millionen Gulden Staatsschulden zu zählen, und fuͤr die folgende hat der Minister der Kolonieen bereits einen neuen Gesetzentwurf zur Regelung der Sclaven⸗Emancipation in Surinam angekündigt. Nicht unwichtig ist dessen Erklärung, daß er jetzt die öffentliche Konkurrenz bei Erwerbung von Kultur⸗Kontrakten für die ostindischen Besitzungen füͤr geeignet erachte. (Köln. Ztg.)
Belgien. Brüssel, 5. Mai. Nachdem der König und die Koͤnigliche Familie diesen Morgen um 9 Uhr von Laeken wieder im hiesigen Schlosse eingetroffen, fand ein Gala-Frühstück statt, dem Ihre Majestaät die Königin von Portugal nebst ihren erlauchten Eltern und dem Gefolge beiwohnten und zu welchem auch die Minister und mehrere Mitglieder des diploma⸗ tischen Corps hinzugezogen wurden. Um 11 ½ Uhr trat Ihre Majestät die Königin von Portugal die Weiterreise über Ostende nach England an. Der König und die Königliche Familie be⸗ gleiteten die hohen Gäste bis zum Bahnhofe, der Herzog von Brabant bis nach Ostende.
Großbritannien und Irland. London, 5. Mai. Die Königin besuchte gestern White Lodge im Park von Richmond, den gegenwärtigen Wohnsitz des Prinzen von Wales. Außerdem stattete Ihre Majestaͤt in Richmond der Herzogin von Orleans einen Besuch ab.
Mit der Verladung des transatlantischen Telegraphen⸗ Kabels ist man in Plymouth beinahe zu Ende. Niagara sowohl wie Agamemnon haben die ihnen zugewiesene Kabellänge bis auf ungefaͤhr 250 englische Meilen seit gestern an Bord. Ist diese Arbeit erst ganz abgethan, so wird ohne Verzug mit der Auf⸗ takelung begonnen werden.
In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung wurde auf Antrag des Earl
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von Derby die auf Verwaltung des Kirchenvermögens bezügliche Ececle⸗ siastikal-Kommission⸗Bill zum zweiten Mal verlesen und sodann einem Sonder⸗Ausschusse überwiesen.
In der Unterhaus⸗Sitzung zeigt Roebuck an, daß er am 1. Juni die Aufmerksamkeit des Hauses auf das Suezka nal-⸗Projekt lenken und eine diesen Gegenstand betreffende Resolution beantragen werde. White fragt, ob man im Begriff stehe, eine außerordentliche Mission nach Portugal zu senden; ob, wenn dies der Fall, der Marquis von Bath zum Bevollmächtigten Ihrer Majestät am Hofe von Lissabon ernannt sei, und ob, wenn auch dies bejaht werden müsse, die Regierung bereit sei, den Kostenanschlag dieser Mission dem Hause vorzulegen. Der Schatzkanzler beantwortet alle drei Fragen bejahend, die lettere frei⸗ lich in der Weise, daß er erklärt, die Vorlage werde zu der geeigneten Zeit erfolgen. Crawford beantragt die Vorlegung gewisser auf die Herstellung einer Telegraphen⸗Verbindung im Mittelmeere oder mit Indien auf dem Wege durch das Rothe Meer oder den persischen Meerbusen bezüglicher Papiere. Da der Antrag auf keine Opposition stößt, so geht er auf keine Details ein, um denselben zu unterstützen. Whiteside erhält Erlaubniß zur Einbringung einer Bill, durch welche der Verkauf von Grund⸗ stücken in Irland erleichtert werden soll. Gladstone stellt den Antrag, die Königin in einer Adresse zu ersuchen, sie möge dafür Sorge tragen, daß die von den Bewohnern der Moldau und Walachei durch ihre Vertreter ausgedrückten Wünsche die gehörige Beruüͤcksichtigung finden. Kurz ausge⸗ drückt, befürwortet der Antrag geradezu die Union der Donau⸗Fürsten⸗ thümer. Diese Vereinigung, bemerkt der Antragsteller, werde fast von der gesammten Bevölkerung der Fürstenthümer gewünscht, und besagter Wunsch, sei durch die suzeraine Macht, die Pforte, im Jahre 1854 durch ein öffent⸗ liches Dokument sanctionirt worden. Unter den auf den pariser Konferenzen vertretenen Mächten seien nur drei gewesen, deren Ansicht über diese Frage ein großes moralisches Gewicht habe, nämlich England, Frankreich und Sardinien, und auf Seiten des von diesen Mächten gefällten Urtheils werde sicherlich die öffentliche Meinung des größten Theiles von Europa stehen. Sie nun hätten sich durch ihre Bevollmächtigten feierlich verpflich⸗ tet, die Entscheidung der Frage dem Urtheile der Bewohner der Donau⸗ Fürstenthümer anheimzugeben. Die Bewohner hätten sich fast einstimmig für die Union ausgesprochen und, nachdem dies geschehen, würde es lächer⸗ lich sein, die Sache hinterher fünf oder sechs Kommissarien zu uͤberweisen. Die Wohlfahrt des rumänischen Volkes dürfe nicht auswärtigen Interessen geopfert werden. Wenn die Union nicht stattfände, so würden die Donaufürstenthüͤmer eine Quelle fortwährender Besorgnisse für Europa sein. Wären sie jedoch vereinigt, so wäre eine lebendige Schranke zwischen Rußland und die Türkei geschoben. Auf das ottomanische Reich, das nie die Soubveraine⸗ tät über die Fürstenthümer besessen habe, werde die Union nicht den ge⸗ ringsten nachtheiligen Eindruck ausüben. Fitzgerald behauptet, ein der⸗ artiger Antrag stehe ohne Beispiel da. Zu einer Zeit, wo die Frage auf dem Punkte stehe, von der pariser Konferenz entschieden zu werden, würde
. eee — 1ö11u“; ein Votum zu Gunsten der Motion als eine Instruction des Hauses der Gemeinen an die versammelten Vertreter des festländischen Europa betrachtet werden. Der pariser Vertrag habe den Zweck gehabt, die Gebiets⸗Integrität des türkischen Reiches aufrecht zu erhalten. Der Antrag aber ziele auf Zerstückelung des türkischen Reiches ab. Deasy, Lord R. Cecil und Roebuck e für den Antrag. Lord Palmerston bekämpft denselben. Er sagt, der Haupt⸗ punkt, um den es sich handle, sei der bereits von Fitzgerald hervorgeho⸗ bene, nämlich die Frage, ob man eine Zerstückelung des türkischen Reiches dulden wolle. Wenn die Fürstenthümer nicht zum ottomanischen Reiche gehörten, wie lasse es sich dann erklären, daß Gladstone sich bei einem Kriege betheiligt habe, dessen Anlaß die Invasion eben dieser Fürsten⸗ thümer durch Rußland gewesen? Von der Zeit an, wo sie aufhörten, einen Theil des römischen Reiches zu bilden, seien die Fürstenthümer mit kurzer Unterbrechung stets zwei getrennte Staaten gewesen. Ihr Zu⸗ sammenhang mit der Türkei sei keine Quelle der Unterdrückung für sie gewesen, und was sie gelitten hätten, sei von außen gekommen. Durch den Pariser Vertrag habe man sich hinsichtlich der Union durch⸗ aus nicht gebunden; die Konferenz sei zu keinem Beschlusse über diesen Punkt gelangt, und das, womit man sich laut des pa⸗ riser Vertrages zu befassen habe, sei eine Frage der inneren Organisation, nicht aber der Union. Ein fremder Fürst als Beherrscher der Fürsten⸗ thümer würde entweder ein russischer Prinz, oder doch ein Vasall Nuß⸗ lands sein. Wenn die Bewohner der Moldau und Walachei die Union verlangten, so seien sie mit Bezug auf ihr eigenes Interesse zu kurzsichtig. Er hoffe, das Haus werde sich nicht durch die Beredsamkeit Gladstone's dazu verleiten lassen, einem Antrage seine Zustimmung zu geben, welcher der Fundamental⸗Politik Englands, so wie den von dem Lande eingegan⸗ genen Verbindlichkeiten widerstreite, den Bewohnern der Donau⸗Fürsten⸗ thümer durchaus keinen Vortheil bringen und vielleicht europäische Zwistig⸗ keiten, wenn nicht gar Krieg, im Gefolge haben werde. Nachdem Lord J. Russell für und Disraeli gegen den Antrag gesprochen hat, wird derselbe bei der Abstimmung mit 292 gegen 114 Stimmen verworfen. — Fitzgerald meldet, es sei eine Depesche des Grafen Cavour einge⸗ troffen, in welcher der sardinische Minister-Präsident anzeige, daß er die Vorschläge Lord Malmesbury's annehme. Eine befriedigende Erledigung
der Frage sei mithin sehr wahrscheinlich.
Frrrankreich.
Paris, 5. Mai. Die Gesetzentwürfe über die Adels-Titel und die pariser Verschönerungen, die gestern dem gesetzgebenden Körper vorgelegt worden, kommen noch bis Sonn⸗ abend auf die Tagesordnung. Das Douanen⸗Gesetz soll bis zur nächsten Session verschoben werden, doch bleibt der Ausschuß bei⸗ sammen.
Graf Chassiron geht in Begleitung mehrerer Attachés am 12. Mai mit Depeschen für Baron Gros nach China ab. Schon seit vier Wochen ist man im Ministerium des Auswärtigen mit Ausarbeitung von Veränderungen in diplomatischen Verhältnissen in China beschäftigt.
Der „Constitutionnel“ theilt heute den Wortlaut des neuen Adels⸗Gesetzes nebst den vom Staatsrathe gut geheißenen Abände⸗ rungen des Prüfungs-Ausschusses mit. Derselbe, so wie er jetzt dem gesetzgebenden Körper vorliegt, lautet:
Einziger Artikel. Der Art. 250 des Strafgesetzbuches wird in fol⸗ gender Weise abgeändert: Art. 259. Jede Person, welche öffentlich ein Kostüm, eine Uniform oder eine Decoration, die ihr nicht gebührt, trägt, soll mit Gefängniß von sechs Monaten bis zu zwei Jahren bestraft wer⸗ den. Mit einer Geldbuße von 500 bis 10,000 Fr. wird bestraft, wer un⸗ berechtigt und in der Absicht, sich eine Ehrenbezeugung beizulegen, öffent⸗ lich einen Titel angenommen oder den Namen, der ihm durch die Civil⸗ stands⸗Register beigelegt wird, gewechselt, verändert oder umgestaltet hat. Der Gerichtshof wird die Erwähnung des Urtheils am Rande authenti⸗ scher Aktenstücke oder der Akten des Civilstandes, worin der Titel unbe⸗ rechtigt angenommen oder der Name verändert ist, befehlen. In allen durch obigen Artikel vorgesehenen Fällen kann der Gerichtshof die un⸗ verkürzte oder auszugsweise Inserirung des Urtheils in die Blätter, die von ihm bezeichnet werden, befehlen, alles auf Kosten des Verurtheilten.
Spanien. Madrid, 4. Mai. Der Gesetzentwurf über die Eisenbaͤhn von Pampeluna nach Mosqueteria fand starke Oppo⸗ sition in den Cortes. Die Regierung versichert, daß sie entschlossen sei, die Ruhe energisch aufrecht zu erhalten.
Italien. Turin, 4. Mai. In der Deputirten⸗Kammer wurde mit 78 gegen 20 Stimmen der Gesetzentwurf angenommen, wodurch die Regierung ermächtigt wird, der cassa ecclesiastica ein Darlehen von 675,000 Lire zu geben.
Vorgestern wurde der hiesigen Nationalgarde ihr neuer Ober⸗ Befehlshaber, Baron Visconti, durch den Bürgermeister von Turin vorgestellt. Das Gerücht, Graf Cavour werde sich zu den pariser Konferenzen begeben, wird als unbegründet bezeichnet.
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Amerika. New⸗Vork, 22. April. Der Senat zu Washington hat sich mit der Frage beschäftigt, ob es wünschens⸗ werth sei, daß die nordamerikanische Union ein Protektorat über Mexiko ausübe. Der Ausschuß, welcher zu dem Zwecke ernannt wurde, ein Gutachten über die Kansasfrage abzugeben, hat sich noch nicht uber einen Bericht einigen können. — Dem „New⸗Vork Herald“ wird aus Washington über die von Santa Anna in Mexiko beabsichtigte Erhebung berichtet. Briefen aus Veracruz zufolge wurden im vorigen März zu Tampico an Bord des bri⸗
tischen Dampfers „Dee“ sechszehn im Interesse Santa Anna’s verhaftet. 8 8