1858 / 111 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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haben nur 50 Pfd. Gepck frei. je 50 Pfd. zu entrichten:

in Stralsund: an denselben Tagen gegen 6 Uhr Abends, aus Stralsund: jeden Dienstag, Hennerstag und Sonnabend 5 Uhr fruͤh, 8 in Stettin: an denselben Tagen gegen 5 Uhr Nachmittags. 9 Das Passagegeld beträgt: I. Platz. II. Plotz. zwischen Stettin und Strallsund 3 10 Putbus.. 2

8 Sowinemüͤnde 1 Swinemünde und Stralsund ... 25 8 Putbus 15

8 Putbus und Stralsund...... .— 15 Für Kinder unter 12 Jahren ist die Hälfte der obigen Saͤtze u entrichten. Jeder Passagier kann 100 Pfd. Gepäck frei mit sich ühren. Kinder, welche nur die Hälfte des Passagegeldes zahlen, Für das Mehrgewicht sind für

zwischen Stettin einer- und Stralsund oder Putbus an-⸗-

dererseits ... öD zwischen Stettin und Swinemünde, ferner zwischen Swinek-..— müͤnde einer⸗ und Stralsund oder Putbus anderer⸗ seits, endlich zwischen Putbus und Stralsund.... 3

Berlin, den 6. Mai 1858.

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Das cste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausge⸗ geben wird, enthält unter Nr. 4873. das Gesetz, betreffend die Gebühren und Kosten des Verfahrens bei Theilungen und bei gerichtlichen Ver⸗ käufen von Immobilien im Bezirk des Appellations⸗ Gerichtshofes zu Cöln. Vom 3. Mai 1858 und unter die Bekanntmachung der zwischen den Zollvereins⸗ staaten und Großbritannien in Betreff der Handels⸗ verhältnisse zu den Vereinigten Staaten der Jonischen Inseln am 11. November 1857 vereinbarten Declara⸗ tion. Vom 4. Mai 1858. 8 Berlin, den 15. Mai 1858. ö Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Samml

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der praktische Arzt Dr. Rosbach zu Trier ist zum Kreis⸗ Physikus des Stadtkreises Trier ernannt; *.* Die Berufung des ordentlichen Lehrers Hermann Domke von der Realschule in Posen an die höhere Buürgerschule zum Heiligen Geist in Breslau genehmigt;

Der Schulamts⸗Kandidat Theodor Bader als ordentlicher Lehrer am Gymnasium in Schleusingen; und

Der Schulamts⸗Kandidat Dr. H. O. Hoffmann als ordent⸗ licher Lehrer am Friedrichs⸗Kollegium zu Königsberg i. Pr. ange⸗ stellt; so wie

Der Seminarlehrer Gottlob Schurig in Muüͤnsterberg ist als zweiter Lehrer an das evangelische Schullehrer-Seminar in

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Barby versetzt worden.

Bekanntmachung vom 10. Mai 1858 betreffend die Vernichtung von 15,000,000 Thalern Kassen⸗ Anweisungen vom Jahre 1851

Vertrag vom 28. Januar 1856 (Staats⸗Anzeiger Nr. 111, S. 862). Gesetz vom 7. Mai 1856 (Staats⸗Anzeiger Nr. 111, S. 861).

Zufolge der Bestimmung im §. 4 des Gesetzes vom 7. Mai 1856 (Gesetz⸗Sammlung Seite 334) find die in Gemäßheit des .1. des zwischen dem Königlichen Finanz⸗Ministerium und der Preußischen Bank abgeschlossenen Vertrages vom 28. Januar 1856 (Gesetz⸗Sammlung Seite 336) von der Preußischen Bank einge⸗

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lösten und an uns abgelieferten Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1851, und zwar: 1 3 Jah

67,580 Stück zu 100 Thlr. über 128,980 . 89 ““ 10 61

1270,500 13,000 51,1972 9— 65,000 65 n, 91 17, . 23,000

zusammen 703,000 Stuͤck üͤber. ......e..egn

6, . 6,449,000 1,705,000 .

7.

und unseres Kollegiums nach Vorschrift des §. 17 des Gesetzes

vom 24. Februar 1850 (Gesetz⸗Samml. Seite 57) durch Feuer 8

vernichtet worden. Berlin, den 10. Mai 1858. 8 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Gamet. Nobiling. Guenther.

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Bekanntmachung vom 10. Mai 1858 betreffend die Vernichtung eingelöster Staatsschulden⸗Do⸗ kumente und Eisenbahn⸗Actien und Obligationen.

Bekanntmachung vom 28. April 1856 (Staats⸗Anzeiger Nr. 127. S. 1025).

Bekanntmachung vom *21. April 1857 (Staats⸗Anzeiger Nr. 116 S. 918).

Nachdem die Tilgungsfonds⸗ Rechnungen der Staatsschulden⸗ Tilgungskasse und der Hauptkasse der Münster⸗Hammer Eisenbahn für das Jahr 1856, so wie der Hauptkasse der Niederschlesisch⸗ Maͤrkischen Eisenbahn für die Jahre 1855 und 1856 von den bei⸗ den Häusern des Landtags dechargirt worden, sind die nach diesen Rechnungen eingelösten, nachstehend bezeichneten Staatsschulden⸗

Dobkumente und Eisenbahn⸗Actien und Obligationen heute im Bei⸗ sein von Kommissarien der Staatsschulden⸗Kommission und unseres Kollegiums durch Feuer vernichtet worden, nämlich:

a) die im Jahre 1856 eingelösten Staatsschulden⸗Dokumente: 1) 2205 Stück Staatsschuldscheine vom Jeahre 1842 über 2,199,000 2) 1 7,683 Schuld⸗Verschreibungen 11 von 1848 über 1,903,830 1391 3) : 2.904 Schuld⸗Verschreibungen N.. vom Jahre 4) 45 Schuld⸗Verschreibungen Zs;er Anleihe vom Jahre 1I1““ 1852 0 ο% 0 0 0 I2* 521 99 Schuld⸗Verschreibungen der Anleihe vom Jahre Schuld⸗Verschreibungen der Anleihe vom Jahre Schuld⸗Verschreibungen der Prämien ⸗Anleihe von 1855 Schuld⸗Verschreibungen der Anleihe vom Jahre 16ZZ Schuld⸗Verschreibungen ddeer Anleihe vom Jahre kurmärkische Schuldver⸗ schreibungen über . 128,950 neumärkische Schuldver⸗ schreibungen über..... 31,450 Kammer⸗Kredit⸗Kassen⸗ scheine uüber ... .. -390 Steuer⸗Kredit-⸗Kassen⸗ scheine von 1764 über. 104,700 11,500

216,300

9) 319 57,600 u E 120,000

137,300 65,600

101,100

Dergleichen von 1836 Schuld⸗Verschreibungen über einzelne, auf den Regierungsbezirken haf-ff tende Landes- und Do— 111“ mainen⸗Schulden über. 4,578tl. 19 sg. 5pf usammen 24,906 Stüͤck über —— 5,285,898iI. 19 g. 5pf. deren Littern, Nummern und Beträge durch unsere Bekannt⸗ machung vom 21. April 1857 veröffentlicht sind;

FIiIHA.

b) die im Jahre 1856 eingelösten 12 Stück Prioritäts⸗Obliga-

1 „10 8 8 88 9 tionen der Muͤnster⸗Hammer Eisenbahn über 1200 Thlr., 8

deren Nummern und Beträͤge durch dieselbe Bekannt-⸗ machung veröffentlicht find; 4

2 158,909 Thrr.

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*

93 4 b 15,000,000 Thir. heute im Beisein von Kommissarien der Staatsschulden⸗Kommifsion

c) an Actien und Obligationen der Niederschlesisch⸗ Märtischn

Eisenbahn

Königliche Hoheit der Prinzessin

8 Preußen nahm 1 des Ministerpräsidenten und heute früh die Vorträge des Obersten

Um 11 Uhr trat bei Sr. Königlichen Hoheit

den 8. Mai 1858.

laaaus der Einloͤsung im Jahre 1855: 792 Stück Stamm⸗Actien uͤber 079,200 Thlr. 321 Prioritäts⸗Actien Ser. I.

26,625

unbd Th Sber .... Prioritäts⸗Obligationen Ser.

21,400 4,800

I. und II. über . 48 dergl. Ser. IV. über... 1 zusammen 1480 Stuͤck über .132,025 Thlr. dderen Nummern und Beträge durch die Bekanntmachung vpoom 28. April 1856 und ““

8 1 8 . aus der Einlösung im Jahre 1856ö:

663 Stück Stamm⸗Actien über 66,300 Thlr. Sgr.

282 Prioritäts⸗Actien ü

Ser. I. und II. über 23,662 ni

349 Prioritäts⸗Obliga⸗

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23,150 11X“ zusamm en 1348 Stuͤck uber 118,512 Thlr. 15 Sgr. 8 deren Nummern und Beträge durch die Bekanntmachung vom 21. April 1857 veröffentlicht sind. Dies wird in Gemäßheit des §. 17 des Gesetzes vom 24. Fe⸗ bruar 1850 (Gesetz⸗Sammlung Seite 57) hierdurch zur öffentlichen

Kenntniß gebracht.

Berlin, den 10. Mai 1858. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Gamet. Nobiling. Guenther.

der Wirkliche Geheime Rath Schlesien, Freiherr

Abgereist: Der Fürst von Hatzfeldt, nach Trachenber

Angekommen: Se. Excellenz und Ober⸗Präsident der Provinz Schleinitz, von Breslau.

Nichtamtliches. Preußen. Charlottenburg, 14. Mai. Nachdem Ihre Königlichen Majestaͤten vorgestern Vormittags eine längere

Spazierfahrt in der Umgegend Potsdams unternommen, auch Ihre Friedrich Wilhelm auf den

Babelsberg einen Besuch abgestattet hatten, kehrten Allerhöchstdie⸗

selben um 2 Uhr mittelst der Eisenbahn nach Berlin zurück und

begaben Sich wieder nach Charlottenburg. Nach dem Diner mach⸗ ten Se. Majestät der König, in Begleitung des Flügel⸗Adju⸗ tanten vom Dienst, eine Fuß⸗Promenade.

Gestern wohnten Ihre Königlichen Majestäten nebst dem Prinzen von Preußen Königlicher Hoheit in der Schloßkapelle zu Charlottenburg dem vom Hofprediger Dr. Hoffmann gehaltenen Gottesdienste bei. Mittags begaben sich Seine Majestät der König zu Fuß nach Bellevue, wo später Ihre Majestät die

Königin eintrafen und darauf mit Seiner Majestät über Berlin durch die Hasenhaide nach Charlottenburg zurückfuhren, wie

&

denn auch beide Majestäten sich nach dem Diner gemein⸗ schaftlich zu Wagen nach Schönhausen begaben, dort im Schloß⸗

garten promenirten und nächstdem nach Charlottenburg zurückkehrten.

Berlin, 14. Mai. Se. Königliche Hoheit der Prinz von gestern Nachmittag um 2 Uhr den Vortrag

von Manteuffel und des Polizei⸗Präfidenten von Zedlitz entgegen. das Minister⸗ Conseil zusammen.

Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm heute Vormittag 11 Uhr den Vortrag des Minister⸗Präsidenten entgegen.

Nassau. Wiesbaden, 12. Mai. Das gestern erschienene Verordnungsblatt bringt folgende Allerhöchste Verfügung:

Wir Adolph von Gottes Gnaden Herzog zu Nassau ꝛc. haben Uns gnädigst bewogen gefunden, in Gemeinschaft mit Sr. Majestät dem König der Niederlande, Unserm vielgeliebten Herrn Vetter, nach Maßgabe der anliegenden Stiftungsurkunde einen für beide Linien des Hauses Nassau gemeinschaftlichen Orden unter dem Namen: Nassauischer Haus⸗ orden vom goldnen Löwen (O0rdre du Lion d'or de la Maison de Nassau) zu stiften. Gegenwärtiges Edikt soll durch das Verordnungs⸗ blatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. So gegeben Wiesbaden,

Württemberg. Stuttgart, 11. Mai. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz ist heute Vormittag nach Paris abgereist.

13. Mai. Die Kammer der Abgeordneten hat in ibrer gestrigen Sitzung die Uebereinkunft in Betreff der Erhöhung der Rübenzucker⸗Steuer mit 48 gegen 37 Stimmen angenommen.

Großbritannien und Irland. London, 11. Mai. Die Königin gab gestern einen großen Ball, zu welchem an 1900 Einladungen ergangen waren.

Die Graͤfin von Neuilly, die Prinzessin von Salerno, der

Herzog und die Herzogin von Aumale, der Graf von Paris, der

Herzog von Nemours und der Prinz und die Prinzessin von Join⸗

Besuch ab. An Lord Stratford de Redecliffe's Stelle ist Sir Henry Bulwer zum Gesandten in Konstantinopel ernannt worden.

In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung zeigt der Earl von Shaf⸗ tesbury an, daß er am nächsten Freitag, 14. Mai, eine Resolution bean⸗ tragen werde, welche die Veröffentlichung der an den General⸗Gou⸗ verneur von Indien gerichteten Depesche verdamme. (Beifall.) Den Wortlaut der Depesche werde er in der nächsten Sitzung auf den Tisch des Hauses niederlegen. Der Earl von Ellenborough: Um mich dem edlen Lord gefällig zu erweisen, stelle ich jetzt den Antrag, daß besagte Depesche in extenso auf den Tisch des Hauses gelegt werde. Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir, Euren Herrlichkeiten den Zufall zu erklären, durch welchen das Haus der Gemeinen in den Besitz der ganzen Depesche, Eure Herrlichkeiten hingegen nur in den Besitz eines Theiles derselben ge⸗ langten. Ursprünglich hatten wir die Absicht, beiden Häusern die ganze Depesche vorzulegen. Deshalb hatte auch der Secretair des ostin⸗ dischen Büreaus das ganze Schriftstück in Händen, um es dem Hause der Gemeinen vorzulegen. Spät am Tage verabredeten mein edler Freund (Lord Derby), der Schatzkanzler, und ich uns dahin, bloß einen Auszug verlesen zu lassen; denn wir hielten es für rathsam, einzelne Stellen der Depesche nicht zu veröͤffentlichen. Es war jedoch schon zu spät, indem der Secretair des Kontrol⸗Amtes dem andern Hause die Depesche bereits in extenso vorgelegt hatte. Ferner will ich noch ein Mißverständniß berichtigen, welches auf der andern Seite des Hauses (in den Reihen der Opposition) hinsichtlich der Mittheilung einer Abschrift dieser Depesche an einen Abgeordneten des Hauses der Gemeinen obzuwalten scheint. Die Sache verhält sich folgendermaßen: Der edle Earl (Earl Granville) hatte privatim eine Abschrift der Depesche in extenso erhalten, und da sich annehmen ließ, daß er dieselbe seinen Freunden mittheilen werde, so hielt ich es für nicht mehr als billig, daß einem ehrenwerthen Herrn, der im Hause der Gemeinen eine ähnliche Frage gestellt hatte, dieselbe Gelegenbeit geboten werde, sie zu verlesen. Das ist Alles. Der edle Earl erhielt sein Exem⸗ plar zuerst, da derselbe Bote beide Briefe überbrachte und sich zuerst nach der Wohnung des edlen Earl begab, während der ehrenwerthe Abgeord⸗ nete, da er die Wohnung, auf welche die Adresse lautete, verlassen hatte, den Brief höchst wahrscheinlich erst 3 4 Stunden später, als der edle Earl erhielt. Der Marquis von Clanricarde: Hat der edle Earl (Ellenborough) auf seinem Bureau eine andere von ihm an den General⸗ Gouverneur gerichtete Depesche, welche sich auf den Gegenstand bezieht, deren Inhalt die ausgelassenen Paragraphen bilden, und ist er, falls eine solche Depesche vorhanden, bereit, dieselbe auf den Tisch des Hauses niederzulegen? Der Earl von Ellenborough: Der edle Marquis hat seine Frage nicht vorher angekündigt, und ich möchte sie daher lieber erst morgen beantworten. Earl Granville: Mein neben

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ville statteten der Königin von Portugal gestern Nachmittag einen

mir fitzender edler Freund (der Marquis von Lansdowne) sagt mir

so eben, der frühere Präfident des Kontrol⸗Bureau's (Vernon Smith) habe einen Privatbrief des General⸗Gouverneurs erhalten, in welchem der⸗ selbe sage, daß seines Erachtens die Proclamation eine erläuternde Depesche erheische, daß er jedoch im Drange der Geschäfte noch nicht dazu gekom⸗ men sel, eine solche abzusenden. Der Earl von Ellenborongh: Ich höre dies jetzt zum ersten Male. Der Marquis von Lansdowne sagt, der erwähnte Brief sei erst nach der, wie ihm scheine, höchst unziemlichen Veröffentlichung des mehrfach berührten Dokuments eingetroffen. Der Earl von Derby erkundigt sich nach dem Tage, an welchem der Brief angekom⸗ men sei. Der Marquis von Lansdowne vermag denselben nicht genau anzugeben. Der Earl von Derby sagt, die Proclamation Lord Canning's sei in der „Times“ am vorigen Donnerstage erschienen, und in Folge davon sei die Regierung im Hause der Gemeinen interpellirt worden. Er wünsche nun zu erfahren, ob der Privatbrief, den Vernon Smith von dem General⸗ Gouverneur erhalten habe, vor 5 Uhr am vorigen Donnerstag bei dem Empfänger eingegangen sei. Der Marquis von Lansdowne entgegnet, der Empfang des Schreibens habe nicht eher stattgefunden, als bis bas betreffende Aktenstück dem Hause der Gemeinen mitgetheilt und die Pro⸗ clamation in den Zeitungen veröffentlicht worden sei. Der Earl von Albe⸗ marle: Ich habe angezeigt, daß ich die Einverleibung indischer Staaten in das indo⸗britische Reich zur Sprache bringen werde. Da die Sache jedoch in Zusawmenhang mit dem vom 19. April datirten Briefe (der Regierungs⸗ Depesche an Lord Canning) steht, über den schon so viel gesprochen worden ist, so vertage ich meinen Antrag, damit es nicht den Anschein hat, als pflichte ich in irgend einer Weise dem höchst sonderbaren Benehmen bei, das Ihrer Mäjestät Regierung gegen einen General⸗Gouverneur beobachtet hat, welcher unter den schwierigsten Verhältnissen bemüht ist und er hat viel Geschick dabei bewiesen —, eine der furchtbarsten Meutereien, deren die Geschichte irgend eines civilisirten Landes gedenkt, zu unterdrücken. Ohne irgend ein Urtheil über die Proclamation an und für sich, oder über die in der Regierungs⸗Depesche enthaltenen Argumente fällen zu wollen, darf ich doch wohl annehmen, daß wenige unter Euren Herrlichkeiten sein werden, die nicht den Ton der Depesche, so wie das Unzeitgemäße ihrer Veröffentlichung mißbilligen. Meines Erachtens ist das dem General⸗ Gouverneur gegenüber beobachtete Verfahren höchst unweise, indiskret, unedelmüthig und rechtswidrig. Der Akte von 1793 zufolge müssen die Secretaire des geheimen Ausschusses und der Examinator den Eid leisten, Amtsgeheimnisse zu bewahren. Trotzdem hat der Präsident des Kontrol⸗ Amtes eine Depesche, welche diese Beamten nicht einmal ihren Kollegen mittheilen dürften, ganz Europa mitgetheilt, noch ehe sie zur Kenntniß dessen gekommen, an den sie gerichtet ist. Der Earl von Ellenborough entgegnet, der von Lord Albemarle angekündigte, die Einverleibungs⸗ Politik betreffende Antrag komme dem stärksten Tadels⸗Votum gegen den Vorgänger Lord Canning's, den Marquis von Dalhousie, gleich. Auf ie gegen die Regierung wegen Veröffentlichung der Depesche erhobenen Anklagen geht er nicht ein.

In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung nimmt Cardwell das