1858 / 115 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Zlustiz⸗Ministerinm.. h ber „⸗ 14,9828 ,8 18229 127 sich bedient, um den Vrantwein aus den Flaschen oder

ssern auszufuͤllen; teoisbnen. vsc 29 . ch un xs ꝓh

Der bisberige Kreisgerichts⸗Rath Gericke in Havelberg ist zum Rechts⸗Anwalt bei dem Kreisgericht in Gardelegen und zu⸗ leich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu 1—8 mit Anweisung seines Wohnsitzes in Gardelegen, und mit der Verpflichtung ernannt worden, statt seines bisherigen Amts⸗

Charalters den Titel „Justiz⸗Rath“ zu fuͤhren 89n deaß der H. 10

8 ½I 48 88 . s1820 lautet:;

Der Notariats⸗Kandidat Eduard van den Bosch zu Koln 1 Sere ist zum Notar für den Friedensgerichts⸗ Bezirk St. Vith im Merhalt feil g. als Speife. 9 82 iireh Landgerichts⸗Bezirke Aachen, mit Anweisung seines Wohnsitzes in heeee btic m““ St. Vith, ernannt worden. X“

daß die Staatsanwaltschaft sich über unrichtige Auslegung und Anwendung des Gesetzes beschwert, diese Beschwerde auch be

grundet ist; 8 8

in Erwägung: Gewerbesteuer⸗Geseßes vom 30. Ma

also im §. 10 a. a. O. weder gesagt ist, wie der vorige Richter E1“ annunmt, dat das zu haltende Lokal lediglich dazu bestimmt 6 2 sein müsse, Getränke zum Genuß auf der Stelle oder außerbalb Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom feilzubieten, noch daß das benutzte Lokal dazu besonders einge 5. Februar 1858 betreffend den Begriff de müsfe vg k“ ear 2 6n b 8 8 G vh es aulch aus der Na T em Wesen der Schank⸗ Schankwirthschafts⸗Betriebes, und daß in Steuer wirthschaft nicht folgt, vielmehr in der Allerböchsten Kabinets⸗ Ordre vom 7. Februar 1835 Nr. 1 Jeder, welcher zuberettete Speisen oder Getränke zum Genuß auf der Stelle gegen Be⸗ zahlung verabreichen will, den Gast⸗ und Schaulwirthen gleich⸗ gestellt wird; 8 1—

Untersuchungssachen auf Nachzahlung der defrau⸗

dirten Steuergefälle nicht zu erkennen ist.

Zu dem gesetzlichen Begriff des Schankwirthschafts⸗Betriebes ist nicht erforderlich, daß das hierzu benutzte Lokal fuͤr diesen Zyweck besonders eingerichtet und wit den erforderlichen Ge⸗ käthschaften versehen, noch auch, daß dasselbe lediglich dazu bestimmt sei, Getränke zum Genuß auf der Stelle oder

außerhalb feil zu bieten. 8 8

Gesetz dom 30. Mai 1820 §§. 10 und 39 (Geset⸗Sommlung e. 147). Kabinets Ordre vom 7. Februar 1835 Nr. 1 (Gesetz⸗ꝛSammlung S. 18). Kabinets⸗Ordre vom 21. Juni 1844 (Gesetz⸗Sammlung S. 214).

Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 §§. 55 und 177 (Gesetz⸗ Sammlung S. 41).

daß zwar der zweite Richter auch bemerkt, wie der im La⸗ en des Angeklagten in kleinen Quantitaͤten verkaufte VBrannt⸗ wein nicht in allen Fällen von den Käufern ausgetrunken sei, es ledoch auf die Zahl der Fälle, in welchen der Angeklagte unbe⸗ sugt ausgeschänkt hat, gar nicht ankommt, weil die Gewerbs⸗ mäßigkeit des Verfahrens des Angeklagten unbestritten ist, und es eben so unerheblich ist, wenn der vorige Richter auch darauf noch Gewicht legt, daß dem Angeklagten nicht die Befugniß zu⸗ gestanden habe, die Käufer in der Disposition uüͤber 8 verkauften BVranntwein in der In Steuer⸗Untersuchungssachen ist auf Nachzahlung der defrau⸗ den sofortigen Genuß verbot, ddirten Steuergefälle nicht zu erkennen. für erwiesen erachtet, daß der

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den ihnen Art zu beschränken, daß er ihnen übrigens der vorige Richter selbst Angeklagte denjenigen Käufern, welche den Branntwein auf der Stelle getrunken haben, ihn in seinen eigenen im Laden befindlichen Maaßen gereicht hat;

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deaß hiernach im vorliegenden Gewerbesteuergesetzes vom 30. Mai 1820, die Allerböchsten Kabinets⸗Ordres vom 7. Februar 1835 und vom 21. Jun 1844, so wie die §§. 55 und 177 der Gewerbe⸗Orduung vom 17. Januar 1845 Anwendung finden, und das angefochtene Erksuiß in Gemäßheit des Artikels 107 Nr. 1 des Gesetzes vom 3. Mai 1852 zu vernichten war; v*“ b 11u“

deaß jedoch der erste Richter unbefugt auf Nachzahlung der Steuer fuͤr Betreibung des Schankgewerbes erkannt, und bei der jübstituirten Gefängnißstrafe, da es sich nach den vorgedach⸗ ten Bestimmungen, verglichen mit Art. VIII. Absatz 2 des Ein⸗ fuüͤbrungsgesetzes vom 14. April 1851, von einem Vergeben han⸗ delt, die Vorschrift im §. 17 des Strafgesetzbuchs außer Acht daß der erste Richter den Angeklagten, welcher bereits im gelassen hat, nach welcher die Dauer der substituirten Gefäͤng⸗ Jahre 1854 wegen unbefugten Kleinhandels mit Getränken nißstrafe so bestimmt werden soll, daß der Betrag von cinem bestraft ist, auf Grund der obigen Feststellung in Gemäßheit Thaler bis zu drei Thalern einer Gefaͤngnißstrafe von einem der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 7. Februar 1835 in Tage gleichgestellt wird; 1ens Verbindung mit der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 21. fuͤr Recht erkannt: Juni 1844 und §. 177 der Gewerbe⸗Ordnung vom 17.

nuar 1845 wegen unerlaubten Kleinhandels mit Getränfen,

Refkript vom 4. Februar 1835 (Jahrb. Bd. 48, S. 280). Allg. Verfügung vom 12. Mai 1853 (Just.⸗Minist.⸗Bl. S. 190).

In der Untersuchung wider den Kaufmann Z., auf die Rich⸗

tigkeits Beschwerde des Ober Staatsanwalts,

bat das Königliche Ober⸗Tribunal, Senat fuͤr Stra

Abtheilung I., in Erwäͤgung:

deaß der erste Richter thatsächlich feststellt:

daß der Angeklagte in den Monaten Januar, Februar

und März 1856 Branntwein in kleinen Quantitaͤten theils

über die Straße verkauft, theils zum Trinken auf der

Stelle gegen Bezahlung verabreicht bat, ohne zum Be⸗

treiben des Kleinhandels mit Getränken und zur Aus—

uͤbung des Schankgewerbes die, erforderliche polizeiliche

Erlaubniß zu baben; b

Falle die §§. 10 und 39 des

ffsachen, in der Sitzung vom 5. Februar 1858 zc

5 daß das Erkenntniß des Kriminal⸗Senats des Königlichen Appella⸗

so wie wegen Betriebes des Schankgewerbes, zu einer Geld⸗ tionsgerichts zu F. vom 22. Juni 1857 zu vernich ten, und auf den buße von 25 Thlrn. event. vier Wochen Gefängniß verurtheilt, Rekurs des Angeklagten das Erkenntniß des Königlichen Kreis⸗ den Angeklagten auch für verbunden erklärt, die Jahressteuer gerichts zu N. vom 10. Oktober 1856 insoweit aufzuhrben, als für Betreibung des Schankgewerbes nachzuzahlen; darin auf Nachzahlung der Jahressteuer für den Betrieb des

8 daß der zweite Richter die thatsaͤchliche Feststellung des Schankgewerbes erkannt und die substituirte Gefängnißstrafe auf

ersten Richters beibehalten bat, den Angeklagten jedoch nur vier Wochen festgesetzt ist, letztere vielmehr auf vierzehn Tage

wegen unbefugten Kleinhandels mit Getränken bestraft, ihn da⸗ herabzusctzen, im Uebrigen aber das Rekursgesuch des Ange⸗ egen des unbefugten Betriebes des Schankgewerbes fuür nicht klagten zurückzuweisen und demselben die Kosten zur Last zu

schuldig erklärt, weil nach §. 10 des Gewerbesteuer⸗Gesetzes vom legen. .

Mai 1820 als Schankwirth nur derjenige zu erachten sei,

welcher ein dem Zutritt für Jedermann offenes Lokal hält, welches lediglich dazu bestimmt ist, um darin Getränke feilzubieten, deren Genuß entweder auf der Stelle oder außerbalb erfolgen soll, Ober⸗Rechnungskammter. nuch bebufs des Genusses der Getränke auf der Stelle das zu

e Lokal besonders eingerichtet und mit den dazu erforder⸗ Der bisherige Provinzial⸗Steuer⸗Seecretair Friedrich Hei lichen Geräthschaften versehen sein müsse, der Angeklagte aber rich Ueb erschaer ist zum Geheimen 85 1““ Lee einen offenen Laden zum Verkauf seiner Materialwaaren halte, nannt worden. vüienesherh 2* ewetchem soch auch verschiedene Branntweinfässer und Flaschen 1 e; befinden, welche mit verschiedenen Branntweinsorten mehr oder minder gefüllt sind, im Laden auch verschiedene Maaße und E1112121] - weae Schnapsgläser aufgestellt seien, jedoch wenn Personen, Ungekommen⸗: Se. Excellenz der Ge l⸗Lieute welchen Branntwein verkauft hlretehe solchen sofort genossen, sie Inspecteur der 2. Artilerie, Inspectiob, Se e. de Ccheebwis.

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solchen aus den Maaßen getrunken hätten, deren der Angeklagte

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Berlin, 19. Mai. Se. Majestät der König 1ee. ler.

gnädigst gerubt: dem Landrath des Kreises Verengne⸗

Regierungs⸗Rath Freiherrn von Heinitz, 9** i6 2— .

gung des ihm verliehenen Ritter⸗ öFeFA. ₰. afs⸗ X 2 goglich anhaltischen Gesammt⸗Haus Orden Albrech

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Nichtamtliches.

sen. Rotsdam, 19. Mai Ibre Majestäͤten der ürn. N Königin begaben Sig ,r. von Sanssouci nach dem Wildpark, wo in . v. wart die, von des Kaisers von I11““ ö wurden fibirischen Hirsche aus den Käfichen in Feeihit 98 F 5 Hierauf fuhren beide Majestäten noch nach Charlotte lehrten dann zu Fuß nach Sanssouci zuruͤck.

Berlin, 19. Man Das Postdampfschiff „Wladimir Firen stadt am 15. d. M. abgegangen, ist in Stettm. gestern mwernng. Pin Uhr mit 117 Passagteren eingetroffen. Unter dend 1 8* sich Fürst Galißzin nebst Gemahlin, I suroff, General⸗Lieutenant Menander, G raf vg. 1 Geiser“ Gestern Mittag ist in Stettin auch das Postdamp eeh auf der Fahrt von Kopenhagen mit 19 Passagieren angekommen.

Hamburg, 18. Mai. Die Kronprinzessin von —— hat sich gestern Nachmittag von bier nach vb“ dort nach St. Petersburg einzuschiffen. Nach . eric 8 2 Kiel ist der „Olaw“, auf welchem sich die Kronpriazessin eing schifft hat, heute Morgen in See gegangen. (H. B. H.)

Sachsen. Weimar, 18. Mai. Wie der biesigen e. marer Zeitung“ telegraphisch gemaldet wird, ist Ihre geüics Hoheit die Frau Herzogin von Orleauns beute 6 Uhr m Richmond plötzlich verschieden.

Schwarzburg. Rudolstadt, 17. Mai. Eimne so 8 füͤr unser Fürstenthum publizirte Verordnung stellt 8. een

1 7 1 14 8 8 4 88 b Bebhörden⸗Organismus, wie er bis zum ICpre 88 - it den, wieder ber, so daß die drei Landes⸗Kollegien 2 8 22 Ministerium vereintgt waren: e 88 5 par 8 ¹ ümeb eder 0 21 ‚desen el elr Konsistorium, nunmehr wie 1 1Seges ss Afes stehen. Auch die ausgeführte Trennung der Verwaltung h. Justiz ist in derselben Verordnung wieder Ee. E“

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8 9—6 1 gsbehörden unter dem Tite da besondere Verwaltungs * rathsamtes bestehen sollen, wo das Bedürfniß des einzelnen

destbeils solches erfordert.

Nassan. Wiesbaden, 17. Mai. In der 1ö1“ der Zweiten Kammer wurden verschiedene Ielewenle 6 nn Antröge gestellt, unter enes 8 5 bes melh vece⸗ er Ständeversammlung wolle beschließen, Herzoglich gi öö die Regulirung der Eb5 den Ständen baldmöglichst ein Gesetz vorzulegen, .““ es der Bundesbeschluß vem 6. Juli 1854 gestattet, weise erfordert, die zum Schutze der verfassungsmäßig garantn

Freibeit der Presse geeigneten Bestimmungen e he

Württemberg. Stuttgart, 17. Mai. M.“ hat die Finanz⸗Kommission der Kammer der F mit 13 gegen 2 Stimmen den Beschluß gefaßt, an die . am den Antrag zu stellen, sie möge die von der v 2ee—L. Widerspruch mit den ständischen Scfesessen. üͤber .4 Finanz⸗Etat pro 1855 58 vorgenommene eenmen. gaben für die Gehalte der Departements⸗MWMinister als gerecht⸗ fertigt nicht anerkennen.

Großbritannien und Irland. London, 55.S2 Vorgestern, als am Geburtstage oder zur offtziellen IS4 tagsfeier der Königin war Drawing⸗Room im St. 1I1AX“X“ und vor demselben, einer althergebrachten Sitte gemaͤß, 2 1. 1 wünschung durch die hohen Würdenträger der Kirche. üm end war Hof Konzert, während bei sämmtlichen Ministern Festtages große Diners gegeben wurden. T en Se dac. mittag brachte die Koͤnigin beim Prinzen von Wales in Ri⸗ mond zu.

Frankreich. Paris, 17. Mai. Gestern wurde der als Bevollmäͤchtigter zur Konferenz hier eingetroffene türkische Minister des Auswärtigen, Fuad Pascha, vom Kaiser empfangen. Vor⸗ gestern hatte derselbe in der montenegrinischen Frage bereite h Besprechung mit dem Grafen Walewski im eI. Aus⸗ wärtigen gehabt, und erst nach derselben wurde der Befc Toulon befördert, daß zwei Linien⸗Dampfer nach dem vb9 Meere abgehen sollten. Zugleich w sämmlliche auf b au

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befindliche Marine Offiziere aufgefordert, unverzüglich auf ihren Posten zu eilen De „LConstitutionnel“ meldet, daß der Tag der 4— nung der Konferenzen noch nicht definitiv sesegeseht 88 trachtet man Ar so gut v. daß die Bevollm chtig am Donnerstag versammeln werden. Ie 1 üh Die Ferehelas in dem Prozesse gegen Proudhon ist beendet, und bereits ist die Verhandlung der engengenes 022 dem Zuchtpolizeigerichte ne 82— es heißt, soll die⸗ s- 2. Jum vor die 6te Kammer kom g Italied. Briefe aus Rom vom 15. Mai bestätigen die Nachkicht von der Zusammenkunft, welche zwischen dem Könige von Neapel, der Königin, den beiden jungen Prinzen von Sicilien, 2 Infanten Don Sebastian und dem Papste bnCber bat. Königin Christine, g Finanze⸗ so wie der Bauten⸗Minister wohn ese erredung bei. 8 veeet nis Wrechehr aus Neapel vom 14. Mai hatte die 4 rung 45 zwischen der neapolitanischen und Eee . rung in Bezug auf die „Cagliart“⸗Angelegenheit gewechselte No 4 und Depeschen veröffentlicht 8 Rußland und Polen. St. Petersburg, 47 Dem Vernehmen nach wird der Kaiser seine Reise nach v-g 2 nach Ankunft der Großfuͤrstin Olga, in Begleitung 1u er Brüder man sagt, des Großfürsten Konstantin antre en. 88 Uebermorgen, den 13. Mai, wird der Hof von Zarskoe⸗Selo Peterhof übersiedeln. 189 Amerira. Die „Canada“ bringt eine Rew 12 894 vom 6. Mai: Im RNepräfentantenhause wurde das v 2 Comité’s fur auswärtige Angelegenheiten über den C ap 87 Bulwer⸗Traktat vorgelegt, dessen Hauptstelle Sgeee lautet: „Insofern als der Elayton⸗Bulwer⸗Traktat beeee 892 englischen Auslegung ein Aufgeben aller Hechee von 5 8 4 vereinigten Staaten, und der amerikanischen 21 eutung S. - Verwickelungen erzeugende, unersprießliche, unbestimmte r rb- die blos Mißverständnisse und Streitigkeiten zwischen 8 Regierungen hervorgebracht hat, möge beschloffen . 88 Präsident die nöthigen Schritte thue, die seinem 8 cheen besten zu einer schleunigen Abschaffung besagten Tra tates fühin könnten.“ Auf die Bemerkung eines Mitgliedes bin, r. dn der Abfassung dieser Resolution im Comité keine g geherrscht habe, wurde die weitere Diskussion ver * 6. Mar batte das Repräsentantenhaus beschlossen, daß 8 1 schrift der vom auswaͤrtigen Comité über den üv.. 88 8 Vertrag empfohlenen Resolution dem Hause in aller Forn g

legt werde (der erste Schritt zur Annahme). eeh

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Triest, Dienstag, 18. Mai, Nachmittags. (Wolff's Tel. Bur.) Hier eingetroffene Privatnachrichten aus Ragusa melden, daß viele Montenegriner, nachdem sie die gemachte Beute sich vertheilt, in ihre Heimath zurückgekehrt seien. Ein Trupr 8 tenegriner unter Vukalovich, mit Bewohnern von Grahowo un der Umgegend vereint, haben mehrere türkische Dörfer geplündert, verbrannt und blokiren Klobuk. Hussein Pascha 898 im Be⸗ site einer Original⸗Erklärung des Bevollmächtigten 1 anilo 8 ein, welche zu dem Schlusse berechtigt, daß der ven. ne tenegriner am 13. d. während eines abgeschlossenen LHehe gh standes und während des Rückzuges der Türken von Grahowo nach Klobuk erfolgt sei.

London, Dienstag, 18. Mai, Nachts. (Welff's Tel- Bur.) In der so eben stattgefundenen Sitzung des Unterhauses wurde die weitere Diskussion über die Cardwell sche Tadelsmotion auf nächsten Donnerstag verschoben, weil anderweitige Motionen vor⸗ 28,G,o3 Konferenz mit dem Oberhause bezuüglich der Judeneidbill hat unter Zuziehung Rothschild's stattgefunden.

London, Mittwoch, 19. Mai, Vormittags. (Wolff’s Tel. Bur.) Das heutige „Morning⸗Chronicle“ versichert, daß ünh Peeliten die Regierung bei der Debatte über die Cardwell sche Tadelsmotion unterstützen würden. Der „Morning⸗Herald meldet, daß die Türkei die englisch⸗französischen Vorschläge in der monte⸗ negrinischen Angelegenheit angenommen babe, und daß die fünf Mächte wahrscheinlich bald die betreffenden Kommissarien ernennen werden.

Paris, Dienstag, 18. Mai. (Wolsf'’s Tel. Bur., Bͤ8s der Nachwahl im Departement Haut⸗Rhin ist der Kandidat der Oppo⸗

sition, Migeon, zum Deputirten gewählt worden