1858 / 119 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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I Erlaß ist durch die Geseß⸗Sammlung zur FEhbe üenme bringen. Im Alerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: Prinz von Preußen.

von der Heydt. von Bodelschwingh.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanp Minister.

ten auf die Kreise Wetzlar und Erfurt. Vom 10. Mai 1858.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 2 Preußen ꝛc., verordnen, mit Zustimmung beider Haͤäuser des Landtags Unserer Monarchie, was folgt:

Einziger Paragraph. Die Verordnung vom 17. März 1839 (Gesetz⸗Sammlung 1839, S. 80) und die Ordre vom 12. April 1840 (Gesetz⸗Sammlung 1840, S. 108), den Verkehr auf den Kunststraßen betreffend, so wie das darauf bezügliche Gesetz vom 12. März 1853 (Gesetz⸗ Sammlung 1853, S. 87) finden vom 1. Januar 1859 ab auch auf die Kreise Wetzlar und Erfurt Anwendung.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Koͤniglichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 10. Mai 1858.

Im Allerboͤchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: (I. S.) Prinz von Preußen.

Rvon Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Naumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. von Massow. Graf Waldersec. von Manteuffel II.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Mmister füͤr Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt, aus Schlesien.

Se. Excellenz der Staats⸗Minister des Innern, von West⸗ pbhalen, aus Schönfließ.

Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Inspecteur der tech⸗ nischen Institute der Artillerie, von Kunowski, von Deutz.

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Di⸗ rektor des Allgemeinen Kriegs⸗-Departements, von Hann, nach Stettin.

Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Inspecteur der 2. Artillerie⸗Inspection, Encke, nach Magdeburg.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchen⸗Raths, von Uechtriz, nach der Provinz Preußen.

Der General⸗Masor und Commandeur der 3. Garde⸗Infanterie⸗ Brigade, von Arnim, nach Breslau.

Der General⸗Major und Commandeur der 9. Infanterie⸗ Brigade, Herwartb von Bittenfeld, nach Frankfurt a. O.

Der General⸗Major und Kommandant von Stettin, Baron von der Golt, nach Stettin.

Berlin, 25. Mat. Se. Majestät der König haben Aller⸗ nädigst geruht: dem Commandeur der 2ten Garde⸗Infanterie⸗

rigade, General⸗Major von Kleist, die Erlaubniß zur Anlegung

des von des Großbherzogs von Baden Koöͤniglicher Hoheit ihm ver⸗ liehenen Commandeur⸗Kreuzes erster Klasse mit dem Stern des Zäaͤhringer Löwen⸗Ordens, und dem Major von Borstell des Garde⸗Dragoner⸗Regiments, zur Anlegung des von des Herzogs von Braunschweig Hoheit ihm verliebenen Ritterkreuzes des Ordens Heinrichs des Löwen, so wie dem Intendantur⸗Rath Riecks vom IV. Armee⸗Corps, zur Anlegung des von des Kurfürsten von Hessen Königlicher Hoheit ihm verliehenen Wilhelms⸗Ordens vierter Klasse zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Potsdam, 25. Mai. Se. Majestät der

onig wohnten an beiden Pfingst⸗Feiertagen dem Gottesdienste

in der Friedenskirche bei, was auch am ersten Feiertage seitens hrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin

eens Wilbelm, des Prinzen Albrecht (Sohn) und der Faapeshe Alexandrine der Fall war. Ihre Majestät die Gestern Mittaa ne durch leichtes Unwohlsein daran verhindert. lichen Hoh 88% attete Se. Majestät der König Ihrer König⸗ Hoheit der Prinzessin Friedrich Wilhelm kinen Besuch

ab und machten Allerhöchstdiefe E nach der Pfaueninsenr⸗ esidieselben Nachmiktags eine Spazierfahrt

Berlin, 25. Mai. Se. Könialsg b d . . Königliche Hoheit der Prinz von Fenten Zeben 89 Nachmittag 2 Uhr den 82à des e eheimen Legationsraths inisterial⸗Dir 8 Balan entgegen. 2 r. h Ministerial Direktors

Oldeuburg, 20. Mai. Es bhat der Landtag mit 26 gegen 15 Stimmen eine Adresse an den Großherzog beschlossen, in welcher im Wesentlichen ausgesprochen werden soll, daß der Landtag das Nichtzustandekommen der Personen⸗ und Einkommensteuer bedauere und eine demnäͤchstige außerordentliche Berufung erbitte, um die deshalb eingetretenen üͤbeln Folgen wieder gut zu machen. (Old. Z.) Sachsen. Coburg, 23. Mai. An unserm Hose defindet sich gegenwaͤrtig Se. k. Hob. der Herzog von Brahant zum Be⸗ suche. Der Landtag hat sich vorgestern des Festes wegen bis zum 1. Junt vertagt. Er hat bis jetzt nur die minder wichtigen Vorlagen erledigt. Das Schulgesetz und das Gesetz über die Or⸗ ganisaton der Behörden find in den öͤffentlichen Sitzungen noch nicht zur Verhandlung gekommen. Das Postulat, die Zustimmung zur Contrahirung eines Anlehens von 90,000) Thlr. zur Deckung der durch die Landesvermessung verursachten Kosten zu ertheilen, ist dem Vernehmen nach wieder zurückgezogen worden. (L. Ztg.) Nassau. Wiesbaden, 22. Mai. Die Ständekammer hat die Ausführung der Rhein⸗Lahn“e, so wie der Dill⸗Eisen⸗ bahn auf Staatskosten genehmigt und die von der Regierung den Nachbarstaaten gegenüber befolgte Politik gebilligt. Im Verlauf der Debatte wurde ein Antrag auf Beseitigung der Rüdesbeimer Gesellschaft gestellt und von der Kammer zum Beschluß erhoben. Württemberg. Stuttgart, 22. Mai. In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten beautwortete der Minister der auswaͤrtigen Angelegenbeiten, Frhr. von Hügel, die Inter⸗ pellation des Abg. Frhrn. von Woͤllwarth: Er freue sich, sagte er, erwidern zu können, daß in der Verfassungsangelegenheit der Herzogthümer Holstein und Lauenburg, deren Regelung von allen europͤischen Großmäͤchten als in der Bcfugniß des deutschen Vundes lie⸗ gend anerkannt worden, nicht eine einzige deutsche Regierung im Ent⸗ ferntesten daran gedacht habe, oder daran denke, den, nach den im Februar dieses Jahres gefaßten Veschlüssen, eingeschlagenen Weg und Standpunkt zu verlassen, und in wenigen Tagen werde ein nach Forum und Inhalt wohl einstimmiger weiterer Beschluß dies aufs Unwiderleglichste beurkunden. Frbr. v. Wöllwarth bemerkt, daß die Regierung auf die kräftigste Unterstätzung der Kammer und des Landes rechnen duͤrfe, wenn es sich um den Schutz deut⸗ schen Rechts handle, werde dies an der Ostsee oder am Rhein oder der Donau gekränkt. Zum Zeichen des Einverständnisses mit dieser Bemerkung von Wollwarth's erbob sich die Kammer von ihren Sitzen.

Großbritannien und Irland. London, 21. Mat. Gestern Nachmittag um halb 3 Uhr verließ der Hof Buckingbam Palace und traf um halb 7 Uhr in Osborne auf der Insel Wigbt ein. Die Köonigin, der Prinz⸗Gemahl und die königliche Familie baben aus Anlatz des Todes der Herzogin von Orleans auf einen Monat Trauer angelegt. Die verstorbeue Furstin war die Pathin der Prinzessin Helena. Die Herzogin von Kent und die Prinzessin Anna von Sachsen⸗Weimar statteten gestern dem Herzoge und der Herzogin von Aumale, dem Grafen von Paris und dem Herzoge von Chartres eimen Beileidsbesuch ab. 88

Der Vorgänger Lord Canning’eg als General⸗Gouverneur von Ostindien, der Marquis von Dalhousie, welcher aus Gesundheits⸗Ruüͤcksichten den Winter in Malta zugebracht hatte, ist gestern an Bord des Dampfers „Indus“ in Southampton an⸗ gekommen.

In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung erklärte der Earl v. D erby es seien im Laufe des Morgens wichtige Depeschen aus Indien eingetrof⸗ fen, unter Anderem ein Schriftstück, in welchem Sir J. DButram sich über die viel erwähnte, an die Bewohner von Audh gerichtete Proclamation ausspreche, so wie von Seiten Lord Canning’s eine Darlegung der Gründe die ihn zum Erlaß der letzten Proclamation bewogen. Er werde diese Schriftstuͤcke dem Hause morgen vorlegen.

In der Unterhaus⸗Sitzung verliest Lord Palmerston folgenden Auszug aus einem an Vernon Smith, den ehemaligen Präsidenten des indischen Eentral Amtes, gerichteten Briefe Lord Canning'’s, datirt: Allahabad 20. Februar 1858: „Die Talukdars, Grundbesitzer, und ihre Anhänger, Maͤnner, die nicht unser Salz gegessen haben, die uns nichts schulden, die wir, wie sie nicht mit Unrecht glauben, verletzt haben, gehören einer ganz andern Kategorie an. Ich will für sie einen umfassenden Erlaß der Be⸗ gnadigung und Rachsicht verkünden, nachdem Luckno unser ist. Ehe es aber so weit gekommen ist oder wenigstens ehe Sir Colin Campbell das Feuer seiner Kanonen auf die Stadt eröͤffnet hat, werde ich keine derartige öffentliche Einladung an sie ergehen lassen. Was einzelne Personen angeht, z. B. Maun Singb und alle anderen, die sich geneigt zeigen, sich zu unterwerfen, so werden sie dazu ermuthigt. Ich betrachte dies als hinreichend und glaube nicht, daß ein Sterblicher eine Begnadigungs⸗Proclamation für reuige Meuterer erlassen koͤnnte, welche, weun man sie jetzt an die Meuterer von Audh erließe, nur als ein Zeichen des Schwankens und der Schwaͤche angesehen werden und auf diese Weise mehr Böͤses als Gutes stiften würde.“ In einem späteren, gleichfalls an Vernon Smith gerichteten Briefe, datirt: Allahabad, 6. März, schreibe Lord Canning: „Mein mit der letzten Post übersandter Brief that einer Proclamation Erwähnung, welche ich an die Häuptlinge und Grundbesitzer von Audh zu richten beabsichtige Sie er⸗ balten dieselhe offiziell mit dieser Post. Ich dachte Anfangs, sie mit einer erklärenden Depesche zu begleiten, welche darlegen sollte, weshalb sie in gewisser Hinsicht so schonungslos durchgreifend und in anderer Hinsicht so nachsichtig ist. Auch wollte ich sie zum Voraus in Bezug auf andere Punkte vertheidigen; denn jedenfalls wird sie angegriffen werden. Allein

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ich hatte während der verflossenen Woche in jeder Stunde dringendere Dinge zu tbun. Sie werden die Proclamation natürlich nicht eher drucken, als bis sie faktisch zur Geltung gekommen ist. Für jeßt ist sie weiter nichts, als ein Theil einer Instruction an Outram.“ Er habe es für wünschenswerth gebalten, in Erfahrung zu bringen, ob Earl Granvbille, der vertraute- Freund Lord Canning’s, von diesem Mittheilungen in Be⸗ zug auf die Proclamation erhalten habe. Am heutigen Tage nun sei ihm folgender Brief Lord Granville's zugegangen: „In Erwiderung Ibrer meine seit dem Ministerwechsel stattgehabte Privat⸗Korrespondenz mit Lord Canuing betreffenden Fragen erlaube ich mir, Ihnen zu bemerken, daß ich blos Einen Brief von politischer Wichtigkeit er⸗ halten habe. Ich empfing ihn am 19. April und las Lord Ellenborough den gröoͤßeren Theil delben am folgenden Tage vor. Ich las ihn nicht ganz vor aus Gründen, die ich öffentlich angegeben habe und die ich nicht zu wiederholen brauche; doch ließ ich nichts von wirk⸗ licher Bedeutung aus. Jedes die Proclamation betreffende Wort ward verlesen, mit Einschluß der Thatsache, daß General Outram gegen ihre Strenge Einwand erhoben, und daß Lord Canning in Folge davon der Proclamation einen Sat hinzugefügt habe, aus welchem klar hervorgehe, daß, wenngleich Confiscation des Eigenthumsrechtes an Grund und Boden die allgemeine Strafe, doch die Rückerstattung der Lohn für Unterwerfung und gutes Betragen sein solle. In Bezug auf das Datum, wann ich den Inhalt des Briefes vord Ellenborough mittheilte, war ich nicht sicher; doch hatte er die Freundlichkeit, seine Papiere einzusehen, und verlas mir ein Memorandum, welches das Datum genau angab, und in welchem es heißt, daß er mich davon in Kenntniß setzte, er habe über die Sache an vVord Canning geschrieben. Lord Ellenborough hat erklärt, die geheime Depesche sei am 18. geschrie⸗ ben, vom 19. datirt und am 26. April abgesandt worden, und er hat geäußert, keine Erklärungen oder keine Ankündigung von Erklärungen würden seine Ansichten über die Abfassung und Absendung seiner geheimen Depesche geändert baben. Granville. P. S. Ich habe diesen Brief Lord Ellenborough vorgelegt, und er sagt, er halte das, was ich an Sie geschrieben habe, für ganz richig.“ Lord Palmerston verliest hierauf ein ganz kurzes Schreiben Lord Ellenborough’s, in welchem diese Erklärung enthalten ist. Bright fragt, ob die Mittheilungen, welche Vernon Smith oder vord Palmerston über die politischen Angelegenheiten Indiens er⸗ balten hätte, sich auf die erwähnten beiden Briefe beschränkten. Lord Palmerston entgegnet, es seien vier Briefe eingegangen, datirt vom 5. Februar, vom 20. Februar, vom 6. März und vom 17. März. Die Debatte uͤber den Antrag Cardwell’'s wird wieder aufgenommen. vord Goderich spricht für den Antrag. Er behauptet, Lord Canning babe nichts weiter gethan, als die ven Lord Dalhousie befolgte Politik fortgesetzt. Die Depesche Lord Ellenborough’'s müsse er verdammen; babe doch die Regierung offen erklart, daß sie dem Volke Indiens als Antidotum gegen die Proclamation Lord Canning's dienen wolle. Brigbt erklärt, es habe zwischen ihm und dem Prafidenten des indischen Control⸗Buüreau’s keine Verabredung hinsichtlich der Canning’'schen Pro clamation stattgefunden. Die Resolution, meint er, umgehe die Frage. Die Proclamation werde in Audh nicht eine politische, sondern eine soziale Revolution hervorrufen. Von der Vernichtung des Eigenthumsrechtes würden nicht weniger als 40,000 große Grundbefitzer betroffen werden. Die Proclamation sanctionire diese summarische Confiscation und die Reso⸗ lution hinwiederum sanctionire die Proclamation. Collier spricht für Cardwell. Er meint, wenn das Haus die in der Depesche Lord Ellenbo⸗ rougb's ausgesprochene Politik gutheiße, so gebeer keinen Heller auf den Bestand des indo britischen Reiches. Sir J. Graham bemerkt, er seie kein Anhänger der gegenwäaͤrtigen Regierung; im Gegentheil, er stehe mit seinen Sympathieen auf Seiten der liberalen Partei; es sei ihm daher sehr peinlich, daß er nach reiflicher Erwägung zu dem Entschlusse habe gelangen müssen, den Antrag Cardwell's nicht zu unterstuͤtzen. Die Veröͤffentlichung der De⸗ besche sei seines Erachtens eine Indiscretion, aber nichts weiter; die Lehre von der solidarischen Verantwortlichkeit eines Ministeriums sei in dem vorliegenden Falle in laͤcherlichem Grade auf die Spitze getrieben worden. Die Proclamation Lord Canning’'s müsse er für unpolitisch erachten; wenn man ihm sage, der Antrag solle keinem politischen Parteizwecke dienen, so heiße das, seiner Leichtgläubigkeit etwas viel zumuthen. Sir R. Bethell wirft der Negierung Undankbarkeit für die ihr von ihrem Gegner bewiesene Langmuth vor. Die Veroͤffentlichung der Depesche müsse als ein nach reiflicher Ueberlegung mit Vorbedacht begangener Akt der gesammten Negierung, nicht als die Handlung eines einzelnen Ministers, Lord Ellenborough's, betrachtet werden. Die Fortsetzung der Debatte wird hiernach vertagt.

22. Mai. Die Depeschen Lord Cannings, welche Ur⸗ sache oder auch Vorwand waren, daß die Motion Cardwell's sich in Nichts auflöste, bestehen aus zwerunddreißig Briefen. Der erste ist von Outram an Lord Canning aus dem Lager Chiurlut vom 3. Mäͤärz. Outram, der dazumal noch die Stelle eines Ober⸗Kom⸗ missars von Audh bekleidete und als solcher von Lord Canning die vielbesprochene Proclamation als Entwurf zugeschickt erhalten hatte, findet diese zu streng, zu allgemein strafend. Auf diesen Brief läßt Lord Canning am 10. März aus Allahabad durch seinen Sekretair Folgendes erwiedern: Die Vorstellungen des Generals würdigend, ersuche er ihn, der eingesandten Proclamation die ver⸗ söͤhnenden Worte anzuhängen: „daß allen jenen, die sich rasch unterwerfen und dem Ober⸗Kommissar bei der Wiederherstellung der Ordnung behülflich sein werden, eine ausgedehnte Nachsicht zu Theil werden solle, und daß der General⸗Gouverneur bereit sei, ihre Ansprüche auf die Wiedererlangung ihrer früheren Rechte, welche sie durch dieses schnelle Entgegenkommen geltend machen, in liberaler Weise zu berücksichtigen;“ die Proclamation, durch diesen Anhang ergänzt, möge Sir James gleich nach der Einnahme von Luckno so rasch als thunlich verbreiten und den ersten Entwurf in allen be⸗

reits gedruckten Exemplaren vernichten lassen. Diesem Briefe folgte drei Wochen später ein anderer, vom Secretair Canning’'s aus Allahabad vom 31. März datirter Brief nach, in welchem die Gründe angegeben find, weshalb Sir James Outram'’s Rath (den sich Unterwerfenden die Wiedereinsetzung in ihre alten Besitzthümer und Rechte zuzusichern) nicht befolgt werden konnte. Der General⸗ Gouverneur so heißt es in diesem Schreiben sei gleichfalls der Ansicht, daß die Bewohner von Audh nicht wie die Rebellen in den anderen Provinzen anzusehen seien. Denn ihr Land sei gegen ihren Willen annexirt worden, und viele Landes⸗Haͤupt⸗ linge hätten dadurch an Vermögen und Einfluß gelitten. Dies mildere die Strafbarkeit des Aufstandes, und deshalb sei in der Proclamation gegen Niemanden, der nicht im Kampfe weiter verharrt oder sich gemeiner Mordthaten schuldig gemacht habe, die Drohung der Todes⸗ oder Gefängnißstrafe ausgesprochen worden. Man habe aber nichts weiter verlangt, als Rückkehr sum Frieden und Beistand zur Unterdrückung der Rebellion. Wuͤrde man üͤberdies Wiedererftattung früher besessener Vorrechte in Aus⸗ sicht gestellt haben, so hätte dies soviel geheißen, als man erkenne sie nicht bloß als ehrenhafte, sondern auch als fiegreiche Gegner an. Eine solche Zusage wäre als Schwäche ausgelegt, wäre als Beweis angesehen worden, daß bei einer Rebellion gegen die engli⸗ sche Regierung in keinem Fall etwas zu verlieren sei. Möglich, daß dadurch die Ruhe rasch wieder hergestellt worden wäre, aber gesichert für die Zukunft wäre sie nimmermehr gewesen.

Alexander Borromeo, alias Tucker, der Erfinder der „Ita⸗ lienischen Konferenzen“ in London, stand gestern vor den Middle⸗ sex⸗Assisen wegen Gelderschleichung durch die Konferenz⸗Ente, ver⸗ theidigte sich selbst mit Geschick und Beredtsamkeit, wurde jedoch schuldig gesprochen und zu 12 Monaten Gefängniß mit Zwangs⸗ arbeit verurtheilt.

In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung zeigte Lord Lucan an, daß er am 31. Mai die von Lord Lyndhurst angemeldete Motion, die sich auf die Eidbill⸗Amendements bezieht, durch entgegengesetzte Amendements be⸗ kämpfen werde. Lord Derby stellt den Antrag, daß sich das Haus bis zum 31. Mai vertagen möge. Bei dieser Gelegenheit fragt Lord Minto, ob die neapolitanische Regterung auf die Schadenersatz⸗Forderung für die Maschinisten des „Cagliari“ eine Antwort ertheilt habe. Lord Malmes⸗ bury sagt, daß eine Antwort von Neapel eingelaufen und ihm allerdings als eine abschlägige Antwort erschienen sei; diesen Morgen jedoch sei eine Depesche eingelaufen, aus welcher hervorgehe, daß jene Antwort nur ein Gegen⸗Raisonnement und nicht eine kategorische Zurückweisung gewesen sei.

In der Unterhaus⸗Sitzung beschwert sich Clive üͤber eine an seiner Person begangene Verletzung der Privilegien des Hauses. Er hatte neulich als Präsident eines Comité’s zu fungiren, welchem zwei rivali⸗ sirende Eisenbahn⸗Projekte zur Entscheidung vorgelegt waren. Das eine Projekt erhielt den Vorzug, worauf das Blatt „Carlisle Examiner“ ihn eigennütziger Motive beschuldigte. Er trägt darauf an, daß Hudson Scott, der Drucker, und Washington Wilks, der Verleger des genannten Blattes, auf den 28. Mai vor die Schranken des Hausfes geladen werden. Hugessen, ein Mitglied des erwähnten Comité’s, sekundirt den Antrag. Lord Palmerston fragt den Schatzkanzler, ob die dem Hause vorgeleg⸗ ten Aktenstücke mit einer begleitenden Depesche gekommen seien und ob die Regierung die Cardwell⸗Debatte heute zu Ende geführt sehen wolle. Das Haus stehe auf dem Punkte, sich über Pfingsten zu vertagen, und die Erörterung einer so wichtigen Frage auf eine Woche zu verschieben, koͤnne wohl nicht der Wunsch der Negierung sein. Der Schatz⸗ kanzler kann die erste Frage in diesem Augenblicke nicht beant⸗ worten, hat aber nichts gegen die Vorlegung der begleitenden Depesche, falls eine solche vorhanden sein sollte. Was die andere Frage betrifft, so sei wohl Alles einverstanden, daß die Debatte heute Nachts zum Schlusse gelangen solle. Er beabsichtige, das Haus anzureden, und hoffe, daß man zur Abstimmung schreiten werde. Gladstone fragt (mit Beziehung auf den vorgestern verlesenen Brief⸗Auszug, welchen V. Smith für ganz un⸗ wichtig gehalten), ob die Regierung vor dem Abgang der Ellenborough'’schen Depesche Kunde hatte, daß Lord Canning die seiner Proclamation drohen⸗ den Angriffe voraussah und desbalb eine Erläuterung in Aussicht stellte. Disraeli antwortet verneinend. Clav hat gegen den sehr ehrenwerthen Antragsteller (Cardwell) einen Wunsch auszusprechen. Er war von Anfang an füͤr die Motion, aber seit Lord Ellenborough’s Abdankung begann sie ihm täglich weniger angemessen zu scheinen. Die Diskussion konnte seit jenem Ereigniß sich nur um die Proclamation, drehen, von welcher die Motion selbst absah, und das Haus sei weder in der Lage noch Willens, über diese Proclamation abzuurtheilen. Die heute angekommenen wichtigen Depeschen bestärkten ihn in dieser Ansicht. Obgleich er Lord Canning's Politik für recht halte, werde man jetzt einsehen, daß die Motion unzweckmäßig geworden sei. Alle Welt und ganz Indien würden im Votum des Hauses eine Entscheidung für oder wider Lord Canning’s Politik sehen, was sie doch nicht wäre. Sie haͤtte nur die Bedeutung eines Partei⸗Schachzuges. Er ersucht daher das sehr ehrenwerthe Mitglied für Oxford, den Resolu⸗ tions⸗Antrag zurückzunehmen. Hoffentlich werde die Regierung nichts da⸗ gegen einwenden. Bowyer ertheilt Herrn Cardwell ähnlichen Nath und macht bemerklich, daß Sir Outram's Protest gegen die Confiscations⸗ Politik schwer in die Wagschale falle. Cardwell denkt, die Debatte müsse ihren Gang gehen. Sir de Lacy Evans ist der Ansicht, daß ein Votum über Cardwell's Resolution das Land irreführen müßte, und da der Antragsteller nicht nachgeben will, hat er eine Motion entworfen, die er nach Pfingsten einbringen will, des Inhalts „daß die Andh⸗Pro⸗ clamation nicht billig, politisch oder angethan ist, die Pacificirung von Audh zu fördern, und daß sie daher nicht zur Ausführung gelangen sollte“ Drummond hat auch das Palmerston⸗Kabinet gegen bloße