1858 / 123 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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engesetzte Meinung der Minorität angeführte Grund, datz Fanbge nach den Verhältnifsen zur Zeit ihres Abschlusses beurtheilt werden müssen, wuͤrde, wenn diese Regel hier an⸗ wendbar wäre, zu dem Schlusse führen, daß das Gesetz vom 3. März 1850 überhaupt auf Geschäfte, welche vor seinem Erlasse zu Stande gekommen find, nicht bezogen werden darf. Und in der That hat dieser Satz manche Vertheidiger gefunden; es ist aber dagegen geltend zu machen, daß der vertrag die Rechte der Hypothekengläubiger und Agnaten an sich nicht zu ändern vermag, sondern daß sie auf dem Trenn⸗ stücke so lange haften bleiben, bis dieses durch Consens der Berechtigten oder ein dessen Stelle vertretendes Unschädlich⸗ keitsattest der kompetenten Behörde davon befreit wird. Insofern handelt es sich also nicht um eine Ruͤckwir⸗ kung des Gesetzes, sondern um dessen Anwendung auf einen gegenwärtigen Fall. Daraus folgt aber auch, daß der gegenwaͤrtige Werth des Trennstücks, auf welchen Glaͤubiger und Agnaten Ansprüche baben, maßgebend sein muß. Abgesehen davon wuͤrde die Schätzung des Werthes eines Grundstücks nach den Verhältnissen einer vielleicht weit zurückliegenden Vergangenheit uͤberaus unzu⸗ verlässig sein. UMeberdies koͤnnen die Fälle, in denen die Ertheilung des At⸗ tests der Königlichen General⸗Kommission davon abhaͤngig ist, daß eine vor Jabren stipulirte jetzt zu geringe Entschädigung für hin⸗ länglich erachtet wird, nicht zahlreich sein, da meistens bepfand⸗ briefte Rittergüter betheiligt sein werden, fuͤr welche die Ritter⸗ schafts⸗Direction zur Ausstellung des Unschädlichkeits⸗Attests kompetent ist. Endlich kann sich der Besitzer des Gutes, von welchem Trennstücke veräußert sind, selbst im Falle eines Mißverhältnisses des Kauf⸗ preises zu dem jetzigen Werthe der Trennstuücke die Vortheile des Gesetzes vom 3. März 1850 dadurch sichern, daß er behufs der Verwendung zum Vortheile seiner Glaͤubiger und Agnaten den Kaufpreis bis zur Höhe des Werthes der Trennstücke ergänzt. Berlin, den 17. Mai 1858.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

von Manteuffel.

liche General⸗Kommission zu N.

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Abgereist: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath und Direktor der Abtheilung für das Etats⸗ und Kassenwesen im Finanz⸗Ministerium, Horn, nach Karlsbad.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 15. Mai. 6. 8bnRtt. im 16. Ine. Regt., als Erzieher bei dem Ka⸗ dettenhause zu Bensberg vom 1. Juni c. ab bis vorläufig zum 1. Mai 1859 kommandirt. v. Scheffer, Najor vom 4. Inf. Regt., zum Com mandeur des 3. Bats. 4. Ldw. Regts. ernannt. v. Knobloch, Pr. Lt. vom 4. Inf. Regt., zum Hauptm., v. Bock, Sec. Lt. von dems. Regt.) zum Pr. Lt. befördert. v. Jastrzembski, Rittm. vom 1. Drag. Negt., zum Eskadr. Chef ernannt. Crüger, Pr. Lt. von dems. Regiment, zum Rittmeister, v. Gerhardt, Sec. Lieut. von dems. Negt., zum Prem. Lt. befördert. v. Hippel, Port. Fähnr. vom 1. Inf. Regt.) Jany, Port. Fähnr. vom 3. Inf. Regt., Dultz, Port. Fähnr. vom 4. Inf. Regt., v. Mandelsloh, Port. Fähnr. vom 1. Drag. Regt., zu Sec. Lts. befördert. de Terra, Unteroff. vom 3. Inf. Regt., zum Port. Fähnr. befördert. Hergaß, Pr. Lt. vom 27. Inf. Regt., zum Hauptmann, v. Westernhagen II., Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Pöp⸗ vinghausen, Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Sec. Lt. befördert. v. Münchow, Hauptm. vom 31. Inf. Regt., zum Comp. Chef ernannt. Edler v. Braun, Pr. Lt. von dems. Negt., zum Hauptm., Gr. v. Hertz⸗ berg 1. Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Szymborski, Port. 88 nr. von dems. Regt., zum Sec. Lt., v. d. Mülbe, Unteroff von dems. b PF. Gr. Hue de G rais, Gefreiter vom 7. Kür. Regt., zu Port. Fähnrs, 8 8 7“ ve 19„ 9* Lt. befördert. Regt, verseßi Lt. vom 12. Inf. Regt., bacsh Kaiser bemaüzi Gren. Den 18. Mai. 8

v. Friderici⸗Steinmann, Major ben 6 Inf. Regt., zum Com⸗

mandeur des 1. Bats. 22. Landt 8. er 1

8 4. Sats. 24. p. Regts. ernannt. v. 1 vom Kriegsministerium, in das 6. Inf. I. 3 vvAr:. 8 Regt., als zweiter Offiz. zum Stamm des Train⸗ 1ua,n arbe⸗Corps versetzt. Schwarz, Major vom 8. Art. Regt., bes Lommandeur des 4. Art. Regts. ernannt. v Alvensleben, Pr.

Fontanes

V

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Lt. vom 6. Kür, Regt., als perfönl. Adjut. gum Prinzen Friedrich Karl von Pr. K. H. kommandirt. Den 21. Mai.

v. Schweinitz, Hauptm. v. 2. Garde⸗Regt. zu Fuß, z. Comp. Chef ernannt v. Puttkammer, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptmann v. Krosigk, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Frhr. v. Plotho; Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Sec. Lt. befordert. v. Tieten u. Hennig, Hauptm. vom Garde⸗Res. Inf. Regt., zum Comp. Chef er. nannt. d. Schickfuß IJ., Pr. M. don dems. Regt., zum Hauptm. v. Schluͤtter, Secconde⸗Lieutenant von demselben Regiment, zum Pre- mier⸗Lieutenant, Gr. zu Dohna, Major und Chef der 2. Comp. und Comdr. der 1. Eskadr. des Regts. der Garde du Corps, zum ctatsmäßi⸗ gen Stabsoffizier befördert. v. Krosigk, Rutm. u. Ebe⸗ der 6. Comp. desselben Regts., zum Emdr. der 1. Eskdr. und Chef der 2. Comp. er⸗ nannt. v. Rochow, Rittm. von dems. Regt., als Comp. Chef von der 4. zur 6. Comp. versetzt. Gr. zu Stolb erg⸗Wernigerode, Pr. Lt. von dems. Negt., zum Rittm. u. Chef der 4. Comp., Gr. v. d. Afseburg Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Viereck, Unteroffiz. vom Garde⸗DOrag. Regt., zum Port. Fähnr. befördert. Gr. Finck v. Fincken⸗ stein, Rittm. vom 2. Garde⸗Ulanen Negt., zum Eskadr. Chef ernannt. v. Zastrow, Premier⸗Licutenant von demselben Regiment, zum Rittmeister, v. Randow, Seconde⸗Lieut. von demselben Regiment, zum Premier ⸗Lieut. befoͤrdert. v. Mutius, Premier⸗Lieutenant vom Garde⸗Jäger⸗Bat., zum Hauptm. befördert. d. Garczynski, Sec. Lt. vom 32. Inf. Regt., unter Beförderung zum Pr. Lt. in das Garde⸗Jäͤger⸗Bat. verseßt. v. Medem, Pr. Lt. vom 1. Jäger⸗Bat., zum Hauptm, Bar. v. Burßtini, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Ziemssen, Port. Fähnr. vom 2. Jäger⸗Bat., in das 32. Inf. Regt versetzt. v. Pan nwitz, Port. Fähnr. vom 3., ins 2. Jäger⸗Bat., v. Rotberg, Port. Fähmr. vom 5., ins 3. Jäger⸗Bat., Gr. zu Dohna, Port. Fäbnr. vom 6. Jaͤger⸗Bat unter Beforderung zum Sec. Lt. in das 1. Jäͤger Bat. versetzt.

8 Den 22. Mai. 8

v. Sydow, Gen.⸗Major u. Commandeur der 25. Inf. Brigade, zum Kommandanten der Bundesfestung Luxemburg u. Führer der Brig. der Besatzung dieser Bundesfestung, vd. Le Blanc⸗Soubville, Oberst und Commandeur des Garde⸗RNeserve⸗Infanterie⸗Regts., unter Stellung à 8 znnct eesese hegneata, z8⸗ Tommandeur der 28. Infanterie⸗Brigade, bmer, Oberst und Commandeur des 10. Infanterie⸗Regmts., unter Stellung à la suite dies. Regts., zum Commandeur der 25. Inf. Brig., v. Plonski, Oberst à la suite des Garde⸗Jäger⸗Bats. Insdecteur der Jäaͤger und Schützen und Commandeur des reitenden Feldjäger⸗Corps, zum Commandeur der 16. Inf. Brig. ernannt. v. Löwenfeld, Oberst⸗Lieut. und Flügel⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs, von der Führung des Kommandos des 2. Inf. Regts. entbunden, dagegen mit der Fuͤhrung des Kommandos des Garde⸗Reserve⸗Inf.⸗Regts. beauftragt. d. Diezelsky, Oberst⸗Lieut. vom 4. Inf. Regt., mit der Führung des Kommandos des 2. Infanterie⸗ Negiments, unter Stellung à la suite dieses Regiments v. Werder, Oberst⸗ Licutenant vom 2. Garde ⸗Regiment zu Fuß, unter Stellung à la suite des Garde⸗Jäög. Bats., mit der Fuͤbrung der Geschaͤfte der Inspect. der Jäger und Schützen, so wie des Komds. des reitenden Feldjäger⸗Corps beauftragt. Frbhr. d. Czettritz u. Neu bauß,

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Gen.⸗Maj. und Komdt. von Breslau, zum Comdr. der 10. Kap. Brigade

ernannt. Trütschler v. Falkenstein, Oberst⸗Lieut. vom 19. Inf. Regt. unter Stellung à la suite dieses Regts., mit der Führung der Ge⸗ schafte der Kommandantur von Vreslau beauftragt. v. Vornstedt Oberst⸗Lieut. u. Comdr. des 5. Jäaͤger⸗Bats., in das 19. Inf. Regt. ver⸗ seßt. v. Bojanowsli, Oberst⸗Lieut. vom Garde⸗Res. Inf. Regt., zum 2. Comdr. des 1. Bat. 2 Garde⸗Ldw. RNgts. ernannt.

Beförderungen in der Armee.

I. Zu General⸗Lientenants.

Gen. Lt. Schmidt, Dirnektor der Allgem. Kriegs⸗Schule, erhält ein Feben seiner Charge; die General⸗Majore v. Prittwitz, Inspecteur der

8 Ing.⸗Insp., v. Hann, Direktor des Allg. Kriegs⸗Departements von Bonin, General à la suite und Comdr. der 1. Garde⸗Div., unter Er⸗ nennung zu Meinem General Adjutanten, v. Kunowski, Insp. der tech⸗ nischen Institute der Artillerie, v. Steinmetz, Comdr. der 1. Division.

von der Marine:

Contre⸗Admiral Schröder, Chef der Marine⸗Station der Ostsee zum Vice⸗Admiral; p b n19 General⸗Majors:

Die Obersten Messerschmidt v. A rnim, Command. der 6. Kav Brig., Prinz Woldemar zu Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗ Augustenburg, Kommandant von Magdeburg, Gr. v. Oriolla Com⸗ mandeur der 2. Garde⸗Kav. Brig., v. Vaczko, Commandr. der 5 Inf Brig., v. Ciesielski, Commandr. der 27. Inf. Brig., v. Ge rsdovff⸗ Commandr. der 32. Inf. Brig., Frhr. v. Ma nieuffel, Fluͤgel Adjut.) unter Ernennung zum General à la suite, Frhr. v. Czettritz u. Neu⸗ hauß, Kommandt. von Breslau, Hindersin, Insp. der 3. Art. Insp v. Schmidt, Commandr. der 10. Inf. Brig., v. Muller, Commandr der 17. Inf. Brig., v. Fallois, Tommandr. der 23. Inf. Brig., v. d. Mülbe, Commandr. der 4. Garde⸗Inf. Brig., Schwartz, Commandr. der 18. Inf. Brig., Bar. v. d. G oltz, Kommandt. von Stettin, v. Glis⸗ czinski, Commdr. der 13. Inf. Brig., Herwarth v. Bittenfeld Commandr. der 14. Inf. Brig.; b

den Charakter als General⸗Major erhalten:

Die Obersten: Furst zu Wied, Chef des 29. Ldw.⸗Regts., Fürst zu Salm⸗Reifferscheid⸗Dyck, Chef des 17. Landw. Regts., Prinz Wil⸗ helm zu Solms⸗Brau nfels, à la suite des 2. Garde⸗Landw. Kavall. Regts., unter Versetzung zu den Offizieren à la suite der Armee, Prinz Adolph zu Bentheim⸗Tecklenburg⸗Rheda, à la suite der Armee.

III. zu Obersten: a) von der Infanterie; Die Oberst⸗Lieutenants: v. Plessen, Comdr. des Kaiser Franz Gren.

Regts., v. Prondzynski, Comdr. des 21. Inf.⸗Regts., v. Holwede,

.

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Embr. des 23. Inf.⸗Regts., v. Holleuffer, Comdr. des 29. Inf.⸗Regts., v. Bornstedt, Comdr. des 14. Inf.⸗Regts., Frhr. v. Se

1.

endorff,

8 27 8 2 b 8 ck

dt. von Meiße, v. Barby, Comdr. des 37. Inf.⸗Regts., v. Borck, —2 des 40. 8.eneeg. Bar. v. Canstein, Comdr. des 14. Inf.⸗ Regts., v. Heister, Komdt. von Wesel, Dresler v. Scharffenstein, Comdr. des 26. Inf.⸗Regts., v. Lenz, Comdr. des 24. Inf.⸗Regts., v.

Fransecky, Comdr. des 31. Inf.⸗Regts.;

b) von der Kavallerie: 9 . ““

Die Oberst⸗Lieutenants: Bar. Geyr v. Schweppenberg 2. des Garde⸗Hus.⸗Regts., v. Hobe, Comdr. des 9. Hus⸗Regts., v. Pfuh - stein, Comdr. des 3. Hus.⸗Regts., Weber, Comdr. des 6. Huf.⸗Hegts., d. Raven, Comdr. des 4. Drag. Regts.; b vh4“

c) von der Artillerie: Oberst⸗Lieutenant Kayser, Direktor der verei⸗ Seen ehesen⸗ IV. zu Oberst⸗Lieutenants: a) von der Infanterie:

Die Majore'’ v. Schönfeldt 8₰ 31. Inf. Regt., Wild vom 10ten Landw. Negt., v. Schwarzkoppen vom 15. Ldw. Regt., Frhr. v. Bar⸗ wekow vom 39. Inf. Regt., v. Voß vom 23. Ldw. Regt., v. Gru mb⸗ ow vom 35. Inf. Regt., v. Hanneken vom 17. Inf. Regt., Baron

Schroͤtter vom 29. Inf. NRegt., v. Kamtensky vom 28. Inf. Regt., Knobelsdorff vom 22. Inf. Regt., v. Hackewitz vom 10. Inf. Regt., v. Ziegler, Command. des Ldw. BVats. 39. Inf. Regts., v. Gilsa vom

8 Inf. Regt, Nickisch v. Rosenegk, Command. des Ldw. Bats. 34. Inf. Regts., Ollech, Abtheilungs⸗Chef im gr. Generalstabe, b. Gor⸗ on vom 18. Inf. Negt., Zimmermann vom 12. Inf. Negt., v. Frey⸗ Hold vom 6 Inf. Regt., v. Zittwitz von Meinem (dem 2. Inf. Regt.), Bose, Chef des Generalstabes IV. Armee⸗Corps, v. Schwerin vom 31. Inf. Regt., v. Alvensleben vom Generalstabe, v. Gersdorff om 5. Inf. Regt., Baron v. Buddenbrock vom 13. Inf. Regt. voen Blumentbhal vom Generalstabe, v. Ha nenfeldt vom 21. Inf Regt.;

b) von der Kavallerie: 1b 8

Die Majore: Schimmel, Kommandant von Cosel, v. Pfu el, Com⸗ mandeur des 11. Hus. Negts., v. Kurowski, Chef des Generalstabes

Armee⸗Corps, Gr. v. Kalckreuth, Comdr. des 1. Drag. Regts.

den Charakter als Oberst⸗Lieutenant erhäͤlt:

Major Prinz Franz zu Bentheim⸗Tecklenbur g⸗Rheda, vaste neein c) von der Artillerie:

Die Majore Heyer v. 2. Art. Rgt., v. Ramm, Comdr. des 6. Art.⸗ Regts, v. Wedell vom Kriegsministerium, v. Stockh ausen, Direktor der Gewehrfabrik in Saarn, Ostwald vom 7. Art.⸗Regt., Eschment, à la suite des 2. Art. Negts., Hesse vom 2. Art.⸗Regt., v. Brause vom 2. Art.⸗Regt., K leinschmidt vom 3. Art.⸗Regt., D oering dom 4. Art.⸗ Regt., Schuch vom 7. Art.⸗Regt., Hagemeyer gen. v. Niebelschüͤt, Commdr. des 8. Art.⸗Regts., Lengsfeld, Chef des Generalstabes der General⸗Insp der Artill., Baron v. Lyncker, Commandeur des 5. Art.⸗ Regiments, Schwartz, Commandeur des 4. Artillerie⸗Regiments;

d) vom Ingenieur⸗Corps:

Die Masore Keiser, Commdr. der Garde⸗Pionier⸗ Abtheilung, und d. Schweinitz, Adjutant der General⸗Inspection des Ingenieur⸗Corps.

Berlin, den 22. Mai 1858.

Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Koͤnigs: Prinz von Preußen. gegengez. Graf Waldersee

Bei der Landwehr:

Den 15. Mai. 1

v. Freyhold, Major und Commandeur des 3. Bats. 4. Regts., in das 4. Inf. Regt. versetzt. Petrenz, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 3. ins 1. Bat. 3. Regts. Bleyhöfer, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 3., ins 2. Bat. 3. Regts., Neumann I, Neumann II., Sec. Lts. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 4., ins 2. Bat. 5. Regts. ein⸗ rangirt. Frhr. v Danckelmann, v. Beust, Sec. Lts. vom 2. Aufg. des 1. Bats. 32. Regts., zu Pr. Lts. befördert. v. Moers, Sec. Lieut. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 20., ins 1. Bat. 26. Negts., Leutner, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 3. Bats. 31., ins 2. Bat. 27. Ngts. einrangirt.

Den 22. Mai.

v. Montowt, Oberst⸗Lieut. und Commdr. des 2. Bats. 16. Regts., mit der Führung des Kommandos des 10. Inf. Negts., unter Stellung à la suite dieses Regts., beauftragt. v. Röder, Oberst⸗Lieut. und 2. Commdr. des 1. Bats. 2. Garde Ldw. Regts., zum Commdr. des 5. Jäger⸗ Bats. ernannt.

B. Abschiedsbewilligungen de.

. Den 15. Mai.

v. Rhein, Port. Fähnr. vom 32. Inf. Regt., zur Reserve entlassen. Frhr. v. Hanstein, Oberst⸗Lt. 6.ε%᷑¶ D. zuletzt Major in der 8. Gendarm. Brig., mit der Armee⸗Uniform und seiner Pension zur Disp. gestellt. v. Westernhagen, Major zur Disposition, zuletzt Hauptm. und Comp. Chef im 31. Inf. Regt., Aussicht auf Anstellung als Platzmajor ertheilt.

Den 18. Mai.

Prinz Philipp vb. Croy, Gen.⸗Major und General à la suite Sr. Majestät des Königs, von diesem Dienstverhältniß, unter Genehmigung seines Abschiedsgesuchs, entbunden, und unter Verleihung des Charakters als Gen. Lt. mit Belassung seiner jetzigen Uniform zu den Off. à la suite

der Armee versetzt. g. set Den 21. Mai.

v. Prosch, Sec. Lt. vom Kais. Alex. Gren. Regt., ausg. und zu den beurl. Off. 1. Aufg. des 1. BPats. 3. Garde Ldw. Negts. übergetreten. v. Owstien, Nittm. u. Eskadr. Chef vom Garde Kür. Regt., als Major mit der Regts. Uniform und Pension der Abschied bewilligt.

ter als Sec. Lt. verliehen.

Den 22. M ai. v. Schlüsser, Gen. Major a. D., zuletzt Commdr. der 5. Ka Brig., der Charakter als Gen. LVt. verliehen. 2 8 Bei der Landwehr: 16 Den 15 Mai. 1 Platz, pens. Feldw. vom 1. Bat. des 32. Ldw. Regts., der Charak⸗ Pachnio, Hauptmann a. D., zuletzt Comp. Führer im 2. Bat. 4. Ldw. Regts., zum Führer des 2. Aufg. vom 1. Bat. 4. Ldw. Regts. ernannt. v. Schleusing, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 1. Regts., der Abschied bewilligt. X“ 8 v. Chappuis, Oberst⸗Lieut. und Commdr. des 1. Bats. 22. Regts. als Oberst mit der Armee⸗Uniform und Penfion zur Disp. gestellt.

II. In der Marine.

b Offiziere ꝛc.

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Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen.

Den 1. Mai. 8 Frhr. v. Schleinit, Krause, Fähnrichs zur See, zur See II. Klasse.

v. Verabschiedungen. Boese, Julius, Auxiliar⸗Offizier, aus der Koͤniglichen Marine

entlassen.

NRichtamtliches.

Sachsen. Gotha, 27. Mai. Das Gemeindegesetz ist in heutiger Sitzung vom Landtage mit Ausnahme einiger vorläufig zurückgestellter Paragrapben erledigt worden. Der Landtag gab ohne Debatte seine Zustimmung zu den Paragraphen, welche das künftige Verhältniß der Ritterguͤter zu den Gemeinden regulirt. Nach diesem Verhäͤltnisse gehört jedes Rittergut zum Heimaths⸗ Bezirk einer Gemeinde und der Rittergutsbesitzer hat in dieser Ge⸗ meinde das Heimathsrecht, deshalb aber auch die Verpflichtung, zu den Gemeindeleistungen für Armen⸗ und Heimathszwecke seinen Antheil beizutragen. Die Verwaltung der Ortspolizei ist den Ge⸗ meindevorständen zugewiesen und kein Unterschied zwischen Lokal⸗ und Landespolizei. An diese Bestimmungen schließen sich diejenigen über die Oberaufsicht des Staates an.

Hessen. Darmstadt, 27. Mai. Die Zweite Kammer hielt heute wieder ihre erste Sitzung nach mehrmonatlicher Selbst⸗ vertagung. Der Präsident verkündete als neue Einläufe, eine Vorlage über die Verhältnisse der Civildiener⸗Wittwen⸗Kasse, eine Proposition auf Bewilligung von circa 20,000 Fl. zu baulichen Veränderungen im Residenzschlosse und eine Uebersicht über die Baukosten und die Betriebs⸗Ergebhnisse der Main⸗Neckar⸗ und Main⸗Weser⸗Eisenbahnen bis Ende 1853. Auf der Tagesordnung stand die Mittheilung der Ersten Kammer über die Proposition der Staatsregierung, auf Unterstützung des Baues einer stei⸗ nernen Brücke uͤber den Rhein bei Mainz. Die Kammer schloß sich einstimmig einigen abweichenden Beschluͤssen der Ersten Kammer an, so daß dieser Gegenstand nun definitiv erledigt ist. (UWt. .

Württemberg. Stuttgart, 27. Mai. Das allgemeine Gesetz uͤber Ausdehnung des Eisenbahnnetzes wurde in der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer bei der Endabstimmung mit 81 gegen 6 Stimmen, der spezielle Entwurf über den Bau von Eisenbahnen in der nächsten Finanz⸗Periode 1858 1861 mit 86 gegen die 1 Stimme des Frhrn. F. v. Berlichingen angenommen. Die Kammer wird in einer Abend⸗Sitzung wahrscheinlich ihre Vertagung bis zum 21. Juni aussprechen. (W. St.) 1

Großbritannien und Irland. London, 27. Mai. ie Abreise der Königin nach Birmingham ist auf Mitte Juni er

heute wieder nach London zuruͤckkam.—

Frankreich. Paris, 27. Mai. Der „Moniteur“ meldet, daß die Bevollmächtigten sich gestern in der zweiten üaeg der Konferenz im Ministerium des Auswärtigen wiederum mit Orga⸗ nisation der Donau⸗Fürstenthuͤmer beschäftigt haben.

Dasselbe Blatt zeigt an, daß der Kronprinz von Wͤrttem⸗ berg sich gestern vom Kaiser verabschiedete, jedoch noch einige Tage in Paris bleiben und erst am Sonnabend die Rückreise nach Stutt⸗ gart antreten werde. Se 8

Das „Siecle“ fordert bei Gelegenheit der Wahlen fuͤt die Departemental⸗ und Arondissementsräthe alle Wähler auf, sich ernstlich dabei zu betheiligen. Mit der Politik der Enthaltung sei es jetzt vorbei; sie koͤnne sich nicht mehr hinter den Mangel & Erfolg und die Theorie der ungleichen Waffen verstecken. seien genug Freiheiten gelassen, wie sich faktisch gezeigt habe, um mit Glück an den Wahlen Theil zu nehmen.