1858 / 137 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 ————

Eine genaue Beobachtung dieser Vorschristen wird die Köͤnig⸗ liche Regierung in den Stand setzen, bei den von Ihr zu erlassen⸗ den Feflsetzungen mit groͤtzerer Sicherheit diejenigen Fälle, in welchen es sich lediglich darum handelt, den Wegebaupflichtigen ur Erfuͤllung seiner gesetzlichen Verbindlichkeiten in Beziehung auf estehende öffentliche Communicationen anzuhalten, von solchen zu unterscheiden, in welchen ein erweitertes Bedürfniß des Verkehrs⸗ es erfordert, daß demselben neue Wege, welche bisher noch gar nicht oder nur als Privatwege bestanden haben, zum allgemeinen Gebrauche eröffnet werden, und in welchem demgemäß eine ent⸗ sprechende Regulirung, unter Berücksichtigung der etwa dadurch begruͤndeten Enischädigungs⸗Ansprüche, vorzunehmen ist.

Hiernach möge die Koönigliche Regierung Sich in der Folge richten und die Unterbehörden in gleicher Weise mit Anweisung dersehen.

Berlin, den 11. Juni 1858. 1

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

n sämmtliche Königliche Regierungen (mit Ausschluf von Sigmaringen). 8

8 * 8

9„„

2 ““

zur Einhundert und Achtzehnten Königlich Preußischen Klassen⸗Lotterie,

bestehend aus 95000 Loosen zu 45 Rthlr. Einsatz in Friedrichsd'or, mit 42000 in 4 Klassen vertheilten Gewinnen und 15000 Freiloosen.

Erste Klasse zu 10 Rthlr. Einsatz.

Betrag. Zweite Klasse

Betrag. Rthlr. zu 10 Rthlr. Einsatz.

Rthlr.

1 Gew. zu 5000 Rthlr. 5000 1 Gew. zu 10000 Rthlr.] 10000 3000 6000 2 4000 8000 -— „» 1200 3600 3 2000 6000 500 2000 4 - 600 2400 100 500 5 200 1000 10 70 700 10 100 1000 25 9 1500 25 80 2000 50 2500 50 60 3000 40 4000 100 50 5000 300 30 9000 300 40 12000 3500 - 29-— 70000 1500 - 30 135000 4000 Freiloose zu 10 40000 5000 Freil. zu 10 50000

11

4000 Gew. u. 4000 Freiloose 144800 5000 Gew. u. 5000 Freil. 235400

Betrag. Vierte Klasse Betrag. Rthlr.] u 15 Rthlr. Einsatz. Rthlr.

Dritte Klasse zu 10 Rthlr. Einsatz.

Gew. zu 15000 Rthlr. 15000 1 Gew. zu 150000 Rtl. 150000 5000 10000 100000 100000 2000 6000 50000 50000 —, *ZIIN 4000 40000 40000 600 3000 30000 30000 300 3000 25000 25000 100, 2500 20000 20000 80 4000 15000 15000 60 6000 10000 70000 50 15000 19 5000 95000

5 F.2 40 220000 36 2000 72000 6000 Freiloose zu 15 90000 440 1000 440000 13 ¾ pCt. vom Betrage 550 500 275000 sämmtlicher Freiloose. 24900 900 200 180000

l11800 100 180000

88

* 2 5 25— 13 6000 Gew. u. 6000 Freil. 403400 27000 Gewinne... 63136400

Einnahme. Ausgabe.

Anzahl Einsatz. —₰ Betrag. Loose. RNthlr.

Anzahl der Betrag.

Gewinne Freiloose.] Nthlr.

Klasse.

10 Rthlr.] 95000 950000] iste 4000 4000 144800 10 91000 910000] 2te 5000 5000 235400 40 86000 860000 3te 6000 6000 †403400 15 -⸗ 80000 1200000]0 4te 27000 3136400

Zus. 42000

1178

welchem vollständige, mit den naheren Erläuterun 2 Druck⸗Eremplare bei sämmtlichen Lotterie⸗Einnehmeen -hene sind, wird zur Ausführung gebracht und mit der 1. Klasse dieser Lotterie am 14. Juli d. J. der Anfang gemacht werden Berlin, den 12. Juni 1858. 4 Köönigliche General⸗Lotterie⸗Direction. Voigt.

832

Ministerium der geistlichen, Unterrichts Medizinal⸗Angelegenheiten.

Den Oberlehrern Kuhr und Langbein an jedri Wilhelms⸗Schule in Skenn: so wie g 28. 1e. g „Dem eordentlichen Lehrer am Gymnasium in Danzig, Dr. Röper, ist das Präädikat „Professor“ beigelegt; Der ordentliche Lehrer Dr. Pfefferkorn am Gymnafium in Neustettin ist zum Oberlehrer ernannt; und Dem ordentlichen Lehrer Honigsheim an der städtischen Realschule zu Düsseldorf das Prädikat eines Oberlehrers beigelegt

worden. 8

Ministerium für die landwirthscha Angelegenheiten.

Rerheeer 1ch† der im Sommer⸗Semester 1858 auf den höheren landwirthschaft⸗ lichen Lehr⸗Anstalten des Staates Studirenden.

Studirende aus dem vorigen Semester ..... R Föhetetheune..

2 9 90 2„ 2„27222 2 EII61

E H; zusammen..... II. Landwirthschaftliche Lehr⸗Anstalt zu Proskau. (Studirende aus dem vorigen Semester..... Nen engsereblnmk. Hospbanin .

000009000090999 5b

uUIUUIqmVV0⅓tzyęv

zusammen....

III. Landwirthschaftliche Lehr⸗Anstalt zu Poppelsdorf. Studirende aus dem vorigen Semester Neu Eingetretene 2p

Hospitanten und nicht immatrikulirte Studirende

zusammen..... Von der Gesammtzahl von 211 Studirenden find ge⸗

„42 222272*

büͤrtig:

aus der Rheinprovinz) Provinz Schlesien . . Brandenburrg 8 Preußen.. . Wasoh... Westfalen.... Pommern....

11“

88 zusammen Inländer..... bhaaaus dem Auslande.

E1e““ an. ““ Gesammtzahl der Studirenden 211

S-..9. ’“

Departements, Vogel von Sachsen. 1“ 1“ 88 8

F

Angekommen: Der Erb⸗Truchseß in der Kurmark Branden

burg, von Graevenitz, von Queetz.

Abgereist: General⸗Lieutenant und kom

viihenbe General des 7ten Armee⸗Corps, von B onin, nach kainz.

Der General⸗Major und Commandeur der 5ten Infanterie

Brigade, von Seszes, nach Stettin. 9

Der General⸗Major und Direktor des Militair⸗Oekonomie

9 F nach der Provin 2„ 5 81 1 88 ö 1

III“

Berlin, 15. Juni. Se. Majestät der König haben Aller⸗

gnädigst geruht: dem General⸗Auditeur der Armee, Fleck zu Berlin, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers vor

Zus. 45 Rthlr.] Ueberh. 3920000 3920000

.

Rußland Majestät ihm verliehenen St. Wladimir⸗Ordens dritter

8

Vorsteheuder Plan zur 118. Königlichen Klassen⸗Lotterie, von

1179

Kla e; o wie dem Re kraneht, ens zZitelmann zu Frankfurt am spias 8 dem Berafaastalts⸗ Fren Inpener Eickens zu Werden im Regierungs⸗Bezirk Düsseldorf, zur Anlegung des von

des Königs der Niederlande Majestät ihnen vexliehenen Ritter⸗

Kreuzes des Großherzoglich Luxemburgischen Ordens der Eichen⸗

Krone zu ertheilen.

Nichtamtliches. en. Berlin, 15. Juni. Der Minister⸗Präsident vegal e hlen 1 Uhr Nachmittags nach Babelsberg zum Vortrag bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen. Swinemünde, 14. Juni. Die „Grille“ ist hier von Havre angekommen. Sie hat die Reise von Kopenhagen nach Swine⸗ münde in circa 6 Stunden gemacht. (Osts. Ztg.) 2 Oldenburg, 13. Junt. Durch ein vor einigen Tagen publizirtes Gesetz wird die bisher aus Eheverlöbnissen zulässige Klage auf kirchliche Eingehung der Ehe aufgehoben. Es war diese Bestimmung deshalb nothwendig geworden, weil im Gesetze vom Jahre 1855, welches auch die Eingehung einer bürger⸗ lichen Ehe staatlich für zulässig und vollgültig erklärt, eine gleiche Bestimmung war getroffen worden, so daß nunmehr in allen Fällen aus Verlöbnissen nur eine Civilklage auf Ersatz des dem anderen, Theile durch den Ruͤcktritt erwachsenen positiven Schadens statt⸗ findet. Diese Anordnung bezieht sich indeß nicht auf die Verlöb⸗ nisse der Katholiken, welche vertragsmäßig vor den bischöflichen Gerichtshof gehören und hier nach dem kanonischen Rechte beur⸗ theilt werden. (Wes. Ztg.) Koburg, 10. Juni. Gestern wurde vom Herzoge eine De⸗ putation des hiesigen Landtags mit dem Landtags⸗Prä⸗ sidenten, Buͤrgermeister Oberländer, an der Spitze in Gegenwart des Vorstandes der Koburger Ministerial⸗Abtheilung empfangen. Dem Vernehmen nach werden von der Staatsregierung Garantieen dafür gegeben werden, daß die hiesige Abtheilung des Staats⸗ Ministeriums nicht ohne Zustimmung des koburger Special⸗ Land⸗ tages verlegt werden solle; dagegen wird, wie verlautet, der Land⸗ tag seine Zustimmung zu 8 proponirten Gesetz, die Behörden⸗ O isation betreffend, ertheilen. I.ge nefferei, 14. Juni. Die hiesige Zeitung enthält ein Ausschreiben des Ministeriums des Innern, die Erinberu⸗ fung der Landstaͤnde auf den 28. d. M. betreffend. Fraukfurt, 12. Juni. In den am 5. und 10. Juni ab⸗ gehaltenen beiden Bundestags⸗Sitzungen überreichten mehrere Gesandten verschiedene topographische Kurten und Aagh⸗ Zu⸗ sammenstellungen zum Dienstgebrauche und kamen 1 S2 * Archiv⸗Kommission zu Wetzlar über den Stand der Peschhe un das Regie⸗Rechnungswesen vor, welche dem betreffenden Ausschusse zur weiteren Behandlung überwiesen wurden. Es wurde ange⸗ zeigt, daß die Geschäfte der Königl. belgischen Gesandtschaft, 8 1 lge der Abberufung des bisherigen Königl. Gesandten, 1us Jert den Königl. Legationssecretair Bartholeyns de Fosse aert 2 1. werden, ferner, daß an Stelle des K. preuß. General⸗Lieutenant Bonin der K. General⸗Lieutenant Freiherr v. I Vice⸗Gouverneur der Bundesfestung Mainz und an die Seetse des K. preußischen General⸗Majors von Olberg der K. Genera E jcjor von Sydow zum Kommandanten der Bundesfestung Luxem E- ernannt worden sei. Die Königlich preußische Regierung den Antrag, den in der Sitzung vom 14. Dezember 1854, in Folge der damals von ihm gegebenen Anregung, niedergesetzten Ausschuß zur Wiederaufnahme seiner Verhandlungen und zu Erneuerung der Versuche behufs Herbeiführung einer Vereinbarung mw. egen Auf⸗ hebung der Spielbanken zu beauftragen. Es wurde dieser Antrag dem gedachten Ausschuß überwiesen. Dem Antrage des Ausschusses in Militair⸗Angelegenheten gemätz beschloß die Versammlung, zu Serrer. einer stehenden Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Kehl, nach Maßgabe der von der Großherzoglich badischen Regierung vorgelegten, von ihr mit der Kaiserlich französischen Regierung abgeschlossenen Ueberein⸗ kunft, die Zustimmung unter der Bedingung zu ertheilen, daß die Großherzogliche Regierung die Verpflichtung zur Aus⸗ fuͤhrung von Maßregeln zur schnellen und dauernden Zerstörung der Brücke in dem Umfange und in finanzieller Beziehung auf Grund⸗ lage des vorgelegten Projekts übernehme und dieselben gleichzeitig mit dem Bruͤckenbau vollende, uͤbrigens aber die Feststellung ge⸗ dachter Schutzmaßregeln im Detail vorerst noch weiterer Erwägung und Beschlußfassung vorzubehalten. Es genehmigte sodann die Versammlung auf Grund der hierüber erstatteten Vorträge des nämlichen Ausschusses die Voranschläge der Erfordernisse der Bundesfestungen Mainz, Rastatt und Landau für das laufende Jahr und bewilligte die hiefuüͤr nöthigen Mittel; sie genehmigte die Bescheidung der Baurechnungen der Festung Ulm für das Jahr 1854. Ferner beschloß die Versammlung, nach Antrag eben dieses Ausschusses, im laufenden Jahre eine Musterung sämmt⸗

licher Kontingente zum Bundesheere vornehmen zu lassen und traf die hierzu erforberlichen Einleitungen. Dem Vorschlage der Reclamations⸗Kommission gemäß wurde ein auf Ankauf einer an geblichen Erfindung, oder Errhenlung eines Patents für dieselbe gerichtetes Gesuch ablehnend beschieden; nach dem Gutachten der selben und nach Anträgen des Ausschusses für das Kafsen⸗ und Rechnungswesen wurden endlich einige Gesuche von früheren und dermaligen Bediensteten des Bundes und von Relicten eines solchen um Gehaltszulagen und sonstige Bewilligungen gewährt, andere ähnliche Gesuche aber zur Berücksichtigung nicht geeignet befunden. (Fr. J.) Belgien. Brüssel, 13. Juni. Der Herzog von Brabant ist gestern von seiner Reise zurück in Laeken einge⸗ troffen. Die Repräsentanten⸗Kammer hat einstimmig ein Expro⸗ priations⸗Gesetz zum Zwecke der Verbesserung ungesunder Stadt⸗ theile genehmigt.

Großbritannien und Irland. London, 13. Juni. Wie der heutige „Observer“ meldet, wird der König der Belgier am naͤchsten Donnerstag zu einem Besuche bei der Königin erwartet Lord Lyons hat Malta am 10. d. M. mit den Schiffen „Royal Albert“, „Conqueror“, „Princeß Royal“ und „Centurion“ ver⸗ lassen, um eine Kreuzfahrt von drei Tagen zu machen und Uebungen mit den schweren Geschützen anzustellen.

Für die Familie des vor Kurzem gestorbenen John O'Connell (Sohn des großen Agitators) sind bis jetzt 1827 Pfb. St. gesam⸗ melt worden.

Frankreich. Paris, 13. Juni. Die Entgegnung des „Moniteur Universel“ auf die Artikel von „Times“ und „Globe“ über die französischen Rüstungen ist sehr kurz und wiederholt nur— die schon mehrfach ertheilte Versicherung der kaiserlichen Regierung. Diese Notiz lautet: „Vor nun ungefähr einem Vierteljahre be⸗ haupteten die englischen Blätter, daß die französische Regierung außerordentliche Rüstungen vorbereite. Der „Moniteur“ hat dies Behauptung widerlegt; heute kommen die nämlichen Behauptungen wieder zum Vorschein, und wir erklären dieselben von Neuem für grundlos. Die Streitkräfte zu Lande und zur See, welche vor nun einem

V sind nicht vermehrt worden.“

b

I V

Rußland und Polen. St. Petersburg, 10. Juni. Ein Allerhöchster an den dirigirenden Senat gerichteter und vo Sr. Majestät unterzeichneter Ukas besagt:

„Der auf Befehl Unseres unvergeßlichen Herrn Vaters, des Kaisers Nikolai Pawlowitsch, zusammengestellte allgemeine Codex der Gesetze des russischen Reiches wurde nach der zweiten Ausgabe desselben im Jahre 1842 in sleicher Weise wie nach der ersten Ausgabe in seinen verschie⸗

denen Theilen durch neue Vexprdyunge ie theils besondere Veranlassun⸗ gen hatten, theils Zun Per naͤ dPadnen menHjs gblils, A0 Dere Veranlaf 8

vorgingen, ergänzt oder abgeändert. Jede derselben wurde gehöriger Maßen in die Fortseßungen des Codex aufgenommen mit Beobachtung der durch Manifest vom 31. Januar 1833 angewiesenen Ordnung. Die Zahl dieser Fortsetzungen mußte bei dem Umfange und der Mannigfaltigkeit der be⸗ züglichen Gesetzes⸗Erlasse im Verlaufe von 14 Jahren beträchtlich an⸗ wachsen, und so deutlich auch die Negeln und Anweisungen zum Gebrauche derselben sein mochten, so hätten doch die Gerichte und Behörden in nicht

ferner Zeit bei der Untersuchung und Entscheidung der von ihnen ressortirenden

Sachen Schwierigkeit in der Orientirung und in der richtigen Bestimmung der geltenden Gesetze finden müssen. Zur Abwendung der Uebelstände und Saͤum⸗ nisse, die hieraus entstehen könnten, haben Wir für, nöthig erachtet und der zweiten Abtheilung Unserer Kanzelei befohlen, eine neue dritte Aus⸗ gabe sämmtlicher Theile des allgemeinen Codex der Gesetze des Reichs zu veranstalten und in dieselbe aufzunehmen, nicht nur die in die Fort⸗ setzungen desselben von 1843 bis 1854 eingetragenen volle Kraft und Geltung habenden Gesetze, Verordnungen, Statuten und sonstigen Be⸗ stimmungen, sondern auch diejenigen, welche nach diesen Fortsetzungen in der Form positiver Gesetze bekräftigt und veröffentlicht sind, und außerdem diele von den Statuten und Anordnungen, welche aus besonderen Grün⸗ den bis jetzt nicht im Codex standen. Zu den neu eingetragenen Exlassen gehören: 1 Die Stiftungsakte des Ministeriums Unseres Hofes, so wie Unseres Kabinets und des Apanagen⸗Departements, die beide mit diesem Ministe⸗ rium vereinigt sind; 82. nie vhce susz jten und Statuten der Verwaltung der e . gelegenheiten fremder, christlicher und andersgläͤubiger Bekenntnisse, ie Stiftungsakten und Statuten der 18 deas Statut über die Telegraphen und b 1 23 Comptabilitäts⸗Vorschriften der Anstalten der Kaiserin Maria. Jetzt ist diese umfassende und komplizirte Arbeit unter 8 un⸗ mittelbaren Kenntnißnahme und Anweisung beendigt. Nachdem Wir die selbe durchgesehen, haben Wir befohlen, die Büccher der neuen dritten Auflage des allgemeinen Codex der Gesetze des Reichs an den dirigiren⸗ den Senat gelangen zu lassen, zur gehoͤrigen Publizirung derselben in der festgesetzten Ordnung. “”“ b festges e eden und Norwegen. Christiania, 12. Juni. Am 9. d. M. wurde das außerordentliche Storthing durch eine kurze Rede des Kronprinzen⸗Regenten geschlossen, in welcher insbesondere dem Storthing der Dank des Königs für die Ge⸗ nehmigung der Koͤniglichen Proposition uͤber die Aufnahme des neuen Staatsanlehens von 3,600,000 Speziesthalern ausgesprochen

Jahre für das Budget von 1858 aufgestellt wurden, 8