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Berlin, 17. Junt Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Major von Noville im tsten Garde⸗
Ulanen⸗Regiment, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Jgohanniter⸗Malteser⸗Ordens zu ertheilen. —
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8948Ssus in 8 Eö16“ NMNichtamtliches. 5 Preußen. Berlin, 17. Juni. Se. Königliche Ho Prinz von Preußen besichtigte heute fruͤh 8 Uhr im Lustgarten zu Potsdam das zur 14 tägigen Uebung zusammengezogene 3te Bataillon 20. Landwehr⸗Regiments, fuhr hierauf nach Berlin und nahm den militairischen Vortrag des Kriegs⸗Ministers und des Generals von Manteuffel entgegen. V n — Seine Koͤnigliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm beute Nachmittag 2 Uhr den Vortrag des Minister⸗Präsidenten entgegen. — Das Postdampfschiff „Wladimir“, aus Kronstadt am 12ten d. M. abgegangen, ist in Stettin vorgestern Vormittag mit 155 Passagieren eingetroffen. Unter den Letzteren befinden sich: General⸗ Adjutant Tolstoy, die Fürsten Obolensky und Ourowzoff, Wirklicher Staats⸗Rath Poltoratzky und General⸗Major Go⸗ lowine. 1 Das Postdampfschiff „Geiser“, von Kopenhagen kommend, ist in Stettin gestern Vormittag mit 32 Passagieren angekommen. Stettin, 16. Juni. Se. Königliche Hobeit der Prinz Friedrich Wilhelm inspizirte heute die hiesige Garde⸗Landwehr. Morgen früh 7 Uhr findet große Parade der ganzen Garni son statt. Abends 7 Uhr werden Se. Königliche Hoheit nach Ber⸗ lin zurückkehren. b (Nd. Z.) Sachsen. Gotha, 14. Juni. Das heute erschienene neue Organisationsgesetz spricht die Trennung der Verwaltung von der Justiz aus, jedoch mit selbstständigem Strafrecht auch der admini⸗ strativen und Polizeibehörden, Einräumung der Polizeigewalt an die Gemeindevorstände, jedoch nur in vollem Umfange bei den Ma⸗ gistraten der drei größeren Städte, wogegen in beschränktem bei den Gemeinevorständen der kleinen Städte und der Dörfer und Marktflecken, und enthält Bestimmungen uüber Kompetenzkonflikte zwischen den Verwaltungs⸗ und Justizbehörden; aber in dem Maße, daß hierfür eine besondere Kommission eingesetzt ist, bestehend aus dem dirigirenden Minister und zwei vom Herzog und drei vom Land⸗ tage gewählten Mitgliedern. Großbritannien und Irland. London, 15. Juni.
lassen wolle, so müͤsse sie seines Erachtens durchgreifender sein. Die Zu⸗ sammensetzung der vorgeschlagenen Wählerschaft halte er für sehr mangel⸗ haft, indem * Ausnahme der verabschiedeten indischen Beamten nicht voraussetzen lasse, daß einer der Wähler ein besonderes Interesse an der Wohlfahrt Indiens nehmen werde. Wenn der Vorschlag Lord tanley's, daß 10 von 15, oder 8 von 12 der Rathskammer⸗Mitglieder durch den von ihm beantragten Wahlköͤrper zu waͤhlen seien, durchgehe, so werde dies zu einem System der Corruption Anlaß gehen. Seiner Ansicht nach wäre es am besten, wenn alle Räthe von der Krone durch Vermittelung eines verantwortlichen Ministers ernannt würden. Sir J. Graham be. merkte, er sei von Anfang an der Meinung gewesen, daß eine Verände⸗ rung in der NRegierung Indiens in dem gegenwärtigen Augenblicke hoͤchst ungelegen sein wuͤrde. Diese Meinung werde von bedeutenden Autoritäten getheilt. Trotzdem müsse man dem Beschlusse des Hauses Folge geben. Obgleich bis jetzt noch Niemand das Direktorium der ostindischen Compagnie angeklagt habe, so sei doch von Brigh die Bildung einer RNathskammer beantragt worden, die jenem Diret⸗ torium so unähnlich wie möͤglich sein wuürde. Er seinerseits wünsche die Neuerung auf ein Minimum zurückuführen und die Rathskammer dem Direktorium so ähnlich wie moͤglich zu machen. Da das Haus einmal be⸗ schlossen habe, die Regierung Indiens von der ostindischen Compagnie auf die Krone zu uͤbertragen und dem Minister für Indien eine Rathskammer zur Seite zu setzen, so halte er es für rathsam, das neue Gebäude auf der alten Grundlage aufzurichten. Ihm würde es als das Zweckmäßigste erscheinen, wenn die Näthe nicht gewählt, sondern ernannt würden, so lange im Amte
Lebenszeit gleichkäme, und wenn ein großer Theil der gegenwärtigen Direk⸗ toren sich unter den Ernannten befaände. Es lasse sich ein Weg ausfindig machen, der das Ernennungs⸗ mit dem Wahl⸗Prinzip kombinire. Deshalb habe er auch nichts dagegen, fuüͤr die vorliegende Resolution zu stimmen. Wohl aber werde er die siebente Resolution bekämpfen, welche sich auf die Zusammensetzung der Wählerschaft fuͤr die zu erwählenden Mitglieder der Rathskammer beziehe. Lord Stanley sagte, er lege kein so ganz beson⸗ deres Gewicht darauf, daß die Wählerschaft gerade so, wie er vorgeschlagen habe, konstituirt werde. Es sei der Regierung eben hauptsachlich darum zu thun, der unbeschränkten Ernennung durch die Krone Schranken zu setzen. Lord Palmerston meinte, Sir J. Graham habe sich in Widerspruͤche ver⸗ wickelt, indem er gegen das Wahl⸗Prinzip gefprochen und doch erklärt hab er sei gesonnen, für eine Resolution zu stimmen, welche dieses Prinzip verkörper In England lebe man unter einer konstitutionellen Monarchie, deren Priu zip darin bestehe, daß für jeden Akt der Krone ein dafür verantwortlicher onstitutionellen Rathgeber vorhanden sei. Eine Rathskammer aber, die weder von der Krone ernannt, noch von einer legal definirten Wählerschaft g. wählt sei, würde eine unverantwortliche und durchaus anomale Koöͤrper schaft bilden. Wenn das Wahlprinzip überhaupt etwas tauge, so müsse es allgemein sein, und die ganze Rathskammer müsse gewaͤhlt werden Gladstone bemerkte, es scheine ihm, als habe der Verlauf der Debatte
gegen die bloße Ernennung durch die Krone, wie gegen die bloße Wah
Die Königin und der Prinz⸗Gemahl traten die Reise nach Stoneleigb, dem Landgute des Lord Leigh, Lord⸗Statthalters von Warwickshire, gestern Nachmittags um 3 Uhr an. Um 5 Uhr trafen die hohen Reisenden in Coventry ein, wo sie von Lord Leigh und General⸗Lieutenant Sir Harry Smith, Befehlshaber des Nord⸗ Distrikts, empfangen wurden. Der Mayor der Stadt überreichte eine Adresse des Gemeinderathes, in welcher darauf hingewiesen wurde, daß Copentry mit dem Besuche sämmtlicher Souveraininnen Englands beehrt worden sei. Von Coventry fuhren die erlauchten Reisenden zu Wagen über Stichall und Bagington nach der etwa 6 bis 7 Meilen entfernten Stoneleigh Abbey. Als sie den Bahn⸗ hbof verließen, stimmten etwa 9000 Schulkinder die National⸗ Hymne an. Morgen früh machen Ibre Majestät und der Prinz⸗ Gemahl einen Ausflug nach Birmingham, wo sie gegen Mittag eeintreffen werden. In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung wurde auf Antrag des Earl von Malmesburvy die zweite Lesung der den parlamentarischen Eid be⸗ treffenden Bill wegen Unpäßlichkeit des Earl von Derby vertagt. Der auf Ehescheidungen bezügliche Gesetzentwurf ging durch das Comite.
In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung kamen wiederum die auf die zukünftige Verwaltung Indiens bezüglichen Resolutionen zur Sprache. Lord Stanley beantragte die fünfte Nesolution, welche folgendermaßen lautet: „Um der Rathskammer eine segensreiche Wirksamkeit und Un⸗ abhängigkeit zu verleihen, ist es wünschenswerth, daß die Mitglieder der⸗
selben zum Theil ernannt, zum Theil erwählt werden.“ Wenn die Rathskammer überhaupt eine wirkliche Bedeutung haben solle, so müsse sie der Sache nach unabhängig sein, und das Publikum muͤsse wissen, daß sich die Sache so verhalte. Indem die Regierung vor⸗ schlage, daß ein Theil der Mitglieder erwählt werde, weiche sie nicht sowohl von dem gegenwärtig herrschenden Systeme ab, als daß sie dasselbe weiter ausbilde und verbessere. Er verwechsele das Prinzip der Wahl keinesweges mit dem der Vertretung, sondern schlage es eben als ein Mittel vor, durch welches man sich die Dienste zugleich tüchtiger und unabhängiger Männer sichern könne. Die Wählerschaft, von welcher
in einer späteren Nesolution die Rede sein werde, solle aus den Inhabern ostindischer Stocks, den eee ostindischer Eisenbahn⸗Actien und aus verabschiedeten indischen Beamten bestehen. Die Zahl dieser Wähler werde sich auf 7 — 8000 belaufen. Lord John Russell beantragte als anf mendement, daß die Mitglieder der Rathskammer von Ihrer
Miajestät zu ernennen seien. Es sei dies, bemerkt er, die regelmäßige Art
2 der Ernennung; 8een. wisse, von wem die Ernennung ausgehe, und es sei die verfa somsbig⸗ Bürgschaft vorhanden, daß es eine Per⸗ soönlichkeit gebe, die für jede unziemliche Anstellung verantwort⸗
lich gemacht werden könne. Wenn man eine Neuerung eintreten
empfinden. Zuvörderst lasse sich vom constitutionellen Gesichtspunkte au viel 9259 einwenden. Doch das sei unerheblich im Vergleich mit de Schwierigkeit, die Ernennung durch die Krone mit der Unabhängigkeit der Rathskammer verträglich zu machen. Er halte eine Combination der
Bei der Abstimmung wurde Lord J. Nussell's Amendement mi 250 gegen 185 Stimmen verworfen und sodann die Resolution ge⸗ nehmigt
Frankreich. Paris, 15. Juni. Wie der „Indepen dance belge“ von hier geschrieben wird, ist der wesentliche Jnhalt des Testamentes der Herzogin von Orleans folgender. Zu
entworfen wurde, noch nicht mündig war) moöge mündig erklärt und die Königin Vormünderin des Herzogs von Chartres werden; dann empfiehlt sie ihren Söbnen, sich stets die Weisheit ihres Groß⸗ vaters und die ritterlichen Tugenden ihres Vaters zum Vorbilde
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den Ruhm ihres Hauses begruͤndet haben, die von ihrem Groß⸗ vater 18 Jahre auf dem Throne vertreten und von ihrem Vater, wie dessen Testament beweise, mit Eifer bekannt wurden. Endlich sagt sie Frankreich, das sie innig liebte, Lebewohl. Hierauf erfolgt die Bestimmung über ihr Vermögen und ihre Kostbarkeiten, die sie zu gleichen Theilen unter ihre Soͤhne vertheilt. Das Vermögen des Grafen von Paris, welches durch die napoleonischen Dekrete schwere Verluste erlitten, ist, obgleich der Herzog von Aumale bei den Auseinandersetzungen auf seinen Antheil vollständig verzichtet hat, so zusammengeschmolzen, daß es noch keine 100,000 Fr,. jähr⸗ lichen Einkommens betragen soll.
mitgetheilt wird, hat die russische Dampffregatte „Polkove“ ihren Aakerlaß bei der Insel Croma verlassen und geht nach Gravosa. MRußland und Polen. St. Petersburg, 10. Juni. Von der Ostküste des Schwarzen Meeres wird berichtet, daß die russischen Truppen in Folge der Genehmigung des Kaisers die Sudschuk⸗Bai wiederbesetzt haben, wo vor dem Kriege Noworossyisk gestanden. Nach der Ausschiffung der Truppen wurde die Um⸗
blieben, wie sie sich gut führten, was so ziemlich einer Ernennung auf
gezeigt, wie das Haus im Allgemeinen gegen beide Extreme sei, sowohl
Was die Ernennung durch die Krone angehe, so werde man das Ver⸗ werfliche derselben, je laänger die Diskussfion dauere, mehr und mehr
beiden Systeme, wie sie Sir J. Graham vorschlage, für das Zweckmäßigste.
vörderst stellt die Herzogin ihre Kinder unter den Schutz der Königin Marie Amelie und unter den ihrer Oheime, sodann spricht sie den Wunsch aus, der Graf von Paris (der zur Zeit, wo das Testament
zu nehmen; zugleich spricht sie die Ueberzeugung aus, daß ihre Söhne niemals die politischen Grundsaͤtze verleugnen werden, die
Türkei. Wie aus Ragusa uüͤber Triest, den 15. Juni,
gegend rekognoszirt und zum Bau der neuen Festung Konstantinow 8eheaen. Da der Fürst⸗Statthalter am Kaukasus, Bariatinski, eine neue Eintheilung des tschernomorischen und Linien⸗Kosaken⸗ Heeres beabsichtigt, so ist der Kommandirende des rechten Flügels der kaukasischen Linie, General Filipson, noch beim Kommando als Attaman belaffen. Von Stawropol über Astrachan find Verstär⸗ kungen nach dem Kaukasus abgegangen; sechs Bataillons der 16. und 17. Infanterie⸗Division und die Reserve⸗Division des 6ten Armee⸗Corps.
Daänemark. Kopenhagen, 15. Juni. In den Volks⸗ thingswahlen sind die Bauernfreunde Frölund und Major Müllen durchgefallen; gewählt wurden dagegen: Conseils⸗Präfident Hall, Professor Schiern, Pastor Hammerich und Tscherning. Der Conseils⸗Präsident Hall sprach zu den Wählern von der dänischen Streitfrage und deutete dabei auf die Großmächte als Vermitt⸗
ler hin.
Amerika. Aus New⸗Vork, 1. Juni, bringt die „Austria“ folgende Nachrichten: Die Commissaire in Kansas, welche kraft der neuesten Kongreß⸗Akte die Pflicht haben, die nächste Wahl in jenem Territorium anzuordnen, versammelten sich in Fort Leaven⸗ worth und beschlossen, die Wahl im künftigen August abzuhalten.
In der Bewegung der neuen Regimenter für die Utah⸗Armee ist keine Unterbrechung eingetreten. Die neulichen Berichte aus Utah sind so unbestimmter Art, daß die Behörden wenig Werth darauf legen und in der Absendung von Truppen und Proviant sich nicht beirren lassen wollen.
Eine Depesche vom Forth Leavenworth vom 24. April be⸗ richtet, daß die zweite Kolonne von Truppen für Utah unter dem Kommando des Col. Munroe am 23sten ihren Marsch fort⸗ setzte. Der Mormonendelegat Bernhisel im Kongreß glaubt aus den Berichten der Salzseestadt, welche übrigens der Regierung noch immer nicht offiziell zugekommen sind, abnehmen zu dürfen, daß seine Glaubensgenossen den Gedanken an Widerstand gegen die Bundesbehörden aufgegeben haben und der Einzug des neuen Gouverneurs Cumming in die beilige Stadt als ein Beweis für die friedliche Lösung der Frage betrachtet werden dürfe. Von an⸗ derer Seite wird hingegen behauptet, daß die Mormonen sich allerdings auf einen großen Auszug in die Gebirge vorbereiteten und den Truppen nichts als Ruinen hinterlassen wollten.
Die Legislatur von Californien hatte sich am 26. April nach Annahme verschiedener wichtiger Gesetze (worunter ein Gesetz, welches die Einwanderung von Chinesen nach dem 1. Oktober d. J. verbietet) vertagt.
Man schreibt der „Pr. C. aus Rio Janeiro vom 14. Mai 1858: „Die feierliche Eröffnung der diesjäͤhrigen Session der gesetzgebenden General⸗Versammlung ist am 3. d. M. durch Se. Masghat den Kaiser erfolgt. Die Thronrede enthält die Mittheilung, daß die Auswechselung der Ratifikations⸗Urkunden des mit Paraguah am 12. Februar d. J. abgeschlossenen Zusatz⸗Vertrages zum Vertrage vom 6. April 1856 am 30. v. M. stattgefunden hat, und daß am 5. Februar d. J. in London ein Freundschafts⸗ und Handelsver⸗ trag mit der Türkei abgeschlossen worden ist. Weiter ist der Passus bemerkenswerth, welcher der bevorstehenden Vorlage eines Gesetzes über Einführung der Civil⸗Ehe in Verbindung mit der Kolonisa⸗ tionsfrage in folgenden Worten erwähnt: „Die Ruhe der Familien und die Legitimität der Kinder empfinden sehr den Mangel von le⸗ gislativen Bestimmungen, welche nicht allein die Bedingungen der Ehe regeln, sondern dieser auch ohne Rücksicht auf die Religion der Kontrahenten, und ohne der Staatsreligion zu nahe zu treten, gesetzliche Anerkennung sichern. Der Fortgang der Kolonisation ist, aller Anstrengungen der Regierung ungeachtet, auf Hemmnisse ge⸗ stoßen. Aber treue Erfüllung der vertragsmäßig übernommenen Verbindlichkeiten und Sicherstellung des künftigen Schicksals der Einwanderer werden ohne Zweifel einige der Heranziehung von Kolonisten ungünstige Vorurtheile beseitigen. Um diese so instän⸗ dig für die Verhältnisse unserer ländlichen Production begehrte Wohlthat zu erlangen, ist ein Gesetz erforderlich, welches dem Ein⸗ wanderer volles Vertrauen zu seinem Adoptiv⸗Vaterlande einflößt.“ Der uüͤbrige Inhalt der Thronrede bietet kein allgemeineres Interesse.
Asien. Das „Pays“ hat Nachrichten aus China vom 15. April. Die Gesandten waren am 14. nach dem Golfe von Petscheli abgegangen. Baron Gros war an Bord der Fregatte „Audacieuse“, Lord Elgin an Bord der Fregatte „Furious“. Zwei Kanonenboote begleiten diese Fahrzeuge. Die beiden Fregatten werden zu Hei⸗Ting, an der Muͤndung des Peiho vor Anker gehen und dort die Antwort des Kaisers auf eine neue Depesche abwarten, die längstens in der 2. Hälfte Juni eintreffen kann. Dann erst wird man einen definitiven Entschluß fassen. Wie derselbe auch ausfallen mag, bis gegen Ende Oktober muß Alles zu Ende sein, weil zu dieser Zeit die Wasser des Petscheli durch das Drehen des Mussons so niedrig werdenz, daß Fregatten und selbst Korvetten nicht dort bleiben können.
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¹Vermögen der Sparkasse sind zinsbar angelegt 13,083 Thlr. 9 Sgr
gemeinschaft⸗ lichen Gefaͤlle des Zollvereins für das 1. Quartal 1858 er⸗ giebt an Eingangs⸗Abgaben folgende Brutto⸗Einnahme der Einzelstaaten in Thaler⸗Summen: Preußen 2,945,684 Thlr., außerdem Luxemburg 20,944 Thlr., Baiern 218,535 Thlr., Sachsen 380,307 Thlr., Hannober 416,158 Thlr., ,53 58,154 Thlr., Baden 119,308 Thlr., Kur⸗ ürstenthum Hessen 63,676 Thlr., Großherzogthum Hessen 88,861 Thlr., hüͤringen 82,542 Thlr., Braunschweig 61,076 Thlr., Oldenburg 27,545 Thlr., Nassau 11,020 Thlr., Frankfurt a. M. 173,059 Thlr., im Gan⸗ zen 4,666,875 Thlr. Dazu treken an anderen Einnahmen 355 Thlr., an eingezogenen Register⸗Defekten 909 Thlr., die auf Freipässe ganz oder theilweise freigeschriebenen Gefälle 8815 Thlr., der frankfurter Meß⸗Rabatt 1816 Thlr., der Rabatt auf Gegenstände übersundischen Ursprungs 664 Thlr., dagegen kommen in Abzug an Verg ütungen aus Veranlassung der Register⸗Revision 474 Thlr., an verze lin ltem irrthümlich erhoben gewe⸗ senen Gefällen 5102 Thlr., an Vergütungen für exportirte Gegenstände 4667 Thlr. Die gemeinschaftliche Brutto⸗Finnahme stellt sich danach auf 4,669,192 Thlr. Hiervon find abzusetzen die Kosten der Zollerhebung und des Zollschutzes an den Außengrenzen und sonstige Ausgaben mit zusammen 649,080 Thlrn., und es kommen folglich zur gemeinschaftlichen Theilung zu stellen 4,020,111 Thlr. Davon fallen 2 Preußen 2,03 4,215 Thlr., außer⸗ dem auf Luxemburg 21,954 Thlr., Bayern 526,872 Thlr., auf Sachsen 236,271 Thlr., auf Hannover 424,310 Thlr., auf Württemberg 193,465 Thlr, auf Baden 152,123 Thlr., auf Kurfürstenthum Hessen 82,225 Thlr., auf Großherzogthum Hessen 98,266 Thlr., auf Thüringen 118,837 Thlr., auf Braunschweig 28,476 Thlr., auf Oldenburg 53,478 Thlr., auf Nassau 49,619 Thlr. Es haben folglich von den beziehungsweise erhobenen Be⸗ trägen an die übrigen Staaten herauszuzahlen: Preußen 669,493, Sachsen 111,291, Braunschweig 32,559, Frankfurt a. M. 122,050, zusammen 935,393 Thlr., wovon empfangen: Luxemburg 22,913 Thlr., Bayern 385,895 Thlr., Hannover 119,003 Thlr., Württemberg 140,096 Thlr., Baden 112,396 Thlr., Kurfürstenthum Hessen 18,539 Thlr., Großherzogthum Hessen 11,543 Thlr., Thüringen 36,308 Thlr., Oldenburg 50,076 Thlr., Nassau 38,625 Thlr., zusammen vorstehende 935,393 Thlr.
— Im Regierungsbezirk Königsberg bestehen folgende Stiftun⸗ gen und Fonds für Kirchen⸗ und Schulzwecke: 1) Unter⸗ stützungsfonds für Schulen in den kleinen Städten des Re⸗ gierungsbezirks mit 541 Thlrn. Dieser Fonds ist aus den Tranksteuer⸗ Gefällen der kleinen Städte gebildet und zu dem angegebenen Zwecke durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 16. Oktober 1817 bestimmt wor⸗ den — 2) Fonds zur Verbesserung der Volksschulen im Ermlande und für Weltgeistliche in Ostpreußen und Litthauen mit 944 Thlrn. 22 ½ Sgr. Iinse und 245 ¼ Thlrn. an sonstigen Einnah⸗ men. Es kommen davon zur Verwendung 10 Thlr. an Verwastungskosten, 390 Thlr. für katholische Weltgeistliche in Ostpreußen, 392 Thlr. für ka⸗ tholische Schullehrer, 245 Thlr. an das Bisthum Ermland. — 3) West⸗ preußischer Sacularisations⸗Fonds mit 2140 Thlrn. (aus Staatsfonds). Derselbe wird dem katholischen Lyceum Hofianum zu Braunsberg als Zuschuß gezahlt. 1
— Ueber den Zustand der Sparkasse des Kreises Rosenberg, tm Regierungsbezirk Marienwerder, geben folgende, aus amtlichen Berich⸗ ien entnommene Mittheilungen näheren Aufschluß. Die Sparkasse wurde im Dezember 1847 errichtet. Das Minimum der Einlagen ist 2 Sgr. 6 Pf., das Maximum 200 Thlr. An Zinsen gewährt die Sparkasse den Einzahlern 353 pCt. und erhält von den ausgeliehenen Kapitalien durch⸗ schnittlich 5v½ pCt. Am Schlusse des Jahres 1856 war ein Bestand von 5353 Thlrn. 19 Sgr. 8 Pf. vorhanden. Wäͤhrend des Jahres 1857 find hinzugetreten: a) durch neue Einlagen 2909 Thlr. 19 Sgr. 7 Pf., b) durch 11“ von Zinsen 177 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf. Im Jahre 1857 betrugen die Ausgaben der Sparkasse für zurückgenommene Ein⸗ lagen 2077 Thlr. 4 Sgr. 7 Pf. und es verblieb am Schlusse des 2 8 1857 an Einlagen ein Bestand von 6363 Thlrn. 23 Sgr. 5 Pf., so daß sich der Bestand gegen den Abschluß des Jahres 1856 um 1010 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. vermehrt hat. Ein Separat⸗ oder Sparfonds ist nicht vor⸗ handen. Der Bestand des Reservefonds beträgt 225 Thlr. 11 Sgr. 1 Pf. Von diesem Vermögen der Sparkasse sind zinsbar angelegt: auf Hypothek 3399 Thlr. auf städtische und 2150 Thlr. auf laͤndliche Grundstücke, 100 Thlr. in auf den Inhaber lautenden Papieren und 450 Thlr. auf Schuldscheine gegen Bürgschaft, zusammen 6099 Thlr. Die Zahl der im Umlaufe befindlichen Sparkassen⸗Quittungsbücher betrug: a) bis zur Ein⸗ lage von 20 Thlrn. = 107 Stück, b) von 20 Thlrn. bis 50 Thlr. = 49 Stück, c) von 50 Thlrn. bis 100 Thlr. = 38 Stück, d) von 100 Thlrn. bis 200 Thlr. = 12 Stück, e) von 200 Thlrn. und barüber = 2 Stück. 1A1AA*“ (ä
— Ueber den Zustand der Sparkasse des Kreises Graudenz im Regierungsbezirk Marienwerder, geben folgende, aus amtlichen Berichten entnommene Mittheilungen näheren Aufschluß. Die Sparkasse wurde im Mai 1846 errichtet. Das Minimum der Einlagen ist 15 Sgr., das Maxi⸗ mum 584 Thlr. 25 Sgr. 10 Pf. An Zinsen gewährt die Sparkasse den Einzahlern 3 ½ pCt. und erhält von den ausgeliehenen Kapitalien durch
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schnittlich 6 pECt. Am Schlusse des Jahres 1856 war ein Bestand von
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23,707 Thlr. 14 Sgr. 2 Pf. vorhanden. Während des Jahres 1857 find
hinzugetreten: a) durch neue Einlagen 7171 Thlr. 20 Sgr. 11 Pf., b) durch Zuschreibung von Zinsen 752 Thlr. 8 Sgr. 5 Pf. Im Jahre 1857 betrugen die Ausgaben der Sparkasse für zurückgenommene Einlagen 707 Thlr. 11 Sgr. 6 Pf. und es verblieb am Schlusse des Jahres 1857 an Einlagen ein Bestand von 22,924 Thlrn. 2 Sgr., so daß sich der Bestand gegen den Abschluß des Jahres 1856 um 823 Thlr. 12 Sgr. 2 Pf. vermindert hat. Der Bestand des Reservefonds 2676 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf. Von diesem
Ein Separat⸗ oder Sparfonds ist nicht vorhanden.
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