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Tarifirung vergoldeter oder v ökaaren.
In einem an die Großherzoglich Badische Zoll⸗Direction ge⸗ richteten Schreiben vom 40. Januar v. J., von welchem der Vereins⸗Bevollmächtigte zu Kassel aus Anlaß einer ehe der Zoll⸗Direction zu Frankfurt a. M. mir Abschrift eingereich hat, spricht die Königliche Regierung die Ansicht aus, daß Gas⸗ lampen von Messing, theilweise mit ächtem Blattgold belegt, züm Satze von 10 Thlrn. nach Pos. II. 19b des Tarifs zur Verzollung zu ziehen seien, indem die Anwendung der Ausnahme⸗Bestimmung u Pos. II. 20 sich nicht rechtfertige, weil eine Belegung mit Blattgold nicht als eine aͤchte Vergoldung im Sinne des Tarifs anzusehen sei, derartige Waaren aber unter die Pos. II. 20 deshalb nicht subsumirt werden könnten, weil sie nicht zu den „feinen Galanterie- und Quincailleriewaaren“ gehöͤrten.
Diese Ansicht findet allerdings in der von der Königlichen Regierung angezogenen Verfügung vom 18. November 1851 III. 25,986 (Centralblatt ꝛc. für 1852, S. 7—8) Begründung, indem danach als echt vergoldete oder versilberte, dem Satz von 100 Thlr. unterliegende Waaren nur diejenigen behandelt werden sollen, welche im Feuer oder auf galvanischem Wege vergoldet oder ver⸗ filbert sind. Die neuerdings angestellten Erörterungen haben jedoch ergeben, daß der Begriff der echten Vergoldung oder Versilberung in der gedachten Verfügung zu eng gefaßt worden ist.
Die Verfahrungsweisen, um unedle Metalle mit Gold oder Silber zu überziehen, zerfallen in chemische und mechanische, je nachdem das edle Metall zu diesem Behufe auf der Fläche des unedlen aus einer Auflösung niedergeschlagen oder in Form von Blättchen oder Staub mit und ohne Bindemittel aufgelegt, auf⸗ getragen oder angerieben wird. Alle diese Arten der Vergoldung oder Verfilberung sind als „echte“ Vergoldung oder Verfilberung anzusehen. Es fehlt an allen Merkmalen der Unterscheidung zwischen den Produkten derselben, es ist daher eben so sehr vom Standpunkte der Technik aus richtig, als im Interesse des Abfertigungsverfahrens erforderlich, aus den verschiedenen Methoden der Vergoldung oder Versilberung keine Verschiedenheit des Zollsatzes herzuleiten. Hier⸗ nach find die für die Zukunft als „echt vergoldete oder ver⸗ silberte Waaren“ dem Zollsatze von 100 Thlrn. nicht blos die im Feuer oder auf galbanischem Wege vergoldeten oder verfilberten, sondern auch diejenigen Metallwaaren zu unterwerfen, deren Vergoldung oder Versilberung durch eine Gold⸗ oder Silbersolution oder durch Auflegen oder Aufreiben von Gold oder Silber bewirkt ist. Gas⸗ lampen von der oben bezeichneten Beschaffenheit fallen daher unter diesen Satz, welcher auch dadurch nicht ausgeschlossen wird, daß nicht die ganze Oberfläche, sondern nur ein Theil derselben mit echtem Blattgold belegt ist. Hinsichtlich der Metallwaaren, welche mit einem edle Metalltheile enthaltenden Firniß überzogen find, bewendet es bei der Bestimmung, nach welcher derartige Waaren nicht dem Satze von 100 Thlrn. für den Centner unterliegen, sondern, je nachdem sie zu den feinen Galanterie⸗ und Quincaillerie⸗ waaren gehören oder nicht, zum Satze von 50 Tbirn. nach Pos. II. 20 oder zum Satze von 10 Thlrn. nach Pos. II. 19b. des Tarifs zur Verzollung zu ziehen find.
Berlin, den 18. Mai 1858.
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Finanz⸗Minister.
Büin 1öö“ 137“** die Königliche Regierung in Potsdaeimm. ““ 118 9 6321545 III1““” 1161111666 Verfuͤgung vom 29. April 1858 — betreffend die Ermittelung der Menge des gegen Steuer⸗ vpergütung auszuführenden Branntweins.
8 Anleitung vom 3. April 1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 106 S. 611). 88 Gesetz vom 17. Mai 1856 (Staats⸗Anzeiger Nr. 147 S. 1205).
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Die Vorschrift im §. 1 der Anleitung vom 3. April 1852, nach welcher die Menge des Branntweins, für welchen Steuer⸗ vergütung in Anspruch genommen wird, mittelst des Länge⸗ und Höhemessers festzustellen ist, wenn die Gebinde nicht vollständig gefüllt sind, kommt, wie ich Ew. zc. auf den Bericht vom 12ten v. M. erwiedere, nicht in Anwendung, wenn das Ge⸗ wicht der Gebinde von einer Eichungsbehörde nach §. 3 ebendaselbst gehörig eingebrannt ist. In diesem Falle ist vielmehr, sofern nicht sonstige Bedenken — namentlich über die Art des eingebrannten Gewichts vom 1. Juli d. J. ab (Ges. vom 17. Mai 1856)
oder über dessen Richtigkeit — obwalten, die Branntweinmenge auch bei nicht vollständig gefüllten Fässern nach dem Gevichte und dem Alkohbolgehalte zu berechnen.
Das Nängliche ist bei nicht vollständig gefüllten Fässern dann fuͤr zuläͤfsfig zu halten, wenn zwar die Tara nicht eingebrannt, die Leere aber nicht größer ist, als sie während des Transportes von geistigen Fluͤssigkeiten auch in vollständig gefüllten Gebinden ge⸗
wöhnlich zu entstehen pflegt, d. h. wenn die Tiefe der Leere am Spunde nur bis höchstens zwei Zoll beträgt. Beerlin, den 29. April 1858. 3
fee General⸗Direktor der Steuern.
den Königlichen Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath
und General⸗Inspektor N. zu N.
11616“*“ 1 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
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Bekanntmachung vom 7. Januar 1858 — betref⸗ fend die Ersatzleistung für die präkludirten Kassen⸗ Anweisungen vom Jahre 1835 und für die 8
Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848.
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Gesetz vom 15. April 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 100. S. 7899).. Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 103. S. 817). Bekanntmachung v. 9. September 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 216. S. 1783).
Mit Bezug auf unsere Bekanntmachungen vom 29. April und 9. September v. J. und in Folge des Gesetzes vom 15. April v. J. werden alle diejenigen, welche Kassen⸗Anweisungen von
Jahre 1835 oder Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Praäklusiv⸗Termins bei uns oder der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial⸗, Kreis⸗ oder Lokal⸗Kassen zum Umtausch eingereicht haben, hiermit wiederholt aufgefordert, den Ersatz für diese Papiere, soweit der⸗ selbe noch nicht erhoben ist, bei der Kontrolle der Staatspapiere, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs⸗ Hauptkassen, unter Ruückgabe des ihnen ertheilten Empfangscheins oder abschlägigen Bescheides, in Empfang zu nehmen.
Zugleich ergeht an diejenigen, welche noch Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 besitzen, die wiederholte Aufforderung, dieselben bei der Kontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs⸗Hauptkassen oder den von
Seiten der Königlichen Regierungen damit beauftragten Spezial⸗ kassen behufs der Ersatzleistung einzureichen.
Bertin, den 7. Januar 18566..
“ Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. MNatan. Gamet. Nobiling. Guenther.
„Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, Herwarth von Bittenfeld, von Frankfurt a. O.
Der General⸗Major und Commandeur der 14. Infanterie⸗
Brigade, Herwarth von Bittenfeld, von Magdeburg.
nach Danzig. Se. Excellenz
2ten Divifion, nach Bad Rehme. Der General⸗Major und Inspecteur der 3ten Artillerie⸗ Inspection, Hindersin, nach Breslau.
Der Präsident der Seehandlung, Camphausen, nach Bromberg.
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Minister⸗Praͤfidenten entgegen.
RNichtamtliches. Preußen.
Potsdam, 24. Juni. Se. Majestät der
König machten auch gestern früh die gebräuchlichen Fußpromena⸗ den. Abends nahmen Thee in Marly, wobei auch Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz von Preußen, die Prinzen Georg und Adalbert und Prin⸗ zessin Alexandrine erschienen.
Ihre Königlichen Majestaͤten den
Berlin, 24. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz von
Preußen nahm im Laufe des heutigen Vormittags die Vorträge des Kriegs⸗Ministers, des Generals von Manteuffel und des
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—
Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst Augu st Sulkowski,
der General⸗Lieutenant von Brauchitsch, 1 General⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs und Commandeur der
— 23. Juni. Das Postbampfschiff „Preußischer Adler“, aus Kronstadt am 19. d. M. abgegangen, ist in Stettin am 22sten 8 Uhr Morgens mit 186 Passagieren eingetroffen. Unter den Letzteren be⸗ finden sich der sardinische Gesandte, Marquis de Sauli, Graf Sollogub und die Generalin v. Tschewkine. — Das Post⸗ Dampfschiff „Geiser“ ist auf seiner Fahrt von Kopenhagen am 22sten Vormittags mit 29 Passagieren in Stettin angekommen.
Elbing, 23. Juni. Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm wird heute Vormittags, von Marienburg kommend, am biesigen Bahnhof eintreffen und ohne weiteren Aufenthalt die Reise nach Königsberg fortsetzen. (Elb. Anz.)
Großbritannien und Irland. London, 22. Juni Die Königin hielt gestern „Hof“ in Buckigham Palace, um mehrere Audienzen zu ertheilen. Ihre Majestät besuchte im Laufe des Nachmittags mit dem Prinz⸗Gemahl und dem Herzoge und der Herzogin von Brabant das Museum des „United Service Insti⸗ tutes“ und am Abend das letzte Konzert der philharmonischen Gesellschaft.
— nscaf Alfred erschien vorgestern an Bord der Dampfhacht „Black Eagle“ im Hafen von Cork (Irland), steuerte jedoch, ohne das Land betreten zu haben, nach kurzem Aufenthalt wieder in die hohe See hinaus. Es heißt, er wolle bei der Versenkung des transatlantischen Kabels gegenwärtig sein.
Die „Times“ veröffentlicht heute die Hauptbestimmungen der neuen (dritten) indischen Bill. Der Gesetz⸗Entwurf enthält 66 Artikel. In Artikel 1 wird gesagt, daß die Herrschaft der ostindischen Compagnie erlöschen und das indo⸗britische Neich hin⸗ fort direkt von der Krone regiert werden soll. Artikel 3 besagt, daß, wofern nicht anderweitige Bestimmungen getroffen werden, einer der Hauptstaatssecretaire die Leitung der indischen Angelegenheiten in die Hand nehmen soll. Laut Artikel 4 sollem nicht mehr als vier Staats⸗ Secretaire und Unter⸗Staatssecretaire zu gleicher Zeit im Hause der Ge⸗ meinen sitzen dürfen. Artikel 6 verfügt, daß der Staatssecretair und seine Unter⸗Staatssecretaire aus den Revenuen Indiens besoldet werden sollen. Durch Artikel 7 wird dem Staatssecretair eine Rathskammer zur Seite gesetzt, die aus 15 Mitgliedern bestehen soll. Artikel 8— 16 beziehen sich auf den Wahl⸗Modus für die Mitglieder der Rathskammer, auf die Wiederbesetzung erledigter Stellen, auf die Amtsdauer der Räͤthe, ihr Gehalt u. s. w. Ar⸗ tikel 65 bestimmt, daß die Akte 30 Tage, nachdem sie durchgegan⸗ gen ist, in Kraft treten soll.
In der gestrigen Sitzung des Oberhauses erklärte Lord Malmes⸗ bury auf eine Anfrage des Marquis of Lansdowne, daß die Regie⸗
rung es nicht für nöthig halte, die im Hause der Gemeinen so ausführ⸗
lich erörterten indischen Resolutionen vor die Lords zu bringen. Die auf die Resolutionen gegründete Bill werde hoffentlich Mitte Juli das Unterhaus passirt haben, und dann werde noch Zeit genug zur Er⸗ örterung des Gegenstandes im Oberhause sein. Die Lords Granville, Grey und Clanricarde sind von dieser Auskunft nicht ganz befriedigt; sie zweifeln, daß sich noch Zeit zu einer reiflichen Prüfung des Gegen⸗ standes finden werde, und der letztgenannte Lord fürchtet sogar, daß die ostindische Compagnie den Anfang der nächsten Session erleben könnte. — Der Bischof von Oxford verlangt die Vorlage von Ausweisen über die in den letzten drei Jahren stattgehabte Ausfuhr von
Koolies aus der britischen Kolonie Hongkong. Er kann nicht umhin, die Besorgniß auszusprechen, daß England, in Folge eigenthümlicher Umstände
nd Versuchungen, der Sklaverei und dem Sklavenhandel in die Hände rbeitet. Im September 1854 hätten die Behörden von Hongkong selbst
in einer Proclamation darauf hingewiesen, daß Ladungen von Chinesen
ach den Chinca⸗Inseln verkauft worden seien. Wenn England das Recht behalten wolle, in Frankreich gegen den Sklavenhandel zu wirken, müsse es der Welt zeigen, daß es nicht blos Tugend predigt. Hoffentlich würden die Ausweise manches der gegen England verbreiteten Gerüchte Lügen strafen. Lord Carnarvon ist überzeugt, daß die Ausweise manchen peinlichen Umstand an's Licht bringen würden, doch wünsche die Regie⸗ ung, nicht mit der Wahrheit zurückzuhalten. Durch die chinesische Zassagier⸗Akte von 1855 habe die Regierung ihr Möglichstes gethan, um jeder Bedrückung der Chinesen entgegenzuwirken. In Hongkong und in jedem der andern fünf chinesischen Häͤfen, die dem Ausland geöffnet
find, wache ein britischer Auswanderungs⸗Agent darüber, daß kein Coolie
unfreiwillig und ohne Kenntniß seiner Bestimmung exportirt, daß er an Bord menschlich behandelt werde, und eben so hatten die Behörden eng⸗
lischer Kolonieen den Auftrag, die ankommenden Coolies unter ihren Schutz
zu nehmen, und darauf zu sehen, daß sie die Stellung freier Arbeiter ein⸗
nehmen. Doch werde das Gesetz nur zu häͤufig umgangen. Lord Brou⸗
ham sagt, die Regierung könne nur Einen Weg einschlagen: sie müsse ieses Geschäft (die Coolies⸗Ausfuhr nach nicht vrgihlc C se ort und unbedingt verbieten; sonst würden Frankreich und Amerika auf ede Vorstellung wegen des Sklavenhandels antworten: Fegt vor Eurer hüre. Was Cuba betrifft, so müsse man Spanien anhalten, die 1835 6 1 geschlossenen Verträge zu beobachten. Von den 800,000 oder b HSg die fich auf Cuba befinden, sei mindestens die Hälfte eit ungesetzlicher Weise, gegen den Sinn und Buchstaben der Ver⸗ räge und mit schamloser Verletzung der spanischen Gesetze, nach Cuba ge⸗ chleppt worden. Diese 400,000 oder 450,000 Neger hätten ein volles echt, auf den Fuß freier Farbigen gesetzt zu werden. Nach einigen
Worten Lord Clarendon's sagt Lord Malmesbury die Vorlage zu.
Im Unterhause beantragte Mr. Milner Gibson im Bexilli⸗
gungs⸗Comité folgende Resolution als Amendement: „daß das Haus der
Meinung ist, daß die Beibehaltung der Papiersteuer als einer bleibenden Einnahmequelle unpolitisch sein würde, und daß daher finanzielle Arrange⸗ ments getroffen werden sollten, um jene Steuer entbehren zu koͤnnen.“ Außer vom vorigen Schatzkanzler habe er die Steuer an sich noch von Rie⸗ mandem vertheidigen gehört. Ursprünglich rühre fie aus der Zeit der Königin Anna her, wo sie nebst der Anzeigensteuer und dem Zeitungsstempel ausdrüͤcklich zur Verhinderung wohlfeilter Zeitschriften eingeführt wurde. Nachdem die Anzeigensteuer und der Zeitungsstempel gefallen find, sehe er keinen Grund, die Papieraccise beizubehalten. Ein wohlfeiles Blatt müsse unter dem Druck dieser Abgabe erliegen, oder alles Kapital auf den physischen Roh⸗ stoff, anstatt auf den geistigen Inhalt und die Preßarbeit verwenbden. Das Penny⸗Blatt „Standard“ zum Beispiel zahle täglich 50 Pfd. Papier⸗ steuer. Es falle ihm nicht ein, für die Steuer einen Ersatz vorzuschlagen; derselbe sei unnöthig. Zu den Staatseinkünften trage die Taxe nur „e2
bei. Die Abschaffung dieser Preß⸗ und Literatur⸗Bedrückung würde mehr
für den Volksunterricht thun, als wenn das Haus eine Million Sterling mehr für den Schulfonds bewilligte. Der Schatzkanzler erinnert, wie er mehr denn einmal für die rechtzeitige Abschaffung dieser Steuer sich geäußert habe. Doch könne er nur den ersten, nicht den zweiten Theil der Resolution billigen. Woͤllte man aussprechen, daß ein finanzielles
Arrangement geboten sei, um die Steuer ganz entbehrlich zu machen, so müßte man die Resolution aus eben so zwingenden Gründen auf andere
Zweige der indirekten Besteuerung ausdehnen. Er hofft, der Antragsteller werde nicht auf Abstimmung dringen. Mr. Bright erklärt, sobald die Finanzlage eine Reduction gestatte, sollte die Papiersteuer eine der ersten Abga⸗ ben sein, die abgeschafft werden. Sein sehr ehrenwerther Freund (Gibson) werde wohl auf die Abstimmung verzichten, allein dafür sollte der Schatzkanzler die eine Hälfte der Resolution — bis zum Wort „unpolitisch“ inklufive — annehmen. Sir G. C. Lewis leugnet, daß er jemals die Steuer an sich gut gefunden. Er habe sie nur im Vergleich mit andern leicht genannt. Lord J. Russell glaubt, Thee und Zucker müßten früher, als Papier, abgabenfrei werden; doch lasse sich in Bezug auf Zeit und Reihenfolge einem Schatzkanzler nichts vorschreiben. Mr. Gibson verzichtet auf die Abstimmung, und der Schatzkanzler kommt ihm halb entgegen, so daß die Resolution bis zum Wort „unpolitisch’“ angenommen wird. Auf Mr. Adderley's Antrag bewilligt das Haus 663,000 Pfd. — oder 83,000 Pfd. mehr, als voriges Jahr — für das Volksschulwesen. Nach der Schätzung des Antragstellers würde 1 Million Pfd. für den Volks⸗ Unterricht aller Kinder im Königreich, die überhaupt je eine Schule zu besuchen geneigt wären, vollkommen auslangen.
Frankreich. Paris, 22. Juni. Wie der „Independance Belge“ von hier geschrieben wird, ist im letzten Ministerrathe zu St. Cloud die Bildung eines allgemeinen Direktoriums der Sicher⸗ heit und Polizei definitiv beschlossen worden; auch bewerben sich bereits mehrere Präfekten um diese Stelle. b
Am 1. Juli 1852 wurde durch Kaiserliches Dekret die Bil dung eines statistischen Büreau's in jedem der 2846 Kantone Frankreichs befohlen, welche jaͤhrlich Bericht über die wichtigsten und nützlichsten Vorkommnisse und Fortschritte des Ackerbaues und alle zehn Jahre einen land⸗ und volkswirthschaft lichen Gesammtbericht zu erstatten haben. Der Ackerbau Minister hat über den dermaligen Stand dieser statistischen Büreau's einen Bericht an den Kaifer abgestattet, worin er be sonders auf die Schwierigkeit solcher Ermittelungen in Betreff der Ackerbau⸗Verhältnisse im Allgemeinen, und namentlich in Frankreich, aufmerksam macht, da hier eine so ungemeine Verschiedenheit der Boden⸗Erzeugnisse vorliege, die technischen Ausdrücke an den ver⸗ schiedenen Punkten des Landes oft sehr verschieden seien und auch dadurch die Arbeit erschwert werde. Die Verwaltung habe daher bei Entwerfung eines Programms, das in allen 37,000 Gemeinden Frankreichs verstanden werde, große Schwierigkeiten zu überwinden gehabt. Die neue Einrichtung könne auch deshalb nur langsam vorangehen, weil sie die Mitwirkung von mehr als 80,000 aufge⸗ klärten Mäͤnnern erheische; es habe daher eine Periode zu Ver⸗ suchen vorhergehen müssen. Diese Zeit sei jetzt vorüber und die Organisation vollendet. Der „Moniteur“ reiht an diesen Bericht ein Verzeichniß von Beweisen der Anerkennung — Denkmünzen und Ehren⸗Erwähnungen —, die an die thätigsten Mitglieder der Kantonal⸗Ausschüsse vertheilt wurden.
Spanien. Madrid, 17. Juni. Nach einem Journal von Sevilla, sagt die „Espana“, sind die englischen Bibel⸗Gesellschaften fortwährend bemüht, in Andalusien Bibeln, religiöse Neutgkeiten, Glaubensbekenntnisse, Nummern des „Alba“ und Broschüren gegen den Papst einzuschmuggeln. An Bord der englischen Dampfschiffe sind sie in Masse vorräͤthig und man verbreitet sie unter alle Klassen der Gesellschaft. Dasselbe Journal berichtet, daß, um den Halb⸗ jahrs⸗Coupons der Staatsschuld zu bezahlen, man alle Ueberschüͤsse der Provinz in Madrid konzentrirte. Demzufolge erhielt die Haupt stadt gestern aus Andalusien 16,000 Unzen Gold, oder 1,920,000 Realen. In wenigen Tagen werden beträchtliche Summen aus Kastilien, Valencia und anderen Provinzen eintreffen, wo die Ein⸗ künfte die Ausgaben weit übersteigen.
Amerika. New⸗Vork, 9. Juni. Beide Häuser des Kongresses haben beschlossen, die Session zu verlängern, ohne jedoch einen Schlußtermin anzusetzen. Es scheint hauptsächlich darauf ab gesehen, so lange zusammen zu bleiben, bis man Kunde von der durch die Agitation in den Vereinigten Staaten in Betreff der Durchsuchungs⸗Angelegenheit in England hervorgerufenen Stim