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einen engeren Kreis zu beschränken. Der Herzog von Somerset bean tragt die zweite Lesung der Bill, durch welche die Kirchensteuern auf⸗ gehoben werden. Bei der Abstimmung wird die zweite Lesung mit 187 gegen 36 Stimmen verworfen. Majorität gegen die zweite Lesung 151.
In der Morgen⸗Situng des U mtierhauses wurde die Comité⸗Be⸗ rathung über die indische Bill wieder aufgenommen. Art. 13, welcher das Gehalt der Räthe auf jährlich 1200 Pfd. festsetzt, kommt zuerst zur Sprache. Collins beantragt, es auf 500 Pfd. herabzusetzen. Nach bei nahe zweistündiger Debatte wird dieses Amendement mit 224 gegen 57 Stimmen verworfen. Auf Antrag Moffatt's werden die Worte „aus den Revenuen Indiens“ in den Artikel aufgenommen. Zu Art. 14, welcher sich auf die Pensionen der Raͤthe bezieht, schlägt Rich vor, die Dienstzeit, nach deren Ablauf Ansprüche auf Penfionen erboben werden koöͤnnten, auf 15, statt auf 10 Jabre festzusezen. Dieses Amendement wird ohne Ab⸗ stimmung verworfen. Angenommen dagegen wird mit Zustimmung Lord Stanley's ein Amendement Blackburn’s, welches die Vension für die⸗ jenigen Räthe, die erst nach fuͤnfzehnjähriger Dienstzeit zurücktreten, er höbt. Auf Antrag Lord Stanley's wird ferner dem Artikel⸗ eine Klausel einverleibt, welcher zufolge ein Rath, der vor Ablauf von zehn Jabren in Folge eines Beschlusses des Parlaments, die Zahl der Räͤthe zu ver mindern, ausscheidet, keinen Anspruch auf Pension oder Entschädigung bat. Für diese Bestimmung sprechen sich 199, dagegen 101 Stimme aus. In der Nachmittags⸗Sitzung fragt White, ob die Regierungen
—
Englands und Frankreichs in Bezug auf die zukünftige Organisation der Donau⸗Fürstenthümer noch immer vollkommen einig seien, wie das der Schatzkanzler am 4. Mai erklart habe. Der Schatzkanzler entgegnet, die Sitzungen der Konferenz seien noch nicht vorüber, und der erste Beschluß, den dieselbe gefaßt habe, sei der gewesen, das strengste Geheimniß zu be⸗ obachten. Man koͤnne der Regierung nicht zumuthen, daß sie dieser Verab redung zuwiderhandle. Die Comité Berathung uͤber die indische Bill wird bierauf fortgesetzt. Als Art. 27, welcher verfügt, daß Befehle der Art, wie fie jeßt durch Vermittelung des geheimen Ausschusses nach Indien gesandt werden, binfort durch den Staats⸗Serretair ohne vorherige Rücksprache mit der Rathskammer übersandt werden können, zur Sprache kommt, drückt Sir g. Lewis die Hoffnung aus, daß der Staats⸗Secretair nur in solchen Fäl⸗ len von dieser Befugniß Gebrauch machen werde, wo das Gebheimniß be⸗ sonders wichtig sei und es gefäbrlich sein würde, die Rathskammer um ihre Meinung zu befragen, während Mangles verlangt, daß überbaupt keine gebeimen Mittheilungen stattfinden sollen. Lord Palmerston bält es vom praktischen, wie vom prinzipiellen Gesichtspunkte aus für nothwen⸗ dig, daß der Artikel in seiner ursprünglichen Form stehen bleibe. Lord John Russell bingegen schlägt vor, den in Rede stebenden, so wie den folgenden; auf geheime Depeschen aus Indien bezüglichen Artikel zu streichen. Bei der Abstimmung wird der Artikel mit 119 gegen 95 Stim⸗ men angenommen. Die übrigen Artikel nebst den von der Regierung vorgeschlagenen Amendements werden gleichfalls genehmigt. Verschiedene Zusat⸗Artikel sollen am nächsten Montage im Comiteé zur Berathung kfommen. Die auf Reform des Eherechtes bezügliche Bill wird zum drit⸗ ten Male verlesen und geht durch, nachdem sich 100 Stimmen dafür und 70 dagegen ausgesprochen haben.
Frankreich. Paris, 2. Juli. Die Einladungen zu einer auf Sonnabend Nachmittags 2 Uhr anberaumten Sitzung sind an die Konferenz⸗Mitglieder ergangen.
Im „Pays“ wird dem neuen spanischen Kabinette bereits der Wunsch zugerufen, „es möge den neuen Ministern gelingen, den bochherzigen Gefühlen der Erhaltung und des Fortschrittes alle wünschenswerthen Garantieen zu bieten.“ Die „Patrie“ bemerkt, daß die Ernennung von Männern der „liberalen Union“ zwar der konservativen Partei den Halt nicht nehme, aber doch zugleich den Hoffnungen der Progressisten wieder neues Leben verleihe.
Da der Hof während der Bauten in den Tuilerieen längere Zeit im Elysee weilen wird, so ist auf mebrere Jahre eine Anzahl von Häusern in der Vorstadt St. Honoré zur Verwendung für Bedienstete des Hofes gemiethet worden.
Der „Moniteur“ meldet, daß Succursalen der Bank von Frank⸗ reich in Brest, Bayonne, Agen und Bastia gegründet wurden.
In dem Augenblicke, schreibt die „Presse“, wo die Regierung sich ernstlich mit Verbesserung der Stellung der Volks⸗Schullehrer beschäftigt, ist es nicht ohne Interesse, zu zeigen, wie sehr das Schulwesen in Frankreich zu wuͤnschen uͤbrig läßt. Es ist über⸗ raschend, daß in manchen Gegenden, trotz zwanzigjähriger Anstren⸗ gungen, erst so wenig befriedigende Resultate erzielt worden find. So z. B. zählt das Arrieége⸗Departement in diesem Jahre 2231 Konskribirte; davon können 1214, also mehr als die Hälfte, weder lesen noch schreiben; 37 können nur lesen, und 925 können lesen und schreiben; von 55 anderen hat man den Bildungsgrad nicht ermitteln können.
— 3. Juli. Ueber die Maßregel der Bank von Frankreich zur Hebung der gedrückten Course wird im „Moniteur“ mit fol⸗ genden Worten erklärt: „Die Bank von Frankreich hatte es übernommen, für die Eisenbahn⸗Gesellschaften Obligationen bis zum Betrage von 240 Millionen unterzubringen; 75. Millionen liegen zum Unterbringen noch vor und sollen Gegenstand einer öffentlichen Unterzeichnung werden, die in Paris und in den Departements eröffnet wird. Demnach stellt vom heutigen Tage an die Vank von Frankreich jeden Verkauf von Obligationen ein. Der Tag
zur Eröffnung der Unterzeichnuung wird in ganz kurzer Zeit be⸗ kannt gemacht werden. Der Rath der Bank bat beschlossen, daß ein Vorschuß von 75 Millionen denselben Eisenbahn⸗Gesellschaften vom 1. Januar 1859 an gemacht werden soll, um den Bedarf
ihrer Arbeiten bis zum 1. Juli ohne andere Beihülfe des Kredits sicher zu stellen.“
Der Streit über den Sitz des neuen Ministeriums ist jetzt entschieden, indem der „Moniteur“ anzeigt, daß alle an den Prinzen Napoleon gerichteten Briefe, welche auf das Ministerium für Algerien und die Kolonieen Bezug haben, nach dem Palais Roval (Peristyle de Chartres), dagegen alle Privatbriefe an den Prinzen
Napoleon nach der Avenue Montague Nr. 18 adresfirt werden
müssen.
Das amtliche Blatt bringt beute ein Dekret in Betreff der Taxen, welche die französische Postverwaltung gemäß dem am 21. Mai abgeschlossenen Postvertrage mit Preußen zu erheben hat.
Die Ernennung des Genie⸗Hauptmanns von Gelis zum mon tenegrinischen Grenzkommissar ist erst erfolgt, nachdem Herr Besson,
der als Ingenieur zu dieser Mission bezeichnet worden, den Auf⸗
trag abgelehnt hatte.
Der Kaiser wird, dem Vernehmen nach, nicht im Lager von Chalons übernachten, sondern nur der Eröffnungs⸗ und der Schluß⸗ feier beiwohnen.
Der Maire von Campagnac wurde durch den Präfekten des Aveyron⸗Departements auf zwei Monate von seinen Functionen suspendirt, weil er, wie es in dem Erlasse beißt, „in seinem Canton
eine thätige Propaganda gegen den Regierungs⸗Kandidaten zum
Generalrath machte, dazu beitrug, die Wähler über die wirklichen
Absichten der Verwaltung irre zu führen und Zwiespalt im Lande zu verbreiten, sohin den ausdrüͤcklichen Instructionen des Unter⸗ Präfekten von Mihau und dem Präfektur⸗Cirkular vom 9. Juni zuwiderhandelte.“ 1 Graf von Persigny bat sich am Morgen des 2. Juli zu Calais nach London eingeschifft. — Heute fand die siebente Sitzung der Konferenz statt.
Italien. Turin, 1. Juli. Die Deputirten⸗Kammer hat ihre Sitzungen auf unbestimmte Zeit vertagt. Hier verbreiteten Gerüchten zufolge sollen demnächst Aenderungen im Kabinette be⸗ absichtigt werden. Graf Cavour soll das Ministerium des Innern abgeben, Lanza die Finanzen übernehmen und ein neuer Unterrichts⸗ Minister ernannt werden.
Laut Berichten aus Neapel vom 29. Juni hat das dortige
e
Obergericht den Cagliari, der mittlerweile laäͤngst freigelassen und wohlbehalten in Genua angekommen ist, als gute Prise erklärt. Die Officiere, welche das Schiff kaperten, werden eine Geld⸗ Entschädigung erhalten.
Spanien. Madrid, 29. Juni. Wie die „Espana“ berichtet, wurden an mehreren Punkten Spaniens zahlreiche Flüͤchtlinge, meistens Franzosen, verhaftet, die aus Gibraltar nach Spanien uüͤbergetreten waren. — Dasselbe Journal berichtet, daß in Folge der juͤngsten Vorgänge im englischen Parlamente Herr Gonzalez Bravo angewiesen wurde, sich auf seinen Posten zu begeben.
Aus Madrid, 2. Juli, wird telegraphirt, daß durch könig⸗ liche Dekrete aus ihren Aemtern entfernt wurden: fuͤnf Militair⸗ Gouverneurs⸗Direktoren, neun General⸗Capitaine, so wie die Unter⸗ Staats⸗Secretaire und höheren Beamten des Kriegs⸗Ministeriums. Admiral Quesada behält das Portefeuille der Marine.
Griechenland. Nachrichten aus Athen vom 26. Juni⸗ zufolge sollte der König gestern über Lutraki, wo ein Dampfer wartet, nach Venedig abreisen. Von Venedig soll sich der König zum Besuche nach Modena und von da nach Kissingen begeben.
Leipzig, 3. Juli. Leipzig-Dresderer 259 G Litt. A. 58 ½ Br.; do. Litt. B. 82 ¼ G. 245 Br.; do. II. Emiss. —. Cöln-Mindener
Löban-ZLittauer Magdeb.-Leipziger I. Emission Berlin -Anhalter 1 Ferun Stetuüner Thüringische 111 Br. Friedrich-Wilhelms- Nordbahn —. Altona -Kieler Anhalt-Dessauer Landesbank- Actien 86 Br. Braunschweiger Bank-Actien 100 ½ G. Weimarische Bank-Actien 95 Br. Oesterreichische 5proz. Metalliques 80 ¼ Br. 1854r Loose 185 4er National-Anleihe 81¼ Br. Preussische Prämien-Anleihe
· Konstantinopel, 22. Juni. 3 M. Marseille 268; Livorno 227.— gestiegen: L. Sterl. 165 P.; L. turque 39% K.; Agio des türk. Metallique 400.
Wechsel-Cours: London Valuten wiederum bedeutend Nap.-d'or 133 ¼ P.;
Juli, 1 Uhr 6 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep.
Oesterreichische Banknoten 97 Br. Freiburger do. dritter Emission 90 G. Oberschlesische do. Lit. C. 136 ⁄2 Br.
Breslau, 5 des Staats-Anrzeigers.) Stamm -Actien 949 Br.; Actien Lit. A. 136 ½ G-; do. Lit. B. 128 ¼ B.2 Oberschlesische Prioritäts-Obligationen Lit. D. 881½ Br.; do. Lit. E. 76 ½ Br. Kosel-Oderberger Stamm-Actien 48 G. Kosel - Oderberg¹* Priorioritäts-Obligationen —. Neisse-Brieger Stamm-Actien 65 ¼ Br.
Spiritus pro Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Pralles 9 ¼ Phhn. G. Weizen, weisser 76 —92 Sgr., gelber 76 — 89 Sgr. Roggen 57— 61 Sgr. Gerste 48 —53 Sgr. Hafer 45— 50 Sgr.
Bei flauer Stimmung stellten sieh die Notirungen meist niedriger.
Stettim, 5. Juli, 1 Uhr 40 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Weizen 72 — 74
September-Oktober 74. Roggen
Bur.)
Gold 7.
loco 38 berz., September-Oktober 39 — 38 16 da, September 16 % bez. ber - Oktober 165 — 16 ¼ bez.
Mlén, 5 Silber-Anleihe —. 4 proz. Metalliques 72 ¼ Loose 100. National-Anlehen 83½ kate 259 coup. det. London 10.11. Silber 4 ½.
Neue Loose 102¼. Bankaectien 963
London, Silber 61 Consols 95 . 1 proz. Sardinier 84½⁄. 5pror. Russen 113.
Der erschienene Bank-Ausweis
8 20,424,755 Pfd. und einen Metallvorrath von 17,938,447 Pfd.
Oeffentliche Vorladung.
Zufolge Anklage der Koͤniglichen Staats⸗An⸗ waltschaft vom 8. Mai d. J. ist gegen den fluͤchtig gewordenen Fabrikbesitzer Herrmann August Weber von hier, gedoren am 19. August 1831, auf Grund des §. 261 Nr. 1, 2 und 3 des Strafgesetzbuchs, die Untersuchung wegen einfachen Vankerutts beschlossen worden.
Zur Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 6. September d. J., Vormittags
8 Uhr, in unserem Gerichtslokale im Sitzungszimmer Nr. 4 anberaumt, zu welchem der Angeklagte mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur fest⸗ gesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder uns solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben berbeigeschafft werden koͤnnen.
Zugleich wird dem Angeklagten eröͤffnet, daß der Kaufmann Sckerl und der Tuchmacher Hein⸗ rich Busch von hier als Belastungs⸗Zeugen vor⸗ geladen find, und daß im Falle des Ausbleibens des Angeklagten mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren werden wird.
Kottbus, den 14. Juni 1858.
Köͤnigliches Kreisgericht. I Hartmann.
Abtheilung
[1898]
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns B. Wolfradt hier, ist der Tag der Zahlungs⸗Einstellung in Folge nachträͤglicher Er⸗ mittelungen anderweit auf “
den 20. Januar 1858 festgesetzt worden.
Marienwerder, den 1. Juli 18553.¼.
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1892] Konkurs⸗Eröffnung. Koͤnigl. Kreisgericht zu Thorn, Erste Abtheilung,
den 2. Juli 1858, Vormittags 11 ½ Uhr. Ueber das Vermogen des Kaufmanns G. Schoen knecht bierselbst ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet, und der Tag. der Zahlungs⸗Einstellung auf den 1. Juli cr. festgesetzt.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Gustav Prowe hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 16. Juli cr., Vormittags 12 Uhr, in dem kleinen Verhandlungszimmer des Gerichts gebaͤudes vor dem gerichtlichen Kommissar Herrn. Kreisrichter Lesse anberaumten Termine die Er⸗ klärungen über ihre Vorschläͤge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.
Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an den selben zu verabfolgen oder zu zahlen; dielmehr von dem Besitze der Gegenstände bis zum. 1. August cr. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zue machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer. etwai⸗ gen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗
da, Frübjahr 50. ber. Spiritus 19¼, Juli-August 17 ½, Septem-
Juli, Mittage 12 Uhr 45 Minnten. 7 5proz. Metalliques 82 ½.
Nordbahn 164¼. Staats-Eisenbahn-Aetien-Certifl . Hamburg 76
3. Juli, Nachmittags 3 Uhr. Spanier 26 ½
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1325
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rp 0οl, 3. Juli, Mittags 12 Uhr 12,000 Balles Umsatz. Preise ge
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Der Seeräuber. (Wolse Tel., Bur.) Mexikaner 192 meister P
Notenumlauf von
liefern. Pfandinhaber und andere mit den⸗ selben gleichberechtigte Gläubiger des Gemein⸗ schuldners haben von den in ihrem Befitze befind⸗ lichen Pfandstuͤcken uns Anzeige zu machen.
[1897]
In dem Konkurse über das Vermögen des Kleiderbändlers Louis Hellmann bier werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch auf gefordert, ihre Ansprüche, dieselben moͤgen be⸗ reits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht, bis zum 26. August c. ernschließlich bei uns schriftlich oder zur Pro tokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Per⸗ sonals auf
den 6. September c.,
10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Henke, im kleinen Verhandlungszimmer des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhal tung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Alkord verfahren werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, bat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnfitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiefigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten Bevollmäaͤchtigten bestellen und zue den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwalte Henning, Kroll, Oloff und Simmel zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Thorn, den 29. Juni 1858.
Königliches Kreisgericht Erste Abtbeilung
Vormittags
[18¹3]
In dem Konkurse uͤber das Vermögen der Kaufleute Haͤertter und Waldmann zu Freiburg ist zur Anmeldung der Forderung der Konkurs⸗ gläubiger noch eine zweite Frist
bis zum 20. Juli d. J. einschließlich festgesetzt worden.
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, die⸗ selben, sie moͤgen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis⸗ zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 23. Mai a. c. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf Mittwoch, den 1. September 1858,
Vormittags 10 Uhr,
vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Wenzel im Terminszimmer Nr. 3 unseres Ge⸗ schäfts- Lokgles anberaumt worden, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmt⸗ lichen Gläͤubiger aufgefordert, welche ihre For⸗ derungen innerhalb einer der Fristen. angemeldet haben.
Wer seine An
—
eldung schriftlich einreicht, hat
Königliche Schauspiele.
8* Dienstag, 6. Iuli roßes Ballet in 3 Abtheilungen, nach dem
Gedicht des Lord Byron: The Corsair, vom Königlichen Ballet Taglioni. Mittel⸗Preise Mittwoch, 7. Juli, find die Königlichen Theater geschlossen.
Im Opernhause. (127ste Vorstellung.)
8
Musik von Gährich. Anfang 7 Uhr.
eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.
Jeder Gläaͤubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsit hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiefigen Orte wohnhaften oder zur Praxis berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Densenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ Anwalte, Justizrath Haberling, Justizrath Koch, Justizrath Cochius, Burkert und Tautz zu Sach⸗ waltern vorgeschlagen.
Schweidnitz, den 16. Juni 1858.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung
[1894] Aufforderung der Konkursgläubiger nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist.
In dem Konkurse über das Vermögen der verehelichten Kaufmann Buchholz, geb. Schulz, zu Fürstenwalde ist zur Anmeldung der Forde⸗ rungen der Konkurs ⸗Gläubiger noch eine zweite Frist bis zum 1. August d. J. einschließlich festgesetzt worden.
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie moͤgen bereits rechtshängig sein oder nicht⸗ mit dem dafuüͤr verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 22. b 1857 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist
auf den 14. September 1858, Vor
mittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisgerichtsrath Menzel, an Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1 hierselbst, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsit hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am biefigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗ räthe Keller und Vogel und Rechtsanwalte Christiani, Koffka und Pezenburg zu Sachwal⸗ tern vorgeschlagen. b
Frankfurt a. O., den 29. Juni 1858.
Koͤnigl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.
[1893] Bekanntmachung.
Der Konkurs über das Vermoͤgen der Wittwe Tietz, Charlotte Friedericke, geb. Dettmers, hier, ist beendigt.
Frankfurt a. O., den 30. Juni 1858.
18 Königliches Kreisgericht.
Der Kommissar des Konkurses. W.“ 8
In dem Konkurse über das Vermögen de Tuchmachermeisters Friedrich Lehmann zu Peitz, ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über
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einen Akkord Termin “