1858 / 179 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Artionairen, welche zusammen ein Drittheil des Gesellschafts⸗Kapitals be⸗ fizen, kann der Antrag auf Auflösung der Gesellschaft gestellt werden; diese Aufloͤsung kann jedoch nur in einer besonders dazu gerufenen Ge⸗ neral⸗Versammlung, in welcher jeder Actionair stimmberechtigt und zur Abgabe von so viel Stimmen, als er Actien befitzt, befugt ist, beschlossen werden, wenn drei Viertheile der in der Versammlung vertretenen Actien für die Aufloöͤsung stimmen. Auf Beides muß jedoch in der Ein⸗ ladung zu dieser Versammlung ausdrücklich aufmerksam gemacht werden.

Der Beschluß über die Aufhebung der Gesellschaft bedarf der landes herrlichen Genehmigung.

Die I ernennt für den Fall der Auflöͤsung der Gesellschaft die Liquidatoren und bestimmt den Modus der Liquidation. Außerdem tritt eine Auflöͤsung der Gesellschaft in den nach dem Gesetze vom neunten November Eintausend achthundert drei und vierzig bestimm⸗ ten Fällen ein und wird nach den Bestimmungen dieses Gesetzes bewirkt

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(Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Actionairen duüͤrfen, mit Ausnahme des im F. 7 erwähnten Falles, nur durch Schiedsmänner entschieden werden, von denen jeder Theil Einen wählt. tritt nur dann hinzu, wenn die beiden Schiedsrichter sich innerhalb acht Tagen nicht einigen koͤnnen. In diesem Falle ernennt das Königliche Berg⸗Amt zu Bochum den Obmann.

Verzöͤgert einer der streitenden Theile auf die ihm durch einen Notar oder gerichtlich insinuirte Aufforderung des Gegners die Ernennung des Schiedsrichters länger als acht Tage, so muß er sich gefallen lassen, daß der andere Theil auch den zweiten Schiedsrichter ernennt.

Die Actionaire sind, wie groß auch ihre Anzahl bei einer Streitsache sein moͤge, wenn sie ein und dasselbe Interesse haben, verbunden, einen einzigen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten im Bezirke der Koniglichen Kreisgerichts⸗Deputation zu Hattingen zu bezeichnen, welchem alle pro⸗ essualischen Verordnungen und Verhandlungen in einer einzigen Aus⸗ oder Abschrift mitgetheilt werden koͤnnen. Bestellen fie einen Bevollmaͤchtigten nicht, so ist die Gesellschaft, so wie das Schiedsgericht befugt, ihnen alle Mittheilungen und Infinuationen in Gemäßheit der Paragraphen zwanzig und ein und zwanzig Titel Sieben Theil Eins der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung in einer einzigen Abschrift auf dem Prozeß Büreau der Koͤniglichen Kreisgerichts⸗Deputation in Hattingen zustellen zu lassen.

Gegen den schiedsrichterlichen Spruch findet, außer in den Fäͤllen der Nichtigkeit, nach Paragraph Einhundert zwei und fiebenzig, Theil eins, Titel zwei der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung kein Rechtsmittel statt. Für das Verfahren der Schiedsrichter sind die Bestimmungen der Paragraphen Einhundert fieben und sechszig ff., Titel zwei, Theil eins der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung nesgcenl.

Paragraph ein und dreißig.

Abänderungen der Statuten können in einer General⸗Versammlung mit einer Mehrheit von drei Viertheil der vertretenen Actien beschlossen werden, wenn ihr allgemeiner Inhalt in der Einberufung zur General⸗ Versammlung ausgedrückt war. Alle Abänderungen der Statuten bedürfen der landesherrlichen Genehmigung.

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Verhältniß der Gesellschaft zum Staate Paragraph zwei und dreißig.

Die Koͤnigliche Regierung ist befugt, einen Kommissar zur Wahrneh⸗ mung des Auffichtsrechts für beständig oder für einzelne Fälle zu be⸗ stellen. Dieser Kommissar ist befugt, den Verwaltungsrath, die General⸗ Versammlung oder sonstige Organe der Gesellschaft gültig zusammenzu⸗ berufen, allen Berathungen beizuwohnen, die Bücher, Register, Rechnun⸗ gen und Kassen der Gesellschaft einzusehen und von den Schriftstücken und allen gewerblichen Anlagen Kenntniß zu nehmen.

Paragrabh drei und dreißig.

Die Gesellschaft hat mit Rücksicht auf die von ihr betriebenen Berg⸗ bau⸗ und anderen gewerblichen Unternehmungen für die kirchlichen und Schulbedürfnisse der don ihr beschäftigten Arbeiter zu sorgen, insoweit die Verpflichtung dazu nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht Gemeinden oder anderen Corporationen, Verbänden obliegt, oder diese dazu nicht im Stande find, auch zu den Kosten der Polizei⸗ und Gemeinde Verwaltung in angemessenem Verhältnisse beizutragen und kann, sofern dieselbe sich dieser Verpflichtung entziehen sollte, angehalten werden, für die gedachten

wecke, so wie nöthigenfalls zur Grüͤndung und Unterhaltung neuer irchen⸗ und Schulsysteme diejenigen Beiträge zu leisten, welche von der Staatsregierung nach schließlicher Bestimmung der betreffenden Ressort⸗ Minister und des Ministers für Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten füͤr nothwendig erachtet werden. v

111118 Transitorische Bestimmungen.

Paragrabph vier und dreißig.

Bis zur zweiten ordentlichen General⸗Vers ang ei jeßli bilden die Herren; 9 ersammlung einschließlich

Ein Obmann

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1) Jan Jacob van Braam, Gutsbefitzer auf Steinbausen, 2) Rentner Diedrich van Aalst zu Haag, 3) Baumeister Heinrich Wilhelm Fromberg zu Arnheim, 4) Grubendirektor Diedrich Kollmann zu Bommern, 5) Gewerke Friedrich Scheerenberg zu Steele, den provisorischen Verwaltungsrath, und von diesen fungiren 2) Herr Jan Jacob van Braam 1 als Prasident, b) Herr Diedrich Kollmann als Vice⸗Präͤsident 8 In der dritten ordentlichen General⸗Versammlung wird der neue Verwaltungsrath definitiv konstituirt.

Paragrapbh fünf und dreißig.

Der provisorische Verwaltungsrath darf Eigenthumshandlungen Namens der Gesellschaft nur mit Genehmigung der General⸗Versammlung ausüben, insofern derselbe nicht durch einen besonderen Beschluß der General⸗Ver⸗ sammlung in die vollen, nach Paragraph sechszehn dem Verwaltungsrathe zustehenden Befugnisse eingewiesen wird.

Formular A. Bergbau⸗Actien⸗Gesellschaft Gelria, gegründet durch notariellen Vertrag dom ... . . bestäͤtigt durch Allerhöͤchste Kabinets⸗Ordre vom .. n ö uͤber Vierhundert Thaler Preußisch Courant.

Die Zablung ist mit Vierhundert Thalern geleistet. 8

Der Inhaber hat alle statutenmäßigen Nechte und Pflichten.

Ausgefertigt Altendorf den .

Der Verwaltungsratb der Bergbau⸗Actien⸗Gesellschaft Gelria. (Unterschrift dreier Mitglieder.)

Formular B. Bergbau⸗Actien⸗Gesellschaft Gelria. Dividendenschein zur Actie F Inhaber empfängt am 2. Januar 18.. gegen diesen Schein an den statutenmäßig bezeichneten Zahlstellen die nach Paragraph sechs und zwanzig des Statuts ermittelte Dividende für das Betriebsjahr 18.. Vqq“ Der Verwaltungsrath der Bergbau⸗Actien⸗Gesellschaft Gelria. (Unterschrift dreier Mitglieder.) (Auf der Ruͤckseite) ö Die Dividendenscheine verjähren zu Gunsten der Gesellschaft nach Ablauf von fünf Jahren, von dem Tage an gerechnet, an welchem dieselben zahlbar gestellt sfind.

d Bergbau⸗Actien⸗Gesellschaft Gelria. Anweisung zum Empfange der Actie 19 Inbaber empfaängt am gegen diese Anweisung gemäß Paragraph sechs und zwanzig des Statuts an den statutenmäßig bekannt gemachten Stellen die Serie der Dividendenscheine zur vorbezeich⸗ neten Actie. Altendorf, den ö“ 8 Der Verwaltungsrath der Bergbau⸗Actien⸗Gesellschaft Gelria. (Unterschrift dreier Mitglieder.)

Angekommen: Der General⸗Major Freiherr von Moltke, beauftragt mit der Führung der Geschaäfte des Chefs des General stabes der Armee, von Hohenzollern.

Richtamtliches.

Mecklenburg. Schwerin, 2. August. Ihre Koͤniglichen Hoheiten der Graf von Paris und der Herzog von Chartres find gestern Abend von Ludwigslust abgereist.

1 (Mecklenb. Ztg.)

Sachsen. Dresden, 2. August. Ueberaus betrübend lauten die Nachrichten über die Noth und den Schaden, welche die seit fünf Tagen fast ununterbrochen fortdauernden Regengüsse in verschiedenen Theilen des Landes, namentlich im Gebirge herbei⸗ geführt haben. Besonders hart ist hierbei die Stadt Glauchau be⸗ troffen worden, wo alle Rettungsmittel fehlten.

Nach heute Nachmittag noch zugegangenen Nachrichten hat auch der Eisenbahn⸗, Telegraphen⸗ und Postverkehr mehrfache Störungen erlitten. Die Verbindung zwischen Zwickau, Aue, Schlema und Schwarzenberg ist durch die Hochfluth unterbrochen, daͤ Eisenbahn und Chaussee gleichmäßig unfahrbar sind. Die Dämme der Ober Erzgebirgischen Bahn find an mehreren Stellen unterbrochen. Leider ist auch die Telegraphen⸗Ver bindung nach Schlema unterbrochen, so daß Eibenstock, Schnee⸗ berg und Annaberg zwar unter fich noch verbunden find, an das Telegraphen⸗Netz aber nur bei Chemnitz vermittelst der Poft an⸗

. Serie der Dididendenscheine zur

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geschloffen werden koͤnnen. Die sächfisch⸗batrische Staatsbahn ist bis jetzt durchgängig fahrbar, ein geringerer nahe bei Gößnit ent⸗ standener Schaden ist schleunigst gehoben worden. Die Linie Zwickau⸗Glauchau ist sowohl fur die Bahn als Straßen⸗Verbin⸗ ung durch Ueberfluthung unterbrochen. Die Bahn⸗Verbindung wischen Dresden und Leipzig ist durch den in der Nähe von Wurzen erfolgten Einsturz einer kleinen Brücke unterbrochen.

Auch hier in Dresden hat es seit fünf Tagen fast obne Unterbrechung geregnet. Der Wasserstand der Elbe ist seit gestern Mittag um circa 3 Ellen gestiegen (der Pegel zeigte Mittags 19 21 Z. über Null), die Weißeritz aber hat bereits eine bedrohliche Höhe erreicht und schon mehrfach bedeutenden Schaden angerichtet, indem sie, einem großen Strome gleichend, Brücken, Stege, Holzstöße mit fortgefuͤhrt hat. In der Friedrichstadt standen die Anlagen an der Weißeritsstraße heute Vormittag völlig unter Wasser, welches im Ostragehege fast eine Elle hoch steht. Im Plauen’schen Grunde at unter Anderm auch die neuerbaute Brücke bei der Felsenkeller⸗ Brauerei der Gewalt der Fluthen weichen müssen. (Dr. J.) Koburg, 30. Juli. Der heute auf einige Wochen beurlaubte Speciallandtag hat in gestriger Sitzung die Berathung des Etats beendigt. Was den Etat pro 1858 bis 1861 betrifft, so stellte er sich nach den Beschluüssen des Landtags in Einnahme auf 416,700 Fl., in Ausgabe auf 412,100 Fl., so daß der Ein⸗

ahmeüberschuß 4600 Fl. beträgt.

Baiern. Müͤnchen, 31. Juli. Geh. Medizinal⸗Rath Dr. Schönlein, welcher in der jüngsten Woche in Bamberg ver⸗ weilte, ist gestern in unserer Stadt eingetroffen und begiebt sich von bier zu Sr. Majestät dem Koöͤnige von Preußen nach Tegernsee.

Großbritannien und Irland. London, 1. August. Aus Osborne, 31. Juli, wird dem heutigen „Observer“ geschrieben: „Ihre Majestät hielt heute eine Geheimraths⸗Sitzung zu dem Zwecke, die Prorogation der gegenwärtigen Session des Parlaments bis auf den 19. Oktober zu verfügen und der beim morgenden Schlusse der Session zu haltenden Thronrede ihre Genehmigung zu ertheilen. Der Earl von Derby, der Lord⸗Kanzler, der Earl von Malmesbury, der sehr ehrenwerthe Spencer Walpole, General Peel, der Marquis von Salisbury, der Earl von Hardwicke, Earl de la Warr und Lord John Manners waren von London herübergekommen, um der Berathung beizuwohnen. Auch der Prinz⸗Gemahl und Sir John Pakington waren anwesend.“

Wie das „Court Journal“ meldet, hat die Königin Victoria den Grafen von Persigny füͤr den 5. d. M. mit einer Einladung zum Diner an Bord ihrer VPacht zu Cherbourg deehrt.

Mehrere Minister werden Ihre Majestät nach Cherbourg be⸗ gleiten. Muthmaßlich werden zwei Staats⸗Secretaire in London bleiben und zwei in der Umgebung der Königin an dem Ausfluge Theil nehmen,

Prinz Albert hat sich vorgestern mit der Pacht „Victoria and Albert“ nach Portland begeben, um die dortigen Hafenarbeiten zu besichtigen. Nahe an ihrem Ankerplatze lagen vorgestern an 60 Privat⸗YVachten, die am 6. August bei Tagesanbruch von den Reedles (Insel Wight) eine Wettfahrt bis Cherbourg machen wer⸗ den. Sie gehören sämmtlich dem Royal⸗Vacht Club an, zu dessen Mitgliedern Kaiser Napoleon gehört. Preis des Siegers ist ein vom Kaiser geschenkter goldener Pokal.

Am vorigen Freitag erklärte im Oberhause der Earl von Donoughmore, die Anlegung einer Telegraphen⸗Linie nach Indien durch das Rothe Meer sei mit großen Schwierigkeiten verknüpft. Die von ihm in dieser Hinsicht gethanen Aeußerungen klangen durchaus nicht so, als denke die Regierung daran, das Unter⸗ nehmen bald in Angriff zu nehmen. Der „Observer“ nun meldet, sie habe einen Kontrakt mit der Telegraphen⸗Gesellschaft des Rothen Meeres Behufs der Herstellung einer Linie von Alexandria über Aden nach Kurratschi abgeschlossen und garantire der Compagnie auf 50 Jahre einen Ertrag von jährlich 4 ½ Prozent.

Dem Sieger von Kotah, Kalpi und Uwalkor, Sir Hugh Rose, ist die durch den Tod des Generals Aylmer erledigte Stelle als Oberst des 40. Regiments verliehen worden.

Frankreich. Paris, 1. August. Der Entwurf Walewsli's uüͤber die Donau⸗Fürstenthuͤmer soll mit geringen Abänderungen von der Konferenz genehmigt sein, und so bliebe nur über die Donau⸗Schifffahrt zu verhandeln übrig.

Der amtliche Theil des „Moniteur“ enthält ein Dekret, wo⸗ durch die „Société de l'hôtelet des immeubles de la rue de Rivoli,“ ermächtigt wird, unter Modification ihrer Statuten, die Benennung „Compagnie immobilieère de Paris“ anzunehmen

Der Oberst vom Generalstabe, Castelnau, ist zum Kabinets⸗ Chef des Kriegs⸗Ministers ernannt worden.

Amerika. Der Dampfer „Afrika“ ist aus New⸗Vork mit Nachrichten bis zum 21. v. Mts. eingetroffen. Nach denselben sollen der amerikanische und der britische Gesandte in Mexiko Be⸗ fehl erhalten haben, Mexiko zu verlassen, sofern das dortige Gouvernement die britischen Glaubiger nicht besser beruͤcksichtige.

London, Montag, 2. August, Mittags. (Wolff's Tel. Bur.) Heute wurde das Parlament durch den von der Königin ernann⸗ ten Kommissarius prorogirt. In der Thronrede heißt es unter Anderem, die Königin glaube, sfie könne vermöge ihrer Beziehungen zum Auslande vertrauensvoll der Erhaltung des Friedens ent⸗ gegensehen und zuverfichtlich auf eine befriedigende Lösung der verschiedenen, den Pariser Konferenzen vorliegenden Fragen hoffen. Die Thronrede gedenkt mit Rührung der Armee inm Indien und giebt sich der Hoffnung hin, der Friede werde bald daselbst ein kehren. Nachdem die Erwartung ausgesprochen u orden, daß die bewilligten Gelder ausreichen werden, geschieht schließlich meh⸗ rerer in diesem Jahre durch die Häuser gegangenen Gesetze Er wähnung.

Statistische Mittheilungen

Die amtliche Ueberficht der im Regierungs⸗ Bezirke Stet⸗ tin bei Beginn des Jahres 1858 vorhandenen Schank⸗ Anlagen aller Art ergiebt folgende Zahlen, welche wir mit denen des Vorjabres in Vergleich stellen. Es betrug am 1. Januar 1858 die Gesammtzahl: a) der Kleinhandlungen mit Getränken 343, 13 weniger als zu derselben Zeit des Vorjahres; b) der Gastwirthschaften 853, 4 weniger als zu derselben Zeit des Vorjahres; c) der Schanke und solcher An⸗ lagen, in welchen überhaupt zubereitete Speisen und Getränke zum Genusse auf der Stelle verkauft werden, 1021, 9 weniger als zu ber⸗ selben Zeit des Vorjahres; d) aller zu a. bis c. vorstehend be⸗ zeichneten Anlagen 2220, gegen 2246 am 1. Januar 1857. Mithin waren am 1. Januar 1858 26 Anlagen weniger als zu derselben Zeit des Vorjahres vorhanden. Bei Annahme der Bevölkerungszahl auf 595,282 Seelen nach dem Resultate der im Jahre 1855 stattgehabten allgemeinen Volkszählung des Regierungsbezirks kommt am 1. Januar 1858 durchschnittlich eine Klein⸗ handlung mit Getraͤnken auf je 1736, eine Gastwirthschaft auf je 698, eine Schank⸗ und solche Anlage, in welchen überhaupt zubereitete Speisen und Getränke auf der Stelle verkauft werden, auf je 581, und von der Gesammtzahl aller der vorbezeichneten Anlagen durchschnittlich eine auf e 268 Seelen. (Pr. C.)

Ueber den Zustand der Spar⸗ und Prämien⸗Kasse des Vereins zur Beförderung der Arbeitsamkeit im Regierungsbezirk Aachen geben folgende, aus amtlichen Berichten entnommene Mittheilungen näheren Aufschluß. Die Kasse wurde im Jahre 1834—36 errichtet. Das Minimum der Einlagen ist * Thlr. resp. 25 Thlr., das Maximum 200 Thlr. resp. 2000 Thlr. An Zinsen gewäͤhrt die Kasse den Einzahlern 5, 4 und 3 ½ pCt. und erhält von den ausgeliehenen Kapitalien durchschnittlich pCt. Am Schlusse des Jahres 1856 war ein Bestand von 4,253,666 Thlrn. 22 Sgr. 5 Pf. vor⸗ handen. Waährend des Jahres 1857 find hinzugetreten: a) durch neue Einlagen 2,871,616 Thlr. 10 Sgr. 5 Pf., b) durch Zuschreihung von Zinsen 174,674 Thlr. 28 Sgr. 2 Pf. Die Ausgaben dessel⸗ ben Jabres betrugen an zurückgenommenen Einlagen 2,289,001 Thlr. 8 Sgr., es verblieb daher am Schlusse des Jahres 1857 an Einlagen ein Bestand von 5,010,986 Thlr. 23 Sgr., so daß sich der Bestand gegen den Abschluß des Jahres 1856 um 757,320 Thlr. 7 Pf. vermehrt hat. Der Bestand des Reservefonds beträgt im Gan⸗ zen 428,538 Thlr. 25 Sgr. 6 Pf. Von diesem Vermöoögen der Kasse find zinsbar angelegt auf Hypothek 748,804 Thlr. 7 Sgr. 9 Pf. auf städtische, 503,959 Thlr. 1 Sgr. auf ländliche und 40,859 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf. auf städtische und ländliche Grundstücke; ferner 1,801,993 Thlr. 10 Sgr. in auf den Inhaber lautenden Papieren, 1,143,781 Thlr. 28 Sgr. 2 Pf. in Darlehnen gegen Bürgschaft und Wechsel, 502,194 Thlr. 12 Sgr. in Dar⸗ lehnen auf Faustpfand und 422,615 Thlr. 6 Sgr. 9 Pf. bei öffentlichen Instituten und bei Bankhäusern, zusammen 5,151207 Thlr. 14 Sgr. 10 Pf. Die Zahl der im Umlaufe befindlichen Sparkassen Quittungsbücher betrug: a) bis zur Einlage von 20 Thlrn. = 5627 Stück;, b) von 20 bis 50 Thlr. = 5126 Stück; c) von 50 bis 100 Thlrn. = 4409 Stück; d) von 100 bis 200 Thlrn. = 7374 Stück; e) von 200 Thlrn. und darüber = 5137 Stück; in Summa = 27,673 Stück. (Pr. C.)

MNarktprelse. Berlin, den 2. August.

Zu Lande: Roggen 2 Thlr. 6 Sgr. IJ Pf., auch 2 Thlr. Grosse Gerste 1 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf., auch 1 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf. Hafer 1 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf., auch 1 Thlr. 15 Sgr.

Lu Wavsser: Weizen 3 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 2 Thlr. 1.

6 Pf. kRoggen 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 1 Thlr. 28 Sgr.

Grosse Gerste 1 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf., auech 1 Thlr. 18 Sgr.

ia 1 h. 16 kr. 3 t., hh. 11 g. 3 f. Sonnabend, den 31. Juli.

Das Schock Strobh 10 Thlr. 10 Sgr., auch 9 Thlr. Der Centaer Heu 1 Thlr. 20 Sgr., geringere Serte auch 1 Thlr. 8 Sgr. Kar- toffeln, der Scheffel] 27 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr., metzenwels 2 Sgr., auch 1 Sgr. 3 Pf.

Leipzig, 2. August. Leipzig-Dresdener 261 ¼ Br. Löbau-Zittauer Litt. A. 56 G.; do. Litt. B. 84 Br. Magdeburger-Leipziger I. Emission 248 ½ Br.; do. II. Emiss. Berlin- Anhalter —. Berlin-Stettiner —. Cöln-Mindener Thüringische 113 G. Friedrich-Wilhelms- Nordbahn —. Altona -Kieler Anhalt-Dessauer Landesbank- Aectien 81 ½¼ Gld. Braunschweiger Bank-Actien 106 Br. Weimarische Bank-Actien 98 G. Oesterreichisehe 5 prez. Metalliques 80, Br. 1854r Loose —. 185 4d er National-Anleihe 81¼ ( Preussische Prümien-Anleihe —.. 1“