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ländischem Fleischwerke, Wein, Most, Branntwein, Bier und rabak,
Preußen. Im Stromgebiet der Elbe werden, wie wir hören, staatliche Maßregeln in Betreff einer Schonzeit fuͤr Fische angestrebt. Die Vermehrung und der Gesundheitszustand der Bevol⸗ kerung sind wesentlich durch eine genuͤgende Vermehrung des Nah⸗ rungsstoffes bedingt, den wir in Gestalt von Fleisch und Brod dem Boden, in Gestalt von Fischen den Gewaͤssern abgewinnen. Sorg⸗ ame Regierungen lassen sich es daher angelegen sein, nicht nur die Früchte auf den Feldern, sondern auch die Fische in den Gewäs⸗ sern zu schützen. In der letztern Hinsicht ist die Gesetzgebung noch mangelhaft, denn die Anordnungen uͤber Ausübung der Fischerei geben nicht einmal so weit als die Jagdgesehe, welche e he⸗ Thiere doch wenigstens in der Fortpflanzungszeit zu schützen pfle⸗ gen; daher sind die Klagen über Verschlechterung der Fischerei all⸗ gemein. Die Zerstörung des thierischen Lebens in den suͤßen Ge⸗ wässern schreitet mit Riesenschritten vorwärts. Man fängt die mei⸗ sten Fische gerade in der Zeit, wo sie sich fortpflanzen und deswe— gen in Schaaren zusammenkommen, aber damit vernichtet man nicht nur die gefangenen Individuen, sondern auch e een von Generationen. Dazu kommt, daß Fabriken und Manufalturen eine Menge schädlicher Salze, giftiger Farbestoffe und anderer ver⸗ derblicher Substanzen in die Wasserbäche, deren sie sich als trei⸗ bender Kraft bedienen, führen und dadurch die darin lebenden Fische vertreiben oder tödten. Die Sorge für die Schifffahrt bringt den Fischen ebenfalls mancherlei Gefahren. Das häufige Ausräumen der Strombetten fuͤhrt zur Wegnahme der Wasserpflanzen, des Sandes und des Schlammes, in denen die nothwendigen Bedingun⸗ gen der natürlichen Aufzucht junger Fische liegen. Ferner stöͤren die Dampfschiffe die Fische durch die von ihnen gebildeten Wellen und werfen eine Menge von Eiern und unbehülflichen Jungen auf den Strand, welche dort rettungslos zu Grunde gehen. Unter solchen Umständen haben die Regierungen jetzt mehr als je Ursache, der weiteren Verminderung der Fischproduktionmit geeigneten Gesetzen ent⸗ gegenzutreten. Die preußische Regierung beschäftigt sich schon seit mehre⸗ ren Jahren angelegentlichst mit diesem Gegenstande. Unter dem 21. Ok⸗ tober 1855 hat die Königliche Regierung zu Merseburg Polizeivorschrif⸗ ten zum Schutz der Fische erlassen und durch Mittheilung derselben andere Regierungen zu aͤhnlichen Maßregeln aufgefordert. Die Königlich säͤchsische Regierung hat diese Mittheilung mit Dank aufgenommen und ist dadurch veranlaßt worden, sich von der dazu geeigneten Behöͤrde über denselben Gegenstand Bericht erstatten zu lassen. Seit dieser Bericht erstattet ist, beschäftigt man sich auch im König⸗ reich Sachsen mit der Erörterung, ob eine Schonzeit für Fische, wie sie die Köoͤniglich preußische Regierung zu Merseburg in der Polizeiverordnung vom 21. Oktober 1855 vorschreibt, eingeführt, werden solle. In Bezug auf die Lachsfischerei in der Elbe ist Sachsen bereits auf diplomatischem Wege mit Preußen und L ester⸗ reich ins Vernehmen getreten und sind darüber wahrscheinlich nächstens kommissarische Verhandlungen zu erwarten. Auch mit Dessau und Bernburg schweben über diesen Gegenstand Verhand⸗ lungen. Da die Fischerei in der Elbe bis jetz! faktisch von jeder beschränkenden Bestimmung frei war, so läßt sich für die volle Wir⸗ kung einer ihr aufgelegten Schonzeit natürlich noch keine Erfahrung aufstellen, aber eine solche Maßregel erscheint als dringendes Be⸗ dürfniß. (Pr. C.)
Hannover, 16. August. Die heutige „Neue Hannoversche Zeitung“ giebt in einer besonderen, 10 Quartseiten starken Beilage ie hannoversche Separatansicht über die Königlich dänische Ant⸗
wort vom 15. Juli d. J.
Sachsen. Dresden, 16. August. Die „Leipziger Zeitung“ veröffentlicht das Finanzgesetz auf die Jahre 1858, 1859 und 1860. Der Wortlaut desselben ist:t: 8 .
Wir, Johann, von Gottes Gnaden Koͤnig von Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc., haben in Folge der über das Staatsbudget der Jahre 1858, 1859 und 1860 mit Unsern getreuen Ständen gepflogenen Berathung, mit deren Beistimmung, das darauf zu gründende Finanzgesetz in Folgendem zu er⸗ lassen beschlossen: §. 1. Für den ordentlichen Staatshaushalt wird die laufende Einnahme und Ausgabe während der gedachten Verwilligungs⸗Periode budget⸗ mäßig auf die Summe von Neun Millionen Dreihundert Fünf und Sechszig Tausend, Zwei Hundert Drei und Vierzig Thaler festgestellt, zu Verwendung für außerordentliche Staatszwecke hingegen noch überdies ein Gesammtbetrag von Fünf Millionen, Zwelhunder. Jwe und Vierzig Tausend, Sechshundert Acht und Fünfzig Thaler hiermit ausgesetzt. K. 2. Zu Deckung des laufenden Aufwands für den ordentlichen Staatshaushalt und der auf die Spezialkassen gewiesenen Verwaltungs⸗ und sonstigen Ausgaben sind,
neben den im Uebrigen den Staatskassen budgetmäßig zugewiesenen Ein⸗ nahmequellen, für jedes der drei Jahre 1858, 1859 und 1860 durch⸗ gehends den bestehenden gesetzlichen Vorschriften gemäß zu erheben: a) die Grundsteuer nach Neun fennigen von jeder Steuer⸗ einheit, b) die Gewerbe⸗ und Personalsteuer, ce) der Grenzzoll von ein⸗, aus⸗ und durchgehenden Waaren, d) der Elbzoll, e) die Branntweinsteuer für inländischen Branntwein, e Biermalz⸗ steuer, g) die Weinsteuer für inländischen Wein, h) die Tabaksteuer von
inländischen Tabaksblättern, i) die Uebergangssteuer von vereins⸗
8 908
k) die Rübenzuckersteuer, 1) die Schlachtsteuer, m) die Stempelsteuer, n) die geordneten Zuschläge zur Schlacht⸗ und Stempelsteuer. F. 3. Die Gewerbesteuer der Bankschlächter und Branntweinbrenner ist auch künftig (vergl. §. 2 des Gesetzes vom 31. Januar 1852 und F. 11 des Gesetzes vom 23. April 1850) nach einem aliquoten Theile der von ihnen im vorhergehenden Kalenderjahre erlegten Schlachtsteuer, beziehent⸗ lich Maischsteuer, zu entrichten. ie Bestimmung des diesfalls anzuneh⸗ menden, den bezüglichen bisherigen Gewerbesteuer⸗Beiträgen Quotalverhältnisses bleibt auch sär die Jahre 1858 bis mit 1860 Unserm Finanzministerium üͤberlassen, und sind sodann die für die Bankschläͤchter biernach ausfallenden Individualansätze bei Abschätzung der Bankbäcker (vergl. §. 11 D des Gesetzes vom 23. April 1850) zum Anhalten zu nehmen. Nicht minder hat Unser Finanzministerium die Termine für die Erhebung der Gewerbe⸗ und Fenseeierer zu bestimmen. § 4. Alle sonstigen Abgaben, Natural⸗ und Geldleistungen, welche nicht ausdrücklich aufgehoben worden sind, oder noch aufgehoben werden, haben vorschriftsmätßig §. 5. Die zu Verwendung für außer⸗ ordentliche Staatszwecke (§. 1) ausgesetzte Verwilligung ist aus den, so weit noͤthig, durch besondere Kreditmaßregeln zu verstärkenden Kassenbe⸗ ständen zu entnehmen. Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, mit dessen Ausführung Unser Finanz⸗Ministerium beauftragt ist, eigenhändig voll⸗ zogen und Unser Konigliches Siegel beidrucken lassen. Gegeben zu Dres⸗ den, am 12. August 1858.
Großbritannien und Irland. London, 16. August. Der Dampfer „America“ brachte 725,6141 Dollars an Con⸗ tanten und Nachrichten aus New⸗Vork bis zum 4ten d. M. Nach denselben wollte der mexikanische Gesandte Mitte dieses Monats aus Washington nach Mexiko zurückkehren. In New⸗ Orleans wüuͤthete das gelbe Fieber. In New⸗YVork war der Cours auf London 109 bis 109 ¼, Baumwolle 12 ¼, Weizen ge⸗
wichen. Der Dampfer „Persia“ war aus Europa daselbst ange⸗ kommen. 1 Die heut erschienene „Times“ meldet aus Lucknow vom 6. Juli,
daß die Rebellen seit der Niederlage bei Nawabgunge entmuthigt seien. Die Begum und deren Sohn, der König von Oude, sammeln Truppen in Bundelkund. — In Bombay waren Imports steigend und der Cours auf London 2 Sh. 3 ¼ Pce.
Die „Austria“ ist mit Nachrichten aus New⸗Vork vom 2ten August eingetroffen. Geld war daselbst überflüssig und der Cours auf London 109 ½. Weizen war fest, Baumwolle 11 ½.
Der „Van-
derbilt“ war in New⸗Vork eingetroffen.
Frankreich. Paris, 15. August. Der „Moniteur“ mel⸗ det aus Lorient vom 14. August: Der Kaiser hielt Morgens 10 Uhr Musterung der in Lorient stehenden Land⸗ und See⸗Truppen, welche acht Linien bildeten. Um 12 ½ Uhr nahm der Kaiser an Bord der „Reine Hortense“ die Rhede von Lorient und die Citadelle von Port⸗Louis in Augenschein. Als er in Port⸗Louis ans Land trat, wurde er vom Maire dieses Platzes in einer Rede begrüßt, die auf die Heldenthaten der Franzosen im Baltischen und Schwar⸗ zen Meere und auf die Großthaten, die unter dem Kaiser für Schifffahrt, Handel und Industrie erfolgt seien, hinwies. Der Kaiser entgegnete, daß mancherlei Gründe, wodurch seine Fuͤrsorge auf Port⸗Louis gelenkt würde, zusammenträfen. Um 4 Uhr traf der Kaiser wieder in Lorient ein, wo er das Ar⸗ senal und die Hafenbauten besichtigte und schließlich den Festlich⸗ keiten beiwohnte, unter denen das Transport⸗Schiff „Calvados“ von 1200 Tonnengehalt und 90 Metres Länge vom Stapel ge⸗ lassen wurde. liches Aussehen. Um Notre⸗Dame⸗Kirche, wo ein Te Deum zur Feier des heutigen Ta⸗ ges gesungen wurde. in Uniform bei. Wie eine telegraphische Depesche meldet, richteten zur nämlichen Stunde der Kaiser und die Kaiserin heiße Gebete an die Vorsehung in der Kapelle von St. Anne d'Auray. Eine
ungeheure Menschenmenge, nahe an 100,000 Menschen, ist durch die Anwesenheit Ihrer Majestäten sowohl, als auch durch die Frömmigkeit, die in der Bretagne noch herrscht, nach diesem be⸗ Der „Mo⸗
rühmten Heiligthume Frankreichs hingezogen worden. niteur de la Flotte“ meldet aus St. Louis (am Senegal) vom
19. Juli, daß der Gouverneur Faidherbe am 18. Juni mit zwei
Häuptlingen Friedensverträge geschlossen und am 4. Juli nach den Minen von Bambuk, von denen man sich bedeutenden Ge⸗ winn verspricht, abgereist sei.
— 16. August. Der erste Secretair bei der französischen Gesandtschaft zu Berlin ist zum Offizier der Ehrenlegion ernann
worden. — Heute hat abermals eine Konferenz⸗Sitzung statt. 8
gefunden. 176
Spanien. Madrid, 14. August. nach Madrid zurückgekehrt. — von neun Spitälern in den erzbischöflichen Diözesen. —
General Serrano ist
Die Koͤnigin befahl die Errichtung Vom
Paris hat heute, am Napoleonstage, ein ganz fest. 12 Uhr war feierlicher Gottesdienst in der
Die ganze offizielle Welt wohnte demselben b
Oktober an ist das Betteln verboten. vml
Mußland und Polen. St. Petersburg, 12. Auguft
Der Justiz⸗Minister hat dem dirigirenden Senat eine von dem
—2 Mimnister des Kaiserlichen Hofes mitgetheilte und am Zö8ster Juni d. J. vom Kaiser bestätigte Zeichnung vorgelegt, über di
8 dem weißen oder silbernen Reiter (d. heil.
Badesaison eingeführt.
wie es aus der Grube kommt, theils an Fabrikanten zur Bereitung von
seebicnen Krystallsalzes hat an einzelnen Orten
Städten der östlichen Provinzen verkauft werden. 8 jacl
enthalten sind.
die krystallinische Form auch in den kleinsten Körnchen noch bemerk⸗ ar, und theils in Folge dessen, theils weil dies Salz fast ganzlich wasserfrei
ist, stellt sich dessen spezifisches Gewi hg sse Siedsalzes (etwa 1.r. ewicht fast doppelt so groß, als das des
Krystallsatz fast so weit wie mit zwei Metzen Sieds so i en Siedsalz, so ist scheinbar die Ge ahr vorhanden, daß beim Gebrauch 412 Küche! 1¼
versalzen werden. brauch bereits gezeigt, daß solche Gefahr in der That nicht besteht, indem
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ies wanul 77 2,2 WWW11“; Anorbnung ber Reichswappen⸗Farben auf Fahnen, Flaggen und anderen Gegenständen, welche bei feierlichen Gelegenheiten benutzt werden, so wie die Beschreibung dieser Zeichnung. Die * dieser Farben ist eine horizonkale; der obere Streifen ist schwarz, der mittlere gelb oder golden, und der unterste Streifen weiß oder filbern. Die ersten Strei⸗ fen entsprechen dem schwarzen Reichs⸗Adler im gelben oder goldenen Felde, und die Kokarde aus diesen beiden Farben war von Kaiser Paul 1. gestiftet, während auf Fahnen und anderen gerzierungen diese Farben schon während der egierungszeit der Kaiserin Anna Ivanowna im Gebrauch waren. Der unterste weiße oder silberne Streifen entspricht der Kokarde Peters des Großen und der Kaiserin Katharina II. Der Kaiser Alexander I. vereinigte
nach der Einnahme von Paris im Jahre 1814 die gebräuch⸗
liche Wappen⸗Kokarde mit der älteren Peter des Großen, welche
Der Eisenbahnzug aus Paris und Brüssel hat am 16. d. M. 5½ Uhr Morgens in Koͤln den Anschluß an den Schnellzug nach
Hamburg, Dienstag, 17. August, Morgens. (Wolfs'’s Tel. Bur.) Nach einer telegraphischen Depesche der „Hamburger Nach⸗
richten“ aus Kopenhagen meldet das gestrige „Dagbladet“, daß
der Koͤnig binnen Kurzem nach dem Herzogthume Schleswig ab⸗ reisen und daselbst im Schlosse Glücksburg refidiren werde. Un⸗ mittelbar nach der Inspection des holstein⸗lauenburgischen Bundes⸗ Kontingents durch die Kommissarien des deutschen Bundes wird der König sich nach Rendsburg begeben, um die dort zusammen⸗ gezogenen Truppen zu inspiziren.
Gewerbe⸗ und Handelsnachrichten.
Stralsund, 14. August. Auf den in diesem Jahre im Regierungs⸗ Bezirk Stralsund abgehaltenen Remonte⸗Märkten wuͤrden zum Verkauf ge⸗ stellt 272 Pferde. Davon sind gekauft 80 Pferde für die Summe von 11,925 Thlr. Der gezahlte hoͤchste Preis war 240 Thlr., der niedrigste 110 Thlr. und der Durchschnittpreis 149 Thlr. 1
Nach einer Bestimmung der Koͤniglich preußischen Telegraphen⸗ Direction geschieht die Bestellung von Devpeschen nach Neustadt bei Magdeburg von Magdeburg aus nicht durch die Stationsboten, sondern durch expresse Boten. Bei der Aufgabe solcher Depeschen werden 24 Sgr. als das regelmäßige Botenlohn erhoben. (Pr. C.) —
— Für die Dauer der diesjährigen Badesaison sind im Gebiete des Telegraphenvereins folgende Vereinsstationen meist mit gewöhnlichem Ta⸗ gesdienst eröffnet: 1) die in Kissingen seit dem 1. Juni; 2) die in Rei⸗ chenhall seit dem 10. Juli; 3) die in Scheveningen, welche erst kürzlich durch eine neu hergestellte Telegraphenlinie mit dem Haag verbunden ist, seit dem 20. Juni; 4) die zu Badenweiler bei Mühlheim im badischen Oberrheinkreise seit dem 15. Juli; 5) die zu Heiligendamm in Mecklen⸗ burg⸗Schwerin seit dem 1. Juli; 6) die zu Mehadia in Ungarn (Herku⸗ lesbäder) seit dem 19. Mai; 7) die in Baden bei Wien seit dem 1. Juni. Bei den Stationen zu Teplitz und zu Carlsbad ist seit dem 1. Juni, bei der Station zu Marienbad seit dem 15. Juni, bei der zu Franzensbad seit dem 1. Juli permanenter Nachtdienst für die Dauer der diesjährigen (Pr. C.)
— Während bisher das Staßfurther Steinsalz in der Beschaffenheit,
Glaubersalz, Soda u. s. w. verkauft oder zur Sättigung der Siedsoole verwendet wurde, hat man seit einigen Wochen damit begonnen, das ganz weiße Krystallsalz auszusondern und zu vermahlen. Der Verkauf dieses der Provinz Sachsen ereits begonnen und in einigen Tagen wird dasselbe zunächst in den groͤßeren namentlich auch in Berlin versuchsweise b Dies Krystallsalz übertrifft an Reinheit alle bekannten Salze, indem dasselbe unter 100 Theilen mehr als 98 Theile reines Koch⸗ salz (Chlornatrium) enthält, während im besten in Preußen produzirten Siedsalze durchschnittlich unter 100 Theilen nur 95 Theile reines Kochsalz
Es wird das Krystallsalz zwar sehr fein gemahlen, jedoch
zu 5). Reicht man hiernach mit einer Metze das erforder⸗ „ nicht abgewogen, sondern nach Gutdünken verwendet wird, die sen bis dahin, wo man mit diesem Salze näher bekannt ist, moͤchten Inzwischen hat die Erfahrung beim probeweisen Ge⸗
Georg) im Wappen
handel
WI1111qq1X“*X*“ W“ das scharfe, feinkörnige Steinsalz nicht in dem Ma
wie das wollige, zusammenklebende Siedsalz. Das Krystallsalz wir
Zollgewicht), das
dichtes und dauerhaftes Leinen verwendet werden. (Pr. C.)
Sibirien liegen amtliche Angaben der Behörden des Irkutzk vor. 35 Pfd., d. h. 139 Pud 24 Pfd. mehr als im ahre 1856 geliefert.
den Bezirken Kanskyv, Olekmynsky und Irkutzk 8 9er. 46 Wäschen auf 178 Pud 1 Pfd. oder 12 Vorjahr. In den Bezirken Verkneudinsky haben 47 Wäschen 13 Zud 38 Pfd. oder 2 Pud 20 Pfd. mehr eingetragen. Im Gonzen find b
den, dessen Gehalt sich als 1,5 Solotnik (zu % Pfd.) Gold für je Pud betragend erwies. Der Gesammt⸗Ertrag belief über 1182 Pud 35 Pfd. oder auf 129 Pud 21 Pfd. 186 E 8
— Nach einer Bekanntmachung der Hafenbehöͤrde sind in Folge der dortigen Hafenbauten, insbesondere der Verlängerung der Hauptmole, die beiden Tonnen, welche innerhalb des Hafenbassins die am Eingang des letzteren gebildete Sandbank bezeichneten, eingezogen worden, so daß nur die dritte, blieben ist.
sich demgemäß
(Pr. C.)
Die einlaufenden Schiffe koͤnnen daher von dieser Boje aus
wasser durch den auszuführenden Bau gesperrt ist. (Pr. C.)
— Ein neuerer Erlaß der chilenischen Regierung ordnet ausdrücklich an, daß folgende Artikel: Siebe zum Sortiren der Metalle, eiserne For⸗ men zum Gießen von Röͤhren und Zähler für Dampfmaschinen, als zu den in der Zollordnung erwähnten Maschinen zur Hebung der Gewerbe und des Bergbaues gehörig, fortan mit Einfuhrzoll zu verschonen seien.
(Pr. C.)
— Seitdem in Folge einer im J Parlaments⸗Akte vom 8. August 1848 Sklavenschiffe brasiliani⸗ britischen Gerichtsbarkeit unterworfen worden sind, hat der Sklavenhandel an der brafilianischen Küste fast ganz aufgehöͤrt Wesentlich hat unzweifel⸗ baft zu diesem an sich erfreulichen Ergebniß die rücksichtslose Strenge bei⸗
und Flußmündungen wegnahmen und verbrannten. Indeß hat die brafilianische Regierung durch eine fremde Flagge Anstoß genommen und von England den Wider⸗ ruf jener Parlaments⸗Akte gefordert, indem sie sich übrigens gleichzeitig bereit erklärt hat, ein neues Abkommen zur Unterdrückung des Sklaven⸗ s an Stelle des Vertrages vom 23. November 1826 zu schließen
v
Berlin, den 16. August 1858. Königl. Polizei-Präsidium.
Actüen
Aaleibe —.
Auf dem hiesigen Schlachtvieh-Markte sind vom 10. August bis incl. den 16. August 1858 a) zum Verkauf gestellt worden: 1) Rindvieh 594 Stück, 2) Kälber 808 Stück, 3) Schweine 1313 Stüek, 4) Hammel 8607 Stück; b) verkauft worden sind: 1) Rindvieh 560 Stück, 2) Käal- ber 808 Stück, 6. Schweine 1140 Stück, 4) Hammel 7805 Stück; c) unverkauft geblieben sind: 1) Rindvieh 34 Stück, 2) Kälber — Stück, 3) Schweine 173 Stück, 4) Hammel 802 ZEZE111“
¹ Marktpreise.
Berlin, den 16. Auguszt.
vLu Lande: Weizen 3 Thlr. Roggen 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 1 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf. Grosse Gerste 1 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf., aunch 1 Thlr. 25 Sgr. Hafer 1 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf., auch 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf.
Zu Wasser: Weizen 3 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf., auch 2 Thlr. 25 Sgr. Roggen 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 1 Thlr. 29 Sgr. 5 Pf. Grosse Gerste 2 Thlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 1 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. Hafer 1 Thlr. 16 Sgr. 3 n. anch 1 Thlr. 12 Tgr. 6 E.
Sonnabend, den 14. August. b
Das Schock Strob 10 Thlr., auch 8 Thlr. 15 Sg Heu 1 Thlr. 20 Sgr., geringere Sorte auch 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. Kar- toffeln, der Scheffel 20 Sgr., auch 12 Sgr. 6 Pf., metzenweis 1 Sgr. 6 Pf., aueh 1 Sgr. 1“
“ 8 v“ Der Centner
Lelpaig, 16 August. Leipzig-Dresdener 262 ½ G. Löbau-TZittauer Lit. A. 56 ½ G.; do. Lu. B. —. Magdeburger-Leipziger I. Emission 252 ½ G.; do. II. Emiss. —. Berlin -Anhalter —. Berlin - Stettiner —. Cöln-Mindener —. Thüringische 116 G. Friedrich -Wilhelms- Nerdbahn —. Altona -Kieler —. Anhalt - Dessauer Landesbank- Actien 82 ¾ G. Braunschweiger Bank-Actien —. Weimarische Bank-
99 Br. Oesterreichisehe 5 prez. HMetalliques 81 G. 1854r Loocse —. 185 4er National Aleit. 82176 Preuvssische Prümien
aneinander haftet, s aus den oöͤffentlichen Magazinen in Gebinden von 9. Tonne (127 Pfd. 24 Loth
ebinde zu 4 Thlr. verkauft und zur Verpackung ein
— Ueber die vorjährige Ausbeute der Goldwäͤschen in Oft⸗
1 Gouvernements Danach haben im Bezirk Jeneseisk 89 Wäschen 990 Pub
8** elief sich der Ertrag von zud 23 Pfd. weniger als im
v
den vorhandenen 182 Goldwerken 435,50 1,551 Pud Sand gewaschen wor⸗
nehr als im
don Barcelona
außerhalb belegene, an ihrem Platze ge⸗
nicht mehr, wie bisher, landeinwärts steuern, weil das betreffende Fahr⸗
Jahre 1851 in Vollzug gesetzten
scher Flagge, welche von britischen Kreuzern aufgebracht werden, der
getragen, mit welcher die britischen Kreuzer auch in brafilianischen Häfen die für den Sklavenhandel ausgerüsteten Schiffe
neuerdings an der ferneren Ausübung dieser Seepolizei in ihren Häfen
4