1858 / 195 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

In den Fällen zu a. und b. kann das Kapital an demselben Tage, wo einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden; in dem Falle zu e. ist dagegen eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beobachten. Das Recht ur Zuruͤckforderung dauert in dem Falle zu a. bis zur Wiederherstellung bes unterbrochenen Transportbetriebes, in dem Falle zu b. ein Jahr, nachdem der vorgesehene Fall eingetreten ist, das Recht der Kündigung in dem Falle zu c. drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Til⸗ gung der Obligationen hätte erfolgen sollen.

Die Obligationen, welche in Folge der Bestimmungen dieses Para⸗ graphen eingeldst werden, kann die Gesellschaft wieder ausgeben.

9

—oh. * a

Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird fest⸗ gesetzt und verordnet:

a) die vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der Obligationen geht der Zahlung von Zinsen und Dividenden an die Actionaire der Ge⸗ sellschaft vor; bis zur Tilgung der Obligationen darf die Gesellschaft keine zur Eisen hahn Wund zu den Bahnhoͤfen erforderlichen Grundstücke ver⸗ kaufen; dies bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Babn und der Bahnhoͤfe befindlichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an Ge⸗ meinden zu postalischen, polizeilichen oder steuerlichen Einrichtungen oder zu Packhöͤfen Waaren⸗Niederlagen abgetreten werden moͤchten. 8 b Zur Geltendmachung der im §. 8 festgesetzten Rückforderungsrechte

ist den Inhabern der Obligationen verhaftet:

in erster Linie der Bahnkörber von Rolandseck nach Bingen, so wie die

Verbindungsbahn um die Stadt Cöln und die Bahn durch die Stadt

Cöln, nebst sämmtlichen, für den Eisenbahnbetrieb darauf errichteten

Gebäuden und darauf zu diesem Zwecke gemachten Anlagen, nebst

dem sämmtlichen, für den Betrieb dieser Strecken beschafften fahrenden

Zeuge, Mobilien, Geräthschaften und Materialien; in zweiter Linie haften die Bahnen von Coͤln nach Rolandseck und von

Coln nach Herbesthal, insoweit diese Bahnen nicht schon auf Grund früberer Privdilegien für frühere Anleiben verpfändet find. ½ 11. MNur diejenigen Obligationen, welche mit Unserer Genehmigung zu dem Zwecke die der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft konzessionirten Bahnen von Rolandseck nach Bingen, die Verbindungsbahnen um Cöln und durch die Stadt Cöln fertig zu stellen, so wie die erforderlichen Be⸗ triebsmittel dafür anzuschaffen noch bis zur Höhe von dret Millionen Thalern ferner emittirt werden möchten, koͤnnen den nach gegenwärtigem Privilegium zu emittirenden Obligationen in dem durch daßj

ten Vorzugsrechte gleichgestellt werden. 18 1S ETImn F r.

Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen Bekanntmachungen müssen

in eine Zeitung jeder Stadt, in welcher nach F. 2 die Zinszahlung er⸗ folgt, eingerückt werden. 1 13.

Auf die Zahlung der Obligationen, wie auch der Zinscoupons kann kein Arrest bei der Gesellschaft angelegt werden.

Zur Urkunde dieses und zur LSicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium pf voll⸗ ogen und unter Unserem Königlichen Infiegel ausfertigen lassen, ohne je⸗

LIe dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder den Rechten Oritter und insbesondere der Inhaber der nach Unserem Privilegium vom 12. Oktober 1840 und vom 8. September 1843 emittirten 2,500,000 Thaler 4 prozentiger und 1,250,000 Thalern 3 prozentiger Rheinischer Eisenbahn⸗Obligationen, so wie der nach Unserem Privilegium vom 4. August 1854 emittirten 750,000 Thaler 4 ½Q prozentiger Bonn⸗Cölner Obligationen zu präjudiziren.

Gegeben Ostende, den 2. August 1858.

Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: 1“

(L. S.) Prinz von Preußen.

Für den abwesenden 8 95 Für den Minister für Handel, Finanz⸗Minister: Gewerbe und öffentliche Arbeiten von Raumer.

Privilegirte, zu vier und einem halben Prozent verzins⸗ bare Obligation pusfehn ö* 1 EE Inbaber hat an die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschafft— 8 h h „Zweihundert Thaler Preußisch Courant“ zu fordern, als Antheil an dem durch Königliches Pridilegium vom ten autorifirten Darlehn von Funf Millionen Thalern.

Die Zinsen find gegen die ausgegebenen Zins⸗Coupons zahlbar. Coöoln, den ten 18. Fatr;2 Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. 854

Die Direktoren. Deer Spezial⸗Direktor.

(Drei Unterschriften.) 8 88 (Unterschrift.) Mit Zins⸗Coupons versehen pro: 8 (Raum zur Abstempelung.)

8

8

Rückseite: (Hier folgt ein woͤrtlicher Abdruck des Privilegiums.) b.

rivilegirte, zu vier und einem halben Prozent verzins⸗ g ““ bare Obligation

Der Inhaber hat an die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft (Einhundert Thaler Preußisch Courant:t

zu fordern, als Antheil an dem durch Koͤnigliches Privilegium vom lten . autorifirten Darlehn von Fuüͤnf Millionen Thalern Die Zinsen find gegen die r Zins⸗Coupons zahlbar. Coͤln, den timn. 18. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

DOer Spezial⸗Direktor. (Unterschrift.)

Die Direktoren.

(Drei Unterschriften.) 8 Mit Zins⸗Coupons versehen pro— (Raum zur Abstempelung.) ütg

Ruͤ seite h (Hier folgt ein wörtlicher Abdruck des Privilegiums

27 X.

Zins⸗Coupon ter Serie Litt.... zur privilegirten 49prozentigen Obligation 9 Vier Thaler Fuünfzehn Silbergroschen bat der Inhaber dieses Zins⸗Coupons am (i Fen 8.. Cöͤln und in den außerdem von uns zu designirenden Städten bei den be⸗ kannt gemachten Zahlstellen zu erheben. Dieser Zins⸗Coupon ist nach dem

4 Hene”n) 18., ungültig und werthloo. .e a.

in Berlin,

uli Töln, den . ten 8 Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Facsimile dreier Direktoren und des Spezial⸗Direktors.) . (Unterschrift des Kassirers und eines Zins⸗Control⸗Beamten.)

1“

EEEEEa meg

Zins⸗Coupon ter Serie Litt. 1 zur privilegirten 4 1prozentigen Obligation NA... Zwei Thaler sieben Silbergroschen sechs Pfennige

bat der Inhaber dieses Zins⸗Coupons am (2.8889 18. in Berlin,

Cöln und in den außerdem von uns zu defignirenden Städten bei den bekannt gemachten Zabhlstellen zu erheben. Oicher Zins⸗Coupon ist nach

dem 2. Zeaer) 18.. ungültig und werthlos.

Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

(Facfimile dreier Direktoren und des Spezial⸗Direktors.) Controle Fol (Unterschrift des Kassirers und eines “*“ mhenme

p 32 8 E. 6 n Dvn Tat 85Kgb 90:

Anweisung zur Empfangnahme der .. ten Serie Zins⸗Coupons zur privilegirten 4 ½prozentigen Obligation o 4 Inhaber dieses hat vom ab die . .te Serie Zins⸗ Coupons für 5 Jahre zur vorbezeichneten Obligation, welche auf Berlan⸗ gen zur Abstempelung vorzulegen ist, in Coͤln in unserem Central⸗Büreau

zu empfangen. Ie“““ Coͤln, den . . 8 L 8 k8n 1

Die Direction der Rbheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. (Facfimile dreier DOirektoren und des Spezial⸗Direktors.)

Ministerium für Handel, Gewerbe 1 1 Arbeiten.

.

kanntma ch un g.

Die Fahrten des Königlichen Post⸗Dampfschiffes „Köͤnigin Elisabeth“ zwischen Stettin, Swinemünde, Putbus und Stralsund werden bereits am Montag, den 23. d. Mts,, geschlossen, an welchem Tage das Schiff zum letzten Male von Stettin abgefertigt werden wird.

Berlin, den 21. August 1855. Seneral⸗Post⸗Amt. pnu chn Shnacgert

Kriegs⸗Ministerium.

F1“

Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 15. Jult 1858 betreffend die Gewährung der Gehalts⸗Kom⸗- petenz der überzähligen Feldwebel einer Pro⸗ vinzial⸗Invaliden⸗Compagnie an die in den In⸗

vbaliden⸗Instituten befindlichen, das 1111“ Kreuz besitzenden Unteroffiziere. 2

te nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre:

In Erweiterung Meiner Ordre vom 17. April 1856, welche den in den Invaliden⸗Instituten befindlichen Inhabern des eiser⸗

nen Kreuzes vom Stande der Gemeinen die Gehalts⸗ und Servis⸗

8er ihs eH 71 549 9 In d d a⸗s

2

von dems. Regt., zum Sec. Lt., v. Müller, Ulan vom

1647 8

Kompetenz der Unteroffiziere bewilligt, bestimme Ich hierdurch, daß von jetzt ab den mit dem eisernen Kreuz beliehenen Unter⸗ offizierrn in den Invalidenhaäusern und Invaliden⸗Compagnieen die Gehalts⸗Kompetenz der überzähligen Feldwebel bei den Pro⸗ vinzial⸗Invaliben⸗Compagnieen gewährt werden darf, so lange ind so weit der Löhnungs⸗Etat jener Institute in seiner Ge⸗ sammtheit hierzu die Mittel darbietet. 4 Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu d. * Baben⸗Baden, den 15. Juli 1858. 8. 157. ürmh Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs:

an. mitn (gez.) Prinz von Preußen. Graf von Waldersee.

49819 2 he 11XM“ (gegengez.) b An das Kriegs⸗Ministerium. e so wie der diesseitige Erlaß vom beutigen Tage:

Dem Königlichen General⸗Kommando übersendet die unter⸗ zeichnete Abtheilung, in der abschriftlichen Anlage, die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 15. v. M., mittelst welcher des Königs Majestät zu bestimmen geruht haben, daß von jetzt ab den mit dem eisernen Kreuz beliehenen Unteroffizieren in den Invaliden⸗ häusern und Invaliden⸗Compagnieen die Gehalts⸗Kompetenz der überzähligen Feldwebel bei den Provinzial⸗Invaliden⸗Compagnieen gewaͤhrt werden darf, so lange und so weit der Löhnungs⸗Etat jener Institute in seiner Gesammtheit hierzu die Mittel darbietet.

Zur Ausführung dieses Allerhöchsten Erlasses wird hiermit bestimmt, daß die Invalidenhäuser und Invaliden⸗Compagnieen den das eiserne Kreuz befitzenden Unteroffizieren vom 1. d. M. ab die Gehalts⸗Kompetenz der uͤberzähligen Feldwebel einer Provinzial⸗Invaliden⸗Compagnie zu zahlen und in der monat⸗ lichen Geldverpflegungs⸗Berechnung zu liquidiren haben.

Das Köhnigliche General⸗Kommando wolle das Weitere hiernach gefälligst veranlassen und auch der Corps⸗ Intendantur von der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre, so wie von vorstehender Bestimmung Kenntniß geben. 1“ Berrlin, den 10. August 1858. e“ Kriegs⸗Ministerium. Abtheilung für das Invalidenwesen. von Sommerfeld. von Kirchbachh.

An sämmtliche Königliche General⸗Kommandos. 1.“ wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Berlin, den 10. August 1858. 8 Kriegs⸗Ministerium. Abtheilung für das Invaliden⸗Wesen. von Sommerfeld.

8

Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, Ge⸗ neral⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs und Commandeur der 2ten Dibviston, von Brauchitsch, von Rehme.

Der Erbschenk in Hinterpommern, Graf Krockow von Wickerode, von Krockow.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Jägermeister Graf von der Asseburg⸗Falkenstein, nach Leipzig.

Personal-Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche zꝛec.

88 Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

* Den 7. August.

Zimmermann, Oberst⸗Lieut. vom 12. Inf. Regt., zum Direktor der vereinigten Divifionsschule des III. Armee⸗Corps ernannt. v. Dewitz, Major vom 8. Inf. Regt., von dem Verhältniß als Commandeur des 3. komb. Reserve⸗ Bats., behufs Uebernahme eines Bats. im Regiment, entbunden. d. Zülow, Masor vom 24 Inf. Regt., als Commdr. des 3. komb. Reserve⸗Bats. kommandirt. v. Heydebreck, Unteroffiz. vom 12. Inf. Regt., zum Port. Fähnr. befördert.

Den 10. August.

v. Knebel, Hauptm. dvom 26. Inf. Regt., zum Comp. Chef ernannt. v. Neindorff, Pr. Lt. von demselben Regt., zum Hauptm., Augustin, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. Herrmann, Hauptm. vom 32. Inf. Regt., zum Comp. Chef ernannt. Redies, Pr. Lt. von demselben Regt., zum Hauptm., Bergmann, Sec. Lt. von dem⸗ selben Regt., zum Pr. Lt, v. Kropff, vd. Stieglitz, Port. Fähnrs. von demselben Regt., zu Sec. Lts., v. d. Mülbe, Sec. Lt. vom 7. Kür. Regiment, zum Premier⸗Lieutenant befördert. v. Kleinsorgen, Seconde⸗Lieutenant vom 16. Inf. Regt., zum Premier⸗Lieut. befordert. v. Nordhausen, Hauptm. dom 17. Juf. Regt., zum Comp. Chef er⸗ nannt. Tscheuschner, Pr. Lt. von demselben. Regt., zum Hauptmann, Rüdiger, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Sviz. Port. Fähnr.

Ulanen⸗ ., um Port. Fähnr. befördert. Baron de la Motte⸗Fougue, ans. ähnr. vom 15., ins 8. Inf. Regt. derseßt. Iü⸗;

1 Ben 18. Wushan b.r asn⸗ v. Roell, Hauptmann u. Comp. Chef vom 34. Inf. Regt., zum

Major beföͤrdert. v. Gleißenberg, Hauptmann von demselben Regt lum Comp. Chef ernannt. v. Baumbach, Pr. Lt. von dems. Regt.,

.

Hauptm., d. Reckow I., vb. Feszegers. Sec. Lts. von dems. Regt., zu Pr. Lts., v. Kamecke, Sec. Lt. à la suite desselb. Regts., zum Fr. gr. à la suite befördert. v. Pallmenstein, Hauptm. vom 35. Inf. Regt., zum Comp. Chef ernannt. v. Steinwehr, Pr. Lt. von dems. Regt., Hauptm., v. Unruh, Sec. Lt. vom 38. Inf. Regt., zum Pr. Lt. be⸗ ordert. v. Donop, Hauptm. vem 40. Inf. Regt., zum Comp. Chef er⸗ nannt, v. Holleben, Pr. Lt. von demf Regt., zum Hauptm., v. Mie⸗ lecki, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Premier⸗Lieutenant befördert. von Dufayv, Seconde⸗Lieuten. vom 14., in das 40, Infanterie⸗Regt. verseßt.

Bei der Landwehr: 8 Den 7. Auguft.

Krahmer, Sydow, Sec. Lts. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 8. Regts., zu

Pr. Lis, Werzmann, Vitce⸗Feldw. vom 1. Bat. 12 Regts., zum Sec. 8 1. Aufg., Roßmy, Maec rker, Sec. Lts. vom 2. Außg. des 2 Bats. 12. Regts., zu Pr. Lts., Meyer, Unteroffiz. von dems. Bat., Abam, Graßmann „Unteroffiz. vom 3. Bat. 12. Regts, Pardow Vice⸗Feldw⸗ vom 1. Bat. 20. Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufgebots Lüschwitz, Vice⸗ Wachtmeister von dems. Bat., zum Sec. Lt. bei der Kavall. 1. Aufgebots Geron, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 20. Regts, zum Pr. Lt., Tettenborn, v. Fischer⸗Treuenfeld, Viee Feldw. von demf. Bat., Evers, 5 lec. ichter, Grandke, Frbr. d. Gayl, Bode, Vice⸗ e 3. Bat. 20. Regts., Roch, Port. Faͤ nr. don dems. Bat.- rüher im 26 Inf. Regt., Böttcher, Liman, Jähnigen, Fried, heim, Ziegler, Botticher, Zander, Gr. vom Hagen, Große, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. 24. Regts., zu Set. Lts. 1. Aufg., Noloff, Sec. Lt. von der Kavall. 2. Aufg. desselb. Bats., Laßner, Sec Lt. bdom

2. Aufgeb. des 2. Bats. 24. Regts, zu Pr. Lts., v. Pommer⸗Esche Bieler, v. Groote, Vice⸗Feldw. vom Ldw. Bat. 35 Inf. Regts. zu Seconde⸗Lieutenants 1. Aufgebots befördert. Sckerl, Sec. Lieut. vom 1. Aufgebot des 1. Bataillons 12ten, ins 2 Bataillon 12. Regiments Krippendorf, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 2. Bats. 18., Steinrück, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 1. Bats 8., Elsasser, Sec. Lt. dom 2. Aufg. des 2. Bats. 1., Lindner, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 3. Bats. 32., ins 3. Bat. 20. Negts. einrangirt. v. Rochow, Pr. Lt. von der Kavall. 1. Aufg. des 2. Bats. 20. Regts., zum interim. Eskadronsführer ernannt.

Den 10. August.

Wernecke, Vice⸗Feldw. vom 3. Bat. 26. Regts., Bech, Tepler, Martius, Ziebarth, Schwarze, Günther, Vice⸗Feldw. vom 3. Bataillon 32. Regiments, zu Seconde⸗Lieutenants 1. Aufgebots befördert. Alpert, Schneider, Windtbhorst, Knappmeyer, v. Kleinsor⸗ gen, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. 13. Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufg., Rospatt, Vice⸗Wachtm. von dems. Bat., zum Sec. Lt. beim Train 1. Aufgebots, Faulenbach, Schreiber, Vice Feldwebel vom 3. Bataillon 15. Regts., Böhm, Vice⸗Feldw. vom 3. Bat. 15. Regts., Baeyer, Wachter, Vice⸗Feldwebel vom 2. Bat. 17. Regts., zu Sec. Lieutenants 1. Aufgebots befördert. Tiemann, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot des 2ten Bats. 76. Regts., ins 1. Bat. 13. Landwehr Regiments, Sandkuhl, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats. 17. Regts, v. Bernuth, Sec. Lt. vom 2. Aufg. desselben Bats., ins 3. Bat. 17. Regiments, Devens, Sec. Lt. von der Kavallerie 2. Aufgeb. des 1. Bats. 10., ins 1. Bat.

16. Regiments einrangirt. Rust, Pastor, Schlitte, Hasse, Kühl⸗ wetter, Vice⸗Feldwebel vom 1. Bat. 25. Negunents, zu Seconde⸗Lieuts. 1. Aufgebots, Alberty, Wachtm. a. D., fruͤher im 8. Kürassier⸗Regt., um Sec. Lt. beim Train 1. Aufgebots des 1. Bataillons 25. Regiments, Nemery, Vice⸗Feldwebel vom 3. Bataillon 25. Regiments, Günzer, Richter Giesen, Schäffer, Vice⸗Feldwebel vom 1. Bat. 30. Regts., Lüling, d. Seelstrang, Vice⸗Feldwebel vom 2. Bat. 30. Regiments, zu Sec. Lts. 1. Aufgebots befördert. Frhr. v. Massenbach, Sec. Lt. vom 1. Aufgebot 2. Bataillons 18., ins 1. Bataillon 29. Regiments

Abschiedsbewilligungen 1

Schumann, Sec. Lt. vom 8. Inf. Regt., unter dem gesetzl. Vor⸗ behalt entlassen. d. Gauvain I., Hauptmann und Compagnie⸗Chef vom 12. Inf. Regt., als Major mit der Regts. Uniform, Aussicht auf An⸗ stellung in der Gendarmerie und Pension, v. Quitzow, Rittmeister und Eskadron⸗Chef vom 3. Ulan. Regt., als Masor mit der Regts.⸗Uniform, Aussicht auf Civil⸗Versorgung und Penfion, der Abschied bewilligt.

Den 10. August.

v. Liebermann, Oberst⸗Lieut. vom 32. Inf. Regt., als Oberst mit der Regts.Uniform und Penfion, Gr. Henckel v. Donnersmarck, Rittmeister und Eskadr. Chef vom 12. Hus. Regt., als Major mit der Regts.⸗Uniform, Ausficht auf Anstellung in der Gendarmerie und Pension, der Abschied bewilligt. Holtzheuer, pens. Feldw., zuletzt im 3. Bat. 76. Ldw. Regts., der Charakter als Sec. Lt. verliehen. Prinz Wolrad zu Waldeck u. Pyrmont, Sec. Lt. vom 4. Kuürass. Regt., der Abschied bewilligt. 9 Krause, Sec. Lt. vom 36. Inf. Regt., unter dem gesetzlichen Vor⸗ behalt entlassen. Prescher, Sec. Lt. vom 28. Inf. Regt., mit Penfion der Abschied ertheilt. Schilling, Sec. Lt. dom 28. Inf. Regt., ausge⸗ schieden und zu den beurl. Offizieren 1. Aufg. 1. Bats. 31. Landw. Regts. übergetreten. v. Gladiß, Rittm. und Eskadr. Chef mit dem Charakter als Major vom 7. Hus. Regt., mit der Regts. Uniform und Pension der Abschied bewilligt. v. Röder, Sec. Lt. vom 7. Ulanen⸗Regt., unter dem gesetzl. Vorbehalt entlassen. Frhr. v. Zeblitz⸗Leipe, Port. Fähnr. vom 29. Inf. Regt., zur Landwehr entlassen. Eu““ Bei der Landwehr: 111““

E1111I1““] Den 7. Au gust. *

Bothe, Rittmeister vom Train 1. Aufg. gmts., Sturm, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 3. Bats. 12. Regts., diesem mit der Uniform des 12. Landw. Regts., wie solche bis zum Lrlaß der Kabinets⸗ Ordre vom 2. April v. J. getragen wurde, Ortlepp, Sec. Lt. von der Art. 2. Aufg. 3. Bats. 20. Regts., mit der Uniform füͤr Landw. Offiz.

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