1858 / 198 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

der zu. Gecder zum Unterhalle der Angehörigen der . Das vorerwähnte Natural⸗ Verpflegungs ⸗Regkement vom 8 b A W —— werdon. bus 13. Mai d. J., von welchem der Königlichen Regierung 2 Exem⸗ Besimmungen schon verpftichtet sind, direkte stäͤbtische Ab⸗ G WI 5. Junt - —— 1 - Kriegs⸗Ministerium berelts zugefertigt —— u Resen Personen gehören die Penstonatre Namen der Stäͤdte. nsFamther beo gavern 8 rden sind, ist uͤbrigens nach einer Mittheilung des keßteren der 1s 250 Thlr 4A4*“ 2 ecer schen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckeret terse * amn 2n 417 P. 1) Münster.. 8. 7 Im Auftrage: der Verpflichtung in Verlag gegeben worden, ü Eeee B Berlin, den 8. Juli 1858. EE vi V 57 8 V ““ Sulzer. iin 62 wie den 1* g 4 Behörden, welche sich direkt an fie nM.“] Der WMinister des Innerau. er,mn 91 66 1 wenden. da zemplar für den Preis von 7 Sgr. 6 b g Sh. 22 w 8 An den Magistrat 2 N. 5 6s 1 Berlin, den 4 Juli 1858. c . g; * 0 Pf. zu hefexu .“ 4 gphalen. 1 I. 8 „„ 57 8 8681I Se eeübeer be G“ 1111141““ Dortmund. ]103 % 9 683 3“ b . I - ST . Z“ . Soest 1064 h 4 von Westphafen. u Werl * Bescheid vom 29. Juni 1858 daß den Vorsitzen⸗ 8 B1qnqp.“ v 8 1 i s. g-9. * der Innungs⸗Prüfungs Kommissionen keine sämmtliche Königliche Regierungen inkl. Sigmaringen. 1“ 9) Witten 85 5 Theilnahme an den Prüfungs⸗Gebübren zustehe. . 4 V Menden.. ] 106 ¾ 4 Auf den Berict vom 3 d. M. bringen wir der Lontguchen I1 11 Rezierung den zur Kenntnißnahme und Rachachtung mitgetheilten Bescheid vom 8 59 b . Ih gs Prrise der vier Haunpt⸗Getraide⸗Arten und 8 Erhai an die Könialiche Regerunn zu Beisdem dors 1. dhat 1882 1. J 1 8* 98 die Erbebung einebs 2 8 der Kartoffeln OQuüͤsseldorf2e) in Erinnerung, nach welchem den Vorfitzenden der Prüfungs⸗ Fe 8 ee Staatsdienern Kommisfionen der Innungen eine Entschädigung für ihre Mühwal⸗ mit weniger als 250 Thalern Pension betreffend. w. 2 Prüfungs⸗Gebühren nicht zu gewähren ist. Die bahe dort getroffene Anerdnung ift auf alle Borfihende solcher Kommis. Städte⸗Ordnung vom 30. Mat 1858 (Staats⸗Angeiger Ar 143 G. 971 E -Ave . fie zu besoldeten oder zu . Karkof⸗ en unbesoldeten Mitgliedern der Kommunal⸗ gehoͤr G gaaif : Staͤ Weizen. . . Hafer. rof 0 beztehen, und an die Stene derjenigen FEe Sach * Magistrat wird nach nochmaliger Erwaägung der Namen der Städte. †Weizeu. Roggen. Gerste. Kaser. seim. 10) den Bestimmungen des §. 16 zu e. der Anweisung fuͤr die Prü egeroͤffnet, daß eine Beschwerde fwegen verfagter Anerkennung 8 14) Saerbrick . 1 zu e. eisumg füͤr die Prü⸗ des Rechts, von penfionirten Staatsbeamten mit went ger als Königsberg 812 2 39 % 48, 12) Kreummach... 1 337 13) Simmern

kungs⸗Kommifsionen dvom 31. März 1849 in der Verfügung an 25. Ei b . 250 Thalern Penston Einzugsgeld zu erbeben) auch i 9 5124 39 8 9. Juli f850 gege⸗ gründet nicht anerkannt werden kann. Lee nn I]“ Enn; C111“ 2. 8. 2623 3855 3 14) Coblenz

die Königliche Regierung zu Königsberg dom be 8 1t Fes. Nach §. 10 lit. d. des Gesße S1u 29 1 4 88 1“ d a * beo vom 11. Juli 1822 sollen 94.2 F A1 8 2 Berlin, den 29. Juni 1858. 8 E“ Pensionen, deren jaährlicher Betrag die Summe von 250 ——2 Srsuncheng. Lr. 45 % 19*¾ 22 3 b b Insterburg 51 2⁄ 42 ¼ 38 1„ Durchschnitts⸗

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vecen.Roggen. Gerste

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im Monat Juli 1858, nach einem monatlichen Durchschnitte in

preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.

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worden.

Der Minister für Handel, Gewerde Der Mine 88 des Jnche nicht erreicht, von allen direkten Beiträ in nnd öͤffentliche Arbeiten. p„ 3 lasten befreit bleiben. Diese Anordnung euthäh einen Rechtssatz, ei-ee 5& * 70* 8 26 9 Preise

8 . welcher seiner Allgememheit wegen ebensowohl auf die 5 waeih. e— 29q sder 13 preuß. Städte

111“ v1“ seiner Feststellung schon üblichen, ass auf alle erst 98,e “]“] . 49 1 33 8 posenschen Städte

ie Köni na Reai 1 fuͤhrton direkten siädtischen Abgaben angewendet werden muß, 17 40 ve. 9 5 9 2 5 brandenb. Städte

weüöe114XA*X*X“ weit nicht bei der Einführung selbst etwas Anderes ausnahmsweise * . Mehex; 30 * 5 pommersch. Städte

8 22 v“ Der Magistrat glaubt nun zwar darin daß d 5. 1 8E11A“ 12 4 ₰4 8 sächsischen Städte

öö“ 3 Ehe, . er §. 52 der Thorn 38 37 2⁄☚ 3. aehee Pass

E g a 2 . ;“ Städte⸗L rdnung vom 30. WMaij 1853 nur eine einzige Aus⸗ b 4* 11 westphäl. Städte

kular⸗Er vom 4. Juli 1858 betre d. 2— von der allgemeinen Verpflichtung zur Entrichtung des . P 2 e. 11 rheinisch. Städte

die Rations⸗Säͤtze für die Pferde der Lan (Einzugegeldes zu Gunsten der aktiven Beamien feftsetze, auch die d s 8 39⁄2

Eee 8 F 2. aus 8. ren Titekn entsprungenen 5 7 zh

¹ allein mit Unrecht. Im Geseße 1 ö 15 8,39 84*

Im §. 12 der Genbarurerte⸗Dienst⸗Instruction vom 30. De⸗ Eiiederan 9. enh n. 1.128,3 1eeendn,nns S er 5) Gnesen. ¹0 +% zember 1820 ist jedem Gendarmen „Wachtmeister und berittenen neueren gesetz lichen Bestiunmungen nicht 8 en, daß sie mit * vee.. 4 47 Gendarmen an Fourage täglich eine schwere Friedens⸗Ration zu⸗ Keine dieser Voraussetzungen trifft n. 8 e 88 9 vereingarm fünd. Lissa 1“] 45 1 gestanden und diese durch die Eirkular⸗Verfügung vom 4. Dezem⸗ Da 4 pbe. Cude⸗Helean edn⸗. Falle zu. ne RcSsehn. 8 ber 1826 (Annal. S. 1087) auf 3. Metzen Hafer, 5 Pfund Heu Tbeil des Gesetzes vom 11. Jun Im 91 irgent einen G . 8 Uund 8 Pfund Stroh festgesetzt worden. Hierin ist inzwischen inso⸗ bestätigt dasselbe vielmehr gerade zu lubem 2½— Berlin. 1 9 eRgats ae, s Iina * F⸗ b 1b. venigg ten festseßt, daß seine Bestimmun gen wegen 88 Sen 6 Prendenbarg... 8* & .

1 3 e s e ene, mit dem 1. Juli d. J. in Diensteinkommens eamten auch fer vsne 18 . 360 v Kraft getretene neue Reglement über die Natural⸗Verpflegung der sollen. Die se —— angewender werden V 8 29 2. 5. O.1 82 41 4 ꝛc. erwidere ich auf den Bericht vom 30. April d. J., Truppen im Frieden vom 13. Mai d. J. im F. 76 die schwere spezielle Anordnung beschräͤnkt * —₰ keinerkei Landsberg a. d. W. 91 147 V ä8 daß sich ohne Ansicht einer Probe von den darin beschriebenen Friedens 2 Ration anderweit auf 9 Pfund Hafer, 5 Pfund Heu schriften des Grsetzes vom 11 Juni 290 .e alle Vor⸗ 8 b Hängeuhren eine besthumte Entscheidung über den anzuwendenden und Pfund Stroh festgestellt worden ist. wie vor als maßgebend für die staͤdtische 8 48 usnahme nach 1) Stttin 8542 * *†F† FZoocllsat nicht wohltreffen läßt. Sofern die Uhren nach Art der sogenann⸗ Die hiernach fuͤr die Truppen angeordnete Verabreichung der diener angesehen werden. Mit dem 6 s Feernes en ehhs. LELWEEC 80 X 1 11* . ten Schwarzwalder Uhren konstruirt sind, mithin durch Gewichte Hafer⸗Ration in Gewicht findet nach den dieserhalb deke hae diener bezeichnet das Gesfetz vom 11. J dneen men 4—ö,— 8” 8) Kolber⸗ 1 86 . EEEEqeee Bestimmungen in den mit Königlichen Magazinen versehenen Gar⸗ eben sowohl die aktiven, ais die auf aber unzweifelbaft 9 Anfla Fin 88* süiben auch ein bölzernes Gehäuse haben, wird sich gegen die An⸗ nison⸗Orten vom 1. Juli d. J., in denjenigen Garnison⸗Orten pensionirten Beamten, und rr 44 11 82 ¾ 4* wendung des Satzes von 10 Thlru. nach Pos. II. 8 des Tarifs jedoch, in welchen die Verpflegung durch Lieferungs⸗Unternehmer sdaß der §. 4 der Städte⸗Ordnun n v- somit auch daraus, 8 12 I. . nichts erinnern lasen, da der Umstand, daß etwa das hölzerne Ge⸗ ersolgt, erst vom 1. Januar 1859 ab slatt, weil eine Aenderung spricht, ein Argument gegen die dn 9 2 gemem- vos. ehechedn —2 . häuse angestrichen oder polirt, das Zifferblatt lakirt oder emaillirt der für das laufende Jahr bestehenden Kontralte nicht thunlich ist; Beamten betressenden Vorschriften * 5 A2ß der die penstonirten .F l79 % 4. 5 ½ und die Uhr an der Vorderseite mit Verzierungen aus unedlem bis dahin verbleibt es an diesen Orten bei der Verabreichung des Es fragt sich daher nur noch 188 4 8 micht entnehmen. 8 Grünberg 82 % 1 Metall versehen ist, keine hinreichende Veranlassung darbtetet, um Hafers nach den seitherigen Festsetzungen in Maaß. Der Wirth⸗ Schlußbestimmung des F. 52 der 8 iese Vorschryften neben der xg ) Ciogau 87 % 58 Se re be he, . 2hsn.. bax.n F„ und Rechnungs⸗Verkehr der Militair⸗Magazin⸗Verwaltungen stehen können. g. 92 der Gtädre⸗Orbnung etwa nichr d . Shüt ö x . 84 „37 Ferln, bei 18. Jant IU35W.

1 Rer 8⸗J sa5 te En. m. dien 3 8 Gesche vam 11. Juli 1822 sind die aktiven Staats⸗ vers berx.“ b 102 8 8 Der General⸗Direktor der Steuern.

8 48e b b 44,„,. Frrechnet wird. er von der Entrichtung der srädtische ) he'na 4 24 I6— 2 8 üb ne b rbrr dech gn Gaeauch Seitag der Genbar, wehs befmit. Rw⸗ ewiff 8) Fonten ch. S* v[4 Tah. H. th wo die . LeF allen den Orten, welche indeß an und für sich die Befreiung von dem 24 bde Gla 1 )9 v1““

folgt bie 9, Fe E“ Maghatinen er⸗ nicht zur Folge gehabt haben würden. Indem der 8 e Neie * . niglich preußischen Geheimen Festsetzung, und insbesondere die eee 8 AI Städte⸗Ordnung diese Befreiung ausspricht, enthäͤlt er daher un⸗ OGalm .. ... 1 26 na0 Fewichtasätzen erapfangen werhe den vom 1. Juli b. J. bedenklich nur eine Erweiterung der schon anderweit festgestell⸗ Leobschüäß..... 8 Indem ich die Köni dichee, Fge hie Bez 1 ten Begünstigungen und bewegt sich mit ihnen also in einer und Eävehe..öö.. 3. . 18 die Eirkular.Verfügung —2 29 n, 64on mit Lezug auf derselben Richtung. Von einer Kolliston der Vorschriften beider 1 8 W eist: Se. Excellenz der Staats⸗Mmiste A ; gung 9- zar 1854, betreffend das Li⸗ Gesetze, welche vielmehr 6 . F. sten beide 7. 8 Abgereist: Se. ECgcellenz 8 fte guidations⸗Verfahren wegen der aus Militair⸗Magazinen Ape sehr wohl nehan 21 ohne sich gegenseitig zu beeintraͤchtigen 1 Magdeburg von Arnim⸗Boitzenburg, nach Schedeningen. 8 e Fourage⸗Verabreichungen in Keunntniß nach überall den die dee ne hes Fngnef sne Hen hee Süstndan dt 8 18 „bdemerke ich, daß es in deujeui Gen ie⸗S 4 5 8. . ö Halberstadt..... 1t 16 8 Orten, wo die Fourage für die ufte üssen nach dem Allen die früheren Befreiungen durchne⸗ 242 ) Nordhausen 8. 7+ EEE den oder durch Entrepreneure geliefert wird, bei . bis emein⸗ aufrecht erhalten werden, so hat der F. 52 der Stäͤdke Ordnung 5) Mühlhausen.... 6 Er Berlin, 25. August. Seine Majestät der König haben Aller⸗ Nationssatzen von 3 Metzen Hafer, 5 Pfund ban. n büherigen ganz einfach die Bebeutung, daß, abgesehen von der in ihm selbst 4“ FerüösEP. gnädigst geruht: Dem ordentlichen Professor der Chirurgie an der Stroh bis auf Weiteres sein ewenden beban. 2 u und Pfun 7 neuen Ausnahme, das Einzugsgeld überhaupt nur von e1ö1“ . Universität zu Breslau, Dr. Middeldorpf, die Erlaubniß zur 1 1 alchen Personen erhoben werden soll, welche nach fruüͤheren gesetz⸗ e1* ** Anlegung des von des Kaisers der Franzosen Majestät ihm ver⸗ vb“ liehenen Ritter⸗Kreuzes des Ordens der Ehrenlegion zu ertheilen

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