3 1 753 A. Schema zu der begleitenden Nachweisun 1 g, Die Inhaber don R Z wenn ie mit der Post eingesandt Sachsen werden daher — 235,— werden. (ad 7.) 19. Oktober 1858 ab ur Beifügung der —
Nachweisun Zins⸗Coupons 1 über. Stuͤck Rentenbriefe der Provinz 1 —2 Feeh Folgendes der Le
PGreuße Preußen zur Beifügung der Zins⸗Coupons 1) Die Einlieferung der Rentenbriefe zur Bei⸗
Serie II — 8 Eingereicht von Se fügung der neuen Coupons 1 G . Z errnwvrrin s muß in dem zu deren Beseitigung die No Städten mit Angabe der de.he vnh Saue . Zettraume vom 19. Oktober 1858 tenbriefe erforderlic d. Nückgabe der Ren⸗ 5 18 30. März 1859 erfolgen deren als in — . 1 b r zu estgesetzten Zeit
ist sodann na in * Empfangs.escheinzgund Frist und zwar ge en Rü⸗ 9) 8 se bewirken. 2 1ase 9 Wenn die Einsendung nach den bigen Fest⸗ stellungen wesentliche Mängel 8— igAn
2100] “ Oeffentliche Bekanntmachung.
In der Nacht vom 30. zum 31. August 1858. sfind dem Bauer Gottlob Petrusch zu Pockuschel — Kreis Sorau — aus dessen Stalle:
1) zwei Pferde, 8 2) ein KNummet entwendet worden.
Beide Pferde find Wallachen, 4 Jabre alt, mit Sternchen; das eine ist ein lichter, das an⸗ dere ein dunkler Fuchs, letzterer hat einen weißen rechten Hinterfuß Der Dieb ist mit den Pfer⸗ den uüͤber die Ortschaften Drehna, Jüritz, Jessen und Sommerfeld gegangen,
Jeder, der uͤber den Verbleib der Pferde oder über den Thäter Auskunft zu geben vermag, wird aufgefordert, dies der näͤchsten Gerichts⸗ oder Polizeibehörde anzuzeigen.
Vor dem Ankauf der Pferde und des Kum⸗ mets wird gewarnt.
Sorau, den 2. September 1858.
Der Staats⸗Anwalt.
Bekanntmachung
Das Domainen⸗Vorwerk Gerdeswalde im Kreise Grimmen, 1 ¼ Meilen von der Kreisstadt Grimmen, 1¼ Meilen von Greifswald und 3 ½ Meilen von Stralsund entfernt, mit einem Areale von 1782 Morgen 7 ·˖Ruthen, wotehhher 12193 „ 16558 8 Acker,
und 397 900 8 Wiesen,
soll auf 16 Jahre, von Johannis 1859 bis dabin 1875, im Wege des öͤffentlichen Aufgebotes an⸗ derweitig verpachtet werden. Das dem Aufge⸗ bote zum Grunde zu legende Pachtgelder⸗Mini⸗ mum beträgt 3700 Thlr. preuß. Courant. Die zu bestellende Pachtcaution ist auf den Betrag der einjährigen Pacht hbestimmt und das zur Uebernahme der Pacht erforderliche Vermögen auf Hoͤhe von 22,700 Tblr. nachzuweisen.
Zu dem auf den 21. Oktober d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Lokale der unterzeichne⸗ ten Regierung anberaumten Bietungstermine laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Verpachtungs⸗Bedingungen, die Re⸗ geln der Licitation und die Karte nebst Flur⸗ register, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage, täglich während der Dienststunden in unserer Registratur eingesehen werden koͤnnen, wir auch bereit sind, auf Verlangen Abschriften der Ver⸗ pachtungs⸗Bedingungen und der Licitations⸗Re⸗ geln gegen Erstattung der Kopialien zu ertheilen. Stralsund, den 31. Zuli 1858 Khnigliche Regierung.
[20677 Subhastations⸗Patent.
Das adelige Gut Bissau, Hypotheken⸗Rummer 335, erwa 2 Meilen von Danzig und ½¼ Meile von der Chaussee belegen, 76,278 Thlr. taxirt, zu welchem circa 1555 Morgen magdeburger Land gehöͤren, soll, auf den Antrag der Erben des verstorbenen Befitzers H. C. P. Schulz, in freiwilliger Subhastation derkauft werden. Der Bietungs⸗Termin ist auf
den 25. September c., Nachmittags
2 Uhr,
im adeligen Gute Bissau anberaumt. Kauflustige haben in diesem Termine zu Bissau ihre Gebote u derlautbaren und ihre Gesuche um Mitthei⸗ lung der Kaufbedingungen ꝛc. an das unterzeich⸗ nete Gericht zu den Gutsbefitzer Schulzschen Vor⸗ mundschaftsakten zu richten.
Danzig, den 18. Juli 1858.
Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. II. Adbtheilung.
[2213] Konkurs⸗Erbffnung. Köͤnigliches Kreisgericht zu Elbing. Erste Abtheilung, den 6. August 1858, Vormittags 11 Uhr. Ueber das Vermögen des — A. Kirsten hierselbst ist der kaufmännische
Zum einstweiligen Verwalter der Ma⸗ der Rechts⸗Anwalt Dickmann bestellt. Die Gle biger des Gemeinschuldners werden aufgefor dert, in dem auf
den 17. August c., Vormittags 11½ Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. II. des Gerichts⸗ gebäudes vor dem gerichtlichen Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Schliemann anberaumten Ter⸗ mine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibebaltung dieses Verwalters oder die Be⸗ stellung eines anderen einstweiligen Verwalters
abzugeben. Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas
an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder :ewahrsam baben, oder welche ihm etwas vderschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Befitze der Gegenstände bis zum 1. Okrober c. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendabin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Befiße befindlichen Pfandstücken
uns Anzeige zu machen.
[2401] Bekanntmachung.
Der über das Vermögen des hiesigen Kauf manns S. B. Franzos eroͤffnete Konkurs ist durch gerichtlich bestätigten Akkord beendet. Inowraclaw, den 5. August 1858. 8 Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilun
g.
[2370] Bekanntmachung. Sonnabend, den 11. d. Mts., Vormit⸗ tags 10 Uhr, sollen auf dem Marktplatze zu Pasewalk circa 30 zum Kavalleriedienst nicht mehr geeignete Koöͤnigliche Dienstpferde, gegen gleich baare Bezahlung, öffentlich an den Meist⸗ bietenden verkauft werden, was hiermit bekannt gemacht wird. K. O. Stettin, den 1. September 1858. 8 A. d. Enckevort, 88 Major und Commandeur 8 des 2. Kürassier⸗Regiments (Königin).
[2398]1 Bekanntmachung— betreffend die Ausreichung neuer Cou⸗ pons Serie lI. zu den Rentenbriefen der Provinz Preußen.
Am 1. Oktober 1858 wird der lette der zu den Rentenbriefen der Provinz Preußen aus⸗ gegebenen Zins Coupons Serie fällig und es tritt damit der Zeitpunkt ein, nach welchem in Gemäͤßbeit des §. 34 des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 die Zins⸗Coupons Serie II. Nr. 1 bis 16 zu den gedachten Rentenbriefen
auszubhändigen sind.
Die Inhaber von Rentenbriefen der Proving Preußen werden daher aufgefordert, solche vom 18. Oktober 1858 ab zur Beifügung der neuen Zins⸗Coupons einzuͤreichen und dabei Folgendes zu beachten:
1) Die Einlieferung der Rentenbriefe zur Bei⸗ fügung der neuen Coupons muß in dem Zeitraume dom 18. Okiober 1858 bis 30. März 1859 erfolgen Fuͤr Renten⸗ briefe, welche innerhalb dieses Zeitraums nicht eingeliefert werden, kann die Beifü⸗ gung der Coupons nur erst wieder in der Zeit vom 15. bis 30. Oktober 1859 und dann in der zweiten Hälfte der Monate April und Oktober jeden Jahres erfolgen. Die Rentenbriefe sind ahne Coupons ein⸗ zusenden, da auch der letzte Coupon der
Ferie I. in gewoͤhnlicher Weise zu realifiren bleibt.
Die Wiedberincourssetzung der außer Cours gesetzten Rentenbriefe Behufs ihrer Ein⸗ reichung zur Beifügung neuer Coupons ist nicht erforderlich.]
kurs eröͤffnet und der 8 der Zahlungs⸗Ein⸗ stellung auf den 5. August c. festgesetzt. 1
Bereits ausgeloosete Rentenbriefe duürfen zur
8 ist Beifuͤgung neuer Coupons nicht eingereicht laͤu⸗
werden, sondern es ist deren Realisirung besonders zu bewirken. die Einlieferung der Rentenbriefe ist zu be⸗ wirken 2) wenn sie von außerhalb mit der Post erfolgt, unter der Adresse der Köonig⸗ ichen Direction der Rentenbank füͤr die ,— Preußen in Koͤnigsberg, mit der
eclaration: „Hierin .bhlr. Rentenbriefe zur
Beifuͤgung neuer Zins⸗Coupons“, und der portofreien Rubrik: „Rentenbank⸗Angelegenbeit“;
b) wenn sie in Koͤnigsberg selbst stattfin⸗ det, in dem Lokale der Rentenbank, Poststratze Nr. 15, an den Wochentagen von 9 bis 12 Uhr Vormittags
6) Die Rentenbriefe müssen bei der Einliefe⸗
rung mit einer speziellen Rachweisung genau je nach dem untenstehenden Schema beglei⸗ tet sein und muß die Nachweisung selbst auf einen ganzen Bogen geschrieben werden.
Die sorgfältige und richtige Aufstellung dieser Nachweisung müssen wir zur Vermei⸗ dung von Weiterungen dringend empfehlen. Formulare zu dieser Rachweisung werden von der hiesigen Rentenbankkasse und sämmt⸗ lichen Kreiskassen in den Regierungsbezirken Köͤnigsberg, Gumbinnen, Danzig und Ma⸗ rienwerder vom 1. Oktober c. ab auf muünd⸗ liches Nachsuchen unentgeltlich verabreicht. Werden die Rentenbriefe mit der Vost eingesandt (5 a.), so bat der Ein⸗ sender unter der beglettenden Nachweisung (A.), vor dem Datum und seiner Ramens. Unterschrift, zugleich eine Quittung in fol⸗ gender Form;
„Der Rückempfang der vorbezgeichneten b Rentenbriefe im hesammtbetrag von . .. Thlr. (mit Buchstaben) mit den Coupons
Serie II. Nr. 1 bis 16 wird hierdurch bescheinigt.“ beizufugen, worauf innerhalb drei Wochen nach der Absendung entweder die Uebersen⸗ dung der Rentenbriefe mit den neuen Cou- vons erfolgt sein muß, oder bet eintretender Behinderung dem Einsender eine Benach⸗ richtigung dierüber, mu bestimmter Angabe, bis wohin die Uebersendung stattfinden soll, von der unterzeichneten Direction zugehen wird.
Wenn mit dem Ablaufe der bezeichneten dreiwöchentlichen Frist dem Einsender die Rentenbriefe mit Coupons nicht zugegangen sein sollten und auch eine Benachrichtigung seitens der unterzeichneten Direction wegen Verlängerung der Frist nicht erfolgt ist, so bat der Einsender der unterzeichneten Dires⸗ tion mittelst eines rekommandirten Briefes davon sofort Anzeige zu machen.
Werden die Rentenbriefe im Lo⸗ kale der Rentenbank abgegeben (5 b.), so ist die begleitende Nachweisung (B.) in zwei Exemplaren vorzulegen, don denen der Finliefernde das eine mit einer Empfangs⸗Bescheinigung der mit der An nahme der Rentenbriefe beauftragten beiden Beamten, Rendanten Reyländer und Buch⸗ halter Grode, zurückerhält. Die Wieder⸗ abholung der Rentenbriefe mit den neuen Coupons aus dem Lokale der Nentenbank ist sodann nach Ablauf der in der Em⸗ pfangs⸗Bescheinigung bezeichneten Frist, und zwar gegen Rückgabe der Letzteren zu be⸗ wirken. b. Wenn die Einsendung nach den obigen Fest⸗ stellungen wesentliche Mängel an sich träͤgt, zu deren Beseitigung die Ruͤckgabe der Rentenbriefe erforderlich ist, oder in einer anderen als in der zu 1. festgesetzten Zeit geschiebt, erfolgt die Ruückgabe ebenso wie die Wiedereinsendung portopflichtig. Koöͤnigsberg, den 31. August 1858. ““ Königliche Direction 1 der Rentenbank für die Provinz Preußen.
Se 1— Nr. 1 bis 16 bescheinigt
nächsten Poststation.) der Rentenbdrsese
N. Summa ummer Littr. Betrag für jede Thlr Thhr 718 1000 — — 142 . 21 801 500 617 öö 187 1296 26 42 2 10 3872 3 10 80 Summa 41080
Der Ruͤckempfang der vorbezeichneten Renten briefe im Gesammtbetrage von Viertausend Sechs⸗ hundert und Achtzig Thalern mit den Coupons Serie II. Nr. 1 bis 16 wird hierdurch bescheinigt
(Vollständiger Vor⸗ und Zuname und Stand des Quittungs- ““ Ausstellers.) b
——
B. Schema zu der begleitenden Nachweisung,
wenn Rentenbriefe im Lokale der Nentenb abgegeben werden. (ad 8.)
1 RNachweisung
uͤber 2 Stück Rentenbriefe der Provinz Preußen zur Beifügung der Zins⸗Coupons
Serie II. Eingereicht von .. Straße.. h. .
——
9 „ —
2EES
Lau der Rentenbriefe
Summa Nummer Littr. Vetrag. füͤr jede Klasse. — Thlr. FTöhlr. 2760 — 10121]
2 540 100 5 —— 7875 B 94094
19 1 100 17 — 10
Summa 3110
2000
P1 (Vollständiger Vor⸗ und Zuname “ und Stand des Einreichenden ) seche Lebi — der vorstehend derzeichneten e entenbriefe im Gesammtbetrage von ausend Einhundert Zehn Thalern von dem ,522..Seraße. jer⸗ 8”9 eöote Befügung der neuen öö“ α . bierdurch mit dem Bemerken be⸗ 8 — v Rückgabe dieser Rentenbriefe 2. untenseedeinlicferung dieser Nachweifung und 8 Snn enden, vom Empfänger auszufuͤllen⸗ 8 e“ ab erfolgen wird. nigsberg, oee 2246 1858 “ fückempfang der oben quittirten 3110 Thlr., Dreitausend Einhundert Zehn entenbriefen nebst den Zins⸗Coupons
e“ 1858.
Bekanntmachung, Ausreichung neuer Coupons zu Rentenbriefen Serie II. ber 1858 wird der lettee der zu
der Probinz Sachsen aus⸗ fällig und es
eitpunkt ein, nach welchem in 3 31 des Rentenbank. Gesetes 5 1 die Zins.Coupons Serie II. en gedachten Rentenbriefen
8
Zeitraums nicht eingeliefert werden, kann
die Beifügung der Coupons nur erst wieder
in der Zeit vom 15. his 30. Oktober 1859
und dann in der zweiten Haäͤlfte der Monate
April und Oktober jeden Jahres erfol en.
Die Rentenbriefe sind ohne Cou⸗
vons einzusenden, da auch der letzte
Coupon der Serie I. in gewöhnlicher Weise
zu realiftren bleibt. 4
Die Wiederincourssetzung der a
2 1 ußer
Cours gesetzten Rentenb riefe Behufs
ihrer Einreichung zur Beifügung neuer Cou- pons ist nicht erforderlich.
Bereits ausgeloosete Rentenbriefe
duͤrfen zur Beifügung neuer Coupons nicht ein gereicht werden, sondern es ist deren
Realiftrung besonders zu bewirken. Die Einlieferurn er Ren E ig der Rentenbriefe 2) wenn sie von a ußerhalb mit der ¹ ost erfolgt, unter der Adresse der Königlichen Direction der Renten⸗ bank fuͤr die Provbinz Sachsen in Mag. deburg mit der Declaration: t zierin . Thlr. Rentenbriefe zur Beifuüͤgung neuer Zins⸗Coupons“*, und der portofreien Rubrik: G Rentenbank Angelegenheit“; wenn sie in Magdeburg selbst stattfindet, in dem Lokale der Ren tenbank und zwar in dem Zimmer der
8 Rentenbank⸗Kasse an den Wochentagen
Vormittags von 9 bis 12 Uhr.
6) Die Rentenbriefe muüssen bei der Einliefe rung mit einer speziellen Nachwei⸗ sung, genau je nach dem unten stehenden Schema, begleitet sein und muß die Nach⸗ weisung selbst auf einen ganzen Bo⸗ gen geschrieben werden.
Die sorgfältige und richtige Aufstellung dieser Nachweisung muͤssen wir zur Vermei⸗ dung von Weiterungen dringend empfehlen.
Formulare zu dieser Nachweisung werden von der hiefigen Rentenbank⸗Kasse auf münd⸗ liches Nachsuchen unentgeltlich verabreicht Werden die Rentenbriefe mit der Post eingesandt (5a.), so hat der Ein⸗ sender unter der begleitenden Nachweisung, vor dem Datum und seiner Namens⸗Unter⸗ schrift zugleich eine Quittung in folgender Form
„Der Ruͤckempfang der vorbezeich neten Rentenbriefe im Gesammtbetrage don Thlr. (mit Buchstaben) mit den Coupons Serie II. Nr. 1 bis 16 wird hierdurch bescheinigt.“
beizufügen, worauf innerhalb dreier Wochen nach der Absendung entweder die Ueber⸗ sendung der Rentenbriefe mit den neuen Coupons erfolgt sein muß, oder bei ein⸗ iretender Behinderung dem Einsender eine Benachrichtigung hieruüber, mit bestimmter Angabe, bdis wohin die Uebersendung statt⸗ finden soll, von der unterzeichneten Direc⸗ tion zugehen wird.
Wenn mit dem Ablaufe der bezeichneten
dreiwöchentlichen Frist dem Einsender die Rentenbriefe mit Coupons nicht zugegangen
sein sollten, und auch eine Benachrichtigung Seitens der unterzeichneten Direction wegen Verlängerung der Frist nicht erfolgt ist, so bat der Einsender der unterzeichneten Di⸗ rection mittelst eines rekommandirten Briefes
dadon sofort Anzeige zu machen.
Werden die Rentenbriefe im Lokale der Rentenbank abgegeben (5 b.), so ist die begleitende Nachweisung in zwei Exemplaren vorzulegen, von denen der Ein⸗ liefernde das eine mit einer Empfangs⸗ Bescheinigung der mit der Annahme der Rentenbriefe beauftragten, im Zimmer der Rentenbank⸗Kasse anwesenden beiden Beamten, Rendant Wuttge und Assistent Brunkau,
die Wiedereinsendung porto
88 g portopflichtig.
Magdeburg, den 31. August 1858. Köͤnigliche Direction
der Rentenbank fuͤr die Provinz Sachsen.
— zu der begleitenden Nachweisung, wenn
entenbriefe mit der Post eingesandt werden (ad 7.) —
1 „ ½¶ Na chchweisung.
uͤber 12 Stuͤck Rentenbriefe der Provinz Sachsen . . der Zins Coupons Serie II
ingereicht von dem HO Joh
ebrinferech, em Oekonomen Johann — an Richter zu N. N. (in Städten mit An
gabe der Hausn ummer, auf den Lande mi
Angabe der n üchsten Post⸗Station
8 4
d er Rentenbriefe Lau⸗ o fende ummer Littr. Nr.
Summa 1000
1 Der Ruückempfang der vorbezeichneken Nenten⸗ riefe im Gesammtbetrage von Viertausenb
—* Achtzig Thalern mit den Coupons
Serie II. Nr. 1 bis 16 wird hi. 8
geniat bierdurch be⸗ b118 b 1858.
Johann Christian Richter.
Schema zu der begleitenden Nachweisung, wenn Rentenbriefe im Lokale der Rentenbank abgegeben werden. (ad 8.) Nachweisung über 6 Stuͤck Nentenbriefe der Probvinz Sachsen br een der Zins⸗Coupons Serie II. ingereicht von dem Kaufm eph Straße... — hennnee. 82P9
„ 9„ 9„ 2½ b der R. nbriefe
—
b gan . Summa fende ummer. Littr. Betrag. für jede Nr. Klasse
2
Summa Magdeb urg, X“ 18358. Joseph Vogt, Kaufmann. Die Einlieferung der vorstehend verzeichneten sechs Stuͤck Nentenbriefe im Gesammtbetrage von Dreitausend Einhundert Zehn Thalern von dem Kaufmann Joseph Bogt (Straße. “ Nr. bierselbst, Behufs Beifügung der neuen Zins⸗Coupons Serie II. wird hierdurch mit dem Vemerken hescheinigt, daß die Rückgabe dieser Rentenbriefe gegen Wiedereinlieferung dieser Nach⸗ weisung und der unten stehenden, vom Empfänger auszufüllenden Quittung vom erfolgen wird. 8
aaauu
Rendant. Der Kontrol⸗Beamte.
.
Den Rückempfang der oben quittirten 31 10 Thlr. mit Buchstaben: Dreitausend Einhundert Zehn Thaler, in Rentenbriefen nehst den Zins Couponad Serie II., Nr. 1 bis 16, bescheinigt.
—— erhält Die Wiederabholung der Rentenbriefe mit den neuen Coupons aus — 8 . — 4 1“