1858 / 224 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Stadt Thorn die —2 ge d nicht steuerpflichtig sein sollten. Der weil, wenn auch der Steuerfiskus dei der Sache nicht betheiligt sei, rübre. Allein es ist wohl zu bemerken

der Verwaltung nicht hberangezogen werden konnte.

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zwei abgebrochene Gebäude, welche Rlechisa eg ist ausgeschlossen

er Kern der Sache doch die Steuerpflichtigkeit gewisser Grundstuücke be⸗ daß bier die Gemeinde gegen

der nach den Anordnungen Solche Prozesse find

ie zugelassen; Fälle dieser Art sind so viele vorgekommen, daß der Grund⸗

ls feststehend betrachtet werden darf.

g- Da0 Appellationsgericht zu Breslau, welches den Kompetenz Konflikt ür degründet erachtet, macht geltend, daß der F. 79 Titel 14 Lbeil II. es Allgemeinen Landrechts um deswillen nicht zur Anwendung kommen koͤnne, weil die Klöger nicht eine Ueberbuͤrdung in der Steuer bdei Be⸗ stimmung ihres Antbeiles behaupteten, vielmehr ihre Verpflichtung zur Zablung der Steuer uͤberbaupt bestritten und den Verklagten als den zur

teuerzahlung allein Verpflichteten in Anspruch nehmen; weil ferner die Frundsteuer von jedem ecinzelnen Grundstücke je nach der Hoͤbe des Er⸗ zwischen den Klägern und dem Pfarrer kein welchem es sich um die Bestimmung der Hoͤde der Beiträge zu, einer gemeinschaftlichen Last handle. Allerdings ist in dem angezogenen K. 79 von dem Falle die Rede, wenn Femand in der Bestimmung seines Antheils uüber die Gebuühr delastet zu sein bebauptet, und der dort in Bezug genom⸗ mene §. 9 a. a. O. spricht, unter Hinweisung auf die Regeln einer obne auadruͤcklichen Vertrag entstandenen Gemeinschaf von „Streitigkeiten“, welche uͤber die Vertheilung der aus dem Bestruecrungsrechte flietzenden Abgaben unter den Kontribuenten entstehen.“ Allein es ist nicht zulassig, um dieser Wortfaßsung willen die Anwendbarkeit dadon abhängig zu machen, ob dem Einen etwas zu diel und dem Anderen etwas zu wenig auferlegt worden, und den Fall auszuschließen, wo Jemand eine von ihm eingezogene Steuer ihrem ganzen Betrage nach als einem Anderen zur Lafl sallend dezeichnet. Die ratio legis ist offenbar nur, die Steuerbehörde gegen prozessualische Weitläͤuftigkeiten dinfichtlich der Steuererbebung zu sichern, und es kann keinen Unterschied machen, ob der dem Einen auf erlegte Betrag dom Andern ganz oder nur tdeilweise zurückgefordert wird.

inen vermeintlichen Steuerpflichtigen klagte,

trages erhoben werde und Verbhältniß existire, bei

In der Tdat aber desteht, insofern die Oezemsteuer im Gangen von der Demeinde aufgebracht werden muß, sei es von dem Pfarrer, insofern die⸗ ser den Dezem erhedt, oder von den Grunddesitern, sofern der Dezem rudt. diejenige Gemeinschaft, auf welche die §§. 9 und 79 Tnel

des Allgemeinen Landrechts hinweisen.

Auf die Verordnung dem 19. Jum 1836 wegen der Kirchen und Pfarr⸗Adgaben wird den der Regierung zu Breslau in dem Konflikts⸗ Seschluße insofern Bezug genommen, als in Erwiderung auf die Behaup⸗ tung der Klöger, daß idre Grundstucke gar nicht dezempflichtig seien, die Bechauptung aufgestelt wird, der im Gauzen iu 8 Scheffeln 6 ½ Meßen Roggen und eden so viel Hafer katastrirte Oezem sei auf sämmtliche bäuerliche Beützungen, auf eine sede mit 2 Scheffeln 1 Mäßel repartirt,

14 TheillI. V

und dieser Thatsache gegenüͤber koͤnne eine Befreiung nur aus einem de⸗

sonderen Rechtsgrunde in Anspruch genommen werden. Alleimn der Dehem selbst gar nicht in hte, der neue Bestcucrungéemodus erst im Jabre

1854 eingeführt, und doen einer nach der Ortsvderfaßung für den Pfarrer einzuzzehenden Abgade kann um so weniger die Rede sein, als eden die Abänderung des die zum Jadre 185 4 bestandenen Zustandes zu dem Streite die Veranlasung gegeden dat

.

Es dat dader der Rechtsweg üder die zwischen den Steuer⸗Kontri-

898 buenten jest zur Entscheidung des Richters gebrachte Frage nicht ausge schlessen werden koͤnnen, dielmehr ist, auf Jurückweisung des Kompetenz⸗Konstikts zu erkennen gewesen.

Berkin, den 19. Juni 1858 1 Könzglicher Gerichtsdof zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte

Ministerium des Innern.

tember 1885 karten an Kauf⸗

om 10. Sep g don Paß dezuglich deren Hand⸗

30).

om 30. Mai 1855 hen ich der ünsicht der Königlichen ngetreten, daß die dem Paßkarten⸗Vertrage vom

1850 entsprechende Bestimmung des §. 5 der Paß

die, sämmtlichen übrigen Regicrungen mitgetheilte

arten⸗ Instructien dom 31. Dezember 1850, nach welcher an Perfenen, die ein Gewerde im Umherziehen be⸗

24 ——

——7 5. 8 2„

reiben, Paßkarten nicht zu ertheilen sind,

Kaßtart auch auf Kaufleute und Handlungsreisende zu beziehen sei Waarenbeütcllungen im Umherzichen aufsuchen

Nachdem nun aber mehrere der kontrahtrende

der dezegenen Betmmung des Paßlarten⸗Vertrages ein

tere Auslegung gegeben und die Errhellung von Paßkarten an Per⸗ senen der gedachten Kategorze für zuläfsg erachtet hatten, auch vielseing der Wunsch ausgesprochen worden war, jene Bestim⸗ mung in diesem Sinne allgemem zur Anwendung zu bringen, bate ich, i Uebereinstimmung mit den Königlichen Mmisterien

füͤr Handel, Gewerbe und öͤffentliche Arbeiten und der Finangen, kein Bedenken getragen, mich mit dieser Auslegung, falls dieselbe von den uͤbrigen kontrahirenden Regterungen getheilt werden moͤchte, einverstanden zu erklären. Demzufolge ist von den Kommissarien, welche im Jult d. J. in Eisenach, zur Berathung über Gegen⸗ stände des Gothaer Vertrages vom 15. Juli 1851, zusammen⸗ getreten sind, auf Anordnung ihrer respektiven Regierungen auch dieser Punkt zur Erörterung gezogen und folgender Beschluß ge faßt worden:

„Durch die Bestimmung des Art. 4 lit. c. des Vertrages d. q.

Dresden, den 21. Oktoder 1850, foll die Ertheilung von Paß⸗

karten an Kaufleute und Fabrikanten, bezüglich deren Handlungs⸗

Reisende, welche Waarenbestellungen nach Proben oder Mustern

aufsuchen, fortan nicht ausgeschlossen werden

Indem ich von diesem Beschlusse, welcher preußischerseits ge nehmigt worden, die Königliche Regierung in Kenntniß setze, beauf. trage ich dieselbe, demgemäß zu verfahren und die betreffenden Behoͤrden mit der erforderlichen Anweisung zu versehen. Berlin, den 10. September 1858. Der Minister des Innern von Westphalen

nigliche Regierung zu N gliche gierung 1 3

Abschrift vorstehender Verfuͤgung erhalt

rung zur gleichmäßigen Beachtung.

VBerlin, den 10. September 1858.

An

sämmtliche übrige Koͤnigliche und an das hiefige Kön

Präfidtum 1

inanze Ministerium.

Cirkular⸗Erlaß vom 5. Juli 1858 betreffend die Verhältnisse der als Forst⸗Hülfsaufseher an⸗ genommenen Jäͤger von mindestens 12jähriger Milrtair⸗Dienstzeit in Bezug auf das Militair⸗

Gnadengehalt.

Im F. 12 der, der Königlichen Regierung mittelst Reskrut vom 16. November 1844 (Miisterial⸗Blatt S. 297) überfandt allgemeinen Bestimmungen des Königlichen Staats⸗Minister ke

30. Mat dess. J., hinsichtlich der Belassung oder Einzi hung un

1 „„ 9 ½ Ukientt 8

resp. Wiedergewährung des Gnadengehalts der im Ciodilt gestellten oder beschäftigten Militair⸗Invpaliden, find unter daliden, welche nur vorüͤbergehend gegen flückweise Bezahlun „Voten⸗, Tage⸗ oder Wochen⸗Lohn, oder Exekutions⸗Gedühren zur Hülfsleistung angenommen werden“ und ihr Gnadengehalt nehe dem Cidil⸗Einkommen unverkürzt dehalten sollen, allerdings beisdiel weise auch „ambulante Huülfsaufseher in der Forst⸗V waltung“ angeführt. Dies entsprach den zu jener Zeit denen Verhältnissen. Nachdem jedoch der Forstschut fast dat erheblich derstärkt werden müffen und nachdem durch 2. sus 3 der Cirkular⸗Verfügung des Finanz⸗Ministerit vom 24. DTe zember pr. aus drücklich festgesetzt ist, t daß Jäger ven mindestens 12jÄhriger Militairdienstzeit, seben sie von der Forst⸗Verwaltung einmal als ambulante Hülfs⸗Ar- seher übernommen find, auch ununterbrochen beschäftigt ne⸗ den sollen, können solche Jäger don mindestens 12ähriger Militai wenn sie einmal als ambulante Forst⸗ Hülfs⸗Aufsehe 8 find, auch nicht mehr als „vorübergehend beschäftigt“ im Sinne ne odengedachten Staats Ministerial⸗VBestimmung betrachtet werden.

8 22 1 I. Die in Ermangelung näher Berechugter, als ambulante 88

.B n Z 184* 8

Hülfs-Auffeher derwendeten Jäger, welche eine 12jährige Mr. Dienstzeit noch nicht erreicht haben, werden wohl nut in tenen Fällen im Besiß den Invaliden⸗Benefizien sein. aber ein solcher Ausnahmefall vorkommen, so ist je nach de schiedenheit der obwaltenden Verhältnisse besonders darüber i0 schließen, ob die Beschäftigung des betreffenden Invaliden 1 den §. 9 oder unter den F. 12 der Staats⸗Ministerial⸗Best. gen vom 30. Mai 1844 zu subsumiren ist. 1 Dabei kann den ambulanten Forst⸗Hülfs⸗Aufsehern keim 41½.

stimmt, im Sinne des §. 5 der gedachten allgemeinen VBestin gen angerechnet werden.

9„ 1

ihrer Remuncration, als zu Ausgaben für Dienstbedürfneße ²

Die Köͤnigliche Inspection der Jäger und an enh nach ebenmäßig instruirt werden. Jäg Schützen wirb b Gerlin, den 5. Juli 1858. 8

ler⸗

Der Finanz⸗Minister b 8 es 1 . ( M von Vodelschwin u“ er Kriegs⸗Minister.

An saͤmmtliche Königliche Regierungen

- Exrellen, der Wirkliche Geheime Rath und Geheime Ka⸗ Warschau abgereist. 0 Abgereist: Der General⸗Ma ““ lalor und Kommandan Stettin, Baron von der Goltz, und andant von Der Ober⸗Präfident der Pr ürr. b rovinz Pommern, Freiherr S

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Berlin, 241. Sedtember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Provinzial! Schulrath Wendt zu zur Anlegung des ihm verliehenen

iterKreuzes des Herzoglich sachsen⸗ernesinit 8 g

. 2 1 82 g⸗ der 4 zu ertheilen. chen Haus⸗Ordene

Im Auftrage: von Han n.

Michtanetliches.

. 2 9 4 n ““ Preußen. Verlin, 24. September. Der Ober Präfident 88 Provinz Brandenburg, Staats Minister Dr. Flottwell, hat eine Inspeclionsreise nach dem frankfurt⸗ be . b 18 dem ankfurter Regier 3 5 getreten. 1 gierungsbezirk an

8 Holstein. Rendsburg, 21. September. Morgen und übermorgen werden die leßten diesjährigen Permittirungen bei den holstanischen Bataillonen vor sich gehen und Letztere am Sonn abend Morgen mit einem Ertrazuge nach Kiel und von dort per Dampfschiff nach Kopenhagen zurückgefuͤhrt werden. (A. de

Sachsen. Gotha, 23. September. Der volkswirthschaft⸗ liche Kongreß schloß beute Nachmittag Uhr seine Sißungen nachdem er eine ftäundige Deputation von 9 Mitgliedern niederge! seßt und zu seinem nächsten Versammlungsort Frankfurt 2 V. gewählt hatte. (Weim. Ztg.)

8 4 4 September. Heute wurde die 1 UrTF Pg 9 8 Uurfoe rscher . Versam mlun g mit ihrer dritten allge⸗

memen Situng geschlossen. Auch dieser Sitzung wohnten Ihre

lich Iohei’ 1 2 1 1— an Hohelten der Gr oßherzog und die Gro ßberzogin, ald nach Begmn derselben eintraten, bei. Karlsr. IZtg.)

94 712 i 2 2 . ttigart, 23. September. Der Lonig der Belgi ist heute zum Besuche des Kön , iglichen Hofes angekommen. b

8 uOesterreich. Wien, 23. September. Gestern Abend um Kaiser! wittbere Separatzuges die irdischen Ueberreste weiland

gsten b der zu Monza verstorbenen Durchlauch⸗

Prinzeffn g rzverzogin Margaretha, gebornen Koͤniglichen

6 on . am hiefigen Suüdbahnhofe ein. Heute

die Belsetuͤna h das feierliche Leichenbegängniß und bei den p. 88 öchsten Leiche in der Kaiserlichen Famtliengruft

T. Kapuzinern statt. (Wien. Ztg.)

hat Riederlande. Am sterdam, 22. September. Der Köͤnig

Generalfaanan keenen zum Präsidenten der Zweiten Kammer der

Aktenstuͤcke ““ g eine Veröffentlichung der

;. Maa⸗ wv. 82 welche die Schwierigkeiten der Fahrt auf

betreffen fuür d da- Kanal bon Magestricht nach Herzogenbusch

letter Zeit 2 eren Abhülfe sich auch die preußische Regierung in emüht hat. (Düff. Ztg.)

ph Großbritannten und Irland. London, 22. September.

die Eepeters⸗Hget bei Grantham in Lincolnshire fand bohen 1 duͤllung des Newton Denkmals, eines 13 Fuß 424 William eneee ttatt Der Name des Bildhauers für 8 Portra Sei Modellirung des Kopfes sind 1 9 9 Aehnlichkeit eine Todten⸗Maske Sir Isaac esen. „2 nd eine Büste von Roubillac maßgebend ge⸗ des 1hsesesben „Männern, welche das Zustandekommen

kren Lord Rosse und obesonderem Eifer begänstigt haben, ge. ei und hielt die 3 rougham. Letzterer wohnte der Feier den Mann h Inaugurations⸗Rede, in welcher er Newton als ezeichnete, in Bezug auf den man sich keiner Ueber⸗

1 Genie, welches je durch die Güte der Fürsehung zur Belebrung

der 2 be E. —, gewandelt habe. Der Elektriker der unterm 18. Sha⸗ clegraph Company, Herr Varley, hat tischen 1 5 er einen Bericht über den Zustand des atlan⸗ in den 8** haense traf am 5ten d. in Valentia ein, stellte ungefaͤhr 1 ünf Tagen seine Untersuchungen an und gelangte 2 1 0 Hanben, Resultaten: 1) Die Stelle, wo das 86. 8v 5.beabes sich 215 300 Meilen von Valentia nallia⸗ 1 ur-par⸗ 8 Kupferdraht nicht die —h vc16“4*“ 3) Zwischen Valenti

findet eine vollkommene 8 Kupferdraht is nicht nur in unerheblicher Weise gestört. 4) Der e, * 8. 8 zerrissen; denn es treffen noch immer schwache wird binnen 8 ““ ein. Aber die angewandte Gewalt ürzem an der schadhaften Stelle den exponirten Draht urch elektrolytische Decompofition zerstören

re 1 5 8 aeschehr aris, 27. September. „Die nach China Leitartikel spedition“, beginnt der „Moniteur“ seinen heutigen eike ike 16“” 8 g G 1 emerseits no⸗ hat bas Ziel, das der Kaiser sich vorgesteckt, erreicht , 4ℳ urde den gerechten Beschwerden volle Genugthuung er⸗ Chapdel 8 88 Strafe, welche dem am Morde des Pater 22 gen 68ꝙ— Beamten auferlegt worden soll in ina ‚bekannt gemacht 2 1

1 d werden; andererseits ge ein sat . * 8 n, dererseits sichert Handel unh unsenn89 Tboren unterzeichneter Vertrag unserm

eren Missionaren freien Zutrit

des himmlischen Reiches VVB“ 98 Jahrhunderte alten Schranken, 0 der übrigen Welt ein b 2 8 8 1 Ie ein von ) 300] Ma 44 1 nahe an ““ Seelen bevölkertes Gebiet in Absonderung gehalten gefallen: China ist vollständig erschlossen 88 298 ortan dem Andringen der europätischen Civilisation v v. entziehen vermögen.“ Um zu zeigen, welchen Werth diendfin FL.u“ Baron Gros unterzeichnete Vertrag von -Pvn 86 vpeist das offizielle Organ die franzöfische Nation 8 vus . fruͤheren Stand der Dinge in China hin

1 1 Sch I wei 2 b 9. ehh 1 2. en das amtliche L rgan nach, daß, wenn so wich⸗ Shreittre ten 8 so weiter Entfernung mit so unbedeutenden 1 8 le 9 8 1 BE1“ 8 worden, man dies dem glücklich erhaltenen Zuter mbernehmen zwischen den Regie Fr. Eaßlans, se win de L— egterungen von Frankreich und

, le ap ferkeit der Seele 8 ¹ r Seeleute beider Länder zu ver⸗

Außer dem leitend 1 leitenden Artikel 9 Dhe Sen el über China bringt der „Moniteur“ Festlichkeite au ientsin vom 28. Juni, der jedoch nichts als die Festlichkeiten und Feierlichkeiten schildert welche am 27. Juni zum cere

9 4 h g hge 2122 Schlusse der Verhandlungen zwischen dem Baron Gros v. ban chinesischen L ber⸗Mandarinen angeordnet waren. Neu und ist in diesem Berichte nur die Thatsache, daß Baron

tos nach Unterzeichnung des Vertrages die chinesischen Bevoll⸗ mächtigten aufforderte, man moöͤge sofort alle seit langen Jahren 1 8 8 Reiches gefangen gehaltenen Christen auf freien 3 setzen; es wurden den Ober⸗Mandarinen einige solcher Ge⸗ L-nn nambaft gemacht, die chinesischen Minister versprachen G pelinger Hof ünverzuͤglich eine folche Maßregel anordnen Schließlich bemerkt diese Korrespondenz, daß die vier Be⸗ d0 mächtigten von Frankreich, England, Rußland und den Ver⸗ einigten Staaten noch eine Woche in Tientsin verweilen, dann . Schanghai und hierauf nach Japan ziehen wollten. Dem Sernehmen nach wollte Baron Gros mit Lord Elgin vor ihrer M abrt aus dem Golfe von Petschelt noch die große chinefische Mauer in Augenschein nehmen. 8 6 Der gestrigen Meldung über Erhebung des Baron Gros zum 8 nator läßt der „Moniteur“ heute die Veröffentlichung der De⸗ krete folgen, wodurch Herr Duchesne de Vellecour, erster Secretair der außerordentlichen Gesandtschaft beim Kaiser von China, zum Offizier, so wie der Atkaché Marquis von Moges und der DPol⸗ metscher dieser Gesandtschaft, Herr Jose Marques, zu Rittern der Ehrenlegion ernannt werden.

Baron Gros wird erst nach Frankreich zurückkehren, wenn er 8 pekinger Hofe die Ratification des Vertrages vom 27. Juni üͤberreicht hat. Herr von Bellecour wird dem Vernehmen nach schon am 3. Oltober mit der Ueberlandpost als Ueberbringer dieses Aktenstückes nach China zurückkehren.

Fuad Pascha 8 Sohn, der die Ratification der Convention 89 der Donaufuͤrstenthümer überbringt, traf am 21sten Abends Lbr. und wollte sogleich mit einem Expreßzuge weiter reisen, um Paris noch am Abend des 22 en zu erreichen

Bei dem am lsten in Marseille dem General von Courtigis gegebenen Bankette kuüͤndigte der Maire an, daß große Arbeiten zur Ver choͤnerung der Stadt auch in kurzem in Angriff genom⸗ men werden wuüͤrden und auch Marseille seine Kaiserstraßen erhal⸗ ten solle; er setzte hinzu, uͤber den Neubau der Altstadt seien die Vorarbeiten im Gange, und die neuen maritimen Plane überträfen alle früher ausgearbeiteten bei weitem.

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23. September. In der Untersuchungssache wider Prost

treibung schulzi 9 schuldig mache, wenn man von ihm sage, er sei das größte lautet das Urtheil auf dreilährige Gefängnißstrafe