2326 nicht selbstständige Personen vorzubeugen, im Em gange des Para⸗ graphen zu sagen: [1 nahme und Beachkung. H esraih jeder selbstsfändigen Person, welcher 2 Berlin den 18. November 1858. S5n 282
Es folgt dieraus, daß der F. 1 des Aufnahme⸗ Gesetz’g auf Der WMinister des Innern eine Selbstständigkert des Erwerds und des Aufenthalts nicht be⸗ anh Flottwell zogen werden kann, und daß derselbe auf Dienstbeten, welche keiner im Familienrechte beruhenden Beschränkung unterworfen find, nict minder als auf andere Personen A. wendung findet Wena nun die wegen Entstebung der Unterstütz ungapslicht durch dreijährigen Aufenthalt im K 1 Nr. 3 des Armenpflege⸗ Gesetzes gegebene Bestimmung schon um desm Ulen, weil sie all gemein gefaßt ist und keine Beschränkung enthält, auch für Dienst⸗ ten gilt, so tritt noch hinzu, daß diese Anwendung, wie die gospecteur der 1 erbandlungen des Staatsraths ergeben, auch in der Absitt des Bteinn esetzgebers gelegen hat MA.“ z Lh 42 h Vor Publication des gedachten Geseßes wurde von den Ver⸗ Brigade. 2ö— — der 11 waltungs⸗Vebhörden der Grundsatz festgehalten: “ .“ * daß Dienstboten, Handwerksgesellen e. durch das Dienst⸗ und Arbeitsverhältniß keinen Wohn siß begruͤnden, fuͤr die Gemeinde des Dienstorts mithin eine Verpflichtung zur Fürsorge aus dem Domizil nicht entstehe. Mit diesem Grundsatze traten mehrsate Entsceidungen der Gerichte, insbesondere ein Erkenntniß des Könglchen Ober Tribu nals in Sachen der hiesigen Armen. D
Direckion wider den Magistrat zu Pasewalk vom 25. Junt 1838, in Widerspruch, in welchem an⸗ genommen wurde,
daß in dem Dienen des Gesindes das Aufschlagen eines Wohn⸗ fißes gefunden werden müsse. Der Staatsrath erkannte daher in der Plenar⸗Sißung vom
1. Dezember 1841 die Rothwendigkeit an, binsictlich der Dunst⸗ bdoten ꝛc. eme ausdrückliche Bcstimmung zu treffen. Dagegen waren die Meinungen darüber getbeilt, in welchem Siune diese Bestimmung zu treffen sei, nämlich:
„ob — wie es in dem Protololle wör’lich bdeißt — den Dienst doten an dem Orte, wo sie in vohn und Breod steden, ecin Studirenden auf der Königlichen vereinigten
Demizil nach Maßgabr des §. 2 lüt. d becsuseben. dergestalt. Friedrichs Unrverfretst alle⸗Wittenberg von
daß sie, wenn nach ihrem Dienstantiitte der Fall der Hölkfs⸗ g 24 ,„ 11, 5 8 bIe O9 a h 8 deduͤrftigkeit eintrut, ohne Rückücht darauf, wie lange sie das lost dc aclis 1851 I Oftern 1859
b der dortigen Gemeinde werden 1¹
Abschrift empfängt die Königliche Regierung zur K.
Fln e übrige Regierungen sausschließlich der zu Sigmaringen) F
Angekommen: Se Excellenz der General⸗ Lieuten ant vn
Artillerie Inspeectton, von Puttkam mer, de⸗ Kava lere
Abgereit: Der General⸗ Masor und Commandeut nv Inkanterie Brigade, von Fallois, nach Erfurt.
Der General⸗Masor und Eommandeunr der 22. Infantere⸗ Brigade, von Ploctz, nach Vreslau.
8 6. Dezember. Se. Königliche Hoheit der Prm⸗ Regent bak im Namen Sr. Maestät des Königs, Aergnitigs gerubt: Dem außerordentlichen Prot ssor an der Ularperftät 1 Berlin, Dr. A. von Graefec, die Eclaubniß hur Anlegung des von des Königs von Griechenland Majestät ihm verliechenen Ratter Kreuzes des Erlöser Ordens zu ertheilen.
Berlin,
Summarische Uebersicht der immakrikulirten
116“ Von Ostern bis Michaclls 1858 besanden sich auf hiefiget
““ v Univerürà: Re 8.v d zu Gunsten derselben in jener Gemeinde ein die Verbindlic Davon sind Michaclis 1858 abgegangen keit zur Armenpflege begründendes Demizil durch den Eint’ itt Es sind demnach geblichen NIu“— n den Dienst allein nicht entstehen soll, so daß sie, in Ror⸗ Bom 27. Mat bis 27 Nodember 1858 sind benzngekommen ausset ung der Annahme der Aestim mung unter §. 2 Die Gesammtzahl der immatrikultrten Studtrenden betroͤgt lit. c. (§. 1 Nr. 3) nach dieser lu behandelr sein wer⸗ daher. den, falls sie nicht aus anderweitigen Gründen ein Die kheelogische Fakultät zählt Domizil daselbst erworben baben sollten.“* 1 VBet der nach augführlicher Erörterung bewirkten Abstimmung murde die erste Alternativbe angenommen. Der nach beendigtet Berathung des ganzen Gesehes von der Fassunge⸗Kommn sion vor⸗ gelegte Geseß Entwurf lautele im §. 2 dabimn: Ein Wohnfiß im Sinne des S1br. 2 Personen, welche als Diensthch n, Hause und Wnrthschafta⸗ beamte, Handwerksgesellen u. s. m. in emem festen Dien stver⸗ Die philosepbische Fakulnst zoblr bältnisse stehen, an dem UDrte begründet sein, wo sie im Dunste 2) Inlaänder it dem Zeugniß der Neisfe sich befinden b, Inländer. auf Grund des § 40 des RNegle⸗
Der damalige Minister des Innern fand sich indessen ver ments vom 4. Jumt 184 immatrikulirt. anlaßt, die einer solchen Bestimmung nach seiner Ansigt entgegen⸗ c) Inländer, auf Sürund des §. 30 des Regle⸗ stehenden praktischen Vedenken, so wie die Gründe, aug welchen ments vem 4. Junt 1834 immatrikulirt die Dienstboten nach dem Prinzip des Aufenktbalts von einer lon⸗ 4) Auslander.. 1“ geren Dauer, also nach der Vornschrift des §. 2 lit c. (§ 1 Nr. 3) zu beurtheilen seien, in einem desonderen Premrmorta zu centm ckelu und die nochmalige Berathung dieser Frage in Antrag zu bringe
Bei der hierauf stattgefundenen der frühere Beschluß in der Plenar⸗ Sihzung vom 27. Apell 1842 zurückgenommen und der §. 2 erhjelt demnächst di jehige Fassung
Daß in Folge dieses beschlusses die Dientboten z nunmehr zu den Versonen zu zählen seien, welche durch einen nach erreichte: nehmen folgt Großjährigkeit drei Jahre fortges hten Aufentbalt den Unter⸗ —— — — — stüßzungswohnsitz erwerben, wurde von keiner Seite in Zweifel ge ¹ zegen, sondern als selbüverständlich angenen men.
Die Königliche Regierung wird bieraus ersehen, daß die in dem bezogenen Ministertal⸗Reskripte vom 13. Januar 1841 agg. nommene Auslegung des §. 1 Nr. 3 nicht nur dem Mortstune, sondern auch der Absicht ds Gesches entspricht und Sie mied da⸗ der deranlaßt, dieser Auslegung bal den von Itr nach K 31 l. c. zu erlassenden interim stischen Entscheidun en auch feineihm zu folgen.
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Außer diesen immatrikulirten Studirenden die biesige Universitöt: 1) nicht immatrikulirte Pharmaceaten
2) nicht immatrikulirte Hospitanten . Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhoôrer iug ich an den Vorlesungen Theil im Ganzen
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Nichtamtliches.
Preußten. Berlin, 6. Dezember. Aus Fler⸗ — dem 1. Dezember über den Aufenthalt Ihrer Majestäͤten Königs und der Königin daselbst Folgendes gemeldet: Freude, den Schirmherrn unferer edangelischen Kirche, die vühe missen, auch bier in Florenz eine kleine Gemeinde baot, Ihren hrür ren Kö zig, bier zu sohen, läßt mich, da Sie diese Bute ee⸗ baben, derselden gern nachke mmen und Ihnen, soweit dies r. 83 lic ist, einige Nachrichten über Ihre Majestä en den König
Der Miniser des Innern. Allet b die Königm geben. -
Flottwell. “
Am nächsten von Angesicht sab ich ee llc. höchsten Herrschaften am Sonntag in der Kapelle beree reforateten Gemeinde bei dem dort durch den Gesandtscha .
diger Schaffte f anzöfischer Sprache abgehaltegen Ge
erfreute mich des guten Aussehens Ihres hohen Herrn. Da Masestät fleibig spazieren gehen und fahren, so ist es mir und Andern haͤufig vergönnt, Allerhöchstdemselben auch bei diesen und man hat auch dabei nur Ursache, Erscheinung Allerhöchsidesselben erfreuen. So machten, wie ich hoͤre, Ihre Mazestäten mehrfache gusfluͤge nach den Cascinen, nach Bello Sguardo, einem Punkt ait reizendster Aussicht auf die Stadt, nach dem Monte oliveto und r Villa Strozzi daselbst, nach San Miniato, dem Giardino di Boboli, besuchten San Salvt, eine Abtei vor der Porta di Santa groce, den herrlichen Dom, den Palazzo Vecchio, die voggia dei Lanzi auf dem Piazza del Gran Duca und manches Andere. Möchte der hiefige längere Aufenthalt Ihren theuren Herrschaften, wie ich hoͤre ist derselbe bis auf den 20sten d. M. ausgedehnt, zu noch vwieler Freude und zu rechter Erbolung gereichen, damit Fhr boher Herr recht erfrischt und gekräftigt in Seine Hetmath. urüdkebren möge! Leider ist das Wetter augenblicklich nicht fehr sünstug, da wir, bei freilich sehr milder Temperatur, fast ununter zrechen Regen haben, der sedoch der jetzigen Jahreszeit dei hiesigem hma entipricht. SESe. Koͤnig liche Hoheit der Prinz⸗Regent nahmen im Laufe des heutigen Vormittags die Verträge des Ministers des nnern, des Wuklichen Gebetmen Raths Illatre und des Geheimen Raths Costenoble entgegen und arbemeten dierauf mit Sr. Heoheit
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dem Fürsten ven HPohenzollern. Um 11 Uhr empfingen Se. Königliche
Se. dielen 4‿ Helegenheiten zu degegnen, sch der vortrefflichen äußeren
hebeit die militairischen Meldungen im Beisein des Kommand anten und hierauf den General der Kavallerie und Geperal Adfutanten Frafen von Nostip.
Hannover, 4. Dezember. Die am 12. Uugust dahier zu smmmengetretene General⸗Z olleKonferenz bat ihre Arbeiten beendigt und mit der Unterzeichnung des Protokolles am gestrigen IAdend ihre Situngen geschlossen. (7 Hanneb Ztg.)
Mecklenburg. Malchin, 3. Dezember. Fast die ganze beuige Sißzung ward durch die Verhandkung üder die Frage, od die Gemeinnüßlichkeit der projektüuten Eisenbahn anzuerkennen set, in Anspruch genommen. Die Gegner der Eisenbahn bekämpften en Anerkennung der Gemeinnüßlich keit, weil aug der Anerkennung de Pflicht der Unterstuͤßung werde gefolgert werden. Sie propo⸗ airten schließlich, daß eine Verwahrung gegen eine solche Felgerung in den Beschluß über die Frage der Gemeinnuͤtlichkeit aufgenom nen werde. Es fiimmten für die Wemernnuͤßigkeit ohne Vorbehalt 85, für die Gemeinnühigkeit mit Vorbehalt 46 Süͤmmen, womit übrigens wieder nichts cerreich! worden, da, wenn auch für das Erstere die Mehrzahl war, doch durch den Umstand, dih nur die Hälfte der anwesenden Stimmen abgegeden wurde, und durch das Nichtosagende des niedergeschriebenen Beschlusses läne Feststellung der Parkeien erreicht worden ist. (Mech. Ztg.)
Sachsen. Weimar, 4. Dezember. Ihre Kaisekiichen hoheit Erzberzoge Stephan und⸗ Josedd von Oesterreich trafen hHeute Nachmittag zu einem Besuche am Großherzegliche hofe ein.
Altenburg, 3. Dezember Die Thaätigkeit der seit dem 1ü. Rodember versammelten Landschaft hat sich dis jetzt nur auf Kommiffions⸗Sizungen, in denen die Landtagsvorlagen zu den Plenarfißungen vorbereitet wurden, und eine vertrauliche Litzung am 75ten v. M. beschränkt. In letterer wurde der Landschaft Rutheilung über die Beschoffung eines Bauplates füͤr das neue Landesdankgebäude gemacht. (L Ztg.)
Frankfurt, 4. Dazember In der Bundestags⸗ Sihung vom 2. d. M. kamen Ergänzungen zu den Uebersichten der bestehenden Eisenbahnen und deren Verwendbarkeit zu militat⸗ nschen Zwecken in Vorlage, und ließ eine Regierung eine Erklä⸗ tung in VBezug auf die ihr obliegende Kontingents eLkellung ab⸗ zeden. — Auf Vortrag des Ausschusses in Wilitatr⸗Angelegenheiten üder die Rechnungen der Artillerie⸗ Ausrüstung und Dotation der Gundee⸗Festung Ulm dro 1855 und 1856 genehmigte die Ver⸗ ammlung deren definitive Bescheidung, und auf weiteren Vortrag desselben Ausschusses beschloß die Versammlung, die an die Milt⸗ dut⸗sommission in Bezug auf Anschaffung von Proviantvorraͤtden ür genannte Festung und auf deren Auffrischung durch die daselbst darnifonirenden Truppen beantragten Einleitungen gutzuheißen. — Endlich wurde die Ausfolgelassung von Akten des vormaligen des cslammergerichtes in Weßlar, welche sich auf Bestandtheile egenönigreichs der Niederlande bezieden, an die dortige Königliche sczlossen 3 (ach Ahth der desfalls bestehenden Normen be⸗ * 88 Zaden. Karlsru be, 3. Dezember. Heute wurde hier Luise in feftna Ibrer Königlichen Hohen der Großherzogin
Bel estlicher Weise begangen 1 dits lauten. 7½ Brüssel, 1. Dezember. Wie zuverläͤffig der⸗ Glätter ü 9 Rechte des Repräsentanten Hauses die Absicht, alle at klerikaler Farbe in Einer Hand zu vereinigen, und
b Herr Coomans die Blätter „L' Emancipatton“ und Bruxelles“ an Herrn Reve, Herausgeber des ultra⸗ „Journal de Bruxelles“, üͤbertragen.
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Großbritannien und Irland. Die Abreise des Hofes nach Osborne Gestern war vord John Russell mit niglichen Familie zu Gast. Der Graf von Paris war gestern in Woolwich, wo er das Arsenal, die Kanonengießerei und andere Mülitair⸗Etablessements besichtigte Die Direktoren der trans⸗ allantischen Telegraphen Gesellschaft beabsichtigen im Frühjahr ein neues Kabel nach Amerika zu legen, vorausgesetzt, baß die Regte⸗ rung die Zinsen des aufzuwendenden Kapitals garantirt. Es wird zu diesem Zwecke in der Cily eine Petition an die Regierung vor⸗ bereitet, und viele von den bedeutendsten Firmen haben dieselbe zu zeichnen versprochen.
Frankreich. Paris, 3. Dezember. Das Ereigniß des Tages ist auch heute wieder der Montalembert'’sche Prozeß. Auf die erste Kunde von seiner Begnadgung zu Ehren der Jahresfeier vom 2. Dezember war Montalember! mmnt seinen beiden Vertheidi⸗ gern auf die Greffe des Justizpalastes geeilt, um Appell ein; legen. Hieraus ergtebt sich die interessante Rechtsfrage, ob nach d. ier er folgten Begnadigung durch das Staats Oberhaupt, wodurch die Folgen des Urtbeils erster Instanz vernschtet werden, die Berufung an eine böhere Instanz noch zulässig sei. Die Ansichten bierüber sind getheilt, doch nimmt eine große Anzahl der biesigen Juristen an, dat die Berufung allerdings auch nach erfolgter Begnadigung zulässig set, weil diese nur die Strafe vernicht, während die Be⸗ rufung den Zweck anstrebe, das durch das Urtheil erster Instanz erkannte Vergehen überhaupt zu vernicht n. Daß die Regierung selbst in dieser Streitfrage nicht vorgreifen will, beweist folgende RNote KRes „Moniteur“:
Herr don Montalembert bat Berufung eingelegt, nachdem ihm die Entscheidung des Kaisers, welche ihn von der gegen ihn erkannten Strafe entdand, zur Kenntniß gelangt war. Die zuständigen Gerichte werden uͤber die Fragen, die diese Berufung aufwerfen kann, erkennen. Wir neh⸗ men keinen Anstand, folgenden Protest zu veröffentlichen
„Paris, 2. Dezember 1858. Herr Redacteur! Der bheute Morgens erschienene „Moniteur“ enthält in seinem nichtamtlichen Theile eine Nach⸗ richt, die ich hbeim Lesen desselben erfahren bdabe. Dieselbe lautet: Der Kaiser hat bei Gelegenheit der Jahresfeier des 2. von Montalembert die gerichtlich gegen ihn erkannte Strafe erlassen.“* Nachdem ich am 21. November verurtheilt worden, habe ich innerhalb der gesetzlichen Feist Berufung gegen das Urtheil, das gegen mich gefällt worden, eingelegt. Keine Macht hat bis letzt in Frankreich das Necht ge⸗ habt, eine Strafe zu erlassen, die noch keine definstide jst. Ich gehoͤre zu denjenigen, die noch an Necht glauben und die Gnade nicht annehmen. Ich ersuche Lie, und fordere Sie, wenn es sein muß, kraft Art. 11 des Gesetzes don 1872 auf, dieses Schreiben in sre naͤchste Nummer aufzu⸗ nehmen. Genehmigen Sie, mein Herr, die Verfichung meiner vollkom . mensten Hochachtung. CTCh. d. Montalembert.
— 4. Dezemder. Der heutige „Moniteur“ enthäͤlt Rote: „Eine mit bedauernswerther Hartnäckigkeit von verschie⸗ denen pariser Journalen unterhaltene Polemik scheint eine Besorg⸗ niß veranlaßt zu haben, welche unsere Stellung zu den auswär⸗ tigen Mächten in kemem Grade rechtfertigt. Die Regierung des Kaisers hält es fuͤr ihre Pflicht, die öffentliche Meinung gegen die Wirkungen einer Diskufsion zu verwahren, welche geeignet wäre, unsere Beziehungen zu eiger mit Frankreich verbündeten Macht zu erschuͤttern.“
Diese Note bewirkte Anfanzs der Böͤrse ein Steigen der meisten Course; augenblicklich ist die Stimmung minder fest und es fand nur geringes Geschäft statt, fast alle Werthpapiere wurden ange⸗ boten
Durch Erlaß vom 26. September 1855 sollen die Richter in Algerien als vom Justiz⸗Ministerium zu einem öffentlichen Dienste abgeordnet betrachtet werden und demnach unter dem Colontal⸗ Minister stehen. Durch kaiserliches Dekret vom 1 Dezember wird letzt jedoch angeordnet, daß gegen die Mitglieder der Kaiserlichen Gerichtshöfe und Tribunale erster Instanz in den Kolonieen Dis⸗ ziplinar⸗- Maßregeln nur vom Kolontat’ und dom Justiz⸗Minister gemein⸗ schaftlich getroffen werden sollen, so wie auch, daß Vorschläge zu Ernennungen füͤr diese Gerichte nur von beiden WMinistern gemein⸗ sbaftlich erfolgen sollen.
Die Feuersbrünste auf dem flachen vande mehren sich in einer Weise, daß der Minister des Innern es für nothwendig häͤlt, wirk⸗ same Maßregeln dagegen zu ergreifen, und namentlich auf Ver⸗ mehrung der Feuerfpritzen dringt. Der Minister bat sich mit seinem Rathe an die verschiedenen Gemeindebehörden gewandt, und man bezweifelt nicht, daß derselbe, wie zu wünschen wäre gehöͤrt werde. Dagegen warnt der Minister vor überfluͤsffigen Ausgaben bei Bildung von Pompier⸗Compagnieen. Die Feuerverficherungs⸗ Gesellschaften werden natürlich gern sich an den nothwendigen Auslagen betheiligen, da dieselben ihnen zunächst zu Gute komm werden.
Man beschäftigt sich in diesem Augenblicke im Handels-Mint⸗ sterium mit einer statistischen Arbelt uͤber den Betrich der franzö⸗ sischen Koblengruben. Der Zweck dieser Untersuchung ist, die Mittel zut Hebung des Betriebs der Kohlengruben zu finden, um bei dem stets wachsenden Bedarf nicht mehr und mehr auf englische und belgische Kohlen angewiesen zu sein Velgten, welches nur 1275
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London, 3. Dezember⸗ steht füur übermorgen fest. seiner Gemahlin bei der Kö⸗
folgende
Dezember dem Grafen
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