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lle nach dem Inhalte der Ordre vom 27. September 1852 das Gesetzen zugebilligt worden sind, zum Gegenstande besond g. 8 8 Saeanenpha⸗ 8 Staate zurückzugewähren ist, mit in Ansatz komme. an die Probinzial⸗Stände zu machen; es jedoch, nerb hegceg der orlagen öö“ Ficen für Fatn 81 Gewerbe und öffentliche .“ hm in der ersten Zone..... 10 Sar
Eine länger hauernde Abweichung von der statutarisch vorgeschriebenen gesetzlichen Regulirung der Angelegenheit, den Stände⸗Versammlungen 8 ““ rbeiten. v., ras. ihS 191 nne rHAd. „ „ zweiten 2 20 veim 11 Verwendung des Fonds für Sparkassen⸗ SSri auf unbestimmte den verschiedenen Provinzen überlassen bleibt, in dieser Beziehung 8 ““ 88 “ “ 8 ätesn F . Töilr. eeisahas n,
2 — zu genehmigen, haben Wir für jetzt Uns nicht veranlaßt en ebnchee, Wrh dsbespabenr degeeag zu fasn unnd Bek anntmachung vom 24 8e. ber 1858 EE11“ A FTI a . .
4) Eisenbahnen. hat es kein Bedenken, bei Berechnung der Diäten und Rtessiesact 8 e treffend die Ermäßigung des Einheitssatzes der 9 de, 18 ee e., vgt. 8g Zncaas, asn n er Haͤlfte
8 z ommt. e
Der Wunsch wegen Fortsetzung der Ostbahn über Königsberg ist, wie Landtags⸗Abgeordneten und deren Stellvertreter die von de — 5 — ü 1 die Petitionen vom 20. und 22. Oktober 1856 GStänden vereinbarten, von den Bestimmungen der Verordnußg ene ] 2 ““ 59 b “ v EEE“ “ Feeshthtbrsis
en getreuen Ständen au 5 eröffäet wird, durch das inzwischen ergangene, in der Gesetzsammlung 17. März 1828 abweichenden, durch die Petition vom 23. 8 A. 9 8 . publizirte Gesetz, betreffend den Bau der 8ebag von Königsberg in 1856 zu Unserer Kenntniß gebrachten Sätze bis zu erfolgender weiterer 11A1“ Berlin, den 24, Dezember 1858. 1111“*“ östlicher Richtung über Insterburg und Gumbinnen bis zur Landesgrenze gesetzlicher Regulirung des Gegenstandes in Anwendung zu bringen. “ 1*“* 168 “ 851 Ig ag ig g ah bei Eydtkuhnen vom 10. Mai d. J. erledigt. Ingleichen ist der Bau der 10) Erlaß eines Gesetzes zur Beförderung der Unterbringung der Kreis. Um die Benutzung der Staats⸗Telegr „ a8 128 11“ Königliche Telegraphen⸗Direction. Eisenbahn von Bromberg über Thorn zur Landesgrenze in der Richtung Obligationen. lichen Verkehr zu erleichtern h b. egraphen für den öffent⸗ 68 * 99 “ Chauvin. 88 Pni.31 174 N. Nauf Lowicz durch den mit der Regierung des Königreichs Polen unterm Auf den in der Petition vom 23. Oktober 1856 enthaltenen Antra Handel ꝛc. Excellenz beschl „ haben bes Herrn Ministers für dg 1“ I 11a2Sa 3,588 19. Februar 1857 geschlossenen, in der Gesetzsammlung publizirten Ver⸗ der getreuen Stände, betreffend den Erlaß eines Gesetzes, wodurch d. Feerneh tele gcellenz beschlossen, vom 1. Januar k. J. ab für den lmorn 219 8919199 vSMFIM F hrtnls iUehag mafsu he trag gesichert. — Es ist Unser Wunsch, daß die Umstände die Inangriff⸗ Gerichte ermächtigt werden, die Bestände ihrer Depofitorien in Kreis⸗ nherme graphischen Verkehr, — d. h. für solche Depeschen, bei SeNcSTxrTmuh 328 gnuhn xeaeee nahme des letztgenannten Eisenbahnbaues bald gestatten möogen. — In Obligationen anzulegen, hat nicht eingegangen werden können, indem denen sowohl die Telegraphen⸗Station des Aufgabe⸗Orts als die: 7. LC1“ Betreff der übrigen von den getreuen Ständen vorgeschlagenen Eisenbahn⸗ bei einer sorgfältigen Erörterung der in Betracht kommenden Verhältnisse jenige Station, von welcher aus die Depesche den Telegra . Finanz⸗Mini “ Iinien kann eine Entschließung noch nicht gefaßt werden. sich Bedenken gegen die vorgeschlagene Maßregel ergeben haben, welche die läßt, dem preußischen Telegraphen⸗ Netz angehörk und welche 8 24 “ 5) Landarmenwesen in Ostpreußen. letztere nicht als zweckmäßig erscheinen lassen. ““ den letzteren Stationsort ohne Berührung fremder Tele raphen⸗ Haupt⸗V 8 NW16“ Anlangend zunaͤchst die Petition der getreuen Stände vom 22. Oktober 11) Provinzial⸗Schulordnung. ““ Linien erreichen können — eine Ermäßigung des Ei brs Ur »Becwaltung der Staatsschulden. 1856, so ist die Frage: Der Antrag der getreuen Stände auf Revision der Provinziall ndeer Beförderungsgebühren von 12 Sgr. g 89 8. nheitssatzes ob es zweckmäßig sei, den Kreisen in den beiden Bezirken von Ost⸗ Schul⸗Ordnung vom 11. Dezember 1845 und des Gesetzes do lassen, dergestalt, daß für eine ei 9. 8. “ preußen die Verpflichtung zur Unterstützung der Landarmen abzunehmen 2. März 1850, betreffend die Ablösung der Reallasten ꝛc., ist zur 4 . einfache Depesche von 20 Worten und solche der Gesammtheit des Ostpreußischen Landarmenverbandes Genehmigung nicht geeignet, weil die Voraussetzung, daß das Gesetz vo 3 h111“ aufzuerlegen? G 2. März 1850 mit der Fortdauer der durch die Schulordnung von “ Aüngs. zur Herbeiführung einer definitiven Entscheidung nicht ausreichend vor⸗ 11. Dezember 1845 bezeichneten Leistungen der Guts⸗ und Erbzinsherren F dhrsgh, 2Hicreik womrsgns Auu 1gamrau. bereitet, vielmehr find noch Erörterungen für nothwendig erachtet unvereinbar sei, nicht als begründet anzuerkennen ist. “ “ ghag dg Frs. . a, ga 11819 mm h, aes worden, auf Grund deren Wir Uns vorbehalten, zu seiner Zeit die An⸗ 12) Entbindung der Städte von den Kriminalkosten. vk11611ö1“4““ EEE1“ Kriegs⸗Ministerium. “ 1 8 gelegenheit der definitiven Regulirung zuzuführen. Auf die Petition vom 23. Oktober 1856 wegen Entbindung der 1b v1“ . Dagegen haben die Anträge in der Petition vom 23. Oktober 1856 Städte von den Kriminalkosten eröffnen Wir den getreuen Ständen unt daA. Keor hils f. ngshnhg woegen Abänderung des bisherigen dfe seo gee a, brs Fes Fentn. Perfasend a das 6 58 ee eftzsne deset vom “ t 36 8 18 Beiträge in West⸗ und Ostpreußen durch die inzwischen erfolgte Bestäti⸗ 1. Augu 55, wie über den Zeitpunkt, zu welchem die im §. 8 1 In dem Zeitraum vom 1. Januar bis Ende Juni s WE“ gung Kerselben bre Erledinung gefunden. “ a. a. O. vorbehaltene gesetzliche Entscheidung über die Entbindung * aus dem Militair⸗Etat zalin gann Feura ee hcesnen Keeetefe eeee eheehege und für die nicht in natura empfangenen, . 6) Abwehr der Rinderpest. Städte von den an Stelle der bisher getragenen Kriminalkosten über⸗ Reglements.) 2 se gewährt. (§§. 9 und 121 des Natural⸗Verpflegungs⸗ Aunuf den Antrag der getreuen Stände, denjenigen Kreisen und Grenz⸗ nommenen festen Renten ꝛc. herbeizuführen sein möchte, — nachdem der — 6gg⸗ gemeinden, welche auf Anordnung Unserer Behörden besondere Opfer zur hierauf mit gerichtet gewesene Gesetzentwurf wegen Einführung einer Fbmhlsh iser asefiche. “ Für die tli⸗ “ Peehen Abhaltung der Rinderpest gebracht haben, oder noch bringen müssen, eine allgemeinen Gebäudesteuer von dem Hause der Abgeordneten abgelehnt ““ “ “ hag sbi 11““ Für einzelne Fourage⸗Beiträge billige Entschädigung aus Staatsfonds zu gewähren, können Wir nicht ein- worden, eine Zusicherung nicht ertheilt werden anan. “ E EEö; gehen. Bei diesem Antrage ist unbeachtet geblieben, daß die Kreise nur für 13) Vieh⸗ und Pferdediebstähle. 8 N. 1u““ 1 ein Brob schwere V mittlere V leichte das zur Ausmittelung der Krankheit getödtete Vieh Ersatz zu leisten haben, daß Der Antrag der getreuen Stände, b 194 esso 1f à pro pro Ctr. dagegen in allen anderen Fällen die Vergütung theils aus der Staatskasse, die auf Vieh⸗ und Pferdediebstähle bezüglichen Bestimmungen des Straf⸗ 818812Sö..e 5 Pfd. 18 Lth. e e; g 48 Pfb. Heu Stroh theils aus dem Viehversicherungs⸗Fonds geleistet wird. Die Leistungen der gesetzes einer Revision unterwerfen und dieselben dahin abändern zu W1“ 1¹ ESm19 Hafer à 100 Pfd 2 100 Pfb. Grenzgemeinden aber zur Abwehr der Rinderpest find im Allgemeinen über lassen, daß für Pferde⸗ und Viehdiebstähle im Verbande mit Hehlern HiSe 8 b Thl —— . . dasjenige, was ihr eigener Schutz erforderte, nicht hinausgegangen und und Käufern gestohlenen Viehes und gestohlener Pferde, mehr erschwerte bl. Sgr. Pf. Thl. Sgr. Pf. IThl.] Sgr. Pf. Sgr. Pf. Thl. Sgr. Pf. Thl. /Sgr. Pf [z51 [Sgr. Pf haben nicht einmal das durch das Gesetz bestimmte Maß erreicht, da ein und mehr abschreckende Strafen festgestellt würden, b A. G . . 3 1 großer Theil der gesetzlich ihnen zur Last fallenden Sperrmaßregeln von ist sorgfältigen Erörterungen unterzogen worden, deren Ergebniß dahin Für die oöͤstlichen Provinzen. 3 9 9 den an der Grenze und zur Cernirung einzelner Ortschaften au gestellten geht, daß der beabsichtigte Zweck nicht sowohl durch eine Revision und (Reg.⸗Bez. Gumbinnen 8 4 Militairkommandos ohne Mitwirkung der Grenzkreise oder Kdkommunen aus- Ergänzung des Strafgesetzbuchs als vielmehr durch Verschärfung und Königsberg in Pr., Danzig, 88 G geführt worden ist. Verbesserung der polizeilichen Kontrole zu erreichen sein möchte. In Marienwerder, Stettin, 1 1 E 158 . Der fernere Antrag auf eine Revision der Gesetzgebung wegen Abwehr letzterer Beziehung ist das Geeignete veranlaßt wordben. Föslin, Stralsund, Pots⸗ 12 1a2 und Unterdruüͤckung der Rinderpest und der hierzu aufzubringenden Kosten 2 Feuer⸗Sozietäten. ““ deam, Frankfurt a. O.,Posen, “ 1 ndet seine Erledigung durch die behufs der Revifion des Patents vom Was die von den getreuen Ständen in den Petitionen vom 24. Ok⸗ Bromberg, Breslau, Lieg⸗ 2. April 1803 von den Behörden bereits getroffenen Einleitungen. tober 1856 beantragte Abänderung der Reglements 8 nitz, Oppeln, Magdeburg, 7) Zoll⸗ und Handelsverkehr mit Rußland. 5 für die Städte⸗Feuer⸗Sozietät des Regierungsbezirks Königsberg (mit /¶ Merseburg, Erfurt.) Von der auf Abschließung eines Zoll⸗ und Handelsvertrages mit Ruß⸗ Ausnahme von Königsberg und Memel) vom 22. August 1853 und für B 8 V land gerichteten Petition der getreuen Stäͤnde vom 22. Oktober 1856 die Städte des Regierungsbezirks Gumbinnen vom 29. April 1838, ür die westli — 8 z. haben Wir Kenntniß genommen. Die Staatsregierung hat keine fich dar⸗ so wie 88 8 98 Eee , — 10 9 8 bietende Gelegenheit vorübergehen lassen, ohne auf eine den diesseitigen. für die Feuer⸗Sozietäten der landschaftlich nicht associationsfähigen es 4 . 8* Interessen entsprechende Gestaltung des Zolltarifs und der Zoll⸗Einrich⸗ ländlichen Grundbesitzer in den Regierungsbezirken Königsberg und ] in Eohl g. 28 S. bi tungen Rußlands hinzuwirken, und wird in diesen, nicht ohne Erfolg ge⸗ Gumbinnen vom 30. Dezember 1837 und der Verordnungen vom 15ten darf⸗ nd din⸗ achen efler. 8 8 bliebenen Bemühungen auf dem unter den obwaltenden Verhaͤltnissen/—IJuni⸗ 1844 - schen d. e Hohenz⸗ ern⸗ S b b 88 ay. geeignetsten Wege fortfahren. betrifft, so hat solche ohne vorherige Vernehmung der Vertreter der Inter⸗ sschen Lande.) . “ 89 16 H8. 8) Chausseebauten. essenten dieser Sozietäten nicht für zulässig erachtet werden köͤnnen. Die Berllin, den 21. Dezember 1858. 8] . ö11“ “ Aus der Petition der getreuen Stände vom 23. Oktober 1856 von denselben abgegebenen Erklärungen haben jedoch zu weiteren Erörte⸗ 8 ““ Kriegs⸗Ministerium Militair⸗Oek . 1“ iI8 Si Igfsz48 HiCn haben Wir gern ersehen, daß die vorläufig auf die Dauer von rungen Anlaß gegeben, welche bis jetzt noch nicht geschlossen sind. Die 1“ “ X 8-- e onomie⸗Departement. 18 19o “ 1 Kg9 15 Jahren beschlossene und durch den Erlaß vom 23. Juni 1854 Entscheidung auf den Antrag der getreuen Stände muß daher noch vor⸗ 111“*“ 11““ Messerschmidt. “ 1 genehmigte Bildung eines Provinzial⸗Prämienfonds dem Zweck, die behalten bleiben. 21 “ Unternehmung von Chausseebauten zu befördern, in dem Maße ent⸗ 15) Landwehr⸗Pferdegelder⸗Vergütigungsfonds. 77 “ M. iüishasfsaünsrih — 8 bSee sgen lenn für 9 1““ 2 testaieaeae 82 S. F7eng s Antheils des Regi ns heniaabesg an 1 iat gi. anat 192 an. 6 ““ vnt gial en, aee e das Bedürfniß sich herausstellt, auf eine Verstärkung de rovinziall um Ueberweisung des Anthei e egierungsbezir nigsberg 8 InEe hrves aagl Ereeh eh rFsh g dl8Pnes .Kntalt Peae naeä eec LA“ “ Fcag zu nehmen. Wir finden auch gegen den An⸗ deem beim Staatsschatze als besonderes Depositum verwalteten Landwehr⸗ EE. ta lich es. “ E“ zu. Celle als Austrägal⸗Instanz trag, daß in diesem Bezirke der einmonatliche Betrag der Einkommen⸗ und Pferdegelder⸗Vergütigungsfonds auf den Fonds der Provinzial⸗Hülfs⸗ eni 98 1 S8g (G eitsache der höchsten Regierungen von Bayern, Baden Klassensteuer zu Chaussee⸗Bauprämien nach Ablauf der fünfzehnjährigen kasse für die Provinz Preußen zur freien Verfügung der getreuen Bremen, 27. Dezember. Eine heute ausgegebene obrig⸗ ti roßherzogthum Hessen wegen Vertretung einer Mediatisa⸗ Periode noch durch sechs Jahre forterhoben werden könne, nichts zu er⸗ Stände zunächst zum Zwecke der Unterstützung hülfsbedürftiger alter keitliche Verordnung setzt die gesetzlichen Beschränkungen des ver⸗ ions⸗Ausgleichungs⸗Forderung des Fuͤrsten von Leiningen jüngst innern, wollen aber die näheren Anträge über Beschaffung der für das Krieger aus dem Finfecittrage, 1 3 — tragsmäßigen Zinssatzes mit dem 1. Januar künftigen Jahres efällt hat. Es wurde beschlossen, dieses Urtheil im Bundes erweiterte Bedürfniß überhaupt erforderlichen Mittel erwarten, sobald das haben Wir einzugehen Bedenken tragen müssen, da eine anderweite Dis⸗ außer Kraßt. (Weser⸗Ztg.) 8 rchiv zu hinterlegen und dem Fuͤrsten von Leiningen Maß der Unzulänglichkeit des Probvinzial⸗Prämienfonds in seiner vorläufig pofition über diesen Fonds als zur Verwendung für Landwehrpferde bei⸗ dessen Inhalt zu eröffnen. Die Gösandten bon Pehisben bestimmten Begrenzung sich vollständiger wird übersehen lassen. In Betreff eintretender Mobilmachung der Armee, dem bei Einrichtung desselben von 3 Hessen. Darmstadt, 26. Dezember. Se. Königliche . vaveege⸗ EEEET— der beantragten Modification des Regulativs vom 1. Juli⸗ 1854 zu §. 6, des Hochseligen Königs Majestät in landesvbaͤterlicher Fürsorge beab⸗ “ Hoheit der Großherzog Ludwig hat aus Veranlassung der Feier lung der Besatzungsverhältnisse 'F. Bucs9 18g7. Nr. 4, dahin, daß dem Provinzial⸗Landtage die Befugniß vorbehalten bleibe, sichtigten Zwecke nicht entsprechen würde. ber Allerhöchsten filbernen Hochzeit eine Kabinets⸗Ordre betreffend Verhandlungen ein geitet se der esfestung Kastatt Prämien bis zum Betrage von 5000 Thlrn. auf die Meile ausnahmsweise zu Zu Urkund dieser Unserer gnädigsten Bescheidung haben Wir den . Ludwigs 8 Matbild Stift „ 1 Ne erur en d 288 eien, in Folge dessen ihre höchsten solchen Chausseebauten zu bewilligen, für welche nach den Lokalverhältnissen gegenwärtigen Landtags⸗Abschied Höchsteigenhändig vollzogen und ber⸗ D. ründung einer aerhecfües da er. 2 8 en⸗ 18 ung, er assen. 89 48 Zunsch hegten, daß die Bundesversammlung den der Ausbau als Kieschaussee ohne Packsteinlage genügt, wollen Wir in bleiben den getreuen Ständen in Gnaden gewogen. er erste Paragraph des 2 atuts lautet: „2 er jährliche Ertrag dieser 8 S. am EWWEI1 hinfichtlich der gedachten Besatzungs⸗ Gemäßheit des Antrages, welchen die provinzialständische Chausseebau⸗ 1 1 fegen esgg Stiftung soll zur Unterstützung der nachgelassenen bedürftigen und erhä nisse gestellten Antrag bis auf weitere Anregung beruhe Kommission in Folge der Erörterungen über die einer solchen Bestimmung Gegeben Berlin, den 28. November 1858. Ret. ät; 1“ würdigen Familien (insbesondere der Wittwen und Töchter) lang⸗ lassen möchte und es erklärte sich der Königlich preußische Gesandte entgegengestellten Bedenken erhoben hat, ebentuell dem weiteren Antrageae bbö1hhriger verdienter Civil⸗Beamten, so wie anderer Unserer Unter⸗ mit der Aussetzung der Verhandlungen uͤber gedachten und dem 2egegen ehen, nachdem der Provinzial⸗Landtag die Sache anderweit in rr Wilhelm, Prinz von Preußen, Regentt9. thanen, welche sich um Uns, Unser Haus und Land Verdienste er⸗ 8 ihm am 25. Februar I. J. zu demselben gestellten weitern An⸗ 1 “ der Landtags⸗Abgeordneten EEEEö Feen, destinet sein. nngchut ift ndenzatr E“ hefca bicanc, w; — und en ndtags⸗Abg 11 1111XA“XAX“X“ 111a“”“ 3 . eiten zu eröffnen, daß sie für Eeir d0 13131““ Kefgfnen Fuͤrst zu Hohenzollern⸗Sigmaringen. Flottwell. 8 ] ankfae 29. Heaer. siheher d ndeas⸗ahung dene enrch mft ten Bericht desselben in dieser Angelegenheit nicht eine Abänderung der Diäten⸗ und Reisekostensätze, welche den Prov inzial⸗ von Auerswald. von der Heydt. Simons. von Schleiniz. hannoverschen Re jeri mitgelheilte Urtheil vor, welches 8 3 keit h 11 Ie. b freie Stadt Hamburg ließ ihre Bereitwillig⸗ Landtags⸗Abgeorbneten und deren Stellvertretern in den älteren ständischen von Bonin. von Patow. von Bethmann⸗Hollweg. 1 g g g „welches da und geben, den von der Handelsgesetzgebungs⸗Kommifsion
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