hung auf die Uebelstände, welche mit dem jetzigen Konkursverfahren, dem Hauptsitze in Be V
verbunden seien, denn es sei besonders vom Obergericht hervor⸗ hat 2* hlbtgen ver n E aes S1d ehe s an den geg dan 8 gehoben, daß ein Gläubiger oft seine Forderung nicht bekommen 41,000 Fr. bewilligt. — Marschall Castellane ist aus bhen in könne, weil er seine Zuflucht zum Dinggericht genommen; es Päris eingetroffen. — Die Einschiffung von Rekruten in Mar⸗ sei zu bedauern, daß der Ausschuß aus formellen Gründen das seille nach Afrika dauert noch immer fort ar⸗ Eingehen auf den Gesetzentwurf abgelehnt. Es sei gesagt, daß Der Maire von Bordeaux hatte dem Gemeinderath einen der Zustand in manchen Aemtern nicht verfassungsmäßig; diese Plan zu Verschönerungen der Stadt nebst dem Antrage für diesen e. de. dief hean Eesslgan e perchen .. Imwec eine Anleihe von 5 Millionen Fr. zu 8S — vorgelegt gehen eselbe inee nich⸗ er Ort. In ezug au ie ie Väter 8 4 Rechtsbeständigkeit der im Ausschußbericht enannten Srhörben bessere rer beschlosfen, die Ausführung bis auf
set nichts gesagt. Es sei der Regierung nicht in den Sinn ge⸗ 1
kommen, diesen Behörden eine andere Bedeutung beizulegen, als „Spanien. Aus Madrid, 30. Januar, wird telegraphirt:
sie ohnehin hätten. Der Justiz⸗Rath Rötger, als Berichterstat⸗ „Die „Gaceta“ veröffentlicht das Königliche Decret, betreffend die Autorisation des Ministeriums zur Erhebung der Steuern vor
ter, bedauerte gleichfalls den Konflikt zwischen der Regierung und der Versammlung; doch haätten sich die Folgerungen des Aus⸗ Votirung des Budgets. — Die portugiesischen Kammern votirten einstimmig eine Dotation von 90 Contos Reis für die Infantin
schusses nicht blos auf die Form, sondern auch auf die Materie bezogen, auf die einzusetzenden Behörden nämlich, und der Aus⸗ Maria Anna und 30 Contos Reis für die Bestreitung der Ver⸗ mählungskosten.“ 8
schuß habe keine anderen Behörden als die Amthäuser nennen Rußland und Polen.
“ Ere hckte gern den va sga⸗ Rhechshegs gett agen und
ein „bis weiter“ beantragt, doch dies häͤtte die Bedenklichkeit haben S. —
können, als ob man Werfassungswidriggtiten perpetuiren wolle. di hitelh. Ukas bestimmt: Nach Rückgabe des Amur⸗Gebietes
Die Schlußberathung hierüber wurde ohne weitere Debatte beendet. walt uͤßland ist als nöthig erkannt worden, diesem Lande eine Ver⸗
Die naͤchste Sitzung ist auf Dienstag, den 1. Februar, angesetzt. f ung zu verleihen, welche den lokalen Bedürfnissen und der künf⸗
igen Entwickelung des Handels und der Industrie in demselben
Hessen. Darmstadt, 31. Januar. Ihre Königlichen entspricht. In Uebereinstimmung mit der Vorstellung des General⸗
Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin haben heute Vor⸗ Gouverneurs von Ostfibirien und dem Beschluß des sibirischen mittag ihre Reise nach München angetreten, wo sie heute Abend Comité’s befehlen wir: 1) das Land in zwei Provinzen zu theilen
nooch eintreffen und die Großherzogin namentlich sechs Wochen ver⸗ von denen die erste die bisherige Bezeichnung als Küsten⸗ Provinz bleiben wird, während ihr Gemahl schon früher zurückkehrt. (Fr. J.) von Ostfibirien behält, die andere Amur⸗Provinz genannt werden soll; 2) dem Bestande der Küͤsten⸗Provinz wird von der Provinz
MNiassau. Wiesbaden, 31. Januar. In der heutigen Jakutsk der Kreis Ochotsk ei 1 1 8 8 1— inverleibt. Seöö “ Fennhn zu kunft die Käster Prvohn⸗ aus sechs Rereifern vükcha estegt Go ars bahn⸗Wittgenste trage Sr. Hoheit des Herzogs die er⸗ und die neuen von Ochotsk, Petropawl w ischig daß Ihre die Frau ö ben Udsk. 3) Die Amur⸗ habin, fürg⸗ aus alen Leschigece, hnr. zen gl nden worden sei, worauf beschloffen dem linken Ufer des Amur⸗Stromes v Sr. Hoheit dem Herzog die Gluͤckwünsche der Ersten Kam- Schilka mit dem Arguni, oder von den “ mer L“ darzubringen. 1 11 Sabajkal und Jakutsk längs des Amur bis zum Ausfluß des u . die Zweite Kammer hat heute auf die Mittheilung, daß Ussuri und zur neuen Grenze der Küsten⸗Provinz. Hauptstadt der Ihre Hoheit die Frau Herzogin von einem Prinzen glücklich ent⸗ letzteren ist Blaboweschtschensk. Dieser Verfuüͤgung liegt das Ver⸗ bunden worden sei, auf Antrag ihres Prästdenten Vraun beschlossen, fassungs⸗Gesetz für die Provinzial⸗ Verwaltung und der Etat für
dahin überein ckemmen, daß vom 1. Januar 1860 ab die bisher 3 Sellern benutzte Portofreiheit auf die rein dienstliche Korrespondenz zwischen den Salzsellern und den vorgesetzten
ehörden beschränkt werden soll. . 8 bemeis 8 Zeitpunkte hört demnach namentlich die bisherige
Portofreiheit für Uebersendung der Salzankaufsgelder auf. Diese
sind daher künftig entweder (§. 2 des Musters zu den Sellerei⸗ Verträgen) bei der Abholung des Salzes baar zu bezaͤhlen, oder,
wenn dies im Falle der Kreditirung oder sonst nicht geschieht, von dem Sellerei⸗ 3828* ℳ seine Kosten portopflichtig der zu⸗ andigen Faktorei zu übersenden. 1 1 ” ist künstig nur die Korrespondenz, welche das öffent⸗ liche Salzmonopolinteresse, z. B. die Buchführung der Seller, Be⸗ schwerden des Publikums über das Salz, Anzeigen von Defrauden,
Anordnungen über den Verkauf (Tarife ꝛc.) betrifft, als portofrei, dagegen namentlich die Korrespondenz in allen die persönlichen Ver⸗
hältnisse der Seller “ Z“ (Provifion,
t zc.) als portopflichtig zu behandeln.
“ roclich Trostein Briefe der Salzseller sind mit der Bezeichnung: „Koöͤnigliche Salzdebitssache“ zu ver⸗ sehen und mit dem Privatsiegel des Sellers zu verschließen. Auch muß derselbe zuvor seine eigenhändige Namens⸗Unterschrift bei der Orts⸗Postanstalt niederlegen und demnäͤchst auf jeder Adresse den Portofreiheitsvermerk durch eigenhändige Unterschrift beglaubigen.
Bis zum 31. Dezember 1859 behält es zwar bei der bisher den Sellern zugestandenen Portofreiheit sein Bewenden, indessen ist fortan in allen neu abzuschließenden Verträgen die Bestimmung wegen der Portofreiheit (§. 17 des Musters) ganz fortzulassen. Auch ist allen neu anzunehmenden Sellern vermittelst besonderer Verfügung zu eröffnen, daß ihnen nur die oben näher bezeichnete beschränkte Portofreiheit zustehe. 8
Sämmtliche Seller sind rechtzeitig von dem Inhalte vorstehen⸗ den Erlasses unter der Aufforderung zu benachrichtigen, ihr Ein⸗ verständniß mit der getroffenen Anordnung innerhalb einer von Ew. Hochwohlgeboren zu bestimmenden Frist schriftlich zu erklären. Denjenigen Sellern, welche dieser Aufforderung nicht entsprechen,
Berlin, 2. Februar. Se. Königliche Hoheit der Pri Regent haben’ im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädh geruht, dem Ritterguts⸗Besitzer Hermann Berend zu Ban die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Däneman Majestäaͤt ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes des Dannebrog⸗Ordens „ ertheilen. “ ““
Preußen. Berlin, 2. Februar. Seine 1 gliche Hohten der eb nahmen im Laufe des heutigen Vormittagt die Vorträge des Polizei⸗Präfidenten Freiherrn von Zedlitz, i Wirklichen Geheimen Rathes Illaire, der Minister von Auersnih und Freiherrn von Schleinitz entgegen und empfingen den 8 schwarzburg⸗sondershausenschen Ober⸗Stallmeister von Wurmb wie den Oberst a. D. von Falkenhausen. 11.“ — Das Staats⸗Ministerium hatte heute Vormittags eim⸗
Sitzung im Ministerium des Innern, da der Herr Staats⸗Minssam Flottwell seines Augenuͤbels wegen das Zimmer noch nicht be— b 1. “ 8 — Am 29. Januar sind im Herrenhause die Kom mission für Justiz⸗Sachen, bestehend aus den Herren: v. Franka berg⸗Ludwigsdorf (Stellvertreter des Vorsitzenden), Grodde (Schriftfuͤhrer), Frhr. v. Rothkirch⸗Trach (Stellvertreter des Schye führers), Krausnick, Frhr. v. Sanden⸗Tussainen, v. Massow, 0 Homeyer, Dr. Götze, Dr. v. Daniels, v. Rabenau, v. Kleist⸗Reßen, Dr. v. Zander, Piper und Graf v. Arnim⸗Boytzenburg, unter dem Vorfitze des Grafen v. Ritthberg; und die Kommission fir Landes⸗Kultur⸗Sachen, bestehend aus den Herren: v. Piih (Stellvertreter des Vorsitzenden), Graf v. Schwerin (Schri führer), Elwanger, ( tellvertreter des Schriftführers), be bricius, Fürst B. Radziwill, Frhr. v. Monteton, v. Karfeh,
St. Petersburg, 26. Januard
ist der Vertrag rechtzeitig zu kündigen.
Geebsetz vom 15. April 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 100. S. 789). 811) 8
DOranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise
Berlin, den 12. November 1858. 88 “ Der Finanz⸗ Minister.
2 Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren und öniglichen Regierungen in Potsdam üund Frankfurt a. OQ. 8
6
Staatssch
Bekanntmachung vom 26. Januar 1859 — betref⸗
fend die Ersatzleistung für die praͤkludirten Kassen⸗
Anweisungen vom Jahre 1835 und für die DHarlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848.
.
Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 103. S. Bekanntmachung v. 9. September 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 216. S. 1783).
Darch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom 29. April 1857 und vom 7. Januar v. J., find diejenigen Per⸗ sonen, welche Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 und Dar⸗ lehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Präͤklusiv⸗Termins bei uns, der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial⸗, Kreis⸗ oder Lokal⸗Kassen eingereicht haben, zur Empfangnahme des ihnen in Gemäßheit des Gesetzes vom 15. April 1857 zustehenden Ersatzes aufgefordert
worden.
Da der Ersatz für diese Papiere dessenungeachtet noch immer nicht vollständig abgehoben ist, so werden die Betheiligten nochmals aufgefordert, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, bei den Regierungs⸗ Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen.
Zugleich ergeht an diejenigen Personen, welche noch Kassen⸗ Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns⸗Kassenscheine vom
ahre 1848 besitzen, die erneuete Aufforderung, dieselben bei der ontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs⸗Hauptkassen zur
Ersatzleistung einzureichen. 8 Berlin, den 26. Januar 1859. Hanupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden.
ürst v. Fürstenberg, Frhr. v. Münchhausen I., Graf v. Ihenblet Sa zu 29. FIr Mraimls, Fürst zu Hohenlohe, v. W unter dem Vorsitze des Grafen v. Voß⸗Buch zusammengetrin Die Kommission für das Budget, welche sich am 31. Janun ganstituirt hat, befteoht auo den Herren: Dr. Bruüggemann (Pa sitzenden), v. Frankenberg⸗Ludwigsdorf (Stellvertreter des Vorstzen den), Frhr. v. Oldershausen (Schriftführer), Piper (Stellvertun des Schriftführers), Frhr. v. Buddenbrock, Hasselbach, Graf a Schwerin, Graf v. Bninski, v. Glasenapp, v. Meding, Graf Solms⸗Baruth, v. Massow, Beyer, Frhr. v. Rothkirch⸗Tut v. Below, Hammers, Berndt, Graf Vork b. Wartenburg, Gl v. d. Gröben⸗Ponarien, Graf zu Dohna⸗ Schlodien, Onderat⸗ Graf v. Dönhoff, v. Küster, v Wedell, v. Waldaw⸗Steinhöfell
2
———Die Kommission des Herrenhauses für Finanzen und Zölee den Bericht über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ausfühnmn der Landesvermessung in dem ehemaligen Fürstenthume Hohenzolln Hechingen, erstattet und empfiehlt dessen Annahme unter einihen von ihr in Vorschlag gebrachten Fassungsänderungen. sinß
Holstein. Itzehoe, 31. Januar. Das Resultat der n Schluß der vorigen Sitzung stattgehabten Abstimmung über i Entwurf eines Patents, betreffend die Advokatur in Altona, folgendes: Der Antrag des Ausschusses ist von der Versammin mit dem Hinzufügen angenommen, daß es im §. 2 nicht 8 Gerichts⸗Advokaten, sondern nur Advokaten heißen solle. In heutigen Sitzung wurden als eingegangen angezeigt gh Petitionen. Der Königliche Commissair erwiderte dann die Jnte—
Gesetz zum Schutz literarischer Erzeugnisse nicht erlassen, daß 169. das schleswigsche Ministerium in Erwägung gezogen, der 88n zial⸗Stände⸗Versammlung dieserwegen ein Gesetz vorzulegen, 3 der Bestimmung, daß den in den übrigen Landestheilen erschene den literarischen Schriften unter Voraussetzung der z procität derselbe Schutz werden solle, wie den im Hehe thum Schleswig selbst erschienenen. Der Ausschußbericht 18ng Entwurf eines Patents, betreffend die Aufhebung der e Abgabe, empfahl den Entwurf der Versammlung zur Ärlh und fand keine weitere Diskussion darüber statt. Bei der Sc berathung über den Entwurf, betreffend die Aufhebung der 5 gerichte, nahm der Königliche Commissair das Worta der vorigen Sitzung über diesen Entwurf Niemand da 1 genommen, so sei dies als eine Zustimmung der Versam zu dem Ausschuß⸗Antrage anzusehen, bedauern, daß die Sache eine solche Wendung genommen. von Seiten des Ministeriums vom holsteinischen Obergericht betreffenden Behörden eingezogenen Berichte hätten die Au der Dinggerichte als wünschenswerth ergeben, namentlich in
“
pellation des Advokaten Lehmann dahin, daß für Schleswige
die Regierung müsse 8
Sr. Hoheit dem Herzog die Gluͤckwünsche der Versammlung in
Form einer Adresse darzubringen.
Oesterreich. Triest, 31. Januar. Ihre Majestät die
Kaiserin ist in Begleitung Mrer Königlichen Hoheit der Frau
Kronprinzessin von Neapel und Sr. Konigl. Hoheit oes Herzogo Ludwig in Baiern heute Mittags im besten Wohlsein unter freu⸗
diger Theilnahme der zahlreich versammelten Bevölkerung hier an⸗
ekommen. (Wien. Ztg.) 9 Z t
Großbritannien und Irland. London, 31. Januar. In Windsor sind gestern und vorgestern von Sir James Clark, dem Leibarzte der Königin, höchst befriedigende telegraphische Depeschen über das Befinden der Prinzessin Friedrich Wilhelm und ihres Neugeborenen eingetroffen. Das freudige Ereigniß wurde selbst in Wales und im aͤäußersten Norden des Landes, in einzelnen Orten durch Glockengeläute gefeiert.
Beim preußischen Gesandten, Grafen Bernstorff, war gestern große Tafel. Unter den Gästen befanden sich die Gesandten Baierns, Hannovers, Hollands, Schwedens und Dänemarks. Heute begab sich der Graf mit seiner Gemahlin, einer Einladung des Hofes folgend, nach Windsor.
Durch den Tod des Earl of Ripon tritt Viscount Goderich ins Oberhaus über und somit ist ein Unterhausfitz des westlichen Bezirkes von Vorkshire erledigt. Als seinen muthmaßlichen Nach⸗ folger bezeichnet man das bisherige Parlamentsmitglied für Hythe, Sir John Ramsden.
Frankreich. Paris, 31. Januar. Nach der „Piemon⸗ tefischen Zeitung“ meldet der „Moniteur“, daß die Prinzessin Klo⸗ tilde an ihrem Hochzeitstage an die Turiner Stadtarmen 34,000 Portionen Brod habe vertheilen lassen. Die Annahme des Gesetz⸗ Entwurfes über die Dotation für die Prinzessin Klotilde erfolgte
laut dem „Moniteur“ in der sardinischen Deputirten⸗Kammer mit
111 Stimmen bei Anwesenheit von 112 Deputirten.
Es heißt, die Dotation für den Prinzen Napolcon solle nicht durch den gesetzgebenden Körper, sondern durch einen Senats⸗ beschluß erzielt werden. Diese Dotation wird eine halbe Million betragen. Dier der Jeromeschen Linie bewilligte Civilliste beträgt anderthalb Millionen; davon bezieht der Prinz Jerome eine Mil⸗ nöes Prinz Napoleon 300,000 Fr. und die Prinzessin Mathilde von den Einkünften, die er von seinen übrigen Aemtern und Wür⸗
den bezieht, vom Staate erhalten würde.
9 Das neueste Gesetz-Buülletin bringt wieder eine Reihe von eeeten wodurch die Gründung von vierzehn Nonnenklöstern und üe Errichtung eines neuen Ordens der 8
8 „
Fr., so daß der Prinz alsdann 800,000 Fr., abgesehen
Soeurs Maristes“, mit
letztere beiden Provinzen bei, für den auf dem Budget 19,550 S.⸗R. ausgeworfen find. 1
Schweden und Norwegen. Stockholm, 29. Januar. Der Bischof Anjou ist zum Bischof auf Gottland v Graf
Hu miltvn huun Kultud⸗ Ministov orrnannx. wDor teprere vdarte bereits interimistisch das gedachte Portefeuille, während des dem Bischof Anjou ertheilten Urlaubes, übernommen. Ferner ist der Professor Carl Johan Malmsten zum Staatsrath ernannt.
Amerika. Aus New⸗Vork, 18. Januar, wird gemeldet: Gegen den abgesetzten Kaiser Faustin oder Soulouque von Hayti haben seine Gegner eine lange Reihe von Anklagen formulirt. Der zu Gonaives tagende „Departemental⸗Ausschuß“ hat Dekrete er⸗ lassen, durch welche alle politischen Gefangenen ihrer Haft entlassen und alle von Soulouque Verbannten in ihre Heimath zurückgerufen werden. Außerdem wird die Zerstoͤrung der Kerker des Forts Laboux, so wie die Erhöhung des Soldes der Truppen von Hayti verfügt. — Am 31. Dezember hat in der Stadt Mexico eine aus einer bedeutenden Mehrheit der Konservativen und der Geistlichkeit bestehende Volks⸗Junta eine Art Regierungs⸗Programm aufgestellt, welches die Unverletzlichkeit des Eigenthums von Corporationen verfügt und gegen die Veräußerung oder Verpfändung von Gebiets⸗ theilen protestirt. Zur Zeit der letzten Nachrichten wußte man noch nicht, ob Mi⸗ ram ron die Präsidentschaft annehmen werde.
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Paris, Mittwoch, 2. Februar, Morgens. (Wolff Bur.) Der heutige „Moniteur“ meldet aus Dscheddah vom 13. Januar, daß die beiden Hauptbeförderer des Blutbades, der Polizeichef und das Haupt der Adromanten, zum Tode verurtheilt worden sind. Das Urtheil wurde sofort vollstreckt. Die Kaima⸗ kams und andere Angeschuldigte sind nach Constantinopel gesandt worden, woselbst über sie eine Bestimmung getroffen werden wird.
Der Prinz Napoleon und seine Gemahlin haben sich gestern in Genua eingeschifft.
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