ium für Handel, eSchrr 2 g Arbeiten.
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Deer Unterricht in der mit dem Koͤniglichen Gewerbe⸗Institut verbundenen Musterzeichnen⸗Schule für das kommende Sommer⸗ Halbjahr beginnt mit dem 2. Mai d. J. Diejenigen jungen Leute, welche die vorgenannte Schule besuchen wollen und den Bedingun⸗ gen des §. 11 des Reglements vom 8. September 1856 — ver⸗ öffentlicht in Nr. 223 des Staats⸗Anzeigers vom 21. September 1856 — entsprechen, haben sich dazu unter Einreichung des Geburtsscheins, 8 des Confirmationsscheins, e“ des Schulzeugnisses oder der Zeugnisse über genossenen Privat⸗Unterricht, im Fall der Minderjährigkeit, einer Bescheinigung des Vaters oder Vormundes daruüͤber, daß der aufzunehmende Schüler mit ihrer Uebereinstimmung in die Anstalt tritt und daß sie für den Unterhalt und das Unterrichtsgeld einstehen. bei dem Unterzeichneten mit Angabe ihrer Wohnung bis spätestens den 1. April d. J. schriftlich zu melden. Das Unterrichtsgeld ist halbjährlich mit 12 Thlr. für saäͤmmt⸗ liche Lehrgegenstände im Voraus an
Gewerbehauses zu entrichten. 88 5 Berlin, den 8. Februar 1859. 8 8 1
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Der Geheime Bau⸗Rath und Direktor des Königlichen . 8
. Gewerbe ⸗Instituts
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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 1 Medizinal⸗Angelegenheiten. 8 8 Sn8
8 Akademie der Künste.
Preisbewerbungen bei der Königlichen Akademie
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Die diesjährige Preisbewerbung Königlicher Stiftung bei der Königlichen Akademie der Künste ist für Architekten bestimmt.
Für die Zulassung bedarf es der Nachweisung der erforder⸗ lichen Studien bei der Königlichen Bau⸗Akademie oder des Zeug⸗ nisses eines ordentlichen Mitgliedes der Akademie der Künste. Die Meldungen zur Theilnahme müssen bei dem Directorium der König⸗ lichen Akademie der Künste bis zum 7. Mai, 12 Uhr Mittags, persönlich erfolgt sein.
Am Montag, den 9. Mai, früͤh 7 Uhr, wird den vom aka⸗ demischen Senate zugelassenen Bewerbern die Prüfungs⸗ Aufgabe und am Donnerstag, den 12. Mai, die Hauptaufgabe mitgetheilt. Die Beurtheilung der entworfenen Skizzen durch den Senat der Akademie findet am 14. Mai statt.
Zu der Ausführung der gebilligten Skizzen erhalten die Kon⸗ kurrenten einen Zeitraum von 13 Wochen, vom 16. Mai bis zum 15. August d. JF., wo die fertigen Arbeiten abgeliefert werden.
Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einem Reise⸗ Stipendium von jährlich 750 Thlr. für zwei auf einander folgende Jahre, erfolgt in öffentlicher Sitzung der Akademie am Geburts⸗ tage Sr. Majestät des Königs, am 15. Oktober d. J. Ausländer haben blos Anspruch auf einen Ehrenpreis.
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2 Die diesjaährige Bewerbung um den Preis der Michael⸗ Beerschen Stiftung ist für Werke der Bildhauerei bestimmt. Theil nehmen können nur Künstler jüdischer Religion.
Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes überläßt die Aka⸗ demie dem eigenen Ermessen der Konkurrenten, denen es auch an⸗ heimgestellt bleibt, ob sie eine Ausführung in Relief oder in runder Figur vorziehen; nur müssen Reliefs, um zulässig zu sein, eine Hoͤhe von mindestens 2 ½ Fuß zu einer Breite von etwa 4 Fuß haben und eine runde Figur muß wenigstens 3 Fuß hoch sein. Gründliche akademische Studien müssen an den zuzulassenden Arbei⸗ ten erkennbar sein.
Der Termin für die Ablieferung der für diese Konkurrenz
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die Kasse des Königlichen
bestimmten Kunstwerke ist der 15. August d. J., und muß jedes derselben mit folgenden Attesten versehen sein:
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1) daß der namentlich zu begeichnende Konkurrent sich zur judt sschen Religion bekennt, 88 Alter von 22 een und Zögling einer deutschen Kunst⸗Akademie ist;
2) daß die eingesendete Arbeit von dem Konkurrenten selbst er⸗ e funden und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden S8 ist, in welcher Rücksicht jedoch eine nachträgliche Prüfung noöthig befunden werden kann.
Vorläufige Meldungen zu dieser Konkurrenz find nicht er⸗ forderlich
Die Zuerkennung des Preises, eines einsährigen Stipendiums von 500 Thalern zu einer Studienreise nach Rom, erfolgt ebenfalls am 15. Oktober d. J. in der öffentlichen Sitzung der Akademie zur Feier des Allerhoͤchsten Geburtsfestes Sr. Maäjestät des Königs.
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AFnigliche Akademie der Künstt. 11““ S Teelken,, Geh. Regierungs⸗Rath, Professor ꝛc., Secretair der Akademie der Künste.
1 Professor Herbig, Vice⸗Direktor.
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1I E.78. 38 480 8”
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Besuch⸗Ordnung für die Königlichen Museen. 1) Die Sammlungen der Königlichen Museer die Gemälde⸗Galerie, die Skulpturen⸗Galerie,
das Antiquarium, im vorderen Museengebäude,
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die Sammlung der Gyps⸗Abgüsse, 58
die Sammlung der Handzeichnungen, Miniaturen un Kunstdrucke, die historische Sammlung der neueren Zeit und der 1 Modele von Bauwerken, Denkmälern u. s. w., b die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und der neueren Zeit, “ die Sammlung für Völkerkunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der aͤgyptischen Alterthümer, im neuen Museengebäude,
Sonnabends und Montags in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr,
Sonntags von 12 bis 2 Uhr.
2) Jedem anstaͤndig Gekleideten ist an diesen Tagen waͤhrend der bezeichneten Stunden der Eintritt und zwar durch den Haupt⸗Eingang des vorderen Museums von der großen Frei⸗ treppe aus ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter 10 Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Be⸗ gleitung älterer Personen zugelassen.
Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Besuch der Königlichen Museen ausschließlich denjenigen Einheimischen und Fremden vorbehalten, welche die Samm⸗ lungen zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt zu denselben während der in 1. angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Kopir⸗ Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange ausgelegte Buch gestattet. Der Eingang findet an diesen, Tagen durch die Thuͤr des neuen Museums unter dem Uebergangsbau statt.
Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirchlichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster⸗, Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Char⸗ freitage und Bußtage, find die Königlichen Museen ge⸗ schlossen. 5) Den Galerie⸗Dienern, Portiers ꝛc. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.
Berlin, den 3. Februar 185909.
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Der General⸗Direktor der Königlichen von Olfers.
1 Gesetz vom 15. April 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 100. S. 789).
Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine
Hanpt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
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fend die Ersatzleistung für die praͤkludixten Kassen- Anweisungen vom Jahre 1835 und für die st. Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1844383.
Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 103. S. 817). Bekanntmachung v. 9. September 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 216. S. 1783).
be⸗ Durch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom 29. April 1857 und vom 7. Januar v. J., find diejenigen Per⸗ sonen, welche Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 und Dar⸗ jehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den „Juli 1855 festgesetzten Präklusiv⸗Termins bei uns, der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial⸗, Kreis⸗ oder Lokal⸗Kassen eingereicht haben, zur Empfangnahme des ihnen in Gemäßheit des l vom 15. April 1857 zustehenden Ersatzes aufgefordert rden.
Da der Ersatz für diese Papiere dessenungeachtet noch immer nicht vollständig abgehoben ist, so werden die Betheiligten nochmals aufgefordert, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs⸗
oder Bescheide in Empfang zu nehmen. Zugleich ergeht an diejenigen Personen, welche noch Kassen⸗ Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns-Kassenscheine vom Jahre 1848 besitzen, die erneuete Aufforderung, dieselben bei der Kontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs⸗Hauptkassen zur Ersatzleistung einzureichen. v11A1A““*“ Berlin, den 26. Januar 185d99. ..“
Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden.
Ratan. Gamet. Nobiling. Guenther.
versorgung ertheilt.
Fiteik
rsonal-Veränderungen in der Arme
Offiziere, Portepee⸗ Fähnriche ꝛc.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Prinz Eduard zu Salm⸗Horstmar, als Sec. Lt. à la suite des
11. Hus. Regts., vorläufig ohne Patent, angestellt.. Abschiedsbewilligungen et.
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v. Sanden, Hauptm. a. D., zuletzt Comp. Chef im 1. Inf. Regt., als Führer des Hafen⸗Gendarm. Kommand. in Memel angestellt. Kauf⸗ mann, Pr. Lt. a. D., zuletzt à la suite des 8. komb. Reserve⸗Bats., der Charakter als Hauptmann verliehen. Frhr. v. Goldstein⸗Berge, Hauptm. a. D., zuletzt Pr. Lt. im 39. Inf. Regt. Aussicht auf Civil⸗
8 n, Feldjäger mit dem Charakter a ec. Lt. . den b ussgeschieden und als Seconde⸗Lieutenant zu den beurlaubten Offizieren 2. Aufgeb. des 3. Bats. 29. Landwehr⸗Regiments übergetreten. Gärtner, Oberst a. D., zuletzt Inspecteur der 5. Festungs⸗ Inspection, mit der Armee⸗Uniform und Pension zur Disposition gestellt. d. Diezelsky, Oberst à la suite des 2. Inf. (Königs⸗) Regtrs. und be⸗ auftragt mit der Führung dieses Regts., v. Lenz, Oberst und Geh des 24. Inf. Regts, Köhler, Oberst und Kommandant von Spandau, alle drei mit der Armee⸗Uniform und Pension, v. Wostrowsky, Oberst⸗ Lieut. und Commdr. des 7. Hus. Regts., als Oberst ausnahmsweise mit der Regts⸗Uniform, jedoch mit Schulterstücken in Silber, anstatt in schwarz
und Silber, und Pension, zur Disp. gestellt. 8 1.A“ “ Bei der Landwehr 18
Den 3. März. 8 b 8 1““ Kleist, Pr. Lt. von der Kavall. 2. Aufg. des 3. Bats. 9. Regts. als Rittm. mit der Uniform des 3. Ldw. Drag. Regts., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. Apri 857 getragen wurde der Ab⸗ schied ertheilt. 8 1““
Durch erfügung des Kriegs⸗Ministeriums.
Den 11. Februar. 8 Schuͤtze, Kasernen⸗Inspektor in Berlin, nach Görlit,
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Lazareth⸗Inspektor in Küstrin, als Kasernen⸗Inspektor nach Berlin, Lehmann, Lazareth⸗Inspektor in Münster, nach Küstrin versett. Hintze, ehemaliger Feldwebel, als interimiftischer Lazareth⸗Inspektor in Münster angestellt.
Den 26. Februar.
Heller, Depot⸗Magazin⸗Verwalter, mit Wahrnehmung der Con⸗ trolleurstelle bei dem Proviant⸗Amte in Colberg beauftragt, zum Proviant⸗ Amts⸗Controlleur ernannt. 1111“*“*“
Den 28. Februar. “
Hoernigk, Registratur⸗Affistent von der Intendantur I. Armee⸗ Corps, von der Dienstleistung beim Kriegs⸗Ministerium entbunden und zur Intendantur VI. Armee⸗Corps versetzt.
8 Durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre.
Heise, Zahlm. b 3.vn 8,6”egans. eise, Zahlm. vom 3. Bat. 16. Ldw. Regts., bei seiner Pensioni⸗ rung Aussicht auf Civilversorgung ertheilt. 8 88
Nichtamtliches.
w1181““ Preußen. Berlin, 19. Mäaͤrz. Se. Königliche Hoheit Prinz⸗Regent nahmen heute zu Fuß die erste Frühjahrs⸗ Parade über die hier garnisonirte Garde⸗Kavallerie und reitende Artillerie ab — In der heutigen (23.) Sitzung des Hauses der Ab geord⸗ neten wurde der Etat der Eisenbahn⸗Verwaltung berathen. Bei der Debatte über den Amortisations⸗Fonds handelte es sich um Befürwortung der Aufhebung des §. 6 des Eisenbahngesetzes, wogegen sich der Herr Handels⸗Minister erklärte, indem zur Zeit das Staats⸗Ministerium einstimmig gegen die Aufhebung sei.
Baden. Karlsruhe, 17. März. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sind heute Mittag nach Berlin abgereist, um einige Zeit dort zuzubringen und der Feier des Geburtsfestes Seiner Königlichen Hoheit des Pring; Regenten im Kreise der Königlichen Familie anzuwohnen. Cor der Abreise haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog dem Großherzoglichen Staatsministerium in gestern abgehaltener Sitzung die erforderlichen Vollmachten zur Fortführung der Re⸗ gierungsgeschäfte für die Dauer Höchstihrer Abwesenheit zu er⸗ theilen geruht. (Karlsr. Ztg.)
gefunbenen offenrilchen Sißung vorr Fogrurvnerrneenngenege, . 2-1 geheime Berathung betreffs der Uebergabe der Abresse statt, in welcher beschlossen wurde, daß die beiden Kammer⸗Präsidenten, Graf v. Hegnenberg⸗Dux und Dr. Weis, wegen der Annahme oder
Nichtannahme derfelben an Se. Majestät den König abgeordnet
werden sollen. Im Falle einer bejahenden Antwoört wird die De⸗ putation, welche die Adresse zu überbringen hat, noch besonders be⸗
stimmt werden. (N. N.) v 3
Großbritannien und Irland. London, 17. März In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung wurde auf Antrag Lord J. Russell's der die Reform der Bankerott⸗Gesetzggebung betreffende Gesetz⸗ Entwurf zum zweiten Male verlesen. Die Meuterei⸗Bills für Heer und Flotte, so wie die auf die Grafschaftsgerichte bezügliche Bill wurden zum
dritten Male verlesen und gingen durch. 3 4 In der beneahaes Unkerhaus⸗Sitzung erklärte der Schatzkanzler
im Namen der Regierung, dieselbe wolle in ihrer Reform⸗Vill das Stimm⸗ recht zu Gunsten der 40‧Shilling⸗Freisassen fortbestehen lassen und ihnen gestatten, sowohl in den Städten, wie in den ländlichen Bezirken zu
wählen. S10 s 6 1 Aus Cork telegraphirt man, daß die Grand Jury gestern
die Anklage gegen 9 angebliche Mitglieder geheimer Gesellschaften gutgeheißen, also dieselben vor das Geschworenengericht zu siellen befohlen hat. 2Sr. Corfu, 12. März. Der neue Lord⸗Ober⸗Commissair hat eine gemischte Kommission zur Einführung von Verwaltungs⸗Reformen
rankreich. Paris, 17. März. Der „Moniteur“ mel⸗ det: Foe⸗ Kaiser wird am Sonntag, 20. Maͤrz, über die Kaiser⸗ garde auf dem Marsfelde um 1 ½ Uhr Repue halten. Die auf diesen Tag anberaumten Audienzen werden bis zu derselben Stunde am Montage verschoben.“ Bei der Revue der Kaisergarde am Sonntag sollen 30,000 Mann aufmarschiren. 1 Da England sein Mittelmeer⸗Geschwader um zwei neue Linien⸗ schiffe vermehrt hat, so wird auch das französische Geschwader .. Mittelmeer durch den „Turenne“ und den „Dugueselin verstärkt wechne Dekret vom 16. März werden die Linienschiffs⸗Capitaine Touchard, Gouverneur bon Guadeloupe, und Depouy, Mitglied des Rathes für die Marine⸗Arbeiten, zu Contre⸗Admiralen 3880 dert. Durch ein Dekret von demselben Tage werden fünf Fregat⸗ ten⸗Capitaine zu Linienschiffs⸗Capitainen, so wie zehn Schiffs⸗Lieute⸗
nants zu Fregatten⸗Capitainen ernannt.