1859 / 99 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Für den Fen einer Mobilmachung des Großherzoglichen Armee⸗Corps ist eine Anzahl im rieden vacant gehaltener Of zierstellen zu besetzen. iejenigen jungen Männer, welche mik Aussicht auf Offiziers⸗Beförderung u die Fahnen treten wollen, werden aufgefordert, sich sofort bei dem Kriegs⸗Ministerium 1A.e Erfordernisse find: Militairdienst⸗Tau lich⸗ keit, wissenschaftliche Bildung, die nöthigen Eigenschaften für den Offizier⸗ and. Alter zwischen 19 und 27 Jahren. Den sich Anmeldenden werden ür den Fall der Einberufung bei dem Zugange ein Equipirungsgeld von 100 l. und die Bezüge eines Portepee⸗Fähnrichs zugewiesen werden; bei der Be⸗ s.bernn⸗ zum Offigier erhalten dieselben weitere 200 Fl. Equipirungsgeld; für den Fall einer im Dienste erkittenen Unkauglichkeit wird denselben eine entsprechende Penfion bewilligt und bei dem Austritt aus dem Armee⸗Corps wegen Demobllisixung eine Jahres⸗Gage als Warkegeld angewiesen wer⸗ den. Bei der Beförderung zum Offizier wird Befähigung, Alter und Zeit der Verwendung besonders in Berücksichtigung gezogen werden. en schon Angestellten wird der Rücktritt in ihre Dienstverhältnisse zugesichert, und soll denselben, wie auch den künftig in den Staatsdienst Tretenden, die Militairdienstzeit auch im Civildienste in Anrechnung gebracht und bei entsprechender Befähigung auch sonst in Rücksicht gezogen werden. Die Einberufung soll nach Maßgabe des Bedarfs und der Verhältnisse erfol⸗ en; es ist jedoch auch sosortiger Eintritt gestattet. Die Anmeldenden aben daher in ihrer Eingabe an das Kriegs⸗Ministerium über selgenhe Auskunft zu ertheilen: Vor⸗ und Zuname; Alter; dermaliger Wohnort; Stand oder hoͤhere Lehranstalten, welche sie zur Zeit besuchen oder besucht haben; Waffe, zu welcher sie eingetheilt zu werden wuünschen, und ob sie um Einberufung nachsuchen oder erst bei eintretendem wirklichen Bedarf. Karlsruhe, 22. April 1859. Großb. bad. Kriegs⸗Ministerium.

Baiern. München, 23. April. Feldmarschall Prinz

Karl von Baiern ist zum Kommandirenden des zusammenzustellen⸗

den baierischen Armeecorps ernannt.

Oesterreich. Wien, 23. April. Die „Wiener Zeitung“ bringt hbeute an der Spitze ihres nichtamtlichen Theiles folgen den Artikel:

„Der vom 19. d. M. datirte Artikel des französischen „Moniteur“ iebt zu einigen Betrachtungen Anlaß, welchen wir uns verpflichtet fühlen . Raum zu gönnen, sowohl im Interesse der historischen Wahrheit, als er nochmaligen Erkäuterung des don Osterreich in der hochwichtigen Frage hes Augenblicks eingenommenen Standpunktes.

Unsere Aufgabe erhält zunäͤchst eine große Erleichterung durch die Publizität, welche zwei der bebeutungsvollsten Aktenstücke über die schwe⸗ bvende Angelegenheit vor Kurzem und zwar reproduzirt aus der „Allg. Ztg.“ auch in unseren Blättern gefunden haben. Wir meinen die Noten des

Grafen Buol an Herrn d. Balabine und Lord A. Loftus, worin das Kaiserliche Kabinet sich über seine Annahme des vorgeschlagenen Kongresses, die Bedingungen, welche es daran knüpft, endlich über die Grenzen aus⸗ spricht, innerhalb welcher es in die Iae einzutreten gesonnen ist. Wer den Text der erwähnten Antwort an den englischen Gesandten mit den dier Punkten vergleicht, wie sie der „Moniteur“ als Grundlagen künftiger Berathungen seinen Lesern bringt, wird sich des Staunens nicht

ewehren koͤnnen, letztere Fassung ausdrücklich als eine „Vereinbarung zwischen den fünf Mächten“ in den Spalten eines Blattes verzeichnet zu sinden, dessen amtlicher Charakter es vor einem so auffallenden Irrthume am sichersten hätte bewahren sollen. Aber auch die daran ereihte

Behauptung des französischen Journals: Oesterreich habe erst später die vorläufige Entwaffnung Sardiniens mit der Erklärung verlangt, daß diese Maßregel ihm als die unerläßliche Bedingung seines Beitrittes zum Kon⸗ gresse gelte, auch diese Behauptung steht in grellem Widerspruche mit den

ereits zur allgemeinen Kenntniß gelangten offiziellen Dokumenten. Jeder, der lesen kann und verstehen will, findet in der Note des Grafen Buol in Herrn von Balabine mit dürren Worten ausgesprochen, wie es unumgänglich nothwendig LE“ sei, daß vor dem Zusammentritte „der Konferenz (préalablement à toute eonférence)

Sardinien entwaffne. Was Oesterreich gewollt hat, allein wollen konnte, ist eine Berathung zur Befiegelung des Friedens, nicht ein Vorspiel zum Kriege. Darum, und weil es die Tendenzen der jetzigen piemontesfischen Regierung als die einzige Schwierigkeit der gegenw rtigen Lage Italiens erkannte, dafelbst sonst überall nur geregelte, unter dem Schutze gesetzmäßiger Gewalten bestehende Zustände zu erblicken vermochte,

war eben von Seite des Kaiserlichen Kabinets die Forderung einer vor⸗

gängigen Gewähr für eine friedliche Haltung Sardiniens begründet nach Recht und Billigkeit. Also keineswegs nachträglich, sondern bereits am 23. März, während die englische Mittheilung in Betreff der vier Punkte das Datum des 2ssten desselben Monats trägt, finden wir diese Forde⸗ rung klar artikulirt und seitdem immer wieder, so oft sich eine Veranlassung dazu darbot, in den diplomatischen Aktenstücken ausdrücklich hervorgehoben.

Wenn nun wie der „Moniteur“ ferner erwähnt die Kaiferliche Regierung später die allseitige Entwaffnung vor dem Kongresse an Stelle ihrer ursprünglichen Forderung in Antrag brachte, so hat sie dadurch nur eben wieder einen Beweis ihrer großen Mäßigung geliefert und ist hier⸗ mit bis zum aͤußersten Grad von Nachgiebigkeit gelangt, zu welchem sich eine Macht in der Stellung Oesterreichs nur immer verstehen konnte. Eine weitere Transaction über diesen offen und ehrlich als Oesterreichs letztes Wort hingestellten Antrag erscheint nun nicht mehr möglich. Als ein dahin zielendes Streben müssen wir aber die Infinuation des „Moniteur“⸗ Artikels geradezu bezeichnen, Sardinien gelegentlich des eben erwähnten öster⸗ reichischen Vorschlags gewissermaßen durch eine Hinterthür einen Sitz im Kon⸗ gresse zu verschaffen. Die russische Propofition lautete auf eine Verhandlung zwi⸗ schen den fünf Großmächten. So wurde der Antrag von Oesterreich an⸗ genommen. Eine Abweichung von diesen ursprünglichen Grundlagen kann und wird letzteres keinenfalls zugeben. Nur um jedem Versuche eines Eingriffs in die Rechte Dritter vorzubeugen, fügte das Kaiserliche Kabinet die Bemerkung hinzu, daß der durch das Aachener Protokoll vom Jahre 1818 vorgesehene Fall eigentlich nicht vorliege, indem von den italieni⸗ schen Staaten keiner die Großmächte zu einer Verhandlung über seine

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Eaa. Angelegenheiten aufgefordert habe, und daher auch entscheidende

eschluͤsse über solche Fragen nicht gefaßt werden durften. Die von dem „Moniteur“ aus den Troppauer Berathungen herbei⸗ gezogene Analogie leidet keine näbere Prüfung. Damals, im Jahre 1820, handelte es sich um die Wiederherstellung eines gewalt⸗

sam gestörten Rechtszustandes in Neapel, um Befreiung des Rö⸗

nigs beider Sicilien aus den Banden der carbonaristischen Re⸗ volution. Völkerrechtes wurde die Intervention erst in's Werk nachdem die Großmächte bierzu vom Koͤni Ferdinand selbst formell auf⸗ gefordert worden waren. Als die Theilnahme dieses Monarchen an den von Troppau nach Laibach zu ver Konferenzen bereits zugesagt war, sind auch die übrigen italieni ten eingeladen worden, in den Kongreß zu treten, und wenn Bevollmäaͤchtigten der Groß⸗ mächte, wie der „Moniteur“ angiebt, die Gerechtigkeit und Nützlichkeit dieser Einladung erkannten, so erklärt sich das leicht aus der allgemeinen Sachlage, waren doch die meisten italienischen Regierungen direkt oder in⸗ direkt an einem bewaffneten Einschreiten im südlichen Italien betheiligt, da die Intervention großentheils ihre Territorien berühren mußte. Wir finden heutzutgge mit jenen Verhältnissen auch nicht annähernd die ge⸗ ringste Aehnlichkeit, da, unseres Wissens, Sardinien bisher noch nicht be⸗

gehrt hat, daß seine innere Lage den alleinigen Gegenstand der Berathun-

en auf dem Kongresse zu bilden habe. Die Vorgänge von Troppau und

Laibach könnte man 88s füglich nur dann zur Richtschnur nehmen, wenn der König Viktor Emanuel anerkennen wollte, daß er der rettenden Hand in ähnlichem Maße bedürfe, als zu jener Zeit der Herrscher Reapels. Die Lega⸗ lität der Zustände in den übrigen Theilen der italienischen Halbinsel unterliegt ohnehin gegenwärtig keinem weifel und, wie bereits erwähnt, haben deren Regierungen auch bisher die Initiative nicht ergriffen, um Kongreß⸗ Berathungen in der einen oder anderen Weise zu veranlassen, während sie von jeher laut ihre Stimmen erhoben haben, um die unbegreifliche Anmaßung Sardiniens zurückzuweisen, welches unablässig bestrebt ist, sich Europa gegenüber zum Vertreter Gesammt⸗JItaliens aufzuwerfen, und auch in dieser usurpirten Eigenschaft allein Sitz und Stimeme im Kon⸗ gresse verlangt.

Wie soll also der Kongreß von Troppau ein maßgebendes Präzedens für die jetzt in Aussicht stehende Versammlung bilden?

Oesterreich hat bona fide den Vorschlag zu einem Kongreß angenom⸗ men, wie Rußland denselben gestellt hat, nämlich für die fünf Großmächte allein; es hat sich eben so loyal über die englische Proposition ausgespro⸗ chen, welche die Grundlagen der zu eroͤffnenden Unterhandlungen ent⸗ S auf diesem Standpunkte muß die Kaiserliche Regierung nunmehr

eharren.

Die Entwaffnung Sardiniens begründet an und für sich schon keinen Anspruch zur Theilnahme an den Berathungen der fünf Großmächte, dieser Vorwand kann aber un so weniger geltend gemacht werden, nach⸗ dem bekanntlich die Entwaffnung von jeher ein conditio sine qua non für das Zustandekommen selbst des Kongresses der fünf Mächte bildete.

So steht die Sache.

Oesterreich hat mit einer in der Geschichte beispiellosen Langmuth, welche auch allfeitig Anerkennung gefunden hat, die unaufhörlichen An⸗ feindungen, die geheimen Umtriebe und die offenkundigsten Vertrags⸗ verletzungen des schwächeren Nachbarstaates durch eine Reihe von Jahren ertragen. Verlangen zu wollen, daß die Kaiserliche Großmacht sich jetzt überdies noch mit diesem Staate auf gleiche Linie stellen lasse, ist doch wahrlich eine Zumuthung, welche eben so sehr jedem sittlichen Gefühle Hohn spricht, als für unbereinbar mit der Ehre und Würde unserer Regie⸗ rung in ganz Europa betrachtet werden wird.“”s

24. April. Die vom Wiener Kabinet in Turin durch den Baron von Kellerberg überreichte Sommation in Form eines unter dem 19. April datirten Briefes des Grafen Buol⸗ Schauenstein an des Grafen Cavour hat, nach der Ueber⸗ setzung aus dem franzöfischen Text, folgenden Wortlaut:

„Abschrift eines Briefes des Herrn Grafen Buol⸗Schauenstein an den Herrn Grafen von Cavour, 4. d. Wien, 19. April 1859.

Die Kaiserliche Regierung Ew. Excellenz weiß es hat sich be⸗ eilt, dem Antrage des petersburger Kabinets beizutreten, einen Kongreß der fünf Mäͤchte zu dem Zwecke zu versammeln, die Verwickelungen aus⸗ zugleichen, welche in Italien eingetreten sind.

Ueberzeugt jedoch von der Unmoöͤglichkeit gegenüber dem Geräͤusch der Waffen und den Kriegsrüstungen, die in einem angrenzenden Lande betrieben werden, friedliche Unterhandlungen mit Aussicht auf Erfolg an⸗ zuknüpfen, haben wir verlangt, daß, bevor der Kongreß zusammentritt, zuförderst die sardinische Armee auf den Friedens fuß gesetzt werde und daß die Frei⸗Corps oder italienischen Freiwilligen entlassen werden.

Die Regierung Ihrer britischen Majestät fand diese Bedingung so gerecht und den Beduͤrfnissen der Situation so entsprechend, daß sie keinen Anstand nahm, dieselbe sich anzueignen, indem sie sich bereit erklärte, in Verbindung mit Frankreich auf die unmittelbare Entwaffnung Sardiniens zu dringen und ihm dagegen wider jeden Angriff von unserer Seite eine Kollektiv⸗Garantie anzubieten, welche, wie sich von selbst versteht, Oester⸗ reich respektirt haben würde.

Das Turiner Kabinet scheint auf die Einladung, seine Armee auf den Friedensfuß zu setzen und die Kollektiv⸗Garantie, welche ihm angeboten Vabr anzunehmen, nur mit einer kategorischen Weigerung geantwortet zu

aben.

Diese Weigerung ruft bei uns ein um so tieferes Bedauern hervor, als, wenn die sardinische Regierung eingewilligt hätte, das von ihr ver⸗ langte Zeugniß friedlicher Gesinnungen abzulegen, wir dasselbe als ein erstes Symptom ihrer Absicht aufgenommen haben würden, ihrerseits zu

der Besserung des Verhältnisses mitzuwirken, welches zwischen beiden Ländern seit einigen leider so gespannt ist. In diesem Falle wäre en, durch die Dislocation der Kaiserlichen Truppen,

es uns gestattet gewe welche in dem lombardisch⸗venetianischen Köͤnigreich stationirt find, einen

Getreu den unantastbaren Prinzipien des Europäischen gesetzt,

erneuerten Beweis zu geben, daß sie daselbst nicht zu dem Zwecke eines Angriffs gegen Sardinien versammelt worden find.

Da unsere Hoffnung bis jetzt getäuscht worden ist, so hat der Kaiser, mein erhabener Herr, mir zu befehlen geruht, direkt eine letzte Anstren⸗ gung zu machen, die Negierung Sr. sardinischen Majestät zu veranlassen, von dem Entschluß zurückzutreten, bei welchem sie stehen geblieben zu sein

eint. sch Das ist, Herr Graf, der Zweck dieses Briefes. Ich habe die Ehre, Ew. Exeellenz zu bitten, den Inhalt desselben in die ernsteste Erwägung nehmen zu wollen und mich wissen zu lassen, ob, ja oder nein, die aguig. liche Regierung einwilligt, unverzüglich ihre Armee auf Friedensfuß zu setzen und die italienischen Freiwilligen zu entlassen.

Der Ueberbringer des Gegenwäͤrtigen, welchem Sie, Herr Graf, die Güte haben wollen, ihre Antwort einzuhändigen, hat Befehl, zu diesem Zwecke drei Tage lang zu Ihrer Verfuͤgung sich zu halten.

Wenn bei Ablauf dieser Frist er eine Antwort nicht erhalten oder wenn diese nicht vollständig befriedigend sein sollte, so wuͤrde die Verant⸗ wortlichkeit für die schweren Folgen, welche diese Weigerung nach sich ziehen würde, ganz auf die Regierung Sr. sardinischen Majestät zurück⸗ fallen. Nachdem Se. Majestät der Kaiser vert eblich alle versöhnlichen Mittel erschöpft hat, um seinen Vöͤlkern die Friedensgarantie zu ver⸗ schaffen, auf welche zu dringen der Kaiser berechtsgt ist, wird Se. Majestät zu seinem großen Bedauern zur Waffengewalt schreiten müssen, um die⸗ selbe zu erhalten.

In der Hoffnung, daß die Antwort, welche ich von Ew. Exeellenz er⸗ bitte, unseren auf die Erhaltung des Friedens gerichteten Wünschen ent⸗ sprechen werde, ergreife ich diese Gelegenheit zc.“

Schweiz. Bern, 24. April. Der englische Gesandte bei der Eldgenossenschaft, Lord Harris, geht auf Befehl seiner Re⸗ gierung nach Mailand, um dem General Giulay die Protestation Englanods gegen das österreichische Ultimatum zu üherbringen.

Belgien. VBrüssel, 24. April. Der Koͤnig traf heute von Laeken im hiesfigen Schlosse ein und berief, nachdem er dem Gottesdier ste beigewohnt hatte, die Minister zu sich ins Schloß. Nachmittags kehrte der König nach Laeken zurück.

Großbritannien und Irland. London, 23. April. Die „London Gazette“ veröffentlicht eine Proclamation der Königin, wodurch das jetzige Parlament aufgelöst und ein neues auf den 31. Mai einberufen wird.

Der „Globe“ meldet, daß trotz der letzten Schritte Englands Graf Buol bis zur letzten Nacht keinen Gegenbefehl ertheilt habe, um das Einrücken der österreichischen Truppen auf piemontesisches Gebiet zu verhindern.

24. April. Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Ko⸗ burg speiste Donnerstag Abends bei Ihrer Majestät im Windsor⸗ Schlosse.

Die Zeitungen veröffentlichen das Dankgebet, welches in Folge der Pacification Indiens in allen Kirchen Englands, Wales und der Stadt Berwicke upon Tweed Sonntag am 1. Mai ver⸗ richtet werden soll. Es schließt mit der Anrufung Gottes, daß er die Finsterniß des Götzendienstes und Aberglaubens, welche die märderische Empörung ermuthigt hat, durch das Licht des Evange⸗ liueas verscheuchen möge. Das Formular ist vom Erzbischof von Canterbury entworfen. Schottland und Irland werden wohl ein ähnliches Gebet verrichten. 1

ö Portsmouth geht das Gerücht, die Kanal⸗ Flotte sei mit versiegelten Befehlen abgesegelt, angeblich nach deim Adriatischen Meere.

Frankreich. Paris, 22. April. Die „Presse“ meldet: „Heute um 1 Uhr versammelte sich abermals der Ministerrath. Herr von Hübner hatte eine Unterredung mit dem Grafen Walewski.

Die drei Befehlshaber der im Touloner Hafen liegenden chwimmenden Batterieen „Lave“, Tonnante“ und „Devastation“ erhielten Befehl, schnellstens die Ausrüstung derselben zu vollenden. Von den drei Regimentern afrikanischer Jäger und dem Zuaven⸗ Regimente, die noch in Afrika zurück sind, hat letzteres Weisung, der Lyoner Armee sich anzuschließen, während erstere blos Befehl. zur Einschiffung haben. Die Anzahl der von Algerien nach Frank⸗ reich herübergebrachten Pferde der Armee beträgt nur erst 6000.

24. April. Von 2 bis 4 Uhr hielt der Ministerrath unter Vorsitz des Kaisers Sitzung.

Die Stadt Paris hat dem Grafen Morny zur Anlage von Straßen verschiedene Terrains in Chaillot im Betrage von

1,697,600 Fr. abgekauft.

Die Lyoner Eisenbahn kann jede 24 Stunden 35,000 Mann Infanterie mit Waffen und Bagage von Paris nach Lyon

transportiren. . In Sedan ist im Alter von 81 Jahren der frühere Deputirte

und Handels⸗Minister Cunin⸗Gridaine gestorben.

Der „Akhbar“ meldet aus Algier, 16. April, daß die Tele⸗

graphen⸗Verbindung zwischen Algerien und Frankreich in Folge einer Beschädigung, die sich zwischen Corsica und La Spezzia be⸗

nden müsse, unterbrochen sei; doch sei Hoffnung vorhanden, daß

die Unterbrechung nicht lange dauern und die Verbindung bald wieder hergestellt sein werde.

25. April. Die Regierung hat die Mittheilung, welche

sie dem gesetzgebenden Körper zu machen beabsichtigt, auf morgen

Mann, zu den Fahnen einzuberufen.

Italien. Turin, 23. April. In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde ein Gesetzentwarf, wodurch der Kegierung für den Fall eines Krieges mit Oesterreich unbeschräͤnkte Vollmacht ertheilt wird, mit 110 gegen 24 Stimmen angenommen. Diesem Gesetzentwurfe war eine Ausführung der Motive beigefügt 8 Vortrag von den Deputirten mit Begeisterung aufgenommen

urde.

Die „Piemontesische Zeitung“ meldet die Bildung der activen Armes, welche aus fünf Divisionen Infanterie un ei visi Raaalens bestat f sie Inf und einer Division 2— 24. April. Baron von Kellerberg ist in au 2 licher Mission der österreichischen Regierung 9. em . 6 Uhr durch den preußischen Gesandten Grafen Brassier beim Minister⸗Präsidenten Grafen Eavour eingeführt worden und hat die Sommation der österreichischen Regierung wegen der Entwaff⸗ nung und Entlassung der Freiwilligen übergeben. Er hat drei Tage Bedenkzett gestattet und bedeuket, daß verneinende oder aus⸗ weichende Antwort als Kriegserklärung betrachtet werde. Graf Cavour hat erklärt, er wolle die Befehle seines Königs einholen.

Aus Turin wird vom 24. April telegraphirt: Das Vor⸗

räücken der Oesterreicher auf die piemontesische Grenze zu sei been⸗

det und die Eisenbahn von Mailand nach dem Ticino wieder dem gewöhnlichen Verkehr übergehen. Der Erzherzog Maximilian habe ch nach Venedig zur Inspection der Flotte begeben. General Ferrari, Befehlshaber der toskanischen Truppen, habe seine Stelle niedergelegt.

Dänemark. Kopenhagen, 24. April. „Faͤdrelandet“ zufolge hat sich der Kammerherr Obrist von Steinmann vom Generalstabe, vom Adjutanten des Kriegs⸗Ministers, Capitain Schau, begleitet, gestern Abend in einer offiziellen Mission von hier nach Hannover begeben.

Amerika. Nach New⸗Porker Berichten, die in London

am 25. Apvril eingetroffen hat sich General Miramon von Vera Cruz zuruͤckgezogen, und haben 15,000 Mann der liberalen Partei Mexiko umzüngelt. Der Kouflikt Nord⸗ erika's mit Paragua

ist ausgeglichen.

Wien, Montag, 25. April, Abends.

Die heutige „Oesterreichische Correspondenz“ enthält einen Artikel über einen Aufsatz der „Preußischen Zeitung“ vom 23. d. Mts Die „Oesterreichische Correspondenz“ schreibt: Der Wunsch den befreundeten preußischen Hof von allen wichtigen Schritter Oesterreichs im Voraus zu unterrichten und über deren mögliche Folgen mit ihm in vertrauensvollster Weise zu berathen, veranlaßte die Sendung einer erlauchten Persönlichkeit nach Berlin in demselben Augendlicke, wo der Allerhöchste Ent⸗ schluß feststand, Sardinien unmittelbar zur Entwaffnung aufzu-⸗ fordern. Ueber die Unabänderlichkeit dieses Beschlusses konnte zu Berlin kein Zweifel bestehen, als dort uüͤber Deutschlands Haltung Angesichts der beverstehenden Eventualitäten zu näheren Verab⸗ redungen geschritten wurde. Die Mittheilung, daß jener Schritt beschlossen, bildete den Ausgangspunkt für die in Berlin an hoher Stelle geyflogenen Besprechungen. Im Hiablick auf den Bundesbeschluß vom 23. dieses Monats ist sonach die Hoffnung aller Wohlgesinnten berechtigt, daß Oesterreich und Preußen in dieser ersten Bundesmaßregel, wie in allen weiteren Entschließungen, zu denen gemeinsame Gefahren, Interessen und Pflichten sie auffordern könnten, treu sich vereinigen werden. Nichts gerechter, als daß man von Oesterreich erwartet, es werde nicht vor Erschöpfung aller Mittel zur Erhaltung eines ehrenvollen Frie⸗ dens zur Waffengewalt schreiten. Aber sind diese Mittel nicht erschöpft, wenn Sardiniens Entwaffnung nur unter der der Ehre und Würde Oesterreichs nicht angemessenen Bedingung der Zu⸗ lassung Sardiniens zu einem Kongresse der Großmächte zu erlangen wäre? Somit liege die Verantwortlichkeit für die Gefahr der jetzigen Lage nicht in Oesterreichs Schritt gegen das Turiner Kabinet, sondern nur in Handlungen, die ihn unvermeidlich ge⸗ macht haben. Paris, Montag, 25. April, Abends. (Wolff's Tel. Bur.) Die „Patrie“ glaubt zu wissen, daß die Mittheilung der Regie⸗ rung an die Legislative eine Gesetzesvorlage betreffen wird, durc welche die Regierung autorisirt werden soll, 140,000 Mann, statt der nach dem Gesetze vom 24. März 1858 festgestellten 100,000 Die „Patrie“ glaubt, daß das Gerücht, die Regierung werde die Bewilligung einer Anleihe von der Legislativen fordern, ungenau sei. Goneral Niel, Com⸗ mandeur des vierten Corps der Alpenarmee, ist nach Italien abge⸗