1“ 8.
erfolgter Feftsetzung des Katasters ist dasselbe von der Regierung in Königsberg auszufertigen und 14 Vorstande zuzustellen.
Auf Grund des Katasters setzt der Landrath die Hebelisten auf den Antrag des Wiesenvorstehers fest und laͤßt die Beiträge von den Säaumigen durch Administrativ⸗Execution einziehen. Die Arbeiten werden in der Regel im Tagelohn unter Auf⸗ sicht eines Bevollmächtigten des Wiesenverbandes ausgeführt. Wo es indessen zweckmäßig ist, sollen dieselben nach Bestimmung des Vorstandes an den Mindestfordernden verdungen werden. Aus⸗ nahmsweise kann der Vorstand auch die Anlagen durch Natural⸗ Leistungen der Eigenthümer ausführen lassen. In solchen Fällen ist der Wiesenvorsteher befugt, die nicht rechtzeitig oder die nicht gehörig ausgeführten Arbeiten nach einmaliger vergeblicher Erinne⸗ rung auf Kosten der Säumigen machen und die Kosten von densel⸗ ben durch Execution beitreiben zu lassen. Eben dazu ist der Wiesen⸗ Vorsteher befugt bei Arbeiten, welche den einzelnen Genossen für ihre Grundstücke obliegen und im Interesse der Anlage nicht unter⸗ bleiben dürfen. IBI1 Die Anlegung der nöthigen Werke, Schleusen, Gräben u. . W. muß jedes Sozietaͤtsmitglied ohne Weiteres gestatten und den dazu erforderlichen Grund und Boden insoweit ohne Entschädigung her⸗ geben, als ihm der Werth durch das an den Dammdossirungen und Uferrändern wachsende Gras oder andere zufaͤllige Vortheile der Anlage ersetzt werden sollte. 1 Streitigkeiten hierüber werden, mit Ausschluß des Rechtsweges, schiedsrichterlich entschieden (efr. “ ö 3 J Die Angelegenheiten des Wiesenverbandes werden von einem Wiesenvorsteher und zwei Beisitzern geleitet, welche zusammen den Vorstand bilden. Von den Beisitzern hat einer die Kasse zu füͤhren. Der Vorsteher und die Beisitzer bekleiden ein Ehrenamt; ihnen jedoch baare Auslagen ersetzt. 5. 8
111
Die Mitglieder des Wiesenvorstandes werden von den Wiesen⸗
genossen aus ihrer Mitte auf drei Jahre gewählt, nebst zwei Stell⸗ vertretern für die Beisitzer. Der Vorsteher ernennt in Behinde⸗ einen Stellvertreter aus der Zahl der Beisitzer. drath beruft die Wahlversammlung und führt den Vorsitz in derselben. Zur Theilnahme und aktiven Wahlfähigkeit berechtigt der Grundbesitz von zwei Morgen preußisch. Der Be⸗ sitzer von mehr als dreißig Morgen preußisch ist berechtigt, wer mehr als sechszig Morgen besitzt, drei, und der Bositzer von mehr als Einhundert Morgen preußisch vier Stimmen abzugeben. Der Landrath verpflichtet die Gewählten durch Handschlag an Eidesstatt. inderjährige und moralische Personen können durch ihre ge⸗ setzlichen Vertreter, Ehefrauen durch ihre Ehemänner hs 8 Wählbar ist derjenige, welcher mindestens Einen Morgen Wiese besitzt und den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte nicht durch rechts⸗ kräftiges Erkenntniß verloren hat. Zur Legitimation des Vorstandes dient das von dem Land⸗ rathe bescheinigte Wahlprotokoll.
Der Wiesenvorsteher ist 8 ausführende Verwaltungsbehoͤrde des Verbandes und vertritt denselben anderen Personen und Be⸗ hörden gegenüber. 8
Er hat insbesondere: v14“ 8 die Ausführung der gemeinschaftlichen Anlagen nach Maßgabe des von der Genossenschaft gefaßten Beschlusses zu veranlassen und dieselben zu beaufsichtigen; die Beiträge auszuschreiben, die Zahlungen auf die Kasse an⸗ “ “ zu revidiren;
ranschläge und Jahresrechnungen den Beisitze Fest⸗ stellung und Abnahme Fe gee b Fsnn gng Gese den Wiesenwärter und die Unterhaltung der Anlagen zu beaufsichtigen und die halbjährige Grabenschau im April und Oktober mit den Beifitzern abzuhalten; e Wiesenverband
8*
) den Schriftwechsel fuͤr den zu fuͤhren und die * desselben zu unterzeichnen; zur asciegane von 8 “ ist die Zustimmung der Beisitzer nöthig; ) die Ordnungsstrafen gegen Mitglieder des Verbandes ¹wegen Verletzung dieses Statuts und resp. des noch zu er⸗ lassenden Reglements bis zur Höhe von Einem Thaler fest⸗ zusetzen und zur Kasse einzuztehente i ht⸗ 11“ Zlur Beaufsichtigung und zum cbe 1“ 5 sichtigung zum Betriebe der G so wie auch gleichzeitig zur Bewachung der h.ee. Schces en ve Wiesenwaͤrter auf dreimonatliche Kündigung an, dessen glse. ie General⸗Versamm lung der Genossen bei der Wahl des * vai29 ein⸗ für allemal bestimmt. Die Wahl des Wiesen⸗ 8 P. 2. unterliegt der Bestätigung des Landraths; derselbe wird als Feldhüter vereidigt, er muß den Anweisungen des Wiesen⸗ W pünktlich Folge leisten und kann von demselben mit Ver⸗
eis und Geldbuße bis zu Einem Thaler best Kuüͤndigung erfolgt durch den Fam n siraft werden; e Die Streitigkeiten, welch Keasa 1 e Stceitigkeiten, welche zwischen Mitgliedern des über das Eigenthum von Grundstücken, üben den U nfen Berbante Zuständigkeit von Grundgerechtigkeiten oder anderen Nuder 8 rechten, und über besondere, auf speziellen Rechtstiteln be unge⸗ Rechte und Verbindlichkeiten der Parteien entstehen ehimusein Entscheidung der ordentlichen Gerichte. gehegs a Dagegen werden alle anderen, die gemeinsamen A — eenes dee vorgebüch Sih hgheasaten Jeeegs anderen Genossen etreffende Beschwerden von dem Vor 1 sucht 88 entschieden. or. Vörstande Gegen diese Entscheidung des Vorstandes steht jedem The der Rekurs an ein Schiedsgericht zu, welcher hlünen 1sn von der Bekanntmachung des Bescheides an gerechnet. bei se Wiesenvorsteher angemeldet werden muß. Ein weiteres Rechts 1 findet nicht statt. Der unterliegende Theil trägt die Kosten 1gG Schiedsgericht besteht aus dem Landrathe und zwei Beisitzern Di denen Keiner Mitglied des Verbandes sein darf. Pernh gh 8 e en einem Stellvertreter für jeden werde n der Generalversammlung der Wiesengeno I gewählt. 8 seg 1 8 §. 12. egen der vorzune menden Entwässerungen und Grabenrit mungen hat der Wiesenvorsteher die nöͤthigen Vorschriften b lassen und kann deren Nichtbefolgung mit Ordnungsstrafen bis . drei Thalern bedrohen. Die Strafandrohung kann bis zu dir Betrage von zehn Thalern gehen, wenn die Regierung die Gente⸗ migung dazu ertheilt hat. Von jeder solchen Vorschrift ist soje vhns durch den Kreis⸗Landrath einzureices. cfr. §. 8 un es Gesetzes vom 11. März 1850. Gesetz⸗Sam⸗ kung don 1850 S. 266). 1.Peani t258. 46
ist der Ober u
118
4
8 Der Wiesenverband worfen.
Das Aufsichtsrecht wird von dem Kreis⸗Landrath, von der se gierung zu. Königsberg als Landespolizeibehörde und ben n; Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten gehandtuns in dem Umfange und mit den Befugnissen, welche den Aufsihe⸗
behörden der Gemeinden zustehen. b Dieses Statut kann nur unter landesherrli V Dieses s 1 errlicher Genehmia abgeändert werdea. 8 1 enehh Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen U st u⸗ unter nterschrift ß⸗ beigedrucktem Königlichen Insiegel. b schasst n
it zugleich zum
Gegeben Berlin, den 26. April 1859. L. 8.) Wilhelm, Prinz von Preußen,
8. Graf von Püͤckler.
Ministerium s E““
2 I
Das 18te
Handel, Gewerbe und öffeutlich Arbeiten. “ “ M 888 Stück der Gesetz⸗Sammlung, gegeben wird, enthält unter Nr. 5069, die Bekanntmachung des Allerhöchsten 3. Mai 1859, die Genehmigung der Erhöhung N Grundkapitals der Neuen Transport⸗Versichern Gesellschaft Fortunag zu Berlin und die Bestätzzuh des Nachtrags zu ihrem Statut betreffend. 09 8 23. Mai 1859; und unter 5070. das Gesetz, betreffend die Feststellung des Statt haushalts⸗Etats für 1859. Vom 23. Mai 185
Berlin, den 30. Mai 1859. Debits⸗Co
welches heute as
Erlasses te
Eö“
1““ 66 Justiz⸗ Ministerium.
Dem Rechtsanwalt und Notar Haase ist auf seinen And unter Zurücknahme seiner Versetzung nach Neu⸗Ruppin, üe g behalting seines bishange Amtes und seines Wohnsihes G gestattet, und dagegen der Rechtsanwalt und Ael Pauli in Dramburg vom 1. Jukt . 1 sitzes daselbst und Beilegung des in weisung seines
Kreisgericht in Neu⸗Ruppin unter Notariats im Departement” Kam mergerichts
ab als Rechtsanc.
Mai 1859, — die
fuüͤgung vom 19. E111“
e Prüfung betreffen 5— bae nuträglichkeiten zu beseitigen, die sich darin gezeigt, daß ün ünten ücfg die Prüfung bei Obergerichten ablegen, in Bezirken sie demnächst nicht ihre praktische Ausbildung nach⸗ Kimme ich hiermit: ü die Obergerichte (und ebenso die Rheinischen Land⸗ gerichte) fortan nur diejenigen Rechtskandidaten zur ersten d Prüfung zuzulassen haben, welche bei ihrer Meldung ver⸗ schern, in dem betreffenden Bezirk demnäͤchst ihre praktische Ausbildung — bis zur Referendariats⸗Prüfung — zu⸗ rücklegen zu wollen. 8 1““ 1 19. Mai 18599.
Der Justiz⸗ Ministe Simons.
gerichte und an di andgerichte.
—
8 8 . Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ u
Medizinal⸗ Angelegenheiten. 8
Der Bezirks⸗Physikus, Sanitätsrath Dr. Hammer hierselbst, Polizei⸗Stadt⸗Physilus der Stadt Berlin ernannt; Der Kreis⸗Physikus Dr. Scheider zu Pyritz ist in die Physikatsstelle des Kreises Grevenbroich, Regierungsbeziris Düssel⸗
so wie “ 1 Kreis⸗Physikus Dr. Soer zu Cochem in den Kreis Essen, Regierungsbezirks Düsseldorf; und 1
Der Kreis⸗Phyfikus Dr. Janert zu Berent in Königsberg i. Pr. versetzt worden.
8
den Stadtkreis
rinisterinm des Innern.
des Allerhöchsten Erlasses vom 3. Mai 1859 — die Genehmigung der Erhöhung des Grundkapitals der Neuen Traishort⸗Ber⸗ sicherungs⸗Gesellschaft Fortuna zu Berlin und die
Bekanntmachung
1
wachsenden
der mit der Versetzung verbundenen jährlichen besserung in Abzug
einzelnen Ressorts der Staats⸗Verwaltung Verfahren stattgefunden,
Zweigen nisterium unterm allen, mit von Beamten die Haͤlfte des Nominal⸗Betrages der besserung, Fonds,
kommen soll.
oll von der nach §. 3 desselben Eklaßfe b 6 8 ällen die hen. er⸗
dn FNAA1“ Umzugskosten, 1gewährenden Vergütigungs⸗Summe in allen F Einkommens⸗ gebracht werden.
Berechnung dieses Abzuges hat bisher in den
ein verse rtiges 8 indem jener Abzug theils mit der H 8 28 Nominal⸗Betrages der Gehalts⸗Erhöhung, theils mit der H 8 es nach Abzug des Pensionsbeitrages verbleibenden Netto⸗Betrages 4 er jährlichen Einkommens⸗Verbesserung gemacht worden ist. 8 Zur Herbeiführung eines gleichmaͤßigen Verfahrens in allen der Staats⸗Verwaltung hat das Königliche Staats⸗Mi⸗ 30. April d. J. beschlossen, daß in Zukunft bei einer Einkommens⸗Verbesserung verbundenen Versetzungen
h jährlichen Ver⸗
Pensions⸗
Anrechnung
In Betreff der
der Abzüge zum
in
also ohne Berücksichtigung der 2 auf die Umzugskosten⸗ Entschädigung
Dies wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 16. Mai 1859.
Militair⸗Oekonomie „Departement.
Kriegs⸗ Ministerium. — in 8 Messerschmidt.
Hering.
—
Abgereist: Se. Durchlaucht der Erbprinz zu Sayl Wittgenstein⸗Hohenstein, nach Hamburg. ne.
Der General⸗Major und Inspecteur der 1sten Pionier⸗Inspec⸗ von Winterfeld, vach Steitin. Der Gen ral⸗Post⸗Direktor Schmückert,
Colberg. —
tion zsli ion, nach Cöslin und
—
Nichtomtliches.
Oildenburg, 26. Mai. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherz0g und die Großherzoin sind heute zur Geburts⸗ tagsfeier des Königs nach Hannever gereist und werden in den ersten Tagen der nächsten Woche hier zuruckerwartet. Dem⸗ nächst wird der Hof nach Raftede, dem gewöhnlichen Sommer⸗ Aufenthalte, ubersiedeln. — Von den Vorlagen, welche außer den auf die Kriegsbereitschaft bezüglichen an den Landtag gebracht sind, wird die Vorlage wegen des Bra⸗ ler H a fenbaues ein besonderes Interesse in Anspruch nehmen. Bekanntlich ist die Vergrößerung des Braker Hafens und Verwandelung desselben in einen geschlossenen Hafen se
—
Bestätigung des Nachtrags zu⸗ ihrem Statut be⸗ om 23. Mai 1859.
“
“
“ 38 1 Königliche Hoheit der Prin⸗ Regent haben, im Namen Sr. Königs, mittelst Allerhöchen Erlasses vom 3. Mai 1859 des Grundkapitals der unter dem 11. Junn 1855 be⸗
Maäjestät des
und bereits eit länger in Ausführung begriffen. D er sollte theils 6 der gegenwaͤrtigen Budgetperiode (1858/60), theils in der folgenden vollendet werden. Unter dem Zusammentreffen verschiedener der Arbeit günstigen Verhätnisse hat sich jetzt die Möglichkeit gezeigt, im Interesse der Schifffahrt und auch
den Plan im finanziellen 17g
die Erhöhung stätigten Neuen Transport⸗Be Berlin von 300,000 Thlr. auf den von den General⸗Versammlungen 27. Dezember 1855 G notariellen Akte vom 1. särz d. J. 1 S Nachtrag zu bestätigen geruht, was bierdurch nach⸗Vorschrift des §4 des Gesetzes uͤber die Actien⸗Gesellschaften vom 9. November 1843 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der Allerhöchste Erlaß nebst Statutnachtrag durch das “ blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam kannt gema werden wird. Berlin,
Versicherungs⸗Gesellschaft Fortuna zu 500,000 Thlr. zu genehmigen und dieser Ackien⸗Gesellschaft am 1857 beschlossenen, un der zusammengestellten Statut⸗
den 23. Mai 1859.
8 “ Der Minister des Inner Der Minister für Handel, Gewerbe 1 öͤffentliche Arbeite
8b und 5 Flottwel 8
von
16. Mai 1859; betreffend die Hälfte der jährlichen Einkommens⸗ welche Beamten bei Versetzun gen skosten in Abzug zu bringen ist.
Verfügung vom Berechnung der Verbesserung,
von den Umzug
Allerhöchster Erlaß vom 26. März 1855 (Staats Anzeiger Nr. 124. S. 959).
„ — er 0 05162 . 2 fe⸗ 2 4 des Allerhöchsten Erlasses vom 26. Mäͤrz 1855 den Beamten bei Versetzungen er
Nach §. betreffend die Vergütigung der
Interesse schon im nächsten Jahre ganz
e Me⸗ 2ta3. 8 Ausführung zu bringen. (Wes. Ztz.) 7 2 82 83 416 Ver⸗ Lübeck, 27. Mai. Behrens ist dem findenden militairischen schiedene Leistungen
Oberstlieutenant nehmen nach heute zu einer in Hamburg statt Conferenz abgereist. In derselben sellen versch festgestellt werden, welche der Brigade obliegen, Bundes⸗Contingent gehört. (Lüb. Ztg.)
Sachsen. Dresden, 28. Mani. Zur Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und sind folgende am Koͤniglichen Hofe akkreditirten, residirenden Herren G esandten eingetroffen: Zaton von Kiede redo (Portugal), Baron Schimmelpenninck van der Oye (Nieder⸗ lande), Graf zu Inn⸗ und Knyphausen (Hannover), Graf 85 Lin⸗ den (Wuͤrttemberg), Baron von Nothomb (Belgien), Margass de la Ribera (Spanien), Baron Marschall von Bieberstein (T aden), Graf von Goͤrtz (Großherzogthum Hessen).
Leipzig, 28. Mai. Der Durchmarsch noch nicht beendet, und bereits ist ein weiterer 6000 Mann leichte und schwer avallerie 1. Juni beginnen soll.
Nassau. Wiesbaden, hat bei der Schlußabstimmung in 1 Gesetz mit allen Stimmen angenommen. Sodal 2— as Foꝛ 18 ftrafgesetz bis zu Ende berathen und mit einigen Modisient oncn angenemmen. — Die landgräͤflich Homburgische. Jäͤgerabrheilung hat ihren Durchzuß⸗ nach Mainz auf unserem Gebiet bereits an⸗ kündigen lassen. (Fr. Ig)
Württemberg. S art „ wittag 10 Uhr inspizirte Se. Majestät d „Kontingent gehörige Mannschaft der
Fe er des Einzuges der Prinzessin Georg nicht ständig hier Baron von Robo⸗
der gestrigen
Stuttgart, bi. e König die en Garnison;