1859 / 128 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

aes Satsministert 8 1] I zen, der Wittwe die Entlassung zu versagen, weil dieselbe nicht Magistrat nebst der kadtverordneten und die

8 n 1 bie neoeach. edesrang zu zuf bere Fnse ausgedehnte merfan . rdea bestiegen Ftsssheeatgthtenacee und

8 8 - Hai 7 b 3 Zeit no handell 0] er Wirkung er Entlassung es Vaters olge die berei altene age 5

. Berlin, den 28. Mai 1859. 8 eingeführt ist, dasselbe fernerhin außer Anwendung zu setzen, 81 der ie unter väterlicher Gewalt sichenden Kinder, Fe öbe saca, 2 Seehebieselben Behg. aea 5 - 2 32 2 8 1

1“ kFaicht ausgeschlossen ist, daß in Betreff derjenigen G - 6 . 82* , ““ gen Gefangenen, en res en Folgen der Entla er Wittwe fae g6. Im Namen Sr. Majestät des Königs: diese Kappen augenblicklich schon seit einiger Zeit tras . welcht von den rechtliche Folgen re Entl ssung der Wittwe. dort aufgestellten Infanterie ⸗Regimenter und der 2. Pionier⸗Ab⸗ im Interesse der Dis ziplin erwünscht erscheinen sollts v dn dies Nun zwar auch der Wittwe die Erlaubniß zur Aus⸗ theilung abnahmen Hierauf begaben sich Höchstdieselben nach dem . 2 8 8 7 7 b hr or ür 1 e 4 rde 8 9 o 9 8 b . . 8 Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 2 seitigung derselben nur allmälig vorgegangen wird. 8 er Be h g. wär . stersic tann versagt werdengzsicht zur Unt 2 Nesehesehfigzaene beftchtigten Ie dort afsiesec Thas e 8 8 ö besorg sich dett er⸗ 2. Artillerie⸗Regiments nebst dem Munitionspark, ließen diese vor Fürst zu Hohenzollern⸗Sigm aringen. Flottwell. von 6 Seter 89. v 5 entledigen Kiche Eine 18 0.Segeö x— 11““ . F 108 Uhr pieder dee Waßem: Auerswald. von der 18 n8. 988 Der Minister des t er ni orzuliegen ‚wenn die N vermöge ihres Grund⸗ nach nach dem Bahnhofe zurück, um sich von Bonin. von atow. Gr. von ückler. Flottwell b int aber das saͤchsische Untertt zu bes 8 Küihm 8 8 9 8 besitzes in Le 888 sächsische Unterthanen⸗Recht erwerben muß Hamburg, 30 ö 6. * „psb einige fuͤt die naächste Bethmann⸗Hollwes. 1 An und die gleichzeiang⸗ Aufnahme ihrer Kinder versazt worden ist LE“ 9.Mas. Heugzcggasca ebefümmte S sämmtliche Königliche Regierungen, exkl. Danzig, sals dahe E T““ IEE1“ des Senats veröffentlicht worden, näͤmlich das Budget für 1859 Cöslin, Stralsund, Magdeburg⸗. Erfurt und 185 eltend Sge 1neSd e h düch eebefe * n lassungs⸗ nebst dem Antrage, das präsumtive Defizit für das Jahr 1859 Arnsberg, und an das Königliche Polizei⸗ Üür 8b d tichen Pfle be EE1 im Betrage von 294,000 Mark und die vorläufig auf .““ Präsidium hierselbst. 1 übre sich ind 8 b Pflege bedürftigen Kinder 300,000 Mark veranschlagten Kosten der Marschbereitschaft Ministerium für Handel, Gewerbe öffentliche 68 sch zu nehmen, so n ihr die Entlassungs⸗Urkunde nicht zu des aus den Ueberschüssen der früheren Jahre Arbeiten. bersagen.. 8 zu decen. Der Antrag au Ratificati 2 JVove 8 1 * g veranlasse h, hiernach die vorlie⸗ am 30. Aprik d. J. durch BeRanattchgt bes 380 Sa Hundes⸗ 19te Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus Bescheid vom 23. Februar 1859 betreffend den gersehen. 1 1““ Arnerceros aegechsosele an die zu He E1““ gegeben wird, enthält unter Absatz der Kreisbl ätter Hast⸗ S ee 8659. . M über die zu Hannover am 28. Aprg J. . Be 9 8 b 8 B ö Gast⸗ und Sch 8 Berlin den 5. Mär, 1859. 8 to Peospre F 2 4 2 gegeben r1r ben Allerhöchsten Erlaß vom 28, Mer 1859, betref⸗ wirthe und andere 1“ 1“““ b gattgehabte Bestges Fr Mältkair⸗(Bevollmäͤchtigten der Staater fend die in Gemäßheit des Gesetzes vom 21. Mai 1859 Der Minister des Innern. I ““ woisston des 10. Armcecorps enthalten sind. Beide Ueber⸗ 18 . b b einkünfte enthalten keine wesentliche Veränderungen der bisher

Ministerium der geistlichen, Unterrich und

Medizinal⸗ Angelegenheiten.

Im Auftrage:

(Gesetz⸗Sammmlung S. 242) aufzunehmende Staats⸗ Flottwell. E 1- 1 - Anleihe von dreißig Millionen Thaler; unter Königlichen Regierung eröffne ich auf den Betsgt don DA.. An geltendem Westiwsth ce. Sie betreffen die Berichtigugsg der 5072. die Verordnung, betreffend die Ueberweisung J1““ M., daß aus den bestehenden Gesetzen sich eine Ben⸗ die Königliche Regierung zu v Fletetläns des 40., Armeecorps, die Stellung der Brücken⸗ Gemäßheit des Gesetzes vom 21. Mai 1859 aufzu⸗ flichtung der Gast⸗ und Schankwirthe zum Halten der Kril⸗ Equpage, die Erhöhung der monatlichen Zulage des Corps⸗ nehmenden Staatsanleihe an die Haupt⸗Verwaltung blätter nicht herleiten läßt und auch in den Anfuͤhrungen des Kommandanten auf zusammen 1200 Thlr. preußisch Courant und der Staatsschulden. Vom 28. Mai 1859; und unter Berichts vom 25. Juni he⸗ teine Begründung findet. Sünsget Jahr 1859 stellt bei einne 7”] den Allerhöͤchsten Erlaß vom S. Mai 1859 hetref⸗ Möchte man auch mit der Koͤniglichen Regierung das Auf⸗ Erlaß vom 8. März 1ö9ö hetre un die Br⸗ anschlagten, Total⸗Ausgabe von 7,881,936 Mk., wogegen eine ver⸗ ö ““ T1.“ .“ liegen der Kreisblätte in den Gast⸗ und Schank sr 81 anschlagte Total⸗Einnahme vor 588,000 Mk. valedirt das fend die Anwendung der Allerhoͤchsten Ordre vom 3ten egen der Kreisblälker in den Gast⸗ und Schankwirlhschafta, willigung von Verpflegung s⸗Zulagen für Sträf 8 17,588,000 Mt. veener N.“ Mai 1821 wegen Annahme der gatsschuldscheine wenigstens auf dem platten Lande, als nützlich und wünschens— Aus Gö“ 9 116.“ Unter „Bilanz und 8 g 294,000 Mk 1 als pupillen⸗ deposttalmäßige Sicherheit e werth anerkennen, so ist doch 6“ Zuversicht anzunehmen, inge bei der usfüͤ hrung gewisser Arbeiten in sicht. Es wird sich jedoch diese Unter⸗Bilanz, sollte diesel nach dem Allerhöchsten Erlasse vom 28. Mai 1859 auch durch die Erfahrung bestätigt, daß, eben weil den Kreisblaäͤtten M1 der Oekonomie und dem Hau swesen der eintreten, dadurch decken lassen, daß das Jahr 1858 statt des er⸗ aufzunehmende Staats aleihe von dreißig Milliones die Eigenschaft eines amtlichen Organs der Kreisbehörde beiwohnt, G Straf⸗Anstalten. warteten Dests ts when Ueberschuß von etwa 361,000 Mk. ge⸗ ö 2 und nach der Allerhöchsten Kabinets „Ordre vom 8. Februar 189h ¹³⁸. waͤhrt, indem die Einnahme dieses Jahres, welche bis ult. Dezem⸗ Berlin, den 31. Mai 1851 G es in der Befugniß der Königlichen Regjerungen liegt, den Albdruch Was dagegen die gleichfalls beantragte Verpflegungs⸗ ber effeltiv 6,926,159 Mk. war, sich inkl. der auf 777,000 Mk. erlin, den 31. Mai 1859. im Kreisblatt, und geeigneten Falls diesen allein, als Medls Zulage für die mit schweren oder schmutzigen Arbeiten in der Oeko⸗ anzunehmenden Rüͤckstände auf Mt. belaufen wirde des Debits⸗Comtoir der Ges der Publication von kreis⸗ und lokalpolizeilichen Verordnungen s womie und dem Hauswesen der Straf⸗Anstalt zu N. beschaͤftigten Aüsgabe Kieaf 7989 780 Mk. bis. n Dezember einschließlich “““ 1I1I elhg bis⸗ die 1“ 1“ 18 und redigirt sch eftgces. BEu.“ Pe ich darauf aufmerksam, daß nach (8. .“ Mk. für Rückstände, 7,342,300 Mk. betragen wird. 8 e ie erwünschte und er orderliche Verbreitung, au ohne . §. 43 des Straf⸗Anstalts⸗ Reglements vom 4. November 1835 dite S 1 111“ . W direfkte Nöthigung der eeeö zu deren Sdtan shn schmutzigen Arbeiten den zur weiten Klasse gehörigen Sträflingen Sachsen. Weimag⸗ 30. Mal. Ihre Königlichen Hoheiten werden. üͤbertragen werden sollen, und daß es mit bem Zweek bviefer B.- der Großherzo und die Großherzogin haben im Laufe des heutigen Von jeder derartigen Nöthigung ist daher, sowohl in Bezug stimmung im Widerspruch stehen würde, wenn man diesen Straͤf⸗ g,8 n 1“ u ““ 88 2. EroHbevraz a⸗ I ih 8 Gast⸗ und Schankwirthe, wie auf undere Gewerbetretbende lingen gewissermaßen als Belohnung für diese Art von unangeneh⸗ 8 ö Föchen hnt bie mer ljchen mWberrasts Iörer Hoheit 1 1 n 2 9s 1XA“ r.9 „e, Arbeiten S veisc⸗ulagen ge aůüre 8 8 F 1. 3 9 8 2 1 Der praktische Arzt Dr. Schrakamp ist zum Kreis⸗Physikus Ubstand keis ncatene ceanaleenashe deftnin 66 Feie Zalassggcgeng en wollte. der verstorbenen Herzogin Sophie, zweiten Tochter Sr. Königlichen 2 G Eese K löhcheie nntht. so 11““ Bezirks G E“ ö erlin, den 8. März 888r Hoheit des Großherzogs, unter zahlreichster Begleitung und all⸗ 6“ B 1 Fran furt a. O. die ordentlichen Lehrer Berlin, den 23. Februar 1859 Der Minister des Innern. ggemeinster, innigster Theilnahme der gesammten Bevölkerung, in dem her und Dr. Emsmann zu Oberlehtern befördert Großherzoglichen Erbbegräbniß, der Fürstengruft, beigesetzt worden. ö er Minister des Innern. Sulzer. 8 2 (Weimar. Flottwell. An Hesterreich. Aus Wien, 29. Mai, wird telegraphirt: ö“ Koönigliche Regierung zu G „Der Kaiser, der heute um 11 Uhr Morgens nach Verona ab⸗ 1111A1A4X“X“A“ gereist ist (wie gestern bereits gemeldet worden), wird von allen die Königliche Re ing 1. 8 1 General⸗Direktoren der Militair⸗Verwaltung, von der gesammte 8 Central-Kanzlei und von seinen Adjutanten, den Generalen Heß⸗

Ministerium des Junern.

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vom 22. Februar 1859 betref⸗ 1 Abgereist: Se. Durchlaucht der Für fen ie eichen für rüͤckfe S 1 1 W und Ho en⸗Solms nach Lich. 1 -- 1 29 sgich 4 W 11“ B Erlaß vb Mär 8D9 5oh 1 und dessen Bruder dem Prinzen Karl, begleitet. Das Gefolge den Straf⸗Anstalten v kärz 1859 betreffend die 3½— 1“ Ivuder, erm⸗ v“ 2 . lässigkeit der Entlassung von Aelte des Kaisers ist 500 Personen stark. Die Bevölkerung der Haupt⸗ 8 1“ b b stadt ziigte die wärmste Begeisterung. Eine unabsehbare Menschen⸗

““ 8 8 3 1 ni Es ist z gelangt, daß in Betreff diesseitigen U nterthanen⸗Verbande ohne gleic⸗A2 Nichtomtliches. menge bewegte sich nach dem Schlosse hin, und viele reiche Equipagen immungen des §. 28 des Strafanstalts⸗Reglements vom 4. No⸗ zeitige Entlassung der Kinder. 1uö6e -

Wilhelm und Leopold, dem Erb großherzogvon Toskan

st zu Sol L Hauslab, Schlitter, Grünne, Keller, so wie von den Erzherzoge

fuhren nach dem Bahnhofe, um den Kaiser bei seiner Abreise noch

vember 1835 insofern ein verschiedenartiges Verfahren besteht, als 1 G Berlin, 31. Mat. Seitdem Ihre Majestäten zu begrüßen.“ 5 mehreren Straf⸗Anstalten die darin erwähnten Kappen von mit Dem Gesuche der Wittwe N. zu N sie ohne ihre mäuder 1 der König und die Königin das Hoflager auf Sanssouci Venedig, 24. Mai. So eben ist dem hiesigen Konsular⸗ eneh fchergor dam eweh Abzeichen für solche Straͤf⸗ jaͤhrigen Kinder aus dem diesseitigen Unterthanen⸗Verbande zu at— genommen, haben Allerhöchstdieselben⸗ begünstigt von dem milden, Corps von Seiten des Kommandicenden do Kaiserlich franzöhschne voller Anwendun⸗ find znnee 8 1 erückfällig geworden, noch in lassen, steht, wie ich der Königlichen Regierung auf den Beuvih warmen Weiter, bei den verschiedenen Promenaden Sich der fort⸗ Geschwaders 18 Adriatischen Meere die Blokade des hiesigen Hafens stalten sch gs sind, waͤhren Eer denselben, in anderen An⸗ vom 27. Dezember v. J. cröffne, der darin bezogene §. 2Oc⸗ geschrittenen Anlagen und Bauten oft und wiederholt zu erfreuen notifizirt worden. 1 1

8 hon seit mehr oder weniger langer Zeit kein Gebrauch mehr Ge⸗ etzes vom 31. Dezember 1842 (Nr 2319) nicht entgege Gelegenheit gehabt. Niederlande. Aus dem Haag, 28. Mai. Graf gemacht wird. Derselbe bestimmt;: 8 Außer daß Se. Majestät der König zu öftern allein auf Chambord, der bisher zu Rotterdam derweilte, hat das dem

So weit zur Abschaffung dieser durch das Reglement vor⸗ „daß die Entlassung, insofern nicht dabei eine Ausnahme gemach

; der Terrasse von Sanssouci promeniren, machen Allerhöcht! dieselben, Könige zugehörige Landgut Bronbeck bei Arnheim gemiethet und

eshelebfnen Enerdtreae ghact ue ohne vorher höhere wird, zugleich auf die Ehefrau und die noch unter väterlite in der Regel des Morgens nach dem Frü ück, in Begleitung eine wird alsbald vöktbhg ziehen. vetch Isoßk str ablich d Semnen zwar nicht binigen; in g 0 en, ich dies im Allge⸗ Gewalt stehenden minderjährigen Kinder sich erstrecke.“ gößere Fuß⸗ Promenade, der sich häͤufig noch elge Spazerfahrt Belgien. SIZS I s68 88 dr Abschaffun erechtferti . 16 di ache sel st aber finde ich diese 8 Die Vorschrift kann nur dahin verstanden werden, daß durt anschließt. Nach dem Diner fahren beide Majestäten gewöhnlich Entbindung Ihrer §. K. Hoheit der Fogin, hm⸗ ör aban g gerechtfertigt, d ich die von verschiedenen Seiten aus⸗ die Entlassung des Ehemannes und Vaters, wenn nicht eine Al⸗— zusammen in die weitere Umgegend. Ein Lieblingsort Sr. Majestät entgegen. Die meisten belgischen In Ferie⸗Regimenter sind s0 8 m 8, ch mi le geworden eben mit gezogenen Gewehren versehen worden, und beabsichtigt man,

e ro e e U 2 rvüj 7 (r , 2 I ¹ , . 8 8 gesprochene Ansicht für begründet halten muß, daß durch das Tragen nahme gemacht ist, auch die Ehefrau und die noch unter väͤterlich scheint das neue Orangeriehaus mit dem Raphaels⸗Saa den mit zer 1 2 3 hn der diese zeitgemäͤße Maßregel auf die gesammte Armee auszudehnen.

dieser auffallenden Kappen nicht selten auch noch der letzte Funken Gewalt stehenden minderjähri V geit i ssouci besucht G p. Feple ende inderjährigen Kinder ips gus ntch zu sein, denn eit der Anwe enheit in Sanssouei besucht i auf d Ehrgefähi neinictsnasg wied Fütcgen. bei den Gefange⸗ vanen⸗Verhältnisse L“ speg dars ahs denhner has täglich. Frankreich. Paris, 29. Mai⸗ Der „Moniteur⸗ bringt sind das Gefühl einer se clen Bedeut e gekenvzeichnet lassung ohne gleichzeitige Entlassung der Kinder zu ertheilen, s Stettin, 30. Mai. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗ heute die Rede, welche der Direktor der französischen Akademie, übrigen Gefangenen geßenüber 8 erlegenheit den wie schon die vom Gesetze ausdrücklich gedachte Ausnahme ergich Regent nebft Höchstdessen Sohn, Se. Königliche Hoheit dem Prin⸗ Herr Vitet, am 26. Mai hielt, vollständig. b 116“ blos das betreffende Individuum fälbst sge welches nicht in dem erwaͤhnten §. 21 nicht enthalten. Es wird vielmeht d zen Friedrich Wilhelm, trafen heute kurz vor 92 Uhr auf Graf Persigny wird sich 16“ age in Paris auf⸗ wirkung noch hces veih ke nc st gegen Ein⸗ Zulässigkeit der Ausschließung der Kinder von der Entlassung nht. der Reise zur Eröffnung der hinterpommerschen Eisenbahn mit halten und alsbald nach London zurüͤc kehren. oft genug einen Herderblichen E auch auf andere Gefangene den Umständen des Einzelfalles zu beurtheilen sein. einem Extrazuge hier ein. Zute Empfange Ihrer Kön Gesetzentwurf über dse algerischen Eisen E G d vv“ infl üußere. MNoch weniger aber kann der §. 21 1. c. einen Grund . Hoheiten hatten sich die saͤmmtlichen Königlichen Behört der der Session von 1860 dem gesetzgebenden Körper vergelegt werden.

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