der bei der vorjährigen Versammlung besonders ernannten Kom⸗ mission für eftlitives Regelung der Verhältnisse des Herzoglichen Domanials, erfolgt. Während die juridische Kommission sich be⸗ sonders mit der Vorberathung eines ausführlichen Staatsdiener⸗ Gesetzes zu beschaͤftigen haben wird, wird die Domanial⸗Kommission dem Vernehmen nach den ersten Theil des angefertigten Domanial⸗ Inventariums vorgelegt erhalten. Nach Beendigung der Vor⸗ derathungen wird auch das Plenum des Landtages zu einer längeren Session einberufen werden. (L. Ztg.) Frankfurt a. M., 17. Oktober. Der König der Bel⸗ gier ist heute unter dem Namen eines Grafen der Ardennen auf der Rückreise aus der Schweiz hier eingetroffen. (Fr. P. Z.) Oesterreich. Wien, 18. Oktober. Erzherzog Albrecht ist gestern 8 Uhr Abends nach Warschau abgereist. — Freiherr von Langenan, K. K. österreichischer Gesandter am schwedischen Hofe, hatte gestern Audienz bei Sr. Majestät dem Kaiser. — Freiherr von Kübeck, Bundestagsgesandter, hatte vorgestern noch eine laͤngere Besprechung mit dem Minister⸗Präfidenten Grafen von Rechberg und ist Abends auf seinen Posten nach Frankfurt abge⸗
angen. 8 gSchweiz. Zürich, 18. Oktober. Gestern hat eine dreistündige Konferenzsitzung zwischen den französischen und österreichischen Bevollmaͤchtigten stattgehabt, welcher eine lange on Bannebville mit den sardinischen g Die Reise nach Bern ist auf künftigen Sonnabend festgesetzt, an welchem Tage die Bevollmächtigten Zü⸗ rich verlassen werden, weil in Folge der Unterzeichnung des Frie⸗ densvertrages die Konferenz geschlossen ist. Großbritannien und Irland. London, 17. Oktober. Ehe Ihre Majestät die Königin vorgestern Morgens Edinburg verließ, um die Reise südwärts anzutreten, verlieh fie dem Lord Provoft (Ober⸗Bürgermeister) der Stadt, Herrn Melbville, die Ritterwürde. Alm Sonnabend fand in der Wohnung des Premier in Dow⸗ ning Street ein Kabinetsrath statt, welchem Viscount Palmerston, der Lord⸗Kanzler, Lord John Russell, der sehr ehrenwerthe Sidney Herbert, Sir Charles Wood, der Schatzkanzler, der Herzog von Somerset, Sir George Grey und der sehr ehrenwerthe C. P. Villiers beiwohnten.
Am naͤchsten Freitag werden die sterblichen Reste des berühm⸗ ten Ingenieurs Robert Stephenson in der Westminster⸗Abtei bei⸗ gesetzt werden.
Frankreich. Paris, 17. Oktober. Der mit seiner Divi⸗ sion in Brest eingetroffene Admiral Jurien de la Gravière hat
Ordre bekommen, nach dem Mittelmeere zurückzukehren.
Der „Moniteur“ veröffentlicht heute die Konkurrenz⸗Aufforde⸗ rung zu den zwölf im Mai näͤchsten Jahres stattfindenden land⸗ wirthschaftlichen Ausstellungen von Troyes, Vannes, Bordeaug, Lons le Saulnier, Poitiers, Montpellier, Caen, Puy, Colmar, Amiens, Aurillac und Tarbes.
Der „Ami de la Religion“ meldet, daß er fünf neue Mande⸗ ments bezüglich der gegenwärtigen Lage des heiligen Stuhles er⸗ hielt: jene der Bischöfe von Versailles, Angers, Chartres, Digne und Quimper.
Spanien. Nachrichten aus Madrid vom 17. Oktober zufolge hat das Gouvernement den Cortes erklärt, daß vor Ablauf der ge⸗
stellten Frist die Nachricht eingegangen sei, Marokko werde die ge⸗ forderte Genugthuung geben. Es sei sofort an Marokko die For⸗ derung gestellt worden, Garantieen für die Zukunft zu leisten und erwarte die Regierung umgehende Antwort.
Italien. Parma, 15. Oktober. Der „Indipendente“ hatte gemeldet, daß Parma durch piemontesische Truppen besetzt und dieser Beschluß den betheiligten Regierungen durch eine Note bekannt gegeben werden solle. Diese Nachricht entbehrt, wie hier verläͤßlich verlautet, jeder Begründung. Die Verhaftungen wegen der Ermordung Anviti's werden fortgesetzt.
Florenz, 11. Oktober. Tomaseo wird hier erwartet, der Neapolitaner Spaventa ist eingetroffen.
Amerika. New⸗Vork, 4. Oktober. Aus New⸗Orleans wird mit Bezug auf die angeblich beabsichtigte Expedition Walker's nach Nicaragua unter dem heutigen Datum berichtet: „Steuer⸗ Einnehmer Hatch hat sich geweigert, den Dampfer „Philadelphia“ nach Aspinwall zu klariren, weil behauptet wird, er sei dazu be⸗ stimmt, den General Walker und 2 — 300 Mann aus Texas, Ala⸗ bama und anderen Orten nach Nicaragua zu bringen. Diese Leute wollen angeblich nach den Gruben von Chiriqui und beabsichtigen, morgen abzusegeln.“ Ein spaäteres Telegramm meldet: General Walker und seine Leute fuhren heute früh, ohne daß ihr Dampfer klarirt worden wäre, aus der Berwick⸗Bai ab.“
Asstien. Mit der Ueberlandpost in London, den 18. Oktober eingetroffene Nachrichten melden aus Bombay vom 27. v. Mts., daß, obschon wie man versichert, die Regierung in bereit sei, die Gefandten der Westmächte zu empfangen das Gouvernement von Kalkutta nichtsdestoweniger aufgefordert worden sei, 15,000 Mann Truppen nach China zu senden. Zwei
Regimenter haben bereits Ordre erhalten, dahin abzugehen. Der
russische Gouverneur von Ostsibirien war, von vier Kanone begleitet, im Peiho eingetroffen. — Central⸗Indien ist 19c en beruhigt, die Grenzen von Nipal waren noch durch Neict Sahib besetzt. 8
Die neueste Post aus Kalkutta vom 9. Septembe ergänzt die früher eingetroffenen Telegramme nur nothdurftig. Sie bestätigt, daß die Einkommensteuer zum 2. Male gelesen worden sei, weiß aber über die Unruhen in Mundleseer (Central⸗ Indien) nichts Bestimmtes. Feroze Shah, der früher oft genannte Prinz aus dem Königlichen Hause von Delhi, und anerkanntermaßen 9. begabteste unter den Häuptern des indischen Aufstandes, hatte wie gerüͤchtweise verlautete, einen Angriff auf die genannte Station ge⸗ macht, und 700 dort gefangen gehaltene Landsleute befreit. Der als politische Agent daselbst fungirende Capitain Hawes wurde getödtet und Verstärkung aus Bombay abgesandt. „Es ist nicht unmöglich — schreibt ein Lokalblatt — daß ähnliche Berichte demnächst von der Grenze Audhs einlaufen, da Nena Sahib, der Rao und die Begum von Lucknow sich dort noch immer mit zahlreichem Gefolge herumtreiben. Es sind die letzten Reste des Aufstandes, die auch längst verschwunden wären, wenn Jung Bahadur seinem Ver⸗ sprechen nachgekommen wäre. So aber ist er mit dem, was er er⸗ langt hat, unzufrieden; wie alle Afiaten, überschätzt er die uns ge⸗ leistete Hülfe, und scheint eine ganz fabelhafte Belohnung erwartet zu haben.. ö Zürich, Mittwoch, 19. Oktober. (Wolff’s Tel. Bur.) Gestern Abend hat wiederum eine zweistündige Konferenz der öster⸗ reichischen und französischen Abgeordneten stattgefunden. Die Ab⸗ geordneten beider Laͤnder werden zur Auswechselung der Vertrags⸗ Dokumente in drei Wochen in Zürich zusammentreffen. Der Ver⸗ treter Piemonts war bei der Unterzeichnung des Vertrages nicht
anwesend.
Statistische Mittheilungen.
[Die Eheschließungen in England.] Aus dem zwanzigsten Jahresbericht über die Geburten, Todesfaͤlle und Heirathen in England und Wales im Jahre 1857, welcher dem Parlamente vorgelegt ist, hat das „Justiz⸗Ministerialblatt“ kürzlich einige Mittheilungen über die Ehe⸗ schließungen gebracht, denen wir Folgendes entnehmen: Nach englischem Rechte konnte bis zum Jahre 1836 in England und Wales keine Ehe — ausgenommen wenn beide Theile Quäker oder Juden waren — rechts⸗ gültig an einem anderen Orte, als in einer Kirche oder öffentlichen Ka⸗ pelle der Staatskirche, in welcher auch das Aufgebot erfolgt sein mußte, geschlossen werden. Eine Uebertretung der betreffenden Gesetze war mit schweren Strafen bedroht, und nur der Erzbischof von Canterbury konnte mittelst Spezial⸗Lizenz, für welche die Gebühren indessen sehr beträchtlich sind, dispensiren. Hatten sich Personen ohne eine solche Lizenz, oder ohne vorangegangenes Aufgebot verheirathet, so war die Ehe in jeder Beziehung null und nichtig. Dieser Zustand, dessen Unbill auf der Hand liegt, führte endlich, nach vielfach vergeblichen Versuchen, in den Jahren 1836 und 1837 zu einer Reform der Gesetzgebung, indem durch Statut vom 17. August 1836 und 30. Juni 1837 den Römisch⸗Katholi⸗
V schen und Dissenters die Vergünstigung gewährt wurde, ihre Ehen in
ihren eigenen Gottesdiensthäusern und nach ihren Gebräuchen schließen zu dürfen, überdies die Civilehe als eine fakultative Form der Eheschließung überhaupt eingeführt wurde. Hiernach kann gegenwär⸗ tig in England und Wales eine Ehe eingegangen werden: 1) Nach dem Ritus der Staatskirche; 2) in den dem Gottesdienste gewidmeten immatri⸗ kulirten Gebäuden der Dissentergemeinden, der Noͤmisch⸗Katholischen und Andere; 3) in den Distrikts⸗Civilstands⸗Aemtern; 4) bei Quäkern und Juden nach ihren Gebräuchen.
Der Eheschließung nach dem Ritus der Staatskirche muß vorhergehen: 1) die Nachsuchung einer Speziallizenz, wenn die Brautleute in Betreff der Zeit und des Orts der Eheschließung vollkommen freie Hand behalten wollen, 2) einer ordentlich en geistlichen Lizenz, wenn kein Auf⸗ gebot vorhergegangen ist und berechtigt die Erlangung derselben zur un⸗ mittelbar darauf folgenden Eheschließung in einer Kirche oder öffentlichen Kapelle der Parochie oder des Kapellensprengels, in welchem einer der Brautleute 15 Tage vor der erlangten Lizenz seinen Aufenthalt genommen hat, oder 3) dreimaliges Aufgebot in der Kirche der Parochie oder end⸗ lich 4) eine Eheschließungs⸗Bescheinigung des obersten Civilstandsbeamten, welche ertheilt wird, wenn die Anzeige der beabsichtigten Eheschließung 21 Tage an einer sichtbaren Stelle im Civilstandsamte des Bezirks resp. der Bezirke, in welchem die Brautleute sich aufhalten, ausgehängt gewesen und mit allen Einzelnheiten in das Ehe⸗Registerbuch eingetragen ist.
Die Eheschließung in den dem Gottesdienste gewidmeten immatri⸗ kulirten Gebäuden der Dissenters findet mit Lizenz oder ECerti⸗ fikat des obersten Civilstandsbeamten statt und ebenso die Eheschließung in dem Distrikts⸗Civilstandsamte. Der letztere Akt ist ein so reiner Civilvertrag, daß irgend eine religiöse Feier dabei untersagt ist. Es ist dabei die Anwesenheit des obersten Civilstandsbeamten so wie des Ehe⸗Civilstandsbeamten erforderlich und beide Beamte müssen das Negister unterschreiben. Endlich Ehen zwischen Juden und Ehen zwischen Quäkern können mit und ohne Lizenz nach ihren Gebräuchen geschlossen werden. Juden können die Eheschließung in der Synagoge oter in einer Privatwohnung und zwar zu leder Stunde des Tages vornehmen. Quäker in einem Versammlungshause der Freunde — aber nur in den Stunden von 8 bis 12 Uhr Vormittags.
Es sind nun in England und Wales geschlossen worden:
8 Das Abonnement beträgt:
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Alue pPost⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an, für Zerlin die Expedition des Königl. Ppreußischen Staats-Anzeigers: Withelms⸗Straße No. 51. (nahe der Leipzigerstr.)
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Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent haben, im e Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht: 11 “
Rothen Adler⸗Orden mit Eichenlaub:
den Stern 1 m DOem Staats⸗Minister von Auerswald, Dem Staats⸗ und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherrn von Schleinitz, Dem Staats⸗ und Finanz⸗Minister Freiherrn von Patow, Dem Staats⸗ und Minister für die landwirthschaftlichen Ungelegenheiten, Grafen von Pueckler;
jen Rothen 111.“ zweiter Klasse mit Eichen⸗ HZbEuu“ 1 n
Dem Staats⸗ und Minister der geistlichen⸗ Unterrichts⸗ und Nedizinal⸗Angelegenheiten, von Bethmann⸗Hollweg,
Dem Staats⸗ und Minister des Innern. lechwerin,
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1 Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent haben, im Namen
sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht:
chwe Reiter⸗ Den Seconde⸗Lieutenant im 18 schweren Landwehr
Angment Albert Julius von Schwerin auf Wustrau unter
en Namen „von Zieten⸗Schwerin „in den Grafenstand zu
nheben; und
1Dem ne 11“ imen expedirenden Secretair, Dr. Geord 8 fär Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,
I Kanzlei⸗Rath zu verleihen
8
Kurs, beim Ministe⸗ den Charakter
1 V gistrator Ludwig Sturm und dem Ge⸗ V
Berlin, 20. Oktober.
Gesetzes vom 9.
3 önigliche Hoheit die 1. S oheit der Prinz und Ihre Königliche 5 Unünzefsin Fbarich Wilhelm von Hessen, so wie Höchst uten Sohn, der Prinz Wilhelm vor Hessen, luch-⸗Kopenhagen abgereist.
““
Bestätigungs⸗Urk betreffend das Statu „Neue Actien⸗Zucker⸗Raffinerie in Halle an der Saale domizilirte
8 Im Namen Sr. Majestät des Königs:
unde vom 26. September 1859 t der unter der Benennung: „errichteten und
s ir di einer Actien⸗Ge⸗ aen biermit zu wissen, daß Wir die Errichtung einer ze⸗ E „Neue Actien⸗ Zucker⸗Raffinerie
sind von hier
n Gesellschaft.
3 V gung beschlossen werden. —
mit dem Wohnsitze in Ha Merseburg, welche
1) den Betrieb der Zucker⸗Raffinerie mit allen in dieselbe ein⸗
greifenden Geschäftszweigen;
2) den Handel mit den erzeugten und dahin einschlagenden Pro⸗ dukten und Waaren beabsichtigt, auf Grund des Gesetzes vom 9. November 1843 genehmigt und dem in der nota⸗
riellen Urkunde vom 30. Juli 1859 festgestellten Gesell⸗ schafts⸗Statut die landesherrliche Bestätigung ertheilt haben. Wir befehlen, daß diese Urkunde mit dem vorerwähnten nota⸗
riellen Akte vom 30. Juli 1859 für immer verbunden und nebst
dem Wortlaut des Statuts (a.) durch die Gesetzs⸗Sammlung und durch das Amtsblatt der Regierung zu Merseburg zur öffentlichen Kenntniß gebracht werde. „UMrkundlich unter Unserer Höchsteigenhäaͤndigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben, Baden⸗Baden, den 26. September 1859
Neuen Actien Zucker⸗Raffinerie in
irma, Sitz und Dauer der Gesellschaf
111“ kandesherrlicher Genehmigung und auf he ss 3 November 1843 wird durch gegenwaͤrtiges Statut ein Firma: ““
jen⸗Gesells unter der ; Actien⸗Gesellschaft Neue Actien⸗Zucker⸗Raffinerie
begründet. 5
H Loöhnsi Hall die Gesellschaft hat ihren Wohnsitz zu Halle an G vor dem Königlichen Kreisgerichte “ eder Actionair nimmt, so weit es han eereis Fle hö mit der Gesellschaft handelt, durch die Zeichnu g Seeea h zs⸗ werb der Actie zugleich sein Domizil in Halle a. S. LE1ö1 nen erfolgen gültigerweise an die 88 ielah Cahn. J“ enende Versonn. vder in vein in heeee bm 28 döfäths und in Ermangelung der Heftim ng inefateis⸗ sst oder eines Hauses auf dem Prozeß⸗Büreau des Füh 9 dFeiföe⸗ gerichts zu Halle, gemäß den §§. 20 — 22 Titel 7 Theil I. der Allgemeinen. Gerichts⸗Ordnung. Die Dauer der Gesellschaft wird auf funfzig b landesherrlichen Genehmigung gerechnet, festge etzt. Eine Verlängerung derselben sn hnerhschen gedachten Zeit durch 1e. . Nersominlung (§. 35) beschlossen wergeg. 8 General Rersammag0h bedarf der landesherrlichen Genehmigung. Zweck der Gesellschaft. er Zweck der Gesellschaft ist ““ 1eb Fmse geder llscheaffinerie mit allen in dieselbe eingreifenden 2) 1“ den erzeugten und dahin einschlagenden Produeten üüund Waaren. 6
naire. Actien und Actio tizundert Tausenb Actien — jede kann hmi
Halle a. d. Saale
e an der Saale und ihren.
Streitigkeiten
8
Tage der
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8 Hrundkapital, Actien Ucti Das Grehtehktal der Gesellschaft wird auf fünfma
„ setzt und auf fünfhundert Thaler preußisch Eourant festgeseht vnrhe es Grundkapitals Aüca u tad Thaler — vertheilt. Eine Erhöhung des ap 8
durch die General⸗Versammlung (§. 35) mit landesherrlicher
1.“ 1 en Inhaber. Dieselben
Die Actien lauten auf jed