jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus
hne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen
zu machen befugt ist. Wir bestimmen hierbei, daß diese
gierung zu Minden niederzulegen und von der⸗
1 Maßgabe des Erfordernisses an die Kreisstände auszuant⸗ worten find.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der In⸗ aber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch Geset⸗Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 38 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem königlichen Insiegel. “““ Gegeben Baden⸗Baden, den 23. September 1859. v Wilhelm, Priuz von Preußen, Negent.
von der Heydt. von Patow. Graf von Schwerin.
hervorgehenden R zu dürfen, gelten Obligationen selben nach
gegengez. Provinz Westfalen. Regierungsbezirk Minden. Obligation des Kreises Buͤren 8 Litww... .. . über . Thaler Preußisch Courant.
Auf Grund der unter bestätigten Kreistagsbeschlüsse vom 23. Mai und 14. November 1857 wegen Aufnahme einer Schuld von 100,000 Thalern bekennt sich die stäͤndische Kommission fuͤr den Chausseebau des Kreises Büren, Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschrei⸗ bung zu einer Schuld von . Thalern Preußisch Courant, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit vier Prozent jährlich zu ver⸗ zinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschieht
vom Jahre 1863 ab allmäaͤlig innerhalb eines Zeitraums von 42 Jahren aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigens einem Prozent jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld⸗ verschreibungen nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folge⸗Ordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1863 ab in dem Monate Oktober jedes Jahres. Der Kreis behaält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch gröͤßere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt ve CCCIöI“ ersolgt sechs, drei, zwei und einen Monat
’ er Königlichen Regierungen zu Minden, Muͤnster *Ar 8⸗ und 88 ö Organ der eistehörde zu ö Arüszegg Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapita F“ m gs in halbjährlichen Terminen 89 bö114.*“ ist,
von heute erechne it vier Prozent jährlich i ich FFf unt ö mit vier Prozent jährlich in gleicher Münzsorte
Die Auszahlung der Zinsen u kapitals erf Wu“ Zin nd des Kapitals e ege — Rückgabe der 1111““ 8 Schuldverschreibung bei der Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse in Vren 1 b auch in der nach dem Eintritt des Faͤlligkeits⸗Termins folgenden .“
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals praͤsentirten Schuldbve schreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späͤtere 1 leits⸗Termäne zuruͤckzuliefern. Füͤr die fehlenden Ze der spä eren Faͤllig—
zuruͤckzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons w er Betrag vom Kapital abgezogen. 11“
Die gekündigten Kapitalbeträ e jßij n dem Rückzahlungs⸗Termine nich C 11““ ha bre ni rbobene 1 N 6 6 8 er⸗ “ Jahren nicht erhobenen Zinsen verjaähren zu Gunsten des
Das Aufgebot und die Amortisati 8 8 mortisati blorener -verni Schuldverschreibungen erfolgt nach ee er hn oder vernichteter Ordnung Theil I. Titel 51 §. 120 sequ. bei dem K Ugemeinen Gerichts⸗ zu Paderborn. §. 12 qu. bei dem Köͤniglichen Kreisgericht
Zinscoupons können weder auf n
E18’ 8 ifgeboten, rt werde
jährigen Verjährungsfrist bei der Kreisver stattgehabten Besitz der Z) i der Kreisverwaltung anmeldet und den
4 As. Zins⸗Coupons du zei vecchheng, fäe in glaubhofise Wufch öö hrungsfrist der Betrag der angemeldeten un d 1s in ni gekommenen Zins⸗Coupons gegen Bosfttung EEö“ nicht vor⸗ Mitt dieser Schuldverschreibung sind Jehn zlbjährige Zi bis zum Schlusse des Jahres d 12 89n ha jährige Zins⸗Coupons werden Zins⸗Coupons ena- Sehen ausgegeben. Für die weitere Zeit
Die dnsadr en auf fünfjährige Perioden ausgegeben h“ tens. grveris her e .Ire aälteren Zinscoupons⸗ herie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talon⸗ händigung der neuen Zinscoupons⸗Serie ste des Talons erfolgt die Aus⸗ schreibung, sof .“ upons⸗Serie an den Inhaber der Schuldver⸗
Zur Sicherh “ geschehen ist der Kreis mit seinem — vZEAVAA“X“
Dessen zu Urkunde EA 8 schrift eherke rkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗
822 16562
Die stäͤndis F g 1
sche Fnmisston üür den Chausseebau im Kreise Büren.
“] Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehe Provinz West 3 Westfalen. Regierungs⸗Bezirk Minben.
Erster (bis zehnter) Zins ‚zirk n ti onter) Zins⸗Cou zu der Obligation des de9en Büren 88
n.
11“
über. rhaler zu vier Prozent Zinsen uͤber... groscen Schc”. bees 8 Zins Thaler ... Silber. Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen desse 8 in der Zeit vom . ten. 18., und spaͤterhin Re Zbessen Rückgate nannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom 2. bis vorbe⸗ mit (in Buchstaben) Thalern Kommunal⸗Kasse zu Büren. Buüren, den .ten Die ständische Kreis⸗Kommi 141 8 Zins⸗Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum Anmerkung: Die Kommission können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt doch muß jeder Zins⸗Coupon mit der eigenhändigen Namens⸗ werden, eines Kontrol⸗Beamten versehen werden. ee
Provinz Westfalen. v
erhoben wird. “;
8 „
Regierungs⸗Bezirk Minde Eu11 - z Minden. 8 Inhal zur h.. hn, eng des Kreises Büren.
er Inhaber dieses Talons empfaͤngt gegen dessen Rüͤck Obligation des Kreises Büren Littr. Nr. uͤber debe mei zu vier Prezent Zinsen die te Serie Zins⸗Coupons für die 5 89 4 18.. bis 18.. bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Büren. ire . Büren, den ten Die ständische Freeg g für den Chausseebau im Kreise Büren Stempel.) Anmerku ng: Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kom⸗ mission können mit Lettern oder Faecsimile⸗Stempeln gedruckt werden doch
trolbeamten versehen werden.
beiden letzten Zinscoupons mit den davon abn eiche . ons veichenden Lettern in nach⸗ stehender Art abzudrucken: dhg.
9. Zins⸗Coupon. 10. Zins⸗Coupon.
Handel, Gewerbe und Arbeiten.
öͤffentliche 8
m Kauf EEEE186* . aufmann I H. F. Prillwitz hierselbst is er der Survrre 4000 sin Palent 8 16 .“ 18 1o 1 9 9 „ 81 7 G Maschine zum Gießen von Kerzen in der durch und Zeichnung nachgewiesenen ganzen Zu⸗ sammensetzung ohne Beschränkung Anderer in der Anwen⸗ dung bekannter Theile dieser Maschine, Jahre, von jenem Tage an gerechnet
lenem und fuͤr den Um— fang des Preußischen Staats ertheilt worden. 1 8b
unter dem 23. Oktober 1859 ein Patent 1 S Centrifugal⸗Apparat zur Gewinnung des Saftes 8 Scheideschlamm der Zuckerrüben in der durch 8* b üne Zeichnung Fäsgetegiet Zusammensetzung nd Andere in der Anwendung bekannter Theil⸗ 8 8 8 8 2 n ile daf färg Apparats zu beschränken, 1 uͤnf Jahre, von jenem Tage “ 4 an gerechnet, und für den Un⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.
“
Das 40ste Stück der Gesetz⸗Sa 8 geben wird, enthaͤlt unter X Nr. 5135, die Bestätigungs⸗Urkunde, betreffend das Statut der unter der Benennung „Neue Actien⸗Zuckerraffinerie Sa in Halle an der Saale domizilirten esellschaft. om 26. Septemb 50 Berli, den 25 Zitsber 1859, ö“ Debit mtoir der Gesetz⸗Sammlung.
—
Ministerinm der geistlichen u “ und de. 1 1 nterrichts⸗ d 1 Medizinal⸗ ass ar. .e h AUn der Ritter⸗Akademie in Brandenbur in die Befö deru des Dr. Koch zum Oberlehrer, und die Anstslung des 8 Se 1“ am Gymnasium in Colberg, als ordentlicher Lehren
Am Gymnafium zu Colberg die Anste 1— 8 Kandidaten Pfudel; so wie 2 8 8 FF
Namens⸗Unterschriften der Mitglieder 8
muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namens⸗Unterschrift eines Kon⸗
Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den
schinen⸗Fabrikanten Albert Fesca hierselbst is
klärung bezüglich
Am Paͤdagogium zu Züllichau die der Schulamts⸗Kandidaten Hartz als Ordentliche Lehrer genehmigt worden.
v11““
heute fortgesetzten Ziehung der Aten Klasse 120ster Lotterie fiel 1 Gewinn von 5000 Thlr. ewinne zu 2000 Thlr. auf Nr. 28,436
33 Gewinne zu 1000 Thlr. fielen auf Nr. 3353. 6718. 33 774120. 27233. 27,978. 33,788. 34,591. 40,591. 41,842. 8. 12,578. 44,620. 45,041. 47,486. 47,751. 54,796. 62,576. 5. 63,599. 64,879. 65,260. 69,020. 78,022. 80,743. 83,255. .84:010. 84,990. 85,366. 88,520. 89,264 und 94,938. 500 Thlr. auf Nr. 4618. 8963. 10,813. 29,784. 22,056. 25,129. 27,776. 19907. 31,567. 32,648. 33,509. 34,571. 37,555. 38,601. 38,712. 1651. 42,574. 43,881. 14318. 44,573. 45,350. 45,910. 46,833. 49 450. 54,440. 55,640. 57,606. 60,632. 68,371. 72,038. 74,671. 10095. 88,731. 89,271. 89,503. 89,731 und 93,9299. 84% Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 2816. 4331. 5120. 1f,073. 11,483. 12,428. 13,374. 15,228. 16,906. 18,077. 19,542. 21,339. 22,500. 24,331. 25,236. 25,790. 25,815. 27602. 28,082. 32.558. 33,698. 33,821. 34,263. 34,376. 36,990. 39,026. 39,332. 39,995. 41,796. 43,522. 46,788. 18.185. 50,286. 50,813. 53,779. 55,514. 55,572. 57,233. 61,682. 63,280. 65,376. 65,552. 66,084. 66,326. 66,972. 71,293. 71,878. 72,647. 73,415.
67,647. 68,525. 71,096. 71,2 59. 90,295. 90,5 6,319 77078. 84,716. 84937. 85,794. 88,659 90,295. 90,559.
90,915. 90,933. 94,811 und 94 890. Berlin, den 25. Oktober 1859. Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.
1561. 84,010 41 Gewinne zu 500, &. 38598. 15,481. 17259. 47385.
1 6016. 19,020. 26,924. 36,888. 42,023. 58,229. 67,310.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant von
Herrmann, von Stettin. Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und
meister Graf von der Asseburg⸗Falckenstein,
Ober⸗Jäger⸗ von Meisdorf.
—
Berlin, 25. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗ Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Koͤnigs, Allergnädigst geruht: Dem Rechnungsrath beim General⸗Post⸗Amt, Bruennow, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Schweden und Norwegen Majestät ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes des Wasa⸗ Ordens; so wie dem Polizei⸗Lieutenant Dennstedt zu Berlin zur Anlegung der von des Fürsten zu Schwarzburg „Sondershausen Durchlaucht ihm verliehenen goldenen Medaille für Wissenschaft
und Kunst zu ertheilen.
———e;
Nichtamtliches
Breslau, 25. Oktober. Der Kaiser von Ruß⸗ land ist gestern Abend 9 Uhr nach Warschau, der Prinz⸗ Regent von Preußen heute Morgen 85 Uhr nach Sagan abgereist, von wo Se. Königliche Hoheit sich um 6 Uhr Abends nach Berlin be⸗
Preußen.
geben werden. (Tel. Dep.) B 1 Oldenburg, 22. Oktober. Die Berathungen des vor einigen Tagen hier versammelten staändigen Landtags⸗Ausschusses haben nach der „Oldb. Z.“ Tariffragen und eine Abänderung des Gesetzes wegen Ermittelung der Ablösungspreise zum Gegenstande gehabt. — Ir Elsfleth steigt das Denkmal für den Herzog von Braunschweig rasch empor und wird bald vollendet sein. 2 Frankfurt, 22. Oktober. In der Sitzung der Bu ndes⸗ Versammlung vom 20. d. Mts. — der erste „ de Ver⸗ tagung — wurde von mehreren Regierungen. der ausführlich mo⸗ tivirte Antrag gestellt, die Bundes⸗Militair⸗Kommission zu beauftragen, alsbald die Bundes⸗Kriegsverfassung einer sorgsamen Prüfung zu unterziehen und sich auf Grund derselben gut⸗ achtlich zu äußern, ob und welche Aenderungen an derselben sie für nöthig erachte, um die entsprechendste Verwendung der Wehrkraft des
Bundes zu dessen Schutz zu sichern. Dieser Antrag wurde sofort einstimmig,
theilweise unter Hervorhebung abweichender Motibe,
zum Beschlusse erhoben. — Von Oesterreich wurde zur Anzeige gebracht, daß in Folge des Kommandowechsels in Mainz Feld⸗ marschall Fürst Windischgrätz zum Gouverneur und Feldmarschall⸗ ieutenant Freiherr v. Paumgarten zum Vice⸗Gouverneur dieser
Bundesfestung ernannt worden ist. — Oldenburg theilte eine Er⸗ sühna der Reclamation des Grafen Heinrich v Bentinck
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wegen seiner agnatischen Rechte auf Kniphausen mit, welche an den betreffenden Ausschuß ging. — Die Herzoglich anhaltischen Re⸗ gierungen ließen erklären, daß die seit mehreren Jahren in Ver⸗ handlung befindliche Verfassungs⸗Angelegenheit, im gegenseitigen Einvernehmen und im Einverständnisse mit den Betheiligten, ihre befriedigende Erledigung gefunden habe, und suchten um die Bundesgarantie fuͤr die mit dem 1. Oktober d. J. in Kraft ge⸗ tretene neue Landschafts⸗Ordnung nach. — Ferner wurde der An⸗ trag des Militair⸗Ausschusses wegen Beistellung und Bereithaltung der für die Besatzungstruppen der Bundesfestungen erforderlichen Reserven an Handfeuerwaffen und blanken Waffen genehmigt. Endlich wurden mehrere Eingaben der Bundesversammlung vor⸗
gelegt. (Fr. J.)
Belgien. Brüssel, 23. Oktober. Der Bischof von Tour⸗ nay, Monsignor Labit, hat einen Hirtenbrief um Gebete für Er⸗ haltung der weltlichen Macht des Papstes erlassen.
— 24. Otktober. Der mittlere Pavillon des Entrepots zu Antwerpen, in welchem sich das Lager von Reiß und Zucker be⸗ fand, ist gestern Nachmittags durch eine euersbrunst gänzlich zer⸗ stört worden. So eben verbreitet sich hier das Gerücht, es sei neuerdings Feuer daselbst ausgebrochen und hiesige Feuerspritzen gehen in diesem Augenblicke nach Antwerpen ab. (Köln. Ztg.)
Großbritannien und Irland. London, 24. Oktober. „Morning Herald“ und „Daily News“ halten einen marokka⸗ nischen Krieg für einen gefährlichen Anschlag Frankreichs gegen die vet Englands im Mittelländischen Meere. — „Times“ glaubt nicht an eine Eroberung Marolko's durch Spanien und raͤth England zu keiner Einmischung, ist jedoch der Meinung, daß Europa gegen eine etwaige französische Gebietserweiterung daselbst protestiren müsse.
Frankreich. Paris, 23. Oktober. Wie der „Moniteur“ melder, hat gestern in St. Cloud ein Ministerrath stattgefunden, dem der Kaiser präsidirte und auch die Kaiserin beiwohnte.
Die Zahl der bis jetzt von den Bischöfen Frankreichs ver⸗ öffentlichten Mandements ist neununddreißig.
Der „Flotten⸗Moniteur“ macht folgende Bemerkung über die Einstellung der Arbeiten am Suez⸗Kanal auf Befehl der Pforte: „Es scheint uns natürlich, daß Angesichts der Intriguen, welche für Niemanden ein Geheimniß mehr sind, die beim Durchstich des Isthmus intereffirten Regierungen in energischer Weise interveniren, um solche unterirdische Monöver zu vereiteln. Wir glauben, es ist von unserer Seite nicht zu kühn, wenn wir hoffen, daß aus einem vorübergehenden Uebel die größte Wohlthat für die Suez⸗Gesell⸗ schaft hervorgehen wird, und wir glauben, daß die Interessirten vollkommen ruhig sein können.“
Herr v. Lesseps ist gestern mit dem einzigen Sohne des Vice⸗ Königs von Aegypten, Tussun Pascha, hier angekommen. Heute hat sich Herr v. Le eps mit einer Deputation des Verwaltungs⸗ rathes der Suez⸗Kanal⸗Gesellschaft nach St. Cloud zu einer ihm vom Kaiser bewilligten Audienz begeben.
Der Chef⸗Präͤfident des kaiserlichen Gerichtshofes in Orleans, Dubois, und der General⸗Prokurator des Gerichtshofes in Dijon, Lenormant, haben gestern vor dem Kaiser den Eid auf die Ver⸗ fassung abgelegt. .“
Das offizielle Bulletin von Algerien publizirt ein Dekret, wel⸗ ches den protestantischen Kultus in Algerien reorganisirt.
Spanien. Madrid, 24. Oltober. Das Gouvernement wird keine Anleihe machen, dagegen aber die Steuern erhöhen.
Italien. Die Munizipalbehörde von Parma hat aus Anlaß des Anvitischen Mordes eine Adresse an den Diktator Farini gerichtet. 1“
In derselben Sitzung, in welcher der Gemeinderath diese 2 dresse genehmigte, votirte er 10,000 Frs. für die Garibaldischen Gewehre und 1000 Frs. für das pariser italienische Denkmal. — Nach dem „Monitore Toscano“ lautete die Antwort des Kaisers an die tes kanische Deputation dahin: „Der Kaiser habe gesagt, daß er sich nicht genügend von seinen in Villafranca eingegangenen Verpflich tungen befreit erachte, um einen anderen Rathschlag zu geben, als die gesallene Dynastie wieder einzusetzen, indessen mit u nfass Garantieen der Unabängigkeit und Freiheit. Se. Ma fest entschlossen, eine Intervention nicht zuzulassen; seine tungen kennten nur die Grenzen der Möglichkeit. Als empfahl er Aufrechthaltung der dnung. b
Aus Rom wird gemeldet, daß der Bischof von Rimint durch die Behörden von Bologna verhaftet worden ist.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 18.
Nach einem Bericht aus dem Hafen Wal Chaj-Waj in ;d
des Meerbusens von Petscheli vom 13. Juli war Grat Mu Amurski an diesem Tage auf dem Oampfer „Amerika⸗
kommen. Der Präsident der russischen Kommission zur Det⸗
der neuen Grenze, Oberst⸗Lieutenant Bogodofski, sollte sof
Peking abgehen, um die definitide Beftätigung der ent Grenzlinie der russischen Besitzungen in der Mandschurei en
Nach dieser Grenzbestimmung ist die ganze mandschurise die vom Japanischen Meer despült wird
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