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Die von
von der Preiserth Urkundlich un
drucktem ben zu
zu Ho
vileg
haber lautender Kreis
Sch
“ eö Mitgliedern der Kommissio eilung ausgeschlossen.
Königlichen Insiegel. Berlin, den 9. November 1859.
von Patow.
henzollern.
tum wege
lochauer Kreises, im Betrag h““ Thalern. Vom 10. Oktober 1859.
Wir Wilhelm, von Go
.
verfaßten Werke sind ter Unserer Hoͤchsteigenhändigen Un
Im Namen Sr. Majestaͤt des Königs.
2
„ -- ttes Gnaden Prinz
Regent.
MNaachdem der Kreistags⸗
1853, 7. Juni
zur Ausfuͤhrur erforderlichen
wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kre⸗ Zwecke auf jeden Inhab
von den Kreisst Verhandlungen v
ig der Geldmittel im Wege
Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu
menen Betrage von 59,000 Thalern ausstellen hiergegen weder im
Etwas zu setzes vom 17.
Betrage von 59,000 Thalern,
Dausend Tha
erinnern gesunden hat, in
Interesse der Gläubiger, Gemäßheit des Juni 1833 zur Ausstellung von in Buchstaben: Neun lern, welche in folgenden Apoints: 20,000 Thaler zu 1000 Thlr.
20020 700
25,000 4000 „ 50
7/ T /
77
ach dem anliegenden Schema (a) auszufertigen,
reissleuer mit füͤnf Prezent jährlich zu verzinsen und nach der
dure das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1860 ab mit wenigstens 2000 Thalern zu tilgen find, durch gegen⸗ waͤrtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obliga⸗ tionen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragun es Eigenthums nachweisen zu dürfen,
durch
fugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der ertheilen und wodurch für die Befriedigung it erthe 1 V Zefriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Shaats nicht uͤbernommen werd, ist durch die G meinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhaͤndigen Unterschrift un
Rechte Dritter
2.
59,000 Thaler
esetz⸗S
2* . — H
eigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Baden⸗Baden, den 10. Oktober 1859.
von der Hehydt.
1z Preu
über 42 92922242
Auf Grund der unterm 5. Marz 1856 bestätigten Kreis W“ vom 3. August und 17. November u“ 8 igten Kreistagsbeschlüsse
1855 wegen Aufnahme ei S 8 beke ich di stzadische 8 nufnabn ner Schuld von 59,000 Thalern bekennt sich die
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, seitens des
von Patow.
ßen. E1131“”“ Obligation des Schlochauer Kreises
Littr.... No
... Thaler Preußisch Courant
für den Chausseebau des Schloch
Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von
Preußisch Courant nach dem zur Zeit gesetzli ; ; 1. . gesetzlich bestehenden Münzfuß⸗ welche für den Kreis kontrahirt worden und mit gan eecnent fähelich hu
ö
von
geltend zu machen
ammlung zur allge⸗
Juni 1854 und 11. Juni
auer
terschrift und
Ausfertigung auf den In⸗ Obligationen des e von
e6“
Preuß
aänden des Schlochauer Kreises laut rh om 3. August und 17. November 1854 und 11. Juni 1855 beschlossen worden,
mit Huͤlfe einer
be⸗
Kreises
Thalern
35 en,
die vom Kreife unternommenen Chausseebauten einer Anleihe zu beschaffen, i'sstände: zu diesem er lautende, mit Zins⸗Coupons versehene, dem angenom⸗ zu dürfen, da sich noch der Schuldner §. 2 des Ge⸗ Obligationen zum
und funfzig
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 59 — vom Jahre 1860 ab mit mindestens 2000. dhalesn aorhele
Kreise aufgebracht werden. Die Folgeordnung der Einlösung de welch d chreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfol Rt Schulte 1861 ab in dem Monate Januar jedes Jahres. Der Kreis behält 1 vom Jie Recht vor, auch größere Summen jährlich zu tilgen und cuscteh
wie fämmtliche umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen sen,
an welchem die Nückzahlung erfolgen soll, öffentlich Lente Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei 8 Uicen an Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regie werder, so wie im Kreisblatte zu Schlochau. . Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das K wird es in halbjährlichen Terminen am ten un) 14A*“” Vraie lich in gleicher Münzsorte mit jenem 1 fünf Projem 9 Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen iig Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise digsel bit verschreibung bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse in Schlochau nstul auch in der nach dem Eintritt des Faͤlligkeits⸗Termins folgenden zine Mitt der zur Empfangnahme des Kapitals präͤsentirten Säl schreibung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗Coupons der sbateren ii keitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗Coupons 1 Betrag vom Kapital abgezogen. g- Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren dem Ruͤckzahlungs⸗Termine nicht erhoben werden, so wie die inneit vier Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernicht Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen GCere
vor be
2.22⸗
.
Ordnung Theil I. Tit. 51 §. 110 seqd. bei dem Königlichen Kreisgerth soll Bemjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablaf gp stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schulteh gekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. bis zum Schluss Perioden ausgegeben. Kommunal⸗Kasse zu Schlochau gegen Ablief Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen sn. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter vse Die ständische Kommission für den Chausseebau im Schlochauer Ar zu der Kreis⸗Obligation des Schlochauer Kreises Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Riüte (in Buchstaben) Thaler Silbergroschen bei der Die ständische Kreis⸗Kommission fuͤr den Chausseeba Schlochauer Jahren nach der Faͤlligkeit, vom Schluß
zu Schlochau. b Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden, deß vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis⸗Verwaltung anmeldet und schreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf! Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zinstane L e des Jahres 1864 ausgegeben. Für die weitere werden Zinscoupons auf fünfjährige Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗ Serie erfolgt bei der nal⸗Kasse. erung des der aͤlteren coupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons eice die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen di⸗ ver Kerie müit ünem VPormögen. Unterschrift ertheilt. Schlochau, den 18 Provinz Preußen. Regierungs⸗Bezirk Marienweit ter Zinscoupon te Serie über Thaler zu fünf Prozent Zinsen! 5 8 . Thaler. Silbergroschen. am ten 18.. und späterhin die Zi -vorbe ten 8.. hin die Zinsen der vorbenane Kreis⸗Obligation für das Halbjahr von bis Kommunal⸗Kasse zu Schlochau. q “ 18 ständise on u im Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier des betreffenden Halbjahrs an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Preußen. Regierungs⸗Bezirk Ma ET1“ zur Kreis⸗Obligation des Schlochauer Der Inhaber dieses Talons empfän egen dessen Rückgab Obligation des Seolochtuer Kreises Littr. A über Thaler zu fünf Prozent Zinsen ..te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18.. 18.. bei der . Kommunal⸗Kasse zu Schlochau. e11““ Schlochau, den.ten ;“ Die ständische Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im
1
Schlochauer
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Dem Rechts⸗Aawalt und Notar Echtermeyer ist geste
SSe. seinen Wohnsitz von Saalfeld nach Preuß. Holland erlegen
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geloosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werde Die ug zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Vetraͤge somir in una
genace rung zu Mara
apital zu entrichten i
Schiller's hundertjäh
daß ins besonde
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8 — ’ 82 und znisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ un Minister Medizinal⸗ Angelegenheiten.
“ om 22. August 1859 — die Pensions⸗ Lehrer an den mit einem Gym⸗ Vorbereitungs⸗Klassen Lehrers T. an der erstatteten Bericht
eid v ltnisse der verbundenen
betreffend.
Besch Verhä
nasium
des Gymnasiums zu S. tteten Be RHerwidere ich dem Königlichen Provinzial⸗Schul⸗ da die Vorbereitungs⸗Klasse einen integrirenden siums bildet, der ꝛc. T. in Beziehung auf seine gleich den übrigen Lehrern der Anstalt zu be⸗ Erwägung wird sich G . zese Entscheidung seinem eigenen wohlverstandenen In⸗ müsen, 8ig 11““ daß er andernfalls bei tesse eder Dienstuntauglichkeit den dritten Theil seines Einkom⸗ 18 als Emeritengehalt aus der Hymnafial⸗Kasse beanspruchen nirf zer gesetzlichen Begründung entbehrt. sezerlin, den 22. August 1859.
. Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ Angelegenheiten.
Im Auftrage Lehnert.
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Theil nnasiu danfions⸗Verhaͤltniss handeln ist. Bei näherer
als großes und einiges
An das Königliche
Akademie der Akademie der Kün
Die Koͤnigliche ste beging die Vorfeier .“ rigem Geburtstage durch eine Festsitzung, welche am 9., Vormittags um 11 Uhr, im Sitzungssaale der Akademie der Wissenschaften stattfand. Nachdem der Ssgh 8 8 Herr Professor Herbig die Versammlung mit 88 nficgac 1. grüßt hatte, worin er die allgemeine, nationale Bedeutung 88 als die Veranlassung zu dieser Feier hervorhob und darauf hinwie — re die Künstler, degen alle nationalen Interessen am zu dankbarer Anerkennung des Dichters verpflichtet unter Leitung des Musik⸗Direktors Professor ein von demselben komponirter Fest gesang von Kannegie nc einen Maͤnnerchor vorgetragen. Nach Beendigung esse 8 8 der Secretair der Akademie, Herr Professor Dr. cohi is et 2 rede. Der Redner hob, nachdem er die 8 9. Dichters aus dem ge erllrt hatte; aäcecratte esten und edelsten Seiten de eutsche olkscharakters per bätan, die 1“ hecvor, welche zwischen F ““ 1 übrigen Künsten obwalte und wonach alle einze “ als Wirkungen eines und desselben beseelenden Hau hes 6 89 Auch Schiller hatte die E1“ “ jeselbe insbesondere durch den gleichge⸗ nb uck bezruͤndet, öb in ihrer höchsten Vollendung auf das 8 hervorbrächten. Läge nun schon in dieser Gemeinsamkeit eine f⸗ forderung für die Künstler den
Dichter zu feiern, so steigere sich dieselbe dadurch, daß Schiller mehr
als irgend ein L““
ürdi Bedeutung
richtigen Wuͤrdigung de zede g der Künste beigetragen habe,
s Werthes und der allgemeinen e und zwar nicht blos vüth deren poetische Verhetrlichung, sondern seiner eigenthuͤmlichen Natur zufolge auch als Denker und Philosoph. “ schilderte ausführlicher das Verhältniß, in we chem b und Forschung bei Schiller zu einander 8 6 Wechselwirkung dieselben auf einander ausübten G ihm insbesondere dadurch gelungen sei, die von Ka nit au ges . hohe Geltung der Künste im Einzelnen durchzuführen an⸗ 899 allgemeinen Bewußtsein näher zu rucken. Nirgends c 86 deutlicher, als in seinem Aufsatz über die gsthehisce, whe⸗ ’ Menschen, bei dessen Gedankengange und Resulta 5 g länger verweilte, nicht ohne die Anwendbarkeit derse ea venacn auf die gegenwärtigen Kunstverhättnisse hervorzuheden. Zung mhäeh erscheine danach die Kunst nicht als willkürliche gn h iten. Einzeinen, sondern es wird ihr eine der wichtigsten Ste - 6 plane und in der Entwickelung des menschlichen Geschlech 8 b ge⸗ wiesen; aus der Natur des freien Geistes geboren, selsi C den Menschen von dem Naturzustande zu sittlicher Vo müns diescs geistiger Befreiung führen könne. Die einzelnen P. 1. gezeigt, wie dieselben von Schn ö verherrlicht worden seien; aus den letzten Resu 8 ““ 1 wie sehr die Künstler dem Dichter verpflichte seien, . G das Feuer reinster Begeisterung 1 daß in der gemeinsamen Verehrung, in der sich heute die Deutse
Herzen lägen, seien, wurde
Volk zu fühlen das Recht häͤtten, für die Mahnung läge, den großen und ernsten res Volkes immer nachzukommen verfolgen, als die Höchsten und Edelsten, Dichter während seiner ganzen Laufbahn Festgesanges nach Schiller's Mendelssohn, beschloß
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ernste
Künstler zugleich die Zeit und ih
Anforderungen ihrer und nie andere Ziele zu denen der unsterbliche 1 nachgestrebt habe. Die Aufführung des Gedicht „an die Künstler“, komponirt von
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Berlin, 10. November. Se. Köaigliche Hoheit der Prinz⸗ Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht: Dem Staats⸗ und Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten, Freiherrn von Schleinitz, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen Alexander⸗Newsky⸗Ordens, und dem Geheimen Legations⸗Rath, Kammerherra Grafen von Perponcher⸗ Sedlnitzky, zur An⸗ legung des ihm verliehenen St. Stanislaus⸗Ordens erster Klasse, so wie dem bisherigen Gesandten in Stockholm, Wirklichen Geheimen Rath von Le Coq, zur Anlegung des von des Königs von Schweden und Norwegen Majestät ihm verliehenen des Nordstern⸗Ordens zu ertheilen.
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Berlin, 10. November. Se. Königliche Hoheit nt arbeiteten heute früh mit dem General⸗ Major von Manteuffel und begaben sich demnächst nach der 8 handlung, um von dort aus die Grundsteinlegung des Schi er. Denkmals in Fochea scbein zu .“ i daß 1“] nehshen in Se. Königliche Hoheit den Fuürsten von e b höaa es dann der Prinzeß Friedrich
Minister von “ und 1 eder Besuch ab. der Neederlande einen Besuch Grundsteinlegung für das Schiller⸗ Lied: „Verschwunden ist die
Heute fand die Denkmal statt. Nachdem da hestte G eigens hergerichtete
finstre Nacht ꝛc.“ von den bezuͤgliche Ansprache.
Preußen. der Prinz⸗Rege
—
der Oberbuürgermeister Krausnick 8. Snh — w 1 ie Feier — Rednerbühne und hielt eine auf die igiheißt der Mann, während dieses Gesanges der
Hierauf wurde von den Ehören das Lied: deutsche Mann zc.“ gesungen,; end 8 der ühaecsle mit den üͤblichen Hammerschlägen von den Ministern, dem Herrn. Oberbuürgermeister hiefiger Refigans mehreren Magistrats⸗Mitgliedern verschlossen. Nach diesem 16 beftieg der Prediger Sydow die Rednerbüͤhne und sprach 8 das Verhältniß Schiller’'s zum Christenthume. Die in den Grundstein gelegte Urkunde lautet: EW’d Magistrat und die Stadtverordneten 89 Residenzstadt Berlin, urkunden und bekennen, was fo 8 hundert ist heute verflossen, seit Johann Christoph Friedrich zu Marbach in Schwaben das Licht der Welt erblickte. schen Vaterlande 18 8 ie höchsten Ideale der Menschheit, Syen⸗, im K. 8 Sbens, vor Allem Herrscher im Reiche si 18 ward Schiller in schwerer Zeit ein leuchtendes Vorbi⸗ b e 88 genossen, zur Belehrung, zur Ermuthigung, zur Erhe “ 8* lebenden Geschlechte ist nach hundert Jahren unvergessen, a große Dichter und Denker für 1 hunic ch ” I dantbaren und dauernden Zeugniß
fortwährend geschaffen. Dessen zum ddauernden Zeu Schiller in unserer Stadt beschlo en, und es werden im Ausdruc gerre 11“ der Staat, die Stadt und die Einwohnerschaft Kosten der Ausführung Theil haben. Der Gghnst g8 8 Standbild ist aus Ankaß der Säͤkularfeier des 1““ 88 “ Feehas ach s es SFeburt, des tausend achthundert neun und zig nach Chriftt “ 88 zwanzigsten der Regierung Seiner Majestät Friedrich Wilhein e. Regentschaft Keiner Königlichen Hoheit 1 d81 ö. von Preußen altem Herkommen 9t felerggen 8 gelegt worden. Möge jedes Glied G deutschen Volkes, welches künflig zu dem e en “ aufschaut, eingedenk bleiben der großen Wahrheit, daß 88. 1ehes Tiefen des deutschen Geisterlebens deutsches Wesen und sch Kraft sich auferbauen.
Dazu segne Gott des theuren Preußenlandes, VPaterland jetzt und immerdar.
Urkundlich un Stadtsiegell.. 8
Berlin, den 10. November 1859. 2. 8 — Der Magistrat und die Stadtveror 2* en d.
1 Haupt⸗ und Residenzstadt (Folgen die Unterschriften.)
der Allmächtige den König und das 98 dazu segne er das ganze deutsche