1859 / 279 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

jährlichen 5 vom Hundert zu verzinsen. Auf Ab⸗ schlag des Meistbotes und dessen Zinsen hat bis zu deren Erschöpfung der Ersteiger die sowohl auf der Herrschaft Lichtenstein sammt Hundschitz und Nadlowitz allein, und auf dem Gute Lippna und Tichodill allein, so wie auch die auf diesen Domainen, so wie auch auf den im Köͤniggrätzer

Ansuchen des Eigenthümers erfolget, so bleibt den auf den Gütern bersicherten Gläubigern ihr Pfandrecht ohne Rücksicht auf den Verkaufpreis vorbehalten. Hiezu werden Kauflustige mit dem Beisatze vorgeladen, daß die bezüglichen Schätzungs⸗Ur⸗ kunden und Extrakte bei diesem k. k. Kreisgerichte

aft Lichtenstein und bilden mit ungetrennten Grundstücke⸗ Complex, dieselben sind in zwei Meiereien üuntergetheilt, und enthalten an Grund⸗ stücken eine Area von ungefäͤhr 2500

n. österr. Metzen.

Ehegatte für den allein schuldigen Theil erklärt werden wird. Verlin, den 17. Oktober 1859. Koͤnigliches Stadtgericht, Abtheilung für Civil⸗ sachen, Deputation für Ehesachen.

[2,Il pprorelama.,“ 88. Nachstehend bezeichnete, angeblich verloren ge⸗ gangene Hhpotheken⸗Dokumente: 1) Ausfertigung des unter dem 12. März 1835 zwischen der Wittwe Krüger, Caroline

der Publication eines Präklufivbescheide bezüglich der Außenbleibenden Iüheübes, melcer fůr bekannt gemacht erachtet werden wird br wärtig zu sein, sodann aber ““ den 29. März 1860o,

-sFrriederike geb. Henke, und dem Tischler⸗

1 1“ 8 8 8

[259911 Bekanntmachung.

Dem angeblich nach Californien gegangenen, seinem Leben und Aufenthalte nach unbekannten Oekonomen Ladwig Ferdinand Tornow wird hierdurch bekannt gemacht, daß er in dem am 20. November 1858 eröffneten Testamente seines hier am 19. November 1858 verstorbenen

meister Christoph Ernst Kraske gerichtlich abgeschlossenen Vergleiches über 140 Thlr. Conventionsgeld und ein Nutzungsrecht nebst annectirtem Hypothekenschein vom 12. März 1835, eingetragen für die Erstere auf dem, jetzt dem Tischlermeister Ernst Julius Kraske ggehörigen Wohnhause Nr. 236 hierselbst sub rubr. II. Nr. 1 und rubr. III. Nr. 1. 2) Ausfertigung des von dem Tuchmacher⸗ meister Christian Gottlob Torge unterm u““ 27. Nobember 1827 gerichtlich ausgestellten Schuldbekenntnisses uͤber 100 Thlr. nebst

welcher zum Verhöͤrstermine anberaumt w Vormittags, anderweit an ünterzeichneten aröen licher Gerichtsamtsstelle sich einzufinden, die oah mit einander zu pflegen, wo möglich einen ve gleich abzuschließen, wobei diejenigen vesar nicht erscheinen, oder sich nicht bestimmt erklä— ren, als den Beschlüssen der Mehrheit zustin mend werden erachtet werden, endlich aber 2 fern ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte

8 den 7. April 1860 der Inrotulation der Akten und 8

den 24. Mai 1860

Vaters, des Kaufmanns und Holzhaäͤndlers Carl Ferdinand Tornow, mit der Wittwe Tornow, geb. Wichtendahl, und seinen Geschwistern nach näherer Bestimmung in der letztwilligen Ver⸗ ordnung zum Erben eingesetzt worden ist. Berlin, den 14. November 1859.

Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

vi“ [2015] Proclama. Im Hypothekenbuche der im Züllichauschen Kreise belegenen Rittergüter Kah und Nieder⸗ Guhren stehen sub rubrica III. Nr. 1 vermerkt: „2000 Thlr. von Gersdorffsche Fideikommiß⸗ gelder, welche zum Vortheile dieser Familie in einem pacto vom 3. Juni 1659 und mit lehnsherrlichem Konsens festgesetzt, auch schon den 12. März 1737 registrirt gewesen sind und die mit 6 pCt. verzinset werden sollen, welche Zinsen der Major Carl Sigismund von Gersdorff als Senior der Familie er⸗ hoben hat, find aus einem Hypothekenschein vom 10. August 1756, der in Gemäßheit des Edicts vom 27. April 1763 zur Berich⸗ tigung des Hypothekenbuchs gebraucht wor⸗ den, unterm 2. März 1773 wiederum ein⸗ ggetragen.“ Zur Succession in dieses Fideikommiß⸗Kapi⸗ tal find die vier Gebrüder Friedrich Wilhelm Alexander August, Adolph Ferdinand, Ro⸗ millo Eduard Albert und Benno Sigismund Ernst von Gersdorff durch rechtskräftiges Er⸗ kenntniß für berechtigt erachtet worden; jedoch unter Vorbehalt der Rechte etwaiger unbe⸗ kannter Anwarter. Auf den Antrag des Friedrich Wilhelm Alexander August von Gers⸗ dorff, welcher von seinen genannten drei Brü⸗ dern als Senior der Familie und zum Zinsen⸗ genuß von den 2000 Thalern berechtigt aner⸗ kannt worden, werden der am 29. März 1747 geborene Sohn des Carl Sigismund von Gers⸗ orff, Namens Otto Friedrich Carl von Gers⸗ dor „‚ingleichen seine etwaige Nachkommen und die uͤbrigen unbekannten Anwarter zu dem oben bezeichneten Fideikommiß⸗Kapitale der 2000 Thlr., welche zu demselben, resp. zu dem Zinsengenusse daran ein näheres oder gleich nahes Recht mit dem Provocanten zu haben vermeinen hierdurch aufgefordert, ihr Recht spätestens in dem auf den siebenten 7ten Juli 1860 Vormittags 11 Uhr, in dem Sitzungs⸗Zimmer Nr. III. des Königlichen Abppellationsgerichts hierselbst vor dem Deputir⸗ ten Herrn Appellationsgerichts⸗Rath Schulz an⸗ beraumten Termine anzumelden, widrigensalls der Friedrich Wilhelm Alexander August von Gersdorff zu Ober⸗Guhren für den rechtmäßigen Senior der Familie und als solcher für allein Berechtigter zum Zinsengenuß von dem Fidei⸗ kommiß⸗Kapitale der 2000 Thlr. angenommen werden wird, ihm als solchen auch die inmittelst

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[2081]

solventen Eduard Franz Pietzsch hier eröffneten Konkurs⸗ prozesse ist laut Ediktalladung vom 6. August 1859

als Liquidations⸗Termin,

zu Publication eines Präklusivbescheids, als als

als nisses anberaumt worden.

beraumte

fällt, so werden hiermit alle vorstehende Ter⸗ mine aufgehoben und im wesen nunmehr

als Liquidations⸗Termin, 8

zu Publication eines Präklusivbescheids

Gläubiger des insolventen haupt alle diejenigen, Rechtsgrunde

Vermögen zu haben glauben, hierdurch geladen, in dem auf 1

4 Prozent Zinsen, nebst annectirtem Hhypo⸗

thekenschein de eodem, für die Anne Egissa⸗ beth verwittwete Horn geb. Krause, jetzt

verwittwete Maurer Schulz, eingetragen auf 8 dem, jetzt dem Tuchscheermeister Gottfried 8 Lilke gehörigen Wohnhause Nr. 278 hier⸗

selbst ch rubr. III. Nr. 2. werden hierdurch öffentlich aufgeboten und alle Diejenigen, welche als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Brief⸗Inhaber Ansprüche auf diese Forderungsrechte und die darüber aus⸗ gestellten Instrumente zu haben vermeinen, auf⸗ gefordert, dieselben innerhalb dreier Monate, spätestens in dem auf den 5. März 1860, Vormittag 11 Uhr, im Situngszimmer des hiesigen Gerichts anberaumten Termine anzu⸗ melden und nachzuweisen, widrigenfalls dieselben mit ihren etwaigen Realansprüchen auf die ge⸗ dachten Grundstücke, unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens, werden praͤkludirt werden. Forst, den 12. November 1859. önigliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Ediktalladung. In dem allhier zu dem Vermögen des in⸗ Handelsmannes und Webermeisters

der 4. Januar 1860 der 23. Februar 1860

der 9. März 1 860 Verhörs⸗Termin und eventuell der 17. März 1860 Inrotulations⸗Termin, so wie der 30. April 1860 § zur Publication eines Locations⸗Erkennt⸗ Wenn jedoch der auf den 9. März 1860 an⸗ Verhoͤrs⸗Termin auf einen Bußtag

gedachten Schulden—

der 26. Januar 1860

der 15. März 1860

den Locationserkenntnisses gewärtig zu sein.

hiesigen Orte zu bestellen. Auerbach, den 31. August 1859. Das Königl. Saͤchsische Gerichtsamt daß Seidel.

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[2686]) No. 5917 jud.

Einschreiten des Hrn. Michael Frhrn. Dobrzensk von Dobrzenitz de präis.

5917 jud. die freiwillige öffentliche Feilbietun seiner Güter, u. z.:

Nadlowitz im Schätzungswerthe zu

609,503 Fl. 45 Kr. C. M der auf derselben be⸗

findlichen Industrial⸗

werke Dampfmühle

des Spiritus⸗Appa⸗

dann des Gutes Lippna beide Theile und Tichodill.. v“

Zusammen daher 796,305 Fl. 53 Kr. C. R. in C. M. sammt den Steinkohlen⸗Zechen Sct. Wenzt I, II., III., IW., V. MI., VIIVII. und X. im Schätzungswerthe zu 6,482 Fl. C. M. und den Steinkohlen⸗Zechen gute Hoffnung zu 14,668 Zusammen daher 21,150 Fl. C. M. bewilliget, und die Tagfahrt hiezu zum 28sten Feber 1860, um 8 Uhr Vormittags, bei diesem K. K. Kreisgerichte angeordnet worden sei. I. Der Gegenstand der Feilbietung sind: 1) die Herrschaft Lichtenstein mit Hund⸗ schitz und Nadlowitz.

beide Theile

2) die Güter Lippna

Tichodill,

3) die Steinkohlenzechen: St. Wenzl und die gute Hoffnung, und

und

der 29. März 1860

als Verhörs⸗Termin und eventuell

der 7. April 1860

als Inrotulations⸗Termin, so wie

der 24. Mai 1860

zur Publication eines Locations⸗Erkenntnisses anberaumt.

Es werden daher alle bekannte und unbekannte Pietzsch, so wie über⸗ 6 welche aus irgend einem Ansprüche an Pietzsch oder dessen

klusion sich etwa erst

8 8

nen und zu übernehmen schuldig, Rechnungslegung, noch Ersatz der gehobenen Zin⸗

zum gerichtlichen Depofitorio eingezahlten Zinsen dieses Kapitals zur freien Disposition werden verabfolgt werden und der nach erfolgter Prä⸗ meldende Anwarter alle Dispofitionen anzuerken⸗ von ihm weder

seine Handlungen und

sen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich

mit den Zinsen, welche alsdann noch ni⸗ hoben worden, zu begnügen verbunde nicht 8

en sein so Frankfurt a. O, den 15. Juli 1829 fein .3 Königliches Appellationsgericht.

8 E anuar 1860 bveraumten Liquidations⸗Termine persönli oder durch gehörig legitimirte Bevolimechrhe an unterzeichneter königlicher Gerichtsamtsstelle bei Vermeidung des Ausschlusses von gegen⸗ wärtigem Kreditwesen und bei Verlust der Rechts⸗ wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig anzumelden und zu bescheinigen, mit dem be⸗ stellten Konkursvertreter, so wie nach Befinden unter sich der Priorität halber rechtlich zu ver⸗

fahren, binnen sechs Wochen zu beschließe d den 15. März 18900

4) das Zugehör an Fundus instruetus ad 1. die Herrschaft Lichtenstein mit Hund⸗

8 schitz und Radlowitz ist in dem nord⸗

östlichen Theile des Pilsener Kreises des Königreichs Böhmen, 14 Meilen von Prag und 2 Meilen von Pilsen gelegen, dieselbe wird am südwestlichen

Theile von den Gütern Lippna und Tichodill begrenzt, ist in fünf Maiereien untergetheilt, und enthaͤlt an Grund⸗ stücken eine Area von ungefähr 7000 n. österreich. Metzen, ein bewohnbares Schloßgebäude (die in demselben vor⸗ handenen Möbeln und Einrichtungs⸗ stücke werden nicht mit verkauft), ein Brauhaus auf den vollen Guß von 19 Faß, eine wohleingerichtete Dampfmühle mit bier Mahl⸗ und zwei Spitzgängen, eine große Ziegelei, einen Spiritus⸗ Apparat, eine nicht unbedeutende Wild⸗ bahn sammt Fasanerie und einen Park in Hundschitz.

Der Schaͤtzungswerth dieser Herr⸗ schaft sammt Zugehörungen wurde im Jahre 1857 auf 660,191 Fl. 13 Kr. C. M. gerichtlich erhoben.

Die Güter Lippna beide Theile und Tichodill grenzen unmittelbar an die

Auswäͤrtige haben zur Empfangnahme kün tiger Ladungen und Verfügungen bei Verme dung von 5 Thlrn. Strafe Bevollmaͤchtigte am

der Eröffnung eines bezüglich der Außenbl 8 5 I 8 848 0 eibe 2 den Mittags 12 Uhr für publizirt zu erachten⸗

llbst.

Von dem K. K. Kreisgerichte Pilsen im König⸗ reiche Böhmen wird bekannt gemacht, daß über

6. November 1859 7. g

Der Herrschaft Lichtenstein mit Hundschitz und

2

8

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i⸗

Der Schätzungswerth dieser beiden Güter sammt Zugehörungen wurde im Jahre 1857 auf 136,114 Fl. 35 Kr. T. M. erhoben.

Die theils auf der Herrschaft Lichten⸗ stein, theils im Gebiete der Stadt Wscherau liegenden Steinkohlen⸗Zechen St. Wenzl von 10 Gruben⸗Maßen und die gute Hoffnung von 2 Gruben⸗ Maßen wurden im Jahre 1857 und zwar erstere auf 6482 Fl. CM. und letztere auf 14,668 Fl. C. M., zusammen auf 21,150 Fl. C. M. gerichtlich ge⸗ schätzt, und sind im Abbaue. 8 Als Beilaß an Viehstand und Wirth⸗ schaftsgeräthschaften wird all dasjenige mitverkauft, was am Licitationstage nach Ausweis der Naturalbücher vor⸗ handen sein wird. Von dem vorräͤthigen Getreide in Körnern und Geströh, und von dem vorfindgen Futter und Stroh wird nur dasjenige und so viel bei⸗ belassen, als zur Bestrei ung der De⸗ putate und der kuͤnftigen Saat, dann zur Erhaltung des übergebenen Vieh⸗ standes nach dem ordentlichen Wirth⸗ schaftsbetriebe bis zur Fechsung des Jahres 1860 erforderlich sein wird. Der Ueberschuß aller Naturalien soll im mittleren Pilsener Marktpreise ab⸗ geloöset werden. Der vorhandene Erd⸗ aͤpfel-Vorrath wird um den mitt⸗ leren Pilsener Marktpreis nur gegen dem uüberlassen, daß der Ueber⸗ nehmer zur genauen Ersüllung des mit dem Geschäftsmanne Abraham Lederer aus Pilsen abgeschlossenen Spiritus⸗ Lieferungs⸗Vertrages verpflichtet sein soll; sollte der Erdäpfel⸗Vorrath und die Erfüllung dieses Spiritus⸗Lieferungs⸗ Vertrages nicht übernommen werden, so soll es dem Verkäufer frei und vor⸗ behalten sein, den Erdäpfelvorrath in der Lichtensteiner Spiritus⸗Brennerei zu verbrennen, ohne hiefür ein Entgeld zu entrichten zu haben. 8

II. Zum Ausrufe fuͤr diese Domainen und Bergwerke sammt Zugehör und Beilaß wird der Preis von 880,000 Fr. Oest. Whg. festge⸗ setzt, und es werden dieselden nur um oder über, aber nicht unter diesem Preise verkauft.

III. Da jede der zwei Domainen und Berg⸗ werken eine besondere grundbücherliche Einlage hat, so werden von dem erzielten Gesammtkauf⸗ preise gatel als Kaufpreis der Herrschaft Lich⸗ tenstein mit Hundschitz und Radlowitz metel als Kaufpreis der Güter Lippna und Tichodill Zoötel als Kaufpreis für die Steinkoblenzeche St. Wenzl und zutel als Kaufpreis für die Steinkohlen⸗ zeche „die gute Hoffnung“ bei Vertheilung und Berechnung des Gesammtkauspreises angenom⸗ men werden. 1

IV. Zum Kaufe wird Jedermann zugelassen, welcher nach dem Gesetze zu diesem Rechtsge⸗ schaäͤfte befaͤhigt und als zahlungssähig bekannt ist.

Wer als Kauflustiger an der Versteigerung Theil nehmen will, der hat noch vor Beginn der Steigerung an die Licitations⸗Kommission 80,000 Fr. österr. Whg. entweder baar oder in kais. oͤsterr. Staatsschuld⸗Verschreibungen nach dem Wiener Börsencourse berechnet oder in Einlage⸗ bücheln der in Böhmen bestehenden Sparkassen als Vadium und als Caution zur Sicherstellung der genauen Erfüllung der Kaufbedingnisse zu erlegen.

Das Vadium des Käufers liche Verwahrung gebracht und demselben erst nach pünktlicher Erfüllung der Kaufbedingnisse, oder früher mit Einwilligung des Verkäufers, den übrigen Mitbietern aber sogleich nach ge⸗ schlossener Versteigerung, das von jedem derselben

rlegte Vadium ausgefolgt werden.

V. Der Meistbot ist vom Kaufstage an mit

wird in die gericht⸗

Kreise gelegenen Gütern des Verkäufers oder auf dem tenden Forderungen der Zuweisung des

Prager Hause Nr. 60II. simultan haf⸗ sammt Nebengebühren nach Verkäufers zu übernehmen,

und die übernommenen Simultanhaftungen, in

soweit dieselben fällig sind, sogleich, und die nicht fälligen

nach unverweilt zu gebender Aufkün⸗ digung den betreffenden Gläubigern zu bezahlen und nicht nur auf den erkauften Domainen, son⸗ dern auch auf den andern Simultanhypotheken zur grundbücherlichen Löschung zu bringen.

Den erübrigenden Kauspreisrest sammt Zinsen hat der Herr Käufer dem Herrn Verkäufer bin⸗ nen drei Monaten nach dem Kauftage baar zu berichtigen. 1

VI. Das Eigenthum mit den Nutzungen und Lasten der erstiegenen Domainen und Berg⸗ werke übergeht an den Käufer mit dem Kauf tage. b ¹

VII. Die mit den auf diesen Domainen und bei diesen Bergwerken angestellten Beamten und Dienern bestehenden Verträge, so wie auch die auf denselben bestehenden Bestandverträge hat der Käufer zur Einhaltung und Erfüllung zu übernehmen.

VIII. Die Uebergabe der gekauften Domainen in den physischen Besitz des Käufers hat auf seine Kosten erst dann zu erfolgen, wenn der⸗ selbe sich gegen den Verkaͤufer ausgewiesen haben wird, daß er mit Einrechnung des erlegten Va⸗ diums den dritten Theil des Gesammtkaufpreises bezahlt hat.

nx. - Uebergabe erfolgt auf Grund der Schaͤtzungs⸗Urkunden vom 22. und e6. August 1857, und auf Grund der auf den Kauftag ab⸗ zuschließenden Wirthschafts⸗Naturalien⸗Inven⸗ tarien und Rechnungen.

Der Käufer hat nur auf dasjenige Anspruch, was diese Schätzungs⸗Urkunden, Inventarien und Rechnungen als Bestandtheil oder Beilast der gekauften Objekte ausweisen, und was demselben nach der Bestimmung des Bedingnisses I. ad. 4 mit zu überlassen ist. Eine weitere Gewähr oder Eviction wird dem Käufer nicht geleistet.

X. Binnen 14 Tagen nach dem Kauftage wird der Verkäufer durch seinen Rechtsanwalt dem Käufer die auf Grund dieser Bedingnisse die Li⸗ citations⸗Protokolle, und der landtäflichen und bergbücherlichen Extrakte entworfenen Kauf⸗ und Verkaufberträge zur Prüfung und Unterschrift vorlegen, welche letztere ohne erheblichen Grund nicht verweigert werden darr.

XI. Das gesetzliche Licitationsprozent zum Armenfonde, die Kosten der Versteigerung, der Ausfertigung der Kauf⸗ und Verkaufsurkunden, der Gebühr von dem Kaufgeschäfte, hat der Herr Käufer allein zu tragen.

wfr Die lanbdtäfliche und bergbücherliche Ein⸗ verleibung der Kauf⸗ und Verkauf⸗Verträge hat der Käufer binnen 14 Tagen nach deren Unter⸗

chrift zu veranlassen. 1b Niin- Sollte 6 Käufer auch nur eines die⸗ ser Bedingnisse, in welchem ihm eine Verpflich⸗ tung auferlent wird, nicht gehörig erfüllen, so wird der Verkäufer berechtigt sein, diese Beding⸗ nisse auf Kosten des Käufers allenfalls durch Erhebung und Verwendung des Vadiums zur Erfüllung zu bringen, oder die Relicitation auf Gefahr und Kosten des Kaͤufers bei einer einzi⸗ gen Tagfahrt auch unter dem Ausrufpreise 8 880,000 Fr. öster. Whg. zu verlangen, wobei der frühere Käͤufer dem dermaligen Verkäufer für allen diesen erwachsenen Schaden nicht bloß mit dem erlegten Vadium, sondern auch mit seinem sämmtlichen Vermögen zu haften hat, und wobei das Varium zunächst zur Deckung der Licitations⸗ und Relicitations⸗Kosten und des etwa erzielten geringeren Meistbotes zu dienen hat. Auf den bei der Relicitation erzielten Mehranbot hat der frühere Käufer keinen An⸗ spruch.

XIV. Weil die Feilbietung auf freiwilliges

eingesehen werden können. Pilsen, den 11. November 1859. Der amtirende k. k. Landesgerichtsrath. Fink. den Sekretair: Kauts ch.

[2694] 8 8 b Die Fuhren zur Unterbaltung der betreffenden Theile des hiefigen Straßenpflasters ꝛc. waͤhrend des Jahres 1860 sollen im Wege der Submission geleistet werden.

Die diesem Unternehmen zum Grunde liegen⸗ den Bedingungen, wonach die Submissionen bis zum 2. k. M. erwartet werden, sind in unserer Registratur einzusehen.

Berlin, den 19. November 1859.

Königl. Ministerial⸗Bau⸗Kommis

1“ 1“

zie Lieferung nachstehender für die Betriebs Verwaltung der Königlichen Saarbrücker un Saarbrücken Trierer Eisenbahn für das Betriebs jahr 1860 erforderlichen Schreibmaterialien soll im Wege der Submission vergeben werden

1) 6 Ries Velin⸗Bericht⸗Papier,

12) 12 Nies Brief⸗Papier, davon 3 Ries

Oktabformat,

60 Ries fein Pro Patria-Papier,

100 Ries fein Concept⸗Papier,

100 Ries ordinair Concept⸗Papier,

12 Ries blaues Packpapier,

6 Ries graues do.

6. Ries blaue starke Aktendeckel,

1 Ries rothes Löschpapier,

150 Bund Federposen à 25 Stück,

180 Gros Stahlfedern in verschiedener

Sorten, v

20 Dutzend Federhalter, 16

80 Dutzend Fhte Faberstifte Nr. 2, 3, 4,

50 Pfund fein Siegellack,

80 Pfund Packsiegellack,

16) 30 Pfund Oblaten, große und kleine zur Hälfte,

17) 88 Quart schwarze Dinte in Krügen,

18) 60 Fläschchen rothe Dinte,

19) 100 Fläschchen blaue v“

20) 10 Dutzend Rothstifte.

Die Lieferungs⸗Bedingungen können in unse⸗ rem Central⸗Büreau beim Herrn Bürcau⸗Vor⸗ steher Matthiesen eingesehen, auch gegen Ver⸗ gütung der Copialien bezogen werden.

Lieferungslustige werden eingeladen, Offerten verfiegelt und mit der Aufschrift:

Submission auf die Lieferung von

Schreibmaterialien pro 1860, unter Anschluß gehörig bezeichneter Proben spätestens bis zum 10. Dezember cr., Morgens 11 Uhr, portofrei bei uns einzu⸗ reichen, wo dieselben in Gegenwart tog er⸗ schienener Submittenten geöffnet werden. Nach⸗ gebote und später eingehende Offerten bleiben erücksichtigt. Cie ncgescch den 15. November 1859. Königliche Eisenbahn⸗Direction.

12) 13) 14) 15)

ihre

11.“