1859 / 284 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2. November 1810 (Gesetz⸗Sammlung Seite 79) alle Gewerbetreibenden nur mit den im §. 5 angegebenen Ausnahmen dieser Steuer unterworfen waren, namentlich auch, und zwar auch auf dem Lande „Schneiderinnen und Näherinnen (selbst) ohne Gehülfen“ (Gesetz⸗Samm⸗

jung von 1810 Seite 88, Tarif, 1. Klasse Nr. 18);

daß dagegen zwar nach dem Gewerbesteuer⸗Gesetze vom 30. Mai

1820 (Ges.⸗Samml. S. 147) nicht mehr aller und jeder Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer unterworfen ist, sondern nur der Betrieb der im §. 2 dieses Gesetzes aufgeführten Gewerbe, unter diesen auch der Be⸗ trieb von Handwerken mit mehreren Gehülfen genannt, und sodann §. 12 unter dem Marginale

unter den „näheren Bestimmungen“ im „D. Ausnahmen für die Handwerker“ angegeben ist:

Gewerbesteuerfrei find: a) Handwerker, die in der Regel nur um Lohn oder auf Bestellung arbeiten, ohne auch außer den Jahr⸗ märkten ein offenes Lager von fertigen Waaren zu halten, so lange sie das Gewerbe nur für ihre Person oder mit einem erwachsenen Die Hülfe weiblicher Hausgenossen und eigener Kinder unter 15 Jahren bleibt unberück⸗

Gehülfen und mit einem Lehrlinge betreiben.

sichtigt;

daß aber zu den Handwerkern auch Schneider und namentlich auch Frauen⸗ oder Damenschneider gehören (bergl. §. 131 der Gewerbe⸗

Ordnung) und §. 23 der Verordnung vom 9. Februar 1849); daß die Gewerbesteuer⸗Gesetzgebung hinsichts der ihr Gewerbe selbst⸗

ständig treibenden Handwerker also abgesehen von den nur Hülfe

leistenden weiblichen Personen, die zugleich Hausgenossen sind (§. 12a. des Gesetzes vom 30. Mai 1820) keinen Unterschied gemacht hat zwischen Mannspersonen und Frauenspersonen, auch nicht, ob die ge⸗ werbliche Thaͤtigkeit des Handwerkers in dessen Wohnung oder in der der Arbeitgeber (Besteller) stattfindet, desgleichen nicht, in welcher Weise die Vergütung für die Arbeitsleistung, ob auf Bestellung stück⸗ weise (aufs Stuͤck), oder nach einem Zeitmaße, durch Tage⸗ oder Wochen lohn mit oder ohne Beköstigung, geleistet wird; daß die Gewerbesteuer⸗Gesetzgebung auch durch die neuere, auf die polizeiliche Zulässigkeit eines Gewerbebetriebes Bezug habende Gesetz⸗ gebung (vergl. Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 §H§. 15 ff., Verordnung vom 9. Februar 1849, Ges.⸗Sammlung S. 93) keine Aen⸗ derung erlitten hat; daß insbesondere durch die Disposition, welche der §. 47 der Ver⸗ ordnung vom 9. Februar 1849 im zweiten Absatze dahin enthält: „Die Beschäftigung weiblicher Personen unterliegt keiner Beschränkung“, nur im Gegensatze zum ersten Absatze bestimmt ist, einerseits, daß weibliche Personen ohne Beschränkung also ohne daß sie als Gesellen geprüft oder foͤrmlich als Lehrlinge angenommen find von Hand⸗ werksmeistern bei dem Betriebe ihres Gewerks als Gehülfen (vergl. stenograph. Berichte von 1819 50, 2. Kammer, S. 715a.) be⸗ schäftigt werden dürfen, mithin Handwerksmeister durch solche Beschäf⸗ tigung weiblicher Personen in ihrem Handwerksbetriebe nicht sich einer Gewerbepolizei⸗ Contravention (§. 74) schuldig machen, andererseits, daß weiblichen Personen gestattet ist, auch ohne als Geselle geprüft, oder

förmlich als Beri des Fandwerks angenommen zu, sein. gl6

Fwe eincvwrges all ben gedachten Besti 3 8 werbesteuer⸗Gesetzes vom 30. Mai 81820 9. 2 CE“

worden sind; daß vielmehr auch jetz ch jetzt noch unter der Maß 8 nerpflichtig und hierbei, also in Bezug auf die F ob mit mehreren Gehülfen solcher Betri zug auf die Frage, des Süsräüte caen Pausfraosfen und L“ 8 1 1d eibt, mithin andere, nicht zu den H genossen und nicht zu den eigenen Kind - W Hülfe der Handwerker bei seinen selbste E11““ ööö reh bstständigen Gewerbebetrie ; seinen Handwerksarbeiten sich bedie bhe be öö“ nt, allerdings als Gehülfen i 8 eeheüis bezeichnet und danach dergestalt 9 Eö“ das urch ein Handwerksbetrieb mit zwei oder mehreren erwachse⸗

nen Gehülfen stattfindet i steuer denpfächfet; 1 auch zur Entrichtung von Gewerbe⸗

daß hiernach der Appellationsrichter, i . „77 e.s; ü9 v 1 er 2 5 polizeiliche Zulässigkeit eines he- §. 47 der Verordnung vom 9. —8 keiner Beschrantume „die Beschaͤftigung weiblicher Personen unterliegt keit dergestalt bezogen hat, dayß durch jene Beftnm en erbesteuerpflichtig⸗ FVorschr d - ene Bestimmun die letztere Vorschriften und zwar dahin ab rch jene B ung auch die letzteren nb 1 geändert seien, daß Handwerker steuerpflichtigkeit nicht mehr der Hescreauch, in Bezug auf Gewerbe⸗ 9 zt meh er Beschränkung des ge en 412 alg.n e jene Bestimmnung aneg e tczgeteh bat:; 1ö18 tigen Shgkeghan⸗ Eö1“ da er in Folge dieser unrich⸗ d legung zu de ihme gelangt ist, daß der 21 nf iohn hinsichts ihrer der Richter erster Iftia üsten. vihgegeinniß für festgestellt angenommen hatte: Näherin EEE11 1858 bei verschiedenen Leuten n betrieben habe⸗ 1“ rrsp. 8 18 G er Appellationsrichter weiter für festgest d 1 gestellt erachtet 8288 95 nngelagte mit drei Gehülfinnen als 1“ 4* gegen Lohn, ohne Anmeldung des Gewerbes, auswärts bei eren Leuten) gearbeitet habe“, aus (bei

eine Ueberschreitung der im F. 11

’4 1 g §. 12 des - 30. Mai 1820 angeordneten e Fee gegen sie die Strafbestimmung des 1 wendung kommen könne, den §. 9

nur auf die Bezug habende, im 2ten Februar 1849 dahin ge⸗

1 esteuer ⸗»Gesetzes vom ung nicht beigemessen und mithin 39 litt. b. a. a. O. nicht zur An⸗

1849, so wie die §§. 2, 12a. und 39b. 3 He .. nd 39b. des Gewerbesgeuer⸗Geseßes .

daß aus diesem Grunde . nichtbahg; s das angefochtene Erkenntniß zu ber in nach der in zweiter Instanz nicht angefo des ersten Nichters und nach dem n zu Fefatenen Fehs Anng ständnisse der Angeklagten diese im Laufe des Jahres 1858 n.u ebgeeuten 1 L’ als eüherin, sondern auch als Schneidee⸗ elbstständig gearbeitet hat, und zwar mit verschiede chchneeeh G 2 schiedenen (mehreren daß hiernach die Angeklagte, da von ihr nicht behau diese mehreren Gehülfinnen ihre Hausgenossen oder 8* Kieb s, te 15 Jahren gewesen seien, selbstständig und in einem Umfange ntr ihren Gewerbebetrieb gewerbesteuerpflichtig machte (§§. 2, 122 9 Gesetzes vom 30. Mai 1820), das Schneiderhandwert betxieben ha und dieselbe, da solches ohne vorgängige Anzeige bei der Kommun 1- behörde (§. 19 ÜUt. a. a. a. O.) und ohne Entrichtung der Gewene steuer geschehen ist, der im §. 39 lit. b. des Gesetzes vom 30 Ma vge enen Strafe unterliegt; 1 daher durch die, nicht einmal die volle gesetzliche S sprechende, gegen die Staatsanwaltschaft wvaner gilts a scheioung des ersten Richters der Angeklagten kein Grund zur ge schwerde gegehen ist diese Entscheidung hinsichts der erkannten Stras deshalb zu estätigen und demzufolge nach §. 178 der Verordnung 8” 3. Januar 1849 der Angeklagten auch alle Kosten des Verfahrens auf zuerlegen waren; B für Recht erkannt: 8 daß das Erkenntniß des Kriminal⸗Senats des Königlichen Appellationg, gerichts zu Paderborn vom 5. April 1859 zu vernichten und auf die Appellation der Angeklagten das Erkenntniß des Polizei⸗Richters des Königlichen Kreisgerichts zu B. vom 21. Februar 1859 hinsichts der darin wegen Gewerbesteuer⸗Contravention festgesetzten Geldstrafe ben e dFhierde dedeghah dreitägige Gefängnißstrafe zu substituiren, zu bestätigen, die Angeklagte au Kosten fahrens zu tragen gehalten. B 8 8

.—

Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Ober⸗Präfident der Provinz Westfalen, Dr. von Düesberg, von Münster. b Der Obaͤ⸗Präsident von Pommer⸗Esche aus Coblenz.

ennn, vU. Aovruorr. Se. Konigliche Hohe Prinz⸗ Regent hbaben, im Namen Sr. Majestät nns König8, Alteranübah Dem eersten Bevollmächtigten bei der Bundes⸗ Millttair⸗ zu a. M., General⸗Lieutenant Dannhauer, 8 zweiten Bevollmächtigten bei der Bundes⸗Milstair⸗Kommissston Heneral⸗Major von Twardowski, und dem zur Bundeh⸗ Militafr⸗Kommission kommandirten Hauptmann von Cohausen agaxegirt deir 3. Ingenieur⸗Inspection, welche von des Königs der eeh lanze Majestät resp. zum Ritter des Großkreuzes, zum Greß⸗ Dffither und zum Offizier des Großherzoglich Luxemburgischen Oidens der Eichen⸗Krone errannt worden sind, die Erlaubniß zur Anlegung der betreffenden Decorationen zu ertheilen. 8

8

8 Preußen. Berlin, 30. November. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent Portcäge der Minister von Auerswal 1 1 Ministe Auerswald und Freiherrn von 8n und des Wirklichen Geheimen Rathes Iae entgegen und empfingen den General⸗Feldmarschall Freiherrn von Wran 1 und den General⸗Lieutenant von Roon. b

Bayern. München, 28. Nov hen, 8 dember. 8” ö die Stelle der verstorbenen Alexander von Humboldt und Ritter in Berlin, Pro 1 ’¹ G“ und Spohr in Ne eh estesmen Zebein gierungs⸗Kath Pertz und Baurath Hitzi in Bersi e öö in München und 18. e s. ahestdet ber in Göttingen ernannt. Die Maxlmilians⸗Preise (di Maximilians⸗Medoille und je emili Nede d je 300 Dukaten) erhielten fe Berlin wegen seiner englischen Geschichtn, und Prefesfe 8 Hoff mit Dr. Voit wegen ihres Werkes über die Ernährung Fleischfresser. (Bayr. Bl.)

Würzburg, 28. November. Di 9, 28. Nobe Die Konferenze schlossen. Die Herren Minister haben unsere II1“

Im Laufe des heutigen

G Se. Majestät der Maximilians⸗Ritter,

der Verordnung vom 9. Februar

schon verlassen, theils reisen sie heute noch ab. (N. W. 3.)

bͤrich Wilhelm von

ter französischen Press

tösische Wortlaut dieses Aktenstückes mi

nale, auf welche die Regierung worficht aufgefor 8 . S ) 2

E11“ miecdas Recht und die Absichten Frankreichs ver⸗

der Kaiserlichen Politik mit den Interessen

201

„Wien, 29. November. Se. Majestäaͤt der iser vee die „Wien. Ztg.“ amtlich mittheilt, unter dem 2 d. Mts. den Wirklichen Geheimen Rath und Unter⸗Staats⸗ Fe tr beim Ministerium des Kaiserlichen Hauses und des serm Freiherrn von Werner, zum außerordentlichen Gesandten lüßer maͤchtigten Minister am Königlich sächsischen Hofe, so wie F Großberzoglich und Herzoglich sächsischen Höfen, und den 8 erigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister sah ngiglich preußischen Hofe, Wirklichen Geheimen Rath Frei⸗ w nvon Koller, zum Unter⸗ Staatssecretair beim Ministerium sergaiserlichen Hauses und des Aeußern ernannt. 1 Se. Königliche Hoheit der Kronprinz der Niederlande, grinz von Oranien, ist gestern Abend hier eingetroffen. 2 Graf triedrich von Thun, K. K. Gesandter, hatte gestern Audienz 9 Sr. Majestät dem Kaiser, um seine Beglaubigungsschreiben zu bernehmen und wird nächster Tage nach St. Petersburg 88 tüsen. Graf Karolyi, der K. K. öfterrei bische Bevollmäch⸗ ügle bei der züricher Konferenz, ist am Sonnabend von Zürich mückgekehrt und hatte gestern Audienz bei Sr. Majestaͤt dem saiser. Der Präsibent der Handels⸗ und Seerechts Konferenzen, sitter von Raule, wird sich im näaͤchsten Monate nach Ham⸗ worg begeben, wo am 9. Januar die Bevollmächtigten der deut⸗ hen Staaten zur zweiten Lesung des Seerechts zusammentreten. Schweiz. Bern, 27. November. Die Liberalen von St. gallen sind bei den gestrigen Wahlen des Peefast 68638 Arten⸗ igen. Die katholische Partei fiegte in allen zweifelhaften Bezirken. ndessen hat sie nur 2 Stimmen mehr. (Schw. M.) kih- Großbritannien und Irland. London, 28. 1” 9 gei der Königlichen Familte, die am Sonnabend einen kurzen sug nach dem Lager von Aldershott gemacht hatte, waren 8 er zonntag der Lordkanzler und Lady Strath eden, die Herzozin h zutherland, Gräfin Dunmore, Murray, Eari und

Lady Susan Mi⸗ . Ftäfin de la Warr und Sir Charles Wood sammt seiner Ge⸗ nahlin zu Gaste.

Die perfische zagen verlassen,

Ebrington, der zortesceue, wird,

näͤchsten

wird London in den Lord

ich nach Bruͤssel zu begeben. I Sohn 11l Erbe des Earl von dem „Observer“ zufolge, noch bei Leb⸗ siten seines Vaters in's Oberhaus berufen werden. 8 nel wird ebenso wie Stephenson ein öffentliches en 8 sckommen. Schon hat zu diesem Zwecke ein Merting und ist ein Ausschuß ernannt, an dessen Spite Lord Lansdowne nit mehreren der ersten Ingenieure des Landes steht. Wie man in der City erfährt hat die französische .; von Neapel die Erlaubniß erlangt, ein unterseeisches e hüls fabel von Gaeta nach Corsica zu legen. In Me glaub man, zaß dies die Sendung von Botschaften nach Enlähd 1 lichtern werde, da, vermöge eines neuen im direens veefff nam Drahtes die Verbindung von Malta mit Neapel ba 1 8 gestelt sein wird. Auch von Malta nach Alexandrien muß bald

87 8 Lau gelegt werden. “] 1b 88 29. November. Se. König iche Hoheit der ee G Preußen bsichtigte gestern in Woo wich

je daselbf vonarmftrong⸗Geschüͤtze. Ihre Königliche Hoheit jie daselbst befindlichen Armstrong⸗Geschütze. Ihre König die Wilhelm empfing den Herzog von

Remours.

Frankreich. aris, 28. November. W“ 28* ur e hatten von einem Rundschreiben gesprochen, welches der Minister Billault an die Präfekten in Betreff der von e gegen England gerichteten Artikel erlassen

Unterm 24sten d. ist nun von hier dem „Atlas“ der fran⸗

tgetheilt worden:

Paris, 12. .“ 1 8 e in Paris und in den Departements aben sei veHdeteelbüagen in ihre Urtheile über England Nachtheil, daß sie die (Han⸗

Gesandtschaft

habe.

Mehrere Journal einiger Zeit E“ bEE11u“ gebracht. Diese Polemik hat nicht nur 2 1 l, da Han⸗ LL1“ Heumegbie und die (öffentliche) Meinung agfeegt; e trägt auch noch dazu bei, das Mißtrauen und die Feindschaft ne. nehren, deren leidenschaftliche Schürer gewisse öffentliche Organe in 2 land sind. Wenn diese Angriffe in den Journalen vorkommen, we he gewöhnlich die Kaiserliche Politik vertheidigen, so haben sie weinen ernsteren Charakter, weil man im ge1 6.e

ist daher von Wichtigkeit, Jour⸗ E111“ Füh Einfluß 8 zu 15 werden. Gewiß ist es nutzlich, Irrthümer zu wider⸗ vfännaß xgen und Ungerechtigkeiten abzuwehren; aber

während man mit Energie ) die theidigt, wie die Presse 9— sseesenas Empfindlichkeiten einer großen Nation zu mäßigen und d en Be

jer Völke 9 diesem Maße, welches die Würde hungen zweier Völker zu wahren. In iese n egbecfenafen u08 mi re v ü die Präfekten au it der Aufrechthaltung des Friedens vereinigt, müssen die 1 die öffentliche Meinung wirken. Für den werden sich die Herren Praͤfekten darauf beschränken, diese n 1g; denjenigen Journalen, auf deren Ergebenheit und Verschwiegenheit fie

es leicht sein die d die guten Bezie⸗

ganz offen in Wider pruch ter diesem Falle müssen diese Blätter unverzüglich dem Minister des Innern angezeigt werden.

glied der Akademie der Inschriften und schönen gestorben. kaum 57 Jahre alt geworden; er erlaz einem Fieber, auf einer Reise nach Epidaurus zugezogen hatte.

China unter

lichen Schwierigkeiten, dem Sudan kommenden Karawanen bisher gemacht wurden, auf⸗ gehoben und dadurch eine freie Handels⸗ Konkurrenz mit England auf den sudanischen Maͤrkten ermöglicht werden.

drei zu Zürtich unterzeichneten Verträge. Die ben stimmen mit dem bisher bekannten uüͤberein.

stattgehabten Angriff wird aus Madrid, daß die Mauren sich mit Hiaterlassung einer Menge von Todten zurückzogen, die Verluste seien, O'Donnell schifft, sich diesen öffentlicht das gewoͤhnliche Budget tragen 1887 Millionen, die

gen Streitkeäfte uater an: 7 Regimenter Infanterie, 3 dron von Albuera. Diese Streitkräfte, del Rey, welche bereits in Ceuta waren, Madrid und Barbastro und 1 Schwadron ein Total von 66 Infanterie⸗Bataillonen, 7 2 Schwadronen Reiter und 3 Gebirgs⸗Batterieen.

Italien. Aus Turin, 28. November, wird telegraphisch gemeldet:

2 ije Oppofitions⸗Journale echnen können, vertraulich mitzutheilen. Gegen die Oppositions⸗I sochn sie nur einschreiten, wenn sich dieselben durch ihre Uebertreibungen

In

zu dem Gedanken der Regierung setzen.

ist in Athen Charles Lenormand, Mit⸗ Wissenschaften, Der berühmte Archäolog, Genosse Champollions, ist das er sich

von Brest nach

Am 24. d. M.

Die Fregatte „Perseverance“ ist am 25. d.

Segel gegangen. Wie der „Akhbar“ meldet, werden binnen Kurzem die gesetz⸗

welche an der algerischen Grenze den aus

„Moniteur“ veröffentlicht die

Der heutige Die Bedingungen dersel⸗

29. November.

am 25. November auf El Serallo

den 27. November, gemeldet,

Spanien. Ueber

der Spanier jedoch beträchtlicher gewesen Dieselbe Korrespondenz schreibt: „General Abend ein.“ Die „Gaceta“ ver⸗ pro 1860. Die Ausgaben be⸗ Einnahmen 1892 Millionen Realen. Die „Correspondencia“ vom 24. November giebt die dermali⸗ General Echague zu Ceuta folgendermaßen Gebirgs⸗Batterieen und 1 Schwa⸗ im Verein mit 2 Bataillonen mit den Jägern von von Majorca, formiren 7 Jäͤger⸗Bataillonen,

is die früheren.

hat noch keine Mittheilung be⸗ züglich der Oppofition erhalten, welche Oesterreich gegen den Zu⸗ sammentritt des Kongresses in Folge der Sendung des Herrn Buoncompagni nach Mittel⸗Italien erheben soll. Die Schwierig⸗ keiten, welche die toskanische Regierung in Betreff dieser Sendung erhob, sind noch nicht beseitigt. Herr Desambrois, der neu⸗ sar⸗ dinische bevollmächtigte Minister am Hofe der Tullerieen, tritt An⸗ fangs Dezember seine Reise nach Paris an.“ Turin, 24. November. Die hiesige Regierung garantirte dem Vernehmen nach der Revolutisons⸗ Regierung in Toskana ein Anlehen von 30 Mill. Lire. Banquier Bastogi von. Livorno ist hier zur Unterhandlung eingetroffen. Fürst Centurioni wurde zum Gouverneur von Bergamo, Rebadengo von Cremona ernannt. Marchese Rora ist zur Uebernahme der Intendanz nach Ravenna abgereist. Mit 1. Januar 1860 wird in ganz Sardinien die italie⸗ nische Lira eingeführt. Der „Nazione“ in der Truppen S. VSg n Roselli's wird in Ravenna sein. G 18 Division gehört, geht uͤber Modena nach Parma; die Bri⸗ 1 gade Ribotti schlägt das Hauptquartier in Rimini auf, Unb. den Rest der Romagna besetzen toskanische Truppen. Die Betzade., Forli wird wahrscheinlich den Truppen des Geverals Ross 8 zugegeben, und die Division Mezzacapo 11“ und Bologna stationiten.“ Nach dem Corriere 4 tile“ hofft man die mittel⸗ stalienische Armee bis zum Frühjahre auf 60,000 Mann mit 12 Batterieen bringen zu können. Aus einem Tagesbefehle des Generals Mezzacapo ersieht man, daß General Fanti den General Ribotti mit dem Kom⸗ mando der Grenztruppen betraut hat. Die Brigade von hagean wurde nach Reggio beordert, das Hauptquartiee der Fense 8 vision in Modena etablirt. Die Brigade Forli, das Tiralleur⸗ Bataillon, die Genie⸗ Compagnie und die Kavallerie He Ribotti untergeben. e“ 8 23. Oberstlieutenant Nino Bixio it⸗ zurückgekehrt. Die Maremmen werden durch eine v von Asciano nach Grossetto mit dem Toskanischen Eisenbahnnetze

verbunden. Modena, 1. Dezember angefangen gegen Ahzeichen tragen, strafgerichtlich Das „Giornale di Roma“ Text des zwischen Frankreich und 1859 abgeschlossenen Vertrazes w. von Herr 8 i Briefe au om bestätigen, 1s 1 1“ dem Kongresse vertreten werde. Das amtliche nale di Roma“ vom 24 November tritt den übertriebenen Erwar⸗

tangen entgegen, welche gewisse Blätter hinsichtlich der zu bewerk

stelligenden Reformen erregen.

„Das Turiner Kabinet

Florenz schreibt man: „Die Vertheilung Winter ist folgende: Das Hauptquartier Die Brigade Pinetti, welche zu

22 ember. anti Sneacah rans welche unbefugt militairische eingeschritten werde.

vom 21. November bringt den dem Kirchenstaate em 19. Jul egen gegenseitiger Auslieferun

daß Kardinal Antonelli den

bleiben dem

hat befohlen, daß vom