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1859 E1““ Erkenniniß des Koͤniglichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte, daß Streitigkeiten uͤber die Entrichtung von Kommunal⸗Abgaben, insbesondere von der in einigen Städten eingeführten „Haus⸗
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stands⸗Ergänzungssteuer“, zur Entscheidung im Rechtswege nur alsdann geeignet seien, wenn auf Grund
eines Vertrages, eines Privilegiums oder der Verjähruꝛmnig die Befreiung von dieser Steuer behauptet wird, der Einwand des Zablungspflichtigen dagegen, daß dieselbe in der Kommunal⸗Verfassung und den darüber ergangenen Gesetzen nicht begründet, daß die Ab gabe von der stadtischen Behörde mit Unrecht eingeführt und diese daher zur Erstattung des erhobenen Betrages verpflichtet sei, nicht im Rechtswege, hees nur im Wege der Beschwerde bei den vorgesetzten Verwaltungs⸗Behörden geltend gemacht wer⸗ 111A““ 4““ Desgl., daß über die Gesetzmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit eines von der Landes⸗Polizei⸗Behörde angeord⸗ neten Brückenbaues der Rechtsweg nicht gestattet, ein Streit unter Privatparteien über die Verpflich⸗ 188 “ solchen Bau und über den Umfang dessel ben aber der richterlichen Entscheidung unter⸗ FHb “ b Desgl., daß gegen die Einforderung des Schulgeldes für den Unterricht an öffentlichen Schulen der Rechts⸗ weg eben so wie gegen die Einziehung öffentlicher Staat Sabgaben nur alsdann zulässig, wenn die Be⸗ freiung davon auf Grund eines Vertrages, eines Privilegiums oder der Verjährung behauptet wird, als ein solches Privilegium es aber nicht zu betrachten sei, wenn durch ein von der Kommunalbehörde Gö“ die Zahlung des Schulgeldes für Se wisse Klassen der Schule allgemein aufgehoben worden ift ..... ..“ ö114““ Vertrag zwischen dem Königreiche Preußen, dem Königreiche Hannover und dem Herzogthum Braunschweig über die Regulirung der Aller und Ohre. — kc*“ Bescheid. Beschäftigung und Anstellung jüdischer Lehrer an christlichen Privatschulen .... Bescheid. Verpflichtung der auf Kosten des Staats in Seminarien ausgebildeten Schulamts⸗ Kandidaten, drei Jahre lang in dem betreffenden Regierungsbezirke Lin öffentliches Schulamt zu bekleiden Erlaß Vertretung des landesherrlichen Patronats, resp. des Patronat⸗Baufonds in geistlichen und Schul⸗ Bausachen durch die Regierungs⸗Abtheilungen für das Kirchen⸗ und Schulwesenn Besuchs Ordnung für die Königlichen Museen.... “
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Große Kunst⸗Ausstellung im Königlichen Akademie⸗Gebäude zu Berlin von Werken lebender Künstler Bekanntm. Heranziehung der Inhaber gewerblicher Anlagen und der Arbeiter in letzteren zu Gemeinde⸗ A. Habje. Annahme der Zöglinge der Realschulen als Eivil⸗Supernumerarien bei den Provinzial⸗ Bekanntm. der Einwanderungs⸗Kommission an Auswanderer, welche in den Hafen Buenos⸗Ayres anlangen Bekanntm. wegen Aufhebung der Köhr⸗Ordnung vom 1. September 1835 für die Probinz Posen. Erlaß. Die von Ootations⸗Grundstücken der Pfarr⸗, Küster⸗ und Schul⸗Stellen zu entrichtenden Deich⸗ bettra“ 2 8 Erlaß. Ressort⸗Verhäͤltnisse in streitigen Schulbau⸗Sachen zund Beiträge der Gutsherren zu Schulbauten Bescheid, daß Kandidaten der Theologie, nach bestandener Prüfung pro licentia concionandi, nicht ohne Weiteres zur Leitung von Privatschulen, in welchen ein über den Lehrkreis der Elementar⸗Schulen hinausgehender Unterricht ertheilt wird, zugelassen wer den nn ... 116161*” Additional⸗Convention zu dem Handels⸗ und Schifffahrts⸗Vertrage vom 23. Juni 1845 zwischen den Staaten des Deutschen Zoll⸗ und Handelsvereins einer feits und Sardinien andererseiiese . Allerh. Erlaß. Aenderung der früher festgestellten Nichturngslinie für den Chausseebau von Berent bis zur Kreisgrenze bei Lank. -– 0I‧s ea“ Verordn. Regulirung der Aller und Ohre, so wie Erweiterung der Drömlings Corporationen.........
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