1860 / 9 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ondom, 9. 1 Nachmittags 3 Uhr. Consols 95 ½. 1 roz. Spanier 32 ½. 5proz. Russen 109 ½. 4 ⁄proz. Russen 9

Getreidem ar Gerste billiger, Hafer ruhig, Bohnen und Erbsen 1

73 7X.

Nach Her mit dem Dampfer -Amerika- eingetroffenen aus New-York vom 27. 28 M. waren Wechsel daselbst flau, Baum-

wolle und Weizen waren unverändert. Liverpool, 9. Januar, Mittags 12 Uhr. Baumwolle: 7000 Ballen Umsatz. abend unverändert. Paris, 9. Januar, Nachmittags Die Spekulanten waren unentschlossen.

3 Uhr.

Die 3 proz.

siel bis 68.40, hob sich, als sich das Gerücht verbreitete à di Taursigneis am Börsen-Eingange abgeschafft werden sollen, auf 68.60

und schloss in besserer Haltung zur Notiz.

Schluss-Course: 3proz. Rente 68.55. 4 ½proz. Rente 96.50. 3proz.

1proz. Spanier 32 ½¾. Oesterreichische

Spanier 42 ½¼. 1 Credit mobilier-Actien 762.

Actien 536. Aectien 566.

(Wolkk's Tel. Bu Mexikaner 22 ½.

kt. Weizen fest, fremder beschränkt, geringere

(Wolff’s Tel. Bur.) Preise gegen vergangenen Sonn-

(Wolff's Tel. Bur.)

Lombardische Eisenbahn-

r.) Königliche Schauspiell. Sardinier 84 ½13.. EE1 Miittwoch, 11. Januar. Im Opernhause. (9te ellung.) Flick und Flocks Abenteuer. Komisches Zauber⸗Ballet in 3 Alten und 6 Bildern, vam Königlichen Balletmeister P. Taglioni. Must vom Königlichen Hofkomponisten Hertel. Anfang 7 Uhr.

Mittel⸗Preise.

Im Schauspielhause. (10te Abonnements⸗Vorstellung) Philiy⸗ pine Welser. Historisches Schauspiel in 5 Akten, von Oscar Frei⸗ herrn von Redwitz. 1“

Schilling niedriger. Nachrickien

eröflnete zu 68.85, dass die

11“ 8

chauspielbause nne⸗ Lustspiel 5

Donnerstag, 12. Januar. Im ments⸗Vorstellung.) Der Ball zu Ellerbrunn. theilungen von C. Blum. Vorher: Der eim vAAA“4“ II1I1 Preise. ES“ .“

88 Im Opernhause. Keine Vorstellung

Staats-Eisenbahn-

Alnußer den, dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger kostenfrei beigefügten halbjährlichen chronologischen Uebersichten wird noch im Laufe dieses Monats ein Sachregister zu den im Staats⸗Anzeiger vom 1. Januar bis Ende Dezember 1859 enthaltenen

Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen

8 1“

herausgegeben werden.

Der Preis desselben ist, wie bisher, auf 5 Sgr. festgestellt. Bestellungen auf dieses Sachregister sowohl als auf die der früheren Jahrgän Anzeigers, Wilhelmsstraße Nr. 51, außerhalb jedoch nur die Postämter (ohne Preiserhöhung) entgegen.

[2164 Subhastations⸗Patent. 11 Das den Mühlenbesitzer Ferdinand und Auguste geb. Montau⸗Beyerschen Eheleuten ge:1: hörige Mühlengrundstück Bialken Nr. 31, be⸗

I6gs-h, ——n Dh

. und Wirths afts⸗ gebäuden, und 9

b) einer Wassermühle,

zusammen abgeschätzt auf 21,409 Thlr., soll vor

dem Kreisgerichtsrath Ulrich in termino Ta den 12. April 1860, Vormittags

inhv.

an ordentlicher Gerichtsstelle Schuldenhalber an an

den Meistbietenden verkauft werden. Taxe und

Hypothekenschein sind in unserer Registratur,

Bureau IV., einzusehen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ au thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruche bei Gericht zu melden.

Marienwerder, den 4. September 185909.

Königl. Kreisgericht, 1. Abtheilung.

7

[2623] Nothwendiger Verkauf. 25 Königliches Kreisgericht zu Elbing, 8 den 4. Nobember 1859. . Das unter der Gerichtsbarkeit des Königlichen Kreisgerichts zu Elbing auf der Höhe des Elbingschen Territoriums belegene freie Bürger⸗ ut Kl. Bieland, welches aus sechs Hufen und 25 Morgen culm. Land, theils Waldung, Säe⸗ und Wiesenland nebst Wohn⸗ und Wirthschafts⸗ Gebäuden besteht, und dessen Besitztitel auf den Namen des Friedrich Wilhelm Louis Krentzlin berichtigt ist, soll schuldenhalber im Wege der nothwendigen Subhastation in dem am 11. Juni 1860. auf ordentlicher Gerichtsstelle anberaumten Termine durch den Herrn Gerichts⸗Assessor Lehmann verkauft werden. Die auf 14,704 Thlr. 18 Sgr. ausgefallene Taxe so wie der eueste Hypotheken⸗Schein können in unserer Negistratur eingesehen werden. Besondere Be⸗ dingungen sind nicht gestellt. Zu dem Lici⸗ de tations⸗Termine werden hierdurch besonders an vorgeladen:; der Ulrich von Kahlden, die Henriette Jahnz und die Rosalie Jahnz. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Pr Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung ihre Befriebigung aus dem zu subhastirenden Grundstücke nachsuchen wollen, haben sich pot dem Subhastations⸗Gericht zu melden. 8

Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher richtsstelle meistbietend verkauft werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, ihren Anspruch bei uns anzumelden. Schubin, den 29. August 1859.

[2866]

1 8 Das dem Kaufmann Jakob Benjamin Rundt stehend aus gehörige, hierselbst sub Nr. 464 A. I. der Hy⸗ a) 14 Morgen 128 IRuthen und 7 Fuß potheken⸗Bezeichnung in der Brückstraße belegene

Wohnhaus, wozu zusammen avgeschätz

4 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur des III. Büreau'’s

am 23. Juni 1860, Vormittags von

Kreisgerichtsrath Heßner subhastirt werden. pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung

ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgericht an⸗ zumelden. 8

[21631 Nothwendiger Verkauf.

Das Mathaeus von Karlowski gehörige Rittergut Klein⸗Slupowo, bestehend aus 1453 Morgen 122 Quadratruthen Areal, und abgeschätzt auf

thekenschein einzusehenden Taxe, soll

[2150)]) Subhastations⸗Patent.

Der dem Gutsbesitzer Albert von Manteuffel gehörige, auf hiesiger Feldmark gelegene Land⸗ plan von 166 Morgen 68 ◻¶ Ruthen Preußisch, abgeschätzt auf 5050 Thlr., zufolge der in un⸗ serem Büreau einzusehenden Tape, soll

werden. werden aufgefordert, sich bei Vermeidung der

melden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗

aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben

Nothwendiger Verkauf. ch mit ihren Ansprüchen bei dem Gericht z Koönigl. Kreisgericht zu Elbing, melden. 8— den 3. Dezember 1859. HGHammerstein, den 8. September 1859. Koͤnigliche Kreis⸗Gerichts⸗Kommission.

8

müree [69] Bekanntmachung a6. Erhe⸗ Fisfaeglend: 1 des Termins zur Verhandlung und Beschluß⸗

fassung über den Akkord. (Formular 11 der Instr. vom 6. August 1855.)

In dem Konkurse uͤber das Vermögen des Handelsmanns Gumpel Hahn zu Rybnik ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf

den 24. Januar 1860, Vormittags

4141 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Sitzungs⸗ Zimmer unseres Geschäftslokales anberaumt worden.

Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle fest⸗ gestellten Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes

einzusehenden xe, soll

11 Uhr ab, ordentlicher Gerichtsstelle durch den Herrn

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ s den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben

.6. 4

im Schubiner Kreise belegene, dem zur Theilnahme an der Beschlußfassung uüͤber den Akkord berechtigen. Rybnik, den 5. Januar 1860. 1 Kgohnigliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.

6“

014 Thlr. 25 Sgr., zufolge der nebst Hypo⸗ am 2. April 1860,

[2933] In dem Konkurse über das Vermögen des ben Kaufmanns Franz Nohr zu Eisleben ist zur An⸗ meldung der Forderungen der Konkursgläubiger gliches Kreis⸗Gericht, 1860 einschließlich festgesetzt worden. Die AErste Abtheilung. Glaͤubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht 8 . angemeldet haben, werden aufgefordert, diesel⸗ ben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit

Frist angemeldeten Forderungen ist n 29. Märzk. J, Vormittags 10 Uhr, auf den 16. Februar 18650, orbentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt Vormittags 10 Uhr, Alle unbekannten Realprätendenten vor dem Kommissar, Herr Kreisrichter Günther, im großen Sitzungs saale Nr. 16 anberaumt, und äklusion spaͤtestens in diesem Termine zu werden zum Erscheinen in diesem Termine die Forderungen innerhalb einer der Fristen ange⸗ meldet haben.

hekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, ha

5917 jud. die

Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird,

noch eine zweite Frist bis zum 1. Februar

vom 23. November 1859 bis zum Ablauf der

sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre

ine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗

zufügen. Zeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnfitz hat, muß bei der umeldung seiner Forderung einen am hiefigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Herren Justiz⸗Räthe Eggert und Giseke und Herr Rechts⸗Anwalt Schuster zu Sachwaltern vor⸗ geschlagen. Zugleich wird bekannt gemacht, daß der bisherige einstweilige Verwalter Herr Justiz⸗ Rath Bindewald zum definitiven Verwalter be⸗ 1 les.n den 10. Dezember 1859. Königliches Kreisgericht. Der Kommissarius des Konkurses.

Proclam a.. ““ Alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft des am 25. Juni 1858 hieselbst verstorbenen vormaligen Kaufmanns Theodor Hintzmann als Gläubiger oder Erbberechtigte Ansprüche zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben in einem

der auf den 4. und 17. e und 3. März

jedesmal Vormittags 12 Uhr, in unserem Gerichtslokale anberaumten Termine vor dem

Deputirten unzumelden und zu bescheinigen, bei

Vermeidung der Präclusion. 1 b Greifswald, den 30. Dezember 1859. Koönigl. Kreisgericht, I. Abtheilung.

[2686] No. 5917 jud. Von dem K. K. Kreisgerichte Pilsen im König⸗

reiche Böhmen wird bekannt gemacht, daß über

Einschreiten des Hrn. Michael Frhrn. Dobrzensky von Dobrzenitz de präs. 6. November 1859 2Z. freiwillige öffentliche Feilbietung seiner Güter, u. z.: Der Herrschaft Lichtenstein mit Hundschitz und Radlowitz im Schäͤtzungswerthe zu 609,503 Fl. 4 der auf derselben be⸗ findlichen Industriall 6e““ werke Dampfmühle 33,473 des Spiritus⸗Appa⸗ rats 17,214 dann des Gutes Lippna Des‚le Tichodill.. JE ““ Zusammen daher 796,305 Fl. 53 Kr. C. M. in E. M. sammt den Steinkohlen⸗Zechen Sct. Wenzl I, II., III., IV., V., VI., VII., VIII., IX. und X. im Schätzungswerthe zu 6,482 Fl. C. M. und den Steinkohlen⸗Zechen 8 gute Hoffnung zu 14 668 Zusammen daher 21,150 Fl. C. M. bewilliget, und die Tagfahrt hiezu zum 28sten Feber 1860, um 8 Uhr Vormittags, bei diesem K. K. Kreisgerichte angeordnet worden sei. I. Der Gegenstand der Feilbietung sind: 1) die Herrschaft Lichtenstein mit Hund⸗ chitz und Radlowitz. 2) die Guͤter Lippna Theile Tichodill, 3) die Steinkohlenzechen: St. Wenzl und die gute Hoffnung, und 4) das Zugehör an Fundus instructus. d 1. die Herrschaft Lichtenstein mit Hund⸗ schitz und Radlowitz ist in dem nord⸗ östlichen Theile des Pilsener Kreises

beide und

des Köͤnigreichs Boͤhmen, 14 Meilen

von Prag und 2 Meilen von Pilsen gelegen, dieselbe wird am südwestlichen Theile von den Gütern Lippna und Tichodill begrenzt, ist in fünf Maiereien untergetheilt, und enthält an Grund⸗ stücken eine Area von ungefähr 7000 n. österreich. Metzen, ein bewohnbares Schloßgebäude (die in demselben vor⸗ handenen Möbeln und Einrichtungs⸗ stücke werden nicht mit verkauft), ein Bräuhaus auf den vollen Guß von 19 Faß, eine wohleingerichtete Dampfmühle mit vier Mahl⸗ und zwei Spitzgängen, eine große Ziegelei, einen Spiritus⸗ Apparat, eine nicht unbedeutende Wild⸗ bahn sammt Fasanerie und einen Park in Hundschitz. 8

1A164A“

Erste Abtheilung.

E

Der Schätzungswerth dieser Herr⸗ schaft sammt Zugehörungen wurde im ahre 1857 auf 6609,191 Fl. 13 Kr. C. M. gerichtlich erhoben. Die Güter Lippna beide Theile und Tichodill grenzen unmittelbar an die Herrschaft Lichtenstein und bilden mit dieser einen ungetrennten Grundstücke⸗ Complex, dieselben sind in zwei Maiereien untergetheilt, und enthalten an Grund⸗ stücken eine Area von ungefähr 2500. n. österr. Metzen.

Der Schätzungswerth dieser beiden Güter sammt Zugehörungen wurde im Jahre 1857 auf 136,114 Fl. 35 Kr. C. M. erhoben.

Die theils auf der Herrschaft Lichten⸗ stein, theils im Gebiete der Stadt Wscherau liegenden Steinkohlen⸗Zechen St. Wenzl von 10 Gruben⸗Maßen und die gute Hoffnung von 2 Gruben⸗ Maßen wurden im Jahre 1857 und zwar erstere auf 6482 Fl. C. M. und letztere auf 14,668 Fl. C. M., zusammen auf 21,150 Fl. C. M. gerichtlich ge⸗ schätzt, und sind im Abbaue. Als Beilaß an Viehstand und Wirth⸗ schaftsgeräͤthschaften wird all dasjenige mitverkauft, was am Licitationstage nach Ausweis der Naturalbücher vor⸗ handen sein wird. Von dem vorräthigen Getreide in Körnern und Geströh, und von dem vorfindgen Futter und Stroh wird nur dasjenige und so viel bei⸗ belassen, als zur Bestreitung der De⸗ putate und der künftigen Saat, dann zur Erhaltung des übergebenen Vieh⸗ standes nach dem ordentlichen Wirth⸗ schaftsbetriebe bis zur Fechsung des Jahres 1860 erforderlich sein wird. Der Ueberschuß aller Naturalien soll im mittleren Pilsener Marktpreise ab⸗ gelöset werden. Der vorhandene Erd⸗ äpfel⸗Vorrath wird um den nitt⸗ leren Pilsener Marktpreis nur gegen dem überlassen, daß der Ueber⸗ nehmer zur genauen Erfüllung des mit dem Geschäftsmanne Abraham Lederer aus Pilsen abgeschlossenen Spiritus⸗ Lieferungs⸗Vertrages verpflichtet sein soll; sollte der Erdäpfel⸗Vorrath und die Erfüllung dieses Spiritus⸗Lieferungs⸗ Vertrages nicht übernommen werden, so soll es dem Verkäufer frei und vor⸗ behalten sein, den Erdäpfelvorrath in der Lichtensteiner Spiritus⸗Brennerei zu verbrennen, 9 hiefür ein Entgeld aäAu entrichten zu haben.

II. Zum Ausrufe für diese Domainen und Bergwerke sammt Zugehör und Beilaß wird der Preis von 880,000 Fr. Oest. Whg. festge⸗ setzt, und es werden dieselben nur um oder über, aber nicht unter diesem Preise verkauft.

III. Da jede der zwei Domainen und Berg⸗ werken eine besondere grundbücherliche Einlage hat, so werden von dem erzielten Gesammtkauf⸗ preise Wtel als Kaufpreis der Herrschaft Lich⸗ tenstein mit Hundschitz und Radlowitz Metel als Kaufpreis der Guͤter Lippna und Tichodill Ptel als Kaufpreis für die Steinkoblenzeche St. Wenzl und Petel als Kaufpreis für die Steinkohlen⸗ zeche „die gute Hoffnung“ bei Vertheilung und Berechnung des Gesammtkaufpreises angenom⸗ men werden.

IV. Zum Kaufe wird Jedermann zugelassen, welcher nach dem Gesetze zu diesem Rechtsge⸗ schäfte befähigt und als zahlungsfähig bekannt ist.

Wer als Kauflustiger an der Versteigerung Theil nehmen will, der hat noch vor Beginn der Steigerung an die Licitations⸗Kommission 80,000 Fr. österr. Whg. entweder baar oder in kais. österr. Staatsschuld⸗Verschreibungen nach dem Wiener Börsencourse berechnet oder in Einlage⸗ bücheln der in Böhmen bestehenden Sparkassen als Vadium und als Caution zur Sicherstellung der genauen Erfüllung der Kaufbedingnisse zu erlegen.

Das Vadium des Käufers wird in die gericht⸗ liche Verwahrung gebracht und demselben erst nach pünktlicher Erfüllung der Kaufhbedingnisse, oder früher mit Einwilligung des Verkäufers, den übrigen Mitbietern aber sogleich nach ge⸗ schlossener Versteigerung, das von jedem derselben erlegte Vadium ausgefolgt werden.

V. Der Meistbot ist vom Kaufstage an mit

282

ährlichen 5 vom Hundert zu verzinsen. Auf Ab⸗ schlag des Meistbotes und * Zinsen hat bis zu deren Erschopfung der Ersteiger die sowohl auf der Herrschaft Lichtenstein sammt Hundschitz und Radlowitz allein, und auf dem Gute Lippna und Tichodill allein, so wie auch die auf diesen Domainen, so wie auch auf den im Köͤniggrätzer Kreise gelegenen Gütern des Verkäufers oder auf dem Prager Hause Nr. 60 IHI. simultan haf⸗ tenden Forderungen sammt Nebengebühren nach der Zuweisung des Verkäufers zu übernehmen, und die übernommenen Simultanhaftungen, in soweit dieselben fällig sind, sogleich, und die nicht fälligen nach unverweilt zu gebender Aufkün⸗ digung den betreffenden Gläubigern zu bezahlen und nicht nur auf den erkauften Domainen, son⸗ dern auch auf den andern Simultanhypotheken zur grundbücherlichen 8se zu bringen.

Den erübrigenden Kauspreisrest sammt Zinsen hat der Herr Käufer dem Herrn Verkäufer bin⸗ nen drei Monaten nach dem Kauftage baar zu berichtigen.

VI. Das Eigenthum mit den Nutzungen und Lasten der erstiegenen Domainen und Berg⸗ häese übergeht an den Käufer mit dem Kauf⸗

age.

VII. Die mit den auf diesen Domainen und bei diesen Bergwerken angestellten Beamten und Dienern bestehenden Verträge, so wie auch die auf denselben bestehenden Bestandverträge hat der Käufer zur Einhaltung und Erfüllung zu übernehmen.

VIII. Die Uebergabe der gekauften Domainen in den physischen Besitz des Käufers hat auf seine Kosten erst dann zu erfolgen, wenn der⸗ selbe sich gegen den Verkäufer ausgewiesen haben wird, daß er mit Einrechnung des erlegten Va⸗ diums den dritten Theil des Gesammtkaufpreises bezahlt hat.

IX. Die Uebergabe erfolgt auf Grund der Schätzungs⸗Urkunden vom 22. und 26. August 1857, und auf Grund der auf den Kauftag ab⸗ zuschließenden Wirthschafts⸗Naturalien⸗Inven⸗ tarien und Rechnungen.

Der Käufer hat nur auf dasjenige Anspruch, was diese Schätzungs⸗Urkunden, Inventarien und Rechnungen als Bestandtheil oder Beilast der gekauften Objekte ausweisen, und was demselben nach der Bestimmung des Bedingnisses I. ad. 4 mit zu überlassen ist. Eine weitere Gewähr oder Eviction wird dem Käufer nicht geleistet.

X. Binnen 14 Tagen nach dem Kauftage wird der Verkäufer durch seinen Rechtsanwalt dem Käufer die auf Grund dieser Bedingnisse die Li⸗ citations⸗Protokolle, und der landtäflichen und bergbücherlichen Extrakte entworfenen Kauf⸗ und Verkaufberträge zur Prüfung und Unterschrift vorlegen, welche letztere ohne erheblichen Grund

nicht berweigert werden darf.

XI. Das gesetzliche Licitationsprozent zum Armenfonde, die Kosten der Versteigerung, der Ausfertigung der Kauf⸗ und Verkaufsurkunden, der Gebühr von dem Kaufgeschäfte, hat der Herr Käufer allein zu tragen.

XII. Die landtäfliche und bergbücherliche Ein⸗ verleibung der Kauf⸗ und Verkauf⸗Verträge hat der Käufer binnen 14 Tagen nach deren Unter⸗- schrift zu veranlassen.

XIII. Sollte der Käufer auch nur eines die⸗ ser Bedingnisse, in welchem ihm eine Verpflich⸗ tung auferlezt wird, nicht gehörig erfüllen, so wird der Verkäufer berechtigt sein, diese Beding⸗ nisse auf Kosten des Käufers allenfalls durch Erhebung und Verwendung des Vadiums zur Erfüllung zu bringen, oder die Relicitation auf Gefahr und Kosten des Käufers bei einer einzi⸗ gen Tagfahrt auch unter dem Ausrufpreise pr. 880,000 Fr. öster. Whg. zu verlangen, wobei der frühere Käufer dem dermaligen Verkäufer für allen diesen erwachsenen Schaden nicht bloß 8 mit dem erlegten Vadium, sondern auch mit seinem sämmtlichen Vermögen zu haften hat. und wobei das Varium zunächst zur Deckung der Licitations⸗ und Relieitations⸗Kosten und des etwa erzielten geringeren Meistbotes zu dienen hat. Auf den bei der Relicitation erzielten Mehranbot hat der frühere Käufer keinen An⸗

ruch. 8 8 XIV. Weil die Feilbietung auf freiwilliges Ansuchen des Eigenthümers erfolget, so bleibt den auf den Gütern versicherten Glänbigern ihr Pfandrecht ohne Ruͤcksicht auf den Verkauspreis vorbehalten.

Hiezu werden Kauflustige Beisahze vorgeladen, daß die de ch 8⸗ Ur⸗

8

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