entsprechender Grundsteuer⸗Anlagen der
entbehren, ermittelt werden. Unab⸗ hängig von der beabsichtigten Hle an6 gen Besteuerung der Pro⸗ vinzen, ist demgemäß im §. des Gesetz⸗Entwurfs I. ange⸗ ordnet worden, daß für sämmtliche Gemeinden und selbststaͤn⸗ dige Gutsbezirke neue Grundsteuer⸗Rollen angefertigt werden sollen. Dazu bedarf es der Feststellung des Flächen⸗Inhalts und des Reinertrags der Grundstücke, wobei die eingehende Erörterung der maßgebenden Verbaͤltnisse jeder einzelnen Gemeinde sich als noth⸗ wendig ergiebt. Die sorgfältige Beachtung der Abweichungen, welche sich dabei rücksichtlich der verschiedenen Gemeinden innerhalb der ein⸗ zelnen Kreise und rücksichtlich der Kreise innerhalb der einzelnen Provinzen herausstellen, wird genügende Anhaltspunkte fuüͤr die Feststellung derjenigen Grundsätze an die Hand geben, nach denen die Ertrags⸗Abschätzungen ausgeführt werden muͤssen, um für die Ergebnisse derselben innerhalb der Provinzen die nöthige Ueber⸗ einstimmung zu erlangen und es wird sich demnächst, unter Be⸗ nutzung des auf diese Weise zu sammelnden reichhaltigen Mate⸗ rials, auch ein die Eigenthümlichkeiten der verschiedenen Landestheile angemessen berücksichtigendes Verfahren vorschreiben lassen, mittelst dessen unter Anwendung des allgemeinen Besteuerungssatzes die Provinzial⸗Kontingente möglichst gleichmäßig für alle Provinzen
festgestellt werden können.
Hiernach empfahl es sich über die Art und Weise, wie die Reinerträge der Grundstücke Behufs der neuen allgemeinen Besteue⸗ rung mit 8 vom Hundert ermittelt werden sollen, für jetzt noch keine gesetzliche Bestimmung zu treffen, dies vielmehr so lange auszusetzen, bis die Vorschriften im §. 9 des Gesetzentwurfs ausgefühit sein werden. Auf die baldige Herbeiführung dieses Zeitpunktes wird
das unausgesetzte Bestreben gerichtet bleiben müssen, aber dessen ungeachtet wird immerhin noch eine längere Zeit vergehen, ehe die endliche Ausgleichung der Grundsteuer ins Leben treten kann. So lange die jetzt bestehenden auffallenden Ungleichheiten in der Grund⸗ besteuerung der verschiedenen Provinzen fortbestehen zu lassen, er⸗ scheint mit dem Grundsatze der Gerechtigkeit unvereinbar; es war da⸗ ber darauf Bedacht zu nehmen, die Ungleichheiten wenigstens inso⸗ weit, als eine Ueberbuüͤrdung nach den vorliegenden Nachrichten unzwei⸗ felhaft vorhanden zu sein scheint, einstweilen und bis zur endlichen Ausführung des Schlußakts zu beseitigen. Nicht minder dringend ist es, die ungebührlich hohen Steuern, welche auf einzelnen Grund⸗ stüͤcken in den östlichen Provinzen zur Zeit lasten, sofort auf ein er⸗ trägliches Maß zurüͤckzuführen. Beides ist durch den §. 4 des Gesetzentwurfs zu I. in Uebereinstimmung mit der früheren Regie⸗ rungs⸗Vorlage und mit den Anträgen der Kommission des Abgeord⸗ naetenhauses in der Art vorgeschlagen, daß die Grundsteuer⸗ Haupt⸗Summe der beiden Provinzen Rheinland und Westfalen, so wie die Grundsteuer⸗Haupt⸗Summe jeder der beiden Provinzen Sachsen und Schlesien um 10 vom Hundert ihres bisherigen Betrages ermäßigt
bei dem Mangel erforderlichen Sicherheit
und daß in den sechs östlichen Provinzen die Grundsteuer aller Grund⸗
stücke, welche mit solcher zur Zeit uͤber den zehnten Theil des Rein⸗ ertrages hinaus belastet sind, bis auf das bezeichnete Maß herab⸗ gesetzt wird. Durch diese den Provinzen Rheinland, Westfalen, Sach⸗ 8 sen und Schlesien gewährten Erleichterungen werden dieselben, soviel aus den vorhandenen Nachrichten zu entnehmen ist, den vier andern Provinzen in der Grundbesteuerung noch nicht gleichgestellt, sie blei⸗ ben vielmehr immer noch höher als diese belastet. Es wird sich daher gegen den diesfälligen Vorschlag jetzt um so weniger ein be⸗ gründeter Einwand erheben lassen, überhaupt nur vorübergehender Natur sind und dieselben mit Ein⸗ führung der auf 8 vom Hundert des Reinertrages der Grundstücke neu festzustellenden Provinzial⸗Kontingente von selbst aufhören. Ebenso unbedenklich erscheint es, die übermäßige Belastung der be⸗ treffenden einzelnen Grundstuͤcke in den östlichen Provinzen auf dem vorgeschlagenen Wege ohne Verzug zu beseitigen.“ — In der Provinz Westfalen gilt unter Eheleuten ein drei⸗ aches Güͤterrecht: 1) Dotal⸗Recht, 2) Partikular⸗Gütergemeinschaft und 3) allgemeine Gütergemeinschaft. Das erste System erftreckt sich mit mehreren Ausnahmen über das Herzogthum Westaken, die Grafschaft Tecklenburg, die Grafschaft Hohen⸗Limburg, die Grafschaft Essen, Herrschaft Broich, Amt Styrum, die Dörfer Netterden, Huckarde und Dorstfeld, Speelberg, Borghaes und Steenwarth, das Fürstenthum Corvey, die abteiliche Freiheit in der Stadt Herford und das kurbhessische Dorf Herlinghausen im Gerichtsbezirk War⸗ burg, mit circa 190,000 Seelen. Das zweite gilt in den Graf⸗ schaften Recklinghausen und Werden, dem Fürstenthum Siegen, den Aemtern Neuenkirchen und Burbach (Freien⸗ und Hückegrund), in den Grafschaften Wittgenstein⸗Wittgenstein und Wittgenstein⸗Berle⸗ burg und dem Amte Olpe, mit circa 100,000 Seelen. Die all⸗ gemeine Gütergemeinschaft umfaßt alle übrigen Theile Westfalens mit etwa 1,400,000 Seelen. Diese Seelenzahl hat sich nach der neuesten Zählung zwar verändert, das generelle Verhältniß derselben in den verschiedenen Bezirken ist aber im Allgemeinen das frühere geblieben. Die Territorien, in denen diese verschiedenen Güterrechte gelten, bilden keine in sich abgeschlossene Komplexe, und
echa selbst in dem Territorial⸗Um ange hre obige Benennung
als die fraglichen Erleichterungen
andeutet, kein einheitliches Recht, indem einzelne, in den Ländern den Dotal⸗Rechts liegende Distrikte und Ortschaften, der Gütergemeinschaf andere in den Ländern der Gütergemeinschaft belegene Ortschaften und selbst einzelne Häuser dem Dotal⸗Recht unterworfen sind Das Dotal⸗Recht wird theils nach den Vorschriften des gemeina Rechts, theils nach dem Allgemeinen Landrecht geregelt; die Vor. schriften uüͤber die Guͤtergemeinschaft find aber in jedem einzelner Landestheile verschieden und meistens in allen wichtigen Frage kontrovers.
Dieser chaotische Zustand als den Gerichten seit langen Jahren Anlaß zu Klagen und An⸗ trägen auf gesetzliche Regelung desselben und Beratbungen des Provinzial⸗Landtages gegeben, aus denen Periode von 1856—57 den beiden Hausern des Landtages zur ver⸗ fassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegte „Entwurf des Gesetzes über das eheliche Guͤterrecht in der Provinz Westfalen“, hervon⸗ gegangen ist. Jener Entwurf beabsichtigte: 1) das System der al⸗ gemeinen Gutergemeinschaft als einheitliches Recht in die ganze Probin Westfalen und die zur Rheinprovinz gehörende Kreise Rees und Duis⸗ burg, namentlich auch in diejenigen Theile derselben einzuführen, in denen bisher Dotal⸗Recht und partikuläre Gütergemeinschaft gegolten hat, und 2) dasselbe auf Einsgemeinschaftliches Fundament, die Gütergemeinschaf des Landrechts zuruͤckzuführen. Die Berathung desselben im Herren⸗ bause wurde in der Sitzungs⸗Periode 1856 — 1857 beendet. Der Kommissions⸗Bericht vom 6. Februar 1857 erklärte sich mit den obigen Grundlagen des Gesetzes einverstanden; das Herrenhaus be⸗
schloß aber in der Sitzung vom 13. Februar 1857, mit einer geringen Maß
joritat: „das Gesetz auf die Landestheile der Provinz Westfalen und di Kreise Rees und Duisburg zu beschränken, in welchen bis dahin allgemeine eheliche Guͤtergemeinschaft gegolten habe.“ geordnetenhause ist der Gesetz⸗Entwurf damals nicht zur Beschluß⸗ nahme gekommen. letzteren vollstaändig berathen „das Gesetz, der Regierungs⸗Vorlage ganze Provinz Westfalen auszudehnen.“ zipielle Differenz hielt die Staatsregierung ab,
und sich dafür ausgesprochen: gemäß, auf die Diese prin⸗ den Geseß⸗
Entwurf in der folgenden Legislatur⸗Periode wieder vorzulegen.
Derselbe wurde indeß durch eine Immediat⸗ Vorstellung der west⸗ fäͤlischen Provinzialstände vom 23. Dezember 1858 von Neuem in
Anregung gebracht, und in derselben zugleich die Dringlichkeit der
Regelung der ehelichen Güterverhältnisse anerkannt. Deshalb fand fich die Staatsregierung veranlaßt, ungeachtet die oben erwähnte prinzipielle Kontroverse nicht beseitigt, vielmehr in der gedachten Immediat⸗Vorstellung vom I. und II. Stande Provinzial⸗Landtage von 1854 gestellte Antrag: — „die Landes⸗ theile, in welchen Dotal⸗Recht gilt, die Rittergüter und den ländlichen Grundbesiz und den bisher eximirt gewesenen Adel von der Unterwerfung unter das Recht der ehe⸗ lichen Gütergemeinschaft auszuschließen,“ wiederholt war, die legislativen Verhandlungen wieder aufzunehmen, und dem Landtage von 1858 einen darauf bezüglichen Gesetz⸗Entwurf fuͤr die ganze Provinz Westfalen und die Kreise Rees, Essen und Duisburg vorzulegen. Derselbe ist in der letzten Legislatur⸗Periode nicht zum Abschluß gediehen. Nur in dem Abgeordnetenhause bat die verfassungsmäßige Beschlußnahme stattgefunden, durch welche die Regierungs⸗Vorlage einige, die wesentlichen Bestimmungen des Gesetz⸗Entwurfs nicht berührende Abänderungen erlitten
und einen auf die früher geschlossenen Ehen bezüglichen Zusatz er⸗
halten hat. Mit Ausnahme des letzteren stimmt die Staats⸗Regie⸗ rung den vom Abgeordnetenhause getroffenen Modisicationen bei. Der jetzt vorgelegte Gesetz⸗Entwurf schließt sich deshalb an den in der letzten Legislatur⸗Periode aus den Beschluͤssen des Abgeordneten⸗ hauses hervorgegangenen Entwurf an, und unterscheidet sich von demselben nur durch zwei unwesentliche Veränderungen. 3
2
Cöln, 18. Januar. Die Post aus England ist ausgeblieben.
Oesterreich. Wien, 18. Januar. Se. Majestät der Kaiser hat Se. Majestät Wilbelm III., König der Niederlande, zum Obersten⸗Inhaber des 63. Se. Königliche Hoheit Karl Alexander, Großherzog von Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach, zum Obersten⸗Inhaber des 64. Allerhöchstihren Bruder Erzherzog Ludwig Viktor, zum Obersten⸗Inhaber des 65. — und Se. Kaiserliche Hoheit den Erzherzog Karl Salvator, zum Obersten⸗Inhaber des 77. Linien⸗Infanterie⸗ Regiments, dann den Feldmarschall⸗Lieutenant Moriz Freiherrn von Lederer, zum 2. Inhaber des 63., den Feldmarschall⸗Lieutenant Joseph Edlen von Berger, zum 2. JInhaber des 64., den Feldmarschall⸗ Lieutenant Ludwig Freiherrn von Kudriaffsky, zum 2. Ju⸗ haber des 65., und den Feldmarschall⸗Lieutenant Emil Kußevich von Szamobor, zum 2. JInhaber des 77. Linien⸗Infanterie⸗ Regiments ernannt. (Wien. Ztg.)
Schweiz. Bern, 16. Januar. Der Bundesrath hat von Seite der piemontesischen Regierung in Bezug auf den Antrag zum Loskauf der 24 Freiplaͤtze fuͤr katholische Schweizer am Kollegium
—
hat sowohl den Provinzialftände—
der in der Legislatur
Die Justiz⸗Kommission desselben hatte den
der frühere, auf den
Borromaͤum eine ablehnende Antwort erhalten. In seiner veace Sitzung hat der Nationalrath die Vereinbarung mit Oesterreich, be⸗ treffend die Schweizergrenze in Graubünden zwischen Münster und
Taufers, gut gebeißen. .
Ueber die Münzfrage, welche schon seit längerer Zeit die Kan⸗ tons⸗Regierungen, Bank⸗Institute und Fachmänner beschaͤftigt, ist nun die Botschaft des Bundesraths im Druck erschienen. Von
den Gutachten der hierüber Befragten sprechen sich 25 für unbe⸗
dingte Legitimirung der französischen Goldmünzen zum Nennwerthe aus; 13 halten zwar das definitive Festhalten am Silberfuße für unmöglich, rathen aber aus verschiedenen Gründen zu einstweiligem Zuwarten; drei Regierungen endlich wollen an der reinen Silber⸗ währung festhalten. 11““ “ 1
1 8— . “ “ Belgien. Brüssel, 17. Jo Die Kammer hat heute ihre Arbeiten wieder aufgenommen. Im Beginn der Sitzung, deren Verlauf für weitere Kreise kein Interesse darbot, legte der Minister des Innern den Bericht über die Untersuchung, welche in Betreff der Beschäftigung von Kindern in Fabriken und Ateliers angestellt worden, auf den Tisch des Hauses nieder. — Die hiesige „liberale Association“, jener bekannte Wähler⸗Klub, welcher in den
letzten Neuwahlen von der durch Herrn Orts repräsentirten alt⸗ liberalen Partei besiegt worden, hat gestern einen wichtigen Schritt zur Wiedervereinigung mit letzterer getban, indem sie mit geringer Majorität ihr Reglement nach der von den „Alten“ angestrebten
“ ö 1““
Weise verändert hat.
Frankreich. Paris, 17. Januar. Lord Cowley ist heute hier eingetroffen. — Lesseps ist am 10. d. M. von seinem Ausfluge nach Ober⸗Aegypten nach Alexandria zurückgekehrt.
Während die Seehandelsstädte, namentlich Cette und Bordeaux, über das kaiserliche Programm in freudigster Erregung sfind, geht in finsterer Geist durch die industriellen Etablissements. Um den⸗ elben zu bannen, hat der Kaiser zunäaͤchst die Hauptvertreter der Eisen⸗Industrie durch den Telegraphen hierher berufen, um unter seinem Vorsitze zu konferiren. 8 Die direkten Steuern haben im vorigen Jahre 473 Millionen (9 Millionen mehr, als im Vorjahre) eingebracht. — An den ,094,644,000 Fr., welche die indirekten Steuern im vorigen Jahre ingebracht haben, partizipiren die Hypotheken, Register⸗, Kanzlei⸗ c. ꝛc. Gebuͤhren mit 271,31 1,000, der Tabak mit 178,744,000 (5 ½ Million mehr als 1857), die Getränke mit 174,271,000 (21 ½ Mill. mehr als 1857), der Waaren⸗Einfuhrzoll mit 109,810,000 (5 ⅔ Mill. eniger als 1857, wenn auch 2 ½¼ Mill. mehr als 1858), der aus⸗ ändische Zucker mit 34,891,000 (5 Mill. mehr als 1857 und 12 Mill. mehr als 1858), Salz mit 8,723,000, der inländische Zucker mit 57,585,000 (16 Mill. mehr als 1857 und 6 Mill. weniger als 1858), Stempelsteuer 53 ½⅛ Mill., Getreide 1,227,000, Ausfuhrzoll 4,221,000, Schifffahrts⸗Zoll 4,351,000, Pulver 416,000 (1,838,000 weniger als 1857 und 597,000 weniger als 1858), Brieftaxe 56,498,000 (4 ½ Mill. mehr als 1857) ꝛc. — 18. Januar. Nach einem hier eingegangenen Telegramm us Rom sagt das „Giornale di Roma“ vom 17. d., daß der Papst den Katholiken, denen die Erhaltung des Kirchenstaats am Herzen liegt, mit Zurückweisung der Rathschläge des Kaisers Na⸗ poleon geantwortet habe.
Spanien. Nach Berichten aus Madrid vom 17. Januar Abends war die Division Rios, geschützt durch das Feuer des Ge⸗ schwaders, am Montag an den Ufern des Tetuan⸗Flusses ausge⸗ schifft worden. Die Artillerie der Forts hat das Feuer nicht er⸗ widert. 1
Italien. Aus Rom, 14. J meldet, daß am 13
8
8
wird telegraphisch ge⸗ Januar daselbst eine neue Depesche der fran⸗ zösischen Regierung an die römische Curie einlief. Am 14ten ward im Vatikan, in Folge der Veröffentlichung des Briefes vom Kaiser Napoleon im „Moniteur Universel“ vom 10. Januar, eine Kar⸗
anuar,
dinals⸗Versammlung abgehalten.
Graf Buol wurde vom Papste empfangen. Der belgische be⸗ vollmächtigte Minister am päpstlichen Hofe, Herr Carolus, hat seine Beglaubigungsschreiben überreicht. 1 1
Die amtliche „Gazzetta di Parma“ bringt eine Mittheilung der Regierung, worin die Angaben über die Verhaftung des Paters Felletti in Bologna berichtigt werden. Die Festnahme des Paters erfolgte nur auf Betrieb der Familie Mortara selbst, und die Fest⸗ haltung desselben in Haft wurde verfügt, weil der Pater nicht im Stande war, sich wegen der von zahlreichen Zeugenaussagen erhär⸗ teten Anklage auf Kindesraub zu rechtfertigen. Uebrigens wird, wie die amtliche „Gazzetta“ hinzufügt, der Pater mit den ihm zu⸗ stehenden Ruͤcksichten im Gefängnisse des Justizpalastes behandelt, wo er in Haft gehalten wird, bis die Voruntersuchung in der Mor⸗ taraschen Angelegenheit beendigt ist und der Prozeß seinen regel⸗ mäßigen Verlauf hat.
Der Gemeinderath von Piacenza hat die Regierung ersucht,
zu gestatten, daß die große Glocke der Festung, die 4500 Kilo⸗
Thlr. bez. u. Br., 48 ⅞ G., Januar - Februar 47 — 46 ¾ — 48 Thlr. bez.,
grammes wiegt, in gezogener Kanonen für die Festung verwandt zu werden.
von 1834 an, zu den F
Sr. Majestät vorgestellt zu werden.
die Stückgießerei geschickt werde, um zum Guß
Der sardinische Kriegs⸗Minister hat sämmtliche früher in öster⸗
reichischen Diensten gewesene Lombarden, die der Artillerie, dem
Pionier⸗ und dem Flotten⸗Corps angehörten, von der Altersklasse ahnen gerufen.
Griechenland. Athen, 7. Januar. Eine Deputation des Senats hat vorgestern die Ehre gehabt, Sr. Majestät dem König die Antwortsadresse auf die Thronrede zu überreichen. Se. Majestät nahm sie mit Wohlwollen entgegen. Das neue Prä⸗ sidium der Zweiten Kammer hat ebenfalls bereits die Ehre gehabt,
Schweden und Norwegen. Stockholm, 13. Januar. Die Reichsschuld⸗Abtheilung des Staats⸗Ausschuss s soll gestern den Beschluß gefaßt haben, dem Reichstage die Annahme der von der Regierung vorgeschlagenen Eisenbahn⸗Anlethe von 20 Mill. Thaler anzurathen.
— 14. Januar. Die Krönung des Königs wird am 3. Mai d. J. stattfinden. 8 8 Hamburg, Donnerstag, 19. Januar, Morgens. (Wolff's Tel. Bur.) In der gestern Abend stattgehabten Bürgerschafts⸗ Sitzung sind nach Antrag des Verfassungs⸗Ausschusses die Vor⸗ schläge des Senats mit überwiegender Majorität abgelehnt worden. Der Antrag der Mitglieder des Verfassungs⸗Ausschusses, Ober⸗ Gerichtsraths Knauth und Genossen, daß von Bürgerschaft die zufolge Raths⸗ und Bürgerschlusses vom 11. August „ausschließlich“ nach Maßgabe der Bundesnote vorzunehmende Revision in Be⸗ rathung genommen werden soll, wurde bei namentlicher Abstimmung mit 102 gegen 70 Stimmen angenommen.
Wien, Donnerstag, 19. Januar, Morgens. (Wolff's Tel. Bur.) Die heutige „Wiener Zeitung“ dementirt die von der „Times“ gebrachte Nachricht, daß Oesterreich auf eine Anfrage Englands in Betreff Italiens eine Erklärung abgegeben habe. Eine solche Erklärung könne nicht erfolgt sein, da gar keine An⸗ frage gestellt worden seirx. 4 8
Gestern Abend wurden im Privatverkehr Kredit⸗Act 201, 30, Nationale zu 79, 30 gehandelt.
Mad rid, Donnerstag, 19. Januar. (Wolff's Tel. Bur.) Die spanische Armee ist vor Tetuan angekommen und kampirt am Martinflusse. Einige Schüsse aus gezogenen Kanonen haben bin⸗ gereicht, den Feind, der in beträchtlichen Massen vorgerückt war, um eine Schlacht zu liefern, zu zerstreuen. Er hat sich nach dem Bermeja⸗Gebirge zurückgezogen.
zu
Statistische Mittheilungen.
Im Winterhalbjahr 1859— 1860 studiren auf der Universität Heidelberg: 1) Theologen, immatrikulirte und Seminaristen, 89, (59 Ba⸗ dener, 30 Nicht⸗Badener); 2) Juristen 245 (22 B., 223 N.⸗B.): 3) Me⸗ diziner, Chemiker und Pharmarzeuten 110 (46 B., 64 N.⸗B.); 4) Kame⸗ ralisten 31 (29 B., 2 N.⸗B.); 5) Philosophen und Philologen 73 (22 B., 51 N.⸗B.); Summe 548 (178 B., 370 N.⸗B.). Außerdem besuchen die akademischen Vorlesungen Personen reiferen Aliers 35 (15 B., 20 N.⸗B.); conditionirende Chirurgen und Pharmazeuten 27 (13 B., 14 N.⸗B.). Ge⸗ sammtzahl 610 (206 B., 404 N.⸗B.). (Karlsr. Ztg.)
Berliner Getreidebörse 8 vom 19. Januar. Weizen loco 55 — 69 Thlr. 3 Roggen loco 48 ¼ — 48 ½ Thlr. pr. 2000 pfd bez., Januar 48 ¾ — ½ — ½¼
8
Br. u. G., Februar-März 46 — 45 ¾ Thlr. bez., Frühjahr 45 ¾ — ½¼ — ½ Thlr. bez., 45 ½ Br., 45 ¼ G., Mai-Juni 45 ¾ — ½ Thlr. bez., Juni allein 46 ½¼ — 45 ⅞ Thlr. bez. I
Gerste, grosse und kleine 36 -42 Thlr.
Hafer loco 24 — 27 Thlr., Lieterung pr. Januar u. Jan.-Febr. 25 ½ Thlr. nominell, Frübjahr 25 ¾ Thlr. bez., Mai-Juni 25 ¾ Thlr. Br.
Küböl loce 10 83˖ꝗ Thlr. bez., 10 ⅝ Br., .nuar, Jannar - Februar u. Februar-März 10 ¾ Thlr. bez., Br. u. G., März-April 10 ⁄% Thlr. Br., 10 ½ G., April-Mar 11 Thlr. bez., Br. u. G, September-Oktober 11½ — 11 ⁄2³ Thlr. bez. B 1—
Leinsl loco 11 Thlr. Br., Lief. April-Mai 10 ⅓ Thlr. Br.
Spiritus loco ohne Fass 17 ½ — ½¼ Thlr. bez., Janunar und Januar- Februar 17 ½ — ½ Thlr. bez. u. Br., 17 ½ G., Februar-März 175⁄3 — ½ Thlr. bez. u. Br., 17 ¾ G., April-Mai 17 ¾ — ½ Thlr. bez. u. G., 17 ¾ Br., Mai- Juni 17 ⅞ Thlr. bez. u. Br., 17¾ G., Juni-Juli 18 ½˖ Thlr. Br., 18 ½ G., Juli-August 18 8˖ Thlr. Br., 18 ½1 G.
Welzen unverändert still. Roggen loco wie Termine bei sehr stil- lem Geschäft matt und etwas bil sber verkauft. Gekündigt 1000 Ctr. Rüböl bei sehr geringem Umsatz ohne Aenderung. Spiritus loco fest, Termine bei kleinem Geschäft matter. Gekündigt 30,000 Quart.