1860 / 24 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

iten, ntlich der Streitigkeiten wegen Pfand⸗ so ist das Post. Insinuations⸗Dokument allemal zu den Akten zu bringen. Sachlage der gothaische Landtag sich für die Unig 1 trag alte Schutzzöllner⸗Gelüste und S er. 1e bane be. R-=eben 25 find, d8ens n uns, die Polizei⸗Ver⸗ N Z innerhalb dreier Monate nach der Uebertretung eine Unter⸗ stimmt zeigen wird, wie dies früher der Fall war. . Z. den Kongreß eSen. und e- Berie ungen Enclen he zeg n. gwas waltungen unseres Departements in nachstehendem auf die genaue Befol⸗ suchung nicht eingeleitet, so ist die sonst verwirkte Strafe durch Verjäh. er 1 .““ 1 soweit es sich um die italienische Frage handle, sei in England vollkommen gung der Feldpolizei⸗Qrdnung vom 1. November 1847 (Gesetz⸗Sammlung rung ausgeschlossen. Eben so erlischt der Anspruch auf Pfandgeld, wenn 8 Fran furt a. M., 26. Januar. In der heutigen Bundes⸗ frei und ungebunden. Kein Engagement, kein Versprechen, keinerlei Bürg

eite 376) und der dazu ergangenen Instruction vom 1. Juli 1856 derselbe innerhalb dreier Monate nach der Uebertretung durch den Be⸗ tagssitzung erklärte sich Preußen in Bezug auf die Küstenbefestigung schaft irgend welcher Art bestehe. Was die zukünftige Politik Englands

(Amtsblatt Seite 296) hinzuweisen. schädigten Nicht bei der Polizei⸗Behörde angemeldet ist. (§. 46 a. a. O.) in ähnlichem Sinne, wie am 17. Dezember v. J. Die Bundes⸗ anbelange, so sei sie in der Thronrede mit genügender Klarheit als eine

I. Zunächst ist nach der Feldpolizei⸗Qrdnung vom 1. November VI. Ist endlich ein Gutsherr, der die ihm zustehende Polizeigerichts⸗ versammlung acceptirte im Sinne dieser Erkläruͤngen den Antrag Politik der Nichteinmischung bezeichnet. Mit Bebauern sehe er, wie sich

847 §§. 57 67 und §8. 68 ff., so wie der Instruction vom 1. Juli barkeit selbst berwaltet; oder seine Ehefrau, Kinder oder sonst eine zu seiner des Militair⸗Ausschusses. in England die Tendenz geltenh ee machen sachte din ehee eeas

856, Artikel 5 und 6, streng zu unterscheiden zwischen Familie gehöͤrende Person bei einer Pfandgeld⸗Streitsache als Beschädigter 8 der Souverainetät des Papstes zu einer religiösen Frage zu machen. A. deor Bestrafung der gegen die Vorschriften der Feld⸗ oder Gepfändeter betheiligt, so hat der Gutshrer sich üherhaupt jeher Baden. Karlsruhe, 24. Januar. Se. Königliche Hoheit Seine Auffassung sei ganz die entgegengeseßte, und die englische Regie⸗ polizei⸗Ordnung, resp. des Gesetzes bvom 13. April 1856 Entscheidung der Sache zu enthalten und dieselbe an den Landrath des der Großherzog hat heute Nachmittag den Königlich großbritanni⸗ rung hahe sich entschlossen, die Angelegenhrit als eine rein politische zu (Hesetz⸗Sammlung Seite 205) begangenen Contraven⸗ Kreises abzugeben. schen bevollmächtigten Minister, Hrn. Gordon, in feierlicher Audienz behandeln. Das Amendement Lord Grey's wurde hierauf verworfen Wir erwarten von den Polizei⸗Verwaltungen unseres Departements empfangen und aus dessen Händen das Schveiben Ibrer Maj . und die Adresse angenommen. 1

- g In kajestät In der Unterhaus⸗ Eee beantragte St. Aubhn bie e

. tionen und zwischen t 1 ruch andgeld und Kosten. die genaue Befolgung dieser bisher vielfa übersehenen Bestimmungen, ve 1— 8 B. dem Anspruche auf Pfandg g gung c der Königin von Großbritannien entgegengenommen, welches ihn in BAntworts⸗Adrefse, und Lorb Henley sekundirte. Disraeli erklärte, er

Ddie Bestrafung (ad A.) geschieht nach dem Gesetze vom 3. Januar nachdem wir durch obige Auseinandersetzung ihnen diese unerläßliche . 1849 und 1-8 vi- 2 Einführungs⸗Gesetzes zum Pflicht wesentlich erleichtert haben. 8 gedachter Eigenschaft am Greßherzoglichen Hofe beglaubigt. habe nicht die Absicht, mit einem Amendement hervorzutreten, doch müsse vom 14. April 1851, Artikel 6 der Instruction vom 1. Juli 1856, nicht Da die Strafbestimmungen der Feldpolizei⸗Ordnung vom 1. No⸗ 8 (Karlsr. 3.) er sich einige Bemerkungen über gewisse in der Thronrebe berührte wich⸗ mehr wie früher durch die Ortspolizei⸗Behörde, sondern durch den Polizei⸗ vember 1847 theils durch das neue Strafgesetzbuch vom 14. April 1851, Großbritannien und Irland. L. ondon, 25. Januar. tige Gegenstäͤnde erlauben. Die Aussicht auf eine Steigerung des Handels⸗ richter und nur da, wo die festzusetzende Strafe fünf Thaler Geldbuße oder theils durch das zu demselben ergangene Ergänzungs⸗Gesetz vom 14. April In der gestrigen Sitzung des Obderhauses beantragte Lord Fitz⸗ verkehrs mit Frankreich sei allerdings erfreulich, doch müsse er sich Aus⸗ drei Tage Gefängniß nicht überschreitet, auf Grund des Gesetzes vom 1856, F. 347 sub 10 (Gesetz⸗Sammlung S. 217), theils durch das Gesetz william die Antworts⸗ Adresse auf die Thronrede und Lord Truro se⸗ kunft über die Beschaffenheit des Handelsvertrages erbitten vorausgesetzt 14. Mai 1852 und des Reglements vom 30. September 1852 (zweite Bei⸗ vom 13. April 4856 (Gesetz⸗Sammlung S. 205) Abänderungen erfahren undirte ihm. Earl Grey sprach seine Freude darüber aus, daß Ihre daß derselbe auf das Prinzip der Gegenseitigkeit gegründet sei. Dieses lage zum 40. Stück des Amtsblatts) im Wege der vorläufigen Straf⸗ haben, so wird den Polizei⸗Behörden die in der Köͤniglichen Geheimen Majestaͤt im Stande gewesen sei, dem Parlamente einen so befriedigenden Prinzip sei in England für salsch Ferklärt worden, und was rankreich im festsetzung durch die Polizei⸗Behörde. 8 i. Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. Decker) erschienene amtliche Ausgabe der Feld⸗ Bericht über die auswärtigen Beziehungen und die inneren Zustände des Jabre 1861 thun wolle, lasse sich ohne irgend welchen Vertrag thun Das Pfandgeld (ad B.) dagegen vertritt nach §. 11 der Feldpolizei⸗ polizei⸗ Ordnung nebst Abänderungen und Ministerial⸗ Instruction vom Landes vorzulegen. Der auf die italkenischen Angelegendeiten bezüg⸗ Die auf Italien bezügliche Stello der Thronrede laute zweideutig, und Ordnung den dem Beschädigten zustehenden Schadenersatz, fließt nach §. 8 1. Juli 1856 dringend zur Anschaffung empfohlen. 8— liche Abschnitt und die darin verkündigte Politik gereichte ihm zur größten man koͤnne durchaus nicht ersehen, wie es mit den diplomatischen Be⸗ deshalb in das Vermögen des Beschädigten und ist daher Potsdam, den 20. Dezember 1859. Befriedigung. Jene Politik bemerkte er spreche es aus, daß die ziehungen Englands zu jenem Lande und zu rankreich stehe. Er 1) nach §. 56 1. c. immer nur auf den ausdrücklichen Antrag des britische Regierung sich nicht dazu verstehen werde, Italien im In⸗ begehre daher Aufklärung über das, was seit der Prorogation des Par⸗ Letzteren und 3 teresse anderer Laͤnder zu zerstückeln, sondern daß fie das Recht der laments vorgegangen sei und welche Engagements England seitdem ein⸗ 2) niemals durch eine vorläufige Strafberfügung oder ein Festsetzungs⸗ Italiener wahren werde, sich selbst ihre Regierung zu geben. Da⸗ gegegangen. Die vorige Regierung habe sich zum Prinzip der Nicht⸗ Mandat, sondern allemal nach Vorschrift derfera 8 1X“ durch köͤnne ein mächtiger und freier Staat in Italien erstehen, der Intervention bekannt, das Unterhaus habe dieser Politik seine herzliche nach Anhörung des Verklagten, Aufnahme des Beweises und An⸗ geeignet sei, das allgemeine Wohl Europa's und auch das Wohl Eng⸗ Zustimmung gegeben, und wenn die jetzige Regierung davon abweiche, so stellung des Suͤhneversuchs von der Ortspolizei⸗Behörde durch ein ö“ lands zu foͤrdern. Nicht eben so beifäͤllig aber könne er sich über den musse sie sehr wichtige Gründe dazu haben. Er wünsche deshalb zu er⸗ foöͤrmliches Resolut auszusprechen, und 1 1 Theil der Königlichen Rede aussprechen, welcher den Handelsvertrag fahren, weshalb, wie er aus auswaͤrtiger Quelle vernommen, Lord Joh 3) der Anspruch darauf deshalb abgesondert von dem möglicherweise Preußen. Berlin, 27. Januar. Von der vierten zwischen England und Frankreich betreffe. Kein Mensch könne sehnlicher Russell im vorigen August der französischen Negierung Vorschlaͤge gemach nebenher eingeleiteten polizeilichen Strafverfahren in besonderen Kommission des Herrenhauses ist der Bericht über den als er wuünschen, daß der Handels verkehr zwischen den beiden Läͤndern habe, welche auf Abschluß eines besonderen Abkommens zur Er⸗ Akten zu verhandeln; auch kann 11: rfahren Gesetzentwurf, betreffend das eheliche Güterrecht in der sich steigern moͤge; doch furchte er, daß das Expertment, welches zu e n4 der iraltenischen Angelegenheiten abzielten. Es b 4) dem Pfandgelde niemals, wie den m polizeilichen Strafverfahren Provin Westfalen und in den Kreisen Rees Essen und machen man im Begriffe stehe, sich als ein Rücksa ritt in der englischen scheine auf ein Schutz⸗ und Trutzbündniß zwischen Frankreich und Eng verhängten Geldstrafen, eine Gefängnißstrafe substituirt werden, son⸗ Huisb 16 verql . .. NI. 1.. 120) erftattet Finanzpolitik erweisen werde. Im jetzigen Augenblicke, wo die Finanz. land abgesehen gewesen zu sein, laut dessen jede Interbention einer dern ist es lediglich Sache des Beschädigten, wegen Beitreibung des ö1““ 81 e. 686— Sg 7hn b. die erforbert. lage dem Lande und der Regierung voraussichtlich einige Verlegenheit fremden Macht in Italien zum Casus belli gemacht werden sollte ihm zuerkannten Pfandgeldes die Vollstreckung der Execution in das In demselben wird bemerkt, daß der zesetzentwurf order iche bereiten werde, müsse er sich gegen die Ermäßigung der Zoͤlle auf Was sei der Zweck des Kongresses, der, wenn England ihn beschicke, zu Vermögen des Verklagten auf Grund der ergangenen Entscheidung Eingangsformel vermissen lasse, und daß die Kommission der An⸗ franzoͤsische Erzeugnisse aussprechen, die zu dem Zwecke eintreren solle, den unangenehmsten Verlegenheiten führen könne? Der Schluß, zu dem 1 bei der Polizeibehörde nachzusuchen. sicht sei, daß dieselbe in folgender Fassung beizufügen sein dürfte: einen Handelsvertrag mit Frankreich zu Stande zu bringen. Was er gelangt sei, bestehe darin, daß es um so besser mit England stehen 5) Behauptet der Gepfändete ein Recht zu der von ihm vorgenomme⸗ „Im Namen Seiner Majestäͤt des Königs. Wir Wilhelm, China betreffe, so könne er gleichfalls den Worten der Thronrede werde, je weniger es sich in die italienischen Angelegenheiten einmische. nen Handlung zu haben, und bestreitet er aus diesem Grunde von Gottes Gnaden, Prinz von Preußen, Regent ꝛc. ꝛc. ver⸗ nicht zustimmen, da er der Ansicht sei, daß, ehe man eine Expedition Die Zustände eines Landes zu ordnen, das sich in der gegenwaärtigen die Rechtmäßigkeit der Pfändung und die Forderung auf Pfand⸗ ordnen, nach Anhörung des Provinzial⸗Landtages der Provinz ausrüstete, die Frage dem Parlamente hätte vorgelegt werden müssen, um Lage Italiens befinde, liege v von Höfen, Kabinetten geld, so ist die Sache an das betreffende Kreisgericht oder dessen Westfalen so wie der zu einem Convente vereinigt gewesenen unnütze Ausgaben und einen unweisen und blutigen Krieg zu vermeiden. und Kongressen. Die Lösung köͤnne nur durch den Willen des Volkes er⸗ Gerichts⸗Kommission zur weiteren Veranlassung im Civilverfahren Kr lsstände der Kreife Neos und, sshar der Zustimmung dg Er bezweifelte ferner, os man das Recht dazu gehabt habe, den Weg den folgen, wenngleich England viel Gutes dadurch zu bewirken vermöge, abzugeben. (§. 58, 1 1. c.) 8 dg. 9, 3 folat: Sonst] Peiho hinauf sich mit Gewalt zu bahnen, und ob ein Krieg mit EChina daßz es die Grundsätze einer verständigen und richtigen Politik aufstelle. 6) dasselbe geschieht, wenn der Beschädigte sich mit dem Pfandgelde beiden Häuser des Landtags der Monarchte, was folgt: Sor 1 überhaupt den englischen Handels⸗Interessen frommen werde Wie die Lord Palmerston wendet sich zunächst gegen die Bemerkungen des nicht begnügen will und außer demselben oder an dessen Stelle den trägt die Kommission ihrem Gutachten entsprechend, darauf an: Sachen jetzt einmal ständen, sei der Krieg beinahe unvermeidlich, da man Vorredners in Bezug auf den Handelsvertrag. Wenn es auch, bemerkt Ersatz des ihm verursachten Schadens beansprucht. (§. 58, 2 1,. c.) „das Herrenhaus wolle dem Gesetz⸗Entwurfe in der von der König⸗ sich nicht wohl füglich zurückziehen könne. Es fei ihm bloß darum zu er, im Allgemeinen nicht wünschenswerth set, daß England sich in Con⸗ ) Doch muß auch in den Fällen 5 und 6 die Ortepolizei⸗Behörde auf lichen Staats⸗Regierung vorgelegten Fassung, unter Bestimmung thun, daß das, was jetzt geschehen sei, nicht als Präcedenzfall benutzt ventionen einlasse, bei welchen es sich um den Tarif handle, Verlangen des Beschädigten, um Verdunkelungen zu verhüten, nach des Eintrittes der Kraft des Gesetzes auf den 1. Januar 1861 werde, und desbalb beantrage er, der auf die chinesischen Angelegenheiten so sei es England doch durch eigenthümliche Umstände un⸗

§§. 63 und 64 a. a. O. ungesäumt noch vor Abgabe der Sache an und unter Beifügung der obigen Eingangs⸗Formel, die verfassungs⸗ bezüglichen Stelle der Adresse ein Amendement einzuverleiben, welches möglich gemacht worden, von der franzöfischen Regierung auf 8 den so eben von ihm ausgesprochenen Ansichten Ausdruck verleihe. Der V einem anderen Wege, als auf dem einer Convention, eine Bürgschaft für

das Gericht die Abschätzung des entstandenen Schadens mit Zu⸗ mäßige Zustimmung ertheilen.“ ande ziehung der Dorfgerichte oder vereideter Sachverständigen und unter 3 28 ““ herzog von Newcastle wandte sich gegen das, was Earl Grey gegen ein zukünftiges Abkommen zu erlangen. Ob die von der englischen Re⸗ Vorladung der Parteien vornehmen. 1 Cöln, 26. Januar. Die Post aus England ist ausgeblieben. den Handelsvertrag vorgebracht hatte. Was China angehe, so könne gierung mit der französischen bereinbarten Stipulationen in Kraft treten

II. Ueber das den Parteien zustehende Rechtsmittel ist am 8- vernünftiger Weise von einem jetzt stattfindenden oder bevorstehenden Aus⸗ würden, hange von der Genehmigung des Parlaments ab⸗ Einen an⸗ Schlusse des Absoluts folgende Belehrung aufzunehmen, und zwar: Saächsen. Dresden, 26. Januar. Die Kommission zur bruche von Feindseligkeiten nicht die Rede sein. In Wahrheit habe deren Punkt anbelangend, müsse er zwar dagegen protestiren, daß es eine 1) wenn der Betrag, uͤber den entschieden ist, nicht mehr als 10 Thlr. Berathung des Civilgesetzbuchs ist am 24. d. M. unter dem Vor⸗ England seit zwei Jahren nicht mit China in Frieden gelebt. Zwar habe Obliegenheit der Regierung sei, Fragen zu beantworten, die sich auf beträgt, durch folgenden wörtlichen Zusatz: sitze des Wirkl. Geh. Rathes und Praäͤsidenten des Ober⸗Appellations⸗ man die Grundzüge eines Vertrages aufgesetzt; doch sei dieser Vertrag anonyme Telegramme stützten, doch könne er erklären, daß an dem Ge⸗ Gegen diese Entscheidung ist der Rekurs an die vorgesetzte Re⸗ gerichts Dr. v. Langenn und unter abermaliger Betheiligung der noch nicht ratifizirt worden, und vor der Ratification könne von einem rede von einer Italien betreffenden Spezial⸗Uebereinkunft zwischen Eng⸗ gierung zulässig, jedoch muß derselbe binnen zehn Tagen nach aug den tbüringischen Staaten hierzu entsendeten Mitglieder wie⸗ eigentlichen Friedensschlusse nicht die Rede sein. Der Marquis von Nor⸗ land und Frankreich kein wahres Wert sei und daß die englische geschehener Verkündigung bei der Orts⸗Polizeibehörde oder un⸗ derum zusammengetreten und hat den letzten Theil ihrer Arbeit manby besprach die italienische Frage. Von einer gewaltsamen Wieder⸗ Regierung sich allen fremden Regierungen gegenüber in der ita⸗ mittelbar dei der Königlichen Regierung eingelegt werden; b z Nach 98G endigung dieses letzten Abschnitts wird nur einsetzung der früheren mittel⸗italienischen Herrscher will er nichts wissen; lienischen Frage von jeder Verbindlichkeit freigehalten habe. Der

2) wenn der Betrag, üͤber den entschieden ist, 10 Thlr. übersteigt, durch egonnen. ach 8 gung 8 Entwurfs stattfinden, mit welcher doch gab er zu erkennen, daß das italienische Volk, wenn man es nicht Grundsatz, an welchem die englische Regierung festhalte und von dem sie noch eine allgemeine Lesung des Entwurfs stattfin en, mit welche an dem freien Ausdrucke seiner Meinung behindere, sich für eine Wieder⸗ ihre Betheiligung an einem Kongresse abhängig mache, sei der, daß man

folgenden wöͤrtlichen Zusatz: 8 b 8 Den Parteien steht die Wahl frei, gegen die ergangene Ent⸗ die Arbeit ihren Abschluß findet. (Dr. J.) einsetzung aussprechen werde. Wolle man auf der einen Seite keine es dem italienischen Volke überlassen müsse, seine Angelegenheiten selbst zu ordnen. Auch habe die Regierung Sorge dafür getragen, daß diese ihre

eidung innerhalb zehn Tagen nach geschehener Verkündigung 5 r b 8 j Gewalt ge atten, so dürfe man ihr auch auf der anderen Seite 8 Rekurs 1en, vorgesetzte Regierung bei dieser selbst oder bei R 1.ae- 9 909 neca Tieeensbatzen ennnee d atesne senen Eesefte nsen . sprach sich entschieden Ansicht offenkundig werde. Es würde unpolitisch von Seiten Englands der Ortspolizei⸗Behörde einzulegen oder binnen gleicher Frist auf egierungsblattes en che gr 4 Großhe gth 8 S ch n.⸗ W üimaet. gegen jede fremde Interbention in Italien aus und mahnte in gewesen sein, wenn es sich geweigert hätte, den Kongreß zu beschicken. gerichtliche Erörterung und Entscheidung der Sache anzutragen; gemeinschaft zwischen⸗ em Gro 96 rzog b u achsen⸗We⸗ 8 Anbetracht der ungewissen Lage dazu, die Rüstungen so energisch Doch seien der englischen Regierung die Hände durch keine Uebereinkunft ürstenthümern Schwarzburg⸗Rudolstadt un fortzusetzen, daß kein Invasions⸗Gedanke aufkommen könne. Lord Dersby gebunden, und sie habe sich über das Prinzip, dem gemäß sie zu handeln

hat eine Partei den Rekurs einmal eingelegt, so kann sie die ge- Eisenach und den Fü⸗ darzb. richtliche Erörterung und Entscheidung nicht mehr fordern. Schwarzburg⸗ Sonders hausen betreffend,“ wie solche durch einen rügte, daß die Thronrede mancher wichtigen Gegenstände gar keine Er⸗ entschlossen sei, frei und offen ausgesprochen. Ihre Politik sei sich stets neuen Vertrag zwischen gedachten Regierungen behufs Erneuerung wähnung thue. In Bezug auf Indien spendet er der von dem General⸗ gleich geblieben, und niemals sei das Ministerium von dem Grundsatze abgewichen, daß es fremden Höfen nicht gezieme, sich in die italienischen

Diese Belehrung ad 1 oder 2 darf in dem Resolut der Polizei⸗Be⸗ 1 hörde niemals fehlen. und bezüglich Abänderung des zwischen denselben über die Bildung Gouverneur, Viscount Canning, befolgten Politik reiches Lob. Blos im ““ III. Aus den Akten muß der Tag der Verkündigung des Resoluts eines gemeinschaftlichen Appellationsgerichts und zweier gemein⸗ orübergehen, wie er sagt, berührt er den englisch⸗französischen Handels. Angelegenheiten einzumischen. Die Adrefse wird hierauf angenommen.⸗ . 9 den chinesischen Krieg, den Kongreß und die Sonder⸗Unterhand⸗ Frankreich. Paris, 25. Januar. Der (telegraphisch be⸗

8 2 8 . 2 2 4 4 8 5 4 *8 8 9 V an jede der beiden Parteien mit Bestimmtheit ersichtlich sein. Zu diesem schaftlichen Kreisgerichte abgeschlossenen Vertrages von 1850 fest⸗ Dem Handels⸗Vertrage kann er seinen Beifall durchaus nicht V its ldete) Bericht des Fi Minist M den gen. 9 en b reits gemeldete) Bericht des Finanz⸗Ministers agne an

Behuf ist das Resolut von der Polizeiverwaltung den Parteien in der gestellt worden ist

desigrsafrrt g- .“X“ Coburg, 25. Januar säben und eben so wenig der in Ehina befolgten Politik. Entweder Kaiser über die allgemeinen Resaltate der Finanz Verwaltung theilt Kann die Publication an eine oder die andere Partei nicht mündlich *[Sg . . 5 4 in⸗ das Necht ge abt, die Engländer anzugreifen, oder man sei im rie⸗ erfolgen, weil dieselbe nicht anwesend ist, so ist der ausgebliebenen Partei der 1e e be. den 89 cheh⸗ gewesen, 18 . Päifen die egif⸗ Ausfertigung des Resoluts im Wege der Insinuation durch den Amts⸗ erufen hcee. 1 8 8g 1 6 St vFegs 88 b bfic tigen nicht das Recht gehabt, die Fahrt den Peiho hinauf zu erzwingen. In 1 BI““ 2 oder Gemeinbeboten zuzustellen. Dem infinnirenden Boten ist ein mit dem Halbjahres zu Ende, und es soll die S Latsregierung beabsich LUoch eer italienischen Froge habe das Ministerium die Neutralität Englands publik (1848 1851) ein Desizit von 359 371,063 Fr. übernommen sub 4 des Aktenbogens in polizeilichen Strafsachen gleichlautendes Schema die früher gescheiterten Verhandlungen über die Unionsfrage noch sclecht gewahrt. Wenn es zu einem Kongresse käme, so würde Englond worden; 1852 machte 25,759,014, ferner 1853: 23,148,547 und Gweite Beilage zum 40sten Stück des Amtsblatts pro 1852, Seite 8) mit⸗ einmal aufzunehmen. Die Stimmung bezüglich der Union dürfte vohl daran thun, sich nicht bei einem solchen zu betheiligen. Sollte es 1854 (durch den Krieg im Orient) 186,033,322 Fr. Defizit, so daß zugeben, welches von ihm demnächst ausgefuüllt allemal zu den Akten neuerdings bei den Gegnern einen merklichen Umschwung erlitten aber trotzdem nöthig befunden werden, daß es einen Kongreß beschicke, am Ende 1854 das Gesammt⸗Defihit 886,854,949 Fr. betrug. Seitdem zurückzugeben ist und in den letzteren nie fehlen darf. 8 1 haben, da der Umstand, daß jetzt das Herzogthum Coburg die auf protestire er gegen jeden Kongreß, welcher England zu aktivem Ein⸗ hat kein Jahr weiter ein Defizit gemacht, im Gegentheil hat 1855 V. In gleicher Art erfolgt die Zufertigung des Resoluts an eine seinen Theil fallenden Zinsen der Actionaire der Werrabahn allein hreiten verpflichte oder dazu, daß es sich die von der Mehrheit der ver- b. 394 Meilh 81856 von 112 Mill und 1857

in dem Bezirk einer benachbarten Polizeibehörde wohnende Partei durch trage ß, waͤhrend bei der Union mit Gotha nur drei Zehntel sammelten Mächte aufgestellte Politik gefallen lasse. Die Regierung einen Ue erschuß von 3 Nill., 29 Mill. und 11,2. Requisition der auswärtigen Polizeiherwaltung, welche letztere der requi⸗ 888 ven beck wesen wären, auch die finanziellen Vor⸗ nüsse vollkommen darüber im Klaren sein, zu welchem Zwecke sie von 39 Mill. ergeben, und find vom Gesammt⸗Desizit 226 Mill. rirenden Behörde allemal das von ihr aufzunehmende Publications⸗Pro⸗ von Coburg zu decken 5 48 s helste Licht ün” t. Eine an. Kongreß beschicke, und wie weit sie sich durch die Be⸗ gedeckt worden, so daß dasselbe gegenwärtig nur noch 660 Mill. tokoll ober das von dem Boten ausgefüllte Behändigungs⸗Schema als theile einer solchen Vereinigung ins hellste Licht geste 1- Iee chlüsse desselben gebunden erachten wolle. Der Earl von Gran⸗ beträͤgt, das Kaiserreich also bis jetzt nur 9 Mill. Desizit gemacht Aktenbelag zuruückzureichen hat. Erfolgt die Insinuation durch die Post, andere Frage dürfte die sein, ob bei der nunmehr ganz veränderten nülen erblickt in ber Opposition Lord Derby's gegen den Handels⸗Ver⸗ hat. Die schwebende Schuld ist seit 1855 nicht gewachsen; sie droht 8 d

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Zeit ist beträchtlich vermindert worden. Aus der Zeit vor 1848 war ein Drfizit von 292,543,003 Fr., aus den Jahren der Re⸗

Durch Ministerial⸗Ausschreiben ist sei man im Kriege mit China gewesen, und dann hätten die wee Folgendes mit: Der Rückstand aus den Defizits der früheren 1

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