1860 / 27 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

EEö111X“ EEI11“ 8 9 v11“ Regierung des Königs vorbereitete und zum Theil schon erfolgte Epoche machende Geistesentwicklung und Veredlung der Sprache in Deutschland als nicht ohne inneren Zusammenhang dastehend hin⸗ wies, deren neuester Glanzpunkt Alexander von Humboldt's ernstes Ringen und großes Schaffen im Realen in Verbindung mit höchster Anmuth der sprachlichen Darstellung sei. Es erneure sich somit die Vorstellung des aus der Asche des altern⸗ den periodisch neu erstehenden Phönix. Darauf wurde besonders Schillers in den Briefen an Körner hinterlassener mit Ernst speziell durchdachter Entwurf zu einer die Iliade Homers zeitgemäß überragenden Fridericiade, als ein Friedrich II. Andenken besonders erleuchtendes Urtheil eines von Zeitgenossen und Nach⸗ kommen hochgefeierten, hochbefähigten Mannes bezeichnet. Darüber, ob die Geiftesthätigkeiten der Menschen überhaupt, da sie als Blü⸗ then und Resultat des sich entwickelnden und reifenden Organis⸗ mus erscheinen, auch dann nur als Modalitäten der im Organis⸗ mus wirkenden allgemeinen phyfikalischen Naturkräfte anzu⸗ sehen sfind, wurden im Vorübergehen, durch Vergleichung der zunächst liegenden Elektrizität, einige Betrachtungen angeknüpft und darauf unter anderm hingewiesen, wie elektrisches Leuchten, Fun⸗ keln und Blitzen fundamentale Verschiedenbeit vom geistigen Leuchten, Funkeln und Blitzen unzweifelhaft zu erkennen gebe, wie die elektrischen, leuchtenden Wasser⸗ und Luft⸗ Thiere, von denen die mikroskopisch kleinsten das größte wun⸗ derbare Meeresblitzen veranlassen, wahrscheinlich zwar sämmt⸗ lich elektrisch hochgespannte, aber nicht dem Menschengeiste am nächsten verwandte Verhältnisse sind und wie stark elektrische Men⸗ schen, deren es viele giebt, niemals einen geistigen Vorzug gezeigt haben. Aus dem geist⸗ und wahrheitsvollen Auge und Worte des Kindes, des zarten Weibes und aus dem ernsten geisti⸗ gen Ringen eines nach Erkenntniß und Energie erst stre⸗ benden Jünglings blitze mehr und tiefer eindringlicher Geist, als aus der trotzig sophistischen Redekunst und dem kraͤftig gehobe⸗ nen Worte und Schwerte des mit großer Energie begabten Charakter⸗ Mannes. Daß die gesammte Elektrizitätsmasse der Erde oder des Weltraumes sich vermehre oder vermindere, davon haben wir keine Anzeige, daß aber der Menschengeist, allein von allen organischen Geistern, mit der Vermehrung der Generationen, durch Addition in denselben wächst, ist das offene Resultat der Kulturgeschichte. So erscheine denn das Geistesleben nicht als eine Modalität der Elek⸗ trizität, vielmehr als eine, davon fundamental verschiedene, höhere Potenz des menschlichen Lebens. Am Schluß wurde der fort⸗ dauernden Krankheit des geliebten Königs und Herrn mit theil⸗ nehmendem Wunsche zu dauernder Besserung gedacht und der freu⸗ dig angeregte Blick dann bis in die ferne Zukunft geleitet, welche der am folgenden Tage glücklich erreichte erste Jahrestag des jungen Regenten⸗Enkels eröffnet, wobei Gluüͤck und Heil dem Königlichen Hause zugerufen wurde. 8

Rücksichtlich der dann vorzutragenden Personal⸗Veränderungen in der Akademie mußte bemerkt werden, daß niemals, so weit es sich uͤbersehen lasse, so viele und so hohe Verluste im Kreise der Akademie im Jahres⸗Chklus zu beklagen gewesen, als im verflossenen. Es sind 5 ordentliche Mitglieder durch den Tod geschieden: Herr Alexander von Humboldt am 6. Mai, Herr Dieterici am 30. Juli, Herr Carl Ritter am 28. September, Herr Wil⸗ helm Grimm am 16 Dezember. Das ausvärtige ordentliche Mitglied Herr Dirichlet starb am 5. Mai in Göttingen. Das Ehrenmitglied Herr William Martin Leake starb zu London im Januar 1860. Von Korrespondenten der phyfikalisch⸗-mathema⸗ tischen Klasse starben Herr Gergonne in Montpellier am 4. April, Herr Hausmann in Göttingen am 26. Dezember, Herr Poinsot n Paris am 5. Dezember. Von den Korrespondenten der philo⸗ sophisch⸗historischen Klasse starben Herr Lenormant in Paris 1859, Herr Prescot in Boston am 28. Januar 1859, Herr Roß in Halle am 6. August 1859.

„Die Akademie hat sich in folgenden Mitgliedern ergänzt und verändert. In der physikalisch⸗ mathematischen Klasse durch das neugewählte ordentliche Mitglied Herrn Carl Reichert, und durch Herrn Carl Heinrich Weber, bisherigen Korrespondenten, welcher als auswärtiges ordentliches Mitglied gewählt und Aller⸗ höchst bestätigt wurde. Zu Korrespondenten der physikalisch⸗mathe⸗ matischen Klasse sind die Herren Hermite in Paris, Hasse in Heidelberg, Jacobi in Petersburg, Riemann in Göttingen, Rosenhain in Königsberg, Steenstrup in Kopenhagen, Stokes in Cambridge, Wurtz in Paris erwählt worden. Zu Korrespon⸗ denten der philosophisch⸗historischen Klasse wurden die Bern⸗ stein in Breslau, Boecking in Bonn, Giesebrecht in Königs⸗ berg, Renan in Paris, Renier in Paris und von Sybel in Muͤnchen erwählt. Hierauf hielt Herr Jacob Grimm einen Vor⸗ trag über das Alter. 8

Große Kunst⸗Ausstellung im König lichen Aka⸗ demie⸗Gebäude zu Berlin von Werken lebender Künstler des In⸗ und Auslandes. 1860.

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1) Die Kunst⸗Ausstellung wird am 1. September d. J. eröffn

und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wir dieselbe den Besuchen des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein. Nur die von den Kuünstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitze de Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, no 9 h derselben für diese Ausstellung zweifelhaft ein darf. Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerk müssen vor dem 1. August d. J. bei dem Inspektorat der Akademie eingegangen sein, um in das zu druckende Ver zeichniß aufgenommen zu werden und außer Namen un Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung de einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunst⸗

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werk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines

und desselben Werkes find unzulässig; auch können mehrere

Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden,

Pe dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befind⸗ ich sind. Die Anmeldungen sind Zusagen der Einsendung der ange meldeten Kunstwerke, allein die Aufnahme derselben in das

gedruckte Verzeichniß berechtigt nicht zu dem Anspruch, daß die

Gegenstände auch wirklich ausgestellt werden.

Um die rechtzeitige Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen dieselben bis zum Sonnabend, den 14. August

d. J., bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei gleich

lautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangs⸗Beschei⸗

nigung gestempelt zurückgegeben wird, abgeliefert werden Später eintreffende Kunstwerke werden nur insofern berück⸗

fichtigt, als zur geeigneten Aufstellung derselben noch Platz vorhanden ist. Eine Umstellung zu Gunsten später eintreffen⸗

der Gegenstände darf nicht gefordert werden. Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung

der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle

mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anheften einer Karte bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechse⸗ lung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bildnissen ꝛc. der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden.

Anonyme Arbeiten, Kopien (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), aus der Ferne kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, mustkalische Instrumente, so wie

mechanische und Industrie⸗Arbeiten aller Art werden nicht zur

Ausstellung zugelassen.

Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten.

Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar⸗Versammlung zu

FRass wählende Kommission ist fuͤr die Beobachtung der Vorschrif⸗ ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Kunstwerke

und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort⸗ lich. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der akade⸗

mische Senat.

Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsender haben die Kosten des Her⸗ und Rücktransports selbst zu tragen.

Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an andere Kunst⸗Ausstellungen,

nebst den desfälligen Besorgungen und Korrespondenzen können nicht von der Akademie uͤbernommen werden, so wie auch die

Einrahmung von Bildern, Kupferstichen ꝛc. von den Einsen⸗

dern besorgt werden muß.

Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her⸗ und Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genommen werden. Unangemeldete Sendungen werden un⸗ eröffnet zurückgewiesen.

erlin, den 23. Januar 1860.

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7. Sitzung des Hauses der Abgeordneten. Mittwoch, den 1. Februar 1860, Mittags 1 Uhr.

1) Erster Bericht der Kommission für das Juflizwesen über ver⸗ schiedene Petitionen.

Preußen. Berlin, 30. Januar. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent nahmen heute die Vorträge des Wirklichen Geheimen Raths Illaire, des Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ Raths Costenoble, der Minister von Auerswald und von Schleinitz entgegen und empfingen den Gesandten Grafen von Oriolla, welcher sich heute Abend auf seinen Posten nach Stockholm begiebt. 1

Zum Diner begaben sich Se. Königliche Hoheit zum Fürsten W. Radziwill.

Bonn, 29. Januar. Ernst Moritz Arndt, seit dem zweiten Weihnachtstage v. J. im 91. Lebensjahre, ist nach kurzer Krank⸗ beit heute um die Mittagsstunde sanft verschieden. Sicherlich hat die Aufregung und Anstrengung seit seinem neulichen Festtage die Abnahme seiner Kräfte beschleunigt. (Köln. Ztg.)

Frankfurt, 28. Januar. In der Bundestagssitzung vom 26. d. M. wurde von Preußen und Lippe zur Anzeige ge⸗ bracht, daß durch Staatsvertrag vom 17. Mai 1850 Se. Durch⸗ laucht der Fürst zur Lippe alle Hoheitsrechte, welche Höchstihnen als Mit⸗Landesherr über die Sammtstadt Lippstadt zugestanden hatten, an Se. Majestät den König von Preußen abgetreten und Allerhöchstdieselben dadurch den ganzen Inbegriff der Landeshoheit uͤber diese Stadt erworben haben und bieran der Antrag geknüpft, daß vom 1. Januar d. J. an die in der Bundesmatrikel dem Fürsten⸗ thum Lippe zugerechnete halbe Bevölkerung von Lippstadt mit 1330 Seelen dort abgesetzt und auf Preußen uübertragen werde. Auf Vor⸗ schlag Präfidiums wurde sofort die Bundes⸗Kanzlei⸗Direction beauf⸗ tragt, die Matrikel hiernach abzundern, auch der Bundes⸗Kassen⸗ Verwaltung und Militalr⸗Kommission hiervon Nachricht gegeben. Von Luxemburg wurde darauf angetragen, zum rechtlichen Aus⸗

trag der von dem Festungs⸗Gouvernement zu Luxemburg auf ein

Grundstück daselbst erhobenen und bestrittenen Eigenthums⸗Ansprüche ein Schiedsgericht oder Landesgericht zu bezeichnen; dieser Antrag wurde dem Militair⸗Ausschuß uͤberwiesen. Sodann wurde zur Ab⸗ stimmung über den in der Sitzung vom 12. d. M. vom Ausschusse in Militair⸗Angelegenheiten gestellten Antrag geschritten, besagend: die Königlich preußische Regierung zu ersuchen, in Gemeinschaft mit der Königlich hannoverschen und den übrigen zunaäͤchst betheiligten Re⸗ gierungen der Uferstaaten über den Schutz und die Verthei⸗ digung der deutschen Nord⸗ und Ostseeküsten vor⸗ bereitende technische Erörterungen anzustellen und deren Ergeb⸗ nisse demnächst der Bundesversammlung mitzutheilen. Nachdem der Königlich preußische Gesandte erklärt hatte, daß die von der Königlichen Regierung mit den zunächst betheiligten Uferstaaten über die Herstellung eines umfassenden Küstenvertheidigungssystems ein⸗ geleitete Verständigung im Gange und zur Erörterung der tech⸗ nischen Fragen eine Kommission niedergesetzt sei, auch je nach deren Ergebnissen bestimmte Anträge bei der Bundesversammlung würden eingebracht werden, letztere daher bis dahin von einer eingehendern Behandlung der angeregten Frage noch absehen wolle, und Präsidium hierauf bemerkt hatte, daß der vom Ausschusse gestellte Antrag mit dem zuletzt geäußerten Wunsche im Einklang stehe, wurde dieser Antrag angenommen. Im Uebrigen wurden laufende Geschäftsgegenstände behandelt. (Fr. Bl.)

MNassau. Wiesbaden, 27. Januar. Dem Landtag wird

auch ein Gesetz über Aufbesserung des Soldes der unteren Militär beamten und der Unteroffiziere unterbreitet werden. Man hofft, dieselben dadurch länger bei der Fahne zu behalten. (Fr. J.)

Baden. Karlsruhe, 28. Januar. In der heutigen Sitzung Zweiter Kammer begründete der Abgeordnete Achenbach die von ihm angekündigte Interpellation. Er bat die Großherzogliche Regierung um Auskunft über den jetzigen Stand der schleswig⸗ holsteinischen und der kurhessischen Angelegenheit und über den Standpunkt der Regierung bezüglich derselben. b

Nachdem der Staatsminister der auswärtigen Angelegenheiten in umfassendem Vortrage die gegenwärtige Lage, wie die Ansichten der Regierung in beiden Fragen dargelegt hatte, begründete der Interpellant bezüglich der kurhessischen Sache folgenden Antrag auf Erklärung der Kammer zu Protokoll:

Die Großherzogliche Regierung wolle den Großherzoglichen Gesandten

am Bundestag in Bezug auf die kurhessische Verfassungsfrage dahin in⸗ struiren, daß die Verfassung vom 5. Januar 1831 nebst den auf ver⸗

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fassungsmäßigem Wege rechtsgültig entstandenen Erläuterungen und Ab⸗

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änderungen wieder herzustellen sei, vorbehaltlich der Ausscheidung der mit den Bundesgesetzen unvereinbarlichen Bestimmungen.

Dieser Antrag wurde von dem Abgeordneten Mays ausführ⸗ lich unterstüͤtzt, und es entwickelte sich über die formelle Behandlung deffelben eine lebhafte Verhandlung. Die Kammer beschloß, den Antrag in die Abtheilungen zu verweisen und durch eine Kommission über denselben Bericht erstatten zu lassen. (Karlsr. Ztg.)

Oesterreich. Aus Venedig, 24. d., wird geschrieben, daß zahlreiche Verhaftungen von Tumultuanten, besonders von solchen Subjekten, welche die hellen Kleider der Frauen mit Scheide⸗ wasser begossen, vorgenommen worden seien. Wie es heißt, würde 38 Regierung nöthigenfalls noch zu anderen energischen Maßregel chreiten.

Durch ein Edikt der Provinzial⸗Finanz⸗Intendanz von Mantua werden 20 Finanzbeamte, die sich unbefugter Weise g.e. aufgefordert, sich zu stellen, widrigenfalls sie ihre Posten verlieren. b

Großbritannien und Irland. London, 27. Januar.

In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung zeigte der Marquis von Normanby an, er werde in der nächsten Sitzung an die Regierung die Frage richten, ob sie irgend welche Nachrichten über die angeblich zwischen Sardinien und Frankreich im Hinblick auf die Einverleibung des Herzog⸗ thums Savoyen und der Grafschaft Nizza in letzteren Staat schwebenden Unterhandlungen erhalten habe. Er benutzt diese Gelegenheit, um ein Miß⸗ verständniß zu berichtigen, das seine Aeußerungen von Dienstag hervorgerufen hätten, vermuthlich, weil er zu leise gesprochen. Er habe damals gesagt, e hege die Hoffnung, die verschiedenen Länder Mittel⸗Italiens würden keine fremden Intervention unterworfen werden, gleichviel, ob dieselbe für ode gegen einen neuen Zustand der Dinge arbeite. Er fügt hinzu, er hoffe, da man Sardinien in Bezug auf alles, was die Landesgrenzen betreffe, ebe so gut als ein fremdes Land betrachten werde, wie Oesterreich, daß, wenn der geeignete Zeitpunkt da sei, die verschiedenen Staaten Mittel⸗Italiens in der Lage sein wuͤrden, ihr zukünftiges Geschick durch ihr eigenes un abhängiges Handeln zu entscheiden, und daß man allen sardinischen Ein fluß, möge derselbe nun in der Gestalt der Intervention oder als Anwen dung der Exekutivgewalt auftreten, beseitigen werde. Lord Brougham be 1 merkt, er könne durchaus nicht einräumen, daß Sardinien in demselben Sinne, wie Oesterreich oder Frankreich, eine fremde Macht sei, da da ganze sardinische Gebiet in Italien liege. Der Marquis von Normanb bestreitet die letztere Behauptung. Eine auf Verbesserung der Prozedu im Kanzleigericht abzielende Bill wird auf Antrag des Lord⸗Kanzlers zum ersten Male verlesen.

In der Unterhaus⸗Sitzung wird eine Motion Bouverie's, welche darauf abzielt, dem Unfug Einhalt zu thun, daß am Freitag ge legentlich des Antrages auf Vertagung des Hauses bis Montag all möͤglichen Gegenstände aufs Tapet gebracht werden, die dann doch nu oberflächlich erörtert werden können, mit 166 gegen 48. Stimmen ver worfen. Sonnabends finden in der Regel keine Sitzungen statt. Dieser Brauch ist Herrn Bouberie zufolge kein sehr alter, sondern stammt aus den Zeiten Robert Walpole's, welcher gern einen Tag in der Woche fre haben wollte, um dem edlen Waidwerke nachgehen zu können. Die Sitte am Freitage die verschiedensten Gegenstände zur Sprache zu bringen, wird wie der Erfolg lehrt, von der Mehrheit der Parlaments⸗Mitglieder nich als Unsitte betrachtet. Sie hat aber hauptsächlich den Zweck, Publikun und Minister au curant zu halten und auf die Wichtigkeit von Dingen hinzuweisen, die sonst vielleicht einschlafen wuͤrden. Eine auf Sparkassen bezügliche Resolution des Schatz⸗Kanzlers, welche als Vorläuferin einer diesen Gegenstand betreffenden Bill dienen soll, wird angenommen.

Die auf Marokko bezügliche diplomatische Korrespondenz zwischen England und Spanien, welche am ersten Sitzungsabende dem Parlamente vorgelegt worden war, enthält nichts als die wenigen bezüglichen Depeschen, die schon im Monat November, nach den englischen Blättern, mitgetheilt worden sind. M

28. Januar. Ihre Majestät die Königin ertheilte gestern dem Obersthofmeister Earl S. Germans und dem Controleur des Königlichen Haushalts, Lord Proby, Audienz, um aus ihren Hän⸗ den die Antwortsadressen des Ober⸗ und Unterhauses auf die Thronrede in Empfang zu nehmen.

—Der Prinz von Dranien befündet sich seit gestern hier.

DDiie Maschinerie zur Herstellung von Armstrong⸗Geschützen in Woolwich ist jetzt so weit ausgedehn t, daß von nun an wöchentlich nicht mehr 20, sondern 45 Geschütze abgeliefert werden können. Waren bisher blos 12 pfündige gegossen worden, soll von nun an mit der Anfertigung von 25 pfündern begonnen werden. Die frühere Mittheilung, daß die Sammlungen des Britifh⸗ Museums wegen Raummangel getheilt werden, bestätigt fich. Es ist beschlossen, daß die Bibliothek und die Antiken im jetzigen Ge⸗ bäude bleiben, während sämmtliche naturhistorischen Sammlungen

in einem anderen Stadttheile (wahrscheinlich Kensington) unter⸗

gebracht werden.

1 Fn der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung sprach Lord Ellenborough sein Erstaunen und Bedauern darüber aus, daß man die indische Armee 2 ½ Jahre nach der Zerstörung von Delhi noch immer auf die ihr ge⸗ bührenden Prisengelder warten lasse. Der Herzog von Argyll ent⸗ gegnete, man habe vorerst die den Meuterern oder indischen Staaten ab⸗ genommene Habe von dem Eigenthum geplünderter Privatleute, die ihre Loyalität beweisen können, zu sondern, und dies sei eine langwierige Arbeit; von unnöthiger Saͤumniß köoͤnne keine Rede sein. . Lord Brougham leitete eine Motion auf Vorlegung von Baumwoll⸗ Import⸗ Ausweisen mit einigen allgemeinen Bemerkungen ein. Seit Auf⸗

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