1860 / 28 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 Folge.

Durch das Gesetz üͤber die Besteuerung der Büehhetsts vom 12ten Mai 1851 (Gesetz⸗Sammlung Seite 261) §. 6 find die bergamtlachen Sporteln, so weit sie von den Bergwerken zu entrichten waren, aufge⸗ hoben. Die Gebübren fuür die unmittelbare Erwerbung von Berg⸗ werks⸗Eigenthum (§. 7) und die übrigen Sporteln. so weit sie nicht von den Bergwerks⸗Besitzern als solchen zu entrichten waren, find dagegen bestehen geblieben. Es sind jedoch vielfach Zweifel darüber entstanden, welche Sportelsätze nach der angefuüͤhrten Bestimmung des Bergwerkssteuer⸗Gesetzes als noch in Kraft befindlich anzusehen, welche Geschäͤfte demnach als sportelpflichtig zu erachten seien. Diese Zweifel sind noch vermehrt worden durch die Veränderung, welche in Folge des Gesetzes über die Verhältnisse der Miteigenthümer eines Berg⸗ werks vom 12. Mai 1851 (Gesetz⸗Sammlung Seite 265) in den Functionen der Bergämter und in dem Inhalte der bergamtlichen Feschäͤfte eingetreten ist. Diese Veränderungen im Verein mit der wesentlichen Umgestaltung, welche in den faktischen Zuständen des Bergbaues im Laufe der Zeit eingetreten find, haben zur Folge, daß die Sportelsätze der meist aus fruͤheren Jahrbunderten her⸗ rührenden Berg⸗Ordnungen und auch der beiden neueren Sportel⸗

. taben auf den gegenwärtigen Kreis der bergamtlichen Geschäͤfte

großentheils nicht mehr passen. Andererseits hat die Anwendung dieser Sportelsätze auf gewisse Geschäfte, die in Folge der neueren Dehs enn besonders häufig geworden sind, stellenweise eine un⸗ verhältnißmäßige und empfindliche Belastung der Gewerken zur Die Revision der gesetzlichen Bestimmungen über die Sportelpflichtigkeit der bergamtlichen Verwaltungs⸗Angelegenheiten ist der Staatsregierung daher unerläßlich erschienen, und nachdem sie sich derselben unterzogen, hat sie das Ergebniß derselben in einem Gesetz⸗Entwurf an den Landtag vorgelegt, welcher

die nach den Provinzial⸗Berg⸗Ordnungen, so wie nach den Sportel⸗

Tax⸗Ordnungen, beziehungsweije für den Bergamts⸗Bezirk Siegen vom 11. November 1829 und für den vormaligen Bergamts⸗ Bezirk Ibbenbüͤren vom 4. Marz 1838 in bergamtlichen Verwal⸗

tungs⸗Angelegenheiten an die Königlichen Bergämter zu entrichten⸗

den Gebühren und Sporteln vom 1. Juli 1860 ab, aufhebt.

In den Bestimmungen über den Ansatz und die Erhebung der

Kosten für Geschäͤfte bei dem Berg⸗, Gegen⸗ und Hypothekenbuch

und für Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit soll dagegen durch das zu erlassende Gesetz nichts geändert werden.“ 8 Aus dem Kreise der am Spiritushandel Betheiligten sind viele

Klagen darüber laut geworden,

daß in Folge der Ungenauigkeit und der mangelnden Uebereinstimmung der noch gebräuchlichen un⸗ estempelten Meßinstrumente für den Alkoöholgehalt weingeistiger

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Flüssigkeiten Verwickelungen entstanden und die Solidität des Handels

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beeinträchtigt werde. Den Anträgen, welche deshalb von verschiedenen Seiten, insbesondere auch von dem Haupt⸗Direktorium des Vereins der Spiritus⸗Fabrikanten in Deutschland auf Erlaß eines Verbots er Anwendung ungestempelter Alkoholometer gerichtet wurden, hat die Staats⸗Regierung daher, in Berückfichigung der großen Bedeutung, welche der Spiritushandel in Preußen gewonnen hat, eine eingehende Erwaͤgung nicht versagen duͤrfen, und es sind zu⸗ nächst die Provinzial⸗Regierungen, so wie die Handelskammern und kaufmännischen Korporationen zur Aeußerung aufgefordert wor⸗

en, ob der Erlaß eines solchen Verbotes nach der Gestaltung, welche

ieser Theil des Handelsverkehrs angenommen hat, als ein Be⸗ ürfniß anzuerkennen sei. Die eingegangenen Gutachten ergaben, daß die Ansichten über den Gegenstand erheblich auseinandergehen. Von den Königlichen Regierungen hat sich zwar die überwiegende Mehrzahl dafür ausgesprochen, daß die Anwendung des Trallesschen Alkoholometers zur Zwangspflicht erklärt werde. Dagegen sind die Handelskammern und kaufmännischen Korporationen in ihren Meinungen fast gleich getheilt. Die Staatsregierung ist indessen derjenigen Ansicht beigetreten, aus welcher der An⸗ trag, daß die Anwendung gestempelter Alkoholometer beim Verkaufe von weingeistigen Fluüssigkeiten zur Zwangspflicht erklärt werden möge, hervorgegangen ist, indem zu den sonstigen sachlichen Gründen noch die Rücksicht auf die allgemeine, der Ge⸗ setzgebung über das Maß⸗ und Gewichtswesen zu Grunde liegende Tendenz hinzutritt, daß in allen Faͤllen, wo eine Waare gegen Entgelt eingetauscht wird, die zur Abmessung derselben benutzten Hülfsmittel das Zeichen der amtlichen Beglaubigungihrer Richtigkeit an sich tragen müssen.

s soll hiermit dem Empfänger Sicherheit dafür geboten werden, daß ihm auch in Wirklichkeit dasjenige Quantum überliefert werde, nach dessen vollem Werthe seine Gegenleistung bemessen worden ist. Eine solche Sicherheit ist aber durch die noch bestehende Gesetz⸗ gebung beim Handel mit weinzgeistigen Flüssigkeiten nur in einer Beziehung, nämlich nur hinsichtlich der Quantität der Mischung gegeben, da die Abmessung der letzteren nach ge⸗ stempelten Quarten oder nach den mit der Inhalts⸗Bezeichnung ver⸗ s Fässern erfolgt. Der Empfänger bezahlt jedoch nicht die Quantität dieser Mischung, sondern die Quartzahl des in derselben enthaltenen absoluten Alkohols, und gerade die Wahl der zur Feststel⸗ lung dieser letzteren Quantität unentbehrlichen Hülfsmittel ist bis Mes Publikum freigestellt geblieben. So lange der Spiritus⸗ hanbel in dem öffentlichen Güͤter⸗Verkehr eine hervorragende Stelle

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noch nicht eingenommen hatte, mochte die in dem §. 31 der Maß⸗ und Gewichts⸗Ordnung vom 16. Mai 1816 enthaltene Bestimmung, wonach bei Branntwein⸗Käufen im Großen und nach einer bedun⸗ genen Stärke, dem Käufer das Recht beigelegt ist, die Ueberliefe⸗ rung nach gestempelten Probemessern verlangen zu können, als aus⸗ reichend zu erachten sein. Wenn aber erfabrungsmäßig an sich schon von einer solchen fakultativen Befugniß nur in seltenen Fällen Gebrauch gemacht zu werden pflegt, so ergiebt sie sich als durchaus unzulänglich bei den großartigen Dimensionen, welche die Spiritus⸗Production und der Sprit⸗Handel in Preußen im Laufe der Zeit angenommen hat, und bei der diesen Handel charakteristren⸗ den Mannigfaltigkeit der geschaäͤftlichen Beziehungen. Der Mangel einer gesetzlichen Bestimmung, wonach das Maß gerade desjenigen, was den eigentlichen Gegenstand des Kaufs und Verkaufs bildet, nur unter Anwendung amtlich beglaubigter Instrumente festgestellt werden darf, ist daher von der Staatsregierung als eine Lüͤcke erkannt, auf deren Ausfuͤllung sie durch die Vor⸗ lage eines Gesetz⸗Entwurfs Bedacht genommen hat, welcher die nach §. 31 der Maß⸗ und Gewichts⸗Ordnung vom 16. Mai 1816 erst bei dem ausdruücklichen Verlangen des Käufers eintretend Verpflichtung des Verkäͤufers,

festsetzt und regelt. Mecklenburg. Rostock, 28. im Lande, durch welche die

Januar. Die Kundgebunger

und Zollreform von dem Großherzog erbeten wird, mehren Aus Hagenow wird geschrieben: Auch die hiesige Stadt hat sich den Bestrebungen der übrigen Städte angeschlossen und eine Peti⸗ tion an den allerdurchlauchtigsten Landesberrn abgehen lassen, um dadurch kundzugeben, daß auch in dem hiesigen Orte der Wunsch nach einer Reform unseres Steuer⸗ und Zollwesens ebenso drin⸗ gend empfunden wird wie anderswo. Dasselbe wird aus Boizen⸗ burg berichtet. (Rost. Ztg.)

Sachsen. Coburg, 29. Januar. längern Pause, der Landtag des hiesigen Herzogthums wieder er⸗ öffnet worden. Unter den an denselben gelangten Vorlagen find

besonders hervorzuheben: ein Gesetz⸗Entwurf, die Aufhebung der Beschränkung des vertragsmäßigen Zinsfußes betreffend, ein der⸗

gleichen uüͤber die Aufhebung des Anastasianischen Gesetzes, ein Gesetz⸗Entwurf in Betreff der Bonitirung des Grundbesitzes und der allgemeinen Grundsteuer, als Folge der durch bayrische Beamte bereits seit einer Reihe von Jahren im Gange befindlichen Landes⸗ vermessung, ferner ein Dekret, die Anfertigung neuer Thalerscheine an Stelle der defekten betreffend, ein dergleichen die Verlegung der Steuerübergangsstelle nach Lichtenfels betreffend, so wie ein Gesetz⸗ Entwurf über die Gemeinde⸗, Körperschafts⸗ und Privatwaldungen, ein Postulat in Betreff eines Zuschusses zu Verzinsung der Werra⸗ bahnactien. (Dr. J.)

Altenburg, 28. Januar. Heute überreichte Sr. Hoheit dem Herzog der auch am hiesigen Hofe beglaubigte Kaiserlich öster⸗ reichische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Wirklicher Geheimrath Freiherr von Werner, seine Kreditive.

Hessen. Kassel, 29. Januar. Das gestern Abends aus⸗ gegebene „Gesetzblatt“ enthält folgende, das Vereinswesen betref⸗ fende „Verordnung“: „Die im §. 1 Unserer Verordnung vom 19. Dezember 1854, die Vollziehung des durch die Verordnung vom 26. Juli desselben Jahres verkündigten Bundesbeschlusses wegen des Vereinswesens betreffend, enthaltenen Strafbestimmun⸗ gen (bis sechs Monate Gefängniß) sollen Anwendung finden auch auf jede Theilnahme an einem der dort erwaͤhnten Vereine, so wie jede Unterstützung eines solchen Vereins, insofern derselbe Unsere Allerhöchste Genehmigung nicht erhalten hat, ohne Rücksicht darauf, ob dessen Errichtung im In⸗ oder Auslande erfolgt ist.

Urkundlich ꝛc.“

Reuß. Gera, 28. Januar. Hier hat der Verfassungs⸗ Ausschuß des Landtags eine Abänderung der §§. 99 und 100 der Verfassung wegen Einführung der Verantwortlichkeit und Liberirung des Ministers in Bezug auf Rechnungslegung und Decharge beantragt und dafür die Annahme der entsprechenden Bestimmungen der Königlich saͤchsfischen Verfassung empfohlen. Beschluß ist darüber noch nicht gefaßt.

Großbritannien und Irland. London, 29. Januar. Der „Observer“ schreibt: „Der neue Handelsvertrag, der am vo⸗ rigen Dienstage in Paris unterzeichnet ist, wird zehn Tage nach jenem Datum im „Moniteur“ veröffentlicht und gleichzeitig dem Parlament vorgelegt werden, sobald er von den betreffenden Sou⸗ verains ratifizirt ist. Da es sich um Zolleinkünfte handelt, so ist ausdrücklich bestimmt, daß der Handelsvertrag nicht in Wirtsamkeit treten soll, bis er die Zustimmung des Parlaments erlangt hat. Hr. Gladstone hat daher den näͤchsten passenden Tag bestimmt, um über ihn zu verhandeln, und angemessenerweise vorgeschlagen, zu gleicher Zeit das ganze System der Besteuerung zu berathen.

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bei dem Verkaufe von Branntwein im Großen und von einer bedungenen Staͤrke sich gestempelter Al⸗ koholometer bedienen zu muüͤssen, als eine allgemeine hingestellt und die zur Ausfuͤhrung dieser Bestimmung erforderlichen Maßnahmen

wele Einberufung eines außerordentlichen 4 Landtages zur Weiterführung der Verhandlungen über die Steuer⸗ sich.

Gestern ist, nach einer

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Daß diese Berathung sehr wichtig und interessant sein wird, leidet keinen Zweifel, und es ist wahrscheinlich, daß sie lange dauern und tief eingehen wird. Es ist für die Handels⸗Interessen offenbar nͤthig, daß diese Angelegenheit baldmöglichst zum Ziele geführt wird. Doch muß man natuürlicher Weise erwarten, daß die Ver⸗ treter der großen Handels⸗JInteressen über die verschiedenen in Frage kommenden Gegenstände gehört werden, und die Debatte wird daher vermuthlich ungewöhnlich lange dauern. Wenn man die großen Vortheile bedenkt, welche die Erleichterung des Ver⸗ kehrs zwischen Frankreich und England mit sich bringt, so wuͤr⸗ den dafuͤr selbst große Opfer ohne Zweifel gern übernommen werden. Aber gluͤcklicher Weise werden von unserer Seite keine solchen großen Opfer erfordert. Wir sind in unserer Frei⸗ handels⸗Gesetzgebung so weit fortgeschritten, daß wenig zu thun uüͤbrig bleibt. Die Lage des Schatzes gab häufig den Beweggrund und noch häufiger den Vorwand ab, um eine fernere Herabsetzung oder Abschaffung der Zölle abzulehnen. Das Einziehen der langen Jahresrenten, wodurch wir mehr als 2 Mill. Pfd. Sterl. erüͤbri⸗ gen, und die beispiellose Höhe der Staats⸗Einkünfte im vergangenen Jahre geben die beste Gelegenheit, das große Werk der Handels⸗ freiheit zu vollenden, trotz der vermehrten Ausgaben für unsere Vertheidigung, welche das Publikum gefordert und die Regierung löblicher Weise bewilligt hbat. So sind wir im Stande, zu gleicher Zeit einen ausgedehnten Markt fuͤr unsere Haupt⸗Manufaktur⸗ Waaren zu erhalten, das Wohlwollen der großen Bevölkerung Frankreichs uns zu sichern, und ihr zu helfen, daß sie ihre Auf⸗ merksamkeit eifriger auf die Kuͤnste des Friedens richte.“

In einem anderen Artikel dringt der „Observer“ darauf, daß die Bildung von Schüͤtzen⸗Corps trotz der friedlichen Aussichten nicht nachlassen möge; denn es handle sich nicht um die Abwehr einer augenblicklichen Gefahr. Es sei uͤberhaupt nothwendig, daß ein so reiches Volk, wie das englische, mehr als bisher die Waffen zu fuͤhren lerne, um noͤthigenfalls seine Reichthuͤmer zu vertheidigen. „Ehe nicht 200,000 wohldisziplinirter Schützen auf der Musterrkolle stehen, sei der Zweck des Unternehmens nicht erreicht.“ Der „Ob⸗ server“ und der „Mark⸗lane Expreß“ haben jedes Blatt zehn Schuͤtzen aus den bei der Zeitung angestellten Leuten equipirt. Herr Jackson, Parlaments⸗Mitglied, hat aus seinen Arbeitern 100 Mann für die Artillerie von Birkenhead ausgerüstet. In Man⸗ chester, dem Hauptquartier der Friedenspartei, sind schon 3000 Mann gedrillt. 8

30. Januar. Die heutige „Morningpost“ sagt, daß Sir Elliot und Baron Brenier Instructionen erhalten hätten, der neapolita⸗ nischen Regierung Vorstellungen über die veränderte Lage Italiens zu machen, daß aber keine Hoffnung auf einen Erfolg vorhanden sei. Die

Times“ sagt, England habe einen Vorschlag zur Lösung in der San Juan⸗Angelegenheit gemacht; nach demselben solle San Juan zu England, die übrigen Inseln zu Nordamerika gehören.

Frankreich. Paris, 29. Januar. Der „Moniteur“ be⸗ richtet, daß, als die Kaiserin heute in rascher Fahrt durch die Avenu de l'Imperatriece kam, sich eine Frau mit etnem Kinde auf dem Arme zwischen die Pferde stürzte, da sie eine Bittschrift in den Wagen zu werfen beabsichtigte. Glücklicherweise nahm sie keinen Schaden. Das amtliche Blakt warnt aber die Bittsteller ernstlich dor dergleichen Wagnissen, da jede an der Pforte der Tuilertieen abgegebene Bittschrift einer ernsthaften Prüfung unterzogen werde.

Herr Achille Fould präfidirte zu Tarbes (Gascogne) die außer⸗ ordentliche Session des Generalraths, zusammenberufen, um über den Plan der Badestraßen zu berathen, welche der Kaiser anordnete. Der Minister hielt bei diesem Anlasse eine Rede, welche eine Art Kommentar zu dem Kaiserlichen Schreiben vom 5. Januar bildet. Dem Minister zufolge wird das staatsökonomische Programm in diesem Briefe, welches die Hauptinteressen Frankreichs berührt, alle befriedigen, ohne irgend eines zu verletzen. Der Generalrath

genehmigte das vorgelegte Programm, wonach 750,000 Frcs. für

Herstellung der Straßen nach den Badeorten bewilligt sind.

Das letzte Gesetz⸗Bülletin enthaͤlt Dekrete, welche die Errich⸗ tung von acht neuen Frauenklöstern genehmigen; ein anderes Dekret bringt die jährliche Subvention füͤr die Schwestern des St. Vincenz von Paula wieder auf 25,000 Fr., die 1848 auf 20,000 Fr. ermäßigt wurde.

Das Schreiben an die Batonniers des Advokaten⸗Ordens von Herrn d'Haussonville, welches zuerst im „Courrier du Dimanche“ veröffentlicht wurde und Gegenstand einer Verwarnung war, ist nun bei Michel Levy erschienen.

Der Marquis v. Cadore, erster Secretair Gesandtschaft in Rom, reist heute nach Rom ab.

Italien. Aus Chambery wird vom 29. Januar berichtet, daß sich, begleitet von einer großen Zahl von Buͤrgern, eine Deputation von 24 Personen zu dem Gouverneur begeben und ihn der Treue der Savoyarden gegen den König und die Dynastie verfichert und Aufklärung über die Geruchte von einer bevorstehenden Trennung verlangt habe. Der Gouverneur dankte ihnen fuͤr diese Pro⸗

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der französischen

testation und erwiederte, die Regierung habe nie die Absicht ge⸗ babt, Savohen abzutreten. Als diese Worte der Menge bekannt wurden, brach sie in Freudengeschrei aus und trennte sich in bester Ordnung. (Vergl. unten die französische Depesche über denselben Vorfall.)

Dänemark. Flensburg, 30. Januar. In der heutigen Sitzung der Ständeversammlung motivirte Hansen⸗ Grumbye im Namen der mittelschleswigschen Abgeordneten seinen An⸗ trag gegen die Sprachreskripte. Der Königliche Komm ssarius verlas hierauf eine Königliche Resolution, daß auf den Antrag der Ständeversammlung nicht eingegangen werden könnte. Hansen erklärte, daß er trotzdem seinen Antrag nicht aufgebe. Der Graf Baudissin proponirt wegen der dringenden, ernsten und beil⸗gen Sache ein Comité von 11 Mitgliedern, was mit 27 gegen 14 Stim⸗ men angenommen wurde.

g, 30. Januar, Nachts. (Wolff's Tel. Bur.) In der heute stattgehabten Sitzung des Unterha uses erwiderte Lord John Russell auf eine Interpellation Disraeli's, die Mittheilungen, auf welche Lord Granville im Oberhause ange⸗ spielt habe, wären im Juli vorigen Jahres gemacht worden aus Veranlassung einer Mittheilung, welche Lord Cowley von einem Gesandten in der Schweiz erhalten habe. Es fordere Ueberlegung, ob die Vorlegung der darauf bezüglichen Dokumente ohne Dienst⸗ stoͤrung zuläfsig sei. Gladstone kündigte an, er werde kommen⸗ den Montag das Budget vorlegen und Anträge in Bezug auf den Handelsvertrag stellen.

Paris, Montag, 30. Januar, Nachmittags. (Wolff's Tel. Bur.) Ein hier eingetroffenes Telegramm vom heutigen Tage meldet aus Culoz, einem französischen Dorfe an der savoyischen Grenze, daß die antiseparatistische Partei, welche bei der zu Cham⸗ bery am 22sten d. stattgehabten Gemeindewahl unterlegen, am 29sten eine Manifestation gemacht habe. Nach einem von Cham⸗ bery aus ergangenen Aufrufe seien daselbst 250 Personen aus ganz Savohen zusammengekommen und hätten bei dem Gouverneur ange⸗ fragt, ob der Köͤnig Savoyen abtreten wolle. Die Antwort habe gelautet, daß der König dies nicht gern thun wurde. Die Bevöl⸗ kerung, faäͤhrt das Telegramm fort, habe der republikanischen Pro⸗ paganda, welche im Hasse gegen das Kaiserliche Frankreich handelt,

widerstanden und fei der Manifestation fremd geblieben.

Paris, Dienstag, 31. Januar, Morgens. (Wolff's Tel.

Bur.) Der heutige „Moniteur“ sagt: Das Gouvernement bat

oft den aufreizenden polemischen Charakter religiöser Fragen be⸗ klagt. Nach der Unterdrückung des „Univers“ würben Ausbrüche,

wie sie seinen Provocationen entsprachen, künftighin ohne Motiv,

ohne Entschuldigung sein. Die ganze Presse wird diese schweren

Fragen verstehen, welche mit Ruhe und Mäßigung diskutirt werden

müssen, wie sie durch das Interesse des öffentlichen Friedens und durch die Achtung vor der Religion geboten sind.

Der Kaiser hat wegen des Ablebens der Großherzogin Stephanie eine 31 tägige Trauer angeordnet.

Ein hier eingegangenes Telegramm aus Genug vom gestrigen Tage meldet aus Neapel vom 27sten d., daß General Pianelli Verstärkungen gefordert habe und daß, wie versichert wird, die Grenztruppen vermehrt werden sollen. Bei einer in Neapel statt⸗ gehabten Manifestation hat man die Rufe: Es lebe die Con⸗

stitution! gehört.

Marktpreise. Berlin, 30. Januar 1860.

Roggen 2 Thlr. 5 Sgr., auch 2 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. 9 Pf. und 1 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf. Hafer 1 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. be. 1 Thlr. 1 Sgr. 3 Pf.

Zu Wasser: Weuen 2 Thh. . Sgr., auech 2 Thh. 17 6 Pf. und 2 Thlr. 10 Sgr. Koggen 2 Thir. 10 Sgr., auch 2 Thür. 7 Sgr. 6 Pf. und 2 Phlr. 6 Sgr. 3 Pf. Grosse Gerste 1 Thlr. 24 3 Pf., auch 1 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf. und ¼ Thlr. 15 Sgr. Hafer 1 1 Erbsen 2 Thlr. 12 Sgn.

3 Sgr. 9 Pk., auch 1 T. Sgr. 6 Pf. Sonnabend, 28. Janvar.

Lande: g und 2 Thlr. Grosse Gerste 1 Thlr. 20

6 Pf. Futter-Erbsen 2 Thlr.

Das Schock Streh 7 Phlr., auch 6 Thlr. A 10 Sgr. Der Centuer Heu 25 Sgr., auch 20 S auch 17 Sgr. 6 Pf.

Kartoffeln, der Seheffel 25 Sgr., auch 20 Sgr. metzenweis 1 Sgr. 9 Pf. und 1 Sgr. 6 Pf., ac-h

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