1860 / 32 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ve . na 18 der Verondnung vom 30. März b1“ Zeitpunkte der Eintragung der Ehe in da * 5 d daß es zu dieser Eintragung führte Eheregister Sahc dte binnen sechs

1 derlich ist, u EEE Aufgebot die im §. 7 der

om 30. März 1847 (oder §. 13 des EEe 23 Juli 1847) vorgeschriebene Erklä⸗ rung vor dem zuständigen Gericht persönlich abge⸗ ben. Dieselben werden deshalb zur pünktlichen Beachtung dieser gesetzlichen Vorschrift aufgefordert, da die Vernachlässigung der⸗ felben die Ungültigkeit ihrer Ehe Folge hat.

zur Folge hat. 2) Eine gleiche Belehrung ist durch Anschlag im Gerichtslokal

der Kreisgerichte, Gerichtsdeputationen und Gerichtskommissionen

1 Berlin, den 25. Januar 1860.

Der Justiz⸗Minister Simons.

Verfügung vom 3. Februar 1860 betreffend die Zulassung jüdischer Glaubensgenossen zur persön⸗ lichen Ausübung der polizeiobrigkeitlichen Gewalt 8 auf dem Lande und des Dorfschulzen⸗Amts.

Aus Anlaß der von dem jüdischen Kaufmann N. als Er⸗ werber des Lehnschulzenhofes zu N. N. Kreises, beantragten Ver⸗ eidigung als Schulze hat die Königliche Regierung zu N. mittelst des von einer Nachschrift Euer ꝛc. begleiteten Berichts vom 25. Juni 1859 angefragt, ob jüdischen Glaubensgenossen die Zulassung zur Ver⸗ waltung des Dorfschulzenamtes um ihres religissen Bekenntnisses

illen gesetzlich zu versagen sei.

Rittergutsbesitzer und Schulzen sich wirklich bereits in diesen Func⸗

N. als Befißer des Gutes N., thnf vrd personkiche Rubahfmanns mit diesem Gute verbundenen Sresolge erwaleh zu gestatten haben die Königliche Regierung zu N. veranlaßt, unterm 9 Dezem⸗ ber v. J. meine Entscheidung darüͤber nachzusuchen, ob nach der Gesetzgebung jüͤdische Dominialbesitzer zur Ausuüͤbung der guts⸗ herrlichen Polizeigewalt zuzulassen selen.

„Içn Uebereinstimmung mit dem Koͤniglichen Staats⸗Ministerium eröffne ich Euer ꝛc. hierauf, daß in Gemäßheit des Axrtikels 109 der Verfassungs⸗Urkunde die, den Bestimmungen derselben, nament⸗ lich des Artikel 12 zuwiderlaufenden Vorschriften der §§. 2 und 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 (Ges.⸗S. S. 263) der, im Uebrigen nach den bestehenden Gesetzen zulässigen persönlichen Ausuͤbung der polizeiobrigkeitlichen Gewalt auf dem Lande und des Dorfschulzen⸗ amtes durch jüdische vve. S nicht entgegenstehen, wie denn auch in verschiedenen Theilen der östlichen Provinzen jüdische

tionen befunden und sie völlig pflichtmäßig versehen haben. Unter Aufhebung der sonstigen, der vorstehenden Auffassung widerstreitenden fruͤheren Erlasse des Ministeriums des Innern,

namentlich der Cirkular⸗Verfügnng vom 7 Juli 1856, betreffend

die Ausübung der gutsherrlichen Polizei, und des Reskripts vom 17. Juli 1853, betreffend die Zulassung der zum Schulzenamt, ersuche ich Euer ꝛc. ergebenst, die König⸗ lichen Regierungen Ihres Verwaltungsbezirks hiernach mit Mittheilung gefälligst zu versehen und dabin zu instruiren, daß so⸗ 1“ Fic san Firseesung . als in den künftig

nschlagenden Spezialfällen den vorbemerkten G 2 sätzen gemäß vätenhren werde, 1” Ee

8 Berlin, den 3. Februar 1860. 8

EETII“ An ö

den Königlichen Ober⸗Präsidenten Herrn Frei⸗

herrn Seihen Pilsach Hochwohlgeboren zu ettin.

Euer ꝛc. lasse ich die abschriftlich beifolge 2 kese ; gende Verfuͤgung Herrn Ober⸗Präfidenten der Provinz Pommern 8 gefälligen

König lichen Regierungen der Probinz ergebenst zugehen.

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Kennt nißnahme,

Berlin, den 3. Februar 1860. Der Minister des Innern. Graf von Schwerin.

die Königlichen Ober⸗Prästdenten der Podinzeh Sachsen, Schlesien, Posen und Preußen.

8 8

Abgereist: Se. Excellenz der Herzoglich anhalt⸗ dessausche Wirkliche Geheime Rath und Staats⸗Minister von Plötz, nach

Dessau. Der Erb⸗Kämmerer im Herzogthum Westfalen, Graf von

Plettenberg⸗Lenhausen, nach Hamm.

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sonal-Veränderungen in der Arme

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Ernennungen, Befoͤrbderungen, versetzu; Den 21. Januar.

b. Flotow, Sec. Lt, vom 6. Inf. Regt., zur Erzieher bei dem Kadettenhause in Culm kommandirt.

Den 24. Januar.

Gr. v. Wartensleben, Hauptmann vom großen Generalstabe, zur Dienstleistung bei des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen Königlicher Hoheit kommandirt. v. Diezelski, Pr. Lieut. vom Invalidenhause zu Stolp, der Charakter als Hauptmann berliehen.

Abschiedsbewilligungen ꝛc.

90. Junuw v.

Dienstleistung als

EE 8 DMe. Ca spari, Corps, Aussicht auf Anstellung im Civildienst ertheilt.

8 Den 24. Januar.

Hufeland, Hauptm. zur Dis Lüerattch 66 Mahor percgehen. Gee Wa ee⸗Gendarmerie des V. Armee⸗

S 11X“X“ 8

chtm. a. D., zuletzt bei der iharakter als Hauptmann

8

Militair⸗Beamte. Durch Verfügung des Kriegsmini e

8*

Den 8. Januar.

Kund, Zahlmeister 1 111“ egiment), mit der ich, 1 8. Inf. Regt. 18n EE“ Pension verabschiedet.

Neh17. Januar.

Die unterm 12. Dezember 1859 berfü . 8 ügte Versetzung des Probiant⸗ 11 Neisse und 9 eserbe. Proheant⸗

ewalt, als interim. Proviantmeister nach Min⸗ E11 dg geheg 1 R 1 5 ker, rakamimaser in Cc Man. e;;F „Reserbve⸗Magazin⸗ interimistischer Proviantmeister nach 8;

ik n c ich 683 gi Nichtamtliches

Preußen. Potsdam, 4. Februar. In der vori Woche hat sich in dem Befinden Sr. M Sö2en F. 8 Richis geändert. Die Kräfte find im Zunehmen und gestatten bereits weitere Ausfahrten im Wagen, die nur durch die Ungunst des Wetters eine zweimalige Unterbrechung erfuhren.

Berlin, 4. Februar. Seine Königliche Hoheit der Prin Regent begaben Sich heute Morgen nach Potsdam 9 daselbst der Rekrutenbesichtigung bei und 1 zurück. Hier nahmen Allerhoͤchstdieselben den Vortrag des Wirk⸗ lichen Geheimen Raths Illaire und den des General⸗Majors Frei⸗

herrn von Mantzuffel entgegen, und empfin . ant ug 1t gen den General⸗ danten der Königlichen Schauspiele, Kammerherrn von vulfen

Beschtung und gleichmäßigen Mittheilung an die

riums. (Kass. Ztg.) 1 1

Hauptm. a. D., zuletzt 2. Train⸗Offiz. beim III. Armee⸗

früher im Garde⸗Artill. Regt., der

Wales ist

fuhren dann nach Berlin

Coblenz, 2. Februar. Die „Köln. Ztg.“ berichtigt ihre estrige Nachricht in Betreff der hier eingerückten Landwehr⸗Ba⸗ aillone dahin, daß nur das 2te (Andernacher) und nicht das 3te (Simmerer) Bataillon des 29. Landwehr⸗Regiments gestern hier einmarschirt ist, und sonach das 1te und 2te Bataillon dieses Re⸗ giments jetzt hier liegen, während das Füsilier⸗Bataillon von Sim⸗ mern noch nachkommt.

Hamburg, 3. Februar. Nachdem die Differenzen zwischen den hiesigen Schiffsbaumeistern und den Zimmerleuten, wie bereits vor einiger Zeit gemeldet, zu einer Arbeitseinstellung auf fast saͤmmtlichen Werften geführt hatten, alle Versuche, die Zimmerleute vernünftigen Vorstellungen zugänglich zu machen, aber erfolglos geblieben waren, entschlossen sich die Baase endlich, in diesen Tagen eine Anzahl von Arbeitern aus Flensburg für ihre Werften zu engagiren. Dieselben trafen auch kontraktmäßig hier ein, sind aber, durch die Drohungen der hiesigen Zimmerleute eingeschüchtert, gestern, ohne die Arbeit angetreten zu haben, wieder in ihre Heimath o A4A““

Hessen. Kassel, 3. Februar. Se.

L 1 gliche H oheit der Kurfürst präsidirte gestern der Sitzung des Gesammt⸗Staatsministe⸗

Reuß. Gera, 1. Februar. Dem Beispiele Schwarzburgs folgend, hat nun auch unsere Regierung dem Landtage eine Vorlage gemacht, in welcher derselbe angegangen wird, seine event. Geneh⸗ migung zum Abschluß eines Vertrags zu ertheilen, in welchem die Bedingungen festgestellt sind, unter welchen Preußen die reußischen Strafgefangenen in seine Strafanstalten zu Zeitz und Merseburg aufnimmt. (Weim. Ztg.)

Frankfurt a. M., 3. Februar. Der neuernannte öster⸗ reichische Bundes⸗Militairbevollmächtigte, Major Tiller v. Turn⸗ fort, ist hier eingetroffen. (Fr. J.)

Baden. Karlsruhe, 1. Februar. In der heutigen Sitzung der ersten Kammer erfolgte von Seiten des Sekretariats die An⸗ zeige, die in der letzten geheimen Sitzung gewählte Kommission zur Berathung über die mit dem römischen Stuhl abgeschlossene Ver⸗ einbarung bestehe aus Oberhofrichter Geh. Rath Dr. Stabel, Frhrn. v. Kettner, Frhrn. v. Göler, Regierungs⸗Direktor From⸗ herz und Geh. Hofrath v. Mohl.

Niederlande Haag, 1. Februar. Heute ist die Erste Kammer der Abgeordneten wieder zusammengetreten; das Eisenbahn⸗ gesetz ist fuür nächsten Freitag auf die Lagesordnung gehrott Da⸗ Antwort der Regierung in Sachen des Projektes der Durchstechung bei Amsterdam ist bereit, um an die Zweite Kammer versandt zu werden; man erwartet die Einberufung derselben gegen Mitte dieses

Monats.

Großbritannien und Irland. London, 2. Februar. Der glänzende Kreis von Gästen, der vorgestern in Windsor beisammen gewesen war, und dem sich noch am Abende der Prinz von Wales sammt dem Herzoge und der Herzogin von Aumale zugesellte, hat sich seit gestern wieder zerstreut. Der Prinz von nach Oxford, und der Prinz von Oranien nach

London zurückgekehrt. Von vfftzieller Seite wird heute in sämmtlichen Zeitungen

bekannt gegeben, daß die Königin sämmtliche Offiziere der Frei⸗ willigencorps an einem später festzustellenden Tage zu empfangen beschlossen hat. Wir werden demnach in dieser Saison ein außer⸗

ordentliches Lever für das genannte Offiziercorps haben.

Das Oberhaus zäͤhlt jetzt 458 Peers; das Verzeichniß be⸗ ginnt mit dem Prinzen von Wales und schließt mit Henry Lord Tunnton. 1

Das Unterbaus hielt gestern nur eine kurze Sitzung. Mac Mahon sprach für eine Bill, durch welche Angeklagten, die als Verbrecher ver⸗ urtheilt sind, eine zweite Instanz gewährt werden soll. Sein Antrag er⸗ freute sich aber durchaus keiner Zustimmung. Von allen Seiten, nament⸗ lich von Sir G. Lewis, ward hervorgehoben, daß jener Vorschlag Uebeln abhelfen wollte, die fast nur in der Theorie existirten, in Wirklichkeit aber nie oder doch höchst selten vorkämen, dagegen selbst die größten Uebelstände hervorrufen würde, schon durch den Kostenpunkt und die Schwierigkeit, zum zweiten Male den ganzen Apparat von Zeugen und Beweisen herbei⸗ zuschaffen. Denman erklärte, in seiner ganzen Erfahrung wäre ihm nur ein einziger Fall vorgekommen, wo ihm über die Schuld eines durch die Geschworenen Verurtheilten irgend ein Zweifel übrig geblieben. Selbst für solche ganz vereinzelte Fälle gäbe es noch Abhülfe. Kurz, Mae Mahons Bill fiel ohne Sang und Klang zu Boden.

Frankreich. Paris, 2. Februar. Das Gesetz vom 14. Fn 1856 ch. die Mineralwasser hatte im Art. 18 ein Ver⸗ waltungs⸗Reglement vorbehalten. Dasselbe ist jetzt auf vorgängi⸗ gen Bericht des betreffenden Ministers Rouher vom Kaiser voll⸗ zogen und heute im „Moniteur“ veröffentlicht worden. Es betrifft die Medizinal⸗Inspection und die Ueberwachung der Mineralquellen

und der Etablissements des natürlichen Mineralwassers, allgemeine

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Ordnungs⸗, Polizei⸗ und Gesundheits⸗Vorschriften und die Verthei⸗ lung der durch die Inspection ꝛc. entstehenden Kosten.

Der „Independant de l⸗Quest“ hat seine zweite Verwarnung deshalb erhalten, weil er am 27. Januar den Brief veröffentlicht hat, welcher von der Geistlichkeit der Diözesen von Mans und Angers am 23. März 1792 an den Papst Pius vI. gerichtet wor⸗ den war. Diese Publication ist von der Staatsregierung als „eine Art hypothetischer Gleichstellung einer Zeit der Verfolgung der katholischen Geistlichkeit und einem die Religion mit Schutz und Achtung umgebenden Regime“ aufgefaßt worden, welche Gleich⸗ stellung „nur den Zweck habe, die Gemüͤther itre zu führen.“

Im letzten Quartale des Jahres 1859 wurden vierzehn Jour⸗ nale verwarnt, zehn Journale und andere Publicationen wurden mit Beschlag belegt oder Prozeß gegen sie eingeleitet, einem wurde die Erlaubniß zum öffentlichen Verkauf entzogen, drei Journale endlich hörten waͤhrenb dieses Quartals zu erscheinen auf. Seit dem 1. Januar 1860 wurden zehn Journale verwarnt: Die „Esperance“ von Nanch (1) „Esperance du Peuple“ von Nantes (1), „Echo de la Frontière“ von Valenciennes (1 und 2), die „Union de „„Ouef von Angers (2), „Gazette de France“ (1), „Echo de ['Apeyron“ von Rodez (1), „Algerie Nouvelle“ von Algier (1), „Gironde“ von Bordeaux (2), „Correspondant“ (2). Der „Gironde“ und dem „Entr'acte“ wurde die Erlaubniß zum öffentlichen Verkaufe entzogen. Das „Unibers“ wurde unterdrückt und der „Messager de l Ouest hörte freiwillig zu erscheinen auf. Der Kaiser hat allen seinen Ministern den Wunsch ausge⸗ sprochen, es wäre ihm angenehm, wenn sie diesen Winter Baͤlle und Feste veranstalten würden. Marschall Randon wird den 15ten Februar den Anfang mit einem sehr glänzenden Feste machen.

Der Staatsrath studirt einen Gesetzentwuͤrf, welcher die Um⸗ schmelzung der französischen Silbermünze betrifft. Um letztere im Lande festzuhalten, würde sie künftig unter ihrem Nominalwerth auszuprägen sein.

Die Büste der Großherzogin Stephanie von Baden soll in der historischen Galerie von Versailles aufgestellt werden. b

Das Gesetz⸗Bulletin veröffentlicht die von Frankreich mit der Republik Nicaraguga und mit den Sandwichs⸗Inseln abgeschlossenen Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schifffahrts⸗Vertraͤge

Italien. Genueser Blättern zufolge wird an der Ausrüstung der sardinischen Kriegsschiffe eifrig gearbeitet. Die beiden neuen Schrau⸗ ben⸗Fregatten „Carlo Alberto’ und „Maria Adelaide“ werden nächstens das Arsenal verlassen, und die Dampf⸗Fregatte „Cöstitu⸗ zione“ wird ebenfalls sehr bald vom Stavel aelassen Michghas neapolstanische Heer wird laut der „Triest. Ztg.“ binnen zwei Monaten 140,000 Mann stark sein, die in 20 Regimenter Infanterie, 20 Jäger⸗Bataillone, 3 Bataillone leichte Carabinieri, 10 Kavallerie⸗Regimenter und 40 Batterieen mit 320 Geschützen erfallen. 8 1 Nachrichten aus Rom vom 28sten v. Mts. zufolge ist es unbegründet, daß die französischen Truppen aus Rom zuruͤck⸗ gezogen werden sollen, und daß der Papst Rom verlassen werde Die Mazzinistische Partei regt sich; General Goyon hat Maß⸗ regeln ergriffen, um eine Kundgebung zu verhindern. Der Handel liegt darnieder, mannigfache Bankerotte haben stattgefunden.

Amerika. Aus Panama wird vom 7. Dezember gemel⸗ det, daß mit dem dort eingetroffenen Dampfschiffe „Guatemala“ der britische Gesandte Sir William Gore Ouseley auf der Rück⸗ reise nach Havana angelangt war. Auch der Ex⸗Präsident von Costarica, General Mora, befand sich unter den Passagieren; der⸗ selbe hatte in Punta Arenas nicht landen durfen. In den central⸗ amerikanischen Staaten herrscht Kuhe. Ein heftiges Erdbeben hat im Staate San Salbador am 8. Dezember großen Schaden ange⸗ chieg z, aus Valparaiso vom 16. Dezember pr. „Tas⸗ manian“ melden, daß dort ein starkes Erdbeben stattgefunden hatte Die Araucaner setzen ihre Plünderungszüge in den suͤblichen Pro⸗ vinzen von Chili fort, wenngleich sie bereits wiederholte Niederlagen erlitten haben.

Die Herrschaft des Präsidenten von Peru, Castilla, wird fortwährend durch die Intriguen von Ureta und Echenique bedroht und man erwartet offene Feindseligkeiten, fobald sich San Roman Jenen anschließt. Castilla hatte die von frankreich gegen Peru erhobenen Geldforderungen befriediggt.

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London, Freitag, 3. Februar, Nachts. (Wolff's Tel. Bur.) In der so eben stattgehabten Sitzung des Unterhauses erklärte Lord John Russell auf eine desfallsige Interpellation, daß Mr. Drummond Hay (britischer Konsul in Tanger) Alles gethan habe, um den Ausbruch des spanisch⸗marokkanischen Krieges zu verhüten, und daß die Regierung jetzt strenge Reutralität beobachte.

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