Berlin, 29. Februar. Amtliche Ermittelungen haben in Betreff der bei den preußischen Eisenbahnen im Jabre 1859 vorgekommenen Tödtungen und Verletzungen von Personen die in nachstehender, auch die 9 Vorjahre umfassenden Tabelle (a.) enthaltenen Resultate ergeben. Da die
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Jahres 8 Abrechnungen der Eisenbahnen noch nicht zum Abschluß gebracht so konnte die Anzahl der im Jahre 1859 beförderten Personen nur
sind, annähernd angegeben werden.
Bezeichnungen.
Jahren
I. Reisende. 1) Es wurden überhaupt befördert.
18,414,094 19,159,327 c. 20,665,217
8 18
1“
tödtet
tödtet
ge⸗ ge⸗ ver⸗ ge⸗ ver⸗ ge⸗ ver⸗ tödtet toͤdtet letzttödtet letzt tödtet letzt
üen
2) Von denselben sind verunglückt:
a) unverschuldet bei einem Unfall
des Zuges während der Fahrt
in Folge eigener Unvorsichtigkeit
bei Benutzung, Besteigen oder Verlassen der Zuüͤge
Reisende zusammen
Bahnbeamte und Bahn⸗ Arbeiter. Es verunglückten von denselben:
a) unverschuldet durch Unfälle, die den Zügen während der Fahrt zugestoßen durch unzeitiges oder unvorsich⸗ tiges Besteigen oder Verlassen der Fahrzeuge durch eigene Unvorsichtigkeit beim Wagenschieben und Rangiren der Züge durch unzeitigen Aufenthalt auf den Geleisen, namentlich unvor⸗ sichtiges Ueberschreiten derselben durch sonstige unvorsichtige Handhabung des Dienstes.... bei den Bau⸗Arbeiten und an⸗ dern mit dem Betriebe nicht direkt zusammenhängenden Ge⸗ schäften
Beamte und Bahn⸗Arbeiter
sammen
III. Fremde Personen.
Es verunglückten dabon:
a) in Folge Unvorsichtigkeit ꝛc. beim Betreten der Bahn
b) solche, die absichtlich den suchten
69 101
170
12
—
— —
8 2 2539 1 8 2 — — —
40 “
Im Allgemeinen ergiebt sich aus der Tabelle wiederum eine Zunahme der Sicherheit des Betriebes auf den preußischen Eisenbahnen und eine bedeutende Abnahme der Gesammtsumme der Verletzungen.
Während in den Jahren 1853 bis 1858 durchschnittlich auf 79,008 mit den Eisenbahnen beförderte Personen eine Verletzung überbaupt und davon 47,5 pCt. oder auf 166,245 Personen eine tödtliche Verletzung kam, besserte sich dies Verhältniß 1858 dahin, daß erst auf 90,802 Per⸗ sonen eine Verletzung überhaupt und auf 210,542 Personen eine tödt⸗
liche Verletzung traf. Im Jabhre 1859 kam erst auf 102,303 Personen
eine Verletzung, wovon 45 pCt. oder auf 222,090 Personen eine tö dtliche
Für die einzelnen Kategorieen der Unglücksfälle ergieht sich Folgendes: Reisende. 1 “
Wenngleich die Tabelle zwei Verletzungen aufführt, so ist es doch im Ganzen glücklicher verlaufen, ols die 6 vorhergehenden Jahre.
Während in den letzteren von 4,619,873 Reisenden Einer verletzt
nund von den Verletzten 31,6 Proz, oder von 14,629,508 Reisenden Einer Zetöbtet wurde, iß im Jahre 1859 von 10,332,6508 Reisenden nur Einer verletzt und Keiner getödtet worden.
1 I Bahnbeamte und Bahnarbeiter.
Die Zahl t5drlicher Verletzungen überschreitet zwar die bezügliche
Zahl bes Verjahres, nicht aber bie Durchschnittszahl der 6 Vorjahre; mährent 1833 üus 1856 burchschnittlich 40,8 Proz. sämmtlicher von Bahn⸗ beamten unt Bahnarbeitern erlittenen Verletzungen den Tod zur Folge hatten, beläuft sich dieser Sats für das Betriebsjahr 1859 auf 10% Proz. geen 36,4 Proß im Jahre 1858 Im Jahre 1859 fant die Erscheinung, daß bie Gesammtfumme aller Verleßzungen sich immer mehr auf
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den Kreis der Bahnbeamten und Bahnarbeiter beschränkt weitere Bestätigung. Während in den Jahren 1853 bis 1858 = 80,5 pCt sämmtlicher Verletzungen auf diese Beamten der Prozentsatz im Jahre 1858 schon auf Höhe von 84,15. Wiederum waren die durch eigene Unvorsichtigkeit herbeigeführten
83,4 und erreichte 1859 die
Verschulden erlittenen; circa 40 Ct. der ersteren kamen beim Wagen⸗
schieben und Nangiren der Züge auf den Bahnhöfen vor.
beamten und Arhbeiter die ernste Aufforderung, die dem Leben und der Gesundheit in ihrem schwierigen Berufe drohenden Gefahren durch ver⸗ größerte Aufmerksamkeit im Dienst und strengere Beobachtung der zur Verhütung von Unglücksfällen erlassenen Bestimmungen, abzuwehren.
1 III. Fremde Personen.
Die Zahl der Verletzungen an Personen, welche die Eisenbahnen un⸗ hefugter Weise betreten haben, hat in dem Jahre 1859 in einem erfreu⸗ lichen Maße abgenommen, waͤhrend in den 6 Vorjahren durchschnittlich 24 derartige Verletzungen stattfanden, kamen 1859 nur 16 Fälle 8—2 Wie in den beiden Vorjahren waren fast 2 der Verletzungen tödtlich. Die Abnahme der Unfälle dieser Kategorie berechtigt zu ders Schlusse daß das Publikum sich immer mehr an eine strikte Brefolgung der bahnpolizei⸗ Alichen Bestimmungen gewöhnt. Die Anzahl der, durch die Eisenbabnzüge“ bewirkien Selbstmorde ist mit den beiden Vorjahren fast übereinstimmend, E1“ Mehrzahl 18 Selbfümörder erreichte den beabsichtigten
17. Februar an den Fürsten Metternich in Paris enthalten. selben lauten nach der „Donauzeitung“ wie folgt:
eine
und Arbeiter entfielen, stieg
Verletzungen bedeutend und zwar vierzehnmal zahlreicher als die ohne
Von Neuem enthalten diese beklagenswerthen Vorfälle für die Bahn-⸗
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B 1 8 EE11“ 8 8 8 3 “
1 8 1 — . 98 1 48 “ E1““ Preuß Berlin, 6 ärz. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent nahmen heute die Vorträge des Ministers von Auerswald und des General⸗Majors Freiherrn von Man⸗ teuffel entgegen.
— Die in Leipzig vor Kurzem veröffentlichten Briefe Alexanders von Humboldt an Varnhagen von Ense, verbunden mit einem Tagebuch des Letztern, konnten nur ein im hoͤchsten Grade ärger⸗ liches Aufsehen hervorrufen. Der Zweck, der bei dieser Heraus⸗ gabe allein vorausgesetzt werden kann, ist an der entschieden und energisch ausgesprochenen Mißbilligung des Publikums so gänzlich gescheitert, daß die Staats⸗Regierung auf eine gerichtliche Verfol⸗ gung dieser Schrift verzichtet hat. Das Erkenntniß der Gerichte konnte der moralischen Kraft des Seitens der öffentlichen Meinung erfolgten Urtheils in diesem Falle nichts mehr hinzufügen.
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Sachsen. Dresden, 4. März. Se. Kaiserlich Königliche Hoheit der Großherzog Ferdinand von Toskana ist heute Mittag von München hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgetreten. I
8 — 5 —
r. I2.) Weimar, 5. März. Ihre Hoheiten der Erbprinz und die Frau Erbprinzessin von Meiningen sind heute Nachmittag zu einem Besuche am Großherzoglichen Hofe eingetroffen. Altenburg, 4. März. Das gestern ausgegebene Gesetzblatt bringt die Publication eines Gesetzes über einige Militairlasten, insbesondere deren Aufbringung, Vertheilung und die Bemessung der deshalb den Betroffenen zu gewährenden Vergütung.
Gotha, 4. Mäͤrz. Das dem gemeinschaftlichen Landtage unterbreitete Gesetz, betreffend die Befähigung zum Staatsdienste setzt als allgemeine Erfordernisse voraus: Staatsangehörigkeit, Voll⸗ jährigkeit, Unbescholtenheit, Zeugniß der vollen Befähigung auf Grund bestandener Staatspruͤfung. Was das letztere betrifft, so ist uͤr die Beamten, welche richterliche Functionen auszuuͤben haben, eine juristische, theoretische und eine praktische Staatsprüfung vor⸗ geschrieben, und es kann die praktische Prüfung nur nach einer praktischen Beschäftigung bei einem Gerichte oder bei einem Advo⸗ katen erfolgen. Der Verwaltungsbeamte hat eine juristische Staats⸗ prüfung und nach praktischer Beschäftigung einen staatswissenschaft⸗ liche Staatsprüfung zu bestehen.
Hessen, Kassel, 5. März. Wie die „Kass. Ztg. ver⸗ nimmt, ist der Oberst von Cochenhausen zum stimmführenden Bevollmächtigten Kurhessens für das 9te Armeecorps in der Bundes⸗ Militair⸗Kommission allerhöchsten Orts bestimmt worden und wird unmittelbar nach Frankfurt abreisen. —
Die Erste Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung die Be⸗ schlußfassung auf die vom Finanz⸗Ausschusse vorgeschlagene Ueber⸗ weisung ꝛc. eines, de Anlage einer Eisenbahn von Bebra über Fulda nach Hanau betreffenden Gesuches des Stadtraths zu Fulda an hohe Staatsregierung auf Antrag des Herrn von Trott zu Solz ausgesetzt.
Darmstadt, 4. März. österreichische Armeeeorps⸗ Commandant, FML. Prinz Alexander von Hessen, ist heute Vor⸗ mittag von Wien hier eingetroffen und wird, wie man vernimmt, etwa 14 Tage hier verweilen.
Der
HOesterreich. Wien, 4. März. Die Rechberg auf die vier englischen Propositionen, deren Befürwortung die Note des Herrn Thouvenel enthielt, ist in zwei Depeschen 189 Die⸗
Depesche an den Fürsten Metternich, d. d. Wien 1 “ b Der Herr Marquis de Moustier hat mir zwei Depeschen vorgelesen d in 2 ri rückgelasse elche ich Ew. Durchlaucht hierbei ab⸗ und in Abschrift zurückgelassen, welche ich Ew. Durchlauch bö schriftlich zu übermitteln die Ehre habe. Das erste dieser beiden Akten⸗ stücke, an den Grafen Perfigny gerichtet, spricht von der günstigen Aufnahme, welche die vier Vorschläge des englischen Kabinets, die den Zweck haben, Mittel⸗ Italien zu pacificiren und deren Inhalt Ew. Durchlaucht aus meiner Zu⸗ fertigung vom 30. Januar d. J. kennen, seitens der franzöͤsischen Negierung gefunden. Die zweite Depesche, an die Adresse des Marquis de Moustier, hat den Zweck, eingehender die Gründe zu entwickeln, welche den Kaiser Napoleon veranlassen, den Pacificationsplan der englischen Regie⸗ rung als eine annehmbare Lösung zu betrachten, obschon dieselbe dem zuwiderläuft, was die Verträge von Villafranca und Zürich vorgesehen. Ich habe mich beeilt, die Depeschen, welche der französische Botschafter in meinen Händen gelassen, dem Kaiser, unserem erhabenen Gebieter, vor⸗ zulegen, und heute bin ich in der Lage, Sie von dem Eindruck in Kennt⸗ niß zu setzen, welchen dieselben auf den Geist Sr. Majestäͤt bervorgebracht. Meine Depesche an den Grafen Apponyi, ddo. 20. Januar d. J., welche Sie dem Herrn v. Thonvenel mitgetheilt, deutet schon klar die Erwägungen an, welche uns hindern, der von gem englischen Kabinet vorgeschlagenen Combination beizutreten. Diese Erwaͤgungen sind so in die Augen springend, daß sie dem Scharfblick der fran
zoͤsischen Negierung nicht haben entgehen koͤnnen. Auch verlangt dieselbe
von uns nicht unsere Zustimmung zu dem Projekt, das künftige Schicksal Mittel⸗Italiens von einem Votum der Bevölkerung abhängig zu machen, sie beschränkt sich darauf, den Wunsch auszusprechen, wir möchten uns einer formellen Oppofition gegen die Ausführung dieses Planes enthalten. Indem wir diese Auffassung konstatiren, lassen wir gern dem erleuchteten Urtheil des Herrn v. Thouvenel Gerechtigkeit widerfahren, der sich selbst so genaue Rechenschaft über die Erfordernisse unserer Stellung giebt. Werfen wir einen flüchtigen Blick auf die Situation und gehen wir in Gedanken auf das Datum zurück, mit welchem der Herr Minister des Auswärtigen selbst die Thatsache auf⸗ nimmt. Zur Zeit der Unterzeichnung der Präliminarien von Villafranca gab der Kaiser Napoleon — Herr von Thouvenel bezeugt es — sich der Hoffnung hin, daß die Neuorganisation Italiens sich mit der Wieberein⸗ setzung der legitimen Gewalten werde vereinigen lassen. Diese Hoffnung, die sich im Geiste des Kaisers Franz Joseph zu der Hoͤhe einer Ueber⸗ zeugung erhob, beseelte die beiden Soubderaine, als sie sich die Hand reich⸗ ten, um dem Blutvergießen ein Ziel zu setzen. Der Kaiser, unser erhabener Gebieter, willigte darein, ein peinliches Opfer zu bringen, aber unter der Bedingung, daß die legitimen Gewalten in Mittel⸗Italien wieder ein⸗ gesetzt würden. Im Interesse der Wiederberstellung des Frie⸗ dens und in der Hoffnung, daß derselbe durch eine volle Verständigung mit dem früheren Gegner befestigt und reich an heilsamen Resultaten gemacht werden werde, entschloß er sich, auf Rechte und Titel zu verzichten, über welche er verfügen konnte, aber er weigerte sich positiv, auf Combinationen einzugehen, welche die Rechte Dritter und namentlich derjenigen Fürsten beeinträchtigt hätten, die auf seine Allianz gebaut. Dem mehr und mehr übergreifenden Gange der Revolution durch Wiedereinsetzung der entthronten Souveraine eine Schranke entgegenzustellen und zugleich den Bemühungen des Kaisers der Franzosen entgegenzukommen, der durch die enge Vereinigung der Regierungen der Halbinsel mittelst eines föderativen Bandes den Strebungen des National⸗ gefühles Genüge zu leisten beabsichtigte — das war der doppelte Zweck, der sowohl die Acte von Villafranca und Zürich, als den Ideen⸗Austausch beherrschte, welcher in Biarritz zwischen den beiden Kabinetten vorzugs⸗ weise in der Absicht stattfand, zur Sicherstellung der Ausführung des politischen Theiles der Friedens⸗ Stipulationen einen gleichförmigen Gang zu vereinbaren. Der Kaiser hat seine Auffassung der Lage Italiens nicht verändert. Se. Majestät ist noch heute der Meinung, wie in Villa⸗ franca, es heiße sich einer gefährlichen Illusion hingeben, wenn man sich schmeicheln wollte, man könne auf der flagranten Verletzung Jahrhunderte alter und durch europäische Verträge verbriefter Rechte eine dauerhafte und regelmäßige Ordnung der Dinge begründen. Frankreich — sagt Herr v. Thouvenel — ist so sehr, wie irgend Jemand von der Heiligkeit über⸗ nommener Verpflichtungen durchdrungen. Wir theilen dieses Durch⸗ drungensein, und eben deshalb würden wir es tief beklagen, wenn wir sehen müßten, daß ein erst so eben zwischen uns und Frankreich abge⸗ schlossener Vertrag in Stipulationen von überwiegender Bedeutung un⸗ erfüllt bliebe. Wohlverstanden, wenn die Restauration sich nicht verwirk⸗ lichte, würde in gleicher Weise die Conföderation ein todter Buchstabe bleiben. Was wuüͤrde die Folge sein? Der großherzige Gedanke, in welchem die beiden Kaiser sich in Villafranca begegneten, wäre verurtheilt, vollständig unfruchtbar zu bleiben. Und welches sind die Hindernisse, an welchen er gescheitert sein würde? Ohne dieselben verkennen zu wollen, sind wir weit entfernt, sie für so unuüberwindlich zu halten, als sie sich dem Geiste des Herrn von Thouvenel dargestellt. Wir behalten uns vor, in einer besonderen Depesche auszuführen, was uns in dieser Beziehung zu sagen bleibt. Alles in Allem glaubt der Kaiser, für seinen Theil, die Lösung der Frage auf dem Terrain der Vereinbarungen von Villafranca suchen zu müssen, deren sämmtliche Stipulationen, vom rechtlichen Gesichtspunkt aus, vollständig solidarisch unter einander zusammenhängen. Wir würden unsere Mitwirkung nicht zu Combinationen hergeben können, welche den in dem Züricher Vertrag zu Gunsten der Rechte der entthronten Souveräne enthaltenen Vorbehalten keine Rech⸗ nung trügen. Angesichts unserer gerechten Erwartung so wider⸗ sprechenden Resultats würden wir uns in der moralischen Unmöglichkeit befinden, dasselbe durch unsere Anerkennung zu sanctioniren. Diese Hal⸗ tung und die französische Regierung selbst, ich bin davon überzeugt, ist zu gerecht, um sie nicht als korrekt zu bezeichnen — ist in den Augen des Kaisers, unseres erhabenen Gerieters, nicht blos eine Frage der Ehre, sondern auch der Ausdruck einer tiefen politischen Ueberzeugung. Ze groͤßer die Hoffnungen waren, welche wir an die innige Verständigung mit Frankreich über die Mittel knüpften, die Lösung der Verwickelungen in Italien herbeizuführen, desto mehr bedauern wir, uns das Urtheil nicht aneignen zu können, welches das Kabinet der Tuilericen über den dierten englischen Vorschlag zu faͤllen geneigt scheint. Aber wenn wir diese Meinungsverschiedenheit beklagen, so gesellen wir uns der Hoffnung zu. deren beredtes Organ Herr v. Thouvenel gewesen, als er es aussprach, daß, wenn die Verschiedenheit der Prinzipien zu einer derschiedenen Auf⸗ fassung führen kann und bisweilen führen muß, es doch nicht nothwendig ist, wenn die Ehre beider Theile gewahrt bleibt, daß unheilvode Konflikte daraus hervorgehen, die den Intentionen Frankreichs und Oesterreichs fern liegen. Ich ersuche Ew. Exec, diese Depesche Herrn d. Shouvbenel vorzulesen und ihm, wenn er es wünschen sollte, eine Abschrift daden zuruͤckzulassen. Empfangen Sie u. s. w.“ Bö“ Depesche an den Fuüͤrsten Metternich, ddo. Wien, 17. Fe⸗ - druar 1860. Die franzoͤfische Regierung hat, bedor sie sich desinttid über den diec⸗ ten englischen Vorschlag aussprach, es für unerläßlich gehalten. uns und den Höfen von Berlin und St. Petersburg gegenüber ihre Situatian darzulegen und zu rechtfertigen. Wir wuürdigen die Sergfentt. welche Herr von Thouvenel der Erfüllung dieser Aufgabe zugewendet, ne e um nicht unsererseits einen Werth darauf zu legen, die Gründe der Haltung, welche wir uns selbst vorzeichnen zu wüsfen glashen. g- de volles Licht zu setzen. Zu diesem Zweck werden mwir Herren⸗ vdoen Thou⸗ venel in der in seiner Depesche enthaltenen geschichtlchen Darsteilung