1860 / 63 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nittelung des Königlich dänischen Herrn Gesandten N Heicen und Wuenburg der Königlich Hörzog⸗ lich holstein⸗- und lauenburgischen Regierung, unter 1. nahme auf die in dem in das Pretokoll der 6. Bundestags⸗ itzung vom 18. v. M. (§. 58) niedergelegten Ausschußvortrage entbaltenen Erörterungen kundzugeben, daß die Bundes⸗ Versammlung zwar a) in den bisherigen Maßnahmen der Regierung, insbesondere in den der holsteinischen Stände⸗ Versammlung gemachten Vorlagen und in der einfachen Zu⸗

rückweisung der Propositionen dieser Stände, noch immer die Erfüllung der durch den Bundesbeschluß vom 11. Februar 1858, Ziffer 2, sub a. und b. festgestellten Verpflichtungen derselben zu vermissen, und deshalb auf deren schleunigen Erledigung zu bestehen habe, gleichwohl b) mit Ruͤcksicht auf die von der Königlichen herzoglichen Regierung mittelst Note des Herrn Gesandten für Holstein und Lauenburg vom 2. November 1859 gegebenen Erklärungen von dem zur Er⸗ wirkung der Ausfüͤhrung jenes Beschlusses durch den Bundes⸗ beschluß vom 12. August 1858. bereits eingeleiteten bundes⸗ gesetzlichen Verfahren vorläufig noch ferner Abstand nehmen werde. Sie knüpfe jedoch c) hieran die Bedingung, daß bis zur Herstellung eines definitiven, den Zusicherungen von 1851 und 1852 entsprechenden Verfassungszustandes 1) hin⸗ sichtlich der Bestimmungen über die Gegenstände, welche als allgemeine oder als besondere Angelegenheiten betrachtet werden sollen, der Tenor der Allerhöchsten Bekanntmachung vom 28. Januar 1852 ausschließlich maßgebend sei, 2) in Wah⸗ rung der Gleichberec tigung der deutschen Bundesländer mit den uüͤbrigen Theilen der Monarchie für die Dauer des Zwischenzustandes, alle Gesetzes-Vorlagen, welche dem Reichs⸗ rathe zugehen, auch den Staͤnden der Herzogthümer Holstein und Lauenburg vorgelegt werden, und kein Gesetz über ge— meinschaftliche Angelegenheiten, namentlich auch in Finanz⸗ sachen, für die Herzogthümer erlassen werde, wenn es nicht die Zustimmung der Stände dieser Herzogthümer erhalten hat, indem die Bundesversammlung Verordnungen, welche im Widerspruche hiermit ergehen sollten, als rechtsverbindlich für die Herzogthümer nicht würde betrachten der K. Herzoglichen Regierung ferner zu eröffnen, daß die Bundesversammlung der Absicht dieser Regierung, Delegirte der verschiedenen Theile des Reiches zu Berathungen über eine definitive gemeinschaftliche Verfassung zu berufen, unter Boesinaunnanicht antgegentreten wolle. daß a) dem Prinzip

Verhandlungen mit Delegirten der gesetzlichen Spezial⸗Ver⸗ tretungen sämmtlicher Landestheile stattfinden, daß b) die⸗ selben mit möglichster Beschleunigung herbeigeführt werden, damit in der Herstellung eines gesetzmäßigen Verfassungs⸗ zustandes diese Zwischenmaßregel nicht unnöthige Verzöge⸗ rung verursache, und daß e) selbstverständlich durch diese Berathung der Verhandlung mit den Ständen der Herzog⸗ thümer Holstein und Lauenburg in keiner Weise präjudi⸗ zirt wird; die vereinigten Ausschüsse zu beauftragen, die Rücksicht auf die Ausführung dieses Beschlusses nach ihrem Ermessen und, wenn nothwendig, an die Bundesversammlung weiteren Be⸗ richt zu erstatten. Weeiter wurde uüber die in der Sitzung vom 18. v. M. von dem betreffenden Ausschusse über die Veröffentlichung der Bundestags⸗ verhandlungen gestellten Anträge abgestimmt, und dieselben in nach⸗ stehender Fassung zum Beschlusse erhoben: 1 Die Protokolle der Bundes⸗Versammlung werden in der Regel, und zwar alsbald nach dem Drucke der für die hohen Regierungen bestimmten Exemplare mittelst einer besonderen Sammlung veröffentlicht. Ueber diejenigen Fälle, in welchen ausnahmsweise ein Gegenstand unbedingt oder zeitweise e ebeeee 29 elche das Protokoll aufgenom⸗ 2) Hierneben verbleibt es bei dem Beschlusse vom 7. Novem⸗ ber 1851, wonach unter Leitung des Ausschusses die Ver⸗ handlungen einer jeden Sitzung der Bundesversammlung, in⸗ soweit deren alsbaldigen Bekanntmachung nichts entgegensteht ihrem wesentlichen Inhalte nach sofort durch die Tagesblätter vberöffentlicht werden. 3) Der bestehende Ausschuß wird mit Einleitung des Weiteren zuu diesem Zwecke beauftragt. Im lUebrigen faßte die Bundesversammlung einen Beschluß in einer militairischen Angelegenheit und bewilligte der Wittwe eines vormaligen Bundeskanzlisten eine Unterstützung. (Fr. Bl) Bayern. München, 10. März. Se. Majestät der König M ax ist heute Morgen 5 Uhr nach Montreux am Genfersee ab⸗ gereist, um einige Wochen daselbst zu verweilen. Die Reise geht heute über Lindau, Zürich nach Aarau und morgen bis Montreux. (N. M. Ztg.)

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habe; darunter auch einen,

Niederlande. 8 8. 10. März. Das neue Cabinet hat

jetzt einen Minister der auswartigen Angelegenheiten in der Person des Herrn Zuylen van Nyevelt erhalten, welcher gegenwärtig Ge⸗ sandter unseres Hofes in Konstantinopel ist. Bis zu seiner Ueber⸗ kunft wird Herr van Hall dieses Portefeuille interimistisch ver⸗ walten. Der Prinz von Oranien ist aus London zurückgekehrt; der König hat denselben zum General⸗Lieutenant befördert und ihn vom Commando der Reserve⸗Infanterie⸗Brigade enthoben. (Köln. Z.)

Belgien. Brüssel, 10. März. Im Beginn der heutigen

Kammersitzung bestieg der Finanz⸗Minister, Herr Froͤre, die Tri⸗ büne und verlas die Titel verschiedener Budgets, Kreditforderungen und Gesetzentwürfe, die er auf den Tisch des Hauses niederzulegen betreffend die Abschaffung des Octrois. Herr Frére verlas die Begründung und die Einzel⸗ Bestimmungen des Gesetzentwurfes. Es betrug die Brutto⸗Ein⸗ nahme sämmtlicher belgischer Octrois im verflossenen Jahre in runden Zahlen 12,300,000 Fres, waͤhrend die Kosten der Erhebung

auf 2,300,000 Fres. sich beliefen, woraus sich ein Netto⸗Ertrag von 10,000,000 Frcs. ergiebt. Den Ausfall dieser Einnahme deckt die Staatskasse durch eine (nach der Proportion der Grund⸗ und

Personen⸗Steuerbeträge zu vertheilende) jährliche Dotation von

14 Millionen Fres., an deren Mitgenusse (bis zu dem Belaufe von 3 Millionen) selbst diejenigen Landgemeinden sollen betheiligt werden, in deren Schooße das Octroi überhaupt nicht bestand. Die Beschaffung obiger 14 Millionen leistet der Staat durch den Ver⸗ zicht auf folgende seiner Einnahmequellen: 1) die Zölle auf Weine und Branntweine; 2) die Accise⸗Zölle auf Biere und Genever; 5) 75 pCt. des Einfuhrzolles auf den Kaffee; 4) die Netto⸗Ein⸗ nahme der Post⸗Verwaltung. (Köln. Ztg.) 8 Großbritannien und Irland. London, 8. Maͤrz. In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung zeigte B. Cochrane an, er werde am Freitag an die Regierung die Frage richten, ob sie bereit sei, alle mit dem britischen Gesandten in China gewechselten Depeschen vorzu⸗ legen. Monckton Milnes zeigt an, daß er am Montag zu der Echon mitgetheilten) Motion Kinglake's den Verbesserungsantrag stellen werde, alle Worte nach „Annexirung von Nizza und Savoyen in Frankreich“

wegzulassen und dafuͤr einzuschalten: „Ihrer Majestäͤt ergebenst das tiefe Bedauern des Hauses darüber auszudrücken, daß eine Frage, die sich auf die durch Europa's Einwilligung gezogenen und gesicherten Grenzen eines

großen Staates bezicht, aus augenscheinlich unzureichenden Gründen agitirt

272 2 . 7 Losg . & Per wird, und Ihrer Majestät ergebenst zu versichern, daß dieses Haus Ihrer Majestaͤt Rathgebern seinen ernstlichen Beistand leihen wird, um die Ver⸗ handlungen über die Frage zu einem Austrag zu bringen, der mit den

ren Interessen Frankreichs, der Schweiz und Italiens, mit der ge⸗ wah en J. ss F 7 2 v urefyochtorhaltung des

twvue. Wenbofheebesl- vere Mvärlich ist.“ Heute und gestern hatten wir ganz übermäßig hohe Fluth

auf der Themse. Sie war vorhergesagt worden, und Viele läͤngs

der Ufer Wohnenden mögen sich vorgesehen haben; aber der Scha⸗ den in vielen Stadttheilen ist nichtsdestoweniger sehr bedeutend Viele Quartiere, die sonst geborgen waren, stehen unter Wasser. Bei Londonbridge reichte es heute Morgen über die Quais des Zollamtes hinaus, und sämmtliche Magazine der benachbarten Straßen sind überschwemmt. 1

9. März. Die Königliche Familie, die gestern Vormittags nach der Insel Wight abfuhr, kam verspätet nach Portsmouth, da der heftige Sturm der Schnelligkeit des Zuges Eintrag that.

Auch auf der See stürmte es so gewaltig, daß die Königliche Vacht

einen harten Kampf zu bestehen hatte, bevor es ihr gelang, aus

dem Hafen hinauszukommen. Auf der Rhede salutiften die daselbst

vdc Anker liegenden Kriegsschiffe, darunter die preußische Fregatte „Thetis“.

Um die Freiwilligen zu ehren, hat der Kriegsminister nach Wool⸗ wich die Weisung ergehen lassen, daß hinfort allen Freiwilligen⸗ Offizieren der Besuch des dortigen Arsenals gestattet sein soll. Sie sind in dieser Beziehung den Offizieren der stehenden Armee gleichgestellt.

In Pembroke wurde vorgestern der „Howe“, das größte Linienschiff der englischen Flotte, vom Stapel gelassen. Es ist 301 Fuß lang, 61 Fuß breit und 65 Fuß tief, hat 3594 Tonnen⸗ gehalt, bekömmt eine Maschine von 1000 Pferdekraft, braucht 1130 Mann zur vollständigen Equipirung, und ist auf 121 schwere Ge⸗ schütze berechnet.

In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung brachte der Earl von Car⸗ narvon den Umstand zur Sprache, daß wichtige politische Thatsachen daß Mittheilungen von Absichten, daß diplomatische Rathschläge und Wei⸗ sungen häufig auf die Privatkorrespondenz zwischen Ministern und aus⸗ wärtigen Agenten beschränkt zu bleiben scheinen. Im letzterschienenen Blaubuch erkenne Lord Cowlehy selber an, daß er seine Unterredung mit dem Grafen Walewski über das Annexions⸗Projekt des Kaisers nur in einem Privatbriefe an Lord John Russell, nicht in einer Depesche ver⸗ zeichnet habe. Er begreife die Vortheile dieser Privatkorrespondenzen, allein wenn man hierin nicht mit Maß und Umsicht berfahre, so müsse die Gewohnheit zur Folge haben, daß dem Parlament die Möglich⸗ keit, sich ein unparteiisches Urtheil zu bilden und die ministerielle Verantwortlichkeit zu überwachen, ganz und gar entzogen werde. Der Herzog von Neweastle erkennt das aufgestellte Prinzip an, allein Niemand werde leugnen, daß die Privatmittheilungen von Gesandten an

Minister höchst nuͤtzlich seien, indem die Regierung auf diesem”

Aufschlüsse und mehr Detailbelehrung als hurch Fauseesen te aezehrf bört!) Im vorliegenden Falle sei der Earl von Carnarvon gewiß nicht geneigt, Lord Cowley deshalb zu tadeln, daß er die Unterredung als Privatnachricht mittheilte, oder den edlen Lord Staatssecretair des Aus⸗ wärtigen, weil er den Privatbrief nicht veröffentlichte. Wenn der edle Lord frage, ob der dem Parlament vorgelegte Sachverhalt durch jene Briefe verändert werde, so könne ein Minister der Krone schwer darauf antworten. Es sei dies eine Meinungssache. Sein edler Freund (Car⸗ narvon) würde vielleicht anders denken, wenn er die Briefe sähe, aber seiner eigenen (Newcastle's) Meinung nach habe dem Parla⸗ ment der Sachverhalt vollkommen klar vorgelegen. Der Marquis bvon Normanbh. bemerkt, die mündliche Mittheilung des Grafen Walewski habe die Bedeutung einer halbamtlichen Anzeige von den bestimmten Absichten der französischen Regierung gehabt. ⸗Ein⸗ solches Fültun haͤtte nie den parlamentarischen Protokollen entzogen werden ollen. Hoffentlich werde man daraus keinen Präcedenzfall machen. Earl Grey hat nichts gegen Privat⸗Korrespondenzen der erwähnten Art, unter der Bedingung, daß kein wichtiges Faktum darin niedergelegt werde, ohne zugleich in die amtlichen Depeschen aufgenommen zu werden. Dieses müsse von Thatsachen, wie von Weisungen gelten. Anderenfalls könnte Ihre Majestät Ihre Kontrole über die Minister, zu der sie berechtigt und verpflichtet sei, nicht ausüben. Man erinnere sich, daß der edle Lord Staatssecretair des Auswärtigen (Russell) bei einer denkwürdigen Veranlassung diese Regel gegen das jetzige Haupt der Regierung (Palmerston) geltend machte. Nicht weniger wichtig sei es, daß die Verantwortlichkeit für alles Geschehene auf der ganzen Negierung ruhe. Die gerügte Gewohnheit scheine leider seit Jahren um sich zu greifen. Er erblicke darin eine bedenkliche Verletzung eines sehr wichtigen constitutionellen Prinzips und könne nicht umhin, Ihrer Majestät Regierung wegen des besprochenen Falles tadelswürdig zu finden. Lord Wodebouse, Unter⸗Staatssecretair des Auswärtigen, kann nicht einsehen, daß Lord Cowley oder Lorh John Nussell es an Umsicht habe fehlen lassen Wer je diplomatische Unterredungen gepflogen, werde füblen, wie schwer es oft sei, zu wissen, wie man informale Mittheilungen eines fremden Ministers, zumal wenn sie hypothetisch gestellt sind, aufzuneh⸗ men habe. Wichtige Mittheilungen würden einem fremden Minister schrift⸗ lich gemacht. Von dieser Negel werde selten abgewichen. Der Umstand, daß Graf Walewski⸗ die Regel nicht befolgte, habe den britischen Gesandten zur Annahme berechtigt, daß es unrecht wäre, der Mittheilung große Wichtigkeit beizulegen. Der Earl von Malmesbury glaubt, daß Earl Grey zu streng urtheile, wenn er die gerügte Gewohnheit für eine allgemein angenommene halte. Auch dürfe man das auswärtige Amt nicht mit dem Kolonial⸗Amte auf eine Linie stellen; in ersterem sei der Ge⸗ schaͤftsgang ein rascher und fast athemloser, und viele Verhandlungen müßten vermittelst des Telegraphen gepflogen werden. Im vorliegenden

Falle scheine es. daß dor odl- O2H. Seaatsseeretair Etlaen S seimg esses⸗ zu Schulden kommen ließte DbeeAais sntgemif⸗ borough glaubt, daß der besprochene Mißbrauch sich seit langer Zeit in den Geschäftsgang des Auswärtigen eingeschlichen. So wurde im Jahre 1834 ein gewisser Vertrag geschlossen, und als zu Ende des Jahres der Herzog von Wellington ins Amt trat, war kein einziges Schriftstück über die vorhergegangene Unterbandlung zu finden. Ein anderes Mal, als Lord Napier sich in ernste Schwierigkeiten in China verwickelt hatte, war über den Ursprung derselben keine Zeile vorzufinden, bis man

den verstorbenen Lord Grey, der damals Minister des Innern.

war, fragte, ob er nicht Privatbriefe von Lord Napier habe. Der Herzog von Newwastle giebt zu bedenken, daß sein edler Freund, der Staatssecretair des Auswärtigen, leicht jede Anspielung auf Lord Cowley's Privatbriefe aus dem Blaubuche hätte verbannen können; daß ihm dies nur einen Federstrich gekostet hätte; daß er aber den männlicheren Weg einschlug, das Parlament wissen zu lassen, was vorgefallen war. Lord Derby will dem edlen Lord Staatssecretair keine absichtliche Verheim⸗ lichung vorwerfen, allein ebenso wenig kann er ihm aus dem Stehenlassen jener Anspielungen ein Verdienst machen. Streichen war unmöglich, nach⸗ dem die französische Regierung auf die ersten⸗ Gegenvorstellungen des englischen Ministeriums erwiderte: „Wir haben Euch schon vor Monaten über Alles unterrichtet.“ In der That habe die britische Re⸗ gierung wiederholte Winke und offene Mittheilungen über das Annexions⸗Projekt empfangen und hätte daber den Gegenstand nicht in Privatbriefe vergraben sollen. Er für sein Theil begreife nicht, wie der edle Lord Staatssecretair des Auswärtigen bei seinem hohen Ehrgefühl es über sich gewinnen konnte, zu Anfang der Session jene Erklaärung abzugeben, in welcher er sich auf die amtliche Mittheilung vom Juli 1859 bezog, um die Meinung zu berbreiten, daß das Annexions Pro⸗ jekt aufgegeben sei, während er sehr gut wußte, wie sehr der Stand der Dinge seit jenem Datum sich verändert hatte, und nachdem die französische Regierung ihm über die Nothwendigkeit, Saboyen zu nehmen, so oft klaren Wein geschenkt. Nach einigen Bemerkungen des Hertogs von Argyll zeigt der Ma quis von Normanby auf morgen zwei Interpellationen an, deren erste sich auf gewisse Willkürhandlungen der provisorischen Re⸗ gierung in Florenz bezieht, und deren andere die Weisungen betrifft, die der englische Geschäftsträger in Florenz in Bezug auf die bevorstehenden Wahlen empfing. 58

88 A““ erklärte Lord J. Russell als Antwort auf eine Frage des Sir J. Walsh, daß er morgen neuere Depeschen über Italien und Savoyen vorlegen zu können hofft. Zugleich ersucht er das Mitglied für Bridgewater, seine Savoyen betreffende Mo⸗ tion nicht am nächsten Montage vorzubringen, indem die Besprechung den Staats⸗Interessen schädlich sein könnte. Kinglake verschiebt sie auf Montag in acht Tagen. Er halte die Besprechung fuͤr unumgänglich nöthig und bemerke zugleich, daß seine Motion keinen Tadel gegen die italienische Politik der Regierung aussprechen solle; er glaube bielmehr, daß der edle Lord die Unterhandlungen in befriedigender Weise geführt habe. Secully fragt den Premier, ob Ihrer Majestät Minister, in An⸗

betracht, daß sie allesammt roteft a cht, ie allesammt Protestanten seien, während ein von Ihrer Majestät Unterthanen aus Katholiken bestehe, haae en 2 unbedingter Nichteinmischung wenigstens im Gebiete Sr. Heiligkeit des Papstes streng beobachten wollen. Lord Palmerston vefchert seinem ehrenwerthen Freunde, daß keinerlei Rücksicht auf das G au ensbekenntniß der Minister oder irgend einer beliebigen Anzahl nterthanen den mindesten Einfluß auf die auswärtige Politik der briti⸗ schen Regierung übe. Diese Politik bestehe darin, die Italiener ihre heimischen Angelegenheiten selbst ordnen zu lassen. Bei dieser Gelegen⸗ heit ersucht er Herrn Cave, eine auf diesen Abend angezeigte Motion zu verschieben. Cave bedauert, nicht willfahren zu können, da der Gegenstand zu dringend sei. Er beantragt somit Vorlage der Korre⸗ spondenz mit Frankreich über die projektirte Legalisirung der Kuli⸗ Auswanderung von Indien nach französischen Kolonieen. Er greift dieses Projekt mit großer Schärfe an und zeigt die Unmöglichkeit, irgend eine Bürgschaft dafür zu erlangen, daß Frankreich die asiatischen Aus⸗ ngenes besser als die afrikanischen behandeln werde. Die morali⸗ sche Folgen des Projektes für Indien und England koͤnnten sehr ver⸗ 8chg werden. Lord J. Russell entgegnet, daß es eine Frage sei ob der Auswanderungs⸗Vertrag mit Frankreich überhaupt hätte negociirt Ch. Nhae. ses licte er darin ein Mittel, dem Mirès⸗Kon⸗ nackten Sklavenhandel wieder ei ührt, ei machen. Er gestehe, daß der Vertrag allen b“ rung nicht völlig vorbaue, aber wenn Frankreich den Kulis nicht Wort halten, sollte, werde Ihrer Majestät Regierung den Vertrag kündigen können und die Besorgniß, dann eine große Quelle der Arbeitskraft zu verlieren, würde die französischen Kolonial⸗Behörden im Zaume halten. Die fran⸗ zoͤsische Regierung verspreche, binnen 15 Monaten nach Unterzeichnung des die Kulies betreffenden Vertrages ihre afrikanische Arbeiter⸗Aus⸗ fuhr, die dem Sklabenhandel beinahe gleichkomme, auf immer einzu⸗ stellen. Unterzeichnet sei der Vertrag in diesem Augenblicke noch nicht. Die Korrespondenz könne vorgelegt werden. Kinnaird erwartet von dem Vertrage nichts Gutes, ist überzeugt, daß die öffentliche Meinung wäre sie daruͤber zu Rathe gezogen worden, ihn nicht gebilligt haben würde, und bedauert, daß der edle Lerd nichts Näheres über die Ver⸗ tragspunkte hören ließ. Die Motion wird genehmigt. Byng beantragt eine Resolution: „daß Ihrer Majestät eine unterthänige Adresse überreicht werde mit der Verficherung, daß dieses Haus nach Erwägung des mit dem Kaiser der Franzosen geschlossenen Handels⸗Vertrages, Ihrer Majestät den aufrichtigsten Dank für diesen neuen Beweis Ihres Wunsches die Wohlfahrt und das Glück Ihrer Unterthanen zu fördern abstattet, und zu versichern, daß dieses Haus die nöthigen Schritte thun wird, um ein System auszuführen, welches einen wohlthätigen Verkehr zwischen Groß⸗ britannien und Frankreich befördern, Handel und Gewerbe ausdehnen und neue Sicherheiten für die Wahrung des Friedens bieten wird.“ Baines sekundirt. Lindsay ist von Herzen für die Selickg ver Verträge. Bei einer anderen Gelegenheit werde er eine Re⸗ solution für einen Schifffahrts⸗Vertrag beantragen. Lord A. V. Tempest stellt den Verbesserungs⸗Antrag, daß das Haus beschließe, keine Ansicht über den Vertrag auszusprechen, bis die endgültigen Absichten des Kaisers in Bezug auf Savoyen bekannt sind. Er billigt den Handelsvertrag, aber nicht die Zeit der Sanction. Es gelte vielmehr, dem Kaiser ein: „Bis hieher und nicht weiter!“ entgegen zu rufen. Sir Hugh Cairns ist gegen den Vertrag, aber auch gegen seine Verwerfung, als einen esgr. lichen und zugleich unnöthigen Schritt, indem er überzeugt ist, daß der Vertrag ein unfruchtbarer, todter Buchstabe bleiben und bald gleich dem von Villafranca in Vergessenheit finken werde. Lord Adolfus Vane Tempest zieht sein Amendement zurück und auf Horsman's Motion wird die Debatte vertagt.

10. März. In⸗- der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung lenkte der Marquis von Normanby die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Zu⸗ stände in Toskanag. Unter der dortigen provisorischen Regierung, be⸗ merkt er, herrsche das System willkürlicher Verhaftungen in desgeegaten Maße, und lange Einzelhaft werde in mehr als grausamer Weise in Fällen angewandt, wo weder Aussicht auf ein gerichtliches Verfahren vorhanden sei, noch überhaupt eine bestimmte Anklage vorliege. Er wünsche zu erfahren, ob der Vertreter Englands, Herr Corbett, dahin instruirt worden sei, gegen ein derartiges Verfahren Vorstellungen zu machen oder in Bezug darauf Rath zu ertheilen. Ferner beantrage er die Vorlegung von Instructionen wenn solche vorhanden an den britischen Geschäftsträger in Florenz, worin derselbe angewiesen sei, die provisorische Regierung darauf amerksam zu machen, dat es ibre Pflicht sei, sich aller willkürlichen Handlungen zu enthalten, die geeignet seien, die Wahlfreiheit bei den Neuwahlen, welche zu empfehlen Ihrer Majestät Regierung für gut befunden habe, zu zerstören. Eec habe, ehe er die be⸗ treffende Korrespondenz gelesen, keine Vorstellung davon gehabt, wie bald die englische Regierung die Maske der Neutralität habe fallen lassen und für die provisorische Regierung Partei ergriffen habe. Zu beklagen sei es, daß sie kurz nach Abschluß des Friedens von Villafranca Herrn Corhett Instrue⸗ lionen ertheilt habe, die dazu angethan gewesen seien, die Verwirklichung der Bedingungen jenes Friedens zu verhindern. Die Opposition gegen kehr des Großherzogs sei keineswegs das Ergehniß der öͤffentlichen Meinung⸗

sondern habe ihren Ursprung in einer falschen Vertheilung des Stimmrechts,

in Bestechung und Einschüchterung. Der Unter⸗Staatssecretair des Auswär⸗ tigen, Lord Wodebhouse, entgegnet, er könne die begehrten Papiere nicht auf den Tisch des Hauses niederlegen, da fie gar nicht vorhanden seien, Die englische Regierung sei von der Nichtinterventions⸗Politik⸗ die sie sich zur Richtschnur genommen, nicht abgewichen. Herr Corbett e sehr schwierigen Verhaͤltnissen seiner Pflicht als Vertreter 38 8 * ausgezeichneter Weise genügt, und die von ihm eingesandten Berichte 8 wegen ihrer Genauigkeit bemerkenswerth. Die Schilderungen, welche Lord Normanby von den zahlreichen Seitens der provisorischen ee vorgenommenen Verhaftungen entworfen habe, seien übertriel en. Wenn man bedenke, wie sehr die toskanische Regierung gegen