1860 / 78 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

billigeren Preisen zu rechnen. Im Jayre 1816 betrug die 11“ as cmelnonan Kilogrammes, 1811 bereits 100 und gegenwaärtig 200 Millionen, so daß in Frankreich auf den Kopf doch erst 5 Kilogrammes kommen, in England dagegen 15. und in America 17; in ersterem Lande beläuft sich der Zoll auf 34 Frs., in letzterem auf 15 Frs., in Frankreich aber auf 34. Schon vor zehn Jahren hatte die Regierung die Ermäßigung dieses Zolles beantragt Und einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vom Staatsrath geprüft und gebilligt worden war. Die Kommission der Legrslative empfahl mit geringen Aenderungen die Annahme des Entwurfs, aber die Ver⸗ sammlung wies das Gesetz damals zurück. Wie es scheint, ist sie jetzt dem Entwurfe günstiger gestimmt. Verschiedene Handels⸗ kammern, namentlich die von Nantes, haben Abgeordnete. hierher geschickt, um dem Kaiser die Bitte vorzutragen, daß die Ausfuhr⸗ prämien auf raffinirten Zucker in hisheriger Weise beibehalten werden möchten. Der Kaiser hat gestern diese Herren empfangen, doch verlautet nichts über den von ihm gegebenen Bescheid.

Der Contre⸗Admiral Baudin ist an Stelle des in die Flotten⸗ station von Brasilien und La Plata versetzten Contre⸗ Admirals Dubouzet zum Commandeur der Marine in Algier ernannt worden. 1 1

Der „Gazette de France“ zufolge hätte Frankreich das Fürsten⸗ thum Monaco für 200,000 Frs. Rente angekauft.

28. März. Ein hier eingetroffenes Telegramm aus Cham⸗ bery vom heutigen Tage meldet, daß zwei Compagnieen des 80sten französischen Linien⸗Regiments daselbst eingetroffen seien. Dortige Nationalgardisten hätten die frauzösische Kokarde aufgesteckt.

Spanien. Aus Madrid vom 26 März wird telegraphisch gemeldet, daß am 25. d. die Friedens⸗Präliminarien zwischen Ma⸗ Tokko und Spanien von Muley Abbas und O⸗Donnell unterzeichnet wurden Spanien behält Tetuan zu bleibendem Besitze; zugleich zahlt der Kaiser von Marokko eine starke Kriegsentschädigung. Wir haben schon gemeldet, daß O'Donnell. Auftrag hatte, statt der früheren 200 Millionen eine halbe Milliarde Realen zu verlangen.

Italien. Turin, 25. März. Wie der „Köln. Ztg.“ ge⸗ meldet wird, ist die italienische Armee in folgende 5 Armee⸗Corps veingetheilt worden: 1) Das Armee⸗Corps des Mincio, das vom General Alphons della Marmora befehligt werden soll, 2) das Armee⸗Corps von Bologna unter Cialdini, 3) das Armee⸗ Corps von Florenz, Durando an der Spibe, 4) das Armee Corps von Parma, dessen Oberbefehl General von Sonnaz erhält, und 5) das Armee⸗Corps von Turin, dessen Befehl General della Ross anvertraut ist. Diese Generale werden ein jährliches Gehalt von 30,000 Frs. beziehen. Herr Benedetti verläßt uns morgen. Aus Rom erfahren wir, daß der Papst den Vertrag mit Neapel Pezüglich der Besetzung der Marken und Umbriens unterzeichnet habe.

Dem „Corr. Mercantile“ vom 24. März zufolge, sollte am nächsten Morgen um 5 Uhr das Geschwader abgehen, welches den General Durando und die Division, die er befehligt, nach Livorno bringen soll. Sobald die Truppen ausgeschifft. sind, wird das Ge⸗ schwader nach Genua zurückkehren, um den Prinzen von Carignan zu eskortiren Der „Gazzetta di Milano“ zufolge, meldete der

ouverneur von Sassari nach Genua, General Garibaldi habe er⸗ klärt, daß er keine andere Kandidatur annehmen wolle, als die von Nizza, seinem Vaterlande. 11 In Rom wurde am 23. März ein Konsistorium gehalten, in welchem der heilige Vater eine Allocution hielt, über die bisher unverbrüchliches Schweigen beobachtet wird und nur so viel fest⸗ steht, daß die Excommunication gegen Vietor Emenuel noch nicht ausgesprochen wurde. Am 23sten wurden die muthmaßlichen Hauptanstifter der Bewegung vom 19ten in Eivita Vecchia von der Polizei an Bord gebracht, um in die Verbannung zu wandern. Auch wurden etwa zwanzig Verhaftungen vor⸗ genommen; unter den leicht Verwundeten befindet sich ein englischer Geistlicher. Die bei der Bewegung leicht ver⸗ wundeten zwei französischen Offiziere sind hergestellt und haben dem Stabe der päpstlichen Gensd'armerie Besuch gemacht, so wie Gegen⸗ besuch von demselben empfangen. General Goyon erließ einen nach⸗ druͤcklichen Tagesbefehl, worin er die Pfeifer, so wie alle, welche die öffentliche Macht durch unausstehliche Beleidigungen herausfordern, tadelt, den französischen Offizier, der die Volksmasse auseinander⸗ trieb, belobt, dagegen die Taktlosigkeit und den blinden Haß der römischen Gensd'armen mißbilligt; uͤbrigens rechnet der Befehlshaber auf den edlen Charakter der französischen Offiziere und ermahnt Alle zu Mäßigung und Ruhe. Am 23. März fand wiederum eine feierliche Kundgebung der Freunde des Papstes in St.⸗ Peter statt, wobei eine ansehnliche Menge Kutschen zum Vorschein kam. Ein päpstlicher Beamter ist wegen Unterschleife zu 20jähriger Haft ver⸗ urtheilt worden. .

Aus Neapel, 20. März, wird berichtet, daß die neapoli⸗ tanische Regierung mit Falanga und Mentuoro Lieferungsverträge für die Verpflegung der Truppen „jenseit der Grenze“ auf 45 Tage abgeschlossen hat. Als erste Regierungsthat des neuen Kabinets

Cassaro erwartete man in Neapel die bewaffnete Intervention in

den Kirchenstaat. 8 1““

Amerika. New⸗Vork, 14. März. In New⸗Granada ist eine Revolution ausgebrochen. In der ersten Hälfte des Fe⸗ bruar überfiel ein gewisser Carrilo, ein Offizier, die Stadt Carkago und metzelte 70 der Bewohner, darunter 20 den ersten Familien angehörige junge Leute, nieder. Er hatte, wenigstens angeblich, den Plan, sich in Besitz gewisser dem Bunde angehöriger Wuffen zu setzen, die General Mosquera mit Beschlag belegt hatte. Letzterer hatte das Volk zu den Waffen gerufen, verfügte zur Zeit der letzten Nachrichten uͤber eine nicht unbekrächtliche Truppenmacht und hatte, wie man glaubte, die Absicht, den Staat Cauca von der Conföde⸗ ration loszureißen. In der Hauptstadt Mexico hat sich Mar⸗ quez und in Guadalajara General Wool für Santa Anna erklärt. Ersterer ward verhaftet; doch gelang es ihm, zu entkommen. Wie aus Acapulco gemeldet wird, war am 11. Februar General Toro nebst seinem Stabe von feinen Soldaten ermordet worden. Asien. Hongkong, 15. Februar. Admiral Page ist hier von Saigun angekommen, welches er durch Proclamation vom 2. d. M. für eine französische Besitzung erklärt hat. Die Blokade von Saigun wird ohne Zweifel nächstens aufgehoben und man rechnet alsdann auf bedeutenden Handels⸗Verkehr mit diesen Thei⸗

bem von Cochuchnag. 11A“4“ FFrH 9. Ib d“

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stag, 29. März, Vormittags. (Wolff's Tel. Bur.) Die Landesstatute werden dem Kaiser zur Sanction unter⸗ breitet. Nächsten Sonnabend werden 140 Millionen Gulden Staatsschuldenverschreibungen verbrannt.

An der gestrigen Abendbörse wurden Kreditactien zu 190.70, Nordbahn zu 196.20, Staatsbahn zu 268, Nationale zu 79.20 gehandelt.

Paris, Donnerstag, 29. März, Morgens. (Wolff’s Tel. Bur.) Der heutige „Constitutionnel“ enthält einen von Grandguillot unterzeichneten Artikel über die Möglichkeit des Abzuges der französischen Truppen aus Rom, in welchem es heißt: Wir haben immer zugegeben, daß diefelben nicht bis ins Unendliche daselbst verbleiben könnten. Die römische Regierung hat jetzt ihren Abzug gewünscht. Dieser Wunsch soll erfüllt werden. Wenn die Sicherheit des Papstes gewiß, unsere Armee durch eine andere von einer italienischen Macht gestellte ersetzt sein wird, und die Unter⸗ handlungen mit Neapel dieses Ziel erreicht haben werden, wolle Frankreich kein Hinderniß entgegenstellen.

hau

Die Etats 1) der Porzellan⸗Manufaktur; 2) der Gesundheitsgeschirr Manufaktur; 3) der Justiz⸗Verwaltung und Nachtrag zu dem Berichte, betreffend den Etat der Telegraphen⸗Verwaltung.

I. Der Etat der Porzellan⸗Manufaktur ist in Einnahme und Ausgabe gegen den Etat von 1859 unverändert; er weist eine Ein⸗ nahme von 157,500 Thlrn. bei einer Ausgabe von 137,500 Thlrn., mit⸗ hin einen Ueberschuß von 20,000 Thlrn. nach.

Gegen die einzelnen Ansätze hat sich ebensowenig zu erinnern ge⸗ funden, als gegen diejenigen II. des Etats der Gesundheits⸗ geschirr⸗Manufaktur. Auch dieser Etat ist mit 1859 vorgelegten in Einnahme und Ausgabe gleichlautend. Er weist in Einnahme 84,500 Thlr., in Ausgabe 74,900 Thlr., mithin einen Ueberschuß von 9,600 Thlr. nach. In Bezug auf beide vorstehend erwähnte Etats wurde bemerkt, daß die Vorlegung einer nach kaufmänni⸗ schen Grundsätzen angelegten Vermögens⸗ und Ertrags⸗Berechnung ge⸗ wünscht werden muͤsse, wie solche im vorigen Jahre bereits für die unter der Bergwerks⸗Verwaltung stehenden Werke übergeben sei. Der Vertreter der Staats⸗Regierung erklärte, daß für die Manufakturen, von denen die Porzellan⸗Manufaktur weniger ein industrielles Unterneh⸗ men als eine Muster⸗ und Kunst⸗Anstalt sei, die Rechnung bisher nicht nach kaufmännischen Grundsätzen geführt worden, daß aber die Aufstellung solcher Vermögens⸗ und Ertrags⸗Berechnung, nach den bei der Bergwerks⸗ Verwaltung befolgten Grundsätzen angeordnet und mit dem 31. Dezem⸗ ber 1858 abschließend, ausgeführt, aber noch nicht revidirt worden sei. Für die Vorjahre könne nur der an die General⸗Staatskasse abgeführte Rein⸗Gewinn angegeben werden; von ultimo 1858 ab werde die Rech⸗ nung nach kaufmännischen Grundsätzen fortgeführt und alljährlich im Re⸗ sultate mitgetheilt werden. 1

Bei der Porzellan⸗Manufaktur hat der Reingewinn betragen:

11141“*“ 31,551 Thlr. 2 Sgr. Pf.

77 Fr „8.

122

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8

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als einen in

1) Ministerium, persönliche Ausgaben 2) Ministerium, sächliche Ausgaben .. 3) Ober⸗Tribunal, persönl. Ausgaben

v1114“

11“ 11111“ 1 111A1“

Jahr 1860.

1 8 1

dem pro

623

gaben, noch 630 Thlr. zuzuschießen habe. Uebrigens habe die Einnahme an Expaminations⸗Gehühren bei den Justiz⸗Behörden in der neuesten Zeit hereits

abgenommen und sehe bei der Perminderung der Studirenden weiterer Verringerung entgegen; es seien Fälle eingetreten, durch welche die Schwierig⸗

. 45,447 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf. 99aA 9 11. 1115“ 1111“n 72,458 5. 1b 90,227 289 10 I1. Der Etat der Justiz⸗Verwaltung veranschlagt die Ein⸗ nahmen auf: 9,939,020 Thlr. oder 106,216 Thlr. mehr und die ordent⸗ lichen Ausgaben auf 11,417,270 Thlr. oder 243,334 Thlr. weniger als im Jahre 1859. Die einmaligen außerordentlichen Ausgaben sind mit 217,000 Thlr. oder 183,000 Thir. weniger ausgeworfen. Die Einnahmen zerfallen in 1) Gerichtskosten..... . ngies 2) Gebühren, welche den Beamten als Emolumente zustehen.. 3) Strafen 9 essteaas Einfshach. gzaff 5 8 anten⸗Wittwen⸗ Züsh 1. 11,074 Thlr.

1857

gegen 1859. 9,145,340 Thlr. +† 90,007 Thlr. 258,226 + 4,294

297,432 + 14,895 238,022 2,944

9,939,020 Thlr. +† 106,216 LChlr. Der Betrag bei Tit. 1. bleibt hinter der Zjährigen Fraktion der Jahre 1856./58 um 100,000 Thlr. zurüͤck. Diese geringere Veran⸗ schlagung findet indessen ihre Rechtfertigung darin, daß sich bereits jetzt für das Jahr 1859 eine Mindereinnahme von ungefähr 163,000 Thlrn. gegen die Ist⸗Einnahme des Jahres 1858 übersehen läßt und somit nicht mit genügender Sicherheit angenommen werden kann, daß der wirkliche Zjährige Fraktionssat pro 1860 zu erreichen sein wird. In Betreff des Zuschlages von 6 Sgr. pro Thaler der Gerichts⸗Gebuühren ist in der vor⸗ jährigen Session die Erwartung ausgesprochen worden: „daß bei Vor⸗ legung des Etats pro 1860 die Nothwendigkeit der ferneren Erhebung dargelegt, oder der Zuschlag in Wegfall gebracht werde.“ Seitens des Kommissarius der Königlichen Staats⸗Regierung ist in dieser Beziehung jedoch bemerkt worden: Die angestellten Ermittelungen haäͤtten zu der Ueberzeugung geführt, daß eine Abschaffung des Zuschlages von 6 Sgr. für die Staatskasse einen jährlichen Ausfall von etwa 900,000 Thlrn. herbeiführe. Die gegenwärtige Finanzlage des Staats, insbeson⸗ dere die erhöhten Anforderungen, die an die Staatskasse gemacht würden, gestatte es nicht, schon in diesem Jahre auf eine so erhebliche Einnahme zu verzichten. Nach diesen Erläuterungen hat die Kommission beschlossen, bei dem Abgeordnetenhause zu beantragen: „zwar für jetzt von der Wiederholung des Antrages, den Zuschlag von 6 Sgr. pro Thaler in Wegfall zubringen, abzustehen, diesen Wegfall aber Zukunft zu erreichenden Wunsch festzuhalten.“ Weitere Erinnerungen find bei den Einnahmen nicht erhoben.

Die ordentlichen Ausgaben sind folgende:

150 Thlr⸗ 182,935 4+ 640 6,950 1,750

10,880 858 1,131,879 532 EEEe. 35 6,660,515 + 13,569 882,295 + 17,328 1,632,994 250,490

652,930 27,704 21,000

52,000

91,850 Thlr. +† 6,750

4) 8 sächliche Ausgaben

5) Immediat⸗Justiz⸗Examinations⸗ Kommission Obergerichte, persoͤnliche Ausgaben Obergerichte, sächliche Ausgaben.. Untergerichte, persönliche Ausgaben

) Untergerichte, sächliche Ausgaben.

Kriminalkosten Baare Auslagen und andere Aus⸗ gaben in Parteisachen

12) Sonstige Ausgaben

13) Unterhaltung der Justiz⸗Dienst⸗ gebäude

4) Justiz⸗Offizianten⸗Wittwenkasse

8 ZInnebe DChle.

11,717,270 Thlr. 243,334 Thlr.

Unter den vorstehenden Titeln veranlaßte eine eingehendere Erörterung derjenige, betreffend die Immediat⸗Justiz⸗Examinationskosten. Dieser Be⸗ trag ist durch die Gebühren aufzubringen, welche die zur dritten juristi⸗ schen Prüfung verstatteten Beamten zu zahlen haben. Es wurbe die Frage aufgeworfen, ob es angemessen erscheine, Gebühren für solche Prüfungen, welche wesentlich wegen der Feststellung, ob Jemandem ein Staatsamt übertragen werden könne, auch im Interesse des Staates lie⸗ gen, von angehenden Beamten zu erheben, welche nach zum Theil ganz vorzugsweise kostspieligen Vorbereitungs⸗Stadien sehr lange auf Anstellung warten müssen und ohne jede Vergütigung im Staatsdienste als eine nicht wohl entbehrliche, der Staatskasse aber Einnahme gewährende Arbeitshülfe benutzt werden. Unter zum Theil günstigeren Verhältnissen werden für Prüfungen, welche bei den Negierungen abgelegt werden, und bei dem Militair solche Gebühren nicht erhoben und bei der Exami⸗

nations⸗Kommission für die Prüfung zu höheren Verwaltungs⸗Aemtern

von jedem Kandidaten, welcher die Prüfung besteht, nur 20 Thlr. genom⸗ men. Der Negierungs Kommissarius theilt mit, man habe bei den älteren Berathungen im Staats⸗Ministerium die Beseitigung der Verschiedenartig⸗ keit dieser Gebühren in den verschiedenen Ressorts bei der großen Mannig⸗ faltigkeit in den Leistungen und Mühwaltungen der Examinatoren nicht füͤr ausführbar erachtet. Derselbe hebt hervor, daß der Umfang der Leistungen bei der Justiz⸗Prüfung sehr bedeutend sei und die Höhe der Gebühren rechtfertige; daß ferner die Kosten der Prüfungen bei der Ober⸗ Exominations⸗Kommission für die höheren Verwaltungs⸗Aemter verhält⸗ nitzmäßig viel betraͤchtlicher seien, als bei der Immediat⸗Justiz⸗Exami⸗ nations⸗Kommission, indem nach Ausweis des diesjährigen Etats der Staat zu der Gebühren⸗Einnahme von 340 Thlrn., Behufs der Bestreitung der Aus⸗

keiten, geeignete Persönlichkeiten zu Examinatoren zu gewinnen oder al solche zu erhalten, nachgewiesen seien; auch durch eine Aenderung in der

Stellung der Examinatoren, namentlich dadurch, daß die Beschäftigung

der Examinatoren nicht blos als ein Nebenamt übertragen würde, hat sich ein Ausweg nicht finden lassen, weil es für ganz wesentlich erachtet wird, Beamte zu Examinatoren zu bestellen, welche durch praktische Beschaͤftigung

lebendig mit der Praxis fortschreiten; übrigens erscheine das Interesse

des Staats nicht als das vorwiegende, mindestens liege es nicht in diesem Interesse, eine uͤbergroße Zahl unbesoldeter Assessoren, welche jetzt vorhanden

sei, zu sehen. Ganz ohne Entgelt sei die Vornahme der Prüfungen hier⸗ nach den Examinatoren nicht zuzumuthen; solle eine Aenderung eintreten,

so könnte damit doch keinenfalls über eine Gleichstellung des Gehühren⸗

Betrages hinausgegangen werden. Bei der weiteren Erörterung der

Frage wurde diese von solcher Bedeutung gefunden, daß eine eingehende Prüfung, welche von der durch die Regierung früher vorgenemmenen verschieden sei, für erforderlich erachtet wurde; insbesondere wurde her⸗ vorgehoben, daß keinenfalls es angemessen erscheine, daß die Epxaminatoren von den zu Prüfenden Gebühren beziehen; wollte man auch geringe Gebühreu für unumgänglich nothwendig erachten: so dürften dieselben doch nicht so hoch sein, als die Entschädigung, welche den Examinatoren für deren Mühewaltung aus der Kasse zu verabfolgen seien. Nachdem andere, ebenfalls auf den Ausdruck einer Erwartung der Beseitigung dieser Gebühren gerichtete Anträge zurückgezogen worden waren, beschloß die Kommission zu beantragen: das Haus wolle be⸗ schließen, der Erwägung der Staatsregierung anheimzugeben, ob nicht die

Examinationsgebühren bei Staatsprüfungen überhaupt abzuschaffen, oder doch ein gleichmäßiger Satz bei sämmtlichen Staats⸗Behörden unter Er⸗

8eegnee der Gebühren für die Prüfung der Justiz⸗Beamten festzustellen ein dürfte.

„Bei dem Tit. 6 ist die Verminderung der Zahl der Obergerichte wieder zur Sprache gekommen und dieselbe der Staatsregierung zur Er⸗ wägung anheimzugeben beantragt worden, obwohl der Kommissarius die Erklärung abgab, daß die Staatsregierung bei ihrer im Jahre 1859 hier⸗ über abgegebenen Erklärung beharren müsse, außerdem aber auch das Jahr 1859 bei der dermaligen Lage der Dinge nicht geeignet gewesen sein würde, mit einer solchen ““ vorzugehen. In Betreff der „Unter⸗

gerichte“ wurde der Wunsch ausgesprochen, mit welchem der Regierungs⸗

Kommissarius sich einverstanden erklärte, daß diese Bezeichnung fortan vermieden und dafür „Gerichte erster Instanz“ gesetzt werden solle. Bei den Etatspofitionen für die Beamten⸗Besoldungen wurde be⸗ züglich der Besoldung der Staatsanwalte hervorgehoben, daß es ungerechtfertigt erscheine, die Besoldungen der Staatsanwalte, trotz

ihrer den Mitgliedern der Kreisgerichte gleichen Nangstellung, höher als

die richterlichen Gehälter zu normiren. Das Gehalt der Kreisrichter be⸗ trage 600 1000 Thlr., während die Staatsanwalte bei den Kreisgerichten einschließlich der Staatsanwalts⸗Gehülfen ein Gehalt von 600 —1200 Thlr. bezögen. Der Regierungs⸗Kommissarius bemerkte, daß nur denjenigen Staats⸗ Anwalten ein Gehalt von 1200 Thlrn. bewilligt würde, welche in Städten angestellt wären, wo die Besoldungen der Kreisrichter unter Hinzuxech⸗ nung der Lokalzulagen einen gleichen Betrag erreichen könnten. Nach diesen Erklärungen wurde bemerkt: Justizverwaltung liegen, wenn die Gehälter der Staatsanwalte den Besoldungen der richterlichen Beamten gleichgestellt würden. Sei ein⸗ mal das Prinzip der Lokalzulagen festgehalten worden, so empfehle es sich auch rücksichtlich der Staatsanwalte, ihnen den 1000 Thlr. über⸗ steigenden Betrag des Gehaltes nur als Lokal⸗Zulage zu bewilligen. Es liege häufig im Interesse des Dienstes, Versetzungen der Beamten der

Staatsanwaltschaft eintreten zu lassen, oder dieselben wieder als Richter

zu verwenden. In beiden Fällen führe die Höhe der Normal⸗Besoldung zu Mißständen, bei einer Versetzung an einen Ort von weniger als 20,000 Einwohnern zu einer ungleichen Besoldung mit den an demselben Gerichte fungirenden richterlichen Beamten; bei dem Eintritt in richterliche Functionen zu einer Gehalts⸗Bevorzugung gegen ältere Richter oder zu einer Beförderung, welche in gleicher Weise ältere richterliche Beamte benachtheiligt. Nach diesen Erwägungen einigte sich die Kom⸗ mission zu dem Antrage: „die Staats⸗Regierung aufzufordern, die Gehälter der Staats⸗Anwalte den Vesoldungen der Kreisrichter entsprechend so zu normiren, daß die den Gehalts⸗Satz von 1000 Thalern übersteigenden Gehalts⸗Sätze nur als Lokal⸗Zulagen ge⸗ währt werden. Ferner wurde, ohne besondere Anträge zu formiren, der Erwägung der Staatsregierung anheimgegeben, ob nicht bei der künftigen Etats⸗Negulirung wie für die Botenmeister, so auch für die Kanzlei⸗Direktoren besondere Functions⸗Zulagen auszusetzen seien, was im Interesse der Justiz⸗Verwaltung dringend noth⸗ wendig und jedenfalls mit Rücksicht auf die Eigenthümlichkeiten. der bei den Gerichten bestehenden Büreau⸗Verfassung noch wünschens⸗ werther erscheine. Auch wurde es als wünschenswerth bezeichnet, die Gehäͤlter der Friedensrichter und Friedensgerichtsschreiber unter Entziehung der ihnen bis jetzt als Theil des Gehaltes zustehenden Emolumente zur Staatskasse zu fixiren. Diesem Wunsch begegnete der Regierungs⸗Kommis⸗ sarius mit der Mittheilung: „Es sei dieser Gegenstand der Aufmerksam⸗ keit der Staatsregierung in keiner Weise entgangen. Bereits im Jahre

1851 sei in Erwägung gezogen worden, ob es nicht möglich sei, diesem

Mißstande Abhülfe zu schaffen. Es häͤtten sich indessen in der Rheinischen G Gerichtsverfassung unüberwindliche Schwierigkeiten entgegengestellt. Es

existirten bis jetzt bei den Friedensgerichten gar keine Sportel⸗Rezepturen, deren Einrichtung nothwendig mit erheblichen Opfern für die Staatskasse verbunden sei, und so habe man sich denn gezwungen gesehen, das frühere

Verhältniß beizubebhalten.“

Endlich bemerkte der Regierungs Kommissarius bezüglich darauf, daß

die Kon misson es für dringendes Bedürfnißz erachte, daß die Stellum

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