noch weiter verständigen und eingen. 8 Aufrechterhaltung der Oroͤn olizei.
1. gute Ordnung auf den Etappen aufrecht zu erhalten, soll in Erfurt ein Königlich preußischer Etappen⸗Inspektor ange⸗
stellt werden, dessen Bestimmung dahin geht, für die Aufrechthal⸗ tung der Ordnung und Richtigkeit der Liquidationen Sorge zu tragen und etwaigen Beschwerden so viel wie möglich abzuhelfen. Er hat aber keine Autorität über die Großherzoglich sächsischen Unterthanen. Dem Etappen⸗Inspektor steht die Portofreiheit bei Uenestgane und Kontrasignatur der Militairbriefe zu. Sollten hin und wieder Differenzen zwischen den Bequartierten und den Sol⸗ daten entstehen, so werden dieselben von der betreffenden Etappen⸗ behörde und den kommandirenden Offizieren, wie auch von dem er⸗ wähnten Etappen⸗Inspektor gemeinschaftlich beseitigt. Die Etappen⸗ behörde ist berechtigt, jeden “ oder Soldaten, welcher sich thätliche Mißhandlungen seines Wirthes oder eines anderen Unterthanen erlaubt, zu arretiren und an den Kommandirenden zur weiteren Untersuchung und Bestrafung abzuliefern. Den gegenseitigen Etappen⸗Behörden wird es noch zur be⸗ sonderen Pflicht gemacht, darauf zu achten, daß die Wege stets in gutem Stande erhalten werden, und überhaupt haben dieselben ihre stete Sorgsamkeit darauf zu richten, daß es den durchmar⸗ schirenden Truppen an nichts fehle, was dieselben mit Recht und Billigkeit verlangen können, über welchen Gegenstand der Etappen⸗ Inspektor gleichfalls zu wachen hat und bei den Landesbehörden Beschwerde führen kann. kommandirenden Offiziere sowohl, als die Etappen⸗Be⸗ hörden sind anzuweisen, stets mit Eifer und Ernst dahin zu trach⸗ ten, daß zwischen den Bequartierten und den Soldaten ein guter Geist der Eintracht erhalten werde, und daß die Einwohner in Beziehung auf ihre deutschen Brüder willig diejenigen Lasten tragen, welche der Natur der Sache nach nicht ganz gehoben, aber durch ein billiges Benehmen von beiden Seiten sehr gemildert werden können. Die Königlich preußischen Truppen, welche auf eine der ge⸗ nannten Militairstraßen, und die Großherzoglich saͤchsischen Trup⸗ pen, welche in Erfurt instradirt werden, sollen jedesmal von dem Inhalte dieser Convention, so weit es nöthig ist, vollständig unter⸗ richtet werden, so wie die erforderlichen Auszüge aus derselben auf allen Etappen zur Nachricht bekannt gemacht und affigirt wer⸗ den sollen. Die vorstehende Uebereinkunft wird als mit dem 1. Oktober 1856 in Kraft getreten angesehen und ist bis zum 1. Oktober 1866 mit dem Vorbehalte jedoch abgeschlossen, daß für den Fall eines in dieser Periode eintretenden Krieges, den Umständen nach, die etwa nothwendigen abändernden Bestimmungen durch eine besondere Uebereinkunft festgesetzt werden sollen. Sollten Märsche oder Kantonnirungen Königlich preußischer Truppen im Großherzoglichen Gebiete auf anderen als den im Art. I. bezeichneten Militair⸗ und Etappenlinien nach Anordnung der Bundes⸗Militairgewalt oder sonst mit Zustimmung der Groß⸗ herzoglich sächsischen Regierung eintreten, ohne daß wegen der Be⸗ quartirung und Verpflegung der Truppen besondere Vorschriften vereinbart worden sind, so kommen auch für solche Fäͤlle die Be⸗ stimmungen der gegenwärtigen Konvention zur Anwendung. Gegenwärtige Uebereinkunft soll, nachdem sie gegen eine gleich⸗ lautende, von dem Großherzoglich saͤchsischen Ersatsministerium vollzogene Ausfertigung ausgewechselt worden sein wird, durch
öffentliche Bekanntmachung in d iderseitigen S . Iercliche, n g en beiderseitigen Staaten Kraft und
Geschehen Berlin, den 22. März 1860. Der Königlich preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 1 (L. S.) von Schleinit.
Vorstehende Ministerial⸗Erklärung wird, na 88 die übereinstimmende Erklärung den Fes gch eatsgie sächsischen Staatsministeriums zu Weimar vom 1. Februar d. J. ausge⸗
wechselt worden, hierdurch zur öffentlichen K. Herlim, den 10e Abꝛi 1860, en Kenntniß gebracht
Der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheit von Schleinitz.
selbe gegen
erium für Handel, Gewerbe Arbeiten.
8 ““
Ordnung und militairis en
marktes und namentlich die Verwiegung der Wolle, Ausstellung der Waagescheine und das Auslegen der Wolle an den für den Wollmarkt bestimmten öͤffentlichen Straßen und Plätzen nicht gestattet werden wird.
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seitigen Behörden werden sich über die Form des Rechnungswesens “
Das 12te Stuüͤc der Gesetz⸗Sammlung, welches 28 gegeben wird, enthält unter 2 8 “ Nr. 5208. Das Privile ium wegen Ausgabe auf den Inhaber
B 2. B. des Wilkau⸗Cavolather Deich⸗ verbandes bis zum Betrage von 220,000 Thlrn. 12. März 1860; unter 1 . e Den Allerhöchsten Erlaß vom 19. März 1860, be⸗
b5209. rtrreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für
— 8
den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde Chau von Niederbieber an der Heddesdorf⸗ Weherhunsse Bezirksstraße bis Wal dbreitbach EBöö
im Kreise Neuwied ;
Die Bekanntmachung der Ministerial⸗Erklärung vo
22. März 1860, betreffend die Fappen⸗Eh
zwischen Preußen und Sachsen⸗Weimar. Vom 10ten
April 1860.
Berlin, den 21. April 1860. 8 Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
Ministerinm der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
An der Realschule zum heiligen Geist in Breslau ist dem Pro⸗ rektor hr. Marbach das Prädikat „Professor“ beigelegt, und sind die Kollegen Dr. Reimann, Füger und Dr. Friese zu Ober “ so wie 8
An der Realschule zu Posen die Anstellung des Schulamts⸗ Kandidaten Hr. von Rzepecki als ordentlicher 8 Am Gymnasium zu Kottbus die Anstellung des wissenschaft⸗ lichen Hulfslehrers Ruholf Behm als ordentlicher Lehrer, und die des Lehrers Gosky als Elementarlehrer genehmigt worden.
Tages⸗Ordnung. 8
Dreiundzwanzigste Sitzung des Herrenhauses. Montag, den 23. April, Vormittags 11 Uhr. 1) Bericht der Elften Kommission uber den Antrag des W. Radziwill, betreffend die Behandlung des lan lichen Kreditwesens des Großherzogthums Posen. betreffend die Abschätzung der Lehne in Alt⸗Vor⸗ und Hinterpommern, und eine Petition. betreffend die Ablösung der Real⸗Lasten in den hohenzollern⸗ schen Landen; in Verbindung mit den Berichten derselben Kommission uͤber die Petitionen .
a) der Dekane und Kämmerer der hohenzoll Geistlichkeit, und hohenzollernschen katholischen
b) der Vertreter der
Geistlichkeit. Bericht der Kommission fuͤr Handel und Gewerbe über den Gesetz⸗Entwurf, wegen anderweiter Einrichtung des Amts⸗ und Zeitungs⸗Cautionswesens.
hohenzollernschen
Bekanntmachung.
Das Polizei⸗Präfidium findet sich veranlaßt, das betheiligte Publikum noch besonders auf die Bekanntmachung des Herrn Ober⸗Präfidenten der Provinz Brandenburg, Staatsministers Flottwell, vom 27. v. Mts., im 14ten Stück des Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin vom 6. d. Mts., aufmerksam zu machen, nach welcher auf Grund der durch die Allerhöchste Ordre vom 7. März d. J. ertheilten Ermächtigung von den Königlichen Ministerien für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten und für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗- heiten mittelst Erlasses vom 20. v. Mts. bestimmt worden ist, daß fortan und zwar schon im laufenden Jahr
der Wollmarkt zu Berlin vom 19. bis 23. anstatt wie bisher vom 21. bis 25. Juni, daß vor Eintritt dieser Markttage
Juni,
abgehalten werden soll, und der Beginn des Woll⸗ die
Berlin, den 7. April 1860. 1 6 aat e Polizei⸗Präͤfidium. reiherr von Zebdlitz.
Preußen. Berlin, 20. April. Se. Königliche Hoheit der
Journal“ enthält ein
breitet worden, von denen ein
S F
2) Bericht der Zwölften Kommission über den Gesetz⸗Entwurf,
3) Bericht der Fünften Kommission über den Gesetz⸗Entwurf,
8* “ 1“
8 . 3 de ten In der heutigen Sitzung es Hauses der Abgeordne vnes h. Bezug auf die hessische Sache die Fe. sich 8 Diskussion und Abstimmung enthalten zu wollen. ach einer Er⸗ klärung des Ministers Freiherrn von Schleinitz sprachen für den ie Abgg. Duncker (Berlin), Matthis von Salviati, Harkort; dagegen die Abgg. Rei⸗ (Geldern) und von Blanckenburg. Bis zum Blattes war die Diskussion noch nicht beendet. Die Post aus England ist ausgeblieben.
(Barnim), ensperger Hüluß unseres 1b Cöln, 19. April. Gründe unbekannt. 1 Oldenburg, 18. April. Die zur Ausarbeitung eine 1eg 1. Kommission hat ihre Eesen. Fees e Sie war angewiesen, im “ 85 J 1 iheit zum Grunde zu legen. Dieses 1 in, fisen eäben” den Inhalt⸗ des Fntwurfs “ 8 52g⸗ K uenz durchgeführt, jedo 0 8 bnach 15 Annahme von einem öffentlichen
J rden. Jneg, . 18 dge 19. April. Das heutige „Dresdner
Telegramm aus Frankfurt a. M., nach urhessen in der heutigen Sitzung des Bundestags erklärt echen Karfalsüge Regierung genehmigte, außer den, 88 zur Berücksichtigung aufgegebenen, auch sämmtliche nicht bun 88. widrige Anträge der Stände, welche nicht auf die Verfassung 1n 1831 gegründet sind. Die kurfürstliche Regierung wird Sann die Verfassung behufs Garantie des Bundes sobald als thunlich bee ge .. 20. April. Se. Königliche Hoheit der S herzog hat Se. Königliche Hoheit den Prinzen Albert “ von Großbritannien und Irland, Prinzen von Wales, bei Hõ st dessen Anwesenheit in Weimar am 17. dieses Monats dhes. 1 Großkreuze Höchstseines .“ 39 ““ oder von ißen F nommen. eim. . 1 bbo April. Die durch den Zusammentritt des ge⸗ meinschaftlichen Landtags unterbrochen gewesenen G“ hiesigen Sanderlandtags haben gestern wieder begonnen. ei 88 der Staatsregierung sind demselben verschiedene Vorlagen unter⸗ Anhang zum Forststrafgesetz und ein Grund⸗ und Sebs h d er. jen sind. Die bevorstehende Diät des Landtags wird voraus⸗ ncglich 188 längere sein, da auch das Bonitirungsgesetz und das ziemlich umfäͤngliche Gemeindegesetz zur Berathung geiss. “ rankfurt a. M., 19. April. In der heutigen Sitzung des Franbehtnges erklärte sich Kurhessen bereit, dem Bundes⸗ beschlusse vom 24. März nachzukommen. — Ein Protest des Groß⸗ herzogs von Toskana gegen Einverleibung Toskanas in Sardinien wurde überreicht. ¹] Eö Nassau. Wiesbaden, 18. April. Die vereinigten . een estern und heute in allgemeiner Ausschußsitzung 8 Budget des Finanz⸗Kollegiums, so wie den 1860er Einnahme⸗Eta berathen. Diese wichtigen Budgetstheile werden noch im 88 dieser Woche in die öffentliche Sitzung kommen. Morgen beräth die zweite Kammer in der allgemeinen Ausschußsitzung die Kon⸗ kordatsfrage. — Wegen der Domainen⸗Angelegenheit ist in jeder Kammer ein Ausschuß gewählt worden. (Rh.⸗L.⸗Z.) Belgien. Brüssel, 18. April. Die Kammer hat ihre Arbeiten nach vollendeten Osterferien wieder aufgenommen und die Berathung der Bestimmungen des neuen Strafgesetzbuches 188 den Wucher begonnen. Der Revisions⸗Ausschuß beantragte, da Strafmaß für gewohnheitsmäßigen Wucher auf Gefängniß 8 einem Monat bis zu einem Jahre und Geldbuße von 1000 i zu 10,000 Frs. herabzusetzen. Die ganze heutige Sitzung 85 durch eine Rede des Herrn Canonicus De Haerne ausgefuͤllt, der nicht nur diese Milderungs⸗Vorschläge des Ausschusses, sondern die Staats⸗Oekonomie überhaupt angriff, die mit diesem Gegen⸗ stande gar nichts zu thun habe. ““ i und Irland. London, 18. April. In d e der Lordkanzler dhe s eese Lesung der auf eine Reform der Ehescheidungs⸗Gerichte ecsseene; 82 Der Gesetzentwurf will die Bestimmung, kraft welcher bei Eheschei ung ’ Prozessen die Anwesenheit von drei Richtern erforderlich ist, ba geh⸗ en wissen, da man dadurch mit der Erledigung von Prozessen bedeuten L. Rückstand gerathen sei. Die Bill will einem einzigen Nichter, dem Ju 9e Ordinary, die Befugniß ertheilen, ohne Zuziehung eines vollständigen de . hofes die Ehescheidung zu dekretiren. Doch soll er in besonders schwierigen Fällen ermächtigt sein, die Mitwirkung zweier Common Lamw Judges in Anspruch zu nehmen. Lord St. Leonards spricht gegen die Bill und schlägt vor, sie einem Sonderausschusse zu überweisen. Lord Lyndhurst setzt ausein⸗ ander, weshalb seines Erachtens das Ehescheidungsgericht einer gründ⸗
Gesetz über Anlegung von
lichen Revisfion bedürfe.
häufen würden, sehr mangelhafte.
und häͤlt die S.naf ig desselben 2 - Die Bill wird hierauf zum zweiten Male be 4
d die auf die Fälschung von
dritten Male verlesen und
Frankreich. Paris, 18. April. Marschall Canrobert hat E. wie vn ges telegraphirt wird, das stark mit Kriegs⸗ material versehene Fort von Les Rousses (in der Naͤhe der schwei⸗ zer Grenze des Kantons Waadt) mit Genie⸗Offizieren besucht und revidirt. 89268
Der bischöfliche Drucker Lasserre in Bayonne, der zu 2000 Fr. Strafe verurtheilt worden war, weil er eine Fürbitte für den Papst ohne vorgängige Anzeige gedruckt hatte, hat die Gnade des Kaisers angerufen, der denn auch die Strafe auf das gesetzliche Minimum von 16 Fr. herabgesetzt hat. 1 anien. Aus Madrid, 17. April, meldet die „Gaceta“, daß seit Unterzeichnung des Waffenstillstandes die Blockade der marokkanischen Häfen aufgehoben ist. Wie die „Novedades“ mel⸗ den, beabsichtigt der Vr Don Sebastian eine Erklärung, um das Benehmen seiner Vettern Don Carlos und Don Fernando
öffentlich zu tadeln. 8— Ilalten. Turin, 16. April. Ein Decret verordnet die
Einschreibung des von Pepoli kontrahirten Anlehens von einer Einsc Million Rente in das Schuldbuch des Staates. Die Civil⸗ liste soll auf 12 Millionen erhöht werden. Der Marineminister hat eine besondere Kommission h 8 Besichtigung der Häͤfen der neu irirten Provinzen beauftragt. .
Gen e 15. April. deb politische Verein La nazione hat beschlossen, ein Comité unter dem Vorsitze Garibaldi's zu ernennen, um Unterstützungen jeder Art für Sicilien aufzubringen. Piacenza, 14. April. Der hiesige Gemeinderath hat be schlossen, dem Könige als Beweis der Befriedigung über dessen Politik 500,000 Lire anzubieten. In derselben Sitzung beschloß derselbe, wegen Aufnahme einer Anleihe von 200,000 Lire Unter⸗
handlungen anzuknüpfen.
Mailand, 16. April. licht den Briefwechsel zwischen Emanuel, dann zwischen dem Cavour.
Die „Oesterreichische Zeitung“ auch der neapolitanische Gesandte Tag Neapel vom 17. d. erhalten habe, daß in Sicilien keine weiteren Ruhestörungen alle anderen Nachrichten, welche ein fruͤheres Datum antiquirt zu betrachten seien. . .s ga ektag
Wien, Donnerstag 19. April, Abends. (Wolff's Tel. Bur.) Die „Donau⸗Zeitung“ theilt mit, daß dem Vernehmen nach dem „Straßburger Korrespondenten“ der Postdebit in Oesterreich ent⸗
n worden sei. 3g Wien, Ferae 20. April, Morgens. (Wolff's Tel. Bur.) Die heutige „Wiener Zeitung“ enthält zwei Kaiserliche Hand⸗ schreiben vom 19. d. M. Durch das erstere wird der Erzherzog Albrecht auf Ansuchen vorläufig der Stellen als General⸗ Gouverneur und kommandirender General in Ungarn, so wie der des Armee⸗Kommandanten, unter dankbarer Anerken⸗ nung enthoben. Durch das zweite wird bis auf Wei⸗ teres die Leitung der politischen Verwaltung und das General⸗ Kommando des Landes dem General Benedek uͤbertragen 822 die jetzt bestehenden fünf Statthalterei⸗Abtheilungen in eine Statt⸗ halterei, welcher unmittelbar General Benedek vorsteht, in der Stadt Ofen vereinigt. Es ist, sagt das Kaiserliche Handschreiben, Meine Absicht, für die Angelegenheiten der politischen Verwaltung Comitatsverwaltungen einzuführen und denselben nach Art des vormali⸗ gen Systems Comitats⸗Congregationen und Ausschüsse in Zusammen⸗ setzungen und Wirkungskreisen die den jetzigen Verhältnissen prechen, beizugeben. Im Einklange mit diesen Verfügungen befehle Ich, daß nach Inslebentreten der Gemeinde⸗Ordnung und Comitatsverfassung die Anträge in Betreff des Landtages vorbereitet werden, dami das in allen Kronländern einzuführende Prinzip der 8 tung durch Orts⸗, Bezirks⸗ oder Comitatsgemeinden, durch tage und Landtagsausschüsse auch in Ungarn zur Geltung gebracht werde. Hinsichtlich der näheren Instruction “ wird
enedek auf die betreffenden Minister verwiesen. 8 Graf Sat s, Adlatus des Erzherzogs Albrecht, wurde
ee⸗
In der Unterhaus⸗Sitzung wurde Speisen und Getränken bezügliche Bill zum
geht durch.
Die heutige .eehern veröffent⸗ dem Papste und dem Könige Viktor Kardinal Antonelli und dem Grafen
vom 19. April theilt mit, daß s zuvor ein Telegramm aus durch welches bestätigt wird, vorgekommen, daher haben, als
Seit ensetan⸗ des Gerichtshofes seien von 232 Fällen nur 177 erledigt worden. Der Bill gebe er seinen herzlichen Bei⸗ fall. Auch Lord Cranworth dünsche * die — evegeh — v theilt jedoch die Ansicht Lord Leonards’, daß es rathsa 1 1 Stephansordens verliehen. .“ Sonderausschusse zu überweisen. Lord Red esdale hat stets die Befürch⸗ ca, 19. April, Nachts. Wolfys Tel. Bur.) tung xee8 18 die Geschäfte im Ehescheidungs⸗Gerichtshofe sich zu sehr Lo n don Donnerstag, pril,
SDe Baumeister Karl Johann Paul Hesse zu N ’8 Breslau verliehen weaee e bei der Königlichen Regierung zu
Prinz⸗Regent nahmen heute Vormittag die Vorträge des Kriegsministers und des General⸗Majors von Alvensleben 9 des General⸗Intendanten von Hulsen, so wie die militairischen Meldun⸗ gen im Beisein des Feldmarschalls von Wrangel entgegen.
auf Ansuchen pensionirt und wurde demselben das Großkreuz des