1860 / 99 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

icht hat, d e, welche jeder berechtig⸗

zöeabrn en wird, Ei t Gheebens 88 die zu vertheilende Unterstü ungsmasse eine ere Summe a

1 e haler fuür dert bittwe, so wird der Ueberschuß und, wenn keine

Wittwe da ist, die ganze Jahres⸗Einnahme dem eisernen Kapital über⸗

wiesen, bis dasselbe die obige Normalsumme von 10,000 Thalern erreicht

hat, und der Verein Veranlassung findet, die Unterstützungssumme zu er⸗

er, welche zur Bildung eines eisernen Kapitals bestimmt sind ü. H ; eüchr⸗ und Neumärkische Pfandbriefe, welche min⸗ deste 3 ½ Prozent Zinsen tragen, umgesetzt und der Depofital⸗Verwal⸗ tung des Königlichen Appellationsgerichts zu Frankfurt a. d. O. bei dem Depositorium des Königlichen Kreisgerichts daselbst übergeben. Die ein⸗ gehenden baaren Gelder köͤnnen bis zur Belegung mit Pfandbriefen und Vertheilung unter die berechtigten Wittwen bei einer Sparkasse oder bei der Königlichen Bank verzinslich werden. v“

von 10,00) 1 ten Wittwe alljährlich

öuu.“

Die Verwaltung der Kasse, die Buchführung, Rechnungslegung, so wie die Abnahme, Prüfung und Decharge der Nechnung erfolgt ganz nach den für die Kassen⸗Verwaltung des Pensionsvereins geltenden Bestimmun⸗ gen. Zu dem Gehalt des Kassen⸗ Rendanten trägt die Wittwenkasse den

dritten Theil bei, die Einrichtungskosten trifft sie allein.

Gegenstände, deren Beurtheilung und Entscheidung. nach Inhalt dieses Statuts dem engeren Ausschusse nicht allein anheimgegeben find, sondern eines gemeinsamen Beschlusses sämmtlicher Vereinsmitglieder be⸗ dürfen, werden in der General⸗Versammlung der Mitglieder des Pensions⸗ Vereins mit zur Berathung und Beschlußfossung, jedoch mit der Maß⸗ gabe gezogen, daß in den Angelegenheiten des Wittwenkassen⸗Vereins

dessen Mitglieder allein stimmberechtigt find.

Die Wirksamkeit des Vereins beginnt am 1. Januar 1860, voraus⸗ gesetzt, daß bis dahin dieses Statut die gesetzliche Bestätigung erlangt hat. Landsberg a. d. W., den 8. Dezember 1858. ö6““ Der eengere Ausschuß des Pensionsvereins der Rechtsanwalte im Departement Frankfurt a. O.

Vorstehendes Statut des unter den Mitgliedern des Pensionsvereins der Rechtsanwalte in dem Departement Frankfurt a. d. O. gebildeten Wittwenkassen⸗Vereins wird auf Grund der Allerhöͤchsten Ordre vom 29. September 1833 (Ges.⸗Samml. S. 12¹) bhierdurch genehmigt. Mrkundlich ausgefertigt unter dem Königlichen Insiegel.

Berlin, den 21. Oktober 1859. Der Justiz⸗Minister Simons.

1A“

n (L. S.) 1 1““

888

1u“

8 Statut 8 des unter den Mitgliedern des Pensionsvereins der Nechts⸗ 8 anwalte im Departement Fr ankfurt a. d. O. gebildeten 8 Sterbekassen⸗Vereins.

Der Pensionsverein der Rechtsanwalte im Departement Frankfurt Uldet unter seinen Mitgliedern einen Sterbekassen⸗Verein, um den hinter⸗ bliebenen Angehörigen eines verstorbenen Mitgliedes desselben zur Deckung der nothwendigsten Bedürfnisse eine angemessene Unterstüͤtzung augenblick⸗

lich zu gewähren. 5.

Diesem Sterbekassen⸗Verein kann jedes Mitglied des Pensions⸗Vereins beitreten, wenn es seinen Beitritt innerhalb eines Jahres, nachdem es in den Pensions⸗Verein aufgenommen, respektive der Verein in Wirksamkeit getreten ist, dem engeren Ausschusse desselben schriftlich angezeigt und einen mit dem Amtssiegel beglaubigten, von ihm eigenhaändig ge⸗ und unter⸗ schriebenen Reyers dahin ausstellt, daß er alle ihm nach diesem Statut obliegenden Pflichten pünktlich zu erfüllen verspricht. Ein späterer Beitritt

ist nicht zulässig. ]

Das beitretende Mitglied erhält von dem engeren Ausschusse des Pensionsvereins einen Rezeptionsschein und wird in eine besondere Liste

Mätglieder des Sterbekasfen⸗Vereins eingeragaen.

wenn sie Mitglieder des Sterbekassen⸗Vereins find, aber, wie sich von selbst versteht, fallenden Beiträge leisten.

Dißs Pensionaire, scheiden aus demselben nicht aus, müssen gleich jedem anderen Mitgliede die auf sie 1 5

Der Rücktritt aus dem Sterbekassen⸗Verein steht jedem Mitgliede frei, s scheidet aber aus demselben unbedingt aus, wenn es, ohne pensionirt zu werden, aufhöͤrt, Mitglied des Pensionsvereins zu sein, oder wenn es die von ihm einzuziehenden Beiträge zu leisten sich weigert, namentlich die nach §. 7 auf ihn zu entnehmenden hasfevanschecge nicht honorirt. Seeichmäßig fortlaufende Beilräge zur Erreichung der Zwecke des Vereins werden nicht festgestellt, sondern bestimmt, daß bei dem Ableben eines Mitgliedes des Vereins jeder Theilnehmer an demselben zwei Thaler Courant einzahlt und die Angehörigen des Verstorbenen diese Beiträge unverkürzt erhalten.

1 Die Angehörigen des verstorbenen Mitgliedes des Sterbekassen⸗Vereins haben dem engeren Ausschusse des Penfionsvereins, zu Händen dessen Vor⸗ sitzenden, einen Todtenschein, nebst dem Receptionsschein einzureichen. Nach dessen Empfang zieht Letzterer von jedem Vereinsmitgliede sofort 2 Thlr. durch Postvorschuß ein und sendet die auf diesem Wege erhobenen Beiträge in ihrem Fenten Betrage ungesäumt ngehörigen des Verstorbenen auf deren Kosten durch die Poß 8

werden ohne weitere Prüfung angesehen Verstorbenen, welche den Receptionsschein in Händen haben und solchen nebst dem Todtenschein dem engeren reichen. Unterstützung, schein auch noch ein von einem Mitgliede des Sterbekassen⸗Vereins oder, in dessen Magistrat welchem ersichtlich ist, daß der Verstorbene eine hinterlassen hat, lasser b 8 dahin gehoͤrt, besorgt worden ist? Läßt diese Bescheinigung ob die sich Meldenden zur Einziehung und bis jene Zweifel gehoben Erben

8 Die Rechte aus dem Rezeptionsschein dürfen von dem Mitgliede selbst einem Dritten nicht abgetreten werden, Empfangnahme

vereins unentgeltlich

* 8 Als aAh 21 Empfangnahme der zu gewährenden Unterstützung die Wittwe oder die Kinder des

Ausschusse des Pensionsvereins ein⸗

Melden aber andere Angehörige sich zur Empfangnahme der so müssen diese neben dem Todtenschein und Rezeptions⸗

Ortsgerichts oder dem Attest beibringen, aus Wittwe oder Kinder nicht in welchem Verhäͤltnisse die sich Meldenden zu dem Erb⸗ gestanden und ob namentlich von ihnen das Begräbniß, und was

Zweifel übrig, Empfangnahme berechtigt sind, so bleibt di Absendung der Unterstützungsgelder so lange ausgesetzt, find. Daß die Empfänger der Unterstützung des Verstorbenen geworden g. ist nicht erforderlich.

Ermangelung, von dem Dirigenten des des Wohnorts amtlich ausgestelltes

seinen hinterbliebenen zur der Sterbekassen⸗Gelder berechtigten Angehörigen aber

bleibt das Cessionsrecht unbenommen.

wird von dem engeren Ausschusse des Pensions⸗ geführt und die wenigen etwa entstehenden Kosten für Drucksachen trägt die Kasse des Pensionsvereins.

Die Verwaltung

11 8 Kassenverwaltung ist nicht erforderlich, da die bei jedem durch Postvorschuß erhobenen Beträge sofort an die

Es ist nur nöthig, daß der Vor⸗ über Einnahme und Ausgabe fuͤhrt, Beläͤge sich befinden, und daß

Eine besondere einzelnen Todesfall Betheiligten abgesandt werden müssen. sitzende des Penfionsvereins ein Buch aus welchem zugleich ersichtlich ist, wo die er alljährlich in die allgemeine Uebersicht des Vermögens⸗Bestandes des Pensionsvereins eine Nachweisung dessen, was die Sterbekaffe geleistet hat, aufnimmt, auch in den abzuhaltenden Generalbersammlungen Nechnungs⸗ buch und Beläge vorlegt, um sich Searae ertheilen zu lassen.

Da der Sterbekessen⸗Verein mit dem Pensionsverein verbunden ist, so gelten für ersteren auch alle Bestimmungen, welche für letzteren nach dessen Statut maßgebend sind, insoweit, als sie durch dieses Statut nicht

eine Aenderung erlitten haben. bs Die Wirksamkeit des Vereins beginnt, sobald dieses Statut die ge Bestätigung erhalten hat. Landsberg a. d. W., den 8. Dezember 1858. v Der engere Ausschuß des P nsionsvereins der Rechtsanwalte im

Departement Frankfurt a. O.

Vorstehendes Statut des unter den Mitgliedern des Pensions vereins der Nechtsanwalte in dem Departement Frankfurt a. d. O. gebildeten Sterbekassen⸗Vereins wird auf Grund der Allerhöchsten Ordre vom 29. September 1833 (Gesetz⸗Sammlung S. 121) hierdurch genehmigt.

Urkundlich ausgefertigt unter dem Königlichen Insiegel.

Berlin, den 21. Oktober 1859.

Der Justiz⸗Minister

——

liche

Der Minister des Innern Graf von Schwerin.

1111“ Unterrichts⸗ un

Ministerium der geistlichen, ““

Medizinal⸗A ngelegenbeiten. zu Lyck ist der Schulamts⸗K.

8

Bei dem Gymnasium Richter als ordentlicher Lehrer angestellt worden.

Der Intendantur⸗Registrator Blankenberg vom 4. Armee⸗ Corps und der überzählige Geheime Registrator Schirmer beim Kriegsministerium sind zu etatsmäßigen Geheimen Registratoren

beim Kriegsministerium ernannt worden.

Tages⸗Hrdnung. w“

““ 2

Vierundzwanzigste Sitzung des Herrenhauses. Donnerstag, den 26. April, Vormittags Berichte der Finanz⸗Kommission: 1) über die allgemeinen Gesichtspunkte, welche bei den, die Grundsteuer betreffenden Gesetz⸗Entwürfen zur Erwägung kommen, so wie üͤber den Gesetz⸗Entwurf Nr. 1, die ander⸗ 8; weite Regulirung der Grundsteuer betreffend, im Einzelnen; 2) über den Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die Einführung einer allgem inen Gebäudesteuer; über den Gesetz⸗Entwurf, Erhebung der Grundsteuer

betreffend die Veranlagung und von den bisher befreiten oder be⸗

5

vorzugten Grundstücken; Hee n

über: a) den Antrag Mäaͤrz 1860, und

im Kreise Rügen, 21. Maͤrz 1860..

287

üͤber den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die fuͤr die Aufhebung der Grundsteuer zu gewährenden Entschädigung;

des Herrn von Kleist⸗Retzow, vom 10ten

b) die darauf bezügliche Petition des Konservativen Vereins

von der Lancken und Genossen, vom

a

Angekommen:

Wittgenstein, von Sahyn. „Se. Fürftliche Gnaden der Fürstbischof von Breslau, Dr Förster, von Breslau.

Se. Excellenz der General der Infanterie, Ge neral⸗Adjutant Sr. Maäjestät des Königs [Armee⸗Corps, von Lindheim, von

Se. Durchlaucht der Fürst zu Sayn⸗

und kommandirende General des 6ten Fee

der Schifffahrts⸗Freq'tenz auf dem neuen Schifffahrts⸗

N ach wo

eis ung

eichung mit dem vorhergehenden

und Louisenstädtischen Kanale, so wie der von d iffs g⸗ sven für das Jahr 1859 in Nerst der von den Schiffsgefäßen und Floßhölzern erhobenen

Jahre.

Schleusen⸗ und Brückenaufzugsge

im Jahre 1859

Stiuck

im Jahre 1858

Stück

7

1) An Fahrzeugen

b) ausgegangen 2

8⁸ 1“] 3) An Fahrzeugen sind eingegangen:

) bei der unteren Schleuse

1* 1EE 8

haben im sind direkt durchgegangen

1 haben im iind direkt durchgegangen

gen sind ausgegangen: 22z ²)h bei der unteren Schleuse 6 Srh 88 I . 1 v““

5) Es sind erhoben worden: 2) an Schleusengeldern

78

en⸗Aufzugsgeldern... E“ ns ugsg, 8

die untere Schleuse.. obere

überhaupt 4

mithin durchschnittlich pro Tag

durch die untere Schleuse obere

überhaupt durch die untere Schleuse

überhaupt

beladen

Kanal aus⸗ resp. eingeladen.... .28.

.„ 0 72b-b.—⸗ „2222222⸗

beladben

zusammen.

beladen.

zusammen

bei der unteren Schleuse.ü vberen „6 bei der unteren Schleuse. oberen

a. und b. zusammen.

18,440 8,235

16,604 7,581

26,675

24,185

73

66

10,692

28,555

1,584

15572—

V7893 6,646

29,325

9,967 1,432

3,321

34,539

4,753

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39,292

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10,818

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3,937 199

3,978 128

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4,106

2,098 2,038

1,967 2,139

2,360 5,264

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2,424 4,320

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1 24,496 29 ẽ—½§11,977119 .1

2.

Preußen. Prinz⸗Regent nahmen heute

von Auerswald und Freiherrn von Schlein

Berlin, 25. Aprik. Se. Königlich die Vorträge

e s.

it der der Minister

itz, so wie des Wirk⸗

lichen Geheimen Rathes Illaire entgegen und empfingen den Fürsten

Wilhelm Radziwill, den General der

Infanterie von

Lindheim, den

Gesandten von Bismarck⸗Schönhausen und den General⸗Stabs⸗Arzt

Dr. Grimm.

In der heutigen (42.) Sitzung des Hauses der Abgeord⸗

neten wurde die gestern abgebrochene Petition fortgesetzt und dauerte beim Schlu

Debatte

über die Sutrosche ß unseres Blattes noch

fort; die Minister der Justiz, des Innern und des Kultus sprachen;

von Abgeordneten die Herren schließliche Abstimmung wird unter

Das Post⸗Dampfschiff „Geiser” B. d. M. abgegangen, ist 11 Passagieren eingetroffen.

Cöln, 24. April. Se Wales, auf der Rüuͤückreise von Coburg

traf gestern Abends 10 Uhr, mit dem mainzer hierselbst ein und benutzte den um

von Bonn kommend, abgehenden rheinischen Zug zur englisches Regierungsschiff für fahrt bereit gehalten wird.

Weiterreise Se. Königl

Falck und v. Namensaufruf erfolgen.

Königliche Hoheit der

(Köln. Ztg.)

Vincke (Hagen). Die

aus Kopenhagen den

in Stettin gestern Vormittag mit

Prinz von nach London begriffen, Schnellzuge zunächst 11 Uhr nach Calais, wo ein iche Hoheit zur Ueber⸗

Heannover, 24. Zweiten Kammer w. Ausschuß⸗Antrag, den stimmung zu streichen,

Frankfurt a.

Post⸗Konferenz, nachdem in Wien und die dritte Baden. Verordnung wird die Er verfügt. Schweiz. Antworten der 19. März und 5. April

30. März

19. März direkt letzthin ““

gekaufte Steinkohlenbergwerk

angenommen.

M., 23. April.

welche am 15. Mai v. J. zusammentreten sollte,

Zeitverhältnisse wegen vertagt wurde, wird nunmehr am 15. J. dahier zusammenkommen.

Karlsruhe, 24. April.

Aus Bern, 22. April, theilt Großmaäͤchte auf

Nord⸗Savoyen betreffen, und der Inhalt der englischen Note find bereits in Nr. 87 und die russische Depesche in Nr. wort Oesterreichs lautet:

dr6 Herr Baron! Der schweizerische Geschäftsträger hat mir gestellt, welche der Herr Präfident

April. In der heutigen Sitzung der urde mit allen gegen sechs Stimmen der Posten, betreffend das ohne ständische Zu⸗ Barfinghausen, im Budget

Die „Post⸗Konferenz, und damals der Mai Es ist dies die vierte deutsche die erste 1851 in Berlin, die zweite 1855 1857 in München abgehalten wurde.

Durch landesherrliche richtung eines Handels⸗Mi nisteriums

die „Köln. Z.“ die

die Noten des Bundesrathes vom welche die Ansprüͤche der Schweiz auf mit. (Die preußische Antwort vom

C.,

97 d. Bl. enthalten.) Die Ant⸗

1“““ DHien, 8. Uprk 196b0. b die Note zu- der helvetischen Eidgenossenschaft unterm an Da der Bundesrath

mich gerichtet hat.