1860 / 107 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Personal⸗-Veränderungen.

A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzu

5 Den 20. April.

v. Mach, Sec. Lt. vom 20. Inf. Negt. und kommandirt als Er⸗ zieher bei dem Kadettenhause in Berlin, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Kadetten⸗Corps versetzt. Tellenbach, Hauptmann vom 39.

Wulff, Pr. Lt. vom 3., Johow, Pr. Lt. vom 12., Hübner I., Pr. Lt.

vom 20., Schmidts, Premier⸗Lieutenant vom 30, v. Schütz, Premier⸗ Lieutenant vom 35., Vogelsang, Premier⸗Lieutenant vom Ff., v. Grzymala, Pr. Lt. vom 39., v. Fiedler II., Sec. Lt. vom 5., Koepke, Sec. Lt. vom 37. Inf. Regt., zum 1. Mai von ihrem Kom⸗ mando bei dem Kadetten⸗Corps entbunden. Fragstein v. Niems⸗ dorff, Pr. Lt. vom 13., v. Baczko, Pr. Lt. vom 19., Herz, Pr. Lt. vom 22., v. Gallwitz⸗Dreyling, Pr. Lt. vom 27. Inf. Regt., Frhr. v. Reitzenstein, Sec. Lt. vom Kaiser Franz Gren. Regt., v. Schlichting, Sec. Lt. vom Garde Res. Inf. Regt., Peters, Sec. Lt. vom 1., b. Plehwel, Sec. Lt. vom 1., b. Obernitz, Sec. Lt. vom 4., Weißhun, Sec. Lt. vom 9., v. Groeling II., Sec. Lt. vom 10., v. Lüttitz I., Sec. Lt. vom 10., Müller, Sec. Lt. vom 10., v. Bosse, Sec. Lt. vom 12., Kowalk, Sec. Lt. vom 14, Gaffke, Sec. Lt vom 17., v. Paczynski⸗Tenczyn, Sec. Lt. vom 17., Schweder, Sec. Lt. vom 17., Stier, Sec. Lt. vom 19., Lademann I., Sec. Lt. vom 26., Madlung II., Sec. Lt. vom 36, v. Brandt, Seec. Lt. vom 38., v. Wittich, Sec. Lt. vom 39. Inf. Regt., deren Kommando als Erzieher bei dem Kadetten⸗Corps, Schmeltzer, Hauptm. vom 8. Artill. Regt., v. Hohenhausen, Pr. Lt. vom 17., Staben⸗ hagen, Pr. Lt. vom 20., Hamann, Pr. Lt. vom 24., Geisler I., Pr. Lt. vom 38. Inf. Regt., v. Groeling, Sec. Lt. vom Kaiser Franz Gren. Regt., deren Kommando als Lehrer bei dem Kadetten⸗Corps vor⸗ läufig bis zum 1. Mai 1861 verlängert. v. Obernitz, Sec. Lt. vom 4. Inf. Regt. und kommandirt als Erzieher bei dem Kadettenhause in Kalm, v. Lüttitz I., Sec. Lt. vom 10. Inf. Regt. und kommandirt als Erzieher bei dem Kadettenhause in Wahlstatt, Lademann I, Sec. Lt. vom 26. Inf. Regt. und kommandirt als Erzieher bei dem Kadettenhause in Potsdam, treten zum 1. Mai c. in demselben Verhältniß zu dem Ka⸗ dettenhause in Berlin über. v. Flotow, Seconde⸗Lieutenant vom 6ten Inf.⸗Regiment und kommandirt bei dem Kadettenhause in Kulm, tritt in leichem Verhältniß zu dem Kadettenhause in Wahlstatt über. Oester⸗

eld, Pr. Lt. vom 12. Inf. Regt, v. Jasmund, Sec. Lt. v. 8. Inf. Regt., unter Entbindung von ihrem Kommando als Erzieher bei den Ka⸗ dettenhäusern resp. in Berlin und Potsdam, ersterer zur Wahrnehmung einer etatsm. Militair⸗Lehrerstelle bei dem Kadettenhause in Bexlin, letz⸗ terer als Lehrer bei dem Kadettenhause in Bensberg kommandirt. von Dresky, Sec. LSt. vom 32. Inf. Regt., als Erzieher bei dem Kadetten⸗ hause in Berlin, Loelhocffel v. swensprung, See. Lt. vom 1., v. Fransecky, Sec. Lt. vom 4, Schlegel, Sec. Lt. vom 22. Jnf. Regt., als Erzieher bei dem Kadettenhause in Kulm, v. Brauchitsch I., Sec. Lt. vom 9., Segond v. Banchet, Sec. Lt. vom 16, Stein, Sec. Lt. vom 21., Köhlau, Sec. Lt. vom 29., v. Bancels, Sec. Lt. vom 37. Inf. Regt., als Erzieher bei dem Kadettenhause in Potsdam, Maier Sec. Lt. vom 33., Braemer, Sec. Lt. vom 34. Inf. Regt., als Erzieher bei dem Kadettenhause in Bensberg, sämmtlich vorläusig auf ein Jahr vom 1. Mai d. J. bis zum 1. Mai 1861, kommandirt. v. Origalsli, Sec Lt. vom 7. Inf. Regt., als Hülfslehrer für den ghmnastischen Un⸗ terricht bei dem Kabettenhause in Potsdam kommandirt.

16 „Den 24. April. Faure, Port. Fähnr. vom 32., zum 29. Inf. Regt. versetzt

Militair⸗Beamte.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. Den 7. April. 8 Cammerer, interimistischer Proviantmeister in Jülich, zum Proviant⸗

meister ernannt. echin Zahlmeif 8 6“ iller, Zahlmeister 2. Klasse vom 3. Bat. des 28. mit Pension verabschiedet. 1 1 8 ü 1—

16“

Neumann, Intend nrn hc Fen n tr. 1 „Intendantur⸗Rath vom V. . Werner, Intendantur⸗Rath vom 8 885 VI. dhäan. aürs ng. Fers Intendantur⸗Nath vom VIII., - V. Armee⸗Corps, Barretzky Inten⸗ vom III, zum II. Armee⸗Corps, Winkler, öntenbantur⸗ Rath vom VI., zum III. Armee⸗Corps, Scheurich, Intendantur Assessor vom III, zum VIII. Armee Corps versetzt. v Den 21 April.

Merleker, überzähliger Intendantur⸗A 88 zum etatsmäßigen de-. g vom III. Armee⸗Corps,

Den 23. April.

Dzialo S S Intendantur⸗Secretair vom II. Armee⸗Corps, zum Garde⸗

In der Marine. Marine⸗ Beamte. 8

Ernennungen, Beförderungen, Bersetungen. 1 Durch Verfügung des Königlichen Ober⸗Kommandos der Marine.

Den 25. April. blich, Prebiger zu Fürsenwalde

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FüIISI888†

Nachstehender, Namens Sr. Majestät des Koͤnigs vo Regenten Königlicher Hoheit an den Herrn Minister für Handed cn Peh und öffentliche Arbeiten gerichteter Allerhöchster Erlaß: Vewwerbe

In Versolg der an das Staats⸗Ministerium wegen Erweiter

des Gemeinde⸗Bezirks von Berlin heute erlassenen Ordre bestimme ung hierdurch, daß die Bestimmung zu 4 des Regulativs vom 31 d. h ber 1838 über die Unterhaltung des Straßenpflasters in Verlin. woösen den städtischen Behörden die Befugniß zusteht, bei der Anlage 88 neuen oder bei der Verlängerung einer schon bestehenden Straße in halb der Ringmauern von dem Unternehmer der neuen Anlage oder 8. angrenzenden Eigenthümern die Legung des ersten Straßenpflasters üa den Betrag der hierzu erforderlichen Kosten zu verlangen, in Zukund nicht blos innerhalb der Ringmauern, sondern auch Ansechat derselbe in dem ganzen Gemeinde⸗Bezirk von Berlin, einschließlich der 8 Meine vorgedachte Ordre dahin einverleibten Gebietstheile zur An⸗ wendung kommen soll. 8 111“ 3 Berlin, den 28. Januar 1860.

Im Namen Er. Majestät des Königs: * G

(gez.) Wilhelm, Prinz von Preußem, Regent.

8 (gegengez.) von der Heydt. n den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiter

wird in höherem Auftrage unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herrn Ober⸗Präsidenten der Provinz Brandenburg, Staats⸗Ministert Flottwell, vom 27. März l. J. in Betreff der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 28. Januar d. J. getroffenen Anordnungen wegen Erwecte⸗ rung des Gemeinde⸗Bezirks von Berlin in dem 14ten Stück des Amts⸗ blatts der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin bom 6. April d. J. hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 25. April 1860. Königliches Polizei⸗Präsidium Freiherr von Zedlitz.

v .

Preußen. Sanssouci, 5. Mai. Majestät des Königs zeigte auch in der verflossenen Woche nur geringe Veränderungen. Die körperliche Energie hat sich in mancher Beziehung gehoben, so daß Se. Majestät bei dem milden Frih⸗ lingswetter den größten Theil des Tages im Freien zubringen konnten, theils auf der Terrasse des Schlosses, theils in den Un⸗ gebungen desselben, die Sie im Rollstuhl besuchten, da die an⸗

dauernde Schwäche des linken Beines das Gehen noch nicht wiedet

gestattet. Berlin, 5. Mai. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent besichtigten heute früh das Kaiser Alexander⸗ und Kaiser Franp⸗ Grenadier⸗Regiment auf dem Exerzierplatz am Kreuzberge und empfingen hierauf Se. Hoheit den Prinzen Georg von Mecklen⸗ burg⸗Strelitz. Alsdann nahmen Allerhöͤchstdieselben den Vortrag des General⸗Majors Freiherrn von Manteuffel entgegen.

In der heutigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten brachte der Finanz⸗Minister von Patow laut Allerhöchster Er⸗ mächtigung zwei Gesetz⸗Entwürfe, wegen einer außerordentlichen Geldbewilligung fuͤr militairische Zwecke, ein. 8 Belgien. Brüssel, 3. Mai. Die Kammer hält seit zwei Tagen ihre Sitzungen bei verschlossenen Thüren, da es sich um das innere Budget des Hauses selbst handelt.

Großbritannien und Irland. London, 3. Mai⸗ In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung beantragte Lord Naynham die zweite Lesung seiner Bill, welche die Verbesserung der Gesetzgebung in Bezug auf die Bestrafung körperlicher Mißhandlung, die unter erschweren⸗ den Ümständen verübt wird, bezweckt. Ganz besonders faßt der Geseh⸗ entwurf die Mißhandlung von Frauen durch ihre Männer ins Auge⸗ Der Antragsteller bemerkte, das Gesetz, wie es jetzt stehe, genüge nicht, derartige Vergehen Einhalt zu thun. Die Haupt⸗Aenderung, welche er vorschlage, bestehe darin, daß dem Polizeirichter die discretionaire Gewalt verliehen werden solle, die Prügelstrafe über den Schuldigen zu fäͤllen, und daß diese Strafe im Wiederholungsfalle kompulsorisch sein solle. Clive erkennt die gute Absicht Lord Raynhams an, meint aber, es sei ein gefährliches Experiment, erwachsenen Menschen die Prügelstrafe durch Poli⸗ zeirichter zuerkennen zu lassen, da die Richter sich nach Anbörung der scheußlichen Einzelheiten brutaler Mißhandlungen zu leicht dazu hinreißen ließen, unter dem augenblicklichen Eindrucke zu handeln. Er beantragt, die zweite Lesung bis über sechs Monate zu verschieben. Griffith haͤlt eine Eröͤrterung im Comité für wünschenswerth und erklärt zweite Lesung. Warner billigt das Prinzip der Bill im Allgemeinen und meint, es müsse irgend etwas geschehen, um den in Rede stehenden, so häufig vorkommenden, schmachbollen Vergehen entgegen zu treten. Henley bemerkt, die Vertheidiger der Bill hätten nicht durch statisti⸗ sche Berichte, welche einer Gesetzes⸗ Grunde gelegt werden müßten, den Nachweis geführt, doß die Zahl der Mißhandlungen unter erschwerenden Umständen seit der bereits stattgehabten Verschärfung des Gesetzes zugenommen habe. Wennn man ein Uebriges thun wolle, so möge man derartige Fälle vor ein Ge⸗ schwornen⸗Gericht verweisen. Dillwyn unterstützt die Bill in ihrem vol⸗ len Umfange, weil er in der Prügelstrafe das wirksamste Mittel erblickt, nicht zwar, einen hartgesottenen Bösewicht

Mann aufzutreten.

reichend sei, oder daß die Art von Vergehen,

machten,

gehören,

mithin vereitelt.

iin der sabohischen Angelegenheit geprüft und

Das Befinden Er⸗

sich für die

Aenderung u

zu bessern, wohl

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Estcourt glaubt, anrichten, als Gutes stiften, ob⸗ leich er und für sich die köͤrperliche Züch⸗ gleich “die passendste Strafe für die in Rede stehenden rohen Ver⸗ eee Nur würde die Einführung derselben den Uebelstand haben, daß geöschwer halten würde, eine Verurtheilung zu erzielen, da die mißhandelte au sich nicht leicht dazu entschließen würde, als Klägerin gegen ihren r 1 Oer Staatssecretair des Innern, Sir G. C. Lewis, zußert, es handle sich hier um die Wahl eines Mittels zur Erreichung iines Zweckes, hinsichtlich dessen kein Meinungs⸗ Unterschied obwalte. Er hege nicht die Ueberzeugung, daß das Gesetz, wie es jetzt stehe, unzu⸗ g welche die Bill betreffe, zu⸗ genommen habe. Er glaube nicht, daß eine größere Strenge denselben ein önde machen, wohl aber, daß sie das Widerstreben von Frauen, vor Ge⸗ richt zu klagen, erhöhen werde Er werde sich der zweiten Lesung wider⸗ sezen. Oberst North hebt hervor, daß die Niederträchtigen, welche ch

aber, als abschreckendes Beispiel zu dienen.

z. Bill werde mehr Schaden 8 einräume, daß an

der erwähnten Handlungen roher Gewaltthaͤtigkeit schuldig elende Feiglinge seien, von denen sich voraussetzen lasse, daß sie sich durch die Furcht vor körberlicher Züchtigung von derartigen Schändlichkeiten würden abhalten lassen. Walter bekämpft die Bill, nicht um des mißhandelnden Mannes, sondern um der mißhandelten Frau willen. Die Frau, möge sie auch einem noch so niedrigen Stande an⸗ werde sich davor scheuen, zu veranlassen, daß eine entehrende ibren Mann verhängt werde. Der Zweck der Bill werde Dieser Einwand sei schon zu wiederholten Malen er⸗ hoben und niemals widerlegt worden. Bei der Abstimmung wird das auf Vertagung dringende Amendement Clive's mit 109 gegen 85 Stimmen

Strafe über

verworfen und die Bill hierauf zum zweiten Mal verlesen.

Frankreich. Paris, 3. Mai. Der heutige „Moniteur“ veröffentlicht Herrn Theuvenel's zweite Note, die sich mit der stra— tegischen Seite der savoyischen Frage beschäftigt:

1 Paris, 16. April 1860. Wir haben vom Gesichtspunkt des Rechts die Ansprüche der Schweiz nachgewiesen, wie wenig begründet sie in dieser Beziehung sind. Ist die Bundes⸗Regierung ferner bei der Wahrbeit, wenn sie die strategischen Interessen anruft? Hat der wiener Kongreß der schweizer Eidgenossenschaft eine große militairische Stellung mitten in Europa sichern wollen? Und ist dies namentlich der Zweck, den er ins Auge faßte, als er die Kraft der Neutralität auf einen Theil Savoyens ausdehnte? Das ist der Punkt, den wir heute prüfen vollen. Die Akten

des Wiener Kongresses lehren uns die wahre Ansicht der Mächte über den

Beruf kennen, welchen sie der Schweiz im europäischen System anwiesen. Ohne Zweifel wünschten sie ihr die bestmögliche Grenze zu geben, aber waͤhrend sie ihr versprachen, sich zu diesem Behufe ins Mittel zu legen, trugen sie auch Sorge, ihre Stellung genau zu bestimmen. Was sie von ihr forderten, das war keineswegs die Unterhaltung zahl⸗ reicher Streitkräfte, die Befestigung dieser oder jener Positionen, die Er⸗

richtung dieser oder jener Werke zur Schließung gewisser offener Päͤsse;

der Kongreß betrachte seine Verpflichtungen nur als verbindlich gegen die Schweiz, sofern diese Europa durch ihre Kantonal⸗Institutionen und durch

die Natur ihres Bundessystems eine hinreichende Bürgschaft bieten würde

für ihre Befähigung, ihre innere Ruhe zu behaupten, und gerade in diesem Verfahren sah der Kongreß sür die Eidgenossenschaft das Mittel, die Neutralität ihres Gebietes zur Geltung zu bringen. Wir lassen hier nur fast wörtlich die Erwäͤgungen des Comité's für die schweizer Ange⸗ legenheiten vom 16. Januar 1815 reden.

Die Mächte thaten der Schweiz kund, daß die wahren Bürgschaften der schweizerischen Neutralität durchaus eben so sehr in der Klugheit und Mäͤßigung ihrer Regierung, als in ihren (der Mächte) eigenen Verpflich⸗ stungen lägen. k

Es genügt übrigens, sich die Grenzen der Schweiz so zu vergegen⸗ wärtigen, wie sie vom Kongreß gezogen worden sind, um sich zu überzeu⸗ gen, daß derselbe unter dem Einfluß keines andern Gedankens hat han⸗

deln können. Auf allen Punkten ist die Schweiz offen gegen Deutschland

und Frankreich. Sie ist gegen Deutschland offen über den Bodensee und die Stadt Konstanz, über Schaffhausen, das theilweise in das Großherzog⸗ thum Baden eingeschoben ist. Sie ist offen gegen Frankreich von Basel bis Genf, hauptsaͤchlich vom gexer Lande, in dem wir nur einige Stunden von letzterer Stadt entfernt find.

Bei dieser Lage der Dinge, ganz abgesehen -von der Neutralität der schweizer Eidgenossenschaft, hat Frankreich, um ins genfer Gebiet leicht einzudringen, gar nicht nöthig, im Besitze von Chablais, Faucigny und Genevois selbst zu sein; diese Provinzen sind keineswegs neutralisirt wor⸗ den, um die Vertheidigungslinie der Eidgenossenschaft zu befestigen. Wenn die Mächte dieses bezweckt hätten, so waͤre das beste oder, besser gesagt, das einzige Mittel dazu, wenigstens was Genf betrifft, gewesen, Frank⸗ reich das gexer Land abzunchmen und jenem Kanton anzuschließen. Warum

(bat der Kongreß das nicht gethan? Weil militairische Vergrößerungen

ganz bestimmt als der politischen Stellung, die man der Schweiz anweisen wollte, einer friedlichen, besser durch gegenseitige Verpflichtungen, auf denen sie basirt, als durch die stärksten Vertheidigungsmittel und durch die be⸗ deutendsten strategischen Positionen gesicherten Stellung, zuwiderlaufend betrachtet wurden.

Wenn die Neutralisation von Chablais, Faucignh und Genevois

cht wirklich zum militairischen System der Schweiz gehörte, hat sie wenigstens 1815 als von großem Interesse für Europa angesehen werden tönnen? Wird man sagen, daß diese Provinzen bestimmt gewesen seien, uns die Straße nach Italien durch Wallis und über den St. Bernhard zu verschließen? Aber das Prinzip der schweizerischen Neutralität selbst genügte ja, diesen Erfolg zu sichern, und wenn man die Mächte vorher⸗ esehen haben lassen will, daß jene Neutralität von uns verletzt werden

une, ist es dann denkbar, daß wir in diesem Falle uns von der Neu⸗ ralität Savohens haͤtten aufhalten lassen? Wenn man sich auf das Ge⸗

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biet der Hypothesen stellt, wie kann man vergessen, daß zwei Wege von Frankreich nach Wallis fuͤhren, und daß eine französische Armee, welche nicht durch die Achtung vor dem öffentlichen Rechte zurückgehalten wor⸗ den war, ganz ebenso gut auf dem rechten als auf dem linken Ufer des Genfer Sees marschirt sein wuͤrde.

Die Neutralisation Savoyens leistete also keine ernsthafte Bürgschaft, weder für die schweizerische Neutralität, noch für die Stellung. welche ihr in dem politischen System Europa's angewiesen worden war, und die Gründe dabvon muß man offenbar in einer anderen Reihe von Betrach⸗ tungen suchen. Die Geschichte der Unterhandlungen selbst, aus denen die⸗ ses Krrangement hervorgegangen, läßt keinen Zweifel über den eigentlichen Gegenstand derselben. Die Neutralisation ist vom turiner Kabinet im Interesse Sardiniens verlangt worden. Die sardinische Regierung hat im Falle eines Krieges zwischen Frankreich und Oesterreich die am meisten ausgesetzten Theile des Gebietes von Savohen gegen eine Sea sicher⸗ stellen wollen, und in dieser Hinsicht wissen wir nichts Besseres, als hier eine Stelle der Denkschrift der schweizerischen Regierung aus dem Novem⸗ ber vorigen Jahres wiederzugeben:

„Im Interesse des Königs von Sardinien“, sagt die Bundes⸗Re⸗ gierung, „lag es, die der Schweiz benachbarten Theile Savoyens unter den Schutz der Neutralität jenes Landes zu stellen. Die örtliche Lag eines Theiles von Savoyen ist in der That so, daß von einer wirksame Vertheidigung Seitens Piemonts nicht die Nede sein könnte. Zwischen Savoyen und Piemont ist nur über den Mont Cenis und den kleinen St. Bernhard eine Verbindung möglich, da die Zurückgabe von Wallis an die Schweiz die Straße über den St. Bernhard gleichzeitig mi der Simplonstraße abschnitt. Eine feindliche Armee, die in das Innere Savoyens durch die Thäler der Isere und des Fier ei dringt, kann folglich mit Leichtigkeit den Rückzug über den Mont Cenis und den kleinen St. Bernhard allen mehr nördlich stehenden pie montesischen Truppen abschneiden. Es würde außerdem für Piemont eine eigenthümlich schwierige Aufgabe sein, im Falle eines Angriffs von Seiten eines mächtigen militairischen Staates die vollständig ungedeckten Lande theile Savoyens ernstlich zu vertheidigen. Jedesmal, wenn die Geschicht Kämpfe zwischen Frankreich und dem Hause Savoyen verzeichnet hat, ist das savohische Gebiet der erste Gegenstand derselben gewesen. Gründe dieser Art haben Sardinien bestimmt, ein großes Gewicht darauf zu legen daß die an die Schweiz grenzenden Theile Savoyens unter den Fcr einer anerkannten und von Europa garantirten Neutralität gestellt un daß seinen Truppen, falls sie abgeschnitten worden sein sollten, der Rück⸗ zug durch Wallis gefichert würde.“

Das ist, nach der Bundes⸗Regierung selbst, für die Neutralisation eines Theiles von Savoyen. ist es das stärkste und das einzige; die Opfer, welche Sardinien der Schweiz gebracht hat, um deren Zustimmung zu dieser Combination zu erlangen, bezeugen hinreichend, daß jede andere Schlußfolgerung in offen⸗ barem Widerspruch steht zu dem Geiste, wie zu dem Wortlaute der Akten des wiener Kongresses. 1

Der gesetzgebende Körper hat gestern das Gesetz über den Zolltarif für Wolle, Baumwolle und andere Rohstoffe nach vier⸗ fägiger Diskussion mit 249 gegen 4 Stimmen angenommen. Der „Moniteur“ bringt heute, wie gestern, sehr umfangreiche Sitzungs⸗ Berichte.

Staatsrath Chassiron, sten Osten zurückgekehrt, China überreicht.

Italien. Mailand, 2. Mai. Die „Perseveranza“ be merkt, die Nachrichten über Sizilien seien sehr widersprechend. Aus Neapel werde gemeldet, die Truppen seien im Innern der Inse von großen Insurgentenbanden geschlagen worden und die Bewe⸗ gung sei blos in den größeren Städten bewältigt. Seit 26. April fehlen alle Nachrichten. Gestern wurde der Cassationshof installirt

Turin, 1. Mai. In der Kammer, welche heute zusammen⸗ trat, waren kaum 40 Mitglieder anwesend, daher keine Sitzung abgehalten wurde. Der Präsident hat die näͤchste Sitzung für de 4. d. M. anberaumt.

2. Mai. Die heutige „Unione“ melden eine neue Minister⸗Combination: Corcelles, Polizei; Falloux, Finanzen; Talbot, Inneres; auch der Kardinal Wiseman soll in das neue Ministerium eintreten. Die sardinische Regierung scheint die Eisenbahn von Genua nach Pisa übernehmen zu wollen, und verlangt vom Parlament einen Kredit von 70 Millionen Lire. In Livorno haben die Getreide⸗ Facchin die Arbeit wegen Verweigerung der Lohnerhöhung ein estellt. 8 Garibaldi hat Genua nicht verlassen. Der Erzbischof von Florenz soll sich beim Papste schriftlich wegen seines Verhaltens entschul⸗ digt haben. Der Kardinal Vigle⸗Prelà ist in Bologna schwer erkrankt.

Türkei. Konstantinopel, 28. April. Die Gesellschaft der Regierungsdampfer hat ein 25jähriges Privilegium für Dock⸗ bauten am Bosporus erhalten. Zwischen Kon tantinopel un Varna wird eine Telegraphenlinie zu Lande errichtet.

Smyrna, 27. April. Das Archiv des hiesigen toskanischen Generalkonsulates ist auf Befehl von Turin dem sardinischen Genexalkonsul übergeben worden.

Amerika. New⸗Vork, 21. April. Washington ist eine Resolution angenommen worden, welcher zufolge die Frage in Erwägung gezogen werden soll, ob es nicht gegr maͤßig sei, die amerikanische Legation in Turin zu einer Gesandtschaf erster Klasse zu J8““ v“

eines der Hauptmotibe Nach unserer Ansicht

eben von seiner Reise aus dem äußer⸗ hat dem Kaiser eine Denkschrift uüͤber

versichert, Briefe aus

Rom Merode, Krieg;

Im Senate zu