1860 / 121 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Negent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, A erguädigst geruht:

Dem Direktor des Ober⸗Berga Dr. von Dechen, . b dem Range eines Rathes Erster Klasse zu verleihen; so wie

Den Geheimen Ober-⸗Bergrath Krug von Nidda zum Wirk⸗ lichen Geheimen Ober⸗Bergrath und Ministerial⸗Direktor; und An Stelle des auf sein Gesuch entlassenen bisherigen Konsuls ohn G. Welsh in Madeira, den dortigen Kaufmann George Welsh zum Konsul daselbst zu ernennen. 8

Handel, Gewerbe und öffentliche Alrbeiten.

Der Eisenbahn⸗Baumeister Gustav Hermann Micks zu

Königsberg ist zum Königlichen Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor ernannt

liehen worden.

8

und ihm die Stelle eines Betriebs⸗Inspektors bei der Ostbahn ver⸗

11“ 1

Das dem Geschäftsführer Franz Ernst zu Aachen unter

dem N. September 1858 ertheilte Patent

auf eine Maschine zur Anfertigung von Schraubenmuttern ist erloschen. 1

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinatk⸗Angelegenheiten. . Am Gymnasium zu Cleve ist dem Ordentlichen Lehrer Dr.

H undert das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt worden.

Bescheid vom 13. Februar nd den Gebrauch des Titels als Doktor der Philosophie.

b Auf den Bericht vom 16. Dezember v. J. bemerke ich, daß nach den bestehenden Bestimmungen und mit Rucksicht auf das den Universitäten Deutschlands beiwohnende Recht, den Dokter⸗Titel zu verleihen, den damit beliehenen Personen nicht versagt werden kann, diesen Titel, insbesondere den eines Doktors der Philosophie, zu führen. Nur den Wundärzten erster Klasse ist es verboten, ohne besondere Genehmigung den Titel eines Doktors der Medizin zu führen. Den Behörden gegenüber trägt der Doktor⸗Titel keinerlei Berechtigung oder Nachweis einer Qualification in sich, und muß es der öffentliche Sitte und der Einsicht des Publikums überlassen werden, den zwischen einem Doctor rite promotus und- einem von einer ausländischen Universität nach irgend einem andern Modus vereideten Doktor vorhandenen und berechtigten Unterschied selbst zu ziehen. 3 Berlin, den 13. Februar 1860. 8

inister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. “X“ von Bethmann⸗Hollweg.

die K

8. 8 11“

Bekanntmachung vom 2. April 1860 betreffend die Aufnahme mehrerer Schulen in die erste Ord nung der Real⸗Schulen wW.

Reglement vom 6. Oktober 1859. (Staats⸗Anzeiger Nr. 302. S. 2344.)

Die St. Petri⸗ und die St. ohanni

Danzig, so wie die Realschulen zu 85 8 ern⸗ berg sind in die erste Ordnung der Realschulen aufgenommen, und die höheren Bürgerschulen zu München⸗Gladbach und zu Rheydt, imgleichen die Realklassen des Gymnafiums zu S1olp Hn —— 6n. 88 Reglement vom 6. Oktobe 1859 berechtigte höhere Bürgerschulen anerkan

Berlin, 2 2. April 18899

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ Angelegenheiten. von Bethmann⸗ Hollwe

und Medizinal⸗

ats zu Bonn, Berghauptmann den Charakter als Ober Berghauptmann mit

die Königliche Regierung zu N.

Verfuͤgung vom 20. März 1860 betreffend die

Mieths⸗Entschädigungen für Lokale, welche bei

der interimistischen Verwaltung erledigter Land⸗ raths⸗Aemter erforderlich sind.

zer im Ministerial⸗Blatte für die gesammte innere Veiw tung (Seite 242) abgedruckten, an eine Feaameaiat⸗Rege eper lassenen diesseitigen Verfügung vom 25. Oktober 1849, wonach 8 der interimistischen Verwaltung der damals in großer Anzahl 86 voraussichtlich auf lange Zeit erledigten Landraths⸗Aemter dem Landraths⸗Amts⸗Verwesern, neben 2 Thlr. Diäten und den Aver⸗ sional-⸗Entschadigungen für den Dienst⸗Aufwand, eine Mieths⸗Ent⸗ schäͤdigung für das landräthliche Büreau⸗Lokal bis zur Höhe von 50 Thlr. jährlich aus dem disponiblen Gehalte der Stelle zugestanden worden ist, lag die Absicht zum Grund, den Landraths⸗Amts⸗Verwesern während der lange andauernden interimistischen Verwaltung ohne Erhöhung des Diäten⸗Satzes das Einkommen der mit 800 Thlr. besoldeten Landräthe zuzuwenden und sie dadurch einigermaßen für den wirklichen Dienst⸗Aufwand für welchen die Aversional⸗Entschädigungen damals niedrig be⸗ messen waren, schadlos zu halten. Diese Rücksichten sind mit der Veränderung der zu jener Zeit obwaltenden Verhältnisse weggefallen auch sind die Dienst⸗Aufwands⸗Entschädigungen der Landräthe in⸗ zwischen wiederholentlich nicht unerheblich erhöht worden, und es sind daraus, der Bestimmung zu Tit. I. A. des Etats für die Verwaltung des Innern gemäß, auch die Kosten an Miethe, Hei⸗ zung und Erleuchtung des landräthlichen Büreau⸗Lokals mit zu bestreiten.

Indem ich der Königlichen Regierung dies auf den Bericht vom 18. v. M. eröffne, bemerke ich, daß unter den veranderten Verhaͤltnissen die Eingangs gedachte Verfügung vom 25. Oktober 1849 bei der interimistischen Verwaltung von Landraths Aemtern. nicht mehr in Anwendung kommt.

Mit Bezug auf den Schluß des Berichts vom 18. v. M.

mache ich übrigens der Königlichen Regierung bemerklich, daß die darin geäußerte Ansicht nicht zutreffend ist. Denn wenn ein Land⸗ rath, welcher seinen Wohnsitz, getrennt von dem Sitze des land⸗ räthlichen Büreaus, auf seinem Gute hat und deshalb das geringere Normal⸗Gehalt und daneben aus dem in di sem Falle disponible bleibenden Gehaltstheile von 200 Thlr. eine Miethsentschädigung von 50 Thlr. für das Büreau⸗Lokal in der Kreisstadt bezieht, pensionirt wird oder auf sonstige Weise ausscheidet, so fallen diese 50 Thaler, welche die Natur einer rein persönlichen Bewilligung haben, mit dem Austritt des Landraths sofort dem disponiblen Gehaltstheile wieder zu und sind nicht, wie die Königliche Regie⸗ rung meint, zu den dem nachfolgenden Verweser der Stelle ge⸗ bührenden Dienst⸗Aufwands⸗Geldern zu rechnen Dies beweist anch der Umstand, daß dergleichen Mieths⸗Entschaͤdigungen im Etat nicht in der für die Dienst⸗Aufwands Entschädigungen bestimmten Ko⸗ lonne, sondern in der Gehalts⸗Kolonne aufgeführt werden, in welcher auch der disponible Gehaltstheil ausgebracht wird. Berlin, den 20. März 1860.

8 Der Minister des Innern. Graf von Schwerin.

An

8*

Bescheid vom 26. März 1860 betreffend die Ver⸗ einigung der Functionen eines Kreis⸗Kommunal⸗ Kassen⸗Rendanten mit denen desKreis⸗Secretairs.

8 8

Der Königlichen Regierung eröffne ich auf den Bericht vom

13. v. M., daß ich Anstand nehmen muß, zur Uebernahme der

Rendantur der N. Kreis⸗Kommunal⸗Kasse durch den Kreis⸗Secretair N. die Genehmigung zu ertheilen. Wenn auch die Bedingung gestellt werden soll, daß keinerlei Zahlungs⸗Anweisung auf die gedachte Kasse von dem Kreis⸗Seere⸗ kair in etwaniger Vertretung des Landraths vollzogen werden dürfe, so genügt dies doch nicht, um den bedenklichen Mißständen vorzubeugen, welche aus der Uebertragung derartiger Nebenbe⸗ schäftigungen an die Kreis⸗Secretaire sehr leicht entspringen können. Die Kreis⸗Secretaire sind die gesetzlichen Vertreter der Land⸗ räthe bei vorübergehenden Verhinderungen, bis zu 14 Tagen; sie sind überdies die einzigen Beamten, welche in dem landräͤthlichen Büreau beschaͤftigt sind. In ersterer Beziehung sind sie in Ab⸗ wesenheits⸗ und Verhinderungsfällen des Landraths oft geradezu genöthigt, Anweisungen auf die Kreis Kommunal⸗Kasse zu voll⸗

don Brese⸗Winiary, von Torgau.

ben, wenn nicht unangenehme Störungen herbeigeführt werden jichen rwie denn für die Dauer einer solchen vorübergehenden Ver⸗ hen. des Landraths auch die gesammte Kuratel über diese Kasse tuig üͤbergeht, und somit Kassen⸗Revisionen in dieser Zeit, wenn duf Kreis⸗Seecretaire zugleich Rendanten der Kasse sind, gar rgenommen werden können. In letzterer Beziehung aber Landrath, wenn er eine gründliche Revision der Kasse kalkulatorische Aufrechnung der Bücher vornehmen will, die Mitwirkung des Kreis⸗Secretairs der Regel nach gar nicht eutbehren, da ihm ein anderer vereideter Kalkulator nicht zur Dis⸗ wesion gehes sen Umständen erscheinen die Functionen des Kreis⸗ Sesretairs mit denen des Rendanten einer unter der Kuratel des Landraths stehenden Kasse uͤberhaupt unvereinbar. Abgesehen hiervon, ist aber auch zu Oefterem wahrgenommen worden, daß die Verwaltung ständischer Kassen, welche von so ge⸗ ringem Umfange sind. daß sie einen Beamten nicht ausschließlich beschäftigen, selten eine regelmäßige und gesicherte ist, wenn sie nicht mit Verwaltumg einer Königlichen Kasse, namentlich der Kreis⸗ Steuer⸗Kasse verbunden und dadurch der strengen Kontrole unter⸗ worfen ist, welche über die Königlichen Kassen geführt Der Herr Finanz⸗Minister hat wiederholentlich seine Einwilli⸗ gung zu einer derartigen Verbindung ständischer und Königlicher assen ertheilt, und es ist daher nicht abzusehen, worauf der Ver⸗ merk in dem Kreistags⸗Protokoll vom 6. Januar d. J. sich stützt, daß in diesem Spezialfalle voraussichtlich die Genehmigung werde t werden. 1e. Königliche Regierung hat hiernach den Kreisständen ent⸗ sprechende Eröffnung zu machen und sie zur Wahl eines andern Rendanten zu veranlassen. Sollte die Uebertragung der fraglichen Rendantur an einen Königlichen Steuerbeamten von Seiten der vorgesetzten Behoͤrde desselben auf Schwierigkeiten stoßen, so wolle die Königliche Regierung mir weiter berichten, damit ich deswegen mit dem Herrn Finanz⸗Ministern in Communication trete. Berlin, den 26. März 1860. 8

Der Minister des Innern Graf von Schwerin. die Königliche Regierung zu N.

Bescheid vom 4. April 1860 bezuͤglich auf die Heranziehung der Seminar⸗Direktoren und Se mminar⸗Lehrer zu den Kommunal⸗Abgaben.

Dem Magistrat eroͤffne tell. bruar d. J., 2 sich der Herr Minister der geistlichen zc. Angele genheiten damit einverstanden erkläͤrt hat, daß die Seminar⸗Direk

o en und Seminar⸗Lehrer zum Zweck ihrer Befreiung von Ent⸗ richtung der Kommunalsteuern niat weiter als Elementar⸗Lehrer ungesehen und behandelt werden können, weil eben den Seminarien

inrie ihre die Eigen⸗

elbst nach ihrer ganzen Einrichtung und ihrer Aufgabe

gas als Clemertar Schulen nicht beigelegt werden kann. 1

Berlin, den 4. April 1860. Der Minister des Innern.

Im Auftrage:

8 Sulzer.

An den Magistrat zu N.

der Infanterie Festungen, 8

Angekommen: Se. Excellenz der General und General⸗Inspecteur des Ingenieur⸗Corps 5

Abgereist: Der General⸗Post⸗Director

Nichtamtliches. Berlin, 23. März. S 1— der Prinz⸗Regent nahmen heute im Thiergarten die Parade über die berliner Garnison ab, vollzogen im Königlichen Schloß den Schluß der beiden Häuser des Landtages und gaben ein militairisches Diner, zu dem die hier anwesenden Generale und Stabsoffiziere befohlen waren.

In der gestrigen Sitzung nahm das Herrenhaus lich die Gesetz⸗Entwürfe, betreffend die Bewilligung

Preußen.

der kirchlichen Verhältnisse, vorgelegt.

ich auf die Vorstellung vom 2. Fe⸗

Se. Königliche Hoheit

von 9 Millionen, so wie die Forterhebung des 25prozentigen Zu⸗ chlags zu der klassifizirten Einkommen⸗ und Klassen⸗, so wie Mahl⸗ und Schlachtsteuer in der vom Hause der Abgeordneten beschlossenen Fassung einstimmig an. 1 In der gestrigen (56.) Sitzung des Hauses der Abge⸗

ordneten erklärte der Handels⸗Minister, daß er auf Grund Allerhöchster Autorisation den Gesetzentwurf, betr. die Errichtung von Berg⸗Hypotheken⸗Kommissionen bei den Ober⸗Bergämtern zurückziehe. Der Gesetzentwurf, betr. die Festsetzung der Wahl⸗ bezirke, wurde nach kurzer Diskussion in der vom Herrenhause be⸗ schlossenen Fassung angenommen. Eine längere Diskussion er⸗ hob sich über die vom Herrenhaufe herübergekommenen Grundsteuer⸗ Vorlagen, deren Ablehnung von der Kommifsion beantragt und von dem Hause angenommen wurde. Der Antrag des Abgeord⸗ neten Reichensperger (Geldern) wegen Herabsetzung des Grund⸗ steuer⸗Kontingents für die beiden westlichen Provinzen um 20 pCt. wurde mit geringer Majorität vom Hause genehmigt.

Hamburg, 22. Mai. Gestern ist hier der Großherzoglich oldenburgische General⸗Major von Fransecky zur Inspectior unseres Bundes⸗Kontingents von Eutin eingetreffen.

Baden. Karlsruhe, 22. Mai. Die Regierung hat heut der Zweiten Kammer sechs Gesetzentwürfe, betreffend die Regelung

Bern, 22. Mai. Frankreich hat den Mächten in Bezug auf die Savoyische Angelegenheit ge⸗ macht. Das französische Gouvernement zeigt sich in derselben zu einer Uebereinkunft, betreffs der Grenzfeststellung zwischen Meilleria und Col de Ferret geneigt, will sich verpflichten,“keine Festungen in einem gewissen Theile Savoyens zu bauen und keine Kriegsschiffe auf dem Genfersee zu unterhalten.

Großbritannien und Irland. London, 21. Mai⸗ Die Königliche Familie ist wohlbehalten in Osberne einge troffen und feiert daselbst den Geburtsteg der Königin im baͤus⸗ lichen Kreise. Kurz vor der Abfahrt hatte Lord Palmerston eine Privataudienz bei der Monarchin.

Lord Brougham's Installirung als Kanzler der Edinburger Universität hat am Freitag mit großem Pomp stattgefunden. Etwa 1800 Personen waren dabei anwesend. Der würdige Greis hielt eine Rede, die über 2 Stunden dauerte.

Der „Great Eastern“, der am 9. des kommenden Monats von Southampton abfahren soll, wird direkt nach New⸗Vork gehen.

Irische Briefe und Zeitungen versichern, daß die gegen die Werbungen fuüͤr den Papst erlassene Regierungs⸗Proclamation der Rekrutirung bisher⸗nicht im Geringsten Eintrag gethan habe.

22. Mai. Die heutige „Morning Post“ sagt: Die Ma⸗ jorität im Oberhause gegen die Papiersteuer⸗Vorlage umf ßt so viele Anhänger der Regierung, daß das Votum nicht als ein Parteisieg betrachtet werden könne, das Ministerium nehme daher die Entscheidung des Oberhauses an und werde die Steuer auf⸗ recht erhalten.

Die heutige „Times“ sagt, 1 Palermo durch die Garibaldianer eine vollständige

Moniteur“

litten habe. 2t. Mai. Der be.

Frankreich. Paris, 21. Mai. öffentlicht ein Dekret, wonach die auf 520,000 Fr. veranschlagten Ueberschwem⸗

Arbeiten zur Sicherung der Stadt Saumur gegen die mungen durch die Loire in Angriff genommen werden sollen. Der Staat trägt drei Viertel der Kosten.

Das Mai⸗Heft der „Annales de la Propagation de la foi“ enthält den Rechenschaftsbericht über die Verwendung der Beiträge im Jahre 1859. Die europäischen Missionen erhielten 1,334,924 Fr., Asien 2,167,194 Fr. 36 C., Afrika 388,652 Fr. 60 C., Amerika 1,397,366 Fr. 55 C., Oceanien 477,211 Fr. 40 C.

Das französische Mittelmeer⸗Geschwader, welches vor den Hysren liegt und dessen Abfah t nach Konstantinopel oder Sieilien verfrüht gemeldet wurde, besteht nach dem „Moniteur de la Flotte aus dem Linienschiff „Bretagne“ von 140 Kanonen, Flaggenschiff des Vice⸗Admirals Lebarbier de Tinan; „Algesiras“, 90 Kanonen, Flaggenschiff des Contre⸗Admirals Paris; „Donawerth“, 80 Ka⸗ nonen, Flaggenschiff des Contre⸗Admirals Jehenne der bekanntlich mit einer Division nach Neapel abging); „Alexandre“, Eylau,, „Imperial“ und „Redoutable“, mit 90 Kanonen; „Saint Louis“, 80 Kanonen; Dampf⸗Fregatte „Foudre“, 60 Kanonen Außerdem ist die gepanzerte Fregatte „Gloire“ von 50 Kanonen zu Toulon

in Ausrüstung. . . 2 Der „Corriere Mereantile“ vom 19. d. sagt, die

sardinische Flotte werde bei Cagliari zusammengezogen; die 8

„Governolo“ und „Authion“ sind von Sicilien abberufen, -8 der Flotte zu stoßen. Die Segel⸗Linienschiffe „Azzardo“ und 8 fino“ waren am 18ten nach Cagliari abgegangen. . Nat. besse . ben Blatte hat General Fanti ein Gesetz erlassen, die Aushebung der jungen Leute von 1839 betreffend. Das Kontingent ist auf 10,000 Mann festgesetzt, da in Toscana und einem Theile der Emilia die Aushebung schon stattfand.

Aus Neapel, 15. Mai, wird der

1¹“] 1.“

Schweiz. neue Vorschläge

daß die neapolitanische Armee bei Niederlage e

„Correspondenz Bullier“