1860 / 132 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8

Fisenbahn-Actien.

Amtlicher We

Wechsel-Course. Pfandbriefe. 250 Fl. 250 Fl. 300 M. 300 M.

Kur- und Neumärk. do. do. [Ostpreussische H.x. b Pommersche..... d0. .. 8 Posenscheae.. b“*“ 0. Sünsc Schlesische ... . .. ... Vom Staat garantirte Westpreuss.

Kurz 2 M. Kurz

Amsterdam. Hamburg 8 dito v..8 London... 1 1. 8.

IP 89 Wien, österr. Währ. 150 Fl.

dito 150 Fl; Augsburg südd. W. 100 Fl. Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. Leipzig in Cour. im 14 Thl. uss 100 Thlr.. Petersburg 100 S. K.... Bremen. 100 Th. G...

2 8

88

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Rentenbriefe.

Kur- und Neumärk. Pommersche. .. . . . .. Posensche. Preussische.. 1 Rhein- und Westph.

Sächsisce.. Schlesische....

Pr. Bk. Anth. Seheine

Friedrichsd'or Gold-Kronen.... .. Andere Goldmünzen

Fonds-Course.

99 ½

Freiwillige 111A“ 104

Staats-Anleihe von 1859. .. Staats-Anleihen v. 1850, 1852, 1854, 1855, 1857, 1859 dito von 18566. dito von 1853... Staats-Schuldscheine Prämien-Anl. v. 1855 à 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldversehr. Oder-Deichbau-Obligationen Berliner Stadt-Obligationen. do do. Sechuldversechr. d. Berl. Kaufm.

99 ½ 99 93 83

82 93 992 80 ½ à

n

90¾

93 ½

93 ½

92 ½ 93 93

Gld.

Stamm-Actien.

Berg.-Mrk. do. II. Ser. Berlin-Anhalter. do.

Berlin-Hamburger.. do. II. Em. Berlin-Potsd.-Magdb do. Litt. C. do. Litt. D. Berlin-Stettiner ..... do. II. Serie do. III. Serie Cöln-Crefelder...... Cöln-Mindener. .....

do.

do.

do.

do.

do. Magdeburg-Wittenb. Niederschles.-Märk.. 2.. öongrk. do. do. III. Serie do. IV. Serie Ober-Schles. Lit. A. EEA11““ do. Litt. E. do. Litt. F. Pr. Wilh. (St.-V.) I. S. do. II. Serie do. III. Serie

SE

Aachen-Düsseldorf.. Aachen-Mastrichter. Berg.-Märk. Lit. A. do. do. mMl. B. Berlin-Anhalter ..... Berlin-Hamburger.. Berlin-Potsd.-Magd. Berlin-Stettiner.... Bresl.-Schw.-Freib.ö. Brieg-Neisse. Cöln-Crefelder ...... Cöln-Mindener... Magdeb.-Halberst. Magdeb.-Wittenb. .. Münster-Hammer. .. Niederschles. Märk. Niederschl. Zweigb do. (Stamm-) Prior. Obersechl. Litt. A. u. C. do. Litt. B. Oppeln-Tarnowitzer Prinz Wilh. (St.-V.) Rheinische... do. (Stamm-) Prior. Rhein-Nahe Rhrt.-Crf.-Kr. Gdb. Stargard-Posen. Thüringer... Wilb. (Cosel-Odbg.) do. (Stamm-) Prior. do. do. do.

Prioritäts-Oblig. Aachen-Düsseldorf..

155

*82

104⁄

99 ½ 81¹² 53

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90 9—

22

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do. vom Staat gar. Rhrt.-Crf.-Kr. Gladb.

,5—,25ö

ünzpreis des Silbers bel der Königl. Münze.

Das Pfund fein Silber 8

bei einem Feingehalte von 0,98e und darüber. .

b m Feingehalte unter 0,980

29 Tblr. 21 Sgr. . 29 Thlr

20

—V—ö8nnnen

do. II. Serie do. III. Serie Stargard-Posen

do. II. Emission do. III. do. „Thüringer ..... do. III. Serie do. IV. Serie Wilh. (Cosel-Odbg.) do. III. Emission

do. II. Emission do. III. Emission] Aachen-Mastrichter. do. II. Emission Bergisch-Märkische. do. II. Serie do. III. S. v. St. 3 ¼ gar. do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. do. II. Serie do. (Dortm.-Soest)

200

——

Sgr.

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Niehtamtliche Notirungen.

7f Br. Gid. Fr. Ausl. Eisenb. 8

Stamm--Actien.

Amsterdam-Rotterdam 4 72 1 Loebau-Zittau 4 4 Ludwigshafen-Bexbach4 123 Magdeburger do. 4 Mz.-Ldwgh. Lt. A. u. C.4 97 ½ 8 . vʒFnS do. 4 Mecklenburger 4 46; Berl. Hand.-Gesellsch. 4 Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 48 ¾ Disc. Commandit-Anth. 4 Oester. franz. Staatsbahn5 Schles. Bank-Verein. 4

e1.“ Pommersch. Kittersch. B. 3 70 Ausl. Prioritäts. 11“

8 Zf Inländ. Fonds. U V Kass.-Vereins-Bk.-Act. 4 Danziger Privatbank.. Königsberg. Privatbank

Actien. Industrie-Actien. Nordb. (Friedr. Wilh.) Hoerder Hüttenwerk.. Belg. 0blig J. de l'Est 4 Minerva.... 10. Samb. et Meuse 4

Fabrik v. Eisenbahnbed. Oester. franz. Staatsbahn 3 Dessauer Kontin. Gas.

1 4

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5 5 5 5

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253 ½

1

Gld.]

21 822

2 S=—

Oester. Prm.-Anleihe 4 do. n. 100 Fl. Loose Russ. Stiegl. 5. Anl.. do. do. 6G6G.. do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Poln. Pfandbr. in S.-R. do. Part. 500 Fl. .. Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St.-Präm.-Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. N. Bad. do. 35 Fl.... Schwed. Präm. Pfndbr.

Ausl. Fonds.

Braunschweiger Bank. 4 Bremer Bank.. 4 Coburger Creditbank. Darmstädter Bank. ... Dessauer Credit..... Genfer Creditbank. .. Geraer Bank. Gothaer Privatb.... Hannoversche Bank.. Leipziger Creditbank. Luxemburger Bank.. Meininger Creditb.... Norddeutsche Bank... Oesterreich. Credit ... Thüringer Bank Weimar. Bank . Oesterreich. Metall... do. National-Anleihe 5

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Berlin-Anhalter I11 a 111 ¼ gem. Rhein-Nahe 42 2 43 Oezterr. Franz. Staatsbahn 135 a 133 ½ gem. gem. Oesterr. Credit 69 ⅞˖ Anf. etw. 2 70 ½ a 70 gem.

sem.

Mecklenburger 45 2 86 Darmstädt. Bank 65 ¼ à 63 gem.

Berlin, 5. Juni. Die Börse war Anfangs belebt und höher,

ermattete aber spaäter ring bei vorm zosen und N und in österreichischem Kredit

wieder, und das Geschaäft blieb im Ganzen ge- Verkaufslust; in einzelnen Bahnen, wie Fran-

fanden stärkere

em. Nordbahn (Fr. Wilh.) 48 ½ a 47 ¾ à Prn. Dessauer Credit 15 ½ 2 15 gem. Genfer Creditbank 26 8 3

Umsätze statt; Fonds blieben fest und waren nicht unhr lebt; in Wechseln wurden zu den meist gewichenen Coursen betrüch liche Posten gebandelt.

Rebaction und Rendantur: Schwieger.

Verlag ber Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchbruckerer. viubolp Becker.)

ES’ 1.

im Namen Sr.

Strausberg entlassenen Arbeiter N. zu

brachten Grundsatze folgt,

löst sich jedoch, wenn man den Begriff

ein augenblicklich dringendes,

Abeswemen! deirag 235 STgr.

gen Td 88

1 ve 8. 8 on I preis- Erhodung. 1111,——

in 8

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Ingslanbes uehmen Sestetlung en für Hertfn bie Erpebitton bes 28,407 Dreußitchen Staats-Anpeigers:

auilhelms⸗Ttraße No. 51. (nahs der feivhgerüt]

3 1 EE

Se. Königliche Hoheit der Prinz

Negent haben, Majestät des Königs, A

lergnädigst

geruht: S21.1 riedrich⸗Wilhelms Den katholischen Religionslehrer an dem Friedrich⸗Wilhe ms⸗

öymnaftum zu Cöln, Dr. Schluünkes, zum Regierungs⸗ ünd

Schul⸗Rath bei der Regierung zu Duͤsseldorf zu ernennen.

Juni.

.

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗ hwerin ist von Schwerin hier eingetroffen und hat im König⸗ lichen Schlosse zu Charlottenburg Wohnung genommen. b E“ Hee

*

EW“ Ministerium

Verfügung vom 12. Januar 1860 betreffend die Gewährung von Reise ⸗Unterstützungen an

mittellose, aber arbeitsfähige Personen. 1 .

In der beiliegenden Beschwerde vom 26. Dezember v. J. trägt der Magistrat zu N. bei mir darauf an, ihn unter Aufhebung der

Verfügung der Königlichen Regierung vom 10. Dezember v. J.

auferlegten Verpflichtung zur Erstat⸗ für den aus dem Landarmenhause zu bb“

Die Auffassung, welche der Entscheidung der Köni glichen 85 jerung zu Grunde liegt, ist prinzipiell zwar in sofern richtig, als fe dem in dem Refkripte vom 16. April 1856 zur Geltung ge⸗ daß im Allgemeinen auch die Kleidung zu den nothwendigen Lebensbedürfnissen gehört, deren Mencbre an mittellose, wenngleich arbeitsfähige Individuen zu den Verpf 88 tungen der gesetzlichen Armenfürsorge zu rechnen ist. Nichtsdes h weniger tritt diese Auffassung in der ihr auf den vorliegenden Fa egebenen Anwendung, wie der Magistrat mit Recht relevirt, in

derspruch mit der in dem Reskripte vom 9. Juli v. J. so wie in underen Fällen konstant festgehaltenen Rechtsanschauung, wonach die

von der ihm durch dieselbe tung der Bekleidungskosten

heimathlichen Armenverbände nicht angehalten werden können, Reise⸗

Unterstützungen, welche mittellosen, aber arbeitsfähigen Personen behufs der Rückreise in ihre Heimath gewährt werden, zu erstatten, weil kein Grund vorliegt, diese Personen von der Selbstbeschaffung des Unterhalts auf der Reise durch Arbeit zu entbinden. Denn

mmalog wuürde arbeitsfähigen, mittellosen Reisenden auch die Be⸗

schaffung der zur Rückkehr in ih e Heimath nothwendigen Kleidungs⸗

fuͤcke durch eignen Erwerb zu überlassen

nach §. nicht hinauszugehen hat) faßt.

dürftigen Unterstützung, über welche vom 31. Dezember 1842 die Armenpflege nich schaͤrfer, als im vorliegenden Fall geschehen, ins Auge deren Besitz der mittellose Reisende nicht einmal im Stande ist, rbeit zu suchen und anzutreten, um sich dadurch die weiteren Mittel zum Fortkommen nach seiner Heimath oder zu seinem Unter⸗ alt an einem neuen Wohnorte zu schaffen, so ist das Bedürfniß 1 unabweisliches; es greist mithin die

8

sein. Dieser Widerspruch des Bedürfnisses (der noth⸗ Bescheid vom 3. A 33 des Gesetzes

Handelt es sich um Gewährung von Kleidungsstücken, ohne

Verpflichtung der Armenfürsorge für de sen Befriedigung Platz, Zenen dön Hinweis auf die Arbeitsfä igkeit des Indivibduums abgelehnt werden zu können. Steht dagegen die Darreichung ande⸗ rer Kleidung in Rede,⸗ welche nicht in dem vor edachten Sinne als sofort zu deckendes, unentbehrliches Bedürfniß anzusehen ist, so wird, der Auffassung des Reskripts vom 9. Juli d. J. ent⸗ sprechend, auf die gesetzliche Armenfürsorge nicht zurückgegangen rden können. . 8 Im vorliegenden Falle kann die gewährte Bekleidungshüͤlfe offenbar nicht unter die Fälle der ersteren, sondern nur unter die

7

eiten Alternative gerechnet werden. 3 18 Der Magistrat zu N. kann daher zur Erstattung der ihm beanspruchten Reparaturkosten nicht angehalten wSne;. 14 8 Königliche Regierung veranlasse ich vielmehr, hiernach e. 8 fällige Requisition der ständischen Landarmen⸗Direction 5 u mark abzulehnen und den Magistrat entsprechend zu bescheiden Berlin, den 12. Januar 1860. Fv

1 Im Auftrage: Sulzer.

die Königliche Regierung zu

8

Verfügung vom 31. März 1860 betreffend die Zusammensetzuug der Kreis⸗Ersatz⸗Kommissionen in Kreisen, in welchen sich keine Stadt befindet.

vom 25. v. M. genehmigen mir hierdurch,

b daß die Bestimmung sub. I. B. im §. 24 der Militair⸗Ersatz⸗In⸗ struction vom 9. Dezember 1858 über die I der Kreis⸗Ersatz⸗Kommissionen in Städten, welche einen eigenen 9— bilden, in analoger Weise auf diejenigen Kreise des dertigen Ber⸗ waltungs⸗Bezirks, in welchen sich keine Stadt befindet, Danziger Landkreis und Carthauser Kreis dahin in Anwendung ge⸗ bracht werde, daß in den letztgedachten Kreisen dier lär bliche Grundbesitzer, darunter zwei Besitzer bäuerlicher Grundstücke m. außerordentlichen Civil⸗Mitgliedern der Kreis⸗Ersatz Kommifsionen gewählt werden. ““ X“

Berlin, den 31. März 1860.

Auf den Bericht

8 von NRoes n.

Der Minister des Innern. Graf von Schwerin.

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An 8 die Königliche Regierung zu Danzig.

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der Gast⸗ und Schankwirthschaft auf

Auf die Vorstellung vom 7 Januar d. J. n näherer Prüfung der Sache eröfsnek, daß das na. N. a 4 * spruch genommene Recht, während der dorti 8* Jecteneen 8.ns zu setzen und denselben Speisen und 0 vschnde nu 6 auf der Stelle gegen Bezahlung zu derachnaschan, Füch hesnee

AI den kan. Demmmn Die hn seits nicht anerkannt mwers kanzt. Denn 8 aen 8”